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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 53.

Bern, den 26. Dezember 1901.

L Allgemeines.

1006. (52/01) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der schweizerischen Nordostbahn ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen vom 1. Januar 1902 an wie folgt festgesetzt worden : l Franken = 80,8 Pfennig.

l Mark = 123,76 Centimes.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

1007. (52/01) Personentarif der Schaffhauser Strassenbahn, vom 11. Mai 1901. Aenderung.

Der Preis der Arbeiterabonnemente (§ B, Ziffer 2 &, der Taxordnung) à 60 Couponsnummern wird vom 1. Januar 1902 an von Fr. 1. 50 auf Fr. l reduziert.

Schaffhausen, den 23. Dezember 1901.

Stadtrat von Schaffhausen.

479

B. Verkehr mit dem Auslande.

1008.

52/010)

(

Personen- und GepäcktarifSchweizs -- Italien via Gotthard, vom 1. September 1900. Ergänzung.

Von den italienischen Bahnen sind zwischen Mailand und Som Expreßzüge über die Route Parma-Pontremoli-Sarzana mit folgender Fahrordnung eingeführt worden: 8 30 30 ab a Mailand A an 950 9 an Y Rom fh a9 30^2 Die gegenwärtig bestehenden direkten Billete einfacher Fahrt ab italienischen Stationen nach Rom und weiter berechtigen ohne Taxnachzahlung zur Benutzung dieser Züge, wenn dieselben vor der Abfahrt am Billetschalter in Mailand zur Abstempelung vorgewiesen werden und wenn die Reise ohne Unterbrechung ausgeführt wird. Ebenso kann Reisegepäck für diese Züge ab schweizerischen Stationen direkt nach Rom und Neapel abgefertigt werden, wobei für die italienischen Strecken folgende Taxen zur Erhebung gelangen: für Chiasso -- Rom Fr. 3. 21 pro 10 kg.

,, ,, -- Neapel ,, 4. 36 ,, ,, Luzern, den 24. Dezember 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

52/01)

1009.

(

Gütertarif B N B (direkte Linie) -- Ostschweiz, vom 1. Juli 1901. Nachtrag I.

Mit dem 15. Januar 1902 tritt zum Gütertarif BNB -- Ostschweiz ein Nachtrag I in Kraft. Derselbe enthält nebst Änderungen zum Stationstarif für Gümmenen, Änderungen und Ergänzungen zu der Instradierungstabelle.

Zürich, den 23. Dezember 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

1010.

(52/01)

Gütertarif Jura-Simplon-Bahn -- Bötzbergbahn, vom 1. Juni 1892. Nachtrag VI.

Mit 15. Januar 1902 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag VI in Kraft. Derselbe enthält hauptsächlich Frachtsätze sämtlicher Tarif Massen für die nunmehr dem Gesamtgüterverkehr eröffneten J S-Stationen Cortébert und Ependes.

Zürich, den 21. Dezember 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

480

(52/01) Interner Gütertarif der schweizerischen Centralbahn, vom 1. Mai 1896.

Nachtrag VI.

Auf den Tag der Betriebseröffnung der Güterstation Basel-St. Johann, den 2. Januar 1902, tritt ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend u. a. die Änderung des Namens der Station Basel, sowie die nötigen Ergänzungen betreffend den Verkehr mit der Station Basel-St. Johann.

Basel, den 24. Dezember 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

1011.

(52/01) Camionnagetarif der schweizerischen Centralbahn, vom 1. November 1895.

Teilweise Neuausgabe.

Am 2. Januar 1902 tritt eine Specialausgabe des Camionnagetarifes für die Stationen Basel S B B und Basel - St. Johann mit unveränderten Taxen, wie solche bisher für Basel S C B gültig waren, in Kraft.

Die bezüglichen Taxen im allgemeinen Camionnagetarif der schweizerischen Centralbahn, vom 1. November 1895, werden hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Basel den 24. Dezember 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

1012.

Ausnahmetaxen.

1013.

52/01)

(

Aasnahmetaxe für Kies- und Sandtransporte Rheineck -- Egnach undRomanshorn..

Mit sofortiger Gültigkeit gelangt für den Transport von Kies und Sand in Wagenladungen von 10 000 kg. oder dafür zahlend von Rheineck nach Egnach und Bomanshorn eine ermäßigte Taxe von 17 Cts. auf dem Kartierungswege zur Anwendung.

St. Gallen, den 21. Dezember 1901.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

(52/01) Ausnahmetaxe für Sandtransporte ab Montier nach Bülach und herwärts Bülach gelegenen Stationen.

Für den Transport von Sand in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Moutier nach Biilach tritt mit 10. Januar 1902 eine reduzierte Taxe von 48 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Dieser Frachtsatz findet auch für Transporte nach den an der Instradierungsroute näher gelegenen Stationen (Glattfelden bis Zurzach) Anwendung.

Zürich, den 23. Dezember 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

1014.

481

B. Verkehr mit dem Auslande.

1015. ( Teil II, Abteilung A, Heft 2, derschweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. November 1900. Ergänzung.

52/01)

Die in der Bemerkung 2 auf Seite 23 des oben genannten Tarifheftes enthaltene Bestimmung über die Taxrückwirkung hat keine Gültigkeit für die in Nr. 44 des Publikationsorgans vom 30. Oktober 1901 publizierten Taxen. Unter den in dieser Bemerkung aufgezählten Ausnahmen ist deshalb beizufügen: ,,d. die besonderen Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 12 (Getreide u. s. w.)

für Sendungen von Mais ab S. Limbania Calate und Darsena nach Martigny."

Luzern, den 26. Dezember 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

52/01)

1016. (

Rückvergütungen auf Sammelladungen Mülhansen i/E.

-- Genf transit (Marseille und Cette).

Vom 15. Januar 1902 an werden für Sendungen mit Herkunft von Mülhausen i/E., die als Stückgut bis Basel gehen, und ab da in Sammelladungen über Genf nach Marseille und Cette abgefertigt werden, die nachstehenden Beträge gegen Vorlage der Transportpapiere rückvergütet: Wagenladungen von 5000 kg. 10000 kg.

Für gewöhnliches Stückgut Für Güter des Specialtarifs für bestimmte Stückgüter Bern, den 20. Dezember 1901.

Cts. pro 100 kg.

39 40

49 50

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

1017. (52/01) Rückvergütungen auf Sammelladungen Mannheim und Frankfurt al M. -- Genf transit (Marseille und Cette).

Vom 15. Januar 1902 an werden für Sammelgüter, mit Herkunft von Mannheim und Frankfurt a/M. und in Bestimmung nach Marseille und Cette, auf der Route über Basel-Genf die folgenden Beträge gegen Vorlage der Transportpapiere rückvergütet : Wagenladungen von 5000 kg. 10000 kg.

Cts. pro 100 kg.

Für Sendungen mit Herkunft von Mannheim . .

31 41 Frankfurt a/M. . 120 100 Bern, den 20. Dezember 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

482

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

1018. (52/01) Eröffnung

der Station Basel-St. Johann für den Güterverkehr.

Am 2. Januar 1902 wird die Station ,,Basel-St. Johann" für den Güterverkehr (einschließlich des Tierverkehrs) eröffnet. Eilgut-, sowie Personenverkehr sind ausgeschlossen.

Die Tarifentfernungen und Frachtsätze sind diejenigen der Station Basel (E L B).

Strassburg, den 14. Dezember 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

1019. (52/01) Heft 3 b des belgisch-südwestdeutschen Aufhebung von Taxen.

Gütertarifs.

Die Sätze des Ausnahmetarifs Nr. 7 für Roheisen, Eisen- und Stahlabfälle und Eisen und Stahl, alt, abgängig für den Anschluß Dampremy (Laminoirs) im Heft 36 des belgisch-südwestdeutschen Tarifs, vom 1. Januar 1895 (Verkehr der inneren belgischen Stationen mit der Reichsbahn) treten mit sofortiger Wirkung außer Geltung. Sendungen von und nach diesem Anschluß werden zu den Sätzen von Marchienne-au-Pont im Verkehr mit dieser Station abgefertigt.

Strassburg, den 17. Dezember 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Eilgut. Vom 1. Januar 1902 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für gewöhnliches Eilgut in Kolli, welche einzeln das Gewicht von 50 kg. nicht übersteigen, folgende Frachtsätze gewährt: Von

nach

Heller per 100 kg.

Wien IK E B Buchs 1092 ,, Bregenz 1099 ,, St. Margrethen 1099 oder umgekehrt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 145, v. 14. Dez. 1901.

463

Frachtsätze für Cément. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Cernent bei Frachtzahlung für das Ladegewicht des verwendeten Wagens folgende Frachtsätze gewährt : Von

nach

Heller per 100 kg.

Innsbruck Bregenz 50 ,, Buchs 48 ,, St. Margrethen 52 Söll-Leukenthal Bregenz 62 ,, Buchs 59 ,, St. Margrethen 62 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr.145, v. 14. Dez. 1901.

Rückvergütungen auf Transporten von Hohlglaswaren. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Hohlglaswaren aller Art (mit Ausnahme von Glasballons) in beliebiger Verpackung folgende Frachtsätze im Rückvergütungswege gewährt: Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Centimes per 100 kg.

I

Bregenz transit Lindau transit Buchs transit St. Margrethen transit Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr.

363 227 363 227 363 224 368 229 146, v. 17. Dez. 1901.

Ausnahmetaxen für Heu und Stroh. Vorn 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Heu und Stroh in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. folgende Taxen gewährt: transit .

..

Buchs , transit Von nach St.Bregenz Margrethen transit Centimes per 100 kg.

Balaton-Szt. György . . . .

?,9fi 229 Bares 232 235 Berzencze 221 224 Csâktornya . .

.

.

207 204 221 Komarvaros .

224 Lepsény.

. .

254 251 919 Molnâri 222 Nagy-Kanizsa 219 216 Oszkó W>: 225 Vizvar 226 229 Zâkàny 218 221 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 147, v. 19. Dez. 1901.

484

Ausnahmetaxen für Schilf, Schilfrohr und Sohrdecicen. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Schilf und Schilfrohr, auch Rohrdecken in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. folgende Taxen gewährt: nach Bregenz transit St. Margrethen Von Buchs transit transit Centimes per 100 kg.

Budapest 232 235 Tétény Dinnyés Siófok , 9 ,, _ 236 Szantód ' 232 Fonyod-fürdötelep Mâriatelep Balaton-Szt. György . - .

229 232 Öaterr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 147, v. 19. Dez. 1901.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 21. Dezember 1901: 713. Entwurf eines Ausnahmetarifes für die Beförderung von Fahrrädern und Kinderwagen im internen Verkehr des Thuner- und Brienzersees, mit Vorbehalt.

714. Ermäßigung des Preises der Arbeiterabonnemente der Schaft'hauser Straßenbahn.

Genehmigt am 23. Dezember 1901 : 715. Entwurf zu einer Neuausgabe des Camionnagetarifes für Basel S B B und Aufnahme der Güterstation Basel-St. Johann in dieselbe.

716. Entwurf zum Nachtrag VI zum internen Gütertarif der Centralbahn, mit Vorbehalten.

Genehmigt am 24. Dezember 1901 : 717. Nachtrag V zum Gütertarif für den Verkehr JS, B R und RVT -- N 0 B, mit Vorbehalt.

718. Nachtrag II zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr P L M -- Schweiz, mit Vorbehalt.

719. Taxermäßigung auf der Brienz-Rothhorn-Bahn für Inhaber schweizerischer Geueralabounemente, mit Vorbehalt.

720. Änderung des Personen- und Gepäcktarifes für den schweizerischitalienischen Verkehr.

721. Ergänzung der Ziffer 2 der Bemerkungen auf pag. 23 des Teiles II, Abteilung A, Heft 2, der schweizerisch-italienischen Gütertarife durch Aufnahme einer Vorschrift über den Ausschluß der Rückwirkung der Ausnahmetaxen für Maistransporte ab S. Limbania Calate und Darsena nach Martigny.

485

2. Sonstige Mitteilungen.

Betriebseröffnung neuer Linien.

L,Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Montreux-Les Avants der elektrischen Eisenbahn Montreux-Berner Oberland ist auf den 17. Dezember 1901 bewilligt worden. An der 10,9 km. langen Linie befinden sich folgende Stationen und Haltestellen: Montreux, Collège, Vuarennes, Châtelard, Planchamp, Fontauivant - Brent, Chernex, Sonzier, Chamby, Sendy-Sollard und Les Avants. Die neue Linie dient dem Personen-, Gepäck-, Expreßgut-, Leichen-, Tier- und Gütertransport. Für den Personenverkehr bestehen nur zwei Wagenklassen (II. und III. Klasse). Es gelangen Billete für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt mit 20 % Rabatt zur Ausgabe. Ferner werden persönliche Abonnementsbillete für eine gewisse Anzahl Fahrten mit 30 % Rabatt, Schülerabonnements HI. Klasse mit 65 °/o Rabatt und Kollektivbillete für Gesellschaften und Schulen mit 30 °/o, bezw. 50 % Rabatt ausgegeben. Die allgemeinen schweizerischen Réglemente und Instruktionen für den Personenverkehr sind auch im Verkehr der Linie Montreux-Les Avants anwendbar. Für den Expreßgutverkehr gilt das allgemeine schweizerische Reglement, ebenso für den Transport von Leichen. Für die Beförderung von lebenden Tieren, sowie für den Güterverkehr bestehen besondere Tarife.

2. Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Linie VésenazHermance der Genfer Gesellschaft der elektrischen Tramways ist auf den 24. Dezember 1901 gestattet worden. An der 8,3 km. langen Strecke befinden sich folgende Taxpunkte: Vésenaz, Collonge (Route de St. Maurice), Route de Corsier, Anières, Chevran, Les Tuileries und Hermance. Die Verkehrseinrichtungen sind die nämlichen, wie auf den bereits im Betriebe stehenden Linien der Genfer elektrischen Tramways.

486

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1901

Année Anno Band

4

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52

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.12.1901

Date Data Seite

1328-1328

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