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Schweizerisches Bundesblatt.

XXI. Jahrgang lll.

Nr. 40.

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9. Oktober 1869.

Botschaft de

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die zwischen der Schweiz und Spanien ausgewechselten Erklärungen üb gegenseitige Gleichstellung in Verkehrs^ verhältnissen mit der meistbegünstigten Nation.

(Vom 30. September 1869)

Tit..

Der Abschluss eines Handelsvertrags mit Spanien war schon längst einer der angelegentlichsten Wünsche unseres Handel.sstaudes uud nahm seit einer Reihe von Jahren die Thätigkeit der schweizerischen Behörden vielfach in Anspruch. Die besondern Verhältnisse jenes Landes aber, hauptsächlich dessen bisherige Handelspolitik, liessen von vornherein nur eine sehr entfernte Aussicht auf eine gedeihliche Unterhandlung durchbliken.

Die. Lage der schweizerischen Fabrikate war eine um so schwierigere geworden, seitdem Spanien mit Frankreich und dem deutschen Zollverein Haudelsverträge abgeschlossen , in deren Folge die Konkurrenzfähigkeit der erstern sich ernstlich bedroht sah , denn Franzosen und Deutsche .waren , vermoge der ihnen eingeräumten Zollbegünstigungen , in den Stand gesezt , zu weit niedrigeren Vreisen ^ zu verkansen. Um die Schwierigkeiten zu bezeichnen , mit denen der schweizerische Handel bisher zu kämpfen hatte, genügt es, die eine Thatsache zu erwähnen , dass . alle Stikwaaren , worin die schweizerische Haupteinfuhr nach Spanien..

Bundesblatt. Jahrg. XXI. Bd. III.

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besteht, dem Zollansaze von 40, 50 bis 100 Brozent des Werthes, je nach Gewicht und Fadenzahl, unterliegen, während die analogen Glasgower und Rottinghamer Artikel im Allgemeinen. nicht mehr als 4..) Brozente vom Werthe zu entrichten haben.

Ausser Frankreich und dem deutschen Zollverein sind die übrigen Staaten , mit denen Spanien Handelsverträge abgeschlossen . sollende .

die Türkei, Marokko, Ehina, Japan und die Hawaiischen Jnseln.

Mit Dänemark hat es bereits vor längerer Zeit eine Deklaration über gegenseitige Behandlung in Handels- und Zollangelegenheiten ausgewechselt,

die noch gegenwärtig in Kraft besteht. Handelsverträge mit Jtalien, England, Oesterreich, Schweden und Holland stehen in Aussicht.

^

Der erste Eutwurs Deines schweizerisch -spanischen Staatsvertrages über Niederlassung..^, Konsulats- und Haudelsverhältnisse und über Auslieseruna wurde von unserm Generalkonsal in Madrid, .^.rn. Ehapu....

im Jahre 1865 ausgearbeitet und von uns in Berathung gezogen.

Dieser Entwurf ging von der auch von uns getheilten Ansicht aus, dass für den beabsichtigten Zwek eine gegenseitige Erklärung , sieh aus dem Fusse der meistbegünstigten Ration zu behandeln , vollkommen^ ausreichend sei.

Leider waren auch damals die Zustände Spaniens keineswegs geeignet, der Hossnung aus erspriessliche Unterhandlungen Raum zu geben.

Es blieb nichts übrig., als in Erwartung anderer Zeiten das Projekt

zurükzulegeu.

Da ersolgte im September 1868 der Ausbruch einer Revolution, ^ die in den staatlichen Verhältuissen Spaniens einen vollständigen Umschwung herbeiführte und iu handelspolitischer Hinsicht den Anschauungen der Gegenwart grossere Geltung verschaffte.

Bald nach diesem Ereignisse meldete uus der schweizerische Konsul in Barcelona, mit Schreiben vom 26. Oktober 1868, dass die Einsühruug eines n e u e u Z o l l t a r i f s in Spanien bevorstehe, und es nun ..n der Zeit sein dürste, bei^ der dortigen Regierung das Verlangen nach .Gleichstelluug der schweizerischen Manusakte mit denen anderer Länder geltend zu machen. Wenige Tage später tras eine vom 3. Rovember

186.^ datirte Depesche des Hrn. Generalkonsuls Ehapu... aus Madrid

ein , worin derselbe , anknüpfend .an eine ihm von Schweizerhäusern dieser Stadt eingereichte Vorstellnng, betreffend die so naehtheilige ^ag.^ der schweizerischen Uhren- und Bijonteriefabrikation gegenüber der srauzosischeu und deutschen, deren Verkaufspreise, vermoge der ihnen zngestandeueu Vortheile , um wenigstens 25 Prozent billiger gestellt werden könnten , die Aufmerksamkeit des Buudesrathes neuerdings auf die ......othwendigkeit hinlenkte , die Gleichstellung mit der meistbegünstigten Ration für unsere Erzengnisse überhaupt auszuwirken.. Er schilderte die

43 von Tag zu Tag grosse.. werdende Gefahr ihrer Verdrängung von der Konkurrenz und erklärte , iu dem Absolusse eines Handelsvertrages, wofür gerade je^t der rechte Augenblik gekommen sei , indem von Seite Spauieus eiue günstige Aufnahme diesseitiger Erossnuugeu erwartet

werden dürse , das alleinige Mittel gegen die drohende Kalamität zu erbliken.

Wir ermangelten nicht, diese ^rage sofort iu Berathnug zu ^ehen, genehmigten in unserer Siznng vom 30. Rovember 186.^ die Jnstrnktion für den mit den Unterhandlungen. zu betrauenden schweizerischen ^Bevollmächtigten, und ernannten einen solchen in der Person des Hrn.

..Generalkonsuls Ehapu... in Madrid.

Jn Erwägung, dass in einem schwe^erisch^sp...nischen Vertrage weder von speziellen Tariszngeständnissen , noch auch von Erleichterungen im Grenzverkehr die Rede sein konne, eiue gegenseitige Erkläruug also, sich während der ^auer des Vertrages auf dem Fnsse^ der meistbegüustigten Ration zu behandeln, vollkommen genüge, adoptirten wir als Basis der Unterhandlungen, dem Grnndsaze moglichster Festhaltn.^ der in den bisherigen Verträgen vereinbarten Redaktion gemäss, dem Wortlant des Art. 1 des schweizerisch österreichischen Vertrags vom l 4. Jnli 1868, der sich wie folgt aussprieht .

.,^ie beiden vertragenden Theile geben sich die Zusicherung,

.,in Beziehung aus Eingangs- und Ausgangsabgaben sich

^wechselseitig ans dem ^usse ^behandeln.

der meistbegünstigten Ration zu

,,Jeder der beiden Theile verpflichtet sich demgemäß , jede

^Begünstigung, jedes Vorrecht und jede Ermässigung, welche er ,,in gedachten Beziehungen einer dritten Macht bereits zugestan..den hat, oder iu der ^olge zugestehen wird, gleichmässig auch ,,dem andern vertragenden Theile gegenüber ohne irgend welche ^Gegenleistung iu Kraft treten zu lassen.^ ^as Jnteresse üuseres Handelsstaudes gebot ein rasches Vorgehen.

Vollmacht und Jnstruktion u.urdeu demnach dem Generalkonsul in

Madrid gleichzeitig mit dem Austrag^ zugesandt, sieh in offizieller Weise bei der spanischen Regierung zu erkundigen , ob ihrerseits für den Abschluss eiues Handelsvertrages mit der Schweiz Geueigtheit walte , und im bejahenden Falle die Unterhandlungen unverzüglich zu beginnen.

Für den Fall, dass die spanische Regieruug , mit Rül.ficht aus das dort bestehende Vrovisorium , eine aufschiebende .Antwort ertheilen würde , ward der Bevollmächtigte dahin instruira , ein Eiuverstäudniss iu dem Sinne herbeizuführen , dass bis ^um Jukrasttreten des Vertrages die Behaudluug gleich der meistbegünstigten Ration gegenseitig saktisch zur

Anwendung gelange. Endlieh wurde der Bevollmächtigte in Bezng auf

^ ^

44 die Vertragssorm aufmerksam gemacht , dass , bei de.. Einfachheit des zu ordnenden Verhältnisses , die .^.luswechslnng von gegenseitigen Erkläxungen nach Analogie der schweizerisch - romischen Deklaration vom 15.

und 16. Juli 1868, genügend sei und demnach von einem formlichen Handelspertrage Umgang genommen werden könne.

Die Unterhandlungen haben den gewünschten Abschlnss erhalten.

Wie uns nämlich unser Bevollmächtigter mit Depesche vom 2. September

d. J. meldet, ist am 27. August durch ihn und den infolge Vollmacht

..^

Sr. Hoheit des Regenten des Königreichs, Don Fr.incisco ^errano v Domm^.i^.. am 20. August 1869 ernannten Vertreter Spaniens,^ Herrn Silvela, Ministex der auswärtigen Angelegenheiten, in Madrid eine Deklaration unterzeichnet und ausgewechselt worden , die mit der von der Schweiz mit dem Kirchenstaate abgeschlossenen im Wesentlichen konform ist. Die vom Minister ....... i lve la unterzeichnete spanische Deklaration lautet in deutscher Uebersezung wie folgt :

Deklaration.

,,Der unterzeichnete Staatsminister von Spanien , in Be,,tracht der ihm von Seite des Herrn Baul Ehapu..., General,,konsul der schweig. Eidgenossenschaft in Madrid , gegebeneu ,,Zusicherungen, wonach die spanischen Bürger, ihre Effekten und ,,Waaren auf Schweizergebiet in Hinsicht aus Handels - und ,,Zollangelegenheiten aus dem nämlichen Fusse behandelt werden, .,wie die meistbegünstigten Rationen , erklärt durch Gegenwär,,tiges, krast der ihm von Sr. Hoheit dem Regenten des Konig,,reichs verliehenen Vollmacht , dass die Schweizerbürger , ihre ,,aus der Schweiz stammenden Waaren ,. die zum Verbrauche ,,oder Transit nach Spanien gehen, in Bezng ans Formalitäten, ,,aus Einsuhr-, Aussuhr^, Transit- und Konsumozolle, sowie in

..Betreff der Fiskalgeseze überhaupt, gleich deu meistbegüustigten ,,auf die bereits zugestandenen als auf ^die ki.nstighin noch zu

,,Rationen behandelt werden sollen, und zwar in Bezug sowohl ,,gewährenden Vortheile.

^Gegenwärtige Deklaration tritt in Wirksamkeit, sobald sie ,,von beiden Theilen ratifizirt sein wird , und bleibt während Deines Zeitraums von zehn Jahren und weiterhin so lange in ,,Krast, bis der eine der hohen kontrahirenden Theile, ein Jahr ,,zum voraus, dem andern in offizieller Weise die Absieht, ihre "Wirksamkeit aushören zu lassen, kundgegeben haben wird.

,,Zur Urkunde dessen unterzeichnet und besiegelt der Ends,,untersehriebene die gegenwärtige Deklaration in Madrid am ,,27. August eintausend achthundert ueunundsechzig.

(L. .^.)

(^.) Manuel Silvela.^

45 Eine gleichlautende Erklärung wurde von Seite unseres Bevollmächtigten dem Vertreter Spaniens übergeben.

Jnhalt und Form dieser Deklaration stimmen mit unsern, dem Bevollmächtigen ertheilten Jnftruktionen, sowie mit der von der Bundesversammlung unterm 23. und 24. Juli 1868 genehmigten schweizerisch-

römischen Deklaration vom 15. und 16. Juli 1868 (Offiz. S.amml.

Bd. I.^, Seite 395) überein.

Vermöge der von ihr ausgesprochenen

Gegenseitigkeit der Behandlung gleich der meistbegünstigten

Nation, dieses eigentlichen Kernpunktes aller Handelsverträge, wird der

schweizerischen Jndustrie nicht allein die Möglichkeit zu einer erfolgreichen .Konkurrenz, sondern auch zu einer Erweiterung ihres spanischen Marktes gegeben. Und zu solchen Hossnungen sind wir um so mehr berechtigt, als sogar unter den so ungünstigen Verhältnissen einer jezt glüklicherweise geschlossenen Epoche sehr ansehnliche Mengen schweizerischer Erzeugnisse, namentlich Baumwollenwaaren , Uhren und Bijouterien, in jenem Lande immerhin ein weites und lohnendes Absazgebiet gefunden haben.

Jndem wir uns die Ehre geben , die Annahme des nachstehenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses zu beantragen , benuzen wir diesen ^lnlass, um Jhnen, Tit., den Ausdruk unserer vollkommensten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 30. September 1869.

Jm ^amen des schweizerischen Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

.^elti.

Der Kanzler der Eidgenossensehast :

Schi^.

46 .^es^lu^ent^rf.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. Septem-

ber 1869,

beschliesst:

1. Der zwischen der Schweiz und Spanien unterm 27. August in Madrid ausgewechselten Deklaration über gegenseitige Gleichstellung mit der meistbegünstigten Ration in Hinsicht der Verkehrsverhältnisse

wird die Genehmigung ertheilt.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. ^

....Wortlaut der Erklärungen.

^rl.^run^ d^ spanischen ^l.im^r^ ^r^liirun^ d.^^ schn^erischen ^eder ^u.^n^rti..^ Angelegenheiten.

ner^ll.onsul^ in ^.idrid..

.

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^ I a ^ a ^ o n .

I.l infr.t^rltn .^......^ro ^ ^t.^

I.^Ia.r^on.

ll^n ^l..^ t.ll^nu^ ^n.^ul ^en.^r^l

Le .^onss^né Consnl ^éner^l de la Conlederation Puisse à Madrid, en e^ard au^. assurances que lui a données ^on Excellence Monsieur

d^ l^ ^^n^der.t^^n ^^..t en ^..t.Irl.I ,. de que los cindadanos espanoles.. sns ekectos v merc^n^ clas ser.^n tratados en el territorio ^ni^o en materia de aduanas v de comerclo b^o el mismo pie que

kaires Etr.^u^res d'Esp.^^ue , que les citoyens Suisses, leurs effets et marchandises seraient traitas dans tonte. l'étendue de la Mo^ narclue Espagnole en ratiere de

^ .^^n.^ en vista de l.^s se^uri..

dades que le ha d.^do el ^.^r

M.tn.^l ^l..el.t, Ministre des A^

47 douanes et de commerce sur le meme pied que celui des Nations les plus favorisées, déclare par 1a presente en verln des Plems..Ponvoirs que lui a contrés le Conseil danos sni^os, sus efectos v las Föderal de la Confédération Puisse, mercaiicias procedente de .^..i^a que les citoyens espagnols , leurs destinadas al consumo de Es.^a elfets el leurs marchandises proveé enviadas de transito por dicho nant de l'Espagne destinés à la Estado, servii tratados en cuanto consommation de la Suisse ou en^ . a las formahdadcs y derechos de voyés en transit par cet Etat, imporlacion, de exportacion, de seront traits quant aux formalités transito, de consumos v en ^eneral, et droits d'importation, d'exportaen cuanto a todas las leyes fiscales tion, de transit, d'octroi et en al i^u.d de las de las Naciones général à toutes les lois fiscales, mas favorecidas, tanto respecto de a l'égal des Nations les plus favo...

las concesiones hechas basta el dia risées, qu'il s'a^sse de concessions como respecto de las que se ha^an faites jusqu'à ce jour ou de celles en lo sncesivo.

qui seront faites à l'avenir.

La présente Déclaration entrera La presente declaracion entrara en v^or despue^ que sea ratili^ en vigueur aussitot qu'elle aura ete^ cada por amhas Parles y se^uira ratifiée par les deux Parties, et elle sbendo obl^atoria por un pla.^o de demeurera obligatoire durant une die^ a^ios y despues hasta que una période de dix ans et au-dela jus..

de las Ahas Parles contratantes qu'à ce que l'une des Hautes Parbava notillcado olicialmente a la ties contractantes ait notili^ ofiiolra, con un an^o de anticlpacion.. ciellement à l'autre , une anué... à su intencion de hacer cesar sus l'avance, son intention d'en faire ekeclos.

cesser les effets.

En le de lo cual el infrascato En foi de quoi le ^oussi^né si^ne hrma v sella la presente declara.. la présente déclaration et y appose cion en ^.t..lrid a veintisiete de son cachet à Madrid le vm^t..scpt Agosto de mil ochocieatos sesenta Aol.it mil huit cent soixante..nenf.

y nueve.

los de las Naeioues mas favorecidas, declora por la presente, en v.rtnd de los plenos poderes que le ha confermo ^..I .^lt.^.1 ^ l..^ ^ .

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1869

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40

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.10.1869

Date Data Seite

41-47

Page Pagina Ref. No

10 006 282

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