586

#ST#

Beschlussentwurf betreffend

unentgeltliche Verabfolgung eines grössern Quantums Patronen an die Schiessvereine

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsieht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Dezember

1869,

befehliesst: Der Bundesrath wird eingeladen, an diejenigen Schiessvereine, welche die ausgestellten reglementarischen Bedingungen erfüllen, per Mitglied Hinterladermunition für 25 Schüsse oder den entsprechenden Geldwerth zu verabfolgen, sofern stch die betreffenden Kantone zu einer gleichen .Leistung verpflichten.

587

#ST#

B

e

r

i

c

h

t

des

Bundesrathes an die schweizerische Bundesversammlung betreffend unentgeldliche Verabfolgung der neuen Exerzier .reglemente an die .Kantone.

(Vom 6. Dezember 1869.)

^ ^

Tit..

Anlässlich dex Berathung des bnndesräthlichen Geschäftsberichtes ist von der hohen Bundesversammlung folgendes Bostulat beschlossen worden : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, auf die nächste Wintersession Bericht zu erstatten , ob nicht den Kantonen die neuen Exerzierreglemente unentgeltich zu verabfolgen seien, und zwar in der Ausdehnung, dass auch die Unteroffiziere mit den Reglementen für die Soldaten- und Kompagnieschule und den Feld^ dienst versehen werden können."

Da ein besonderes Felddienstreglement nicht existirt, so ist darunter ohne Zweifel das Dienstreglement verstanden, und da dieses nicht unter die neuen Exerzierreglemente gehort, so lässt die Redaktion des Boftulates Zweifel darüber, ob die Frage der Gratisverabfolgung nur mit Bezug auf die Exerzierreglemente und das Dienftreglement untersucht werden soll, oder allfällig auch noch mit Bezug aus andere Reglemente, deren Besiz für Offiziere und Unteroffiziere ebenfalls gewünscht wird.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Beschlussentwurf betreffend unentgeltliche Verabfolgung eines grössern Quantums Patronen an die Schiessvereine.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1869

Date Data Seite

586-587

Page Pagina Ref. No

10 006 348

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.