868

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern VerwaltungsstellendesaBundes., MonopolgebUhren für alkoholhaltige Fabrikate.

Infolge des Inkrafttretens der Vollziehungsverordnung vom 24. Dezember 1900 zum Bundesgesetz über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 (Alkoholgesetz) auf den 16. Januar 1901, haben die früher bestandenen MonopolgebUhren für alkoholhaltige Fabrikate durchgreifende Änderungen erfahren. Die neuen Gebühren sind von der unterfertigten Stelle als Specialbeilage zum schweizerischen Zolltarif auf 1. Januar 1900 gedruckt und auf diese Weise den Käufern des Tarifes zur Kenntnis gebracht worden. Um diese Kenntnis auch weitern Kreisen zu vermitteln, nehmen wir Veranlassung, die neuen, für den Vollzug des Alkoholgesetees maßgebenden Bestimmungen nachstehend in extenso zu reproduzieren, jedoch unter Beschränkung auf die Vorschriften betreffend den Bezug der MonopolgebUhren. Für das übrige muß auf das Gesetz selbst, sowie auf die Vollziehungsverordnung zu demselben verwiesen werden (A. S. n. F. XVIII, 297 und 310).

MonopolgebUhren.

nummer.

Gegenstand.

Fr Ct per q. brutto*).

5 Trauben- und Obsttrester . . . . . .

4. -- 5 Weinhefe, flüssige (Drusen) : a. bis und mit 15 Volumprozent Alkoholgehalt 6. -- b. von mehr als 15 Grad Alkoholgehalt: für jeden weitern Grad --. 80 NB. Weinhefe aus Nichtvertragsstaaten von mehr als 12 Graden: für die Mehrgrade 80 Ct. per Grad und q. brutto.

*) q. = 100 Kilogramm = l metrischer Centner.

869 Tarifnummer.

Monopolgebllhren.

Fr. Ct.

Gegenstand.

. bis auf weiteres: keine Monopolgebühr.

U Salol , ,, ,, . ,, ·15 Ameisenäther, Chloroform, Essigäther, Salpetergeist bis auf weiteres : 13 Jodoform .

16 Fuselöl (Amylalkohol) 15 Fruchtäther

per q. brutto.

80. --

. bis auf weiteres:

(

wie Qualitätsspirituosen, s.

Nr. 461/463.

per Grad und q. brutto.

20 Alkoholhaltige pharmaceutische Präparate und 21 Tinkturen, sofern nicht zur Fabrikation von Branntwein und. Liqueurs dienend .

1. 05 20 Alkoholhaltige Extrakte und Essenzen zu 21 Genußzwecken oder zur Fabrikation von Branntwein, Liqueurs, Limonaden, etc., wie wie QualitätsAlcool de menthe (Münzgeist), Bittergeist spirituosen, s.

(Lebensessenz), Cognacessenz, Rhumessenz, Nr. 461/463.

Extrait de menthe, Wermutessenz u. dgl.

mehr per Grad und q. brutto.

23 Alkoholhaltige Parfümerien und kosmetische ~24~ Mittel . . ' . ' . ' . . '. . . . . .

64 Schwefeläther

1. 05

. . . . b i s auf weiteres: keine Monopolgebühr.

per Grad und q. brutto.

106 Spirituslacke und -Polituren, mit nicht denaturiertem Alkohol fabriziert . . . .

NB. Spirituslacke und -Polituren, die sechs Prozent und darüber ihres Gewichtes an Schellack oder sonstigen Harzen enthalten, werden als denaturiert betrachtet und sind somit von der MonopolgebUhr befreit.

1. 05

870

Tari numn

1

Monopolgebllhren.

Fr. Ct.

per q. brutto.

Gegenstand.

181 Enzianwurzeln, frische 375 Essig 376

.

.

.'.'.'.'.

2.

bis auf weiteres: ·keine Monopolgebühr.

wie Qualitüts.< spirituosen, s.

Nr. 461/463.

per Grad und q. brutto.

379 Mit Alkohol zubereitete Frucht- und Beerenund säfte: 377

In Alkohol eingemachte Früchte

.

.

.

395

-- a. mit höchstens 3,s Volumprozent Alkoholgehalt : 1. Sendungen von 50 kg. Bruttogewicht und darüber 2. Sendungen unter 50 kg. Bruttogewicht

--. 80 1. --

wie Qualitäts-- b. mit mehr als 8,5 Volumprozent Alkohol-J spirituosen, s.

gehalt l Nr. 461/463.

392 Weintrauben, frische .und eingestampfte, zur

394 394 394 394 396

Kelterung Enzianwurzeln, trockene Kirschen, eingestampfte Zwetschgen und Pflaumen, eingestampfte Wachholderbeeren, frische 'und getrocknete Getrocknete Weintrauben, zur Weinbereitung dienlich

455 und Naturweine in Fässern und Flaschen: 457 -- a. mit mehr als 15 Grad Alkoholgehalt, für jeden weiteren Grad -- b. spanische Malaga- und Xereswcine in Fässern ; italienische Mai-sala- und Ver-

per q. brutto.

--.

4.

6.

4.

8.

80 -- -- -- --

2. 50

--. 80

871 Tarifnummer.

Gegenstand.

nacciaweine in Fässern ; Malvasier- und Muskatellerweine in Fässern, aus allen Vertragsstaaten : 1. von nicht über 18 Grad Alkoholgehalt

MonopolgebUhren.

Fr. Ct.

keine Monopolgebühr.

per q. brutto.

2. für jeden weiteren Grad über 18 .

-- c. mit mehr als 12 Grad Alkoholgehalt, aus Nichtvertragsstaaten*): für jeden weiteren Grad 456 Ì Kunstweine ' in Fässern und Flaschen mit und > mehr als 12 Grad Alkoholgehalt, für jeden 458 J weiteren Grad 460 Rohspiritus, Sprit, Weingeist, Alkohol . .

--. 80 -. 80 --. 80 keine Monopolgebühr.

NB. Die Einfuhr von Rohspiritus, Sprit, Weingeist, Alkohol ist Monopol des Bundes ; solche ist nur an die Adresse der Alkoholverwaltung gestattet.

per q. brutto.

460

Alkohol absolutus: -- a. in Mengen von 50 kg. Bruttogewicht und darüber -- b. in Mengen von weniger als 50 kg.

Bruttogewicht 461 Branntwein und andere geistige Getränke 463" (Qualitätsspirituosen), ferner Liqueurs und Liqueurweine (Wermut ausgenommen) : -- a. unter 25 Grad Alkoholgehalt: 1. Sendungen von 50 kg. Bruttogewicht und darüber 2. Sendungen unter 50 kg. Bruttogewicht -- b. von 25 bis und mit 75 Grad Alkoholgehalt : 1. Sendungen von 50 kg. Bruttogewicht und darüber

100. -- 125. --

20. -- 25. --

80. --

*) Zur Zeit Portugal und die Vereinigten Staaten von Nordamerika.

872

£L

MonopolgebUhren.

,,/j. «^

*--·

2. Sendungen unter 50 kg. Bruttogewicht -- c. von 76 Grad Alkoholgehalt und darüber : 1. Sendungen von 50 kg. Bruttogewicht und darüber nebst Zuschlagsgebühr für jeden Grad über 75 2. Sendungen unter 50 kg. Bruttogewicht nebst Zuschlagsgebühr für jeden Grad über 75

100. --

80. -- --.80 100. -- 1. --

NB. Bei der Berechnung der MonopolgebUhr auf alkoholhaltigen Erzeugnissen irgend welcher Art sind Bruchteile von 0,5 Grad Alkoholstarke und darunter nicht zu berücksichtigen, solche Über 0,5 Grad dagegen für einen ganzen Grad zu zählen.

Wermutwein: 463 -- a. über 18,6 Grad Alkoholgehalt .

f wie Qualitäts.< spirituosen, 8.

(Nr. 461/463.

464 -- b. bis und mit 18,5 Grad Alkoholgehalt keine Monopolgebühr.

476 Transparente Glycerinseifen, bis auf weiteres : ,, .

B e r n , den 27. .März .1901.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Verkauf .von Wollartikeln.

Es wird eine Partie außer Ordonnanz erklärter wollener Handschuhe und Leibbinden hiermit zum V e r k a u f e ausgeschrieben.

Staats- und Gemeindebehörden, sowie gemeinnützige Anstalten werden auf diese Gelegenheit besonders aufmerksam gemacht.

Wehrmänner haben das Recht, einzelne Paare oder Stücke zum bisherigen Verkaufspreis von 30 Cts. zu kaufen. An Zwischen-

873

kandier werden nur Partien von mindestens 500 Paar respektive Stück zu noch zu vereinbarenden Bedingungen abgegeben.

Muster können bei der unterzeichneten Verwaltung, beim Montierungsmagazin Beundenfeld, sowie bei den kantonalen Militärverwaltungen eingesehen werden.

Schriftliche Offerten sind bis 30. April 1901 einzureichen an die Eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

Technische Abteilung.

B e r n , den 2. April 1901.'

Aenderungen im

Bestand der Auswanderungsagenturen während des L Quartals 1901.

Das den 12. Juni 1899 Hrn. C h a r l e s N a t u r a i in Genf ausgestellte Auswanderungsagenturpatent ist infolge Verzichtleistung des Inhabers auf dasselbe erloschen. Unterm 1. Februar 1901 hat der Bundesrat Hrn. A l b e r t - M a u r i c e N a t u r a i in Genf das Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur erteilt.

Während des Drucks des jährlichen Verzeichnisses der Auswanderungsagenten (Bundesbl. 1901, I, 147) ist als Unteragent ausgetreten : Von de?- Agentur Bommel & de. in Basel: Herr Emil Bollinger in Schaff hausen.

Als Unteragenten sind während dieser Zeit angestellt worden : Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Herr Andreas Valentin Müller in Neuenburg.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. II.

56

874

Von der Agentur Bommel & de. in Basel: Herr Paul Pernoux in Neuenburg.

,, Johann Jakob Gottfried Schudel in Schaffhauseu.

Seit dem Erscheinen des vorerwähnten Verzeichnisses sind 1. als Unteragenten ausgetreten : Von der Agentur H. Meiss in Zürich: Herr Eduard Richter in Davos-Plate.

Von der Agentnr I. Lenenberger & de. in Biel: a Herr Jean Stucky in Chaux-de-Fonds.

Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Herr Anton Graf in Basel.

2. als Unteragenten angestellt worden : Von der Agentnr H. Meiss in Zürich: Herr Bernard-Henri Maire in Locle.

Von der Agentur Lonis Kaiser in Basel: Herr Johann Samuel Marti -Wenger in Bern.

Von der Agentnr Zwilchenbart in Basel: Herr Franz Karl Anton Regli-Müller in Chiasso.

,, Ugo Leber in Biasca.

Von der Agentur La Svizzera in Chiasso : Herr Johann Adam Thurnheer-Krieg in Basel.

Von der Agentur I. Lenenberger & de. in Biel.

Herr Charles-Albert Rode in Chaux-de-Fonds.

B e r n , den \. April 1901.

Schweizerisches Politisches Departement, Abteilung Answandernngsivesen.

Eidg. Meidzinalprüfungen Während den Monaten Januar, Februar und März 1901 bestandener Prüfung ein eidgenössisches Diplom erhalten : Name und Vorname.

Wattwil Oberwald Krakau Schauenberg Zürich Zürich Schaffhausen Aarburg Gerra Gambarogno Zuoz Schupfen Luzern Kreuzungen Wil Solothurn Erlach Wittnau Biel Chaux-de-Fonds

Kanton oder Land.

St. Gallen Wallis Österreich Zürich Zürich Zürich Schaffhausen Aargau Tessin Graubünden Bern Luzern Thurgau St. Gallen Solothurn Bern Aargau Bern Neuenburg

Wohnort.

Wattwil Leuk Oberstraß-Zürich Fluntern-Zürich Zürich Lichtenstein Hottingen-Zürich Hottingen-Zürich Bonaduz Chur Bern Hitzkirch Kreuzungen Wil Solothuru Worb Bern Bern Bern

Geburts- Prüfungsjahr.

ort.

1876 1873 1877 1875 1876 1876 1876 1875 1876 1872 1876 1875 1874 1874 1875 1877 1874 1874 1875

Zürich.

.

;j 33 33 33

n n

Bern.

n

33 33 » jj jj 33 37 33 33

875

Als Ärzte: Abderhalden, Johann Jakob Bohnet, Julius Markheim, Victorie Müllhaupt, Heinrich von Muralt, Willy Schule, Ernst Stierlin, Konrad von Wartburg, Oskar Galli, Franz Poult, Jakob Stähli, Ernst Winkler, Max Hug, Theophil Jung, Paul Allemann, Max Scheurer, Paul Fricker, Emil Hagen, Walther Humbert, Fernand

Heimatort.

haben folgende Medizinalpersonen nach

Name und Vorname.

Gander, Georges Tognola, Marco Kachel, Mally Gianella, Aurelius Burgener, Paul

Heimatort.

Kanton oder Land.

Wohnort.

Geburtsjahr.

Prllfungsort.

Chaux-de-Fonds San Vittore Karlsruhe Leontica Visp

Neuenburg Graubunden Großh. Baden Tessin Wallis

Chaux-de-Fonds San Vittore Karlsruhe Leontica Visp

1875 1873 1876 1876 1874

Bern.

» » » »

Obermuhlern Neuenegg Diesbach Delsberg Küßnacht Orsières

Bern Bern Bern Bern Schwyz Wallis

Bern Bern Bözingen Delsberg Bern Orsières

1879 1877 1876 1877 1878 1875

Bern.

Bremgarten

Aargan

Morges

1861

Lausanne.

Als Tierärüte; Streit, Hans Wyßmann, Evnst Hähni, David Fleury, Paul Räber, Clemens Joris, Ludwig

J) ÎÏ » »

))

Als Apothekers Weißenbach, Robert

,

B er n , den 1. April 1901.

Eidg. Departement des Innern.

877

Bekanntmachung betreffend

Ankauf von Artillerie-Bundespferden im Mai 1901.

Im Auftrag des Tit. schweizerischen Militärdepartements und unter Mitwirkung der kantonalen Behörden werden dieses Jahr an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Artillerie-Bundespferde angekauft : Mittwoch den 1. Mai in Schupf heim, vormittags 9 Uhr, Luzern, nachmittags 2^2 Uhr, Donnerstag ,, 2. ,, ,, Schwyz, vormittags 9 Uhr, Einsiedeln, nachmittags S1/a Uhr, Freitag ,, 3. ,, ,, Benken (Kaltbrunn), vormittags 9 Uhr, Landquart, nachmittags 2 Uhr, Samstag ,, 4. ,, ,, Buchs, vormittags 9'/2 Uhr, Altstätten, nachmittags 3 Uhr, Montag ,, 6. ,, ,, Thun, vormittags 9 Uhr, Riggisherg, nachmittags l1/i Uhr, Dienstag ,, '· -n n Bel'n; vormittags 9 Uhr, Burgdorf', nachmittags 2 Uhr, Mittwoch ,, 8. ,, ,, Delsberg, vormittags 9 Uhr, Tavannes, nachmittags 2 Uhr, Donnerstag ,, 9. fl ,, Colombier, vormittags 8 Uhr, Orbe, nachmittags I1/s Uhr, Freitag ,, 10. ,, ,, Morges, vormittags 9 Uhr, Aigle, nachmittags l'/a Uhr, Sanistag ,, Payerne, vormittags lO1^ Uhr.

n 11. ,, Filr den Ankauf gelten folgende Vorschriften: 1. Die anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmaß von mindestens 152 cm. aufweisen.

2. Die Pferde sollen nicht unter 5 Jahre und nicht über 7 Jahre alt sein.

3. Die Pferde müssen von vorn Bunde anerkannten Hengsten abstammen und soll deren Abstammung durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das. schweizerische Landwirtschaftsdepartement sich eine Unregelmäßigkeit zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd

878

sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises und Vergütung der erwachsenen Kosten an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 8 Tagen sich als Beißer oder Schläger zeigen oder demselben sonst von den im Art. 71 des Verwaltungsreglementes erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollte.

T h u n , den 2. April

1901.

Direktion der eidgenössischen Pferderegieanstali.

Bekanntmachung betreffend Pässe nach Rumänien.

Gestützt auf jüngst erhaltene Mitteilungen unseres Generalkonsulats in Bukarest, wonach die reglementarischen Formalitäten für den Eintritt in Rumänien ganz strikte gehandhabt werden, sehen wir uns veranlaßt, neuerdings darauf aufmerksam zu machen, daß der Eintritt in Rumänien nur gegen Vorweisung eines Passes gestattet wird, welcher von einem rumänischen Konsulate in der Schweiz oder im Auslande visiert sein muß. Widrigenfalls laufen die Reisenden Gefahr, an der rumänischen Grenze zurückgewiesen zu werden, selbst wenn sie im Besitze eines Heimatscheins oder Geburtsscheines wären. Das Visum der rumänischen Konsulate auf schweizerischen Pässen ist taxfrei.

B e r n , im März 1901.

Schweizerische Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1901

Date Data Seite

867-877

Page Pagina Ref. No

10 019 578

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.