152

# S T #

Bericht und Antrag des

Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen anden schweizerischen Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für die schweizerischen Bundesbahnen für das-, Jahr 1901.

(Vom 2. August 1901.)

Hochgeachteter Herr Bundespräsident!

Hochgeachtete Herren Bundesräte !

Mit Botschaft vom 26. Februar 1901 haben Sie der Bundesversammlung den Voranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1901 zur Genehmigung vorgelegt. Durch Bundesbeschluß vom 29. März 1901 ist diesem Budget im Betrage von Fr. 225,000 die Genehmigung erteilt und das eidgenössische Finanzdepartement ermächtigt worden, die auf Grundlage des erteilten Kredites ausgestellten Anweisungen für Rechnung der Bundesbahnen zu honorieren, solange das Rechnungswesen der Bundesbahnen von diesem Departement besorgt wird.

Wie wir im bezüglichen Berichte vom 15. Februar 1901 hervorgehoben haben, sind in diesem Budget nur die durch die Vorbereitung der Organisation der Bundesbahnen und die Er-

153 ·nennung des für diese Arbeiten erforderlichen Personals bedingten Ausgaben berücksichtigt, nicht auch die zufolge der Betriebsübernahme einzelner Bahnen notwendig werdende Personal vermehrung.

JDiese wird in der Hauptsache allerdings erst auf den 1. Januar 1902 eintreten und daher im Voranschlage für das Jahr 1902 :zu berücksichtigen sein. Sicher ist, daß auf diesen Zeitpunkt -der Betrieb der Centralbahn laut Vertrag vom 5. November 1900 :auf die Bundesbahnverwaltung übergehen wird; ob auch andere Bahnen werden übernommen werden, ist zur Zeit noch ungewiß.

Wena es aber auch beim Betrieb der Centralbahn verbleiben wird, erfordert schon dieser vor dem 1. Januar 1902 specielle Vorbereitungen, zu deren Besorgung die Einberufung weitern .Personals notwendig ist. Diese Erfordernisse sind in unserm Berichte vom August 1901 betreifend den Amtsantritt von Dienst-abteilungen bei der Generaldirektion einläßlich dargestellt; wir gestatten uns, hier auf diese Ausführungen uns zu beziehen.

Die auf den 1. Oktober 1901 zu besetzenden Stellen sind ;gemäß dem genannten Berichte : 1. P r ä s i d i u m . Sekretariat: 2 Kanzleigehülfen, l Gehülfe ·der Registratur, l Abwart, l Ausläufer.

2. F i n a n z d e p a r t e m e n t : Vorstand der Ausgabenkoutrolle, Hauptkassier, l Gehülfe des Hauptkassiers für den Wertschriften·dienst, l Gehülfe des Hauptbuchhalters.

:

3. K o m m e r z i e l l e s D e p a r t e m e n t : 3 Gehülfen des Gütertarifbureaus; Vorstand des Personentarifbureaus, Stellvertreter ·desselben, 3 Gehülfen; Vorstand der Einnahmenkontrolle, 2 Ge·hülfen, Faktor der Billetdruckerei (Gehülfe).

4. B e t r i e b s d e p a r t e m e n t - : Stellvertreter des Oberbetriebs
5. B a u d e p a r t e m e n t : 4 Ingenieure, l Sekretär des Ober·ingénieurs, l Zeichner, 3 Gehülfen.

Von diesen Beamtungen sind im Budget für 1901 nur Ansätze ifür den Hauptkassier und den Vorstand der Einnahmenkontrolle von je Fr. 4000 bereits vorgesehen ; für alle andern ist die Be-' ·willigung eines Nachtragskredites erforderlich. Bei Bemessung der Besoldungsansätze haben wir als Limite die Ansätze des Be-

154

soldungsgesetzes für die Bundesbahnen und der vom Bundesratebeschlossenen Stufeneinteilung angenommen. Der ßundesrat hat bezügliche Beschlüsse am 17. Dezember 1900, am 12. März 1901 und am 31. Mai 1901 erlassen. Dieselben mußten provisorisch gefaßt werden, weil der Erlaß der definitiven Einteilung der Besoldungsklassen in Gehaltsstufen erst nach dem wirklichen Dienstantritt der Generaldirektion auf den 1. Juli 1901 erfolgen kann,, da eine bezügliche Vorlage einläßliche Studien erfordert. Dievorläufigen Erlasse beziehen sich nur auf die Beamten, die jetzt schon angestellt werden müssen.

Wir verweisen bezüglich der einzelnen Gehaltsansätze auf die beiliegende Zusammenstellung, bei deren Anfertigung wir die Rubriken des Budgets eingehalten und neue Abteilungen je am Schlüsse beigefügt haben. Die Gesamtsumme der Gehaltebeträgt Fr. 40,300.

Anläßlich der Ernennung der Beamten auf den 1. Juli 1901' hat sich gezeigt, daß der Gehalt des Sekretärs des Betriebsdepartementes mit Fr. 4500 per Jahr im Budget zu niedrig bemessen: war. Der Gehalt mußte auf Fr. 4800 festgesetzt werden; wirersuchen daher um Bewilligung eines bezüglichen Nachtragskredites von 300 : 2 = Fr. 150.

Ferner ist ein Ansatz aufzunehmen für die Quote der Einlagen in die Hülfs- und Pensionskassen der fünf Hauptbahnen,, welche von der Bundesbahn v er waltung an Stelle der genannten, Bahnen für die zur Generaldirektion übertretenden Beamten zu leisten sind, welche gemäß Vereinbarung mit den Hauptbahnen^ Mitglieder der Hülfskassen bleiben können, denen sie bisher angehört haben. Dieser Betrag wird im ganzen rund Fr. 5200 ausmachen.

Sodann hat sich als wünschenswert erzeigt, den Beamten,, welche von auswärts nach Bern umziehen müssen, eine Entschädigung an ihre Umzugskosten zu verabfolgen. Wenn auch die fünf Hauptbahnen diesen Beamten in verdankenswerter Weiseden Gratistransport des Mobiliars bewilligt haben, erwachsen ihnen doch noch erhebliche andere Auslagen. Die Untersuchung über Normierung der billigerweise zu verabfolgenden Beträge ist noch nicht abgeschlossen, doch glauben wir, da es sich um 4O bis 50 Beamte handelt, mit einem Ansätze von Fr. 5000 auskommen zu können, den wir in der Rubrik ^Reiseentschädigungen"1 unter die Nachtragskredite aufgenommen haben.

155 Mit dei- Personalvermehrung um 40 Beamte ist die Beschaffung weiterer Bureaulokale und deren Möblierung verbunden. Wir haben ein ganzes Haus in günstiger Lage am Falkenplatz in der Nähe des Verwaltungsgebäudes der Jura-Simplon-Bahn mieten können, das für den Bedarf auf 1. Oktober 1901 und voraussichtlich auch für denjenigen auf 1. Januar 1902 ausreichen wird.

Um einen Umzug einzelner Bureaux auf den 1. Oktober zu vermeiden, haben wir die Miete schon auf 1. Juli 1901 abgeschlossen ; dieselbe beträgt für fünf Wohnungen (Parterre und vier Etagen mit 28 Zimmern) nebst Keller und Abwartwohnung im Dachraum jährlich Fr. 10,000. Den Ansatz für Material, Heizung, Beleuchtung und Wasserzins haben wir mit Fr. 2500 gleich berechnet wie für die Wohnungen an der Christoffelgasse, ebenso die Inventaranschaffungen für die Möblierung der Bureaux mit Fr. 30,000. Die Vermehrung der Arbeiten bedingt sodann auch eine Erhöhung der Ansätze für Druck- und Lithographiekosten um Fr. 2000, sowie für allgemeine Bureaubedürfnisse um Fr. 2000.

Das Total der Nachtragskredite beträgt Fr. 93,000. Die Höhe der Summe erklärt sich daraus, daß es sich um successive Erweiterung der Bundesbahnverwaltung handelt, welche von nicht zum voraus zu übersehenden Umständen bedingt ist, namentlich von der Frage, welche Bahnen vor dem 1. Mai 1903 in den direkten Bundesbetrieb übergehen und in welcher Reihenfolge eine solche Betriebsübernahme eintritt. Die Vorlage der Nachtragskredite ist durch die Ungewißheit verzögert worden, ob die Verhandlungen mit der Jura-Simplon-Bahn und der Nordostbahn über freihändigen Ankauf zu einem Abschluß fuhren. Je nach deren Ausgang hätte die Kreditforderung modifiziert werden müssen.

Wir beehren uns, Ihnen zu b e a n t r a g e n : 1. der Bundesversammlung sei die Genehmigung der für. die schweizerischen Bundesbahnen verlangten Nachtragskredite für das Jahr 1901 laut Beilage im Gesamtbeträge von Fr. 93,000 vorzuschlagen ; 2. das eidgenössische Finanzdepartement sei zu ermächtigen, die auf Grundlage der erteilten Nachtragskredite ausgestellten Anweisungen für Rechnung der Bundesbahnen zu honorieren, solange das Rechnungswesen der Bundesbahnen von diesem Departement« besorgt wird.

156

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident !

hochgeachtete Herren Bundesräte! die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 2. August 1901.

Namens des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Der Präsident: C. von Arx.

Der Sekretär:

Mürset.

Beilage: Nachtragskredite für die schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1901.

157

Nachtragskredite für

die schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1901.

Ausgaben.

B. Generaldirektion.

I. Besoldungen.

2. Sekretariat: c. Gehülfe der Registratur . . .

d. 2 Kanzleigehülfen e. Abwart des zweiten Verwaltungsgebäudes, Ausläufer und Dienstbote

Fr. 625 ,, 1250 ,, 1750 Fr.

3,625

,,

3,500

,,

10,800

3. Finanzdepartement : a. Gehülfe des Hauptbuchhalters . . Fr. 1000 b. Gehülfe des Hauptkassiers für den Wertschriftendienst ,, 1000 f. Vorstand der Ausgabenkontrolle . ,, 1500 4. Kommerzielles Departement: a. Vorstand des Personentarifbureaus Fr. 2250 Stellvertreter desselben . . . . ,, 1750 b. 6 Gehülfen der Tarifbureaux . . ,, 4750 d. 2 Gehülfen der Einnahmenkontrolle ,, 1250 l Faktor der Billetdruckerei . . ,, 800 Übertrag

Fr. 17,925

158 Übertrag 5. Betriebsdepartement: a. Sekretär, Mehrgehalt gegenüber dem Budget Fr. 150 ö. Stellvertreter des Oberbetriebschefs " 2000 f. Stellvertreter des Obermaschineningenieurs ,, 2000 i. 2 Gehülfen des Obermaschineningenieurs ,, 1600 Je. l Zeichner " 675 l. Vorstand der Centralvvagenkontrolle ,, 1250 m. 2 Gehülfen . . . . . . . . ,, 1600 n. Obertelegrapheninspektor . . . ., 2000 0. 2 Gehülfen . .

.', 2100 6. Baudepartement: b. 4 Ingenieure d. Sekretär des Oberingenieurs e. l Zeichner f. 3 Gehülfen

.

.

Fr.

,, ,, .!, --

Fr. 17,925

"

13,375

,,

9,150

5500 1000 600 2050 Fr. 40,450

II.

Reiseentschädigungen.

Umzugsentschädigungen

,,

5,000

IM. Bureaukosten.

1. Wohnungsmiete Fr.

2. Material, Heizung, Beleuchtung u.

Wasserzins für die Wohnungen ,, 3 . Inventaranschaffungen . . . . ,, 4. Druck- und Lithographiekosten, Mehrbedarf ,, 6. Allgemeine Bureaubedürfnisse.

Mehrbedarf · ,, 7. Verschiedenes ,,

5,000 2,500 30,000 2,000 2,000 850 42,350

Übertrag

Fr. 87,800

159

Übertrag Fr. 87,800 IV. Verschiedene Ausgaben.

Einlagen in die Hülfs- und Pensionskassen, Anteil der Bundesbahnverwaltung

,,

5,200

Fr. 93,000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht und Antrag des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen an den schweizerischen Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für die schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1901. (Vom 2.

Aug...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.08.1901

Date Data Seite

152-159

Page Pagina Ref. No

10 019 739

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.