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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom

8. Februar 1869.)

Der Bundesrath hat die Herren Stabslieutenants Arnold Schumacher von Bern und Gotthold W i r z pon Schostland (Aargau), zu ...lrtillerie-Jnstrnktoren ll. Klasse desinitiv ernannt.

Aus die von der Regierung von Bern mit Schreiben vom 2. dies gemachte Anzeige, dass der Grosse Rath des Kantons Bern unterm 4. September v. J. seinen Beitritt zum prosektirten Chekonkordate

erklärt habe, beschloss der Bundesrath, an sämmtliehe eidg. Stände das nachstehende Kreisschreiben zu erlassen:

,,Tit.l .,Die Regierung des Kantons Bern hat unterm 2. Februar d. J.

folgendes Schreiben an uns gerichtet :.

,,,,Rachdem der Grosse Rath des Kantons Bern unterm 4. Herbstmonat 1868 seiuen Beitritt zu dem zwischen den Ständen Zürich, Bern, Glarns, Solothurn, Basel-Stadt, Granbünden, Waadt und Schaffhausen vereinbarten Heiratskonkordat erklärt hatte, erliess derselbe am 4. Dezember gl. J. das bezügliche Einsührungsdekret , durch welches die Bestimmungen des Konkordats sür den Kanton Bern auf.1. Jenner

186..) Rechtskrast erhalten haben.

,,,,Jndem wir uns beehren, Jhnen hievon Kenntniss zu geben und Jhnen zu Handen der konkordirenden Stände im Anschlnss das Einführungsdekret einzusenden, Beigen wir Jhuen gleichzeitig an, dass wir der Vorsehrist des § 11 des Konkorda..s, nach welcher Jhnen die nach § 3 erforderlichen Ausweisschriften und die nach § 10, Lemma 2 ses..zusehenden Gebühren mitgetheilt werden sollen, in nächster Zeit Folge leisten werden.

244 ,,,,^enehmigen Sie, ^Herr Bundespräsident, Herren Bundesräthe, die Versicherung unserer ausgezeichnet^. Hochachtung.

,,,,Bern, den ..... ^ebruar 1869.

,,,,Jm Ramen des Regieruugsrathes, Der Präsident : ^^er.

Der Rathssehreiber: .l.^. ^ra^el.^ ,,Wir sehen uns nun veranlag sämmtlichen h. Kautonsregiernngen.

von diesem Vorgange Kenntniss zu geben und ihnen zugleich das von Bern angenommene Konkordat nebst dem da^u gehörigen Voll^iehungs^ dekret mittheilen, und^ z.^ar ziehen wir vor, diese Mitteilung nicht bloss au. diejenigen Kantone zu richten. ^welche unbedingt oder in mehr oder weniger bedingter ^orm ihren Beitritt erklärt haben und im Schreiben der Regierung von Bern genannt sind, sondern auch au alle andern Kantone, damit alle in gleicher W^ise von dem Staude dieser Augelegenheit unterrichtet und im ^alle seien, Angesichts der nun im Kauton Bern ins Leben getretenen ueueu^ Eheorduung il.re weitexn Entschliessungen zu fassen ,,Dieser Mittheiluug haben wir sodann folgende Bemerkungen beizufügen : . .

,,Das erwähnte Konkordat, betreffend Heiraten von Schweizern im Jn- und Auslande , ist von. ^rossen Rathe des Kautous Bern iu Zweifacher Berathung vom 4. .^erbstmouat und 4. Ehristmon.... 1868 uuverändert angenommen worden,^ wie es in der 6. Sizung der Kon^erenzabgeordneten vom 16. Dezember 1867 festgestellt und m ..t Kreisschreiben vom 20. Januar 1868 den Kantonen mitgetheilt wurde. ^) Jn dieser Form hat es gemäss ^ 1 des Einsührungsde.kretes mit dem .l.

Januar 1869 im Kautou Bern ^sezeskrast erhalten und ist^ von diesem Tage au iu Vollzug gesezt worden.

^Allerdings lassi. die Einleitung zum Eiusührungsdekret vermuthen, dass bereits ein zwischen den h. Ständen Zürich, Bern, Glar..s, Solothurn, Basel-Stadt, Granbüudeu, Waadt und ^chasshausen vereinbartes Konkordat^ vorliege ; allein es ergibt si.h aus dem Protokoll über die 7. Konferen^ung vom 17. Juli. l 868, dass die erstern 6...^ Stände und ^reiburg damals nur erklärten, dass sie an dem erwähnten Koukordatsentwurse festhalten ; aber es war einerseits von denjenigen Kau^ tonen, die^ eine definitive Erklärung vorbehalten hatten (w..e Glarus, Graubünden und ^reiburg), diese^efiuitive Erklärnug no.h zu gewärtigen, und andererseits war vou einigen andern Kantonen, deren Beitritt nach vorherigen vou uns gegebenen nähern Aufklärungen ...oglieh schien, eine ^) Siehe ......undesbla.^ v. J. 18^8, Band^I. Seite 57 und 8^.

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bestimmte Autwort noch abzuwarten. Dabei waltete immerhin die Meinung, dass wenn auch keine andern Kantone beiträten, das Konkordat dennoch ins Leben gerufen würde.

,,Wir ermangelten nicht, an die lettere Gruppe von Kantonen unterm 7. August 1868 je den besondern Verhältnissen entsprechende Schreiben zu erlassen, und zwar namentlich an die Kantone Sehaffhausen, Aargau, Thurgau. Baselland, Hessin, Wallis, .^euenburg und Gens; auch hat das eidg. Justiz- und Bolizeidepartement noch weitere bezügliehe Schreiben an einige dieser Kantone gerichtet.

,,Jndessen hat

^ur Zeit einzig . Schafshausen mit Schreiben vom

25. Rovember 1868 den Beitritt erklärt, mit der Bemerkung, dass das Konkordat dort als Gesez dienen werde , sobald eine Anzahl anderer Kantone demselben beigetreten sel und es von uns gemäss Art. 7 der Bundesverfassung genehmigt sein werdet

,,Vou den übrigen Kantonen haben nur die Regierungen von B as e l l a n d , T h u r g a u und T e s s i u geantwortet, dass sie bei der durch das Konferenzprotokoll vom 17. Juli 1868 konstanten Veränderung der Sachlage sich entschlossen haben, das Konkordat nun auch ihren Grossen Räthen znr Annahme zu empfehlen. Es scheint dieses aber bis jezt noch nicht geschehen zu sein. ^Von W a l l i s , R e u e u b u r g und G e n f ging keine weitere Antwort ein.

,,Was die Regierung von A a r g a u betrisft, so eröffnete diese dem .Bundesrathe mit Schreiben vom 4. Dezember 1868, dass der dortige Grosse Ralh am 24. Rovember mit 74 gegen 68 Stimmen den von ihr beantragten Beitritt verworfen und hinwieder mit 84 Stimmen beschiosseu habe, sie, die Regierung, zu beaustragen, dem Bundesrathe das . Verlangen auszuspreehen, dass diese Angelegenheit im Wege der Bundesgesezgebuug geordnet werden mochte.

..Mittlerweile trat die Bundesversammlung zusammen, welcher eine Petition des schweiz. Juristenvereins um Einleitung einer Revision ^der

Bundesverfassnng mit spezieller Rüksicht auf verschiedene Rechtsgebiete

vorlag. Der Nationalrath besehloss dann wirklich untern. 1.). Dezem.ber 1868, es sei diese Vetition dem Bundesrathe überwiesen, mit der Einladung, darüber Berieht und Antrag einzubringen.

,,Ju F^^e diesel Beschlusses und in Uebereinstimmung mit mehxeren Abgeordneten der betheiligten Kantone haben wir nun nns ni.ht weiter berufen geglaubt, die Verhandlungen betreffend das Ehekonkordat gesondert fortzusein, sondern wir erachteten, abwarten zu sollen, ob diese Angelegenheit bei Anlass der Revision der Bundesverfassung einen erwünschten Abschluss finden werde.

^.Die oben erwähnte Mittheiluug der Regierung von Bern und

die Beobachtung, dass iu der Vollziehung bereits einige Unklarheit einBund^bla^. ^ahra.XXI. Bd.I. ^ 20

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getreten ist, nothigten uns aber, auf diesen Gegenstand ^urüt^ukommen und unter Mittheilung der neuen Vorschriften des Sautons Bern über die Formen der Eingehung von Ehen im Ju- und Anslaude zu gewärtigen, ob nicht noch andere Kantone sich geneigt finden, diese neuen .Vorschriften als Uebergaugsstufe zu einer möglichen, aber immerhin noch nicht als unmittelbar bevorstehend mit Sicherheit in Aussieht zu neh^ menden Ehegese^geb^ng des Bundes zu^ betrachten und mit Bern als Konkordat ins .Leben zu rusen.

,,Wir konnen nämlich, wie die Sachen jezt stehen, die neue Eheordnung ^von Bern nur als kantonales Gesez, nicht aber als Konkordat anerkennen . denn einerseits haben die beigetretenen Kantone nber den Zeitpunkt der Einführung sich noch nicht geeinigt, und andererseits ist auch die nach Art. 7 der Bundesverfassung uns zustehende Prüfung desselben noch nicht na.l.gesueht worden. Es hat also auch noch keinen Anspruch auf bundesmässigen Schuz in de..^ Vollziehung.

.,Sodann haben wir in uuserm Kreiss.hreiben vom 9. Oktober 1867 aufmerksam gemacht, dass durch das augelrageue Konkordat sechs ältere Konkordate theils aufgehoben, theils u.odifizirt wurden. Der Kautou Bern hat aber keiue Erklärung darüber abgegeben, wie er es mit den altern Konkordaten, von denen er. noch nicht zurükgetreteu ist, gehalten wissen wolle.

,,Wir gewärtigen nun möglichst besorderliehe Rükäusserungeu aller Kantone, insbesondere aber jener Kantone, die ihren Beitritt erklärt haben .^

R a ch t r a g.

. D^ie iu ^ 3 des bernischen Einführungsdekrets erwähnten Sazungen 7^) und 80 ^es Bersonenreehtes lauten wie folgt: Sazung 7.). ,,Eine im Auslaude geschlossene Ehe eines Staatsbürgers muss von dem hiesigen Ehegerichte ^Amtsgerichte) anerkennt werden, um innerhalb unserer Botmässigkeit die bürgerliehen folgen einer gültigen Ehe zu begründen. Diese Anerkennung hat rükwirl.ende Kraft.^

.,

80. ,,Jst die im Auslande ^geschlossene Ehe nicht aus die in ^..^ung 51 bestimmte Weise verkündigt worden, so muß der Anerkennung derselben eiue einmalige Verkündigung vorhergehen.^

247 (Vom 10. Februar 1869.)

Der Bundesrath. hat die Militärgerichte (Grossrichter und Auditoren) sür das laufende Jahr in nachstehender Weise bestellt: 1. Für die Wasfenpläze Biere, Eolombier, Freiburg, G e n f , ..^a^erne und S i t t e n als Grossrichter: Hr. Edouard Earlin, Stabsmajor, von Delsberg, in Bern, ., Stellvertreter: ,, Jean Théobald Hartmann, Oberstlieutenant, von und in ^reiburg ; ,, Auditor: ,, Augnst E o r u a z , Stabshauptmann, von Moudon, in Ehaux^de^Fonds , ,, Stellvertreter: ,, Samuel Bur.^, Stabshauptmann, von und in Lausanne.

2. Für die Waffenpläze A a r a u , A l t d o r f , B a s e l , Brugg, E i n s i e d e l n , Liestal, L u z e r n , Sarnen, Stan,.,, Solothurn, .^ h u n , Z o f i n g e n und Z u g als Grossrichter: Hr. E. L. Jakob A m i e t , Oberstlieutenant, von und in Solothurn , ,, Stellvertreter: ,, Georg Kulli, Stabsmajor, von Solothurn, in Olten .

,, Anditor: ,, Karl W i e l a n d , Stabshauptmann, von und in Basel, ^ ,, Stellvertreter: ,, Karl Gustav K ö n i g . Stabshauptmann, von und in Bern.

3.

^ür die Waffenplä^e B e l l i n z o n a , Ehur, F r a u e n s e l d ,

^t. Gallen, Herisau, Luzieusteig, Wallenstadt, Winterthux und Z ü r i ch ^ als Grossrichter:

Hr. Friedrich Gnstav Eh r h a rd t, ^berstlieutenant, vo^ .^chwamendingen, in Zürich.

,, Stellvertreter: ,, Friedrich W a s s a l i , Stabsmajor, von uud in Ehur ; ,,. Auditor: ,, Emilio Eensi, Stabshauptmann, von und in Lamone (Hessin) .

,, Stellvertreter: ,, Andreas B e z z o l a , ^tabshauptmann, von und in Zernel^ (Granbünden).

Behufs schneller Erledigung allsällig vorkommender Strafsälle hat der Bundesrath sein Militardepartement ermächtigt , die im Art. 227 des Bundesgese^es über die Strasrechtspslege sür die eidg. ^ruppen vorgesehenen Wahlen der Richter und ..^..uppleanten von sieh aus vorzunehmen.

248 (Vom 12. Februar 1869.)

Der Bundesrath genehmigte das ihm vorgelegte Programm für di^ Arbeiten des eidg. statistischen Büreaus im lausenden Jahre. Dasselbe

enthält :

1) Vollendung und Verosfentliehung der Statistik der Beschäftigung^ ^ arten.

^2) Ausarbeitung der Eisenbahnstatiftik; 3) Ausarbeitung nnd Verosfentlichung der Resultate der Untersuchungen über die Arbeit der Fabrikkinder; 4) Zusammenstellung und Verossentlichung der Zahl der Auswanderer ; 5) Aufstellung der den Rechenschaftsberichten der Kantone zu unterstellenden Formulare.

6) Zusammenstellung der Tabellen der Geburten, Trauungen und

Sterbesälle ; 7) Statistik der Viehbesizer; 8) Vorbereitungen zur Volkszählung von 1870;

9) Spezielle Austräge der Räthe oder ihrer Kommissionen , . des Bundesrathes und der Departement , Auskunft an gesandtschasteu, und Mitarbeit, beziehungsweise Mitherausgabe der Zeitsehrift für schweizerische Statistik.

Der Bundesrath hat für die Jahre 1869, 1870 und 1871 die nachstehenden eidgenossischen Obersten ^u Jnfanterie^Jnspektoren ernannt:

^r ^eu l. ^reis ^nri^,: .

Hrn. Oberst T r ü m p ^ , in Glarus.

^ur den ^ ^rei.^ ^eru^.

Hrn. Oberst S c h ä d l e r , in ...larau. ^

^iir ^en lII^ ^reis ^nzeru, : Hrn. Oberst M e r i .. n , in Basel (im Sommer bei Luzern).

^iir ^eu l^^ ^reis ^ri, ^^ bei.^e uuter.^alden nui^ .^u^ .

Hrn. Oberst S t a d l e r , in Zürich.

^ir den ^ ^rei.^ ^larns uud ^rau^^^e^:

Hrn. Oberst W i e l a n d , in Basel.

24.^ .^ den ^l. ^.ei^ ^reil^...^ und Nene^nr^ ..

Hrn. Oberst L i n k , in Gens.

^nr den ..^l. .^reis ^olothur.. und beide ....^sel^.

Hrn. Oberst F a v r e , in Gens.

.^ur den ^ll... ^rei.^ ^a^ausea ut.d Thurgau^ Hrn. Oberst A m st u l^ , in Bern.

.^ur den l^. ^reis ^t. fallen nud beide ^peu^e^l^ Hrn. Oberst B f y f s e x , in Ludern.

^r den ^. ^reis ^^ : Hrn.

Oberst B e l l , in ^ern.

Hrn.

Oberst S ch e r e .. , in Zürich.

^ur den ^l. ^reis ^Tessin^ ^iir den ^ll. ^reis ^aadt,: Hrn . Oberst M e y e r , in Bern .

.^r den ^^. .^eis ^allis und ^eus, : Hrn. Oberst B .. r g e a u d , in Lausanne.

Der Bundesrath hat auch die Juspektoreu für die JnsanterieOffiziersschule, die Jnsanterie^Offiziersaspirantenschnle, für die Schiessschulen, die Eentralmilitärschnle und den Divisions -Zusammenzug ernannt, nämlich : 1) sür die aligemeine Jnstrnktorenschule in Thnn : Hrn. Oberst E g l o f f , in ^rauenfeld ; ^ ,, .. Jnfauterie^ffiziersfchule in Thun : Hrn. Oberst Eduard S a l i s , in Ehur .^ ^ ,, .,. Jnfanterie-Offiziersafpirantenfchule in Biere : Hrn. Oberst V h i l i p p i n , in^ ^euenburg , 4) ,, ,, beiden Sehiessschulen in Basel: Hrn. Oberst Brudexer,

in St. Gallen ,

5) ,,

,, Eentralmilitärsehule : Hrn. Oberst V e i l l o n in Lausaune , 6) ,, den Divisions - Zusammenzug : .^rn. Bundesrath R u f f..,., Ehes des eidg. Militärdepartements.

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Als Ehrengabe an das diesjährige eidg. Freisehiessen in Z u g hat der Bundesrath die im Budget vorgesehene Summe von 6000 Franken bewilligt und zugleich bestimmt, dass Fr. 5000 aus die Scheiben für Feldwasfen und Fr. 1000 auf Standscheiben vertheilt werden.

Ferner, dass diese Betrage in lauter Gaben pon je 100 Franken einzutheilen und den Gewinnern derselben freizustellen sei, statt dieser Geldgaben von den ersten koutrolirten Repetirgewehren je ein Exemplar zu dem für die neuen Gewehre festzusezenden preise und den Rest in Baarschast zu begehen.

Der Bundesrath wählte (am 8. Februar 1869) als Revisor bei der Kontrole der Generalpostdirektion: Hrn. Konstantin Fornaro, von Rapper-

schwel (St. Gallen), bisher Bostkommis in Genf.

^ (am 10. Februar 1869) als Zolleinnehmer in Ligornetto. Hrn. Angelo Eh i e sa, von Ehiafso (Hessin), derzeit Einnehmer der ......ebenzollstätte San Bietro ; ,, Telegraphistin in Sentier: Jgfr. Adele Gola.^, von und in Sentier

(Waadt) ;

(am 12. Februar 1869) als Kanzlift beim eidg. Departement des Junern. Hrn. Daniel Gurtner, von Heftigen (Bern), derzeit Kon.^ trolgehilse bei der eidg. .^elegraphenverwaltung .

,, Postkommis in St. Gallen: Hrn. Hermann Easpar, von und in Rorschach (^t. Gallen) , bisher

Vostkommis daselbst .

..

,,

,, Siders: Hrn. Adolf Brem, von Bremgarten (^largau), derzeit Volontär beim Bostbureau in Stein (^largau).

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13.02.1869

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