187 einem abweisenden Antrag bestimmen , sondern uns blos veranlassen konnte, das Richteintreten in die Frage der Art und Weise der Ausführung zu beschliessen und einfach die Bewilligung des verlangten Kredites von Fr. 35,000 zu beantragen.)

B e r n , den 15. Dezember 1868.

Ramens der Kommission, Der deutsche Berichterstatter :

B. v. Arr.

Mitglieder der Kommission : Herren .

Fr. Peyer im Hof, Sehaffhausen.

Fr. Burli, Baden.

P. Cérésole. Vivis.

Sam. Lehmann, in Bern.

C. J. Merz, Unlerägeri.

J. philippin, ....euenburg.

Ben. v. Arx, Olten.

...diesem Berichte entspricht ln der französischen Ausgabe feuille fédérale) derjenige des Herrn Ceresole.

Angenommen .Nationalrath, 16. Dezember; Slandexath, 18. Dezember).

#ST#

Bericht der

Kommission de... Ständeraths über die Wasserleitungen in Thun.

(Vom 14. Dezember 1868.)

Tit..

Gemäss Beschlnss der Bundesversammlung vom 24. Juli l. J.

hat der Bundesrath eine genaue vergleicheude Brüfuug der Quellen der

Mühlematt und derjenigen des Hombergs in Bezug auf geologische und

188

^

chemische ....Verhältnisse, aus Gesäll, Wassermenge, Temperatur, wie auch in^ Bezng anf den Kostenpunkt eintreten lassen.

Die kommission hat diesen Gegenstand einer sorgfältigen Untersuehung unterworfen, deren Resultat sich in Folgendem zusammenfassen

lässt:

1. Ueber die Frage, ob das Wasser dieser Quellen bezüglich seiner geologischen Lage und seiner chemischen Bestandtheile mit Sicherheit als gutes un^d gesundes Triukwasser zu empsehlen sei, liegen eine Reihe von Ex^pertengutachten por, welche im Bericht des Bundesrathes ausführlieh erwähnt sind. Aus der Zusammenstellung aller dieser sehr einlässlichen Expertisen muss die Sehlussfolgeruug konstatirt werden, dass die Beschaffenheit des Hombergerwassers im Vergleich mit demjenigen der Mühlematt keinen wesentlichen Unterschied zeigt, welcher bei der Wahl zwischen beiden von entscheidendem Gewicht sein konnte, und d.^.ss beide .^nellengebiete ein Trinkwasser liefern, welches in sanitariseher Begehung zu keinerlei Besorgnissen Anlass geben kann.

2. Die Wassermenge der .Quellen der Mühlematt liesern nach den im legten und im Lause dieses Jahres vorgenommenen periodischen Messungen durchschnittlich per Minute 150 Maß Wasser.

Die Homberger.^uelleu dagegen ergeben durchschnittlich eiu Wasserauantum von 1000 Mass per Minute.

Für die Militäranstalten in Thnn ist eiu Wasser^uautu... von 100 Mass per Miuute mehr als genügend. Mau berechnet das Bedürsniss für einen Mann (Trinken, Kochen und Waschen) per Tag auf 5 Mass, und für ein Vserd auf 20 Mass. Wenn Kaserne und Stallungen ganz

beseht sind, so erfordert es für 1200 Mann und 400 Vserde taglich 14,000 Mass. Eine Wassermenge von 100 Mass in der Minute gibt in 12 Stunden 72,000, oder mit .^inzu^hlung der Raeht in 24 ^tun-

den 144,000 Mass Wasser - also einen enormen Uebersehuss über das Bedürsniss, welcher zu allen moglichen Verwendungen nutzbar gemacht werden kanu. Es Tonnen serner bei einem Minimum vou 100 Mass per Minute sämmtliehe 25 Brunnrohren gleichzeitig mit 4 Mass per Minute gespeist werden, was selbstverständlich nicht immer nothwendi^ ist. ^ns diesem Grunde wird, wenn eiu Vertrag mit der ^tadtgemeiude Thun abgeschlossen werden kann^ ein Quantum von nur 100 Mass per Minute zu erwerben beabsichtigt.

3. Die Gesällsverhältnisse dieser beiden konkurrirendeu ^uellwasser zeigen einen bedeutenden Unterschied. Die niedrigste der Hombergere.uellen liegt 1300 ^uss über dem .^trassenpflaster von Thun und wird^bis^ zu. dem projektirten Reservoir ein mittleres Gesäll vou 4 ^ und folglich^ einen^ sehr rasten ^lbsluss erhalten, welcher die Erwärmung des^ Wassers verhindert. Die Brunustube der Mühlematt.^nellen dagegen

189 .liegt bloss 63 Fnss hoher als der Auslauf des 12,000 Fuss entfernten ..Kasernenbruunens, was ein verglichenes Gesälle von nur 0,525 .^ er^ibt, was auf die Temperatnrveränderung des Wassers ungünstiger wirken muss.

Allein ein weit gewichtigerer Umstand von ganz entscheidender BeDeutung folgt aus diesem Gesällsunterschied der beiden Ouellengebiete.

^ei d..n Hombergere.uellen wird in einer Hohe von mindestens ^.250 ^uss über dem Strassenpflaster der Kreuzgasse in Thun ein Reservoir ^on 30,000 Knbiksuss angebracht, in einer Entfernung von 5-.6000 Fuss von der Kaserne, welche noch einige Fnss^ tieser liegt, als die er^ wähnte Kreuzgasse. Rach dem Gutachten von allen Sachverständigen

ist dieses Verhältniss ganz vorzüglich g e e i g n e t zur Anbrin-

.gung v o n ^ H ^ d r a n t e n . dieses find anerkannt die besten samsten Hülfs- und Rettungsmittel in Fenersgesahr, und .bei ausbrechendem Brande, indem sie --^ vorausgeht, dass massig augebracht sind ..-.- augenblicklich und mit intensiver ^dem bedrohten Bunkte in Wirksamkeit treten konnen.

und wirknamentlich sie zweckKraft auf

..^ie Vorsorge für die oft in der Kaserne untergebrachte Mannschaft

.von 1000 bis 1200 Maun und sür 400 Bserde, die ost in den Stallnngen sich befinden, abgesehen von dem in den Gebäuden sieh befinden^den Mobiliarvorrath, welcher, verbuudeu mit dem materiellen Werth der Gebäude, eine Werthsumme von ^r. 2,800,000 repräsentirt, macht es den Behordeu zur erusten Bflich.t, i^r Augenmerk auf diesen Umstand ^u lenken. Wenn dadurch auch nur einmal ein drohendes Vrandunglück verhiudert würde, so wäre auch ein bedeutender betrag von Mehrkosten dieses Projekts eine ganz verschwindende Kleinigkeit gegenüber der Grosse der abgeweideten Gesahr.

^ach vorliegendem Projekte sollen 22 Hydranten bei der Kaserne, den Stallungen und der ^Vatroneuhülsensabrik angebracht werden, und ^war jeweilen an zweckmässiger Stelle, so dass jeder Theil der Gebäude im wirksamen Bereiche eines Hydranten liegen wird. Wir verweisen

.hier aus die bundesräthliche Botschaft, welche die Anbringung dieser Hydranten einlässlich angibt.

Wir entnehmen nun aus den technischen ..^oti^en des Hrn.

eher bezüglich dieses Gegenstaudes uoeh folgeude Augabeu :

Grani-

^as projektirte Reservoir enthält 30,000 Kubiksuss Wasser oder 540,000 M.ass. ^teht dieses ^.ua..tum allein ^ur Verfügung und nimmt mau au, es sei der ^nflnss ^n^ Reservoir unterbrochen, so kann damit bei eiuer Feuersbrunst folgendes erreicht werden :

Bund^bl..^. Jahrg. XXI. Bd.I.

16

.^

190 ....

540,000 Mass Wasser speisen 1 Hydranten während 45 Stunden,.

zu 200 Mass per Minute..

,, . ,, ,, ,. 2 ,. während 271/2 Stunden.

,, ,, ,,

,, ,, ,,

,, ,, ,,

,, ,, ....

^ 6 .^

,, ,, ,,

,, 1 5 ,, 7^ ,, .^

,, ,, ,,

^ Jst aber der ^usluss zum Reservoir nicht unterbrochen, so können je ^wei.

Hydranten mehr gespiesen werden.

Das sur die Hauptleitung angenommene Kaliber von 4 Zoll sor-

dert in der Minute gegen 600 Mass.

Eine Rohre von 3 Zoll versieht 2 gleichzeitig spielende Hydranten mit genügendem Wasser. Für einen einzelnen Hydranten sind Rohren von 2-2.^ Zoll ausreichend.

Ein solcher Hydrant, dessen Auslaufmündung am Schlauchend^ 5-10 Linien beträgt, wirst in einer Minute 150-200 Mass Wasser in eine Hohe von wenigstens 120 Fuss.

Rebstdem sollen wendet werden . Zur zum Besprengen der und zwar mit einem der Rasenplätze und

diese Hydranten noch zu solgeuden Zwecken verReinhaltung der Abtritte wie auch der Stallungen ; Reitbahnen, was bis dahin auch geschehen musste ziemlichen Kostenaufwande , serner zur Bespreuguu^ der Strassen, zur Reinigung der Fuhrwerke und

zum Speisen der Dampfkessel in der Werkstätte und in der Hülsensabrik..

4. Die vergleichende Kostenberechnung zwischen beiden konkurrirenden Wasserleitungen gibt folgende Resultate :

a. Das Mühlemattprojekt: Rach dem von Hrn. Gränicher verfassten Gutachten würden sich^ die kosten dieser Leitung ....is ^um Zeughaus nel^u dex Kaserne .- iubegriffen Fr. 200 Entschädigung für das Durchgangsrecht durch Vrivatlaud - aus Fr. 34,.)20 belaufen. Rach einem verkindlichen Angebot der Herren .^etscherin und Vfeifser dagegen nura u f .

.

.

.

.

.

. Fr. 34,245.

Hiezu kommt noch, dass nach dem Gutachten des Hrn.

Gräuicher die ungünstige, grossentheils aus Kies be-

stehende Bodenart der Leitung mit eiuer gehörigen Humusschicht überdeckt werden sollte, um die Oberfläche sruktifizirlich und den Uutergruud dadurch kühler ^ z^ machen, veranschlagt mindestens auf .

. .,

2,100 ^

Summa Leitungskosten Fr. 36,345 b. Das Hombergprojekt: Zwischen der Stadtgemeinde Thun einerseits und den Jnhabern und Leitungsunternehmern der Homberger.^uellen anderseits ist ein

191 Vertrag abgeschlossen worden, gemäss welchem die Unternehmer (Hr. Beruhard Studer und Hr. Jakob Aeschlimann) sieh verpflichten, der Gemeinde Thun das sur ihren Bedars nötige Wasser.^uantum vou 200 Mass per Minute um die Aversalsumme von ^r. 100,000 oder um Fr. 500 per Mass zu liesern. Hierbei wird in einer Hohe von 250 ^uss über dem Strassenpflaster dex Kreu^gasse ein Reservoir von 30.000 Kubikfnss angebracht und die ganze Leitung aus soliden eiserneu Rohren ^u erstellen sein, deren ganze Anlage und .Leitung unter der Aufsicht der Stadt und ihrer Sachverständigen stehen soll. Der Vertrag tritt aber erst dann in Kraft, wenn, nebst den von der Stadt Thu.. gekauften 200 Mass Wasser per Minute, der weitere Verkauf von noch sernern 200 Mass per Minute den Unternehmern gesichert ist.

Die Stadtgemeiude Thun hat uun nach gepflogenen Uuterhandlungen da... Anerbieten gemacht, ein Quantum von 100 Mass Wasser per Miuute, welches sie, nebst ihrem ^eigenen Bedarf, den Unternehmern abkaufeu will, der Eidgenossenschaft um die Summe von ^r. 40,000, also ^r. 400 per Mass vor die Kaserne zu liesern, wobei der Bund weder sür die Anlage noch sür den Unterhalt der Leitung etwas .zu leisten hat. Dieses ist der Breis, welcher auch sür Brivateu, welche ^Wasser abnehmen wollen, im. Vertrag zum Voraus stipulirt ist.

Die Gemeiude Thun sichert der Eidgenossenschaft einen weitern Verkaus dieses Wassers bis auf 1^0 Mass per Minute um den nämliehen Breis (^r.^400 per Mass) ^u, so lange den Unternehmern noch Wasser verfügbar bleibt. Rach zwei Jahren tritt jedoch (gleich wie bei den Vrivat^.bnehmern) ein jährlicher Breiszuschlag von 7^ ^ ein, von der Erofsnung des Unternehmens an gerechnet.

Jm ^alle eines Feuerausbruchs bei den Kasernengebäuden hat die Eidgenossenschaft ..iber das gesammte Wasser.^uantum der Hombergerquellen zu verfügen, welches Recht bei ^euersnoth auch der Gemeinde Thun zusteht.

^ie Vergleichuug der Kosten ergibt daher folgendes Ergebniss: Die Homber^uelleu . .

.

.

. ^r. 40,000 Die Kosten der Zweigleitungen bei der Kaserne, 1.... Brunnen, Senkrohren ^e., welche für beide Brojekte gleich sind ,, 28,000 Fr. 68,000 Die Leitung der Mühlematt.^uellen Fr. 36,345 .Zwei^leituugen wie oben .

.

. ., 28,000 . ^ ,, 64,345 Differenz Fr. 3,655

192

Hiezu kommt aber noch der Faktor, dass die Unterhaltungspflicht der Mühlem...ttleitung dem Bunde obliegt, während dieselbe bei Annahme des Hombergprojekts gänzlich wegfällt, was obigen geringen Unterschied nahezu gänzlieh ausheben wird.

Hier ist nun aber eine andere Frage gleichzeitig zu entscheiden, nämlich : ob die Leitung des Wassers von der Mühlematt bis zum Zielwall zum Zwecke der Viehtränke jetzt schon neu zu erstellen sei oder

nicht.

Es wurde zu diesem Zwecke im Jahr 1865 nach Blan^ und Devis des Hrn. Blotuitzki eine neue Leitung erstellt, welche, wenn auch sehr mangelhaft ausgeführt, wie der bundesräthliche Bericht vom 3. Juli 1868 sieh ausdrückt, ein mehr als ausreichendes Quantum Wasser für die Bedürsnisse des äussern Waffenplatzes liefert, so dass der Zweck, den man sich ursprünglich gesetzt hatte, denn doch erreicht worden ist.

Die kommission kann sich von der Rothwendigkeit,^ jetzt wieder .

eine ganz neue Leitung mit einem Kostenauswand von Fr. 15,000 anzulegen, nicht überzeugen, uud glaubt, dass wenn auch die betrefseuden Brunnen hinter den Zielwall verseht werden müssten, dieses doch nicht die Rothwendigkeit einer ganz neuen Leitung bedingen wird. Wenn dann die Leitung selbst auch unter der ^chussiinie sieh befindet, so folgt daraus noch gar nicht die Rothweudigkeit einer ganz neuen Leitung, indem auch ^Verletzungen derselben, die hie und da, aber nicht oft, vorkommen mögen, mit geringen Kosten wieder herzustellen sind.

Aus dieseu Gründen glaubt die Kommission, dem Antrag des Bundesrathes für Kreditbewilligung von Fr. 15,000 sur eine neue Wasserleitung aus der Thunerallmend entgegenzutreten und den Autrag stellen zu müssen, diesen Kredit nicht zu bewilligen.

5. Rach diesen Erörterungen haben wir über die Wahl zwischen beiden ..Projekten zu entscheiden. Die Kommission hat sich aus folgenden Gründen für das Hombergprojekt entschieden: a. Weil nur bei Annahme dieses Vrojekts die Anbringung der oben erwähnten Hydranten möglich ist, während bei dem geringen Ge^fälle der Mühlematt.^uellen die Anwendung derselben zur abso-

luten Unmöglichkeit wird.

b. Weil die Homberg.^uellen ein absolut grösseres Quantum Wasser liefern uud in Zukunst uns eventuell zur Versügung stellen, und weil dieses Wasser seines günstigen Gefälls uud seines raschen Abflusses wegen in Bezug ans prische und Temperatur entschieden

günstigere Verhältnisse darbietet.

c. Weil mit der Annahme des Hombergprojekts die Unterhaltung-

pflicht der Leitung zu Lasten des Bundes gänzlich dahin fällt.

193 Die eminente Bedeutung, welche diese gründe,. und namentlich der erste derselben, haben, lassen die erwähnte Kostendisserenz als verschwindend klein und ohne Gewicht erscheinen.

Die ..kommission kommt zu folgendem Schlussantrag: Unter der Voraussetzung, dass in dem mit der Stadtgemeinde Thun abzusehliessenden Vertrage folgende Bunkte berücksichtiget werden : 1) Die Gemeinde Thun darf in Zukunft nur dann neue Quellen in das Reservoir leiten. wenn die Eidgenossenschaft sich damit einperstanden erklärt^

2) Die Gemeinde hat die sämmtliehen Situations- und Baupläne, welche sich aus . die Fassung der Quellen und die Leitung zum Reservoir und auf dieses selbst, sowie aus die Leitung bis zur Kaserne begehen, nebst den Bauvorschriften , den Bundesbehorden vorzulegen, uud diese sind berechtigt.. eventuell diejenigen blenderungen zu verlangen, welche zu einer soliden, für alle Zwecke hinlänglichen und tadellosen Erstellung des ganzen Werkes nothwendig sind. Dieses Recht steht ihnen auch während der BauAusführung und nach vollendetem Bau in Bezug aus nachträgliche Arbeiten und Reparaturen zu; 3) Für den Fall eines nachträglichen Wasserankauss von Seite der Eidgenossenschaft soll die von der Gemeinde Thun geforderte Breiserhohung von 7^ ^ wegfallen ; Wird der Bundesrath beauftragt, aus den Homberg.^uellen bei Thun die dortigen Militäraustalteu mit dem uothigen Wasser zu versorgen ; zu diesem Zwecke u..ird ihm ein Kredit vou Fr. 68,000 ertheil.t.

Bern, den 14. Dezember 1.^68.

Ramens der stäuderäthliehen Kommission : Der^ Berichterstatter :

A. .^er.

Siehe Beschluß , B. Bl. 18^9, I, S. ...

194

#ST#

uebersicht der

bei der eidgenössischen Staatskasse eingegangenen Geldgaben zu Dunsten der Wasserbeschädigten.

(Fortsezung.)

Betrag der bis zum 9. Januar 1869 eingelangten Baarsendungeu .

.

.

.

. Fr. 2,186,096. 12 Geber.

736.

Schweiz. Konsulat in San Francisco (Californieu), in 2 sernern Sendungen .

.

737. Schweizer-Hilfskomite in Berlin, 4. Sendung, durch die schweig Gesandtschaft .

738. Ghette de Lausanne, 4. Sendung .

.

. .

. ,,

739. Hilfskomitee in Karlsruhe , fernere Sendung 740. Expedition des ,,Pforzheimer-Beobachter" in

Pforzheim (Baden), Schlusssendnng .

,, ,,

.

.

.

.

.

2,000.

2,509. 80

,,

405. -

. ,,

927. 87

741. Fernere Sammlung des Herrn E. Schikler in Stuttgart, durch Herrn O. J. Hebbel in

St. Gallen

10,000. -

. ,,

Herr Bolikagath Marear, Kaufmann in Eochin (Malabarküfte), durch Herrn H. Hausheer .

743. Herren Gebrüder Wansleben in Kreseld (Preussen) .

.

.

.

.

.

744. Herr Leopold Hamburger in Frankfurt a. M.

-

232. 65

742.

,,

250. -

,, ..,

. 17. 40 20. ---

Uebertrag Fr. 2,202,458. 84

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Bericht der Kommission des Ständeraths über die Wasserleitungen in Thun. (Vom 14.

Dezember 1868.)

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Jahr

1869

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05

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1869

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187-194

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10 006 057

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