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herein zur Forderung von Fabrik- nnd Gewerb-Industrie in den Niederlanden.

Der herein hat die Absicht. in den Monaten August und September 1869 eine internationale Abstellung von Gegenständen, die häusliche und gewerbliche Oekonomie des Handwerkers betreffend. ins Leben treten zu lassen.

Der herein ist ln dieser Beziehung von tüchtigen Kräften unterstützt worden, die für die stattzufindende Ausstellung die günstigsten Resultate versprechen, und erlaubt fich , Ihnen hierbei Programm und .Reglement fiir diese Ausstellung zu..

gehen zu lassen und Sle zur Theilnahme. sowohl im Interesse der Industrie als des Landwerkstandes, dringend einzuladen.

Der herein beabsichtigt mit dieser Ausstellung besonders, dem Arbeiter zu zeigen..

was ihm zur Ersparung an haushaltungsmaterial . Arbeitsgeräten. Kleidung, Ernährung und Erziehungskosten von der Jndustrle in verschiedenen Ländern angeboten wird , und es ist also bei dieser Ausstellung Wohlfeilhelt . Einfachheit, Brauchbarkeit und .Haltbarkeit Hauptsache , Zierlichkeit und neue Erfindung dagegen nur Nebensache.

Auch in dieser Einsicht hat eine Ausstellung für die Industrie großen Werth, nnd fie bietet ihr einen zweckmäßigen Anlaß zur allgemeinen Publicität Der Herein hegt daher die angenehme .Hoffnung, daß diese Ausstellung Ihrer hochgeschätzten Einsendung nicht entbehren werde.

Die Annahme der zur .Ausstellung bestimmten Gegenstände und die anderweitige Forderung der Ausstellung wird für . . . . . . . . von einem speziellen Comite übernommen , und wir bitten Sie hoflichst . fich deßwegen an herrn . . .

um weitere Aufschlüsse zu wenden.

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29 Programm für die im Spatsommer 1869 in Utrecht abzuhaltende internationale Ausstellung von Gegenstandes, die hausliche und gewerbliche ^...konomie des Handwerkers betreffend.

......rste Klasse. B e h a u s u n g .

a. Entwürfe von Wohnungen für verheiratete und unverheiratete Arbeiter.

I... Entwürfe von Schlafstellen . Garküchen, ^osthäufern, Wasch^. und Lese^in^ richtungen und ^ergnügung^lokalen.

c. Unterabteilungen dieser Gebäude. .

^ d. .hierzu erforderliche^ .Material.

^.

Zweite Klasse. ^au^rakh.

a. Mobilien.

0. Bett.. und Tisehzeug.

c. Tafel^ und .^üehengexäth nebst Glaswaaren.

d. Heizung.

e. Beleuchtung.

f. Reinigung.

^. ^rämexelen, Flechtwexk und Blech.vaare.

Dritte Klasse. Kleidung.

a. Baumwollene Zeuge.

l^. Leinene Zeuge.

c. Wollene Zeuge.

d. Gemischte Zeuge.

e. Fertige Unterziehkleider.

.... .^er^ige Oberkleidex.

^. Kleidungsstücke von Gutt^^ercha.

I^. Gestrickte, gehäckelte und filochirle Gegenstände.

1. .Kopfbedeckung.

l^. Fußbekleidung.

I. .kleinere Gegenstande auf Kleidung bezüglich.

Vierte Klasse. N a h r u n g smi^el.

a. Ge.^.eideforlen, Erbsen, ^ehl. u. s. w.

l^. Eingemachte Nahrungsmittel.

c. Getränke.

d. Ingredienzien zur Speisebereitung.

Dünste Klasse. G e r ä u s c h a s t e n für H a n d w e r k e r , inelu^sive Gärtner.

^ ^ed^te Klasse. ..^i^el zur s i t t I i c h e n , g e i s t i g e n und k ö r p e r l i c h e n ..^n^wickelung.

.^. Bücher (e^elufive Schulbücher).

^. ..^ufik und Musikinstrumente.

c. Zlmmerg.^mnastik.

d. Gegenstände zur .Erholung, Spiele, u. s. w.

Siebente Klasse. S r a ^ u k e n , ^ e g l e m e n k e und B e r i c h t e v o n .^ e r e l n e n , ^ den Handwerker betreffend.

herein mr ^örd^rnnn der ^..bril.- und ^ewerbindnstrie in den ^ederl^den.

Internationale Ausstellung von Beanstanden, die hausliche und gewerbliche ...^ekonomie des Handwerkers betreffend,

^

. ntrecht, von der ersten ^..lfte des Augstmonats an bis zum ^0. September 18.^

Einsendung des .^errn

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der vom .Reglement

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Einsicht genommen hat und fich demselben unterzieht.

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(Unterschrift des Einsenders.)

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31 .^ e ^ l e m e n t.

Art. 1.

Die internationale Ausstellung von Gegenständen, die häusliche und gewerb^ Iiche Oekonomie des .Handwerkers betreffend, deren Veröffentlichung durch Programm geschehen ist, soll zu Utrecht abgehalten werden von der ersten ^älfte des Augst^ monats an bis zum .^0. September 1.8.^ , welche ^rist auf höchstens vierzehn Tage verlängert werden kann.

Art. 2.

Die Ausstellung findet statt unter Verantwortlichkeit des Vereins zur ^orde..

^rung von ^abrik^ und Gewerbindustrie in den Niederlanden, dessen .^aupkverwal^ kung, im ^aag, alle vorbereitenden ^af^regeln in Betreff der Veröffentlichung und Einrichtung veranstaltet.

Die Hauptverwaltung ernennt sowohl in den Niederlanden als im Auslande Comités .^ur Beförderung der Sache ^ und welche zum Einsenden anregen und die Interessen der Einsender beherzigen.

Das ortliche Comité zu Unrecht führt den ^amen .^egulirungseomlte . das^ selbe ist mit Allem, was die ortiche .^egulirung und Ausführung der Aufstellung betrifft. sowie mit der Correspondez mil den auswärtigen Comités beauftragt.

Art. .^.

Diejenigen, welche Gegenstände für die Ausstellung einzufenden wünschen, haben davvn vor 1. ^ai 18.^, portofrei und zwar direkt an das Comité zu . . . . .

. . . . . . . Anzeige zu machen. Dieses Comile sendet die eingegangenen Listen vor dem 15. ^.tai an das .^egulirungseomité zu Utrecht , unter der Adrefse des

.^errn .l^. ^r...^ J. J. .... e t e l e r k a m p , 111^ Brigittenstraat, Utrecht.

.^ede Anzeige von Selten des .^insender.^ mu^ geschehen durch Einsendung

eingefüllter gedruckter Cinfüllungslisten (gemäß dem hier gegenüber gedruckten ver^

kleinerten Modell), welche auf portofreie Anfrage bei dem Comité zu . . . . . . .

. . . . . . . unentgeltich zu haben sind.

Art. 4.

Das .^egulirungseomité hat das .^echt, alle Gegenstände zurückzuweisen .

a. von welchen nichl dle in Art. .^ erwähnte Anzeige geschehen ist , l^. welche ihm aus andere Art als portofrei und unler der an der Cinfüllungsliste ..nneetirlen Adresse zugehen ^ e. welche vor dem 15. und nach dem .^0. Juli 18^ bei ihm eintreffen .

d. deren Aufstellung sie ungeeignet erachtet, sei es, daß solches schon aus der

Cinfüllungsllste hervorgeht, seines, daß sich dies erst beim Cmpfang des

Gegenstandes herausstellt,

^

e. deren Merkzeichen nicht deutlich mit demjenigen der Adresse übereinstimmt ^ ^Jn den unker c und d erwähnten .fällen hak das .^egulirungseomiké dem Einsender sofort von seinem Beschluß ^.achrichk zu erlheileü.)

f. von welchen nichk, in so weik ste sich dazu eignen, in der dafür bestimmten Rubrik der Clnfüllungsliste der ^ r e i s en détail, en con^an^ deutlich verzeichnet ist.

32

^

^ Art. 5.

Das .^eguIirungseomité hat das ^echt, nicht nur die auf der .Ausstellung vorhandenen Gegenstände anzukaufen, sondern aueh mehrere derselben Art^ gegen den dafür angesehen ^reis . während der Dauer der Aufstellung zu verschreiben.

Der Einsender , welcher dieser ^erschreibung keine Folge leistet , verliert ^eden An^ spruch auf Bekronung.

Der Kaufpreis wird nach Abzug der darauf fallenden .kosten für Rechnung der Einsender remittirt.

Art.

.....

Für Güter aus dem Auslande , welche zurückgeschickt werden . wird kein .^in^ gangsrecht bezahlt, kraft der Resolution des .^errn Finanzminister^ vom 10. ^ vember 1.8^.8. ^.r. 1. .^Abth. eingehender und ausgehender .Rechte und Aeeisen.)

Die Hauptverwaltung des Vereins , im ^ Einvernehmen mit den örtlichen .^omites , hat es dahin zu bringen . daß eine .Herabsetzung oder Aufhebung von Frachtpreisen verschiedener Tran^po.^mi^el erzielt wird.

Art. 7.

Die Güter konnen , so lange die Ausstellung dauert , nicht zurückgefordert werden.

Art. 8.

Die Versicherung der ausgestellten Gegenstände gegen Feuerschaden, ohne daß die Einsender damit belegt werden, geschieht nur dann, wenn die .Rubrik II der

^lnsüllungsliste gehörig eingefüllt ist.

.^s werden die nothigen Vorsichtsmaßregeln gegen Beschädigung oder Verlust getroffen werden , wofür aber keine Verantwortlichkeit den Einsendern gegenüber übernommen wird.

Art. 9.

^ach dem Schluß der Ausstellung werden alle Güter zurückgesandt, es sei denn , daß der Einsender erklärt hat . dies nicht zu verlangen , in welchem .^alle die .Hauptverwaltung des Vereins darüber zu verfügen hat (vorbehaltlich des im Art. 14 Bestimmten).

Art. 10.

.Ausgenommen , wenn der Einsender erklärt hat , selber für die ..^mballirung seiner Güter sorgen zu wollen , geschieht die Verpackung und der Versandt durch das .^egulirungeomite, oder im ^amen desselben , längstens binnen einem ^onat nach dem Schluß der Ausstellung. für .Rechnung, .^isieo und Gefahr der Einsender.

während die kosten, vorschußmäßig, nachgenommen werden.

Wenn die Art der ^urüeksendung nicht in der .Rubrik I^ der ..^infüllungsliste angegeben tst, bleibt dieselbe dem ^egulirungseomite überlassen.

Art. 11.

Die Benrtheilung der eingesandten Gegenstände geschieht durch eine ^ur^ , zu deren Verfügung Medaillen stehen und die ehrenvolle .Meldungen macht.

Diese ^urh wird von der Hauptverwaltung ernannt , welche ebenfalls das Reglement für den Wirkungskreis derselben festsetzt.

Das .Resultat der Bekronung wird später veröffentlicht.

^ Art. 12.

Die Einsender haben zu ^eder Zeit p e r s ö n l i c h freien Eintritt ln die Aus^ stellung auf Vorzeige einer ihnen von dem .^egulirungseomilé zuzusendenden Cin^ trittskarte.

Die Cintrittsstunden und der .Eintrittspreis werden von der Hauptverwaltung, im Einvernehmen mit dem ^egulirungseomité bestimmt und vorher in den Zeitungen bekannt gemacht.

Art. 1.^.

^ach eingeholter Genehmigung Seiner Majestät des .Honigs soll eine ^e.^ loofung der von dem .^egulirungseomilé auf der Ausstellung angekauften Gegen^ stände vorgenommen werden.

An alle für die ^erloosung angekauften Gegenstände wird sofort ein Zettel geheftet mit den Worten .

..angekauft für die ^ e r l o o s u n g . ^

Art. 14.

Die unter der blasse 7 eingesandten Berichte, Statuten, ^.eglemente. u. s. w.

bleiben im Besitz des ..Vereins zur Forderung der ^abrik.^ und Gewerbindustxie in den Niederlanden.

Art. 15.

Alle Briefe an da^ Comile zu . . . . . . . . werden portofrei eingesandt, unter der Adresse des .^errn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Die .Hauptverwaltung obigen .Vereins, 1...... .^ur. .l^. .I. Baron ^a.ka^, .Präsident.

.^. L. ^ertnan^ .^ieepräsidenr.

I^r. J. ^. ..^.^ia.^n, Seeretär und Correspondent,

Spuistraal. 28, .^aag.

.^. L. ^.ntl^en, ^fennigmeister.

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Bundsbtatt. Jahrg. .XXI. Bd.I.

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34 Ausschreibung.

^ür die Ausbildung zum Telegraphendienste werden in Anwendung des Art. 2 der Verordnung des Bundesrathes vou. ^. ^ovember 18^7 die Stellen .^on 25 Lehrlingen zur Bewerbung aufgeschrieen, und zwar.

5 Stellen für den 1. Telegraphenkreis (Lausanne), 5

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(Bern),

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Die Bewerber aus diese .^...lonlärstellen haben ihre Anmeldung s c h r i f t l i e h und p o r t o f r e i unter Beilegung von 1) einem Auerszeugniß.

2^ einem Si^enzeugniß,

3) Zeugnissen über .^en bisherigen Bildungsgang

bis zum 1.^. ^ebrnar 18^^ der betreffenden Telegrapheninspeklion einzureichen, nämlich .

der Telegrapheninspeltion L a u s a n n e , für die Bürea^ Gens, Lausanne und

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Bern, ..^euenburg und Chau^de^^onds, Basel, Luzern und Ol^ ten,

Winterlhnr und ^ürich,

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Anmeldungen ^on Personen unter 1.^ und über 25 fahren. sowie oon solchen, deren ^r.^erliche Beschaffenheit dem TeIegr^phendienste hinderlich sein konnte, wer^

den nich^ berücksichtigt.

Diejenigen Angemeldeten, welche nich^ durch die vorangehenden Bedingungen ^on der Bewerbung ausgeschlossen werden. haben sich in einer Vorprüfung, welche entweder in Lausanne, Bern, Olten, Zürich, S^ Gallen oder Bellenz sta^zufinden hat und zu der sie in der ersten .^älfte des Monats ^ärz ^on den Telegraphen^ inspeltionen einberufen werden., über ihre .Kenntnisse und Befähigung auszuweisen.

.^s wird neben einem gewissen Grad allgemeiner Bildung, wie ihn eine gute Sekundar^ oder ^ea..schule gibt, namentlich auf eine deutliche .Handschrift nnd hin^ längliche ^enntnis^ in zwei ^ationalsprachen, in Arithmetik und Geographie ^u^ ficht genommen.

Die Lehrzeit dauert ein Jahr, jedoch mit der Bestimmung, daß diejenigen Lehrlinge, welche nach einem halben .^ahre in Bezug auf Leistungen und Betragen vollkommen befriedigen, vom 1. Oktober an bis zum Schlußkurse ein Taggeld ^on .^r. 1. 5.^ erhallen,^ während die andern entlassen werden.

^s ist dafür gesorgt, daß die Volontäre während der Lehrzeit in aIIen ^wei^ gen de.^ theoretischen und praktischen Telegraphendienstes unterrichtet werden.

^5 Der Lehrzeit folgt ein Schlußkurs und eine Schlußprüfung , die , wenn gu.

bestanden, zur sofortigen Anstellung als provisorischer Gelose mil einem Taggeld von Fr. 2. 50 berechtigen.

Jeder Lehrling hat eine ^ersonalkaution von Fr. 500 zu leisten, welche dann

auch für seine spatere Anstellung als Gehülfe gültig bleibt. Die neigen For^ mulare werden von .den betreffenden Inspektionen verabfolgt.

Nähere Mitteilungen über die Eingangs erwähnte Verordnung , sowie über die Jnstruktion betreffend die Vorprüfung , den ^ni.errichl, den Schlußkurs und die ^tentirung, erteilen auf portofreie Anfragen die obenbezeichnelen Telegraphen^ inspektionen.

B e r n , den .... Januar 18^. ^

.Das schweizerische ^...^part.^..^.

Bekanntmachung.

Jn Folge der Genehmigung des mit Oesterreich abgeschlossenen Handelsvertrages find vom 1. Januar 18^9 hinweg die bisherigen D u r c h f n h r z o l I ^ auf Waa^ ren, ..^ieh u. s. w. aufgehoben , ebenso die Gebühr für Sommerungsvieh.

Die zollamtliche Behandlung der T r a n s i t g ü t e r bleibt die bisherige. An der Au^ri^zollst^te wird kein Durchfuhrzoll mehr bezogen, hingegen ein Durch^ suhrschein erlassen, für welchen eine Gebühr von 5 Wappen festgestellt ist. Mengen, deren bisheriger Durchfuhrzoll weniger als 5 Wappen betragen würde, find von dieser

Scheingebühr befrei^

Die bisherigen fchweizerischen Differentialzolle bei der .^in^ und Ausfuhr über die schweizerisch^osterreichische Grenze sind aufgehoben, und es treten anderen ^laz die im schweizerischen provisorischen Zolltarife vom 1. ..^uli t8.^5 en^h^Itenen Ansäze.

Ueber die mil Oesterreich vereinbarten Erleichterungen im Grenz^ Mark^ und ^eredlungs^erkehr der betreffenden Grenzbezirke^ find den hiebei betheiligten schwel zerischen Grenzzollstallen die erforderlichen Weisungen erlheil^ worden.

Bern, den ..1. Dezember 18.^8.

Das schweiz. .^ande^ls^ nnd ^nde^a.^e.^en^.

^ Publikation.

Mit Beziehung auf die im Beschluß des Bundesrathes vom heuligen Tage für die .^inlosung der schweizerischen, belgischen und Badenischen Silberlheilmünzen anberaumte Fristverlängerung wird von Seite des ^inanzdepartements folgendes bekannt gemacht ^ Damit diejenigen Behorden oder privaten, welche noch a^n .^I. Januar außer .^urs kommende Münzen anzunehmen im ^alle sind, dieselben jedoch an diesem Tage nicht mehr umtauschen kennen . vor Schaden gewahrt werden , so sind die mit der ^inlosung beauftragten eidg. fassen, sowie die Grenzzoll^.und ^ostbüreau^ ange^ wiesen , Felder, welche ihnen bis zum folgenden 2. .^ornung vorgelegt. oder Sen^ dungen , welche bis zum 5. des gleichen Monats durch die ^ost an sie vermittelt werden, noch anzunehmen und den .^egenwerth davon auszurichten.

Dergleichen sind die ..^renzzoll^ und ^ostbüreau^ exmachtig^ die vom .^1. Ja^ nuar an außer .^urs gesezen , sedoch im Laufe des Monats ^ornung noch an Zahlungsstatt angenonnnenen schweizerischen ^ belgischen und italienischen Silber..

münzen bis zum folgenden 10. März an die betreffenden ^.eiskafsen abzuliefern, und diesen leztern hinwieder wird für ihre Sendungen an die Bundeskasse ^.in weiterer Termin von 5 Tagen, also bis zum 15. März, anberaume B e ^ n , den 20. Dezember 18^8.

^idgenosfisches ^inanzdeparten^ent .

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,-^ .^el^anntma...^..^^.

.^s wird hiemit zur öffentlichen .^ennlniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 18.^ bloß ^r. 4 beträgt, mit Jnbegrifs der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblalt wird enthalten . Die zur ..^eroffentllchung fich eignenden Verhandlungen ^des Bundesrathes , alle wichtigern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden .^äthe der Eidgenossenschaft^ gewisse Be^ schIüsse derselben, und SchIußnahmen des Bundesrathes über Fragen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung find .^ , Auszüge aus den Verhandlungen der Bundes^ Versammlung und Berichte ihrer kommissionen , ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte . so weit solche für das Publikum von Jnterefse sind^ die monatlichen Ueberfichten der .^in.^, Aus^ und Durchfuhr in der ^ Siehe eidg. Gesezsamml.^na., Band VIII, Seite 8.^0.

37 Schwel die Uebersichten des Geldanweisungsverkehrs im Innern der Schweiz so^ wohl als mit Frankreich , Jtalien , Deutschland , Großbritannien und den ^ieder^ ^landen, ferner die monatlichen Uebersich^en der ^osteinnahmen , so wie des ^er^ kehrs der Telegraphenverwallung , endlich Anzeigen von eidgenossischen und kan^ Analen Behörden . und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblalte werden auch in Zukunft beigegeben . Die neu erscheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und ..Verordnungen, ^ s o wie die mil dem Auslande abge^ schlossenen Verträge, die .Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und .Ausgaben, die jährliche eidg. Sraatsrechnung , der eidg. S^aatskalender , und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im ^eilraum eines Jahres in

der Schweiz ein^. a..^ und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatl konnen das g a n z e Jahr hindurch, und nicht bloß tximeste^.. odex s e m e s t e r w e i s e , bei allen schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzu^ nehmen, zu w e l c h e r Z e i t es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes , sv wie einzelne Hummern desselben , konnen stets von der Spedition desselben bezogen werden, hingegen hat man sich für g e f c h l o s s e n e G e s e z bände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle .Reklamationen in Betreff des Bundestages müssen in erster Linie bei den betreffenden ^ o s t b ü r e a u ^ , in zweiter Linie bei der .Spedition d e s B u n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei M o n a t e n , vom .Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer vder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bern, den 2^. Dezember 18^8.

Die schweiz. Bnnde^anz^ei.

..^u.^^reil.nng v^n erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen. welche schriftlich und p o r ^ o ^ f r e i z... geschehen haben, gu.^e Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein. ferner wird von ihnen gefordert. daß sie ihren ^ a m e n , und außex de^ Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

1) D i r e k t o r der s c h w e i z e r i s c h e n T e l e g r a p h e n . ^ahresgehal^r. ..1.^ nach der Bestimmung des Bundesgesezes ...o.n 2.^^ Januar 18^.^. Anmeldung bis zum^ 2.1. Januar 18^ beim schweiz. ^ostdeparkemeni^ in Bern.

2) . ^ o s t h a l t e r in ^ n n e n d a ^Glarus,.

.Jahresbesoldung ^r. .^80.

Anme^

dung bis zum 20. Jannar 18^ bei der ^reispostdirektion S^. Gallen.

.^...desblatl.. ^ah^.X^. Bd.l.

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^ 3^ L a n d b r i e f t r ä g e x in .^vlogn.^ (Genf^. Besoldung wird bei der .^ nennung bestimmt. Anmeldung bis zum 20. Januar l8.^ bei der .^reispost^ direction Gens.

.^ .^ostkommls in Siders ^Wallis). Jahresbesold..ng nach den Bestim

mungen des Bundesgesezes vom .^0. ^nli 1858. Anmeldung bis .^um 20.

^anuax 18^.^ bei der ^reispostdirektion Lausanne.

5) S t a d l b a n n b r i e f t r ä g e x in . ^ h a u ^ d e f o n d s .^euenbura). Jahres Besoldung, später zu bestimmen. Anmeldung bis zum 20. Januar 18^.^ bei der .^rei^postdixekti^n ^euenburg.

1^ T e l e g r a p h i s t in G e n f . ^ahresbesoldung nach den Bestimmungen des B...nd.^gesezes vom 2.^. Januar 18^^^ nebst Anteil an der Depeschenpro^i^ fion. Anmeldung bis zum 15. Januar 18.^.^ b^i der Telegrapheninspellion in Lausanne.

..) Telegxaphist in Sentier (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depefchenpr^ision. Anmeldung bis zum 20. Januar 18.^9 bei der Telegraphen^ inspection in Lausanne.

.^^ Telegraphist in ^oiraigue ^^euenburg^. ^ahresbesoldung Fr. 120,

nebst Depeschenpro^iston. Anmeldung bis zum 20. Januar 18^ bei der Telegrapheninspekion in Bern.

4) T e l e g r a p h i s t in ^ n n e n d a ^Glarus). Jah.^besoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 1.^ Januar 18.^.9 bei der Tele..

grapheninspeklion in Sl. Gallen.

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1869

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01

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.01.1869

Date Data Seite

28-38

Page Pagina Ref. No

10 006 031

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