931

#ST#

Summarische Uebersich

^

der

^

Ein Aus und Durchfuhr ul de Schweiz i m

M o n a t

M ä r z

1869

g e g e n ü b e r

1868.

Mit Angabe der wichtigsten Artikel diesel Verkehr.

932 ..^

^

Summarische ^lebersicht der ^in-.. ^lu.^ und ^nr.chfuhr in

Einfuhr.

Stüke.

..l.^^^.

7,373.

7,839.

Vom S tu k ta^rtes Vieh, und zwar Schmalvieh Grossvieh .

Bserde und Maulthiere Vom W er t h ta^irte Gegenstände: Mühlsteine. Akergerathe, Kähne, Gefährte und Eisenbahnwagen und deren

Bestandtheile

.

.

.

413.

Werth.

^r.

38,683.

7,447 7,871

398 Werth.

^.

50,484

Zugthierlasten.

^

Vom G e w i c h t , d. h. von der Z u g t h i e r l a f t ^ à 15 Zentner tax^te Gegenstände, .Total wo.^on : Brenn-, Bau- und ^nei..es .^u^hol^ .

Dachziegel, Baksteine u. dgl.

Holzkohlen, Koke, Torf, Steinkohlen .

Kartoffeln, Obst und frische Gewächse

.

Kalk und G.^ps , gebrannt und gemahlen Kalk, hydraulischer (im Taris nach Zentn e r tar^irt) .

.

.

l .

.

.

.

^ .

^ .

Stüle.

.

.

.

.

Vom G e w i c h t , d. h. vom R e n t n e r a 100 .^, ta^irte Waaren .

.

.

Total wovon: ...lmlung .

.

.

.

.

Baumrinde und Lohkuehen (im Tarif nach Zugthierlasten ta^irt) Baumwolle, rohe, und Abfälle .

Baumwollengarn nnd Zwirn aller Art Baumwollenwaaren aller Art Bettfedern uud Flaum Bier i n Fäfsern .

.

.

.

B^ijouteriewaaren .

.

.

.

Branntwein und Weingeist in Fässern ^ Branntwein und Li.^ueure in Flaschen Bücher, Mufikalien u. dgl.

Butter und Schweineschmalz Ehemische Vrodukte und Apothekerwaaren Eichorienwurzeln .

.

.

47,^^.

5,^39.

528.

29,304.

833.

1,372.

989.

^,^

Zentner.

Zentner.

788,^8.

5,358.

..^,^8

1,705.

34,671.

999.

3,326.

399.

4,180.

55.

9,801.

1,335 53,285 1,558 4,552 422 3,708 46 10,659

^1 631 27,314 1,779 1,139 1,282 4,899

34.

48

1,126.

3,107.

10,365.

1,059.

1,128 2,850 8,614

^

933 der .^chme^ im ^...onat ^.r.z 18^9 gegenu^r 18^8.

Ausfuhr.

.

.

t .

.

.

.

^ .

.Vom Stük taxâtes Vieh, und zwar Schmalvieh Grossvieh .

Bserde und Maulthiere

Stüke.

6,152.

4,303.

Holz, gesägtes und rohes .

Holzkohlen

.

.

.

^.

.

.

.

202

238.

Werth.

Vom W e r t h tax^irt :

..^..l. ......

Stüke 5,024 4,156 Werth.

^r.^

418,390. 767,927 12,052.

6,035 Zugthlerlasten.

Vom G e w i c h t , d. h. von der Zu^gthi.erlast à 15 Zentner tarnte Gegenstände, Total wovon: Eisenerz .

. . .

Dachziegel und Baksteine .^ Sohlen: Steinkohlen, Braunkohlen Kartoffeln, Obst, frisches ^e.

G^ps, .gebraunt und gemahlen .

Vom Gewicht, d.h. vom Z e n t n e r à 100.^, ta^irte Waaren .

. ^ ..

wovon : ^lmlung .

..

..

. . .

Baumrinde und Gerberlohe ^Baumwolle, rohe, und Abfälle . ^ .

Baumwollengarn und Zwirn aller Art Baumwollenwaaren aller Art Bettfedern und Flaum ^ .

Bier .

.

Bijouterie, Metalle, edle, ...e.^ .

Branntwein und Weingeist in Fässern u n d i n Flaschen .

.

.

.

Branntwein, ^Wermuthgeist und Kirschwasseren ^ässern und^Flasehen Bücher und Musikalien Butter

.

.

.

.

.

^

.

Ehemisehe Brodukte und Apothekerwaaren Eichorienwurzeln .

.

.

.

60.

1,133.

284.

978.

786.

^8 181 1,415 607 482 631

Zentner.

Zentner.

^,8^.

I3^7I. I.^70 124.

25 494.

479 8,078. 3,088 7,937. 8,545 18,498. 21,667 26 . 13.

3 20.

7.

2 159 208.

731.

383 1,176.

823 3,112. 1,800 293 519.

65.

934 ^.nsnhr.

.

^ .

.

i l .

.

Zentner.

Dxoguerien ,

Gewürze , Farben und

Farberden . . . . .

Eisen, gezogenes, geschmiedetes, Eisenblech und Eisendrath . . .

Eisen, rohes, .und Eisen zum Maschinenbau . . . . . .

Eisenguss, grober, und verarbeiteter .

Eisen- und Stahlwaaren und Ouineaillerien . . . . .

Farbhölzer, Farbkräute... u. f. w., gan^ und zerkleinert . . . .

Flachs, Hanf und Werg . . .

Felle, Häute, rohe und ungegerbte .

Getreide und Hülsenfrüchte . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

und zwar.

.

.

.

l .

.

^ .

Zentner.

6,010.

5,920 30,086. 24,720 24,390. 21,627 6,839. 8,437 5,724.

5,788 4,430.

6,055 822. 1,432 1,241.

1,152 266,016. 332,686

.

.

l .

.

^.

Rentner.

Zentner.

.^orn . . 224,773. 291,^04 Roggen . . 2,783. 3, l 15 Hasex . . 15,700. 10,896 Gerste . . l 2,238.

5,480 Mais . . 9,042. 17,932 Bohnen . .

102.

1,66t Erbsen . .

153. 385 Richtbenannte 1,225.

2,013 Glaswaaren aller Art . . . 5,131. 4,9^6 Holzwaaren und Mobeln .

.

.

1,902.

1,914 Kassee und Kaffeesurrogate . . 21,958. . 17,940 ^assee, Eichorienkasfee . . . 4,576. 4,^56 ^äse . . ^ . . . .

624. 660 .^.app und Krappwurzeln . . . 1.332. 2,323 .^upserschmiedwaaren

.

.Leder, rohes und gebeiztes ^

.

.

55.

. . .

Lederwaaren, grobe und seine .

.

Leinen- und Flachsgarn, ^ Baktuchgarn,

Strike und Schnüre leinen ....e. .

.

.

990.

.

Zugthierlasten tax^irt) .

.

.

Maschinen und Maschinenbestandtheile .

Mehl . . . . .^ Messing- und Rotl^iesserwaaren

.

830

3,182. 2,724 1,886. 1,724

.Leinwand, Leinenband, Zwillich, Bak.Lumpen und Makulatur (im Tarif naeh

40

1,568. 1,447

^

900.

6,175.

1,590 3,439

14,535. 24,847 141. 157

935

A u s s u h r.

^ ^ .

Zentner.

Droguerien, Gewürze und Farben aller

Art . . . . . .

Eisendrath . . . . .^ Eisen und Stahl, roh ...

Eisenguss und Eisenwaaren .

.

1,188.

1,176 356. 521 1,963.

5,855 1,408.

952

Eisen , geschmiedetes , Eisenblech und

Eisenguss, .^uineaillerie u. feine Stahl-

waaren

.

.

.

.

.

181. 2 8 7

Farbhölzer, Krauter und Wurzeln, roh oder gemahlen .

.

.

.

Flachs, Hanf und Werg .

.

Felle und^ Häute, rohe, ungegerbte Getreide und Hülsenfrüehte .

.

Glaswaaren aller Art Holzwaaxen und Möbeln .

.

Kaffee

.

.

.

.

.

526.

.

.

.

.

.

l .

.

^ .

Zentner.

559

249. 60

.

4,318.

2,382.

4,539 6,135

.

200.

2,315.

178 886

.

7 8 .

2 7 6

Käse . . . . . . 31,393. 26,353 Krapp und Krappwurzeln .

.

38.

311 Kupser u n d Kupserwaaren .

.

.

98.

.13 Leder aller ^lrt 397. 592 Lederwaaren .

.

.

.

.

Leinen- und Flachsgarn, Seilerwaaren

9

0 .

47.

21 186

.Leinwand und Bakleinen .

.

.

377. 285

Lumpen und Makulatur

.

.

398.

.

Maschinen und Maschinenbestandtheile .

Mehl .

.

.

.

Messing und Messingwaaren

.

.

.

.

8,524.

275 5,306

1,683. 3,124 46.

9

936 Einfuhr.

^.^.

Metalle, rohe, als : Blei, Erz, Zink, Zinn u. s. w. .

Mineralwasser .

.

Nudeln und andere Teigwaaren Obst, gedorrtes .

.

Oele aller Art, nicht medizinale

Tupfer, .

.

.

.

.

.

.

Bapier und Bappendekel .

Reis

.

.

.

.

Sämereien .

Seide u. Floretseide, roh u. gesponnen Seideneoeons und Seidenabfälle .

Seidene und halbseidene Stoffe und Fabrikate .

.

.

.

.

Seifen

.

.

.

.

.

Soda, rohe und künstliche .

Stroharbeiten, feine nnd gemeine Tabak in Blättern und Earotten Tabak, fabrizirter .

.

.

Talg und andere Fettwaaren

Talglichter

.

.

.

.

.

.

Topserwaaren, feine Topserwaaren, gemeine

.

.

l ^ ^ .

Zentner.

Zentner.

4,471.

1,214.

312.

154.

28,190.

1,3l5.

4,980.

15,288.

2,533.

1,198.

4,796

1,500 391 235 17,^66 1,080

6,549 13,806 2,795

1,698 177

185.

3,197. ^ 3,207 5,145.

7,729 168.

154 5,706.

7,411 1,321.

1,480 1,300.

1,974 24.

48 2,083.

1,052 951 .l ,079.

Uhren aller Art und Uhrenbestandtheile Wein i n Fässern .

.

.

.

Weine i n Flaschen .

.

.

.

Weinstein, roher und gereinigter Wolle, rohe .

.

.

.

.

Wollengarne .

.

.

.

.

Wollenwaaren aller Art .

Zuker und reiner S^rnp .

176 161.

90,311. 103,620 795 807.

77 37.

1,307 2,138.

434 382.

4,012 4,944.

14,881. 19,323

Malze, Gerstenmalz u. dgl.

10,516.

19,721.

1,387.

1,492.

Sal^ (Kochsalz und Viehsalz .

Sehwesel, roher und gereinigter

Südfrüchte

.

.

.

.

.

7,953 19,040

5,281 1,140

937

A n s s n h r.

.

I .

.

.

.

.

^ .

.

Zentner.

.

.

..

.

^ ^ .

Zentner.

Metalle, rohe, nicht benannte .

.

319. 131 Mineralwasser .

.

.

.

411.

178 nudeln . . . . .

649. 431 Obst, gedörrtes . . . .

551. 201 Oele aller Art . . . .

682.

559 Bapier und Bappendekel .

.

. 2,045.

1,^08 Reis . . . . . .

70.

15^ Sämereien . . . . .

733.

500 Seide und Floretseide . . .

1,430.

1,49^ Seideneoeons und Seidenabfalle .

1,235.

567 Seidene und halbseidene Waaren . 2,972.

3,265 Seisen . . . . . .

100. 11^ Soda . . . . . .

214. 178 Strohhüte und Strohgeslechte .

.

1,175. 1,357 Tabak in Blättern . . .

40.

24 Tabak, fabxizirter .

^ 440.

504 Talg und andere Fettwaaren .

.

157.

10^ Talglichter . ^.

10.

13 Topferwaaren, Steingut, Fa^enee u. dgl.

347. 271 Topferwaaren, gemeine (im Tarif nach Zugthierlasten ta^irt) . ^ .

.

1,425.

1,290 Uhren aller Art 379. 86 Weine aller Art , in Fassern und in

Flaschen . .

Weinstein . .

Wolle, rohe . ^ .

Wollengarne . . .

Wollene und halbwollene Zuker . . .

Kleien . . .

. .

. .

. .

. .

Waaren . .

. .

Manufakturwaaren, nicht benannte

.

.

.

.

.

.

.

1,527. 1,357 141. 2 0 4 805. 902 356. 75 315. 232 260.

237 4,060.

4,522 80.

130

938 Dnr chfuh r.

Die ....^...mmtdurchfuh.: dieser Monate betrug : .

.

l .

^ .

Stüke.

Vieh

.

.

.

.

.

.

.

.

4,282.

.ll..^.

Stüke.

3,390

ZugthierIasten.

Holz aller Art, Bretter, .^alk n. a. m. .

Waaren, verschiedene

.

.

.

.

2,365.

2,536

Zentner.

Zentner.

. 112,475.

195,957

939

^n^nz- Beschluß die ^ertheilung der ^ebe.^ben betreffend.

(Vom 3. April 1869.)

Die e i d g e n ö s s i s c h e K o n f e r e n z zu Gunsten der Wasserbeschädigten vom Jahr 1868, nach Einsicht der Berichte des eidgenossischen Eentralkomites in Zürich vom 28. Februar .

und 10. Mär^ 1869,

beschlie sst:

.Artikel 1.

Die Sehäzungstabelien der eidgenössischen Schwer, wie sie von dem eidgenossischen statistischen Bürean in Uebersichten des Schadens nach den Gegenständen definitiv zusammengestellt .worden sind, werden als Grnnd.^

lage für Berechnung .des Schadens und für Verkeilung der Hilfsgelder

anerkannt mit ^ folgenden Modifikationen: a. Unter Uri ist der Schaden der privaten statt ans ^r. 270,672 auf Fr. 370,672 anzusehen ; b. der von den Experten beantragte und in der Gesammtsumme aufgenommene (Tabelle zur .^eit.. 12) Znsehlag von ^r. 78,676 für Gebäude u...^ ^andsehaden im Kanton ^t. Gallen ist nicht auszunehmen und daher der Gesammtschaden auf die Summe von

Fr. 2,359,489 herabzusehen.

Art.^ 2.

Der Bundesrath wird ersucht, die sämmtlichen Kosten der Kommissionen, Expertisen, Transportspesen (mit Ausnahme derjenigen sür das nachträglich angekündigte ungarische Getreide), Publikationen u. s. f.

aus die Bundeskasse zu übernehmen.

940

Art. 3.

Die gesammelten Hilssgelder werden für die Wasserbeschädigten der Kanone Uri, St. Gallen, ^aubünden, Hessin (mit fontana), Wallis (mit .^bergestelen) und der liechtensteinischen Gemeiude Bauers verwendet : a. Die gemeinde Bauers wird in Betreff des Vrivatsehadeus bei der Verteilung ans ganz gleichem Fnss behandelt, wie die süuf Schwei^^...toue.

b. Aus das Gesuch, dass Vättis-Vason (Gemeine Bsaffers) mit seinem Hochwasserschaden vom Jnli t^68 im betrage von ^r. 21,986 und Vättiserberg mit einem Brandschaden von ^r. 17,200 (S. 39, Bundesblatt 315) anch in die eidgeuossische Liebessammluug ansgenommen werden , wird nicht eingetreten , mit Rüksicht daraus, dass die kantonale Kollekte von ^.t. Gallen im Betrage von über ^r. 100,000 der dortigen Regierung ^ur freien Verwendung überlassen bleibt.

c. Den Gemeinden Escholzmatt und Marbach wird sür ^ihre Wasserbeschädigten neben den schon gelieferten .^atnralgaben , im gewertheten Betrage von Fr. 2436, der Ertrag der in den Aemtern Entlibuch und Willisau gesammelten allgemeinen Liebessteuer im Betrage von ^r. 6953. 31 ^.gestellt.

..... Den durch Hochwasser im Sommer 1868 geschädigten Gemeinden von Oberhasle werden die im Amtsbezirke .^.berhasle gesammelten Gaben überlassen, so weit diese nicht bereits der Bundeskasse ab^ geliefert sind.

e. ^ür Obergestelen und Fontana ist der Bezug von Liebesgaben au die Bedingung gel.nnpst, dass die abgebrannten Ortschasten nach einem rationellem Vlan, welcher die Genehmigung d..r Regieruu^ des Kautons erhalten hat, wieder aufgebaut werden.

Art. 4.

Die mit besondern ^wekbestimmungen eingelangten Gaben werden als Spezialgaben aus der allgemeinen Liebessammlun^ ausgeschieden und den betreffenden Beschenkten ^um voraus ^..gestellt oder ^geschlagen.

Art. 5.

Die in den Kautonen Uri, St. Gallen, Graubnuden. Dessin und Wallis und iu Liechtenstein gesammelten .^ilssgelder werden aus dem Ver^eichniss der Liebesgaben besonders erwähnt , aber der allgemeinen Liebessammlung nicht Angeschlagen, sondern den Stressenden Kantonen überlassen. Dasür übernehmen diese Kantone die Verpslichtnng, diese Gelder sowohl als diejenigen Spe^ialgaben, die ihnen als Kantonen noch zukommen, für die Wasserbeschädigten, ^namentlich zur Besriedigung

94t von besondern Bedürfnissen, z. B. Unterstüzung besonderer Brivatnoth, für Beiträge an Auswanderer, für das Kinderasyl, für Verbesserung oder Trauslokation von Wohnungen ^.. zu verwenden. Für alle diese speziellen Bedürfnisse wird daher keine Summe aus der allgemeinen Liebessammlnng in Abzug gebracht, sondern vertrauensvoll den Kantonen überlassen , dass sie ihre Sammlungen in zwekmässigster Weise zur Ergänzung der eidgenössischen Hilssgelder für die obgenannten Zweke und zur Ausgleielung sich ergebender Missperhältnisse perwenden werden.

Daher werden die an das Hilfskomite eingelangten Vetitionen mehrerex^Bersonen und Gemeinden für spezielle Berechtigung den betrefsenden Kantonen zur Erledigung zugestellt.

Art. 6.

Die sämmtlichen Raturalgaben werden zu dem von dem Eentralhiisskomite angesezten und von den fünf Kantonen anerkannten Sch..zungswerthe den Hilfsgeldern zugeschrieben und in diesem Werthe den einzelnen Kantonen an ihren Theil.^uoten als ^bereits empfangen abgerechnet.

Art. 7.

Aus den Hilssgeldern , welche nach Vollziehung der in den Artikeln 3 bis 5 enthaltenen Ausscheidungen zur Verwendung übrig bleiben, werden ^zunächst weiterhin ausgeschieden: .... eine Summe von ^r. 50,000, welche nach der Bestimmung des Bundesrathes so weit nöthig sür die unvermöglichen Hinterlasseuen der bei der Uebersehwemmung Umgekommenen verwendet werden soll , b. eine Summe von einer Million, welche als Reservefond sür Herstellnng von ^chuzbanten zu dienen hat und ihre Verwendung nach Massgabe von Art. 11 finden wird. ^

Art. 8.

Der ganze Rest der Hil.fsgelder soll zur Vergütung des von Bri^ vaten erlittenen Schadens verwendet werden. Es wird zu diesem Be^ hufe, nach einer billigen Verbesserung der Klassifikation von Wallis, unter die Kantone Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis, sowie an die Gemeinde Balzers vertheilt, und zwar nach Massgabe des von den privaten derselben erlittenen Schadens und in Berüksichtigung des Verhältnisfes , in welchem dieser Sehaden nach der Uebersichtstabelle 1 (zur Seite 12 der Berichte der Expertenkommission) aus die drei Klassen ,,arm^, ^eingeschränkt^ und ,,wohlhabend^ entsällt. ^) Der Schaden des Staates, der Gemeinden und Korporationen fällt ausser Betracht.

^

. ^ Siehe Seite 288 hlevor. .

Bunde.^Iat^. ^ahrg.X^. Bd.I.

67

942

Art. 9.

Die Verkeilung aus die einzelnen Beschädigten ist Sache der betreffenden Kantone , beziehungsweise der Vorsteherfchaft von Bauers.

Doch find dabei folgende Rormen ^u beachten: a. die .Quoten sollen vollständig pertheilt werden .

b. diejenigen Beschädigten. welche als wohlhabend betrachtet werden.

können und auch durch die erlittenen Beschädigungen in ihrer ökonomischen Lage nicht sehr erheblieh ^urükgekommen sind , bleiben von jeder Theilnahme an den Hilfsgeldern ausgeschlossen; c. unter^ denjenigen , welche ^ur Theilnahme zugelassen werden , soll, nach Massgabe der nach der Katastrophe bestehenden Vermoge.nsverhältnisse , eine Ausfeheidung in drei Klassen: ..ganz arm^, ,,eingeschränkt^ und ,,verhäl.tnissmässig wohlhabend^ gemacht und der Brozentsaz, mit welchem sie an den Hilssgeldern zu parti^ipiren haben, in dem Sinne angemessen abgestuft werden, dass je die ärmere Klasse mit^ einem grossern Vrozentsaz bedacht wird.

Art. 10.

Jst auf Grundlage porbezeichneter formen in einem Kanton der Vertheilungsplan entworfen , so ist er dem Bundesrathe znr Genehmigung vorzulegen. Derselbe wird daraus hinwirken, dass, so weit thun^ lich, in den verschiedenen Kantonen bei Abstufuug der Bro^entsäze für die einzelnen Klassen gleichmäßig verfahren werde.

Sind die Vertheilun^slisten ausgefertigt , so sollen ste in den resp.

Gemeinden während einer angemessenen Zeitfrist ossentlich ausgelegt und dadurch den Betheiligten ..Gelegenheit geboten werden, abfällige Reklamationen bei den Kantonsbehorden, eventuell beim Bundesrathe zu erheben.

Ueber die geschehene Verkeilung soll dem Bundesrath Rechnung abgelegt und der Ausweis, dass alle Berechtigten ihre Betrefsnisse er..

halten haben , geleistet werden.

Art. 11.

Die Million, welche nach Art. 7 sür Sehnzbauten bestimmt ist, bleibt in Verwaltung des Bundesrathes und soll von demselben naeh

und uach lediglich für dringende und zwekmässige forstliche Vorkehren,

sowie sür Verbauungen , Wuhrungen und ähnliche hydrotechnische Arbeiten im Bereiche der durch die Überschwemmungen vom September und Oktober 1868 betroffenen Theile der fünf Kantone Uri, Graubünden , ^t. Gallen , Hessin und Wallis verweudet werden , und zwar mit besouderer Rüksicht auf die am schwersten betrosfenen und dürftigsten Thalfehasten , sowie ans folehe Bauten , welehe , weil mehr lokaler Ratur,

^

943

mit Bundessubsidien nicht bedacht werden , und unter. Festhaltung des Gesichtspunktes, dass vorab die durch die leztjährigen Verheerungen beschädigten Liegensehastsbesizer und die sonstigen ärmern Theile der Bevölkerung der betreffenden Gegenden auf Unterstüzung aus den Hilfsgeldern Anspruch haben.

Der Bundesrath ist ersucht, darauf zu achten, dass alle diejenigen gemeinden und Korporationen , welche aus diesem Separatsond Zuwendungen erhalten, nach Massgabe ihrer Kräfte sich an den betretenden Bauten ebenfalls betheiligen.

Art.^ 12.

Da die Wasser- und Brandbeschädigten im Kanton Wallis, ehe sie in die allgemeine .Liebessammlung eingeschlossen wurden, schon bedeutende Beisteuern erhalten hatten, so wird eine Summe von Fr. 20,000 dem Total der Liebessteuer zugesehlagen. Für diesen Betrag wird der Kanton Wallis aus Rechnung seiner Ouote für Vripatunterstüzung belastet.

Art. 13.

Hilssgelder, die nach dem 1. April 1869 noch eingehen, werden dem Separatfond für Schuzbauten (Art. 7) zugetheilt.

Art. 14.

Der Bundesrath wird ersucht, aus Grundlage des gegenwärtigen Beschlusses die den Kantonen nach Art. 8 zuzuscheidenden Quoten desinitiv festzustellen.

Bern, den 3. April 1869.

Jm Ramen der Konferenz, Der P r ä s i d e n t : Schenk.

Der Protokollführer:

Schiel

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Summarische Uebersicht der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Monat März 1869 gegenüber 1868.

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.04.1869

Date Data Seite

931-943

Page Pagina Ref. No

10 006 122

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