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herein zur Förderung von Fabrik- und Gewerb - Industrie in den Niederlanden.

Der herein hat die Absicht in den Monaten August und September 1869 eine international Aufstellung von Gegenständen , die häusliche und gewerbliche Oekonomie des Handwerkers betreffend, ins Leben treten zu lassen.

Der herein ist ln dieser Beziehung von tüchtigen frästen unterstützt worden, die sür die stattzufindende Aufstellung die günstigsten Resultate versprechen, und erlaubt sich , Ihnen hierbei Programm und Reglement fiir diese Ausstellung zugehen zu lassen und Sie zur Teilnahme, sowohl im Interesse der Industrie als des Landwerkstandes, dingend einzuladen.

Der herein beabsichtigt mit dieser Ausstellung besonders, dem Arbeiter zu zeigen.

was ihm zur Ersparung an haushaltungsmaterial , Arbeitsgerathen , Kleidungs Ernährungs und Erziehungskosten von der Industrie in verschiedenen Ländern Angeboten wird . und es ist also bei dieser Ausstellung Wohlfeilhelt , Einfachheit, Brauchbarkeit und Haltbarkeit Hauptsache , Zierlichkeit und neue Erfindung dagegen nur Nebensache.

Auch in dieser hinsicht hat eine Ausstellung für die Industrie großen Werth, und fie bietet ihr einen zweckmäßigen Anlaß zur allgemeinen publicität.

Der Herein hegt daher die angenehme Hoffnung. daß diese Ausstellung Ihrer hochgeschäzen Einsendung nicht entbehren werde.

Die Annahme der zur Ausstellung bestimmten .Gegenstände und die ander weilige Förderung der Ausstellung wird für . . . . . . . von einem speeiellen Comite .übernommen, nnd wir bitten Sie hoflichst . sich deßwegen an Herrn . . .

um weitere Aufschlüsse zu wenden.

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^ro^ramm für die im Spatsonlmer 1869 in Utrecht abzuhaltende internationale Ausstellung von Gegenständen, die häusliche und gewerbliche .^ekonomie des Handwerkers betreffend.

.....rste Klasse. B e h a u s u n g .

a. Entwürfe von Wohnungen für verheiratet und unverheiratete Arbeiter.

I^. .^wür^e von Schlafstellen . Garkuchen, .^osthäusern, Wasch. und Lese.^.in^ richkungen und ..^ergnügun^lokalen.

c. Unterabteilungen dieser Gebäude.

^ d. hierzu erforderliches Material.

^welte Klasse. ^ a u . ^ r a t h .

a. Mobilien.

l^. Bell^ und Tischzeug.

e. Tafel^ und .^üchengerälh nebst Glaswaaren.

d. Heizung.

e. Beleuchtung.

f. .Reinigung.

^. .^rämerelen, Flech.werk und Blechwaare.

Dritte Klasse. Kleidung.

a. Baumwollene Zeuge.

l^. Leinene Zeuge.

c Wollene Zeuge.

d. Gemlsehte Zeuge.

e. .^erl.ge Unterziehkleider.

f. fertige Oberkleider.

. ^. ^leidungsstueke von Guttapercha.

^. ..^estrlekle, getackelte und filochirte Gegenstände.

i. .Kopfbedeckung.

l^. Fußbekleidung.

I. kleinere Gegenstände auf Kleidung bezüglich.

Vierte Klasse. .....ahrung .^ml^eI.

a. Getreidesorlen, Erbsen, Mehl^ u. s. w.

l^. Eingemachte Nahrungsmittel.

c. Getränke.

d. Ingredienzien zur Speisebereitung.

fünfte Klasse. G e r ä t s c h a f t e n für H a n d w e r k e r , l n e l u s i v e G ä r t n e r .

^e.h.^te Klasse. M i t t e l zur f l t k l i c h e n , g e i s t i g e n und k ö r p e r l i c h e n ^n.wickelung.

a. Bücher (ex^elustve Schulbücher).

l^. ..^usik und Mufikinstrumente.

c. ^immerg.^mnastik.

d. Gegenstände zur Erholung, Spiele, u. s. w.

Siebente Klasse. S t a r u t e n , . ^ e g l e m e n k e und B e r i c h t e von V e r e i n e n den Handwerker betreffend.

Herein zur ^örd.^run.^ ^r ^bri^ und ^emerbm^n^rn. in den ^i^erl^n.^n.

Internationale Ausfte...lung von Gegenständen, die hausliche und gewerbliche .^e.konomie des .Handwerkers betreffend,

^

ntrecht, ^on der exsten ^älfte des A.^gstmonats an bls zum .^0. September 18^.

, der vom Reglement

E i n s e n d u n g des ^errn , Einsicht genommen hat und stch demselben unterzieht.

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^Unlersehxisl des Einsenders.)

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80 .^ e ^ l e m e .. t.

Art. 1.

Die internationale Ausstellung von Gegenständen, die häusliche und gewerb^ llche Oekonomie des .Handwerkers betreffend, deren^eroffentliehung durch Programm geschehen ist, soll zu Utrecht abgehalten werden von der ersten ^älfte des Augst^ monats an bis zum ^. September I8l^ , welche ^rist auf höchstens vierzehn Tage verlängert werden kann.

Ar... 2.

Die Ausstellung findet statt unter Verantwortlichkeit des Vereins zur ^orde^ rung von ^abrik^ und Gewerbinduflrie in den Niederlanden. defsen .^.auptvern^al^ tung, im ^aag, alle vorbereitenden Maßregeln in Betreff der ^erosfentliehung und Einrichtung veranstaltet.

Die Hauptverwaltung ernennt sowohl in den Niederlanden als im Auslande .^omite^ zur Beorderung der Sache und welche zum Einsenden anregen und die Jnterefsen der Einsender beherzigen.

Das ortliche Comité zu Utrech.t führt den ^amen .^egulirungseom^ das^

selbe ist .mit Allem, was die ortliche .^egulirung und Ausführung der Ausstellung betrifft, sowie mil der Korrespondenz mit den auswärtigen ^Comités beauftragt.

Art.

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Diejenigen, welche Gegenstände für die Ausstellung einzusenden wünschen, haben davon vor 1. ^ai 18^, portofrei und zwar direkt an das .Comité zn . . . . .

. . . . . . . Anzeige zu machen. Dieses Comité fendei die eingegangenen Listen vor dem 15. ^ai an das .^egulirungseom^é zu Utrecht, unter der Adresse des ^errn .^r. ^u^s J. ^. ...^elelerkamp , 11l.^ Brigillenstraat, Utrechl..

^ede Anzeige ^on Seiten des Einsenders muß geschehen durch Einsendung eingefüllter gedruckter .^infüllungslisten (gemäß dem hier gegenüber gedruckten ver^ kleineren Modell), welche auf portofreie Anfrage bei dem .Comité zu . . . . . . .

. . . . . . . unentgeltlich zu haben find.

Art.

..I.

Das ^egulirungseomite hat das .^echt, alle Gegenstände zurückzuweisen .

^. oon welchen nicht die in Art. .^ erwähnte Anzeige geschehen ist , l^. welche ihm auf andere Art als portofrei und unter der an der .^infüllnngs^ liste anneetirten Adreffe zugehen ^, c. welche vor dem I5. und nach dem ^. Juli 18^9 bei ihm eintreffen^ d. deren Aufstellung ste ungeeignet erachtet, sei es, daß solches schon aus der

.^infüllungsliste hervorgeht, sei es, daß sich dies erst beim .empfang des

Gegenstandes herausstellt, e. deren Merkzeichen nicht deutlich mit demjenigen der Adrefse übereinstimmt, (Jn den unter c und d erwähnten fällen hat das .^egulirungseomité dem .Einsender sofort von seinem Beschluß Nachricht zu ertheilen.)

l^. von welchen nicht, in so weit sie sich dazu eignen, in der dafür bestimmten .Rubrik der .^infüllungsliste der ..^reis en dé^il, en contant deutlich verzeichnet ist.

81 Ark.

5.

Das .^egulirungseomiké hat das ^echk., nicht nur die auf der .Ausstellung vorhandenen Gegenstands anzukaufen , sondern auch mehrere derselben Art, gegen den dafür angesehen .^reis , fahrend der Dauer der Ausstellung zu verschreiben.

Der Einsender, welcher dieser ..^erschreibung keine Folge leistet, verliert ^eden An^ sprach auf ^..kronung.

Der .Kaufpreis wird nach Abzug der darauf fallenden kosten für .Rechnung der Einsender remikkirt.

Are. .^.

Für Güker aus dem Auslande , welche zurückgeschickt werden , wird kein l^.in^ gangsrechi bezahlk, kra^ der .^eso..ution des .^errn Finanzministers vom 10. ^^ vember 18.^ ^.r. 1. ^Abth. eingehender und ausgehender Rechte und Aeeisen.^ Die Hauptverwaltung des Vereins ^ im Einvernehmen mit den ortlichen .^omités , hat es dahin zu bringen . daß eine ^era.^nng oder Aufhebung von ^rachtppreisen verschiedener Transportmittel erzieh wird.

Art. ^.

Die werden.

.^üter konnen . so lange die Ausstellung dauert, nicht zurückgefordert .

^ Art.

8.

Die Versicherung der ausgestellten .Gegenstände gegen Feuerschaden, ohne daß die .Einsender damit belegt werden ^ geschieht nur dann , wenn die .Rubrik II der

^infüllungsliste gehorig eingefüllt lst.

.^s werden die n^thigen Vorsichtsmaßregeln^ gegen Beschädigung oder Verlust getroffen werben , wofür aoer keine Verantwortlichkeit den .Einsendern gegenüber übernommen wird.

^Arl.. 9.

^ach dem .^chl^ß der Ausstellung werden alle ..^ü.^er zurückgesandt, es sei denn, daß ^er Einsender erklart hak ,.^ dies nichk zu vergangen ^ in welchem Falle die ^.au.^erwal^ng des Vereins darüber zu verfügen ha^ (^orbehäl^ich des im Art. l4 Bestimmen).

Ark. 10.

Ausgenommen , wenn der Einsender ^erklärt hak , selber für die Cmballirung seiner Gü.^er sorgen zu wollen , geschieh^ die Verpackung und der ^ersand^ durch das .^egulirnnge^mike, oder im ^amen desselben, längstens binnen einem ^onak nach dem Schluß der Ausstellung, für .Rechnung, .^isieo und Gefahr der Einsender.

während die kosten,. vorschußmäßig, nachgenommen werden.

Wenn die Ar^ der ^urücksendung nichk in der .Rubrik l^ der ..^infüllungsliste angegeben .st, bleibt dieselbe dem .^egulirungseomike überlassen.

Ark. 1.I.

Die Beurteilung der eingesandken Gegenstände geschieh^ durch eine ^urv. , zu deren Verfügung ^ed^aillen stehen und die ehrenvolle Meldungen mach.^.

Diese ^ur.^ wird von der .^aupi^erwalkung ernannk , welche ebenfalls das .^eglemenk fur den Wirkungskreis derselben festse^k.

Das

.^esullak der^ Bekronung wird später veroffenklichk.

82 Art. 12. .

Die linsender haben zu seder ^eit p e r s ö n l i c h freien Eintritt in dle Aus^ stellung auf Vorzeige einer ihnen von dem ^egulirungseomité zuzusendenden Cln..

l.ri^karte.

Die Cinlrittsstunden und der Cintrit.^preis werden von der Hauptverwaltung, im Einvernehmen ml.^ dem .^egulirungseomilé bestimm^ und vorher in^den Zeitungen bekannt gemacht.

Art.

1.....

^ach eingeholter^ Genehmigung deiner Ma^stat d^ Honigs soll eine ^er^ loosung der von dem ^egnllrung^eom^e auf der Aufstellung angekauften Gegen^ stände vorgenommen werden.

An alle für die ^erloosung angekauften Gegenstände wird sofort eln Zettel geheftet mit den Worten ^ ,,ange k a u f t für die ^ er Io o su n g.^

Art. 14.

Die unter der klaffe 7 eingesandten Berichte, Statuten^ .^eglemenle, n. s. w.

bleiben im Befi^ de^ ..^ereln^ zur Forderung der ^abrik^ und Gewerbindustrle in den Niederlanden.

Art. 15.

Alle Briefe an da^ domile zu . . . . . . . . werden portofrei eingesandt, unter

der Adresse

de^

.^errn

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Die .^aupiverwall^ung obigen V e r e i n s , ^.. ^.. I^. .I. Baron ^a^, Präsident.

.^. L. ..^erma^, .^ieeprästdent.

^. J. .^. ..^.^nt^n, Seeretär und Correspondent^ Spnistraat 28, ..^aag.

.^. L. ^ntt.ol.en, .^fennigmeister.

.^. .^. p. d. Pntten.

.^. J. ^. ^.i.elen.

J. .^ii^.^gen Jzn.

^. ^. ^ett..

J. .^. d. ..^alt Bake.

I^r. .I..u.. .^l. p. ..^a.nnen p. ^en.ne^.

83 Ausschreibung.

^ür dl.. Ausbildung zum Telegraphenvienste Werden in Anwendung des Art.^2 der Verordnung des Bundesrathes vom .4. November 18.^ die Stellen von 25 Lehrlingen zur Bewerbung ausgesehrieben, und zwar.

5 Sollen für den 1. Telegraphenkreis (Lausanne), 5

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(Bern),

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,, (Bellenz).

Die Bewerber auf diese .....olontärstellen haben ihre Anmeldung s c h r i f t l i e h und p o r t o f r e i unter Beilegung von 1) einem Alterszeugniß, 2^ einem Sittenzeugniß, .^) Zeugnissen über den bisherigen Bildungsgang bis zum 1...... ^ruar 18.^9 der betreffenden Telegrapheninspektlon einzureichen, nämlich .

der Telegrapheninspektion L a u s a n n e , für die Büreau^r. Genf, Lausanne und

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St.Gallen, ,,^das

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Bern, ^euenburg und Chaur^de^onds ,

Basel, Luzern und Ol.

ten , Win^rlhnr und Zürich,

S^. Gallen^

,, BeIIenz, ,, die ,, BeIlenz und ^hur.

Anmeldungen von Personen unter 1.^ und über 25 Jahren, sowie o^n solchen, deren körperliche Beschafsenhelt dem Telegraphendienste hinderlich sein konnte, wer^ den nicht berücksichtigt.

Diejenigen Angemeldeten, welche nlch^ durch die vorangehenden Bedingungen von der Bewerbung ausgeschlossen werden, haben sich in einer ^oxprüfung, weiche entweder in Lausanne,. Bern, Ollen, Zürich, Sl.. Gallen oder Bellenz sta^zufinden hat und zu der sie in der ersten .^alfte des Monats März ^on den Telegraphen^ inspektionen einberufen werden, über ihre Kenntnisse und Befähigung auszuweisen.

.^s wird neben einem gewlffen Grad allgemeiner Bildung^ wie ihn eine gu^ Sekundar^ oder .Realschule gibl, namentlich auf eine deu^iche .Handschrift und hin^ längliche .^enniniß in zwei ^atlonalsprachen, in Ariihmeiik ^nd Geographie .^ük^ fich^ genommen.

Die Lehrzeit dauert ein Jahr, jedoch mit der Bestimmung, daß diejenigen Lehrlinge, welche nach einem halben .^ahre in Bezug auf Leistungen und Betragen vollkommen befriedigen, vom 1.. Oktober an bis zum SchIußkurse ein TaggeId ^on ^r. 1. 50 erhalten, während die andern entlassen werden.

.^s ist dafür gesorgt, daß die Volontäre während der Lehrzeit in allen Zweigen des theoretischen und praktischen Telegraphendienstes unterrichtet werden.

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Der Lehrzelt .folgt ein Schluf.kurs und eine Schlußprüfnng^, die, wenn gut bestanden. zur soforligen Anstellung als provisorischer Gehülfe mit einem Taggeld von ^r. 2. 50 berechtigen.

^.eder Lehrling ha.^ eine ^ersona^aution von ^r. 500 zu leisten, welche dann auch für seine spatere Anstellung als Gehülfe gültig bleibt. Die nolhigen .^or^ mulare werden von den^ betreffenden Inspektionen verabfolgt.

Nähere Mittheilungen über die .Eingangs erwähnte Verordnung , sowie über die Instruktion betreffend die Vorprüfung, den Unierrichi^ den Schlußkurs und die ^tentirung, theilen auf portofreie Anfragen die obenbezeichnelen Telegraphen^ inspeklionen.

B e r n , den .^. Januar l8^.

Das schwe.ze.rische ^.^^de.^ar^n.en.t.

Bekanntmachung.

Jn .^olge der .Genehmigung des mit Oesterreich abgeschlossenen Handelsvertrages flnd vom 1. Januar 1^.^ hinweg. die bisherigen D u r c h f u h r z ö l l e auf Waa^ ren, ^ieh n. s. w. aufgehoben ^ ebenso die ..Gebühr für Som^nerungs^ieh.

Die zollamtliche Behandlung der T r a n s i t g ü t e r bleibt die bi^erige. An der Austri^szollstä^e wird kein Durchfuhrzoll mehr bezogen, hingegen ein Durchs fuhrschein erlaffen. für welchen eine Gebühr ^on 5 Wappen festgestellt ist.^ ^engen^ deren bisheriger Durchfuhrzoll weniger als 5 Wappen beiragen würde, find^von dieser^

Scheingebühr befreit.

Die bisherigen schweizerischen Disferenli..lzolle bei der ^in^ und Ausfuhr über die schweizerisch^osterreichische Grenze flnd ausgehoben, und es treten an deren ^laz die im schweizerischen provisorischen Zolltarife vom 1. ^uli t8^5 enlhattenen Ansaze.

Ueber die mit Oesterreich vereinbarten Erleichterungen im Grenz^ Mark^ und ^eredlungsverkehr der betreffenden Grenzbezirke find den hiebei betheiIig^en schwel zerischen Grenzzollställen die erforderlichen ^Weisungen erlheill worden.

B e r n , den .^I. Dezember 1^8.

Das schweiz. .^andells.. und ^.^ude.^a^e^en.t.

85 n b t i k a t i o n.

Mil Beziehung auf die im Beschluß des Bundesrathes^ vom heutigen Tage^

für die .^inlosung der schweizerischen, belgischen und italienischen Silberlheilmünzen

anberaumte Fristverlängerung wird ^.on Seiie des ^inanzdepariemenls ^olgendes^ bekannt gemacht .

Damit diejenigen Behörden oder. privaten, .welche noch a^n .^I. Januar außer ^urs kommende Münzen anzunehmen im ^alle sind, dieselben jedoch an diesem Tage nicht mehr umtauschen konnen, vor Schaden gewahrt werden , so find die mit der .^inlosung beauftragten eidg. fassen, sowie die Grenzzoll^. und ^ostbüreaux^ ange^ wiesen , Gelder, welche il^nen bis zum folgenden 2. ^ornnng vorgelegt oder Sen^ dungen , welche bis zum 5. des gleichen Monals durch die ^ost an sie vermillell^ werden, noch anzunehmen und den Gegenwer^h da^on auszurichten.

Dergleichen find die Grenzzoll^ und ^ostbüreau^ exmäch^ig^ die vom ^1. ..^a^ nuar an au^er .^urs gesezen , jedoch im Laufe des Monats .^ornung noch an ^ahlungsstat.. angenommenen schweizerischen , belgischen und italienischen Silber.

münzen bis zum folgenden 10. Marz an die beireffenden .^reiskassen abzuliefern, und diesen ledern hinwieder wird für ihre Sendungen an die Bundeskasfe .^in weiterer Termin von 5 Tagen^ also bis zum 15. März, anberaume B e r n , den 20. Dezember 18.^8.

Eidgenössisches ^inanzdepariement.^ ^. ^n^.

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.^s wird hiemi. zur ossenllichen ^enniniß gebracht, daß der ...lbonnementsprei...

für das schweiz. Bundesblait auch für das Jahr 1..^ bloß ^r. 4 beträgt, mit Jnbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bnndesbla^ wird enthalten ^ Die zur ^eroffenllich..ng sich eignenden Verhandlungen des . Bundesrathes ., alle wichligern Boischaflen und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden .^älhe der Eidgenossenschaft gewisse Be^ schlüsse derselben, und Schlußnahmen des^ Bundesrathes über Fragen, welche nichr von allgemeiner Bedeutung find ^ ^ Auszüge a^s den Verhandlungen der Bundes^ ^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band ^III, Seile ^0.

86

^

Versammlung und Berichte ihrer .kommissionen , ferner die von schwelgerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte , so weit sol.che für das Publikum von Interesse sind.. die monatlichen Uebersichlen der .^in^, Aus^ und Durchfuhr in der.

Schweiz., die Uebersich^en des Geldanweisungsverkehrs im Jnnern der Schweiz so^ wohl als mit .Frankreich, Jtalien, Deutschland, Großbritannien und den ^leder^ landen ., ferner die monatlichen Uebersich^en der Posteinnahmen . so w.le des ^er^ kehrs der Telegraphenverwaliung ,^ endlich Anzeigen von eidgenossischen und kan^ tonalen Behorden , und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesrathe werden auch in Zukunft belgegeben . Die neu erscheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslande abge^ schlossenen Verträge ^ die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und

Ausgaben, die fährliche eidg. Slaatsrechnung, der eidg. Slaatskalender , und die in den drei Landessprachen ^erfa^te Uebersicht der im Zeltraum eines Jahres in der Schweiz eln^, .aus^ und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesb^.tt konnen das g a n z e J a h r h i n d u r c h , und nicht blo^ t r i m e s t e r ^ oder s e m e f t e r w e i s e ^ bei allen schweiz. Postämtern gemacht werden, und es find diese leziern v e r p s l i c h i e k , die Abonnemente anzu^ nehmen, zu w e l c h e r Z e i t es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Ganze Jahrgänge des Bundesblaltes , so wie einzelne Hummern desselben , konnen stets, von der .Spedition desselben bezogen werden^ hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e G e s e z b ä n d e an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle .Reklamationen in Betreff des Bundesblatles muffen in erster Linie bei den betreffenden ^ostbüreaux^ in zweiter Linie bei der .^pedilion des B u n d e s b l a t t e s gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen spätestens inner d r e i M o n a t e n , vom Erscheinen der beireffenden Bundesbla^nummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet zu geschehen.

Bern, den 2l.. Dezember 18.^8.

Die schweiz. Bundes^anz.^ei.

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^......^chrei^ung non erledigten .Stellen.

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f r e t zu geschehen haben , gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein., ferner wird von ihnen gefordert, daß fie ihren ^am e n , und außer dem Wohnorte au^ oen ^ e ^ m a r ^ r . . ^u.^...^ ange^n.^ 1) .^anzlist und Bibliothekar

beim eidg. Departement

des Jnnern.

Jahresbesoldung Fr. 2400-.. 2800. Anmeldungstermin bis zum 30. Januar 18^9 beim eidg. Department des ^nnern.

....) Einnehmer der .^ebenzollstätte L i g o r n e t t o ^Tesstn..

Jahresbesoldung

Fr. ^50. Anmeldung bis zum .^. ^ebruar 18^^ bei der ^olldirekti.^n in Lugano.

3) P o s t k o m m i s in St. Gallen.

.^ahresbesoldung nach den Bestimmungen

des Bundesgesezes vom .^0. ^uli 1858. Anmeldung bis zum 27. Januar 18.^ bei der ^reispostdirektion St. Gallen.

4) ^ o s t k o m m i s in Genf. Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom .^0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 27. Januar 18^9 bei der ^rei^postdirektion Genf.

5) .Revisor bei dem .^ontrolebürea.^ der Generalpostdlrektlon in Bern. Jahres.

befoldung .^r. 2200-^2700. Anmeldung bis zum 27. ^anuar 18....^ bei dem schweiz. Postdepartement in Bern.

^ TeIegraphistin.^Iums (S^. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenpro^ifion. Anmeldung bis zum 10. ^ebruar 18.^9 bei der Tele.

graphenlnspektion in St. GaIlen.

7) Telegraphist in Bergün (Graubünden). ^ahresbesoldung .^r. 120, nebst Depeschenprovifion. Anmeldung bi^ zum 10. ^ebruar 18^9 bei der Telegrapheninspektion in Bellenz.

1) D i r e k t o r der s c h w e i z e r i s c h e n T e l e g r a p h e n . ^ahresgehalt Fr. 4500 nach der Bestimmung des Bundesgesezes vom 2.^. Januar 18.^. Anmeldung bis zum 24. Januar 18.^ beim schweiz. Postdepartemen.. in Bern.

2) ..^osthalte.. in ^nnenda ^Glarus,. Jahresbesoldung .^r. 1080. AnmeI..

dung bis zum 20. Januar 18.^ bei der .^rei...postdirektion Si. Gallen.

3) L a n d b r i e f t r ä g e r in .^oI...gnv (Genf). Besoldung wird bei der ..^ nennung bestimmt. Anmeldung bi... zum 20. Januar 18.^.^ bei der .^reisp^st..

direktion Genf.

4) Postkommi.^ in Sider.^ ^Walli.^). Jahresbesoldung nach den Bestimm mungen des Bundesgesezes vom .^0. ^uli 1858. Anmeldung bis zum 20.

Januar 18^9 bei der .^reisp^stdirektion Lausanne.

BundesbIatt. Jahrg. XXI. Bd.I

8

5) S t a d t b a n n b r i e f t r ä g e r in C h a u ^ d e f o n d s (^euenburg). .Jahres.

besoldung, später zu bestimmen. Anmeldung bi^ zum 20. Januar 18.^9 bei der

.^re.^o^o.^^^.^n ^euenourg.

.^) T e I e g r a p h i s t in Genf. ^ahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom 29. Januar 18^, nebst Antheil an der Depeschenprovi^ sion. Anmeldung bis zum 15. Januar 18.^ bei der Telegrapheninspeltion .n ^au^anne.

^) TeIegraphist in Sentier (Waadt). Jahresbesoldung ^r. 120, nebst ^..epe^chenprov.^on. Anmeldung ^...^ zum ..^o. Januar 1.^^ ^e. der Telegraphen^ inspection in Lausanne.

8.^ T e I e g r a p h i s t in ^ o i r a i a u e ^euenbura). .^abresbefoldu.... ^r. 120.

. nebst Depeschenprovlfion. Anmeldung bis zum 20^ Januar 18^... bei der .^egraphen^pe.^on in ^ern.

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Jnserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.01.1869

Date Data Seite

77-88

Page Pagina Ref. No

10 006 039

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