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Schweizerisches Bundesblatt

XXI.Jahrgang. .ll.

Nr. 31.

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7. August 1869.

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über

die Ergebnisse der in Folge des Beschlusses der Bundesversammlung vom 24. Juli 1868 unterm 29. Oktober 1868 vom Bundesrathe angeordneten Untersuchung über d i e Arbeit der Fabrikkinder in den Kantonen.

(Vom 18. Juli 1869.)

Die Bundesversammlung hatte am 24. Juli 1868 in Folge einer Motion des Nationalraths Dr. Joos dem Bundesrath sollenden Aus-

trag ertheilt: ,,Der Bundesrath ist eingeladen , über die Arbeit der FabrikBinder in den Kantonen moglichft vollständige Erhebungen zu ver,,auftalten und die Ergebnisse derselben seinerseits der Bundesver,.sammluug vorzulegen."

Der Bundesrath hat sofort unterm 27. Juli demselben Jahres die Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet. Um dem Verlangen einer möglichsten Vollständigkeit zu entsprechen, ist zuvorderst der Stand der bisherigen Untersuchungen und der Gesezgebung über den vorliegenden Gegenstand geprüft worden. Diese Rachforschung ergab, dass der obli-

gatorische Besuch der .......olksschnle bis zum 12. Jahre im Allgemeine...

Bundesblatt. Jahrg. XXI. Bd. Il.

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670 in der ganzen Schweiz eine Art Schuz sur die Binder gewährt ; dass diese Verpflichtung gleieh.vohl nicht überall streng gehandhabt wird und dass nur in den Kantonen Zürich , B e r n , G l a r n s , St. f a l l e n , A a r g a n , T h u r g a u , B a s e l - L a n d s c h a s t mehr oder weniger eingehende gesezliehe Bestimmungen zum Schule der in den Fabriken arbeitenden Kinder getroffen sind. Untersuchungen über die Lage der Fabrikarbeiter und insbesondere über die Behandlnug der in deu Fabriken beschäftigten Kinder waren nur in den Kantonen ^ürich, Glarus .

St. Gallen, Thurgau, Basels Stadt. Basel -Landschaft, Gens und Appeseli Ausserrhoden angestellt worden.

Die gesezliehen Bestimmungen , welche in den eben genannten Kantonen zum ..^ehuze der Fabrikkinder getroffen, sind im Wesentlichen folgende :

Jm Kanton .^ ü r i ch ist gefezl.ch festgefezt , dass Kinder die Alltagssehule vom 6.^12. Jahre besuchen müssen.

Ausnahmsweise aber

dürsen Alltagsschüler, welche das 10. Altersiahr zurükgelegt haben, an den Ergänzungsschultagen in den Fabriken die Ergäuzuugssehüler ersezen, deren Unterrichtsstunden, ausser der Siugschule , 8 Stunden betragen, welche ans 2 Vormittage verlegt werden. Die Gemeindesehnlpsleger sind ermächtigt, einzelnen Alltagssehülern den Besuch von Fabriken auch an Ergänzungsschnltagen zu verbieten, sosern sich ergiebt, dass derselbe

nachtheilig auf il..re korperliche und geistige E..twikel..ng einwirkt. Jm Weiteren ist der Regierungsrath besugt , für die Zulässigkeit der Auf-

uahme von Kindern in Fabriken ein hoheres Alter bis aus 16 Jahre sestzuse^en, soseru durch die besonder^ Ratnr des betrefseudeu Gewerbes oder die Art und Weise der Beschäftigung in demselben die Gesund-

heit oder die körperliche Ent.viklung der Kinder gefährdet würde. Die tägliche Arbeitszeit darf für Kinder, welche noch nicht konsirm^rt sind, beziehungsweise das 16. Alter.^ahr uoeh uieht zurükgelegt haben, hochstens

13 und am Samstage hochstens 12 ^tuudeu , für Alltags seh üler nie

mehr als 5 Stunden betragen.

Die Arbeitszeit ist auf die Stunden

von Morgens 5 bis Abends 7 Uhr Uhr, oder von 6 bis 8 Ul..r, oder

vou 7 bis .) Uhr zu verlegen. ^ür das Mittagessen u.nss wenigstens e i n e Stunde freigegeben werden. Wo neben der Mittagspause noch 1-2 Mal im Tage eine halbe Rnhstunde eingeführt ist, dars diesem entsprechend die Zeit des Aufenthaltes in der ^abrik um eine halbe beziehungsweise 1 Stunde verläugert werden. Jeder ^abrikbesi^er ist verpflichtet, die in seiner ^abrik angestellten Sehüler regelmässig an dem kirchlichen und osfeutli.heu Schulunterrichte theilnehmen zu lassen. Ueberdiess dürfen Ergän^nngsschüler an den wochentlichen zwei Ergänznngstagen auch nicht vor den Schulstunden in den Fabriken beschäftigt werden. Arbeitern, w.elche nach ihrem Austritte aus der Volksschule ^.och eine Gewerbssehule oder eine ähnliche ^ortbildungsanstalt benu^en

671 wollen, muss zu solchem Z.veke wöchentlich die nöthige Zeit sreigegeben werden. Während der Nachtzeit , nämlich von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens , sowie an Sonn und Festtagen dürfen Kinder unter keinen Umständen verwendet werden.

Seit Erlass dieses Gesezes ^859) sind 2 Inspektionen sämmtlicher industrieller Etablissemente vorgenommen worden , über deren Resultate

die Rechenschaftsberichte des Regieruugsrathes von 1860 und 1864 folgendes konstatiren : Von 222 Fabriken hatten nach der Juspettion von 1860 202 die gesezliehen Bestimmungen genau eingehalten ; nur in 1 1 derselben wurde 1/2-1 Stunde Samstags und in .) auch in den übrigen Tagen ^ .^tnnde zu lange, also 13.^ bzw. ^2^ Stunden von d^.r Jugend gearbeitet. diesen Uebelständen ist nach Einsicht der Mittheilungen der Fabrikkommisstou durch Verfügungen der Direktou des Innern abgeholfen worden. An einigen Orten ist anch. die Arbeitszeit der Erwachsenen und der Kinder unter 16 Jahreu eine getrennte geworden, so dass die Erwachsenen noch eine 14. Stunde arbeiten, nachdem die innren Leute entlassen sind. Der Berieht der Juspektion von

1864 fiel noch befriedigender aus. Das gesezliche Maximum der Ar-

beitszeit für Binder wird mit seltenen Ausnahmen überall eingehalten,^ ebenso das Verbot, dieselben während der Rachtzeit und an Sonntagen zur Fabrikarbeit zu verwenden. An den Ergänzungssehultagen werden

Alltagsschüler weit weniger, als früher zur Fabrikarbeit beuuzt. Fäll...

körperlicher Züchtigungen wurden keine entdekt.

Vor ^nrzem hat sich die Mehrheit einer von der kantonalen gemeinnü^gen Gesellschaft uiedergesezleu Kommission zur Untersuchung der Lage der Fabrikarbeiter für die V e r l ä n g e r u n g der t ä g l i c h e n S c h u l z e i t um 2 J a h r e , ^mithin bis zum vollendeten 14. Jahre (und bei vielen Kindern bis zum sast vollendeten 15. Jahre) ansgesproehen.

Jm Kanton B e r n besteht seit 1865 eine Verordnung über die Zündholzchensabriken, naeh welcher Kinder unter 7 Jahreu in ^solchen Fabriken nicht zur Arbeit verwendet werden dürfen. Die Fabrikinhaber haben darüber zu wachen, dass schulpflichtige Kiuder S.hule und Unterweisung nicht persäumen. Mo^uier führt in seiner ^christ über die Arbeiterinstitutionen der Schweiz S. 55 au , dass man im beruisehen Jura üble folgen von der Aufnahme zn junger Kinder in Fabriken ersahren habe.

Jm Kantou G l a r n s , wo nach dem Berieht der ersten Fabrik-

Inspektion im Winter 1864,^65 l 882 Kinder unter 16 Jahreu, also 18 ^ der Gesammtbevölkeruug von e. 33,000 .in den Spinnereien, Webereien und Drukereien beschäftigt waren, stellte das Gesez über die ^abril.polizei, welches 1864 von der .Landsgemeinde beschlossen wurde,

672 folgende Bestimmungen bezüglich der K.nder fest: Alltagsschnlpflichtige Kinder dürfen an den wochentlichen Repetirschultagen weder vor noch während der Unterrichtsstunden in der Fabrik beschäftigt werden. . Jn ..gemeinden wo für die Repetierschule woehentlich ein ganzer Schnltag bestimmt ist, dürfen die Binder auch nach der Unterrichtszeit nicht mehr für Fabrikarbeiten in Anspruch genommen werden (die wirkliche Arbeits^eit^dars für die Arbeiter überhaupt nicht mehr als 12 Stunden betragen).

Jn St. f a l l e n , dem einzigen Kanton, welcher (l865) eine ordentliche Fabrikstatistik erhoben und dabei konstatirt hat, dass neben 15,927 männlichen und 16,492 weiblichen Arbeitern 5451 Kinder unter 16 Jahren in 1586 Fabriken und industriellen Anstalten be-

schäftigt waren, enthält das Gesez von 1853 über die ^.abrikkinder solgende Bestimmungen: Allen Fabrikkindern, die noch pflichtig find, die

Ergänzungsschule zu besuchen , haben die Fabrikinhaber die hie^u erforderliche Gelegenheit und Zeit, sei es in genehmigten Fabrikschnleu, oder in der gewohnliehen Schule, anzuweisen.^ es darf aber kein Kind zum Schulbesuch zwischen 7 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens angehalten werden. Kinder unter dem erfüllten 15. Altersjahre dürfen

täglich zu nicht mehr als 12 Stunden^ Arbeit, die Stunden des Schule unterriehts inbegrisfen, augehalten werden. An jedem Arbeitstage muss ihnen eine Stunde Unterbrechung als Erholungsfrist eingeräumt werden.

Jn Fabriken ausser den. Kanton dürfen Kinder unter 15 Jahren ni.ht gesendet werden, ausgenommen wenn por dem Bezirksammann des Be^irks, in den das Kind ^ehort, der Ausweis geleistet wird , dass sie in denselben nicht weiter zur Arbeit angehalten werden , als nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesezes.

Jm Kanton A a r g au bestimmt das Fabrikpolizeigesez von 1862: Vor zurükgelegtem 13. Lebensjahr dars Riemand zn einer regelmässigen Beschästiguug in Fabriken angenommen werden. Jn den fällen , ^vo

die Art dieser ^Beschäftigung eine schädliche Einwirkung aus die korper-

liche Entwil.elung und die Gesundheit von jugendlichen .Arbeitern befürchten lasst, ist der Regierungsrath ermächtigt, sür die Zulässigkeit der Einsteliuug vou Kindern in ^abril^en ein hoheres Alter bis ans das zurül.gelegte 16 Jahr festzusezen. Kinder, welche das 16. Jahr noch nicht ^urükgelegt haben, dürsen in Fabriken, ausschließlich der ordent-

liehen Rast^eit, nicht über 12 stunden täglich beschäftiget werden.

Jn

dieser Arbeitszeit ist der Besuch des Schul.. uud Koufirmaudenunterrichts inbegriffeu. Am Samstag Abend soll eine Stunde srüher Feierabend gemacht werden. Die Beschäftigung der Kinder vor 5^ Uhr Morgens und nach 8^ Uhr Abends ist gänzlich untersagt. Korperliche .^ücht^ gungen und Freiheitsstrafen sind untersagt. Jn Fabriken ausser dem Kanton dürfen Kinder aargauischex Kantonseinwohner nur dann ein-

673 treten, wenn vor dem Bezirksamt des Bezirks, in welchen das Kind gehort, der .Ausweis geleistet ^ird, dass die Bestimmungen des obigen gesezes gehaudhabt werden.

Jm Kanton T h u r g a u , wo eine Fabrikinspektionskommisston kürzlich ihre R..n^reise vollendet und ihren Bericht nunmehr verosfent-

licht hat, bestehen schon seit längerer Zeit (1815 und 1853) sollende gesezliche Bestimmungen : Kinder , welche in Fabriken beschäftigt wer.^ den , sind zum Besuche der ösfentlichen Schulen verpflichtet und ganz wie andere Schüler zu halten, es wäre denn, dass sür dieselben eine besondere Fabrikschule eingerichtet würde, in welchem Falle sie je.^ doch erst nach vollendetem 1t. Jahre in die Fabrikschule eintreten dürfen. Die Eigentümer von Fabriken und Spinnmaschinen sollen den Religionsunterricht und den Besuch der Kircheu ebensowenig , als den Schulunterricht (vom zurükgeiegten 5. Altersjahre bis zum vollendeten 15., nämlich bis zum ^urükgelegten 11. die Alltagsschule, dann

noch 2 Wiuter Alltagssehule und zur Sommerzeit die Ergänzungsschule und die zwei legten Schuljahre Sommer und Winter blos die Ergänzungsschule) aus irgend eine Weise hindern, vielmehr so viel an ihnen liegt, die bei ihnen arbeitende Jug..ud zu beiden geflissentlich anhalten. Für sie sollen die Arbeiten im Sommer nicht vor .. Uhr, im Winter nicht vor 6 Uhr Morgens ansangen und Abends um 7 oder 8 Uhr enden. Es sollen die jungen .^eute täglich nicht mehr, als .12 bis 14 Stunden und niemals gau^e oder halbe Rächte hindurch , oder an Sonntagen zur Arbeit angehalten werden. Diese Vorschristen gelten anch für Eltern und Kinder^, wenn Lettere in eine ^abrik ausser dem Kautou oder ausser den. Wohnort geschilpt werden..

Jm Kanton B a s e l l a n d s c h a f t hatte der ^andrath den Regiexnngsrath dnrch Besehluss vom 10. September 1866 beauftragt über folgende .^rage.. Bericht zu erstatten : 1) Jn welchen Fabriken des Kantons arbeiten schulpflichtige Kinder^ 2) Wie viele Stunden versehen solche Kinder täglich Fabrikarbeit .^ 3) Werden dieselben auch zu Rachtarbeiten verwendet ^ 4) Vou welchem Alter an begiunt der ^abrikbesuch^ 5) Welche na.htheiligeu Einwirkungen übt dieses ^abrikarbeiten ans die J..^eud aus ^ 6) Wie kann diesem Uebelstande am besten abgeholsen werden .^ Jn Folge dieser Fragen hat die Erziehungsdirektiou nachstehende Erhebungen gemacht : Es arbeiten gegenwärtig 280-300 repetirsehul-^

pfliehtige Kinder des Kantons in Fabriken. Die tägliche Arbeitsz e i t dieser Kinder beträgt Sommer und Winter durchschnittlich 11 ^

bis 14 stunden. Die ^rage, ob schulpflichtige Kinder auch zu Racht-

674 a r b e i t e n verwendet werden, konnte desshalb nicht ganz bestimmt be^ stimmt beantwortet werden, weil der Begriff .,^^ht^ von der fragestellenden Behorde nicht definirt worden war.

g e l e g e n t l i c h werden Binder ^ur Nachtarbeit verwendet in Baseler Fabriken, welche von Birsselden und Biuningen aus besucht werden. Re g e l nissig werden

schulpflichtige .minder des nachts beschäftigt und zwar abwechslungs.veise

je die zweite Wo.he in zwei Fabriken ; in einer 10 Standen , in der andern gleich .^en Erwachsenen die ganze Ra.ht hindurch. E i n z e l n e S t u n d e n N a c h t a r b e i t ^ verrichten die Binder r e g e l m ä s s i g im Winter: i^ ^.vei Fabriken taglich 3-4 Stunden, in einer 4.,.^ Stun-

den, in einer bis Abends 9 llhr und endlieh in einer bis 9-l0 Uhr Abends.

Der F a b r i k b e s n c h beginnt allenthalben mit Aufgelegtem 12.

Altersjahre, sofort nach stattgefunden^ Entlassung ans der Alllagssch..le.

Dass dieser frühzeitige und anhaltende Fabrikbesuch, fährt die Erziehuugsdirektion fort, ungemeiu schädliche Wirkungen i^ körperlicher, geistiger und sittlicher Begehung ^ur ^olge hat, steht über allem Zweifel.

Dass diese Wirkungen jedoch verschieden sin... , oft grell und schreiend und unmittelbar zu Tage tretend, oft laugsam und schleichend, oft aneh in einer mildereu, nicht gerade in die Augen fallenden Form, erklärt sich dnrch die Verschiedenheit der Gewerbe , der Arbeitszeit und des mehr oder minder grosse.. Pflichtgefühls der Arbeitgeber. Jm Allgemeinen lässt sich nicht läugnen, dass die Kinder , welche Fabriken besuchen, schon durch ihr blasses, abgewehrtes Aeussere a..fs^ll^n ; sie bilden einen Bemühenden G^gensaz gegenüber den srisch und thal^rästig ausgehenden Kindern, welche aus dem Lande beschäftigt werden. Die dumpse, übelriechende L..st in den Arbeitssäälen , das Einathmen von .^taub und Gas , der rasche Uebergang ans der heissen ..^..tube in die

kalte , senchte Rachtluft , diese Uebelstände müssen hauptsächlich nach-

theilig auf die Lnn^en der jungen Arbeiter wirken ; daher a neh hektische Krankheileu häufig unter ihnen vorkommen. ^ie klagen viel über Kopfweh, Appetitlosigkeit, die Folge anhaltender Beschäftigung in geschlossen nen .Lokalen. ^icht seltene Erscheinungen unter ihnen find frühe Rükgratskrümn.nugen , auch Kurzsiehtig^eit. Jm Ganzen wird die jnnge, noch uuentwikelte Konstitution abgeschwächt , das Wachsthum gestori

die Widerstandskrast gelähmt. Diese körperlichen Verhältnisse müssen nothwendig anch ihre Rül^irl.ung aus die geistigen Anstände der jugendlichen ^abrikbevolkerung änssern.

Und in der Tl^at treten uus hier

nicht weniger bel^lagens^erlhe Erscheinungen entgegen. Die Elastizität des Geistes macht der Schlaffheit , der Abgespauutheit ..^laz ; an die Stelle jugendlicher Lebhaftigkeit und Euergie tritt geistige Trägheit und

Gleichgültig^it ; die Fassungskrast wird gestort, die Eiudrul^sfähigl.eit .ost aus R u kl xedueirt. Alle Lust zu wissenschaftlicher (^) Beschäftigung

675 und geistiger Ausbildung geht verloren , mit ihr der Sinn für das .^öhere und Schöne.

Reben der körperlichen und geistigen Entartung zeigt sieh aber bei den Fabrikkindern vor atlem a..ch die s i t t l i c h e V e r s c h l e c h t e r u n g in einer ost erschrekenden Weise. Hier wirkt die Macht des Beispiels aus die Binder vom Arbeitssaale an , aus dem Heimwege , bis in das Wirthshaus hinein, das nicht selten noch vor dem Schlafengehen aufgesucht wird. Rohe, schlüpserige Reden während der Arbeit vom Auf-

seher geduldet, sa ost ermuthigt . Ausgelassenheit und Unsittlichkeit auf

dem Heimwege, Genusssncht und^ .Leichtsinn im häuslichen Leben l Das jugendliehe Gemüth wird verderbt in einem Alter, in welchem die bösen Reignngen in der Regel noch.^ schlummern. Der Einfluss der Eltern hört nicht selten fast gänzlich auf , das Kind pocht anf das verdiente ..^eld . womit es seine Eltern ernähren hilft ; es verlangt einen Theil zum eigenen Verbrauche .^ die Eltern müssen dem Verlangen nachgeben^, denn ost sind sie froh, wenn sie durch solche Rachgiebigkeit verhindern

können , dass ihnen das Kind davonläuft (.). Die häusliche ^ucht

hort aus. Früh schon wird das Rancheu eingeführt , werden W.rthshäuser besucht, das Rachtsehwärmen wird nachgemacht, die Gewohnheiteu der Erwachsenen werden sorgfältig nachgeahmt.

Zn diesen. Allen. kommt noch die Erfahrung , dass die Kinder, welche Fabrikeu besuchen, die Schule weitaus am Meisten versäumen.

Sowie dem Kinde einmal der Sinn sur das Höhere abhanden gekommen ist, so ^ird es auch jede Gelegenheit benüzen , der Schule den Rüken zu kehren. Die Sehule wird ihm gleichgültig, sie wird ihm zur .Last, zum Ueberdrnss. Es entbehrt aus der einen Seite die nöthige frische um dem Gange des Unterrichtes gehörig folgen zu können , um die Eindrüke der Schule in sieh aufzunehmen und zu verarbeiten . auf der andern Seite betrachtet es sieh als sehon ausserhalb der Schule stehend ; ja es gewöhnt sich daran, die .^...hule als eine Anstalt anzusehen, welche nnr dazu da ist, um seinen täglichen Verdienst zu beeiuträchtigen. Die Kinder, .welehe Fabriken besuchen, stnd daher in ihrer grossen Mehrzahl die schwächsten Schüler, ein Hemmschuh sür ihre besser

befähigten, fleissigern Genofseu. .^ie üben anch in sittlicher Beziehung

einen höchst beklagenswerten Einfluss aus ihre Mitschüler aus. Es muss demgemäß die Frage, ob der ^abrikbesuch der Jugend schädlich sei, an der Hand obiger Thatsaehen , so weit es uusern Kan^n betrifft, b e j a h t werden.

Hinsichtlich der Mittel der Abhülfe, glaubt die Erziehuugsdirektio.i ^ erst die Frage vorlegen zu müssen, in wie weit der ^taat überhaupt berechtigt sei, in diese rein sozialen Verhältnisse der Burger einzugreisen..

Es wird sich daraus erst ergeben , ob der Staat das Recht hat , de....

676 Fabrikbesuch iu einer Art zu beschranken und ^u regulireu , welche die oben aufgestellten Missbräuche zu beseitigen im Stande wäre.

Wir unsererseits zogeru n.cht die Behanptnng aufzustellen , dass die hochste Aufgabe des Staates und vornämlich des demokratischen Staates die E r z i e h u n g de r J u g e n d sei. Der Staat hat als solcher die

^Bslicht, das Kind, das zukünftige Glied der Gesellschaft, vor geistiger, korperlieher und sittlicher Verwilderung zu schüzen , er hat die Bflicht, ihm eiue Erziehuug augedeiheu zu lassen , welche es zur Erfüllung seiuer künstigen Ausgabe besähigt. Der Staat ist in permogensreehtlicher B^iehnng der natürliche Vormund ^des Kindes . er ist es aueh iu geistiger Beziehuug. Der Erwachseue mag frei über seiue eigene Bersonliehkeit verfügen .^ er mag aneh das Recht in Anspruch nehmen, die Erziehung seiuer Kinder selbst zu leiten , allein dem Staate liegt es ob, darüber zu wachen, das.. diese Erziehung eine den Jnteresseu des Kindes und der Gesellschaft augemesseue sei. Der Bericht sührt darauf aus, dass der Staat dieses Recht auch nach den speziellen Gesezen des Kantous Basel^Landschast habe und schliesst dann . Aus dieser Auseiuauders.^uug geht unzweiselhaft hervor , dass der Staat das Recht und

die Bflicht hat, auch in Bezug anf die häusliche und gewerbliche ^er-

wenduug der Kinder allgemein schüzende Bestimmungen aufzustellen.. Ju erster Linie siud diese Bestimmungen natürlich aus den Schulbesuch zu richten ^ es mnss dafür gesorgt werden , dass kein Kind in einer Weise

besehästigt werde , welche dasselbe verhindert , die Schule regelmässig zu besuchen. Jn zweiter Linie aber wird das Gesez a..ch im Allgemeinen jede Verwendung der Kinder untersagen müssen , welche denselben in geistiger, sittlicher und körperlicher Begehung schädlich ist.

Jn Folge dieses Berichtes ist ein Gesez zur ^Reguliruug des Fabril^esens der Volksabstimmung vorgelegt und iu dieser (7. Juui 1868) angenommen worden, welches hinsichtlieh der Kinder sollende Bestimmungen enthalt .

^Al.ltagsschnlpflichtige Kinder dürfen in keiner Fabrik zur Arbeit verweudet werden. Repetirsehulpflichtige Kinder dürsen an den wochentlichen Repetirschultageu weder vor noch währeud den Unterrichtsstunden in der ^abrik .beschäftigt werden. Sollte die besondere Ratur eiues Gewerbes oder die Art und Weise der Besehästigung in demselben oder endlich die ungesunde oder gefährliche Einriehtnng einer ^abrik die Ge-

sundheit, die korperliehe Entwiklung oder die Sicherheit der Kinder ge-

sährden, so ist der Regierungsrath ermächtigt, sür die Zulässigkeit Einstellung von Kindern in Fabriken ein hoheres Alter und ^war aus das zurükgelegte 16. Altersjahr festzusezen. Die Verweudung Kindern unter 16 Jahren zur Fabrikarbeit vor 5 Uhr Morgens

der bis von und

naeh 8 Uhr Abends ist gänzlich untersagt. Kinder uuter 16 Jahren dürsen

in

keiner ^abrik länger als

10 Stuuden täglich beschäftigt

677 werden.

Jn dieser Arbeitszeit ist Schul- und Konsirmandenunterricht

inbegriffeu, die gewohnliche Rast und Essenszeit jedoch nicht. Korperliche Züchtigung und Freiheitsstrafen sind untersagt.

Sehr abweichend von dem Bericht der Erziehungsdirektiou von B .. s e l - L a n d scha s t lautete die Antwort , welche das Bolizeidepartemeut des Kantons S o l o t h u r n ertheilte : ..Der Kanton, noch immer der Benjamin unter den Fabrikkantoneu , habe keinerlei Geseze oder Verordnuugeu, das Fabrikwesen betreffend , erlassen , was wohl dem Umstaude zugeschrieben werden müsse, dass in den wenigen derartigen Etablissemeuten keine erheblichen Uebelftände zu Tage getreten sind.

Aus eine von dem Departement an sämmtliche Fabriken gestellte An-

frage über die Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter, ging ihm di.^

sehr erfreuliche Nachricht ein, d a s s in k e i n e r e i n z i g e n F a b r i k K i n d e r v o n s eh u l p s l i eh t i g e m A l t e r a n g e n o m m e n w e r d e n . Jm Hinblik auf audere jugendliche Arbeiter dürfte es von allgemeinem Jnteress.. seiu, auch die übrigen Ausschlüsse des Antwort-

schreibens zu vernehmen. Bezüglich der Zahl der täglichen Arbeits-

stunden wird erwähnt, dass das Maximum 13 Stunden beträgt, jedoch uur iu der Spinnerei Emmenhos zu Dermdingen gefordert wird, während in den übrigen ^abril^n nur 11^-12 Stnnden gearbeitet wird. Der Departementsvorsteher^ Dr. A c k e r m a n n , besuchte als Arzt die meisten Fabriken und fand fast überall sowohl die banlicheu, als die meehanisehen Einrichtungen den Anforderungen der Gesundheitslehre möglichst entsprechend, mit Ausnahme der Baumwolltuch-Weberei in Bellach, welche leider in einer alten, früher einer andern Fabrikation dienenden Gebäulichkeit eiugerichtet wurde. Die beideu grossartigen ^abrikeu am Emmenkanal (Spinnerei Emmenhos und Bapierfabrik Bil.erift) dürfen bezüglieh der Einrichtung, der Ordnuug, der Lohnverhältnisse u. s. w. als wahre Musteraustalteu bezeichnet werdeu und wir dursen daher mit Fug und Re.ht behaupten, dass das Loos ihrer Arbeiter in jeder Be^iehuug beneidenswerther ist , als jenes ^er oft u.ochenlaug brodlos herumwandernden Taglohner aus den Kautoneu Beru , Luzern u. s. w.

welche nicht nur mit dem Mangel an Rahrung und Kleidung, soudern auch mit den Unbilden der Witterung , harter Arbeit ^e. zu kämpseu haben. Sie werden begreifen , dass unter solchen Verhältnissen gese^ geberisches Einsehreiten unnothig erscheiuen musste. Ueberhaupt dürste .der beabsichtigte Schnz, welchen man vielen Orts den Fabrikarbeitern.

zu Theil werden lassen will, unberechtigt das Jnteresse der Gesammtindustrie-Bevolkerung eher verleben, als sehüzen. Trügt uns jedoch die Art und Weise, wie die Sache ausgesasst und betrieben wird, nicht, so dürfen wir wohl die Vermuthuug hegen, dass bei dieser Bewegung das demagogische Element nicht die unbedeutendste Rolle spielt.^

^78 J.. allen übrigen Kantonen hat sieh die Gesezgebung noch n.eht mit der Ueberwachnng der Fabriken besasst, nur bezüglich der in Fabriken arbeitenden Kinder insofern indirekt, als in allen Kantonen, mit Ausnahme von Genf, der Besuch der Alltagsschule bis zum 12. Jahr...

.obligatorisch ist.

Das Departement der Staatswirthsehaft des Kanton .L u z e ..n hat uns in diesen.. Sinne erwiedert, dass die Fabrikindnstrie dort noch jüngeru Datunis und desshalb noch keine allgemeinen Geseze und Verordnungen über diesen Gegenstand gegeben seien. Dagegen enthält das revidirte Gesez über das Volkssehnlwesen folgende Bestimmungen in Betreff von Fabbrikkindern : ..Kinder, welche in Fabriken beschäftigt werden, sind zum Besuche der öffentlichen Schulen verpflichtet. --^ Jeder Fabrikinhaber, welcher schulpflichtige Kinder in Arbeit stellt und sie nicht in die gewöhnliche Elementarschule schikt, ist verpflichtet, süx dieselben eine besondere Schule zu errichten. - Ein für die ^abrikschnlen vom Regiernngsrathe zu erlassendes Reglement wird bezüglich dieser Schulen das Nähere bestimmen.

Privat- und Fabrikschulen werden alljährlich einer offentliehen Prüfung unterstellt.^ ..^ou ^ e u e n b u r g ist erwiedert worden, dass nur wenige Kinder in den Fabriken beschäftigt werden und dass das Einsehreiten der Ges.^gebung noch nicht uothig geworden sei.

G r a u b ü n d e n , W a a d t , F r e i b n r g , Z n g haben erwiedert, dass wegen der geringen Bedeutung ihrer J^.dnstrie noch keine Veranlassung gewesen sei, den Ge.s^geber damit zu beschäftigen.

Aus T e s s in haben wir keine Antwort erhalten.

Herr Mo^nier führt in seiner Schrift .,Les institutions ouvrieres de la .^...nsse^ ^. ^.4 ^ c h a f f h a u s e n im Allgemeinen unter deu Kantonen an , welche ^abril.gese^e erlassen und das Minimalalter des Eiutrittes der Kinder in Fabriken aus 12-14 Jahre festgesezt haben.

Diese Angabe beruht aber auf einem Jrrthnm , wovon uns sowohl die amtliche Gesezes-^ammlung als die von der Regierung des Kantons eingegaugeue Autwort belehrt.

Auch die Kautone G e n f , A p p e n z e l l A. Rh. und Baselsta dt haben keine gesezliehen Vorschriften erlassen. Rach der Auskunft der Staatskan^lei des ledern Kantons , rührt dies zum grosseu Theil daher, dass die im Jahr 1864 gemachten Erhebungen nicht nnr im Ganzen für den Kanton befriedigend ausgesallen sind , sondern auch heute uo^h als in der Hauptsache massgebeud dürfeu augesehen werden.

Mo.^nier sagt a. a. ^,. . ..in Basel ^vo der Hauptfabrikationszweig der von Seidenbändern ist, haben die Fabrikanten wenig Juteresse, Kinder

679 zu verwenden , so dass man in den meisten Etablissementen kaum ein halbes Duzend findet.

Aus A p p e n z e l l A. R h. liegt nur ein aus Anregung der dortigen Staats l.anz lei von Herrn Salomon Zell.veger versasster Bericht vor, welchem wir entnehmen, dass die Zahl der Fabrikkinder in diesem Kanton

7.^6 betrug, wobei man überdiess 110-130 Kinder in Fabriken St. Gallischen^ Gebietes beschäftigt sind. Die erstern klasstfiziren sich folgendermassen : Es sind davon :

vom ...8-10 Altersjahr Knaben 53, Mädchen ,, 11-^2 ,, ,, 99, ,, ^ ^^ ^ ^ 206, ., ,,8-17 ,, ,, . 358, ,,

20, Total 73.

63, ,, 162.

2^5, ,, 50l.

378, ,, 736.

Von diesen 736 Fabrikkindern fallen aus Herisan allein 346 oder 46,^ ^ der gesammten Fabrik^uder des Landes. Bei den 295 M.id-

chen vom 13.--^17. Altersjahre befindet sich fast die Hälfte sogenannter

,,Wiflerinneu^, die nur dessl^alb zu den Fabrikarbeitern gerechnet werden, weil fie gemeinsam in einem grossern Lokale entweder in Kaufmannshäusern oder in Fabriken selbst arbeiten , währenddem die Wifierinnen, welche einzeln zu Hause arbeiten, hier nicht mitgezählt find. Jn Herisau find 28 Kinder in z.vei Jndienne-Drukereien beschäftigt. Auch bei den wie Bil^e anfschiessenden ^tiksabrikeu find Kiuder beschästigt und erhalten

80 Et. bis 1 Fr. 20 Et. Arbeitslohn täglich ; viele ^tikmafihiuen find indessen auch in den Vrivathäusern ausgestellt , wo sich die Arbeit der Kiuder ui.ht tontrolireu lässt. --- Jn den Stikfabriken find Rachtheile in sanitarifiher ^eziehnng . Schwächung der Augen und ..^rufileiden bei Stikern von schwacher Konstitution.

^

Die ...^umme aller sehulbesucheuden Kinder von zurükgelegtem 6-^-16.

Altersjahre beträgt 8748 . demnach machen die Fabrikkinde.. für das ganze Land 8.41 ^ der Schulkinder aus. ^ür Herisau gestaltet sich das .^erhältniss etwas anders^ da find von 1768 Schulkindern 346 oder 1^9 ^ in Fabriken.

Jm Kautou G eu s gibt es, nach der von der dortigen Staatskan^lei gegebenen Auskunft, keine grosseu Fabriken in dem Sinne einer Anhäufung von Arbeitern unter demselben ^ache. Es folgt daraus,

dass die Kinder nicht in sehr starkem Verhältniss beschäftigt, noch in den Lokalindustrieen schädlichen ph^ischen Einflüssen ausgesät find. Eine beschränkte Anzahl von Kindern ist in einer ueuerr^hteten Eigarreusabrik zu Earouge beschästigt.

^,.^hne Zweifel , heisst es in dem ^ Bericht , verlassen Kiuder in Genf, wie überall anderwärts, ziemlich frühzeitig die Schulbank, um in

^0 die Lehre zu treten. Unbemittelte Eltern empfinden das Bedürsniss, so bald als moglich den Zeitpunkt vorzubereiten, an welchem ihre Kinder

sich selbst genügen konnen , und dieses Gefühl ist erklärlich wegen der Länge der Lehrlingszeit in den meisten ^weigen , während deren der

Lehrling wenig oder nichts verdient. Von diesem Gesichtspunkt ans ist

es das Gegentheil dessen was in den ^abrikgegenden vorgeht, wo man die Kinder zu einem unmittelbaren Verdienste ausbeutet. Es geht ans jenem Umstand hervor, dass Kinder in die Lehre gegeben werden, bevor sie nur genügende Elementarbildung genossen habend Die Sehulbehorde hat diesen Umstand einer ^rüfnng unterzogen , um die Ursachen kennen ^u lernen und einer ihrer Jnspektoreu, .^.err Emil Eambassedes, sagt in seinem Berichte darüber folgendes : Die Schulbehorde hat festgestellt, dass die Kinder die Schule zu srüh verlasseu : 1. in deu Landgemeinden , wo grosse landwirthschaftliche oder industrielle Geschäfte sich ^befinden ^ 2. in den Gemeinden, welche der Stadt am nächsten liegen..

3. und im Allgemeinen in denjenigen , wo der Religionsunterricht im Alter von 11 und 12 Jahren ertheit wird.

Ju deu .Landgemeinden, wo grosse Aker.Wirthsehasten sind, und wo die Familienväter sichern Verdienst und Beschäftigung das ganze Jahr finden, kommt es natürlich v o r , dass die Kinder sehr jung ansangen den Garten zu bebauen, das Vieh zu besorgen, ihre landwirthsehastliehe Lehrzeit durchzumachen , wann sie noch aus der Schulbank sizen sollten.

Diese Erscheinung zeigt sich besonders , seitdem der ländliche Taglohn

bedeutend gestiegen ist. Jn den der Stadt näher gelegenen Dorfern widmet sich eine Anzahl von Schülern Brosessionen, sür welche man mehrere Jahre Lehrzeit fordert, so dass die Eltern nicht warten wollen, bis ihre Kinder 15- 16 Jahre erreicht haben, um sie in die Werkstätten oder Fabriken zu thun. ^ür diese beiden ^älle ist eine Besserung schwierig, so lauge die Thenruug der Lebeusmittel sich so suhlbar macht.

,,Wir würden , sagen uns die Eltern ost , unser Kiud bereitwillig noch ein oder zwei Jahre in der Schule lassen, allein wir haben noch andere aufzuziehen , und müssen an Alle denken. Die Zeiten siud schwierig und wenn wir an die Zukunft denken. überlegen .r,ir ernst. ^ Wir sind ^entwaffnet worden durch solche Gründe, wenn sie uns g...gebeu wurden von Leuten, deren schwierige Lage wir kannten, allein .r.ir müssen leider gestehen, dass .r.ir eine gleiche Sprache auch vou Personen gehort haben,

die sich in den günstigsten Umständen besannen. Diess gibt ein übles Beispiel.

Eine Enquete , ^velehe von der Handelskammer über den Stand der Uhren- und Spieldosen-Jndustrie gemacht und deren Resultate am

Ansang des Jahres 1868 verofsentlicht wordeu sind, hat hinsichtlich der

Stellung der Lehrlinge folgendes ermittelt: Ju jenen Jndustrie^weigen fängt die Lehrzeit vom 12.---.16. Jahre an. Jn der Uhrenmaeherei

681 dauert sie 4 --6 Jahre, nach welchen man im Stande ist, sich selbst zu ernähren ; aber im Allgemeinen lernt man bis zum 30. Jahre, vervollkommet man sich bis zum 40., und nüzt von da an,. was man vorhex gelernt. Jn der Bijouterie dauert die Lehrzeit für Knaben 4--.. 5 Jahre, für Mädchen 3 Jahre, mit einer kleinen steigenden Gratifikation.

Für die Kettenmacher fängt die Lehrzeit mit dem 12.---13. Jahre an, und dauert 5 Jahre sür die Knaben, 4 Jahre für die Mädchen und drei Jahre für die blossen Volixerinnen. - Die Lehrzeit füx Email.leure dauert 2--3 Jahre ohne Gratifikation. .-- Die Lehrjungen haben im Allgemeinen zwei Stunden täglich frei um Unterricht im Zeichnen und und^in der Religion zu nehmen. - Die Zahl der jungen Leute. welche in Fabriken treten, vermindert sich. Das Lehrliugswesen ist ein dunkler Bunkt der Lage unserer Jndustrie. man hat gegen die s^stematische Feindseligkeit mehrerer Arbeitergesellschasten zu kämpsen , deren eingestandener ^wek es ist, die Zahl der Lehrlinge zu vermindern.

Die Uhxmaehereischule ist das natürliche Band ^wischen dem eige.ntlichen Lehrlingswesen und den andern Mitteln dex ^Entwiklung unserer industriellen Jugend.

Der Schulunterricht im Allgemeinen weist, obwohl bekanntlich nicht obligatorisch , günstige Resultate auf. So .konnten bei dem Rekrutenex^amen dieses Jahres nur ^wei Mann nicht lesen, nämlich ein Genfex , welcher wegen Geistesschwachheit zum Unterricht unfähig war und ein Waadtländex, welcher sich erst kurze Zeit im Kanton befand.

Jn U r i , U n t e r w a l d e n , O b u n d R i d d e m W .. l d , A p p e n z e l l J. R h. und W a l l i s hatten wir keine Umsrage gehalten.

^

fassen wir zusammen , so müssen wir wiederholen, dass im Allgemeinen der obligatorische Besuch der Volksschule bis zum 12. Jal^re in der ganzen Schweiz eine Art Sehnz sür die Kinder gewährt auch in denjenigen Kantonen, welche nicht besondere Fabrikgeseze erlassen haben.

So weit das amtliche Material aus den Kantonen. Wir dürfen gegenüber dem die Kehrseite vielleicht mehr berechtigenden Berichte dex Erziehungsdirektion in Basellaud nicht verschweigen , dass in dex oben erwähnten ^abrikkommission im Kanton Zürich hervorgehoben wurde, ^ dass 1) in den meisten Fällen das kränkliehe Aussehen von Arbeitern i.n den ^abril^en daher xühre, dass schwächliche Versonen in den Fabriken noch Arbeit sänden , welche in andern Beschäftigungen gar nicht angeuommen würden, sondern sonst in Armenhäusern ernährt werden müssten.

Solche schwächliche Bersonen pflegen anch keine kräftigen Kinder zu haben.

2) Die ältern Etablissemente seien allerdings ungesunder gewesen ; alle Neubauten in den Fabriken weisen aber in sanitariseher Hinsicht Vorzüge vor den Brivatwerkstätten ans; 3) Die Fabrikanten haben grosse Opfer

682 gebracht , um namentlich während der Baumwollekrisis die Arbeiter ständig zu beschäftigen ; sie hätten die Arbeitszeit freiwillig vermindert.

Die regelmässige Arbeitszeit, welche srüher 15, dann 14 und seit 1859 13 Stunden mit Ausnahme des Samstags betrug, sei in vielen Fabriken schon aus 12, 1l .1/2, ja 11 Stunden herabgesezt worden.

Nachdem das Ergebnis. jener ersten Rachforsehnng zu der UeberBeugung geführt hatte, dass das bis dahin vorhandene Material ^u wenig Kantone umsasse und an sieh selbst theilweise nicht genügend sei, um die gestellte Ausgabe zu losen , lud der Bundesrath durch ^irkular. v.om 29. Oktober 1868 die Kantonsregierungen zu einer besondern Untersuchung ein. Es wurden zu den.. Behuf die nachfolgenden Fragen

gestellt :

1. Wie viele Kinder werden in der l ^ ^ ^^

Fabrik beschäftigt

^

^ ^

^

von 16- 14^ Jahren^ 1. Wie viele Stunden hindurch wird regelmäßig gearbeitet von Kindern

Wird diese regelmässige Arbeitszeit zuweilen überschritten, d. h^ ..^ird über dasselbe hinaus gearbeitet

,,

14-12 12-^10

unter 10 in der Racht - Stundend au Sonntagen ,,

4. Jst in der regelmäßigen Arbeitszeit eine Bause für Mahlzeiten inbegrifsen und wie lange ist sie.^

5. Welches ist der Arbeitslohn der^ ^ ^^^ Kinder ans die Stunde reduzirt^ 6. Besteht eine ^abriksehnle...

^ ^^^

Welche Lehrzeit wird darin innege-

gehaltene 7. Besucheu Kinder die Volksschule^ Wie viele stunden wöchentlich^

8. Werden Kinder bei gesnndheitsgesährlichen Arbeiten und Brozessen verwendet^ ^ 9. .^ind die Triebn^aschinen und Transmissionen der Fabrik ^einge..

sriedigt.^ 10. Wie ist die Beschaffenheit der Arbeitsräume in Beziehung auf die pflege der Gesundheit.^ Von welcher Beschaffenheit ist der Gesundheitszustand der Kinder.^ a. Gibt es daruuter verkrüppelte .^ b. Haben diese ihren Schaden in der ^abril. genommen...

c. ...^der waren sie vou Haus aus presthast^ d. Sind diese Kinder von Fabrikarbeitern ^ 12. Kommen körperliche Zuchti^uugen vor^ 11.

683 Hinsichtlich der Art und Weise dieser Erhebung hatte der Bundes rath deu Kantonsregierungen den zwekentspreeheudsten Weg anheimgestellt, um zu ermitteln, ob und in welchen Fabriken des Kantons Kinder befchäftigt werden , und ob für den Fall , dass in neuerer Zeit in dem Kanton eine amtliehe Besichtigung der Fabriken stattgesunden hat , die oben gestellten Fragen aus dem gewonnenen Material beantwortet werden können. Wo dies nicht ^ der Fall, sollte eine Spezialkommission, oder nach Gutsiuden deren mehrere ernannt werden , mit dem Austrage, sich in diejenigen Fabriken zu begeben, in welchen Kinder beschäftigt werden, die Beantwortung der oben gestellten Fragen zu erheben und darüber Be-

xicht zu erstatten. Das Material sollte bis ^um 1. April 186..) an den Bundesrath eingeschikt werden.

Diese Einsendung verzögerte sich bis Ende Juni und aneh zu diesem Zeitpunkt war das Material noch nicht ans allen Kautonen vollständig zur Hand.

Jndem wir nun ^u den Ergebnissen der Ene.uete uns wenden, beginnen wir mit der Rotiz , dass in füns Kantonen und Halbkantonen, in A p p e n z e l l J. R h. , O b w a l d e n , S o l o t h u r n . W a l l i s u n d G e n s k e i n e K i n d e r i n F a b r i k e n beschäftigt werden .

Ferner ist vorauszuschiken , dass in den Berichten aus mehrereu Kautonen. daraus aufmerksam gemacht wird, dass bei der grossen Bedeutung der Hausindustrie noch viele Kinder ausserhalb der Fabriken und nicht selten in ungünstigen Verhältnissen beschäftigt werden, ü^er welehe die gegenwärtige Untersuchung keine Auskuust gibt.

Unter den 20 Kantonen und Halbkautonen , in welchen Kinder in Fabriken arbeiten, haben Schw...^, ......idwalden, Uri, St. Gallen, Graubüudeu , Reuenburg , Waadt das Material durch die Ver.^altungsbeamten sammeln lassen, während die Kantone .Lu^rn, ^reiburg, Glarns, Baselstadt, Basellaudschast, Zug, Thurgan, Appenzell A. Rh., Aargau, Sehaffhauseu , Tessin , besondere Fabril^Juspektioue... angeordnet, oder ihre stäudigeu ^abrikkommisfiouen damit beauftragt haben. Thurgau und Glarus hatten gleichzeitig eiue vollkommeue F^brik-Juspektiou damit verknüpft, über deren gründliche Untersuchungen gedrukte Beziehte vorliegen, welehe ein überaus reichhaltiges Material zu unserm Gegenstand liesern.

^ . Die Kantone Zürich und Bern haben einen, von dem vorgeschlageueu Verfahren abweicheuden Weg eiugesehlageu, iudem sie die^ Fragebogeu deu Fabrikauten selbst ^..r Beantwortung übergaben. Die Folge dieses Verfahrens ist eine Ungleichheit im Material, denn wenn auch unbedenklich angenommeu werden kann , dass die Angaben bei allen

684 Fragen, die mit Zahlen beantwortet werden konnten, richtig find, fo muss sich doch eine Verschiedenheit der Ausfassung bei denjenigen herausstellen, weiche Sache des persönlichen Urtheils sind. So kommt es denn . dass im Thurgauer Fabrikbericht , wie sehr dieser auch einzelnen Fabriken in Betreff der hygienischen Beschaffenheit der Arbeitsräume Gerechtigkeit widerfahren lässt, doch eine grosse Anzahl von Uebelständen hinsichtlich mangelhafter Ventilation und zu hoher Temperatur der ^abrik..

räume hervorgehoben wird , während in dem Bericht ans dem Kanton Bern in dieser Hinsicht alle Räume als gut , nur ein Einiger als mittelmässig bezeichnet wird , und wir in dem Material aus dem Danton ^ürich nur aus Ausdrüke, wie ,,gut, vortrefflich, geräumig und

hell, gesund, den Bedürfnissen moglichst entsprechend, nicht nachtheilig,

untadelhast, vorzüglich, außerordentlich zuträglich,^ stossen. Unter solchen Umständen wird man es uus nicht verargen , wenn wir hinsichtlich der Frage über den Gesundheitszustand der Fabrikkiuder mehr Gewicht aus die Angaben derjenigen Kautone legen, welche unabhängige Juspektionen angeordnet , als derjenigen, welche deren Beantwortung den Fabril.besizern überlassen haben.

^l der Binder.

Wir wenden uns nun zu den Ergebnissen der Untersuchung in der Reihensol^e, wie die Fragen gestellt worden sind. Mit Ansnahn.e eiuiger Gemeinden des Kantons Sch.^i..^ über welche uns uo.h Angaben fehlen, werden in 20 Kantonen und Halbkantonen und in über 664 Fabriken

im Ganzen 9540 Kinder beschäftigt, wovon 90 l 7 zwischen dem 12. und

16. Jahr. 436 von 10-.-12 Jahren und 52 unter 10 Jahren^ ^tere in den Kautonen Bern, Lnzern , Appenze.ll A. Rh. und St. Galleu.

Wie aus der unten folgeudeu Rekapitulationstabelle hervorgeht, bestehen hinsiehtlieh der Zahl der ^abrikkinder unter den Kantonen hochst ausfallende Kontraste , welche uns den Werth einer solchen Statistik , bei welcher die zu ^ause beschäftigten Kinder unberüksichtigt bleiben, schwer ^u beeiuträchtigeu seheiuen. .^..o finden wir Zürich mit 3085 Kiudern in 180 Etablissemeuten , Bern mit nur 453 Kindern in 25 Fabriken und Aargau mit seiner ansehnlichen ^trohindustrie mit nur 548 Kindern.

Roch schärfer ist der Kontrast zwischen Uri mit 20 Kindern in 2 Fabriken und dem gewerbsthätigen Reuenburg mit nur 1..) ^abrikkindern in 3

Etablissemente.n. Während in der Statistik der Beschäftigungsarten

Appen^ell A. Rh. mit 15,447 Fabrikarbeitern und Arbeiterinnen sigurirt und Appenzell J. Rh. mit 2244, führt das .Lettere in dem Material dex Enquete gar keine Fabrikkinder, das Erstere deren nnr 469. Rach der Statistik der Beschäftigungen beträgt die Zahl der Fabrikarbeiter und Arbeiterinnen 61/2 ^/e der Gesammtbevoll.erung.. die Zahl der Fabrikkinder nach der Enquete nur 0,3 ^/e der Gesammtbevolkerung , oder

685 5,7 ^. de... gesammten weiblichen und männlichen Fabrikarbeiter. Diese geringe Zahl legt Zenguiss dafür ab , welche grosse Menge von gewerblich beschäftigten hindern von der Hausindustrie absorbirt wird , welche uns hier entgeht.

^lter.

Von grösserer Wichtigkeit für den Gesezgeber ist die Unterscheidung der Kinder nach dem Alter, denn es ist oder 95^. über 12 Jahr alte Kinder in wahrend nur 488 unter 12 Jahren, und Kantonen: Bern 91, Luzern 4, Uri 10,

wohl zu beachten, dass 9017 den Fabriken beschafft sind, zwar die lederen in folgenden Ridwalden 22, Zug 1, Frei-

burg 1, Baselstadt 9, ^chasfhause.. 3, Appeseli A. Rh. 132, St. Gallen 96, Graubünden 8, Thurgau 111.

Arbeitszeit.

Jn Betreff der Arbeitzeit herrseht eine außerordentliche Verschiedenheit. Sogar in ein und demselben Kantone z. B. in Bern finden sieh Kinder ^wischen 14 und 16 Jahren, welche nur 4 und andere die so-

gar bis 14 stunden beschäftigt sind. Auch in Appen^ell A. Rh. und

^t. Galleu finden wir Ma^imalaugaben von 14 täglichen ...lrbeitsstunden, während einzelne Etablissemeute bis zu 7 herabsteigen. Jn .^dwaldeu stossen wir ans die hochste Ma^imal^ahl. unter allen Kantonen, aus 15 Stunden. Eine Ma^malarbeit^eit von 13 Stunden finden wir in den Kantonen Zürich , .Luzeru , Zug , Basellaudsehaft, Graubünden , ...^nrgan. Dabei ist zu berüksichtigen , dass ein Theil der Kinder in diesen Kantonen auch nur 10, 8 und 7 Stunden arbeitet. Für Kinder von 12-14 Jahren finden wir eine Ma^imalarbeitszelt von 14 Stunden noch in den Kantonen Bern, Appenzell .^l. Rh. und ^t. Gallen, und für Kiuder von 10-^2 Jahren eine solche von 13 Stunden in ^ug, Graubüuden, Thurgau, während in Ridwalden auel^ noch für diese Altersklasse die enorme Arbeitszeit von 15 Stunden vorkommt. Für die wenigen unter 10 Jahren finden wir eine in Bern und ^nzern eine Arbeitzeit, die bis zu 11 Stnnden ansteigt.

Es ist indessen ^ berüksichtigeu , dass bei jenen hohen Maximal^ahleu der Arbeitszeit von 13-^14^-15 Stunden in Bern, Lnzern, Ewalden, Baselftadt, Basellandschaft, 1^2 Stunden Essenszeit inbegriffen ist. Zürich dagegen hat durchschuittlich 12-13 Stuuden Retto-

Arbeitszeit.

Wirkenden uus hinsichtlich der Arbeitszeit zu den einzelnen Kauto..eu, iudem^ wir dieseuigeu , welche das Material durch Spe^ialkom-

Bundesblatt. Jahrg. XXI. .^d. II.

49

686 Missionen oder Jnspektoren erheben liesseu, im Verhältniss des Umfauges ihrer Mittheilungen voranstellen und diejenigen Kantone , welche die Erhebung durch die Vexwaltungsbeamten oder Fabrikinhaber selbst maehen liessen, in gleicher Weise folgen lassen.

.......hur^au. Jm Allgemeiueu ist vorauszusehen , dass die Arbeitszeit im Sommer eine andere ist als im Winter. Betrachten wir ^uerst den Kauton Thurgau, welcher den reichhaltigsten Berieht geliefert hat, so bieteu die dortigen Fabriken eine bunte Verschiedenartigkeit dar.

Zwischen Erwachsenen und Repetirschülern besteht hinsichtlich der Axbeitszeit i.n der Regel kein Unterschied. Jn 24 Etablissementen betragt die Arbeitszeit 12 Stunden und darunter, bei den meisten jedoch 13 Stunden. Jn Etablissementen, in denen hauptsächlich nur bei Tages^

^eit gearbeitet wird (Rothsärbereien), mag die durchschnittliche Arbeitszeit 11-12 Stunden betragen. Jn einem ^ol^sägegeschast wird 18

Stunden und in einer Spinnerei Tag und Raeht gearbeitet (die Arbeitszeit beträgt bei ^acht 11 Stunden^). Alltagsschüler finden sich in einzelnen Etablissements mit 12^-l3 Stuuden , in andern nur mit 3-5 Standen (erstere Arbeitszeit natürlich nnr in schulfreien Tagen).

Wiuteralltagsschüler und Repetirschüler haben durchaus die gleiche Arbeitszeit wie Erwachsene.

Die vermerkten Zahlen sind reine ^Arbeitszeit.

Während der zur Mittagszeit stattfindenden Bause (in der Regel 1 Stunde) wird in einzelnen Fabriken die Maschine abgestellt , in andern dagegen nicht.

Jn einer bei Gelegenheit eines Fabrikgesezentwuxses au den Regiexuugsrath eingereichten Betitiou thurgauiseher^ Arbeiter wird verlaugt, dass^ das Arbeiten von Kindern unter 14 ganz verboten , die über 14-

jährigen aber in der Arbeitszeit den Mündigen gleichgestellt werden

sollen.

Die Berichte der Vfarrämter und ^chnliuspektoren beklagen sieh

darüber, dass hänfig bis spät in die Racht hinein, wie anch an Sonn-

tagen gearbeitet werde, und schulpflichtige Kinder am^nämliehen Tage an welchem sie die Schule zu besuchen haben, auch noch in die Fabrik gehen müssen.

^laru.... Jm K a n t o n Glarus ist den Kindern unter l2 Jahren der Besuch von ^ Fabriken absolnt --- und zwar unter Straffolge für die ^abr^besizer - verboten und der Bericht konstatirt. dass gegen dieses Verbot sozusagen gar nicht gesüudigt werde.

^ Wo Tag und ^acht gearbeitet wird, sollten die 24 Stunden, wie in Bergwerken, in drei Schichten gethell^ werden . und ^eder .Arbeiter nur wahrend einer Schicht beschädigt sein, 11 Stunden Nachtarbeit ist auf die Dauer zu an^ strengend.

687

Das Maximum der täglichen Arbeiten ist gesezlich aus l 2 Stunden festgesezt. Dasselbe wird indessen in den Druksabriken während des grossten Theils des Jahres nicht erreicht, indem dieselben nur bei naturliehem .Tageslicht arbeiten lassen und daher im Winter erst gegen 8 Uhr Morgen ibre ^äle offnen und sie bald nach 4 Uhr wieder schließen.

Rnr im Sommer währt hier die Arbeit von Morgens 6 bis l 1 oder

12 Ul..r, Rachmittags von 12 oder 1 Uhr bis Abends 6 Uhr. Eine .Abstufung der Arbeitszeit nach dem Alter der .Arbeiter besteht nicht.

Rachtarbeit ist durch das Gesez vorbehaltlos sowohl für Erwachsene als Kinder verboten.

An Sonntagen wird jedensalls von Richterwachsenen nicht gearbeitet.

Die Zeit sür's Essen ist in der 12stündigen Arbeitszeit nicht in-

begriffen.

^lar^an.

Das aargauische Fabrikgesez räumt als Maximum der

täglichen Arbeitszeit für die Binder von 13-16 Jahren 12 Stunden

ein, (einschließlich ...^ehul- und Eonfirmandennnterxicht). Samstag soll eiue Stunde früher Feierabend gemacht und Sonntags uicht.^ gearbeitet werden. Die Verwendung der Kinder sür die Nachtarbeit ist untersagt.

Die Mittagspause ist in der gesezlichen Arbeitszeit von 12 Stunden

nicht eingerechnet und fällt je nach dem Laudestheil aus die Stunde von 1I-12 oder 12-1.

Man versicherte den Jnspektoren sie werde überall eingehalten. Jn einzelnen wenigen Fabriken wird überdiess noch Morgens .^ l.lhr und Rachmittags 3 Uhr eine kleine Banse eingeräumt.

^ Die Jnspektionskomunssion vernahm, dass das genannte Maximum der Arbeitszeit in einzelnen Fabriken um ^ bis 1 Stunde überschritten und Samstags aueh die frühere ^eierabeudstuude nicht eingehalten werde. Ueber Verwendung der Kinder zur Rachtarbeit ist der Eommission nichts bekannt geworden, da ihr eigene Beobachtungen darüber ^fehlen.

..^ie hat jedoeh Grund anzunehmen, dass in Spinnereien zur .Zeit vermehrter Brodnktion den diessalfigen Bestimmungen nicht überall in Treuen uachgelebt werde, da sie .uieht absieht, wie die Spinner ohne Knüpser und Aufftecker,^ welche aus der Zahl der jugendliehen Arbeiter genommen werden, ihrer Ausgabe gerecht werden sollen.

Scha^haufeu.

Jn den 14 Fabriken dieses Kantons besteht eine

11.--12stündige Arbeitszeit,^ ausschließlich einer stunde sür das Mittag-

essen, aber in den meisten derselben einschliesslich ..^--^stündigen Banse un. ...) und 4 Uhr zum zweiten frühstück und Vesperbrod. ^onntags wird nicht gearbeitet, dagegen kommt in einer Anzahl von Fabriken

688 entweder ein Mal in der Woche oder sogar mehrere Monate des Jahres nach einander Nachtarbeit bis Abends um 10 oder 11 Uhr vor.^ Jn einer ..Baumwollspinnerei werden Kinder von 12-14 Jahren nur 4

Stunden täglich beschäftigt.

^...felstadt. Hier wird täglich 10-^11 Stunden ausschliesslich

der Essenszeit, von Kindern gearbeitet. Ueber diese regelmäßige Arbeitszeit hinaus wird sehr selten gearbeitet, an Sonntagen nie.

B.^eIlau.^chaft. Jn Basellandschast ist die regelmäßige Arbeitszeit 10-12 Stunden und nur in einer ^abrik 13 Stunden au...schliesslieh Essenszeit. An Sonntagen wird sast nie gearbeitet . in der Racht selten, ^uweilen kommt 1 Stunde Ueberarbeit vor. Rur eine beidenspannerei lässt auch Raehts arbeiten und zwar 10 Stunden. Das Gesez vom 7. Juni 1868, welches ein Maximum von 10 Arbeitsstunden für Kinder unter 16 Jahren festet, seheint also noch nicht in allen Fabriken strenge gehandhabt ^u werden.

^uzern. Abzüglich der Essenszeit fällt ans die Kinder in den Fabriten von Lnzern eine tägliche Arbeit von 10.--.12 Stunden. Selten wird eine Stunde über die regelmäßige Zeit gearbeitet. Jn einer Fabrik ist^ auch Nachtarbeit und zwar eine 101/2stündige Schicht einschliesslich Essenszeit. An Sonntagen wird nur in einer Maschinensabrik se am 2. Sonntag 2 Stunden gearbeitet, auch ist in fast allen Fabriken eine kur^e Arbeitspause zum frühstücke und Vespern zugestaudeu.

^u^. D.e Arbeitzeit dauert 11 -13 Stunden und ^war in Zug, Eham und in der Bapiersabrik Eham je 13 Stundeu, in Baar 12 Stunden.

Jn den Spinnereien Uuteregeri und Reuegeri wird auch während der Racht in der Weise gearbeitet, dass die eine Hälfte der Arbeiter je eine Woche während 12 Stunden Tags und die audere Hälfte 11 .^tundeu Rachts ^ur^Arbeit verwendet wird. Diejenigen, welche in einer Woche Ra.^hts .

gearbeitet haben, erhalten in der folgenden die Tagarbeit und so wird fortwährend gewechselt. Unter den Arbeitern in diesen zwei Etablissementen finden sieh ^0 uuter 16 Jahren.

Die bezeichnete regelmässige Arbeitszelt wird nirgends übersehritten.

^ür das Mittagessen wird überall von 11-12 oder 12-1 Uhr eine Stunde freigegeben, und es ist diese Stunde in obiger Arbeitszeit von 12 oder 13 Stunden nicht inbegriffeu. Das Vesperbrod wird meistens während der Arbeit genossen und für das Abendessen während der Nachtarbeit wird genügend Zeit gestattet. Bemerkensweri.h ist der Versuch ^..r Erlassung eines Fabrikgesezes, über welchen der nachfolgende Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rathes vom 10. November 1864

Aussehluss gibt.

6^9 Der Erziehnngsrath kam zu dem Befunde :

Um den Eintritt der schulpflichtigen Kinder in die Fabriken zu hindern, sei der ^ 6 des ^chulges.^es vom^ Jahre 1850 vollkommen genügend, sosern die Sehulkommissionen und Gemeinderäthe die aus diesem Artikel hervorgehenden Obliegenheiten zu erfüllen sich angelegen sein lassen . es seien daher gegenwärtig keine hinreichenden Gründe vorhan-

den, betreff Schulpflichtigkeit d.^r Fabrikkinder ein eigenes neues Gesez

zu erlassen. Sollte jedoch der grosse Rath aus andern Gründen sich hiezu veranlagt sehen , so wäre die Ausnahme einer Bestimmung , dass kein Kind vor zurükgelegtem 12. Altersjahr in eine Fabrik ausgenommen werden dürfe, von sehr guten folgen.

Der Sanitätsratl.. beantragte den Erlass eines Fabrikgesezes, worin die Tagesarbeitsdauer aus eiu Maximum von 12 Stunden reduzirt und .die Verwendung minorenuer Arbeiter und schwangerer Fraueu zur Rachtarbeit gänzlich untersagt werdeu solle.

Bei diesen abweichenden Schlusssolgerungeu der Kommisston hat sieh

die Regierung die Frage gestellt: 1) Soll die Tagesarbeit von 13 Stunden beschränkt und auf 12 reduzirt werden ^ 2) ^oll die Rachtarbeit, wie sie in Egeri besteht, ausgehoben, eventuell den Minorennen dieselbe perboten werdend 3) ^ind betresf der schulpflichtigen Kinder oder der Minorennen überhaupt neue gesezliche Bestimmungen nöthig.^

Die Regierung gibt sodann in ein läss lieher Motivirung den Besund dahin ab : .^. dass eine Reduktion der Tagesarbeit von 13 anf 12 Stunden nicht erfolgen solle .

^. dass die Ra^tarbeit, wie fie in Egeri bisher bestanden, auch fernerhin gestaltet werden dürse und c. dass unser ...^chulgese^ genüge und dass, wenn es v-u den ^chnlkom-

missionen gehandhabt werde, es nieht moglich sei, schulpflichtige Kinder in den Fabriken als Arbeiter zu verwenden.

Die Regierung stellt daher den Schluss^ntrag : ,,Es seien zur ^eit keine Gründe ^vorhanden, ein eigenes Fa,,brikgesez zu erlassen.^ Jn. Verlause einer lange andauernden Diskussion wurde den. Regiernngsantrage der Vorschlag gegenüber gestellt : Der Regiernngsrath sei einzuladen, mit Beorderung einen Gesezeseutwurs, betreffend die Verhältnisse der Fabrikarbeiter, mit besonderer Rüksi.ht auf die minorenne Jugeud beider Geschlechter vorzubereiten.

Mit 28 gegen 26 Stimmen wurde dann der Antrag der Regierung angenommen.

690 ^euzeIl ^errh^eu. Ans dem canton Appena A. Rh.

liegen uns drei eiulässliche Berichte vor. Jn den Fabriken von Trogen, Speicher, Teufen, u. s. w. habeu Kinder von 12-16 Jahren mit wenig Ausnahmen eine Rettoarbeilszeit von 10^ --12^ Stunden.

Kinder von 10^12 Jahren 6-8 Stunden. Jn den Gemeinden des Vorderlaudes ist die ^.lrbeils^eit von Kindern von 12-^16 Jahren ausschließlich der Esseuszeit im Sommer 6--7^-l2, meist aber 13 und 13^ Stunden; im Winter 4, 71/2, 11^, meist aber 12 und 12^ Stunden. Jn den .gemeinden des Hinterlandes beträgt die Arbeitszeit der Kinder von über 12 Jahren .l 2 --l 3 Stunden, einschliesslieh der Essenszeit, der unter 12 Jahren 6--. 7 Stunden. Ju deu erstgenannt teu Gemeinden wird die regelmässige Arbeitszeit zuweilen um 1 Stunde in die ..^acht ausgedehnt. Au Sonntagen wird ^uie gearbeitet.

.^reibur^. J.. den wenigen Fabriken dieses Kantons sind Kinder ^ über 14 Jahre ^ Stunden und unter 14 Jahr 4 Stunden anss.hliess..

lieh der Essenszeit belästigt. Erstere in einer ^abril. 9^ Stunden.

^ln Sonntagen und iu der Racht wird nicht gearbeitet , ausgenommen in einer Glashütte . deren Tätigkeit nicht unterbrochen werben darf.

St. fallen. Die Arbeitszeit in den herwäri.igen Fabriken ist fast durchwegs 1^ Stunden i^n Tag (von Morgens 6-12 und von 1-7

Uhr Abends); wo fie hoher angegeben ist, mag meistens ^ie Mittags-

stunde mit eingerechnet worden sein. Jn jenen 12 Stunden ist übrigens die Zeit für Vorwahl und Vesperbrot iubegrifsen. ^ür schulpflichtige Kiuder fällt natürlich die obligatorische Schulzeit vo^ der ^.auer der ^abrikzeit noch iu Abrechnung. ^ie regelmässige ^abrik^eit wird nur in 8 Fabriken mitunter dnrch kürzere Nachtarbeiten , an denen Kinder in der Regel keinen Theil ^u nehmen haben, überschritten. Sonntagsarbeiten kommen keine vor.

...^^..n. Jn diesem Kanton wird die Arbeitszeit^ für über Zwolf^ jährige verschieden zu 9 , 10, 1l, 12 Stunden und in einer zu 15 Stunden angegeben. ....lls Essenspanse wird iu der Regel 1.^ Stunden und iu leztexem Falle 2 Stunden angegeben. Die Verschiedenheit der Zahlen lässt nus indessen vermnthen, ^ass die Essenszeit in .den hohern Angaben inbegrifsen ist. Raeht- und .^onntagsarbeit kommt nicht v o r , drei ^abxiken haben ^tü^arbeit eingeführt und fehlen deshalb von diesen die hieher gehörenden Angaben.

^rau^uuden. Jn ^ den wenigen ^abril^en dieses Kantons ist die reine Arbeitszeit (anssehliesslich der Esspausen) auf 11, 12 und 13 Stunden sestgese^. Raeht- und ^onntagsarbeit kommt nicht vor.

Schw^z. Jn den ^abril^n Dieses Kantons ist die Arbeitszeit 12-13 Stunden. Jn Betreff des Bezirk Gersau wird über Nachtarbeit ge-

691 klagt, doch ist nicht zu ersehen , ob anch Kinder dabei beschäftigt sind,

während bei dem .Bewirk .,Hose^ ausdrüklich erwähnt wird, dass Racht.arbeit nur durch Erwachsene verrichtet wird.

besteht keine Nachtarbeit.

Jn den übrigen Bezirken

nri. Jn den Fabriken von Uri beträgt die reine Arbeitszeit der Kinder 10 --11^ Stunden. Racht^ und Sonntagsarbeit kommt nicht vor.

nnterwalden nid dem ...^ald. Jn Ridwalden beträgt die reine Arbeitszeit 11---13 Stunden. Nachtarbeit kommt nur aus dem schon angegebenen Grunde in einer Glassabrik vor.

....euenbur.^. Von Reuenburg sind nur von einer Ehoeoladefabrik, Angaben vorhanden, worin junge Mädchen von 15.--.16 Jahren^ mit 10 Stunden und solche von ^12^14 Jahren mit 4 Stunden reiner Arbeitszeit beschäftigt sind. ^..iese Zeit wird selten um höchstens 2 Stunden überschritten.

^aadt. . Aus dem Kanton Waadt sind keine Aufschlüsse über die Arbeitszeit gegeben.

.^ern. Jm Kanton Bern schwankt die Arbeitszeit von 6 bis 12 und 14 Stunden, wobei nur bei den leztern fahlen Essenszeit inbegrisfen ist.

Zürich. Hier ist die reine Arbeitszeit anf^10 und 11, in der Regel aber auf 12 und 13 Stunden sestgesezt.

.....ur in einem Fall

ist bei legerem 1 stunde 40 Minuten Essenspanse inbegrisfen. Rachtund .^onntagsarbeit kommt selten vor.

Arbeitslohn.

Auch in Betreff des Arbeitslohnes. herrscht eine bedeutende Verschiedenheit, sowohl unter den einzelnen Kautonen, als unter den Fabriken, denn der Lohn per Stunde steigt von dem Minimalst von 2,1 Eentiu.es im Kauton Hessin, von 3 Eentimes im Kanton Aargau und 4 Eentin.es im Kanton Bern , aus den Ma^.imalsaz von 1 6 Eentimes in Zürich nnd Basel-^tadt nnd 20 Eentimes in den Kantonen Schaffhanseu und Bern.

...^hur^au. Der Arbeitslohn für die schulpflichtige Jugend bewegt sich zwischen 4 und 12 Rappen per Arbeitsstunde.

Aus den verschiedenen, die Lohne betreffenden Aus^eu, schien der Kommission die Regel hervorzuschimmern, dass da, wo die Arbeiter ausnahmslos in der Rähe der Fabrik wohuen und durch irgend eine Besizung an den Vlaz gefesselt sind , die Löhne unter übrigens gleichen

692 Umstanden sich etwas niedriger stellen, als da , wo das Fabrikpersonal mehr dex flottanteu Bevölkerung angehört, der Fabxikhexr mithin auf Fremde augewiesen ist.

Ausbezahlt werden die Lohne:

alle 14 Tage in 34 Etablissements ,, ^ ^ ,, .^ ,, ,, 3 Wochen ., 2 ,,

^

,,

,,

^

^

Rach Bedürsuiss oder sonst in unbestimmter , regelloser Weise in den übrigen. Der Auszahlungsmodus bei den Externen ist entweder

dem bei den Jnternen völlig gleich, oder es ersolgt die Auszahlung bei Ablieferung dex Arbeit.

Dex Gebrauch, den .Lohn bis zu einem bestimmten Betrage ^urükzubehalten (Deeompte^Verhältniss) e^istirt in 27 Etablissementen unter den 61 Etablifsemeuten des Sautons , in welchen Kinder beschäftigt werden. Jn der Regel besteht die ^urükbehaltene Summe in 8 oder 14 tägigem Lohne , bei einzelnen Anstalten ist der Betrag von 5 und 19 Franken, bei einer der von 20 Franken vorgeschrieben. Auch die Bedingungen, unter denen die Deeompte-Summe verfällt, lassen aus sehr verschiedenartige Motive sehliessen. Während in der einen ^abrik der ^urükbehaltene .Lohn nur verfällt, wenn der Arbeiter sich plözlich ohne Aufkündigung entserut, während der Ertrag auch dann nur zur Besriedigung der Kostleute verwendet oder in die Arbe.terkraukenkasse gelegt wird, die auch Zuschüsse von der Firma erhält, - verfällt in andern Fabriken der vorenthaltene Lohn nicht bloss, wenn der Arbeiter sieh ohne Kündiguug entserut , sondern auch wenu er gegen Bestimmungen der Fabrikordnung sich verfehlt. Ueberdiess kommt die Bestimmung in einzelnen Fabriken vor, dass die versalleuen D e e o m p t e - S u m m e u in das Eigene thum der ^abrikherren übergehen.

Jn 39 Etablissementen besteht eine K ü n d i g u n g s f r i st und ^war : eine 8 wochige in 1 Fabrik.

6 ^ , , 2 Fabriken^..

,, ,,^ ,, 14 tägige ,, 9 ^

8

^ ^ ,, .^ ,, Jn einigen fällen ist diese Kündigungsfrist einseitig zu Gunsteu des Fabrikauten. Die Arbeiter eiuer ^abrik, au welcher die .^üudigungsfxist eine ^wöchige ist, haben sieh über dieselbe als eine allzulange ausdrüklieh beschwert. .

^laru^. Unter den Arbeitern unter 16 Jahren befinden sieh solche, die bereits als Druker benuzt werden. Schon dem Lohnsa^ der Er.^

693 wachseneu sich nähernd, verdienten diese per Tag von 11 Arbeitsstunden

80-160 Eentimes oder durchschnittlich Fr. 1. 10. Sehr gering ist

der Lohn der S t r e i c h e r in den Drukereien, die indessen stark abgenommen haben und fast ganz verschwinden dürsten ; diese kommen nur etwa aus 5 Centimes per Stunde.

Bei denjenigen Kindern, die in W e b e x e i e n , S p i n n e r e i e .n und S e i d e n z w i r n e r e i e n arbeiten, beträgt der Lohn per Stunde durchschnittlich etwa 8^ Centimes ; der h .. chste Lohn dürfte Fr. 1 . 30 ; der niedrigste 60 Centimes per Tag sein, oder in Stunden ausgedrükt

11-5 Eentimes per Stunde.^

L o h n e der Kinder.

Fr. --. 80 bis Fr.

,, -^ 60 ^ ^, ,. ^. ^ ,, ^ ,, -. 80 ,, ,,

Druker Weberiunen Streicher Spulex

Knüpser

Seidenwind.^x

,,

-. ^0

,,

,,

^,

-. ^0

,,

,,

1. 60 -. 80 -. 60 1. 1. 30 t. 20

durchschnittlich. per Stunde

l. 10 -. 70 -. 50

11 Rp.

7 ,, 5 ,,

^.^

^,,

1.

^

1.^0 -

9

,, .,

^Fast alle Arbeiter, mit Ausnahme der Handlanger , werden übrigens p e r S t ü k und nicht per Tag bezahlt.

Die L o h n z a h l u n g findet mit einer einzigen Ausnahme monatlich statt und man.. hort nie den Wunsch nach kürzern Terminen von Seiten der Arbeiter äussern.

^lar.^au. Der Arbeitslohn sehwankt^.je nach dem ^abrikations^weig, der .Laudesgegend, der grossern oder geringern Jntelligenz und Gewandt-

heit der jugendlichen Arbeiter zwischen 3 und 10 Eentimes per Arbeitsstunde. Am niedrigsten stehen die .Löhne im Bezirk Kulm (3-7 Een-

times), am hochsten in den Bezirken Baden und Bremgarten (8-10

Eentimes). Der Durchschnittslohn stellt sieh auf ungefähr 7 Eentimes

per Stunde. folgende Lohnungstabelle .nag ein Bild der Lohnverhaltnisse im Aargau geben :

Bezirk ,.

,, ,, ,, ^ ., ,,

Aarau Baden Bremgarten ^ruga.

Knlm Lenzburg Rheiuselden Zofingen

.

.

.

.

.

..

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Taglicher ..^hn.

50-130 Eentimes.

95--. 120 ,, 95^120 ,, 60-1 l 0 35-80 ^, 35- l 20 ,, 70-.- 100 60-120

Kaum die Hälfte der Kinder erreicht die Durchschnittssumme von 8 Eentimes viele kommen nicht über 3....- 5 Eentimes. Wenn auch die

694 Arbeitslast dieses Alters noch keine sehr grosse ist, so stehen ^enn die Minimal^Lohnansäze in keinem richtigen Verhältnisse zur Arbeit es ist dies, nach Ansicht des Berichtes, off.eubar ein Missbraneh .Kinderarbeit , ausgeführt auf Kosten der jugendlichen Gesundheit Kraft.

Scha^haufen.

doch und der und

Jn diesem Kanton , wo mit Ausnahme von 3

Kindern die sämmtlichen in 14 Fabriken beschäftigten Kinder. (164) im Alter von 12-16 Jahren stehen, zeigt sich ein grosser Spielraum unter den Fabriken vom Minimum zum Maximum des Lohnes u..d zwar kommt die hochste Differenz vou 5- 20 Centimes in eiuem Eisenwerk vor.

Der Durchschnitt des Lohnes per Stunde lässt sich aus 12 Eent^imes annehmen, also aus ungefähr Fr. t. 40 per Tag bei 12 stündiger ^ettoarbeitszeit, welche vorherrschend ist.

.....^..^Stadt. Jn 30 Fabriken, woselbst 492 Kinder von l 2-^16 und .) von 10- l 2 Jahren beschästigt sind. schwankt der Lohn für die Arbeitsstunde zwischen 5 und 16,2 Centimes. Der Durchschnitt ist auf 10,6 Centimes anzunehmen und stellt sieh für den^ in ^asel vorher^ schenden R.^ttoarbeitstag von 11 Stunden somit ans ungefähr ^r. 1. 15.

Ans dem Material ist ersichtlich , dass in den . Seideu^wiruereien die hochsten, in den ^loretspinnereien die gleiehmässigsteu .und in den Tabakfabriken die niedrigsten Lohne erhielt werden^ sowie dass in diesen leztexn von 45 beschäftigten Kinderu bloss sechs hiesigen .Niedergelassenen an^ .gehoxen, und vou den 3.) übrigen 8 unter dem Alter von 12 Jahren stehen.

^aiel.^andichaft.

Hier schwankt der Lohn zwischen 6 und 14

Centimes per Arbeitsstunde. Der Durchschnitt ist 10 Centimes, so

dass bei eiuem mittleren Arbeitstag von ^etto 11^/..^ Stunden ein ^Durehschuittslohu vou ^r. 1. 15 herauskommt.

.^uzern.

Miuimalsa^ 4--^ 5 Centimes, Ma^imalsaz 12 Centimes,

Durchschnitt 8 Eeutiu.es. Mittlerer Taglohn für 11 .^ettoarbeitsstnnden 90 Centimes.

^u^. Der Arbeitslohn ist 8-15 Eentimes, im Durchschnitt 10-^13 Eeutimes per Arbeitsstunde.

^lppeu^ell ^l. .^h. Jn den Gemeiuden Trog^u, Spei.her, Teufen u. s. w. bewegen sich ^ie Miniuialsä^e des Lohnes für die Arbeitsstunde iu den Ziffer^ von 3, 5,6, 7^ ^, .) und 10 Centimes, und die Maximal-

säze iu den Z.ffer... von 7, 9, I0, 11, 12 nnd 13 Centimes in den

Gemeinden d.^s Vorderlandes zwischen 4 und 13 Eentimes. Ju den Gemeinden des Hinterlandes zwischen 4 und 10 Eeutim..s . maeht für den ganzen Kanton einen Gesammtdnrchschnitt von 8,5 per Arbeitsstunde

695 oder für den durchschnittlichen Rettoarbeitstag pon 11 Stunden einen Lohn von 95 Eentimes^ .^reibur^. Lohn per Arbeitsstunde in einer Zündhol^fabrik und in einer Uhrenfabrik durchschnittlich 7 Centimes und in einer .Glashütte von 15^25 Centimes.

, St. Ballen. Minima^ 4 Centimes, Ma^imalsaz 15 Centimes, durchschnitt 9,5 Centimes pex Arbeitsstunde, w^s bei einem durchschnitt-

lichen Arbeitstag von l1 Stunden Fr. 1. 05 ausmacht.

..^fiu..

Minimalsaz 2,1 Centimes , Max^imalsaz 10 Eentimes,

Durchschnitt 6 Eentimes Durchschnittstag von 9 Arbeitsstunden 54 Centimes.

^raubünden. Minimum des Arbeitlohnes per Stunde 5 Eent., Maximum 10 Centimes, Durchschnitt 7,5 Centimes.

Schw^z.

Durchschnitt 10 Eent. per Stunde;

90-160 Eeut.

täglich.

nri. Minimum des Arbeitslohnes per Stunde 6^ Centimes Maximum 8^ Centimes, Durchschnitt 7,5 Centimes.

^idnmlden.

Minimum 6 Centimes , Maximum 14,7 Centimes.

..^eueu^ur.^.

Minin.um 4 Centimes, Maximum 10 Eentiu.es.

Bern.

..^urich.

Minimum 4 Centimes, Maximum 20 Eentiu.es.

Minimum 4,5 Centimes, Maximum 17 Eentimes.

Schulunterricht.

Den Uuterrich^ geuiessen die Fabrikkinder im Allgemeinen in der

Volksschule. ^..brikschulen gibt es nur sehr wenige.

Jm Kauton ...^hur^au bestehen dermalen noch keine gesezlicheu Be^ stimmungen in dieser Hinsteht. Es gelten nur die allgemeinen Geseze

über die Schulpflicht. welche den Alltagsschülern 32, und den Repetir-

schülern 6 Stunden wocheutlicheu Unterricht vorschreiben. Hierunter sind bei. den Madchen die Arbeitsstunden. (weibliche Arbeiten) nicht eingerechnet.

Der Besuch von ^abrikschulen ist vorsehristsgemäss erst uach zurükgelegtem

11. Jahre erlaubt.

Die ^..brikkinder müssen bis ^ur Beendigung

ihrer S^hulpflichtigkeit wo.hentlich wenigstens 9 Unterrichtsstunden erhalten, von welchen 3 aus den Vormittag zu salleu haben. Jn Bezng auf die Lehrer, Lehrmittel und ^ehnlräumlichkeiteu gelten die nämlichen Vorschristen , wie für die allgemeine Volksseh...le.

Dem Bericht der ^abrikkommission entnehmen wir nachstehend noch einige Angaben ^ans

696 den Einlaufen von Seiten der Bhysikate, Pfarrämter, Schul- und Kirchenbehorden.

Das Bhystkat Weinselden, das noch einen .Lehrer zu Rathe gezogen, klagt darüber, dass die Fabrikarbeit 1) die ärmern Kinder so früh als

moglich der Alltagsschule entziehe ; 2) dass die Fortbildungs - und Repetirschule nicht gewissenhast und nicht regelmässig besucht werden und

dass die Absenzen sich häufen ; 3) dass die häuslichen Aufgaben für die

Schulen nicht gelost werden, dass Repetition und Vorbereitung unmog-

lieh sei ; 4) dass die Schüler, da selbst an Sehultagen dem Unterrichte noch 2-- 3 Arbeitsstunden vorausgehen, matt, gleichgültig und ohne inneren Autrieb seien.

Das evangelische Vsarramt Sulgen rühmt von der Seidenweberei Schönenberg, dass sie keine Alltagsschüler annehme. Wenn Repetirund Arbeitsschülerinuen die Schule versäumen, so liege die Schuld an den Eltern. Die Fabrik als Quelle vou Verdienst werde in der Gegend als Wohlthat betrachtet. Ein fleissiges Mädchen konne wöchentlich 10 bis 12 Franken verdienen. Dennoch redet das Schreiben in folgender Weise einem ^abrikgesez das Wort.

Leicht konnen Verhältnisse entstehen , welche nachtheilig auf das physische und sittliche Leben der Fabrikarbeiter einwirken, wenn nicht sehnende Bestimmungen ausgestellt werden. Vor Allem aber find die Kinder gegenüber gleichgültigen ooer gewissenlosen Eltern , welche nur die Arbeitskräfte ihrer Kinder ausbeuten und daher nicht schnell genng mit ihnen der Fabrik zueilen konnen , unter osse..tlichen Schu^ zu nehmen, damit eine gesnnde physische, intellektuelle und moralische Entwiklung derselben weder durch überspannte Anforderungen strenger Fabrikherren, noch durch lieblose Ausbeutung von Reiten der eigenen Eltern gefährdet werden kann.

Das evangelische Bsarramt Langrikenbach bemerkt, es habe äusserst selten einen erheblichen Unterschied in der geistigen Entwiklung derjenigen Kinder, die in der Fabrik arbeiten, von den andern beim Schul- und Kirchenunterricht wahrgenommen. Unter den Fabrikkindern gebe es em-

psängliehe , geistig bewegliche und lebendige, wie unter den andern

Kindern und unter diesen wieder blode und langsame, wie unter den erstern.

Das evangelische Bfarramt Bussnang erklärt , dass es keinen sto-

xenden Einflnss des ^abrikbesuchs ans die geistige Eutwiklnng solcher Minderjähriger beobachtet habe. Diese Kinder hätten auch den Religions-

unterrieht besucht . und wenn ansangs Einzelne es an einem fleissigen Besuch der Repetirsehule wollten sehlen laffeu, f^ müsse dagegen bezeugt werden, dass diess in den legten Jahren nicht mehr vorgekommeu ist.

Sei gerade der ^Zahltag^ nahe, und würde das ,,.^ti..kli^ sonst nieht

6.)7 fertig werden, so kämen wohl 1 oder 2 Absenzen vor, aber solche Freiheiten erlaubten sieh auch andere Binder.

Das evangelische Vfarramt Frauenseld hat die Fabrikarbeiter in

in sittlicher Beziehung niemals in ungünstigerem Lichte gesehen , als andere Klassen der Bevölkerung, auch der geistigen Entwiklung der Jugend, glaubt das Bsarramt, sei die Fabrikarbeit an und für sich nicht

schädlich.

Was dieser Entwiklnng schade, sei vielmehr der so ost wechselnde Ausenthalt der Arbeitersamilien, welcher Umstand den Fabrikkindern viel Lehrerwechsel bringt und viefe Absenzen zur Folge hat. Rach der Anssage eines Lehrers liege die erfreuliche Erscheinung vor, dass die Fabrikherren Kinder, welche an Schultagen die Fabrik besuchen wollen, wieder nach Hause schien.

Das evangelische Bfarramt Weinfelden gesteht, dass man im Allgemeinen in der Gegend dankbar anerkenne, dass die Fabriken die Gelegenheit zum Verdienst vermehren.

Klagen kämen hauptsächlich von Kirchenvorstehern und Lehrern : 1) Es erfolgten viele Aus- und Eintritte mitten .im Schuljahre , 2) die Fabrikkinder arbeiteten in der Regel nicht mehr an ihrer Ausbildung , so^ie sie der obligatorischen Schule entronnen sind, 3) der Halbkurs der (11^13 Jährigen) erweise sich als wahres Unglük, indem solche, die während des Sommers in der Fabrik gearbeitet haben, im Winter nicht mehr in die Schule passen, 4) in der Regel vermeide man zwar die Bussfäl.ligkeit, mache aber so viel Absenden als moglich , ohne den Bussbestimmungen ^u versallen , 5) bei den Fabrikkindern, welche die Schule besuchen, trete der Mangel an häuslicher Vorbereitung sehr mangelhaft hervor, 6) das viele Beisammensein mit allerlei Erwachsenen, das heimgehen mit denselben n. s. w.

erzeuge rohe Gewohnheiten.

Der Geistliehe von Kirchberg spricht sieh wie solgt aus: Während bei einzelneu Schulen die Lehrer klagen , dass Jhneu die Fabrikkinder

sehr viele Mühe machen, indem sie im Schulbesuche lässig, die Disziplin uuter ihnen schwer zu handhaben sei, dass ihre geist.ge Fassungskraft geringer und dass die körperliche Ueberanstrengung im zarten Alter auf die geistige Regsamkeit hemmend wirke, und während man in einzelnen Schulen fast auf den ersten Blik die ^abril.kinder herausfinde , - sei in andern ^chuleu von allem dem nichts bemerkbar : die Lehrer klagen nicht, die Fabrikkinder unterscheiden sich nicht von andern Schülern.

forsche man den Gründen dieses Unterschiedes nach , so gelange man

zu der Einsicht, dass der Einsluss der ^abrik überall da als ein nicht

n a c h t h e i l i g e r hervortritt, .^o die Bevölkerung troz der Fabrik eine landwirthschastliche geblieben ist und u.o die Fabrikherren in humaner Weise die Geseze der Kirche und Schule achten, die Kinder vom Unter-

6^ richte nicht abziehen, sondern vielmehr an den Eltern es ahnden oder tadeln, wenn diese die Erziehung ihrer Kinder verkürzen wollen.

Das Pfarramt Margen spricht im ^Ramen der K.rehenv orsteher..

schast den Wunsch aus, dass die Kinder erst mit dem l 3. oder 14.

Altersjahre ^nr Fabrikarbeit verwendet werden sollten, oder dass doch ihre Arbeitzeit aus 8-10 Stunden beschränkt bliebe und dass an den Tagen , wo sie die Schule ^u besuchen haben , das Arbeiten in^ der Fabrik geradezu versagt werde.

Der evangelische Geistliehe von Bussnaug ^theilt^den Wunsch

mit,

dass den Alltagsschülern das Arbeiten in den ^Fabriken gänzlich nnter^

sagt werden mochte, indeln die Lehrer bei solchen, ,,die zu früh in dieses Joch gespannt werden^, Abstumpfung bemerken.

Das evangelische Bsarramt Sirnach klagt , dass die Kinder . hänfig ihre Hausaufgaben nicht gelost hatten, namentlich ^anu, wann sie vor der Schule und nach derselben am gleichen Tage die Fabrik besuchen müssen, was nicht selten vorkomme. ^nweilen versäumten diese ^abrikkin^er die Schule gan^ und gar, indem sie statt zur Schule in die Fabrik gehen. .Lehre.. und Geistliche müssten daher ernstlich wünschen,

dass den schulpflichtigen Kindern der Fabrikbesuch wenigstens an Schultagen untersagt werde.

Die Schulvorstehersehaft in Wängi ^lasst sich folgendermaßen ver^ nehmen : Schnlversäumnisse werdeu durchaus uicht von den Fabriken aus veranlasst , und wo sie eintreten , sind sie von der ^erdieustnoth armer Eltern oder von der Saumseligkeit und Schulscheu einzelner Kinder verschuldet. Für Einübung und Anfertigung von Ausgaben wäre den Repetirschülern wohl etwas mehr ^eit zu wünschen ; aber derselbe Uebelstaud ist auch bei den meisten Dorfl^iudern ^u uotiren.

Bei der Rolhwendigkeit und Wohlthätig^eit des Fabrikverdienstes für viele ärmere Familien über einzelne Rachtheile wüuschen sein, dass, wo Morgenstunden erst noch geschehen dürfe.

mnss man es aber sast für ^flicht halten, hinwegzusehen.

Rur das mochte etwa ^u Repetirsehüler a^u ^eh^.ltag.. in den frühen die ^abrik besuchen mussteu, dies nicht mehr

Das katholische Bsarramt von Wängi tadelt die zu lange Arbeitszeit ^ und sügt hiuzu, Kinder, die neben der Sehul^.it von Morgens 5

oder 5^ Uhr bis 7 oder 7^.. Uhr und dann Abends von 4 und 4^ Uhr

bis 7^ Uhr in den Fabriken arbeiten müssen, sind körperlich und geistig abgemattet und betrachten die^ehule als Ruheort. sie können auch keinerlei Hausausgaben losen, bleiben zurük, nehmen den Lehrer viel in Anspruch und sind Hemmungen sur die andern Kinder. ^ie kommen dann aneh mit ihren ^abrikkleidern in die ^ehule und verderben die Atmosphäre. Wir tragen desshalb mit Lehrer^ uud Schul-

6^9 porsteherschaft daraus an , dass Alltagsschuler neben ihrer Schulzeit in den Fabriken nicht sollen beschäftigt werden dürfen. Einen üblen Ein-

drnk auf die Schulen mit ihren Fabrikl.indern übt der häufige Orts-

wechsel der Fabriksamilien. diese ziehen oft ihre Kinder unter dem Vorwande des Fortzuges 2 bis 3 Woehen vor dem wirklichen Wegzuge aus der Schule, um sie dann etwa in der Fabrik oder zu andern Geschäften perwenden zu können. Am neuen Arbeitsorte warten sie dann auch möglichst lange, bis sie ihre Kinder wieder zur Schule schike...

Das katholische Bsarramt zu Arbon sührt Beschwerde

über die

Vernachlässigung des Besuches der Ergänzungs ^ und der Fortbildungsschule. Dasselbe Bsarramt klagt darüber, dass auch alltagsschulpflichtige Schüler neben der Schulzeit in zwei kleinen Zündhol^fabriken beschäftigt werden, was zu deren physischen und intellektuell^. Rachtheile gereiche.

Das evangelische Bsarramt Scherziugen findet , dass die Fabrikkiuder ganz besondern sittlichen Gefahren ausgesezt seien : Sie zeigten sich flüchtiger und gleichgültiger gegen die Schule, als ^.andere Kinder und machten sieh , meistens allerdings durch Erwachsene hiezu versührt,

der Unterschlagung ihres Lohnes zum Rachtheil ihrer Eltern schuldig.

Dabei gesteht iudessen dasselbe Amt, dass die Schule über Versäumnisse nicht zu klagen habe, von Seite .^er Kinder sei in der Kirchgemeinde der ^abbrikbesuch eher im Ab- als im Zunehmen begriffen. Die meisten Eltern seien gewissenhaft und intelligent genug , ^das Verhältniss ihrer Kiuder zur Fabrik zu losen, sobald ihre okouomischeu Umstände dies nur einigermassen erlauben.

Das evangelische Bfarramt Diesseuhosen bemerkt, dass die Zahl der unehelichen Kinder sieh seit Bestand der Fabriken nicht erhoht, dass die Schulvorsteherschast sich noch nicht veran.lasst gesehen habe , gegen die Eltern von ^abrikkindern einzuschreiten. . Mehrere dortige Fabrikarbeiter hätten sich. ^u geachteter Stellung emporgehoben. Ein ^abril^besizer be-

klagt sieh über di..^ Unsitte des blauen Montags. Durch Vermittlung des Erziehungsrathes .st der Fabrikkommission ^eine Eingabe der Brimar^

schuliuspektion zugegangen, iu welcher mit aller Entschiedenheit getadelt

wird, dass in allen Kantoustheileu K i u d e r a u g e h a l t e n w e r d e n , au e i n e n . u n d d e m s e l b e n T a g e Schu l e u n d . F a b r i k z u b es u c h eu.

.Leztere ist die Hauptbeschwerde, welche als Gruudton durch saft alle diese Eingaben läuft. Die ^abrikkommission ist daher der Ansicht, dass die Arbeit von Kinderu iu Fabriken am gleichen Tage, an welchem ihnen das Besuchen der Schule und das Arbeiten für die Schule obliegt , gesezlich verboten werden soll und dass dieses Verbot sogar auf die Wiuteralltagsschulen ausg dehnt werden konue.

Die

Kommission fügt den Wunsch hinzu, dass die Alltagsschulzeit vom 5. bis l1. aus das 6. bis 12. Altersjahr verlegt werden möchte, d...

Thurgau der einzige Kauton sei, in welchem die Alltagsschule schon nach

700 zurükgelegtem 5. Altersjahr besucht werden muss. Sie wisse recht wohl, dass es nicht immer Eigennuz der Eltern, sondern oft anch bittere Roth sei , was die Kinder in so zartem Alter der Fabrik zutreibt. Allein der unverkümmerte Genuss der Schulbildung sei in unserer Zeit so wich^ tig, dass der Staat die heilige Bricht habe, diese Wohlthat jedem EinDeinen zuzuwenden. Arme Familien seien unter einem Verbote der oben erwähnten Art in ol.onomiseher Beziehung genau in der nämlichen Lage, wie wenn in der Gegend keine Fabriken wären.

Schließlich macht die .kommission daraus aufmerksam, dass das Wohl und Wehe der Fabrik.bevolkerung in hervorragendem Masse auch von der Gesinnungsweise ^es Fabrikanten abhängig sei , dass da ein hu.uauer Sinn sehr viel Gutes, der Maugel desselben sehr viel Schlimmes erzeugen konne. So moge hier noeh erwähnt sein, dass es auch im Thnrgau Fabrikherren gibt, welche an Weihnachten jeden ihrer Arbeiter beschenken^, in den Fabrikräumen den Ehristbaum auspflanzen, das Herz jedes ihrer jugendliehen Arbeiter durch eine Gabe erfreuen und so mit ihrem gesammten Arbeitspersonale das hohe Fest^ begehen wie eine grosse ^amilie.

Jm Kanton ^laru^ verbietet das Fabrikpolizeigesez die Verwendung

von alltagss.hulpflichtigen Kindern ^ur Fabrikarbeit. Die zweite Fabrik-

inspektion hat auch nirgends solche in den Fabriken arbeitend gefunden.

Doch wurde von einzelnen Fabrikanten zugestanden , dass hie und da

an Repetirschnltagen Alltagsschüler zum Ersaz für ihre altern Geschwister als S t r e i c h e r sunktioniren.

Da aber die Klasse der Streicher ohnehin keine zahlreiche mehr ist, und bei denselben -^ da sie von den Fabrikanten weder bezahlt , noch beaufsichtigt werden -.-- einzelne Gese^esübertretnngen sehr leicht nubemerkt vorkommen konnen, so legt die Jnspektion kein Gewicht auf diese Ausnahmssälle. Es geht auch aus den Berichten der ...^chnlinspektoren nicht hervor, dass der .^..hulbesuch irgendwo durch die Fabrikarbeit beeinträehtigt wird. Die ^abrikinspektion hat überall spezielle Nachfragen gehalteu, wie es mit deu Repetirschüleru stehe und gefunden, dass ganz regelt massig sür den^ Ersa^ von .denjenigen gesorgt ist, welche jeweilen die

Schule zu besuchen haben. Dies ist um so leichter moglich. , als die

verschiedenen ^ehnlen auch verschiedene Repetirschuli.age haben. Ra.h der Repetirschule werden auch da, wo sie nur halbtägig ist, die Kinder selten in der Fabrik beschädigt. Gewohnlich sällt für den Rest des Tages der ..^eligionsnuterrieht aus, dessen Besuch aber auch au andern Tageu stattfinden kann , ohne dass von Seiten der Fabrikanten etwas

in den Weg gelegt wird.

Sehr anerkennenswerth ist, dass durchgängig auch deu im Taglohu arbeitenden Kindern derselbe voll ausbezahlt wird, .oenn sie einen Brn.htheil des Tages im Unterricht zubringen.

701 Mit dem Besuch der Abendschulen , wie fie in manchen Gemeinden ^bestehen , kommen die Spinnereien und Webereien in einigen .Konflikt,

da ihre Arbeitszeit bis zum gewohnlichen Beginn dieser Schulstunden oder darüber hinaus dauert.

Eine Fabriksehule besteht iu der Regel nicht.

Kinder, die noch zur Alltagsschule pflichte find, dürfen, wie bemerkt, nicht in der Fabrik arbeiten :. die Repetirschüler aber , welche eine Fabrik besuchen, müsseu sür die Zeit der Repetirschule (so wie des .^Religiousunterrichts) nach dem erwähnten Geseze die Arbeit verlassen und d ü r f e n auch u e b e n der Schule am g l e i c h e n T a g e nicht in der F a b r i k per w e n d e t w e r d e n . Die Repetirschule dauert nach Wahl der Gemeinden entweder einen vollen Tag von 6 Stunden, oder 2 halbe Tage von je 3 Stunden. Ausnahmsweise besteht in dem Kinderkosthause der Spinnerei in Rütti eine Fabrikschule, die (auch in Betreff der Zeitdauer) ganz als Repetirschule behandelt und von dem katholischen Geistlichen der nächsten Gemeinde gehalten wird.

Als Uel..elsta..d wird gerügt, dass ganz kleine Kinder ost halbe Tage in manchen Fabriken zubringen. Diese Kinder werden auch von den Fabrikanten ungern gesehen . müssen aber oft aus Rüksicht auf die Eltern geduldet werden , weil diese sonst ebenfalls die Fabrik verlassen würden. Es wird desshalb die allgemeine Einführung pon Kle.iuk i n d e r s c h u l e n empsohlen.

Jm Kanton ...lar.^au halten nur einige wenige Spinnereibesi^er Fabrikschulen. Dieselben sollen (laut ^ 60 des Schulgesezes) Umfang und Einrichtung der zwei oberen Klaffen der Gemeindeschulen haben. Jm Widerspruch damit bestimmt nun aber der ^ 61 des gleichen Gesezes für die einzelnen ^abrikschulklassen je 12 woehentliche Unterrichtsstunden für .^ommer und Winter, während für die Gemeindeschulen nur im .Sommer 12, im Winter dagegen 24 Stunden sestgesezt sind.

Diese Gesezbesttmm.^ng hat den gehässigen Anschein, als wolle der Gesezgeber den Fabrikherren gefällig sein, oder aber,

als

ta^ire er die

Rothwendigkeit der Schulbildung sür ^abrikkinder nicht gleich hoch, wie

sür andere, während doch Personen, die schon in so frühem Alter in der Produktion thätig sind, in hervorragendem Masse verdienen, durch sittlich geistige Ausbildung leistungsfähiger gemacht ^u werden. .^b in

Bezug aus richtiges Einhalten der Unterrichtszeit der Klasseneinteilung

der Arbeitsschule u. s. w. (^ 61 des Schulges^es) dem Geseze nachgelebt werde, ist der Kommission nicht bekannt geworden. Dagegen

kann dieselbe nicht billigen , dass der Schulunterricht erst nach 10 bis

1l stündiger Arbeit ^Abends 6 Uhr) beginnen soll, wie dies z. B. in Bremgarten der ^all sei. ^ Die ^abrikinspektionskommission kanu sich überhaupt mit dem Jnstitut der ^abrikschulen nicht befreunden. Wo keine Fabrikschulen bestehen, besuchen die Kinder bis nach ^urukgelegtem

Bunde...blatl. ^ahrg. XXI. Bd. II.

50

702 15. Altersjahre die Gemeindeschnlen. Ueber regel^nässige Frequenz derselben ist der Kommission nichts bekannt , dagegen hatte sie wiederholt Gelegenheit, zu konstal.iren, dass Kinder vor beendigter Schulpflichtigkeit der Schule entlassen worden waren, z. B. in Mellingen und Wohlen.

Wo der Gese^eber gefällig sei, meint die Kommission kaustisch , dürste es auch die ..^ekutivbehorde sein.

Jm Kanton Schaffhaufen gelten gesezlich in Betreff des Schnlbesuches folgende Bestimmungen : Bis ^nm vollendeten 5. Schuljahre haben sämmtliche Kinder - auch diejenigen vom Lande - im Sommer und Winter die Elementarschule zu besuchen. Elementarschüler vom Lande konnen von da an im Sommer bloss die Sommersehule mit wochentlieh 6 Stunden besuchen , im Winter müssen sie jedoch am gesammten Unterricht der sogenannten Winterschule theilnehmen. Sind sie am Schlusse eines Schulkurses (Frühling) mindestens 12.^ Jahr alt, so konnen .sie auch der Alltagsschule entlassen werden und haben bis zum 16. Jahre unr noch die von Martini bis Lichtmess dauernde Fortbildungsschule mit wochentlich 6 (Mädchen 3) Stunden , die aber mitunter aus ga..^ wenige Tage der Woche verlegt werden, ^u besuchen.

Run hält es aber schwer, die Fabbrikkinder zum regelmässigen Besuch jener Sommerschule oder dieser Fortbildungsschule anzuhalten , denn es. haben nicht selten gerade Kinder solche Fabrikgeschäste zu verrichten, die mit regelmässigem Schulbesuch fast unvereinbar sind. Die einzige Schuld saumseligen Schulbesuches liegt aber sicher nicht immer ans Seite der Arbeitgeber.

^ür uusere aus dem Kanton Zürich (von Fenerthalen, ^lnrigen ^.)

herüberkommenden ^abrikkinder gelten natürlich die Bestimmungen des Zürcher Schulgesezes, die aber^wohl auch schwerlich ganz streng gehandhabt werden konueu.

Den Kousirmatious^ resp. Vorbereitungsuuterrieht scheinen die betresfeuden jüngern Fabrikarbeiter ziemlich regelmäßig zu besuchen; wenigsteus lasseu die Geistlichen keine besondern Klagen über mangelhasten Besuch vernehmen. hingegen ist es schon vorgekommen, dass einzelne dieser jungen Leute den Religionsunterricht eigenmächtig versäumten und die Schuld davou den.. Fabrikherrn beiznmessen versuchten.

Der Bericht spricht sich mit Ueberzeugu..^ aus, dass gewisse wichtige, man mochte sagen uuautastbare Rechte^ der in den Fabriken des Kautons Arbeit- und verdienstsucheudeu Kinder durch die schulgesezlieheu Beftimmungeu und deren gegenwärtige Handhabuug selbst den Eltern gegenüber uicht genugsam gewahrt erscheinen.

Mittlerweile verdiene der ^ c h u l ^ w a n g , wenn man auch aus noch sonst so guteu Gründeu uieht unbedingt damit einverstanden sei , sür die ^abrikkin...er als eine wahre Wohlthat gepriesen zu werden. ^ur sollen aus die Dauer des

703 obligatorischen Schulbesuches sich beziehende gese^liche Bestimmungen von sammtlichen kompetenten Justanzen mit der erforderlichen Konsequenz gehandhabt werden.

J... Kanton ..^afel^Stadt endigt die Sch..lpfli.htigkeit mit dem vollendeten 12. ..^lltersjahr. Diese volle ..Schulpflicht und Schulzeit schneidet die Möglichkeit gleichzeitiger Fabrikarbeit ab. Der Besnch der bestehenden Repetirschulen ist nicht obligatorisch , indessen besuchen noch manche Kinder die Repetir- und ^abrikschul.... , sowie sie auch an Kinderlehre nnd Konfirmationsnnterricht Theil nehmen. Für Knaben bestehen zwei Repetirsehnlen. Die Eine ist von 7^ Schülern besneht, wovon 31 in Bandsabriken , 12 in Tabaksabrii.e.. nnd 12 in einer Ziegelhütte beschäftigt werden^ die übrigen vertheilen sieh aus verschie-

dene Gewerbe u^.d Belästigungen. Wochentlieh si^.d 3 Sehulabeude,

Montag , Dienstag und Donnerstag von 4-6 Uhr. Der Unterrieht ^ wird in 2 Abtheilungen gleichzeitig gegeben, und durchschnittlich sind in beiden zusammen ann.esen^ gewesen: im Ma^imnm 36^40, im Minimum 20-24 ^ehüler. Die Mehrfacher sind: .Lesen, Schreiben (deutsch und französisch) Rechneu, Orthographie und Niederschreiben von Erzäl.^ lungen. Die andere Schule zählt bloss 17 Schüler, wovon 7 in einer Floretspiunerei, 3 in einer Baudsabrik und 5 in einer ..^abakfabrik

arbeiten. Der Unterricht wird täglich von 1t-l2 Uhr ertheilt und

zwar im .Lesen, Schreiben und Rechnen. Für die Mädchen bestehen unter der .Leitung der gemeinni^igen Gesellsehast u.^d freiwilliger Kräfte 4 Sonntags^ und .^..hsch.uien, 2 davon liegen in der ^tadt selbst, 2 andere in den neuen Quartieren vor der ...^tadt. Diese Schulen zählen zusammen l 90 Schülerinnen, von welchen weitaus die Meisten der Bevölkerung der .^tadt Basel angehören ; nur einzelne kommen aus einer nahen basellandsehastliehen Ortschaft zum Besuche. Der Unterricht beginnt nach dem ^chluss der ^abrikeu, wir.^ von 2 Lehrerinnen mit

Unterstüznng von hiesigen Damen ertheilt nnd beschlägt hanptsächlich

Striken, Rahen und ^liken, unterbrochen durch belehrende Erzählungen, Gesaug und .^eseu. Die ...^chuleu, die u.^eistens vou 14-2l^ährigen ^abrilarbeiteriunen besucht sind , werden im Winter während ungefähr 7 Monaten allwöchentlich 4 Male jeweilen vou 7-.)^ oder ^0 Uhr.

abgehalten, in^ Somu.er finden wochentlieh 3 Unterrichtstage statt. Jm Winterhalbjahr. schließt sich an diese Rähsehuleu noch eine SonntagsSchule an, die von 5-8 Uhr Abends dauert, 50-60 Besueherinnen zäl.,lt und in w.elcher Unterricht im .Lesen , Schreiben und ..fingen ertheilt u^ird. ^och ist zu erwähnen, dass 125 Kinder der bekannten Richtersehen Anstalt ans der ..^choren einen regelmässig...n Unterricht unter einem besonderu ^...hrer geuiesseu. Was die leztere Anstalt betrisst, so kann sie indessen eigentlich nieht unter die Fabriken im gewöhnlichen ^iuue des .Wortes gezählt werden , indem sie mehr deu Eharakter eines

704 Wohlthätigkeitsinstituts trägt und bestrebt ist, ihre Bfleglinge, vernachlängte Kinder verarmter Eitern, oder Waisen, zu brauchbaren Mensehen heranzuziehen.

..^ie Regierung von Basel-Stadt bemerkt überdiess in ihrem Be-

xicht, dass schon die Erhebungen im Jahr 1864 gezeigt hätten, dass bei der dortigen Jndustrie jene grellen Missverhältnisse mit Bezug anf Kinderarbeit nicht vorhanden seien, um derentwillen die Motion des Hrn. .Nationalrath Dr. J o o s gestellt worden ist. Sowohl das Alter, als die Arbeitszeit der Kinder entprächen fast durchweg den Anfordexungen der Humanität und Staatsklugheit , auch die Gesundheitsverhältnisse seien im Allgemeinen normale, wie sich das auch bei der leichten Arbeit , die meist in den hohen lust- und lichtreichen Säälen der Seideubandsabriken verrichtet wird, nicht wohl anders erwarten lasse.

Gleichwohl betraute sie das Handelskollegium aus's Rene mit der Ausgabe der Jnspektion der Fabriken . und diese Korporation sezte steh mit ^ dem Sanitätskollegium und den Schulvorständen in Verbindung , um.

die Angaben in moglichster Vollständigkeit zu erheben. Sie wollte bei

der diesmaligen Erhebung insbesondere auch einem Vorwurs auf den Grund kommen, der bei Anlass der Joos'schen Motion in der Buudes^ versammlung gegen die Basler Fabriken erhoben worden und der dahin ging, dass die Kinder von Auswärtswohnenden , so namentlich Kinder aus den benachbarten Orten des Kantons Basel-.Landschast, in hiesigen Fabriken Anfnahme und Arbeit finden, die nach ihrem heimatliehen Gese^ no.h die Schule zu besuchen hätten und ihres jugendliehen Alters wegen noch nicht^ur Fabrikarbeit zugelassen werden. Es ist dem^emäss bei den Erkundigungen über die in hiesigen Fabriken arbeitenden Kinder jeweilen auch darüber Rachsrage gehalten worden : ob die Kinder hier wohnenden Familien angehoren , oder ob sie aus Basel^Landschaft, Frankreich und Baden hie.her zur Arbeit kommen. ^as Ergebniss war, dass allerdings .....2 Kinder aus Basel^Landschast täglich hiesige Fabriken besuchen, dass keines dieser Kinder aber unter 12 Jahren alt ist und dass unter anderm 32 dieser Kinder, die in einer Fabrik in ^t. Jakob arbeiten, regelmässig die Repetirschule in Basel-Landschast besuchen. Rur .) Kiuder, die aus benachbarten franzosischen und badisehen Orten kommen und meist in hiesigen .^abaksabriken arbeiten, find unter dem Alter von 12 Jahren. Es mag daraus erhellen, heisst es serner in dem Bexicht der Regierung , inwieweit der früher berührte Vorwurf berechtigt ist, abgesehen davon, dass es ^ache der basellandschaftli.hen ^chulpflege sei, dafür zu sorgen, dass das ^heimatliche Gesez über .^chnlbesnch und ^abrikarbeit seine polle Geltung erlange.

Jm Kauton Bafellandfchaft, wo durch das Gesez vom 7. Jnni

1868 alltagssehulpslichtige Kinder in keiner ^abrik mehr ^ur Arbeit ver-

wendet werden und Repetirschulpflichl.ige an den wöchentlichen Repetir-

^

705

schnltagen weder por noch während den Unterrichtsstunden in den Fabriken beschäftigt werden dürfen, befinden sich in der That keine Kinder unter 12 Jahren mehr in den Fabriken^ Die Repetirschule wird von den Kindern der grossen Mehrzahl der Fabriken 6 Stunden wöchentlich , in 2 Fabriken 4 Stunden wöchentlich , in 1 Fabrik nur der Religionsunterricht besucht. Jn der leztern besteht aber eine Fabrikschule, wo au drei Abenden je 2 Stunden Unterricht ertheilt wird. Eine andere Fabrikschnle ist in diesem Frühjahr aufgehoben worden und besuchen die betreffenden Kinder die Repetirschule.

Jm Kanton ^uzern bestehen keine Fabrikschulen, denn die daselbst befindlichen Etablissements sin^ zu klein, als dass an deren Errichtung gedacht .werden könnte. Die schulpflichtigen Kinder, welche in den Fabriken beschästigt werden, gehen, je nach ihrem Alter, in die Winter-

alltagsschule, oder wöchentlich 2 halbe Tage in die Wiederholnngs-

schule. Uebrigens gab es im ganzen Kanton nur 4 Fabrik^Kinder unter 12 Jahren.

Jm Kanton ^u^ bestehen keine Fabrikschulen, da die Kinder erst

mit dem Austritt von der Alltagsschule, welcher gewohnlich mit dem vollendeten l 2. Altersjahre erfolgt, in den Fabriken Aufnahme finden.

Zum Besuche der Repetirschulen -..- entweder an Sonntagen oder während 3 Jahren, jährlieh 8 Monate mit einer wöchentlichen Unterxiehtszeit von 3 Stunden an Werktagen --- erhalten die ^abrikkinder

die uöthige Erlaubuiss. Jn Egeri besteht eine ^abrik-Arbeitsschule für Mädchen, j^ 2 halbe Tage per Woehe. Jn Baar ist eine Abendschule sür Knaben 2 Stunden per Woehe und eine Mädchenschule für weibliche

Arbeiten.

Es besuchen demnach keine Fabrikkinder die Alltagssehnle ,

wo aber sol.^e Kinder noch im pflichtigen Alter sind, besuchen dieselben die Repetirschule und den Religionsunterricht.

Jm Kanton ^enzell ^..^h. bestehen keine ^abrikschulen. Die Kiuder besuchen je nach ihrem Al.^er entweder täglich oder wöchentlich auf 3 bis 3^ ^tuudeu die Volksschule und Uebuugsschule, nämlich

vom ^urül.gelegten l^. bis wenigstens zum zurukgelegten 12. Altersjahre

im Sommer 3^ im Winter 3 Stunden die Alltagsschule und sodann bis ^um Beginn des Eonfirmandenunterriehts woehentlich im Sommer wenigstens 3^, im Winter wenigstens 3 Stunden die Uebungsschule.

Jm Kanton ^reibnr.^ bestehen keine ^abrikschulen... Die wenigen Kinder, welche dort in den Fabriken beschäftigt werden, sind entweder^ nicht mehr schulpflichtig oder dispensirt.

Jm Kanton St. fallen bestehen keine ^abrikfchulen.

Die Kinder

sind ^um Besuch der obligatorischen Schulstunden und des Religions-

706 unterrichtet gehalten . di... ^..dcheu auch zum .Besuche der Arbeitsschule.

Alltagsschüler norden in den meisten Fabriken gar nicht oder nur da angenommen, wo bloss ^lbjahrschulen bestehen und das Kind also nur entweder Sommers- oder Winterszeit die Schule zu besuchen und das andere Halbjahr mit Ausnahme der Repetirschule frei hat. Schulpflichtig

siud die Alltagsschüler bis zum 13. und die Repetirschüler bis zum 15. Altersjahr.

Jm Kanton ..^efstu bestehen weder Fabrikschnleu noeh sind alltagsschulpflichtige Kinder in Arbeit. nur in einer Anstalt besuchen Kinder

18 Stunden wöchentlich die Volksschule.

Jm Kanton ^raubunden sind die meisten Fabrikkinder nicht mehr

schulpflichtig und die uoch schulpflichtigen arbeiten während der Dauer der Winterschule nicht iu der Fabrik.

J^n Kanton Schw^z sind die in Fabriken beschäftigten Kinder sämmtlich nicht mehr schulpflichtig.

Jm Kanton nri arbeiten die in den Fabriken beschäftigten Kinder nicht während der Dauer der gesezlichen Schulzeit.

Jm Kauton nuterwalden .nid dem Wald werden entweder keine schulpflichtigen Kinder angenommen oder dieselben besuchen die Gemeindeschule, Binder von l 2 Jahren siud verpflichtet, die Winterschnle zu besuchen und arbeiten daher während dieser Zeit nicht. Die in der dortigen Glas- und Papierfabrik, sowie in 4 Ziegeleien beschäftigten Kinder, haben , nach dem Bericht des Gemeinderaths von Hergisw.^l so lange diese Fabriken iu Betrieb sind. zum Schulbesuch keine Zeit.

.

Jm Kanton ^euenbur.^ besuchen die ^abrikkinder die Volksschule in der gese^lich vorgeschriebenen Weise, d. l.,. die grosseru besuchen die

Abendschule, die andern di.^ Alltagssehule.

Jm Kauton ...^aadt ist n a ..h dem Regierungsberiehte der Unterrieht der Fabrikkinder uuglüklicherweise mehr o^er weniger vernachlässigt.

Jm Kanton .^eru bestehen nur 3 Fabriksehulen iu deren einer 2^^3, in der anderen 12, in der dritten 33 Stunden wöchentlich Unterricht ertheilt ^vird. Die Kinder in den übrigen Anstalten besuchen die Volks- oder Rep^tirschule.

Jm Kantou .^urich bestehen gegenwärtig keine ^abrikschulen. Jn ^15 Etablissementen werden 120 Alltagsschüler verwendet, die bis znm 12. Jahre die regelmäßige Volksschule besuchen müssen und nur ansnahms^veise vom ^0. Altersjahr an die Ergäuzungsschüler au den Ergäuzuugs-Schultageu in den Fabriken ersten dürfen.

707 Gesundheitliche Verhältnisse.

Die in den Fabriken herrschenden Gesundheitsverhältuisse^ sind es, in weihen die frappantesten Unterschiede zu Tage zu treten scheinen, bei dereu Benrtheiluug aber wesentlich berüksichtigt werdeu muss, ob als Quelle des Berichts das von Organen der Regierung gesammelte Material oder Aussagen der Fabrikbesizer dienten. Dass in dieser Hinsicht einige Vorsicht zu beobachten ist, ...- ohne dabei den Fabrikanten zu Rahe zu treteu, ^a ja bei aller Glaubwürdigkeit die personliche Anschauungsweise eine. grosse Rolle in solchen Dingen spielt --- beweist eine Stelle in dem Berichte des Schasshauser Jnspektors.

Derselbe hatte sich nämlich jedesmal zunächst an den oder die Ehefs des zu besuchenden Etablissements gewendet, um die uöthigen Angaben zur Beantwortung der einzelnen fragen zu erhalten. Wo sich eine nicht gan^ unbeträchtliche Auzahl von minderjährigen Arbeitern ergab und dem Jnspektor die Loyalitäten nicht bereits bekannt waren , besichtigte derselbe sodann die Arbeitsräume und richtete wohl auch geeignete fragen an einzelne jüngere Arbeiter und Arbeiterinnen. Damit nicht zufrieden, suchte er die gewonnenen Resultate durch weitere vertrauliche Ra.l.forschungeu bei Eltern (namentlich auch iu Beringen und Stetten, die ein nicht unbeträchtliches täglich wanderndes Eontiugent von jl.ngern Fabrikarbeitern in die Stadt schikeu), bei Lehrern und Geistlichen zu

berichtigen und zu vervollständigen. Hiebei stellte es sich denn freilich

heraus, dass die Angaben der ^.erreu Arbeitgeber oder ihrer Angestellten, unter ander... in Bezug auf das Alter der Kinder uicht durehgäugig gau^ authentisch waren, sei es dass diese Herren von den betreffenden Fabrikkindern oder deren Eltern getäuscht worden waren, sei es , dass sie das Alter derselben absichtlich ein wenig ^u hoch bezifferten.

Jm Ferneren schien. sich auch die Versicherung, dass einzelne ^abrikkiuder uie ohne ihre eigene ganz freiwillige Zustimmung zur ^ortsezuug der Arbeit über die regelmässige Arbeitszeit hinaus (in einzelnen Fabriken bis Rachts 1 l Uhr) Angezogen werden, uicht so im ganzen und vollen

Sinne des Wortes f r e i w i l l i g ^u bestätigen.

Das ausführlichste Material über den vorliegeuden Gegeuftaud liefert wieder der Kauton ..^hur^au, sowohl in einem speziellen Berichte, als in dem Gesammtbericht der Juspektious-Eommission des thurgauischeu ^abrilwesens. Jn dem erstern wird hervorgehoben, dass psarramtliehe Berichte darüber klageu, dass ^ehulkiuderu iu manchen Etablissemeuten (^. B. Rothfärb...reien) Anstrengungen zugemutet werden, denen die Korp.erkrast nicht gew.achseu sei. Ju einer Züudholzcheusabrik (Arbon) werdeu Kinder ver^o^udet, welche durch keinerlei technische Vorkehrungeu g^eu die Bhosphordämpse ges.hü^t sind. Jn dieser ^abrik

708 erkrankte, wie der Kommissions-Bericht hervorhebt , ein Knabe bei welchem der Oberkiefer herausfiel und eiterte, nachdem er 2-4 Jahre gearbeitet (gepäkell) hatte. Jn einer andern erkrankte ein Knabe an derselben Krankheit und starb daran im Spital. Jn den neuesten Spinnereien sagt der erstgenannte Bericht sind die Rädchen an den Maschinen mit Metallkapseln umhüllt. Dagegen lässt die Einfriedigung der Riemen, beziehungsweise die gefahrlose Anlegung derselben, wie der Transmissionen in den meisten Fabriken sehr zu wünschen übrig.

Jn Bezug anf die Grosse des Raumes und der Fensterflncht im Vergleich zur Arbeiterzahl verdienen die thurgauischen Fabriken alles .Lob. Dagegen ift sur k ü n s t l i c h e V e n t i l a t i o n nur an wenigen Orten gesorgt, ausreichend nur in einer Spinnerei. Auch die Lüftung wird nicht regelmäßig durch Fensterofsnen bewerkstelligt. Jn Schlichtereieu und Appreturen sind die Arbeiter bei diesem Mangel an Lüftung einer sehr ungesunden Temperatur ausgesezt ^. B. 40^ ^.).

Jn diesen Räumen mnss der gleiche Arbeiter 13 Stunden aushalten.^ Die Aerzte sprechen sich dahin aus, dass ^ie Anlage zu Blutarmuth und Serophulose sich in Webereien. und Spinnereien rascher und intensiver

entwikelt, als bei anderweitiger Beschädigung der Jugend. Man finde

schwachsinnige Kinder in einzelnen Fabriken zu eintönigen Arbeiten, ^u Farbeureibeu und drgl. in Drukereien verwendet (dabei ift freilich ^n berüksichtigen, dass solche Kinder, meist von Gebnrt schwachsinnig, zu bessern Arbeiten nicht zu gebrauchen sind). Auch Krüppel kommen vor, die seiner Zeit in der ^abrik Verunglükten. Einzelne V e r l e g u n g e n durch die G e t r i e b e werden von den Fabrikbesitzern z u g e s t a n d e n und die in Fabrikgegenden wohnhaften Aerate erklären , dass die Zahl solcher Verlegungen gar nicht u n b e t r ä c h t l i c h sei. Aus dem gedxukten Kommission^s-Bericht, auf dessen reichen Jnhalt und spezielle Nachweise wir überdies,. ausdrüklieh aufmerksam machen , geht hervor, dass in dieser Hinsicht uuter 61 Etablissementen nur seehs auf die Frage wegen vorgekommener Verlegungen durch Maschinen Autwort gegeben haben und davon gesteheu vier nicht weniger als 15, worunter 5 schwere Verlezungen zu . und eine andere ^abrik gesteht, dass dieselben bei ihr häufig vorkämen. Der ärztliche Bericht der Fabrikkommission fasst schliesslich die gemachten Beobachtungen in solgende Schlusssäze zusammen : 1) Jm Ganzen kann gesagt werden, dass unter den Fabrikarbeitern eine grosse Anzahl vorhanden sei, bei welchen der Gesundheit^zustand besriedigend ist , bei einer kleinern Zahl ist dem nicht so, wie im Weitern nachgewiesen wird.

2) Es ist richtig , dass man unter denselben eine viel geringere Anzahl robuster, kräftiger Bersonlichkeiten trisft, als unter einer gleich grosseu Zahl Landarbeiter. Anaemie (Blutschwäche) mit ihren folgen ist unter ersteren häufiger. Dieselbe Beobachtung macht mau freilich

709 aueh bei den zahlreich über das La^d zerstreuten Hanswebern , Schneidern und Näherinnen.

3) Kräftiger als die Spinner und Weber sind die Arbeiter in Roth- und Blansärbereien, mechanischen Werkstätten und selbst in Drukereien. Unter den Webern zeigen sich die Bandweber, welche den Webstuhl selbst in Bewegung sezeu müssen,. angegriffener als die übrigen und auch als die Maschinenstiker. Am besten befinden sich die Seiden-

weberinnen mit 12stündiger Arbeitszeit.

4) Das Gleiche, was von den Erwachsenen gesagt ist , gilt auch von den Kindern : es gibt eine grosse Anzahl von Fabrikkindern mit

befriedigendem Gesundheitszustand.

Durchschnittlich schlecht befinden

sich Kinder, bei welchen Fabrikarbeit neben der Schule, .^lrmuth der Familie und von daher rührende schwächliche Korperbeschasfenheit, schlechte Rahrnng und Kleidung zusammentreffen.

5) Speziell leiden an Krankheiten : a) Die Arbeiter an den Batteur. und Earderie^Maschiuen iu den Baumwollsabriken fast alle an Brustbeschwerden (chronischer pneumonie, Emph^sema, seltener Tubereulofis).

b) Die Arbeiter in den Ehlorhäusern der Druckereien an denselben Krankheiten.

c) Die Hechler in den Rosshaarsabriken^ ebenso.

d) Von den Arbeitern in den Färbereien Einzelne , besonders die Wäscher , an rheumatischen Leiden entschieden weniger in den zur Winterszeit geheizten Lokalen als in den nicht geheizten.

e) Die Arbeiter in Räumen mit extremer Temperatur, in Appretureu, ^ehlichtereieu, Teigwaarensabriken, Dampfmaschinenhäusern an eaeheetischem, blassem Aussehen, an Herz-, .Leberuud Blutadernkranl^eiten.

k) Von den Druckern Einzelne an Augeneutzündung und rheumatischeu Besehwerden , die Stecher meistens au Augenschwäche und Brustleiden. .

^) Von den Arbeitern in den Zündholzfabriken Einzelne an Rekrosis des Ober- und Unterkiefers.

h^ Die Arbeiter in Fabriken, welche geringe^ Sorten Schmieröl verwenden, an Hantausschlägen.

i) Die Drukarbeiter, welche sich mit arsenikhaltigen Farben^ beschästigen, an Eaehex^ie und Geschwüren.

...) Die mit den. Rosten der Tabaksblätter beschäftigten Arbeiter l)

an Rervenzittern.

Webermädchen nicht selten an nervosen Störungen in .^olge von Erschütterungen.

710 6) Die Fabrikinspektion ist .in ein..u Zeitpunkt gefallen, in welchem die Jndustrie nicht sehr im Schwinge war, es hat Zeiten gegeben , wo langer und auch zur Racht^eit gearbeitet wurde.

7) Wenn auch nicht sehr zahlreiche Uebelstäude vorhanden sind, so sind ^och solche da und es ist wahrscheinlicher, dass dieselben sich ohne staatliche Da^wischenknnst und Aussicht nicht nnr erhalten, sondern eher noch vermehren, als mit und bei ein^r solchen.

Auch im Kanton ....^laru.... ist im Jahr 18^, wie schon erwähnt, eine vollständige neue ^abrikinspektion vorgenommen worden, aus deren gedrul^ten Bericht wir ^oegeu der zahlreichen einzelnen Nachweise besonders verweisen.

Die Jnspektoren hatten aus ihren ..^..siehtigungsreisen vielfach Gelegenheit , Vergleichungen zwischen dem Aussehen der Dorsjugeud in den verschiedenen Ortschaften anzustellen und müssen gestehen , dass sie das gesundeste Aussehen sauden , .oo eiu allgemeiner Wohlstand verbreitet ist, während die Kinder der ärmsten Orte am elendesten ausseh..n. gleichviel ob daselbst L^.ndbau oder Jndustrie betrieben werde.

Es verhalte sieh darin nicht anders, als mit den Erwachsenen und es sei wirklieh auffallend, wie sehr mit der Zahl gut eingerichtet......, geräumiger Etablissemente, mit der Verbesserung der Maschinen u. s. w. au.h die Zahl der blühend und kräftig aussehenden Leute der dortigen ^abrikeu sich vermehrt habe. Die Jnspekloreu sind z... der Ueberzengnng gebracht, dass da, wo die Jnduftriezweige lohnende Arbeit gewähren , wo die Kräste des Arbeiters nicht ungebührlich lauge angestrengt werden und wo endlieh die Lokalitäten und die Vorsorge für die Gesundheit und ^icherl^eit des Arbeiters den Anforderungen au ein wohl eingeriehtetes Etablissement entsprechen , Gesundheit und Kraft der ^abrikBevölkerung nicht mehr beeinträchtigt .^erde , als dies bei den ^ueisten andern Berussarten der ^all ist.

Was die B e s c h a s f e u h e i t der A r b e i t s r ä u m e betrisft, so sind im Allgemeinen die Zustände in den ueuer.n Etablissementen befriedigeud, lassen dagegen in ältern noch viel zu wünschen übrig, uamentlich fehlt es vielerorts au genügender Ventilation. Hohe .^emperatur, Verunreinigung der Luft ...urch Gase und ^laub , das si..d die Uebelstäude, über welche in den meisten Anstalten ge.tlagt wird , weil die E i g e n t ü m e r z u l
a s s i g s i n d in E i n s ü h r u u g d e r n e u e st e n b e w ä h r t e n V o r k e h r u n g e n u n d M a s eh i n e n zur R e i n i g u n g d e r ^ n f t , s o w i e z u m U u sch.. d l i eh m a eh e n d e r b e i der F a b r i k a t i o n sieh b i l d e n d e n s e h a r s e n D ä m p f e und ^ i f t . . gen Stoffe.

Jm Allgemeinen werden Kinder bei g e s u n d h e i t s g e s ä h r l i e h e n Arbeiten nicht verwendet, dagegen wird zugegeben , dass die allgemeinen

7l1 sanitaris.hen Sehädli.^...^.., welche aus der mit Oel und Farbendämpseu geschwängerten Lnst der Spinn- und Druksäle entstehen , auch die in denselben arbeitenden Kinder betreffen.

Die T r i e b w e r k e und T r a n s m i s s i o n e n sollen laut Gesez ^ so eingeschirrt sein, dass sür die Arbeit keinerlei Gefährde besteht und es ist eine Hauptansgabe der periodischen Jnspektionen , hieraus ein wachsames Ange zu halten. Der lezte Bericht konstant, dass die bezüglichen Verhältnisse in allen Etablissementen befriedigend sind und dass, wo gleichwohl etwa Beschädigungen vorkommen , diese fast durchgängig als Folge grober Unvorsichtigkeit der Arbeiter zu betrachten find.

Es gehört daher namentlich das Oeien der Maschinen , während die^ selben im Gange sind . diess ist sast überall streng verboten, wird aber tr^zdem zuweilen geübt und ist dann nicht selten die Ursache von Un-

glülss.ille...

Die Jndustrie .^es Kantons ^lar.^au zieht in den Bereich ihrer Thätig^eit kei^.e direkt und absolut schädlichen Stofse, wie z. B. Metalliste , g^t.ge Gasarten .^. Die Verarbeitung der nikotinhaltigen Tabakblätter bringt keine nachweisbaren Raehtheile, wenn wir den momentanen Schwindel aufnehmen , über den .die Tabakröster ansangs klagen. Die Arbeiter wollen sogar in ihrer Arbeit eine gewisse Jmmunität gegen epidemische Krankheiten finden. Dessenungeachtet kann die Fabrikkommission die Frage ob Kinder bei gesnudheitsgesährlichen Arbeiten und Prozessen v^rwen^et w..r^en, nicht unbedingt verneinen, da der Be-

griff der Gesnudheilsgesährlich^it ein sehr relativer ist. ,,Eine an sieh

nicht schädliche Arbeit kann zur Schädlichkeit werden, wenn sie in Be.zug auf die Arbeitskraft zn intensiv, in Bezug aus die Dauer zu e^tenstv ist^ sie kann verderblich werden, wenn sie Jndividuen^ übertragen wird, deren körperliehe Entwiklung hinter den Jahren zurukgeblieben, oder deren Gesundheitszustand kein normaler ist ; sie wirkt gesundheitsgefährlich, wenn in den Arbeitsräumen die Geseze der Hygiene nicht beobachtet werden , sie wlr^ ^ur Ro^a , wenn .^tosfzusuhr uud .^tossverbrauch uieht in richtigem Verhältnisse stehen. Es fragt sich nun , ob z. B. in ältern od..^ schlecht eingerichteten Spinnereien und Webereien diese Schädlichkeiten nicht zutreffen ^ Wir müssen diese Frage so lange mit ,,Ja^ beantworten, als 1^ die Arbeitslager sür Kinder nicht reduzirt, und nicht eine strenge Ko..trole über die Ausnahme jugendlicher Arbiter geführt wird, und als 2) nicht überall die Geseze . rationeller Baueinrichtungen , minutiöser Reinlichkeit , richtiger Ventilation uud ^ei.^.ng beobachtet werden. Die Kommission macht daraus ausmerksam. dass zur Bewahrung der Gesundheit die Summe des KrastaufBandes durch angemessene Nahrung , frische Lust , Rnhe und Schlaf widerersezt werden müsse. Gesehehe dies nicht, so werde in schlecht

entwikelten Organismen die Kraft des Widerstandes endlich ge-

7l2 broehen. Rehme man nun an (wie es sehr ost vorkommt) dass schwäch^ liehe, schlecht genährte und schlecht gekleidete Binder ausser ihrer .l2stun-

diger Arbeit noch Wegstreken von 1 Stunde , 2 Mal täglich zurükzulegen , dass sie in gezwungener Korperstellung mit kelthätigkeit den gauzen Tag zu arbeiten haben , schwer zu begreisen. dass es endlich zu Störungen im in der Statik der Körperfunktionen kommen müsse.

einseitiger Musso ist es nicht Stoffwechsel und Erstere führt zu

Krankheit und Siechthum. leztere uicht selten zu Unglükssällen. Es

seien der Kommission Fälle bekannt , wo junge Arbeiter in Folge von Ermüdung vom Rade des Spinnwagens ersasst, erheblich verlezt wurden ^ sie beobachtete erst kürzlich einen Fall , wo der jugendliche, in feiner Entwiklung ^nrükgebliebene Arbeiter , müde und schlaftrunken , wie er war , dem aurükeuden Spinnwagen eines Selbstspinners nicht mehr auszuweichen vermochte, vou demselben gegen die Kante der eiseruen E.^linderbank gepresst wurde, und eineu Schädelbruch erlitt.^ Angesichts solcher Thatsachen sordere die Humanität strenges Masshalten in Be^ng auf Kinderarbeit dureh Abkürzung der Arbeitszeit, häufige Bausen und ausreichende Rachtruhe behufs Wiederersaz des Krastverbrau.hs ^ sie sordere als Bedingung der Ausnahme eine normale Korperausbildung. Ohne ärztliche Koutrole und Attest sollte der Eintritt in die ^abrik uicht gestattet seiu.

..Auch dem Bedürfnis^ vou reiuer Lust wird uieht überall genügt, indem die Kommission Arbeitsräume traf, in denen entweder gar nicht, .

oder sehr ungenügend für Lusterneuerung gesorgt ist. Wo aber die

Ventilation sehlt, da entwikelt sieh allmalig durch Athn.uug, .menschliche

Ausdünstnng und vegetabilische Emanationen eine Zimmerathmosphäre.

die vou der normalen einerseits durch ein minns von Sauerstoff, und^ andererseits dureh ein p.us von Kohlensäure und anderer schädlichen Gasarten abweicht, und dnxch Beeiuträehtiguug ^ex Atl^emverriehtungen aus den Stosfweehsel und die Blutn.asse verschlechternd einwirkt. Anämie, Verdannngsstorungen und dadurch bedingtes Siechthu^ werden als ^olgekranth..iten beobachtet, und sind in dem Arbeitsranm noch Wolken von Staubpartikeln snspendirt , so sehlt krankhaste .Reizung ...er Bronchien nie.^ Das aarg. Fabrikpolizeigesez schreibt (^ 11) die erforderlichen Vorkehrungeu im Juteresse der Sicherheit der Arbeiter vor. Die Kommission fand beinahe überall die nothigeu ^Einfriedigungen der Motoren und Transmissionen, und wo solche fehlten, wurde ungesäumte Erstellung derselben anbefohlen, so dass Unglükssälle aus dieser Ursache kaum mehr moglich sind . und, wo sie vorkommen, Unvorsichtigkeit schuld ist.

Den humanen Bestimmungen des ^ 11, der ^ie erforderlichen Vorkehrungen im Jnteresse der Gesundheit vorschreibt, wird,. wie sehon bemerkt, nicht überall nachgekommen. Doch notiren wir mit Vergnügen,

713 dass einzelne Etablissements in Bezug auf sanitarie Anlage nichts zu wünschen übrig liessen, es sind die Baumwollspinnereien und Seidenwebereien neuern Datums.

Jn baulicher Begehung ^herrscht die grösste Verschiedenheit: die neueren Fabriksäle find hoch, geräumig und hell, die altern nieder und finster. in Strohflechtereien und Tabakfabriken traf man meist gewohnliche, oft sehr niedere, unfreundliche Stuben oder Kammern.

Jn Bezug anf Moblirung entsprechen die neuern Spinn- und Websäle allen Anforderungen einer freien , ungehinderten Zirkulation, während ältere Lokale wegen Ueberftellung mit Maschinen und Geräthsehasten kaum zu passiren waren.

,,Was die Zimmexathmosphäre und Zimmertemperatur, die Venti-

tations-, Hei^ und Beleuchtungseinrichtungen betrifft , so gingen die verschiedenen Etablissements weit auseinander. Hier eine reine , gesunde, respirarle Luft , dort eine olla putrida aller möglichen Dünste und Esfluvien , hier eine übermässig hohe Temperatur (besonders in Webereien und Schlichtereien), dort eine behagliche temperirte Wärme; hier (leider nur ausnahmsweise) rationelle Ventilationseinriehtungen, dort nicht einmal Benuzung der einfachsten .,spontanen Ventilation ; ^ hier die modernsten und gesuudesteu Heizeinrichtungen mittelst Wasser oder Dampf, dort Lustheizung, oder gusseiserne Oefen mit Rohrleitung, oder endlich der primitivste Kachelofen.^ hier ein bürgerliches Oel- oder Betroleumlicht, dort aristokratische Gasflammen.^ Die Kommission tras aus ^abrikräume, in denen es keines andern Reagens bedurfte, als des Geruchsorgaus, um eine Zimmerathmosphäre ^u konstatiren, die aus vollständigen ^Mangel an Ventilation schliessen liess. Richt nur , dass keiue künstlichen Lufterneuerungsvorrichtungen vorhanden waren , selbst die Ventilation durch Oefsnen von Fenstern und Thüren scheint dort unbekannt zu sein, wenigstens sur die Dauer der kalten Jahreszeit. Besonders durchdringend war in altern Spinnereien und Webereien der Geruch des durch Reibuug zersezten und verflüchtigten Maschinenols, das sieh nicht nur mit der Zimmerathmosphäre vermischte, sondern auch die Kleider der Arbeiter so intensiv imprägnirte, dass deren Annäherung selbst im freien aus ziemliche Eutsernung durch den Geruch wahrgenommen werden konnte. Jn andern Räumeu trat der Kommission der Geruch schlecht gereinigten Petroleums , in noch andern die Emanationen der Oefen entgegen , und nicht selten belästigte ihre Athmungsorgaue der auswirbelnde Staub.

Jn alleu diesen Lokalitäten sollte strenge aus Erstelluug von Ventilationseinriehtuugen gedrungen werden.

Ein nicht minder wichtiger Moment der Salubrität in Arbeitsräumen sei die Art der Heizung.

Eine gesundheitsgemässe Erwärmung

71....

soll gleichmäßig, ausreichend, anhaltend und nicht zu troken seiu, überdies keine nachteiligen. Emanationen verbreiten , und keine fremden Stoffe (Asche, Staub) mitführen. K a c h e l ö f e n seien natürlich nur für kleine Räume auwendbar, dort aber ganz am Blaze , g uss e i s e r n e O e se n mit Rohrleitung haben den Rachtheil einer momentanen übermassigen, dabei ungleich vertheilten und uicht andauernden Erhizung, sowie nicht selten der Eutwiklung von Rauch und eines unangenehmen Eisengeruches ^ die L u f t h e i z u n g führt eine Menge warmer, trol.ener .Lust zu, die dem menschlichen Korper und besonders den Lungen zu viel Wasser entzieht, und überdies bringt sie nicht selten feinen ascheuartigen Staub mit. Die D a m p s h e i z u n g gibt zwar eine gesunde Wärme ab, ist aber wegen der Möglichkeit von Explosionen nicht nngefährlich. Dagegen dürfte die W a s. s ..r h e i z u n g allen Ausorderungen der Hygiene entsprechen, und desshalb allen grossern Etablissemeuts empfohlen werden. Wir trafen sie nur in wenigen Fabriken.

Wenn bei Reubanteu odex Umbau von Sch..lhäusern die Baupläne der Genehmigung des Erziehuugsrathes unterstellt werden müssen, warum sollte das nicht aueh bei Anlage von Fabriken geschehen , wo das Wohlbefinden von Tausenden von Arbeitern in Frage kommt ^ Raeh Anschauung der Kommission variirt der Gesundheitszustand der Fabrikkinder nach der Landesgeg^ud, der Eigentümlichkeit der Jndustrie , der Rahrung und dem grosseru oder geringern Wohlstand der Bevölkerung. ,,Wo Kropf und Kretinismus endemisch vorkommen, da trifft mau uicht selten aus verkümmerte, schlecht entwikelte Jndividuen , wo die Bevölkerung ausschliesslich ans Baumwollenindustrie augewiesen, da gehoren blasse, kachektische Gesichter nicht zu den Seltenheiten ; wo Kartoffeln, Kaffee und Branntwein die Hauptnahrung bilden, da drükt fie auch der Bevölkerung il^reu eigentümlichen ^len..pel auf , allein die Komu.ission kam auch in ^abril.distrikte (^troh- und Tabak-

sabriken) die in gesundheitlicher Beziehung uiehts auffälliges boten, und

mochte das apodiktische Urtheil vieler, selbst redlicher Voll^swirthschastslehrer und Staatsmänner, die in s e d e r ^abrilarbeit das ursachliche

Moment physischen , sittlichen und geistigen Verfalls e.^blikeu , n i eh t

u n b e d i n g t u .n t e r s ch r e i b e n. ..Wenn wir oben ge^.igt, dass die Fabril.thätigl.eit allerdings sur Kinder verschiedene gesundheitsgesährliche Faktoren in sieh trägt, so zeigten wir anch , dass die B e s e i t i g u n g d e r s e l b e n in d e r M a eh t d e r ^ a b r i k b e s i z .. r liege, indem die Gesahr meist in vollständigem oder theilweisem Maugel an

Pro^hvl^is in Bezug aus Eintritt, Alter, Arbeitsdauer und Reiulich-

keit zu suchen sei. Allein wir dürfen nicht verhehlen, dass nicht selten im Judividnum selber gewisse zerstörende Mächte wohnen, die dasselbe dem gewissen Ruin entgegensuhreu. Mangel an haushälterischen Sinn

und wirthschastlicher Einsicht, leichtsinnige Heiraten, Unsittlichkeit, Roh-

71.^

heit, Missbrauch der Spiritussen ^e. sind häufig genng d^e bofen Hans-^ geister, welche in die wirthschastliche .Lage der Arbeiter seindlich ein^ greifen, Armuth, Mangel an Rahrung und Kleidung im Gesolge haben,.

und ihre zexstorende Macht auf die Kinder übeu.^ .,Aber auch u u g ü n st i g e L o h n v e r h ä l t n i s s e tragen einen.

Theil der Schuld, und es ist sicher, dass günstigere Verhältnisse zwischen.

Arbeit und Verdienst, zwischen Lol.m und den notwendigsten Lebensbedürsuisseu vieles zur Verbessernng der wirthschaftlicheu Lage und dadurch ^nr Gesundheit der .Arbeiter beitrageu würden. Mehrere Fabrik-^ besser suchen durch Alters- und Krankenkassen helfend , nothmilderud, unterstüzend einzugreisen, und mit Vergnügen nahmen wir vor wenigen Tagen den gedrutteu Bericht der ^Herren Feer und Komp. entgegeu.

Wir wünschten solche Rechenschaftsberichte in jeder Fabrik eingeführte ,,^ur speziellen Beantwortung von Rr. 11 des Fragebogens übergehend bemerken wir, dass V e r k r ü p p e l t e , uuter denen wohl alle Träger augeborner und ae^uirirter Abweichungen vom normalen Korperbau zu verstehen, wie Verkrümmungen der Wirbelsäule, Klumpsusse ^e.

uicht oft getroffen werden, und jedenfalls ihren Entstehungsgrund ..icht

in der Fabrikarbeit finden. Ob di..se korperlich Missbildeten von Fabrik-

Arbeitern abstammen, liess steh nachträglich nicht ermitteln. Von V e r s t ü m m e l . t e n , die durch Maschinen ^lrm oder .^.and eingebüsst, trafen

wix etwa 2 .^ die Stätte ihres Unglüks bietet ihnen immer noch ein

freundliches As.^l. ^..b es auch solche gebe , die , u.^eii theilweise arbeitsunfähig geworden, vo^.. ihren Herren wie eine ausgenuzte Maschine weggestellt wurden, wissen wir nicht, müssen es aber aus dem Wortlaute eines Fabrikreglements, z^so.ge welchen der Fabrikherr dem Verlezten gegenüber ^keinerlei Verbindlichkeit übernimmt,^ schliessen.^ Der Bericht des Kantons Schaffhaufen leidet in der vorliegenden Frage sehr au dem oben gerügten ^wiespalte. Während die Angaben der Fabrikbesi^er überaus günstig lauten, verweist der Juspektor auf den von uns mehrfach hervorgehobeneu ^eri^ht über das thnrgauische Fabrik^veseu , der Zustäude konstatire , ^u^it welchen diejenigen des Kautons .^chafshausen in manchen ^tükeu die frappanteste Aehulichkeit hätten.^ Jn Bafelstadt hat das .^auitätskollegium schon seit geraunter Zeit Uutersuchnngen darüber angestellt, ob ^ Kinder bei g e s u n d h e i t s g e s ..ihr l i eh e u A r b e i t e n und P r o z e s s e n verwendet werden. Wie aus dem betreffenden Berichte hervorgeht, werden Kinder in Anstalten, deren Produktion allgemein als gesundheitsschädlich gilt, .vie Anilinsarbensabriken nicht znr Arbeit verwendet. Jm Uebrigen konnen die Bro^esse in einigen Fabriken, welche bei dem gegenwärtigen. Betrieb noch

716 als den Kindern nachtheilig anzusehen sind, durch neuere Einrichtungen mit leichter Mühe unschädlich gemacht werden.

Hinsichtlich der Vorsichtsmassregeln gegenüber G e t r i e b e n , T r a n s m i s s i o n e n n n d M a schi n e n besteht eine Verordnung, die strenge gehandhabt wird und mit deren steter Kontrole der obrigkeitliche

Techniker, ein Beamter des Baukollegiums speziell beauftragt ist. Es

geschieht daher in den hiesigen Fabriken äusserst selten ein durch Masehinen herheigesührtes Unglük, Fälle von grosser Nachlässigkeit oder übermüthiger Missachtung jeder Sorgfalt ausgenommen.

Die G e s u n d h e i t s v e r h ä l t n i s s e der Fabrikkinder sind im Allgemeinen normale, weil. wie schon oben bemerkt, die Arbeitsräume sehr geräumig , lust- und lichtreich sind. Jn den Bandfabriken , den Seidenzwirnereien, den Seideusärbereien , in ..^ähseidensabriken und .Papierfabriken find die Arbeitsräumliehkeiten derart, dass von schädlichem Einfluss derselben aus die menschliche Gesundheit keine Rede sein konue.

Einzelne Lokalitäten der ^loretspinuereien und der Tabaksabriken dagegen bieten in Folge des Znftandes, in welchem sieh der zu bearbeitende ^tofs befindet, noch nicht die volle Ge.oähr für ein^n gefahrlosen längern Aufenthalt. Das Sauitätskollegium ist damit beschäftigt, diesen Uebelständen dauernd abzuhelfen. Bei den im Kanton obwaltende.. Verhält-

nissen könne von eigentlich schädlichen Einflüssen der Fabrikarbeit der

.Kinder ans ihre Gesundheit uicht die Rede sein , wie auch bekanntlich die Seidenfabrikatiou, Basels Hauptindustrie, weit weniger gefahrbringend für die menschliche Gesundheit ist, als die Baumwolleuweberei. die znnächst den Anstoss zu der Joos'sehen Motion gegeben hat.

Jm Kanton Ba^llandichaft ist nach den. Bericht des sauitarischen Inspektors der Gesundheitszustand der Fabrikarbeiter im Allgemeinen ein günstiger. Es kommen bei ihnen verhältnissmässig nicht mehr Erkrankungen vor, als bei der übrigen Bevölkerung. Die ^abrikbesehäfti^nng habe bis heute keinen uachtheiligen Einflnss ans die Arbeiter in Bezug aus korperliche und geistige Entwiklung und ans den Gesundheitszustaud ausgeübt ; die Arbeiter hätten durchschnittlieh ein gesundes frisches Aussehen und wenn man bedenkt, dass viele v o n .. .. a t u r aus

k r ä n k l i eh e u n d schw ächl iche J .. d i v i d u e u b e i d e .. M a -

s eh i n e n a r b e i t i h r B r o d v e r d i e u e n , während dem s i e o h n e d i e s e l b e h u n g e r n m üsst e n (bzw. der Armenpflege anheimsielen), so dürse behauptet ....erden, dass die Fabrikarbeit ihnen geradezu zuträglich und der Gesundheit forderlich sei. Zu diesen güustigen Verhältnissen trage wesentlich bei : die meisten gut eonstruirlen ^abrikbaule.. , die Lohnverhältnisse , welche , wenn sie schon manchen

Orts ziemlich herabgedrukt sind, den Arbeitern doch gestatten . eine ge-

suude und kräftige Kost , namentlich ^leischnahruug zu bezahlen, sowi^ endlich der Umstand , dass die Arbeitskraft nicht über...ässig in Anspruch genommen wird.

717 Weuu nun schon diese relativ günstigen Verhältnisse der dortigen ^abrikbevolkerung konstant werden müssten, so wäre es ein falscher Schluss . ^u behaupten , es müsse in Zukunft immer so bleiben. Die Dortigen Fabriken seien grosstentheils noch zu jnng und es müsse noch ^eine geraume Zeit vergessen , bis ein aus die Erfahrung gegründetes Uxtheil darüber abgegeben werden konne , welchen Einfluss die Fabrikarbeit ausübe. Beim ersten Besuche der Fabriken, welche den Bericht. .erstatter wegen ihrer Grossartigkeit und Mannigfaltigkeit oft sehr übernaschten , war es demselben nicht moglieh , in al.le Einzelheiten , die .ans Gesundheitsvexhältnisse Bezug haben , einzugehen. Jedoch hebt er einige Zweige hervor : Die Bandweberei bringe es mit sich , dass für ^Reinlichkeit, massige Temperatur und reine Lust gesorgt werde.

Da in allen .^äälen , in welchen Bosamentstühle stehen, weniger Bersonen .arbeiten konnen, weil jene sehr viel Blaz wegnehmen , so ist eine Vex.pestung der Lust durch die Ausathmuug der Arbeiter nicht zu fürchten.

Dagegen mussten die obersten sogenannten Dachsäle mehrerer Fabriken besser ventilirt werden , weil sie um 4^ uiedriger als die anderen und als unterm Dache zu heiss seien. Ju deu Sälen einiger Anstalten sollte sür bessere Ventilation gesorgt werden. Uebrigens seien alle diese Anstalten mit Waschbeken, vorxäthigem Wasser und Seife und Therme meter versehen, die Abtritte seien geräumig. die einen gut ventilirt, die andern aber sehr ungenügeud. Ju der Aniliusabrikation sollten die

Arbeiten besser gegen die Einathmung gefährlicher Dünste geschüzt

.werden.

Jn Betresf des Kantons ^uzern ist aus dem Spezialberichte des Experten hervorzuhebeu, dass in mehrexen Etablissementen bei T r a n s m i s s i o n e n , bzw. H a u p t t r i e b r i e m e n die nothigen Einfriedi^nngen oder Versehaalnngen fehlten. Die Motoren befinden sich überall ..1.. .^sondern .Lokalen, wo Kinder nicht hinkommen oder nicht hinkommen sollen , dagegen sind die Arbeitsmaschineu mit ihren schnell lausenden Getrieben und^ sonstigen gefährlichen Mechanismen nicht genügend ein-

^esehaalt oder eingefriedigt, wodurch wohl schon die meisteu Unglüksfälle

^

.oorgekommeu seien.

Bei g e s u u d h e i t s g e s ä h r l iche n A r b e i t e u oder B r o ^z e s s e u werden Kiuder nicht verwendet.

^ast überall hat der Jnspektor die Arbeitsräume, in welchen Kinder beschäftigt werden , von guter Beschaffenheit . geräumig und mit zu.ekmässiger Hebung, jedoch selten mit richtiger Ventilation gesunden, denn das blosse ^euste..^ und Thürenaufmacheu sei keiue Ventilation.

Der Berieht macht den Vorsehlag einer künstlichen V^e n t i l a t i o n s e i n .r i eh t u u g , die übrigeus in vollständigerer Weise von einem t echn i s eh e u S achv e r st ä n d i g e n in dem gedrukten T h u r g a u e ^ . ^ a b r i k b e r i e h t auseinander gesezt ist. ^

Bundesblal.l.. Jahrg. XXI. Bd. II.

51

'718 Was

den allgemeinen Gesundheitszustand der in

den dortige..^

Fabriken beschäftigten Kinder betrifft, so ist derselbe ein befriedigender,.

wo nicht die Kinder unter dem 14. Jahre in die Fabrik ausgenommen.

worden und wo nicht schon die Eltern schwächliche Fabrikarbeiter ge-^ wesen sind.

Jm Kanton ^u^ werden keine Kinder zu g e s u n d h e i t s g e f a h r l i eh e n Arbeiten verwendet.

Die T r i e b m a s e h i n e n sind bestmöglich eingefriedigt.

Da die dasigen Etablissemente erst in neuerer Zeit erbaut wurden,.

so sind dieselben hoch , geräumig und für nöthige Lüstung geeignet.

Auf Reinlichkeit wird fleissig gehalten.

Der Gesundheitszustand ist befriedigend und bietet nichts Ausallendes.

Zur Zeit sind 2 Kiuder in einer Spinnerei, die Verlegungen an Finger.r erhalten haben. Verkrüppelte gibt es ausserdem keine.

Jn ..^.^enzell ^i. ^h. siud nnr in sehr wenigen Fabriken Triebmaschinen und Transmissionen vorhanden und wo solche bestehen , sind^ sie entweder eingefriedigt oder, und zwar meistens für Unerwachs..ne, ganz^ abgeschlossen.^ Bei g e s u n d h e i t s g e s ä h r l i e h e n A r b e i t e n und Vrozessen werden keine .Kinder verwendet.

D i e B e s eh a s f e n h e i t d e r A r b e i t s r ä u m e i n Beziehung aus die Bflege der Gesundheit sei durchaus besriedigend.

Der Gesundheitszustand der Kinder sei entschieden gut , beinahe alle wohnen bei ihren Eltern in oder ausser der Fabrik, hätteu ihren genügenden Tisch und seien physisch, moralisch uud ökonomisch immer so gut gestellt , als es ausserhalb der Fabriken bei Banernsamilien.

vorkommt.

Vrefthafte oder verkrüppelte Kinder gebe es nicht.

Jm Kanton .^rei^urg ist der G e s u n d h e i t s z u st a u d de.^ Kinder in den wenigen Fabriken als gut geschildert, die M a s c h i n e n und T r a n s m i s s.i o n e n seien eingefriedigt uud die ^ r b e i t s ^ x ä u m e troken und wohl gelüftet.

Jm Kanton St. fallen sind in Anstalten, wo gesundheitsschädliche Arbeiten betrieben werden, wie in Zündholzfabriken,chemischenLabora-

torien und dgl., keine Kinder beschäftigt.

Transmissionen finden sieh in 54 Fabriken vor. in 48 sind dieselben^ eingefriedigt, in 6 nicht, in leztern haben aber Kinder keinen Antritt zu den Triebwerken.

719

Jn 73 Stiksabriken werden die Maschinen (einzig Sitterthal aus.^ genommen) von Hand getrieben.

Ju 115 Fabriken werden die Arbeitsräume in sanitarischer^Bezie.

hung als gut bezeichnet und nur in 4 lassen dieselben zu wünschen übrig.

Jn 117 ^abri^en wird der Gesundheitszustand als gut und nur in 2

als mittelmäßig bezeichnet. Die Bezeichnung ,, g u t ^ sei indessen nur

relativ ^u nehmen, indem nicht in Abrede gestellt werden könne ,dass sehr viele Fabrikkiuder , ganz besonders solche, welche von Fabrikarbeitern abstammen , im körperlichen Wachsthum und oft auch in geistiger Be-

fählgung gegen andere zurütstäuden. Hauptsächlich gelte solches von den

in Spinnereien, Drukereieu und Appretirungen besehästigten , weniger in den mechanischen Stikereien und Webereien, welche beide Kategorien noch nicht lange bestehen ..lnd in denen sich daher eine eigentliche Fabrikbe-

volkerung noch nicht gebildet und fortgepflanzt habe.

Förmlich Verkrüppelte befinden sich unter den 1300 Kindern nur f ü n f , von denen alle von Haus aus presthaft waren und nur eines von Fabrikarbeitern abstammt.

Jm Kanton ^sin wird in mehreren Filanden nur 2 Monate gearbeitet und in verschiedenen Etablissements die Wohnung umsonst vom Etablissement geliefert, die Veschasfeuheit der Räume, wo die Angaben nicht fehlen, für gesund erklärt.

Jm Kanton ^raubünden werden keine Kinder bei g e s u n d h e i t s g e s ä h r l i e h e n P r o z e s s e n beschäftigt, .^ie T r a n s m i s s i o n e n , wo solche vorhanden, .sind eingefriedigt, die Beschaffenheit der Arbeitsräume und der Gesundheitszustand der Kinder werden sur gut erklärt. Verkrüppelte gebe es nicht.

Der Kanton Schw^z theilt nur mit, dass kleine Klagen wegen übermässigen Anstrengungen vorgekommen seien.

Jm Kanten nri wird der G e s u n d h e i t s z u s t a n d der Kinder für besriedigend, die A r b e i t s l o k a l i t ä t e n für geräumig und die Venti-

lation für dem Bedürfnis^ genügeud erklärt. Erhebliehe körperliche Verlezuugen durch die Triebmasehiuen seien bisher uieht vorgekommen.

Aus dem Kauton nuterwaldeu uid dem Wald wird berichtet, dass bei ungünstigen Arbeiten keine Kinder verwendet werden und dass die dort bestehende Zündhol^cheusabrik uäehsteus .aufgehoben werde, um die Lokalitäten zu eiuem anderu Geschäftszweige zu verwenden.

Die

gefährlichen Masehinerie^theile seien genügend gedekt, die Arbeitsräume gut ventilirt , der . Gesuudheits^ustand befriedigend , Verkrüppelte gebe es nieht. ^

. .

720

Jm Kanton ^euenbur.^ lasst, nach dem Bericht. der G e s u n d -

heitszustand der Fabrikkinder nichts zu wünsehen übrig. Ungesunde und gefährliche Arbeit komme nicht vor , auch habe man von Unfällen nichts erfahren.

Jm Kanton ...^a^t sind zufolge einer Erhebung vom Jahr 1863 an 140 Unfällen , welche in etwa 20 Jahren in Werkstätten , Fabriken und Mühlen vorgekommen sind, Kinder unter l 6 Jahren zum zehnten

Theil betheiligt.

Jm Kanton Bern werden in einigen Fabriken (Zündholzsabriken) Kinder zu gesundheitsgefährlichen Arbeiten verwendet. Die Triebma- ^ schinen und Transmissionen sind nicht durchweg geschüzt. Die Arbeit...räume werden durchschuittlich als gut und nur^aus dem Kandergrund

als mittelmäßig bezeichnet. Als verkrüppelt werden 3 Kinder angegeben,

wovon ^wei von Hanse aus.

Jm Material des Kautons .^urich, welches von den Fabrikbesizern geliefert wurde, ist über die Verwendnng von Kindern bei gesund-

heitsgesährlichen A r b e i t e n nichts erwähnt. Die Maschinerie ist nur zum grossern Theil eingefriedigt oder gefahrlos plaeirt. Die Bes c h a f s e n h e i t der Arbeitsräume wird durchwegs von t 80 Etablissements als besriedigend .^ualifizirt , der Gesundheitszustaud der Kinder

als vorzüglich. An Verkrüppelten werden in 17 Etablissements 18 auf-

geführt, wovou nur zwei ihren Schaden in der Fabrik genommen haben, die Uebrigen von Hause aus ....resthaft und theilweise Kinder von ^abrikarbeitern sind.

Strafen.

^ormliche korperliehe Züchtigungen kommen fast in keinem Kanton vor, in vielen sind sie gesezlich verboten, statt deren gibt es überall

Geldbussen. Uri g.bt keine Mittheilung.

Aus Ridwalden berichtet der Gemeinderath von Hergisw^l, dass körperliche Züchtigungen bis dato nicht nothwendig geworden seien.

Aus Glarus wird gemeldet, dass in den Fabriken korperliche Züchtignngen wohl überall nicht vorkommen. Dagegen wird in einzelnen Kinderkosthäusern allerdings darüber geklagt. Die .Behorden haben in lezter Zeit mit sachbezüglichen. Beschwerden zu schaffen gehabt und traehteu daher^ wenigstens ungehörigen Uebersehreitnugen Schranken zusezen.

Der .^chasshanser Bericht lässt sich sarkastisch dahin vernehmen, dass sich manche ^abrikausseher ^e. nicht nehmen liessen, es sei zwischen eigentlichen körperlichen ^üchtigungeu und blossen (versteht ^s^ch. mit der nöthigen Vorsicht appli^irten) Ohrseigen ein Unterschied anzunehmen,

721

und dass fie von der ^wekmässigkeit dieses lezlern Korrektionsmittels allzu fest überzeugt seheinen , um nicht - freilich nur ganz selten --davon Gebrauch ^. machen, oder doch damit ^u drohen^ dass hingegen eigentliche körperliche Straseu aus ihren Fabriken vollig verbannt seien.

womit denn auch die vertraulichen Mittheilungen und Versicherungen einzelner Fabxikkiuder so ziemlich übereinstimmten.

^anptresultate.

1. Jn erster Linie ist zu berüksichtigen , dass die in den Fabriken arbeitenden Kinder nur einen Theil der industriell beschäftigten Personen unter 16 Jahren bilden , dass deren eine entsprechend grosse Zahl in der Hausindustrie, als .Lehrlinge, Handlanger u. s. w. zum Theil unter ungünstigen Verhältnissen beschäftigt sind. Man braucht in dieser Hinsicht nur aus die Handweberei, in welcher solche jnnge Bersonen ....enuzt werden, im Gegeusaz zur Maschineuweberei hinzuweisen. Jn welch' ungesunderer Korpexhaltuug, iu welch' dumpferen Räumen, in welch' erstikenderer Lust, bei welch' kärglicherem Lohne muss gegenüber dem Maschinenweber der H a n d w e l.. e r sich behelsen , von welchem in der vorliegenden Untersuchung keine Rede ist.

2. Alle Fortschritte, welche in neuerer Zeit in den Judustrieländern allge.mein und sporadisch zur Verbesserung der Lage der Fabrikkinder gemacht ^worden, sind in einzelnen Etablissemeuten und einzelnen Kantonen ausgeführt . allein die Mehrzahl ist noch im alten Geleise.

3. Es liegt in der Macht der Gesezgebung und der Fabrikanten, den ^abrikkiuderu eiu zufriedenstellendes ^oos zu bereiten , wenn die Geseze und Einrichtungen der fortgeschrittensten Etablissemente und Kantone a l l g e m e i n durchgeführt werden.

4. Es ist zu beachten . dass manche krankhafte Erscheinungen bei ^abrikkindern nicht Schuld der Fabriken sind , sondern daher rühreu, dass kräukliche und presthaste Personen in diesen noch Arbeit erhalten, welche sonst keine Beschäftigung finden und der Armenpflege anheimfallen würden.

5. Unter .)540 Kindern , welche in den schweizerischen Fabriken

beschäftigt sind, befinden sich nur 488 unter 12 Jahren.

6. ^ie reine Arbeitszeit steigt in mehreren Kantonen und Anstalten

bis auf 14 Stunden täglich, im Kanton Zürich ist sie in der Mehrzahl der Fabriken 13 Stunden. Jn einzelnen Fabriken wird auch Racht.^ 10-11 Stunden gearbeitet.

7. ^er Unterricht wird hänfig noch an demselben Tage abgehalten, an welchem Kinder zuweilen^bereits 10-11 Stunden iu der ^abrik gearbeitet.

Jm Kautou Glarus ist diese Ueberladung der Kinder gesezlieh verboteu. Jn den meisten Berichten n..ird die Nachahmung dieses Beispieles empfohlen..

722

8. Es wird noch eine Anzahl Kinder in Bhosphorzündhölzehenfabriken beschäftigt, obgleich der Gesundheit nachtheilige Folgen eonstatirt sind , im Kanton Thuxgau einem Knaben der Oberkiefer aussiel

und Einer starb . --^ und obgleich längst in einigen Fabriken phos-

phorfxeie Zündhölzchen verfertigt werden.

9. Die Kinder sind noeh vielfach nieht genügend gegen die Gefahren der Maschinen geschirmt. Es kommen daher nicht selten Korperveriezungen vor.

10. Temperatur und Lust sind noch in den meisten .Anstalten von übler Beschassenheit, nur in wen.gen Etablissementen die neuesten Konstruetionen in Anlage künstlicher Ventilation benuzt, so dass lettere meist mangelhast ist.

11. Die Berichte über den Gesundheitszustand der Kinder lauten

ihrer Mehrzahl nach günstig.

12. Körperliche Züchtigungen kommen, seltene Uebergrisse abgerechnet, nicht vor.

Bern, den 18. Juli 1869.

^idgen.^sche^ statistischem .^ure^n.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht über die Ergebnisse der in Folge des Beschlusses der Bundesversammlung vom 24.

Juli 1868 unterm 29. Oktober 1868 vom Bundesrathe angeordneten Untersuchung über die Arbeit der Fabrikkinder in den Kantonen. (Vom 18. Juli 1869.)

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Bundesblatt

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1869

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07.08.1869

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