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#ST#

I n serate.

Kundmachung über

.

^

die Anführung einer neuen Flagge für die See-Handelsschiffe der österreichisch-ungar.schen Monarchie.

Jn Vollziehung des Artikel vI des Gesetzes vom 24. Deeember 1867, betref..

send das Zoll- und Handelsbündniss zwischen den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone (R. G. Bl. Nr. 4 vom Jahre 1868), beziehungsweise des XVI. ungarischen Gesezartikels vom Jahre 1867 wird mi. Allerhöchster Genehmigung Sr. k. und k. Apostolischen Majestät Folgendes bestimmt Die Flagge, welche von den Seehandelsschiffen der osterr. .. ungarischen Monarchie fortan ausschließlich zu führen ist, bitde.. nach dem beiliegenden Muster ein längliches Rechted welches aus zwei gleichen Flaggenfeldern zusammengefegt ist.

Das eine an die Flaggenstange anschießende Flaggenfeld besteht aus drei gleich breiten wagrechten Streifen , von denen der misere weiß , der obere und untere rvlh ist.

Das andere nach auswärts fallende Flaggenfeld besteht ebenfalls aus drei gleich breiten wagrechten Streifen , von denen der obere roth , der mittlere weiß und der unsere grün ist. ^ Jn dem Mittelstreifen jedes der beiden Flaggenfelder ist je ein gelb eingefaßtes Wappenschild, von den Seitenwänden gleichmäßig und doppelt so weit von einander abstehend.

. Der zur Flaggenstange einwärtige Schild ist roth , mit einem weißen Querbalken , und der auswärtige längs getheille enthält rechts vier weiße Balken im rothen Felde, dann links ein weißes Patriarchenkreuz, hervorgehend aus einem gekronten grünen Dreiberge, ebenfalls im rothen Felde.

Jeden Schild ziert eine gelbe Krone , n. z. den einwärtigen eine offene

Bügelkrone und den auswärtigen das Abbild der königlichen ungarischen Stefans.

krone.

..-.

621 Das ^erhältnlß der ^ohe der Ftagge zur Länge ist wie zwei zu drei.

Cin besonderes Abzeichen in der flagge oder einen ..Gimpel zu führen, ähnlich demjenigen der .^rlegsmarine, ist den See^andeIsschisfen nicht gestattet.

Als ^inführungstermin für die neue FIagge wird der 1. August 18^ fes^ .gesetzt.

Konkurrenz - Ausschreibung.

Die Arbeiten des .Kupferstichs und der Lithographie für die Publikation . der topographischen Aufnahmsblätter werden hiemlt zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Ueber die Anforderungen ertheilt das eidg. ^tab^büreau Auskunft.

Bewerber wolIen ihre Eingaben bis zum 1. Mai 18.^.. an das eidg. Stabs^.

bureau einsenden.

Bern, den ^. März 18^.

^idg. Militärdepartemen^ ^.

.^n^.

^diktal^otiftkation.

Wir, der unterzeichnete Bundesrichter, funktionirend als Jnstruktionsrichter ,

.^ach ^inflcht einer .^lage vom 25. Mai 18.^8. gerichtet an das Bundesgericht von Seite der Frau Marie L o u i s e , g e b o r n e . ^ o ^ u i e r . gebürtig aus dem Danton ^euenburg und niedergelassen in .^ormondrèche , Ehefrau von J a e .^ u e s A n t o i n e D u e r e s t , Prosefs^r der franzofischen Sprache und der Musik, gebürtig von da Cr.^, .^ts. .^reiburg, dessen gegenwärtiger Ausenihaltsor^ unbekannt ist, ^ach Einsicht der Konklusionen der Klägerin . dahin gehend , es wolle das Bundesgericht .

1) durch Ehescheidung ihre eheliche Verbindung mit ihrem Manne, dem Bürger Jaques Antoine Duerest, auslosen., 2) das aus dieser .^he entsprossene .^ind^ Pauline Louise Antoinette, zur .^ersorgung und Erziehung der Mutter zusprechen^

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^

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.^) den Chemann dazu verfallen.

a. seiner Frau eine jährliche Alimentarpenston von Franken 700, zahlbar vierteljährlich und zum ..^oraus,^ zu bezahlen, o. für den Unterhalt ihres lindes eine jährliche Penston. von Fr. ..00 zu entrichten, zahlbar vierteljährlich und zum .Korans, bis das^ind masorenn, d. h. 20 ^ahre alt ist ^ 4) den Ehemann zu allen Prozeßkosten verfallen., ^ach .^inficht der Artikel 58 und 59 der eidgenössischen Zivilprozeßordnung., n o t i s i z i r e n dem Beklagten, dem genannten Jaques Antoine Duerest, daß er uns den Ort seinem Aufenthalts oder Damizils, allwo ihm ein Doppel der ihn

betreffenden .^hefcheidungsklage in gültiger Welse zugestellt werden kann, zur

.^enntnist zu bringen habe, zu welchem Behufe wir ihm die Frist von e i n e m M o n a t anberaumen, von der lezten Publikation des Gegenwärtigen an gerechnet.

Sollte derselbe innert der festgelegen Frist dieser Aufforderung nicht nach.

kommen, so wird in eontun^a^ian^ gegen il^n vorgegangen und in Sachen unkon^ tradiktorisch abgesprochen werden.

Sitten, den 2..^. März 18^9.

Der J n s t r u k t i o n s r i c h t e r ^

^et.

Schweizerisches Polytechnikum in ^urich.

Das Sommersemester 18.^9 begingt den 1^. ApriI. Anmeldungen find späte^ stens bis den .^. April einzureichen. Programm und Regulativ für die Aufnahmst Prüfungen konnen bei Unterzeichnetem (Polytechnikum ^r. 9 c) bezogen werden.

Zürich, den 20. März 18.^9.

^m Aufrage des schweiz. Schulrathes, Der Direktor des Polytechnikums^

^. ^and.^^.t.

623 '^.^ ^ur Beachtung.

^ ...n^ nener.^in^ in ^rinuerun.^ ael^racht ^e^en, da^ Reklamationen ..nm ^nmmern d.^ ^un.^e^latte..^ i.der .^n B.....^ ...er ^esezsautmlun^ re.^t..

^ e i t i a , ^enigste^ im ersten Vierteljahre nach dem Erscheinen der betressen^ den Buu^e.^blattn.....mer .^der de.^ ^ese^^^en..^, gemacht werden musien, weil den spater und l.esm.der.^ deu erst nach f a h r e n angebrachten ...Deklamationen nicht mehr entsprachen werden kann.

Bern, den 5. Februar 18...^.

.Die schweiz. Bnndeskanzllei.

.^n^reibnn.^ ^ou erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich nnd p o r t o .

f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im .^alIe sein ^ serner .wird ^on ihnen gefordert, daß ste ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnort auch den ^ e i m a ^ r t deutlich angeben.)

1) E i n n e h m e r der .^ebenzollst...tte pigino ^Tesstn...

.^r. .^50.

Jahresbesoldung

Anmeldung bis zum 18. April 18^9 bei der .^olldirektion in

Lugano .

2) S t a d t b r i e f t r ä g e r in C h a u ^ d e f o n d s .

Jahresbesolduna. , wird bei der .^rnennuna fest^ gesez..

....) S ^ a d t b r i e f t r ä g e r in St Jmmer ^Bern^.

^ahre^besoldung , wird bei der Ernennung fest^ ge^..

4) ^ o s t k o m m i s in A ara u.

Anmeldung bis zum

14. April 1.^.9 bei

der ^reispostdirektion ^euenburg.

Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des

Bundesgesezes vom .^0. Juli 1858.

bei der ^reispostdireki.ion Aar..u.

Anmeldung bis zum 15. Mai 18..^

5.. S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in L a u s a n n e . ^ahresbesoldung^wlrd bei der Ernennung festgesez... Anmeldung bis zum 14. April 18^9 bei der .^reis.

postdirektion Lausanne.

.^) T e l e g r a p h ist in St. fallen. ^ahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom 29. Jänner 18.^. Anmeldung bis zum 22. ApriI 18^9 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

624 7) Telegraphist in ^Igg (Zürich). JahresbesoIdung Fr. 120. nebst Depe^ schenprovision. Anmeldung bis zum 22. ApriI 1^9 bei der Telegraphen^ Inspektion in Zürich.

1) B r i e f t r ä g e r und P a k e r in Borgen. Jahxesbesoldung , wird bei der Ernennung festgesezt. Anmeldung bis zum 7.^ April 18^ bei der ^reis..

postdirektion ^ürieh.

2) F a h r p o s t f a k t o r in ^ i v i s . ^ahresbesold.^ng^ n^ird bei^d^r ^rnennun^ ^lIae^t.

^

^ ^ . ^ ^ ^ . , ^

^, B r i e f t r ä g e r in P e t e r l i n g e n ^Waadt).

^ahresbesoldung Fr. 7...^.

4) P o s t k o m m i s in L a u s a n n e . Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom

^nme..oung o^ zum

^^.....^^^.^.

^ , ^

.

.

.

.

.

.

7. April 18^9 bel der ^reispostdirektion .Lausanne.

.^. ^uli 1.^58.

5) P o s t k o m m i s in Bern.

Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des

Bundesgesezes vom ^. ^uli 1^8. Anmeldung bis zum 7. April 18^

bei der .^reispostdirektion Bern.

....t.^te. .^i^r .l.n.n...er tst ^. 4.^ d^ ^. .^and.^ der eidg. ^ese^ sannnlnug I.ei.^ele^t.

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1869

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1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1869

Date Data Seite

620-624

Page Pagina Ref. No

10 006 107

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