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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates,

(Vom 10. September 1901.)

Die im Art. 5 der Konzession'einer Schmalspurbahn (streckenweise Zahnradbahn) von Stalden nach Saas-Fee, vom 23. Dezember 1899 (E. A. S. XV, 866), angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 23. Dezember 1903, verlängert.

(Vom 17. September 1901.)

Nach Antrag des Militärdepartements wird beschlossen: 1. Offiziere berittener Waffen (Kavallerie, Feld- und Gebirgs. artillerie, inkl. Armee- und Linientrain, sowie Veterinäre), brevetiert vor 1898, welche aus Mangel an Vorrat keinen Revolver, Modell 1878, Kaliber 10,4 mm., gekauft, aber gebrauchte Revolver; leihweise bezogen haben, sind gehalten, bis spätestens den 31. Dezember 1901 die Pistole Modell 1900 gegen Rückgabe des Revolvers und Erlegung eines Betrages von Fr. 27 zu beziehen.

Für den Fall, daß diese Offiziere den leihweise bezogenen Revolver Modell 1878 zu behalten wünschen, haben dieselben hierfür weitere Fr. 7 zu entrichten.

2. Stabsoffizieren und Offizieren berittener Einheiten des Auszuges und der Landwehr, brevetiert vor 1898, welche einen Revolver, Modell 1878, Kaliber 10,4 mm., zum reduzierten Preise von Fr. 27 bezogen haben, wird gestattet, gegen Rückgabe des Revolvers und Erlegung eines Betrages von Fr. 20 eine Pistole Modell 1900 zu beziehen, und zwar innert einer Frist, die bis 31. März 1902 festgesetzt wird.

Bei Zurückbehaltung des Revolvers Modell 1878 und Bezug einer Pistole Modell 1900 sind Fr. 27 zu bezahlen.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kanton Uri an die Kosten für Wiederherstellungsund Ergänzungsarbeiten an der Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen 40 % der wirklichen Kosten, im Maximum Fr. 20,000.

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2. Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die Kosten für Aufforstungen in Giandains, Gemeinde Pontresina, Kostenvoranschlag Fr. 15,730, 60 %, im Maximum Fr. 9438.

(Vom 20. September 1901.)

An die durch Belege nachgewiesenen Kosten der Ausführung folgender Bodenverbesserungen werden, unter der Voraussetzung von mindestens ebenso hohen, von dritter unbeteiligter Seite zu leistenden Beiträgen, folgende Bundesbeiträge zugesichert: I. Der Regierung des Kantons W al li s: 1. für eine eiserne Wasserleitung auf der Voralp ,,Unterer Meschler", Gemeinde Leuk (Kostenvoranschlag Fr. 1000), 40 %, im Maximum Fr. 400 ; 2. für einen Bewässerungskanal von 450 m. Länge als Zuleitung des Wassers für die Wasserfuhren ,,mittlere und untere Nivaa, Gemeinde Raron (Kostenvoranschlag Fr. 10,000), 40 %, im Maximum Fr. 4000 ; 3. für die Ausbesserung und partielle Neuerstellung der ,,Augsbordtwasserleitunga in den Gemeinden Törbel und Zeneggen (Kostenvoranschlag Fr. 27,300), 40 °/o, im Maximum Fr. 10,920 ; 4. für die Erstellung von vier Stallungen auf der Distelalp, Gemeinde Saas (KostenVoranschlag Fr. 12,000), 40 °/o, im Maximum Fr. 4800; 5. für die Erstellung einer eisernen Wasserleitung von 1050 m.

Länge in Jeizenen, Gemeinde Gampel (Kostenvoranschlag Fr. 16,000), 40%, im Maximum Fr. 6400; 6. für die Erstellung eines Bewässerungskanals von 12,811 m.

Länge (bisse la Lienne) zur partiellen Bewässerung des Gebiets der Gemeinde Sitten (Kostenvoranschlag Fr. 85,000), 40 %, im Maximum Fr. 34,000 ; 7. für die Vergrößerung und Verlängerung des Bewässerungskanals Riccard in Chalais (Kostenvoranschlag Fr. 25,000), 20 %, im Maximum Fr. 5000 ; 8. für die auf der Eischollalp, Sengalp und Tscheralp (Gemeinde Eischoll) projektierten Alpverbesserungen (Stallbauten, Weganlage, Wasserleitung und Räumungsarbeiten im Kostenvoranschlag von Fr. 14,340), 40 °/o, im Maximum Fr. 5736.

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II. Der Regierung des Kantons G l a r u s : An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungen, unter der Voraussetzung ebenso hoher kantonaler Beiträge : 1. dem Felix Zwicky auf Beglingen bei Mollis filr a. Drainage einer Fläche von 1,6 ha. auf ,,Grubenberg1*, b. eine Wasserleitung von 100 m. Länge (Kosten Voranschlag Fr. 2400), 25 %, im Maximum Fr. 600 ; 2. der Alpkorporation Vorderschwendi, Oberurnen, für Entwässerung einer Fläche von 13 ha. auf Alp Vorder- und Hinterschwändi (Bachkorrektion und Drainage, offene Gräben und Überführung mit guter Erde, Kosten Voranschlag Fr. 24,760), 20 %, im Maximum Fr. 4952 ; 3. dem Tagwen Lintthal-Matt für Urbarisierung der Allmeind, 0,4 ha. (Kostenvoranschlag Fr. 2700), 20 %, im Maximum Fr. 540 ; 4. der Gemeinde Matt für die Wegbrücke Matt-Berglialp (Kostenvoranschlag Fr. 5000), 20 °/o, im Maximum Fr. 1000 ; 5. dem Mathias Schuler, Braunwald-Rüti, für Entwässerung und Urbarisierung auf ,,Grünena und ,,Höcheli"1, 0,? ha. (Kostenvoranschlag Fr. 3660), 25 %, im Maximum Fr. 915 ; 6. dem J. Hefti, Glarus, für Cisternenanlage auf ,,Mädli" (Kostenvoranschlag Fr. 1400), 25 %, im Maximum Fr. 350 ; 7. dem Job. Menzi, Brugg, Filzbach, für Urbarisierung von von 0,i5 ha. in ,,Voremwald", Jauchekasten (Kostenvoranschlag Fr. 1600), 25 %, im Maximum Fr. 400 ; 8. dem Hilar. Menzi, Voremwald, Filzbach, für Urbarisierung von 0,86 ha. in ,,Voremwald"1, Jauchekasten (Kostenvoranschlag Fr. 2550), 25 %, im Maximum Fr. 638 ; 9. dem Eustachius Menzi, Löhlenboden, Filzbach, für Urbarisierung von 0,46 ha., Jauchekasten, Wasserableitung (Kostenvoranschlag Fr. 3000), 25 %, im Maximum Fr. 750 ; 10. der Gemeinde Filzbach für Räumungsarbeiten auf 0,56 ha., hintere Allmeind (Kostenvoranschlag Fr. 1570), 20 °/o, im Maximum Fr. 314; 11. den Gebrüdern Zweifel, Lintthal, für Urbarisierung und Entwässerung der Liegenschaft Schnyderberg (Kostenvoranschlag Fr. 1000), 25 %, im Maximum Fr. 250 ;

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12. dem Rudolf Wichser, Lintthal, für Urbarisierung der Liegenschaft ,,Tschächli" 0,4 ha. (Kostenvoranschlag Fr. 2200), 25 %, im Maximum Fr. 550.

III. Dem Kanton B e r n für die Erstellung einer neuen Tromschwelle in der Ernme unterhalb der Eisenbahnbrücke der. JuraSimplon-Bahn bei Emmenmatt : 40 °/o, des aul Fr. 90,000 erhöhten, Voranschlages, jedoch nur bis zum Maximum von Fr. 36,000,, als 40 °/o genannter Summe.

(Vom 24. September 1901.)

Herrn Paul A c k e r m a n n wird das Exequatur als Vizekonsul der Republik Chile in Genf erteilt.

Nachdem der Verwaltungsrat der schweizerischen Nordostbahn dem von der Direktion und dem Verwaltungsratspräsidenten mit dem schweizerischen Eisenbahndepartement am 1. Juni 1901 abgeschlossenen Vertrag über den freihändigen Verkauf der Nordostbahn seinerseits die Genehmigung erteilt und ihn der Generalversammlung der Aktionäre mit dem Antrag, ihn endgültig gutzuheißen, unterbreitet hat, wird dem Vertrage von Seiten des^ Bundesrates die Genehmigung erteilt.

Das allgemeine Bauprojekt der auf dem Gebiete der Gemeinden Wetzikon, Goßau, Grüningen, utwil, Stäfa, Männedorf, Ütikon und Meilen liegenden elektrischen Straßenbahn WetzikonMeilen wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

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\Vahlen.

(Vom 20. September 1901.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Telegraphist in Silvaplana :

Joh. Peter Jäger, von Peist (Graubünden), Postcommis in Zürich.

(Vom 24. September 1901.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

·Oberpostcontroleur bei der Oberpostdirektion :

Florian Meng, Adjunkt des Kursinspektors bei der Oberpostdirektion.

Telegraphenverwaltung.

Chef des Telegraphen- und Telephonbureaus in Locle: Telephongehülfe I. Klasse in Bern: Telephongehülfe II. Klasse in Bern :

Emil Bourquin, von Sonvillier (Bern), Telegraphist in Delsberg.

Rud. Hefti, v. Hätzingen (Glarus), Telephongehülfe II. Klasse in Bern.

Friedrich Lüthi, von Rüderswil (Bern), Telegraphist in Bern.

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