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Schweizerisches Bundesblatt.

XXI. Jahrgang. I.

Nr. 5.

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6. Februar 1869.

Bericht der

ständeräthlichen Kommission,

betreffend die Fortsetzung der

topographischen Aufnahmen und Publikationen der topographischen Aufnahmsblätter.

(Vom 10. Dezember 1868.)

Tit..

Mittelst Botschaft des Bundesrathes, vom 28. Rovember 1868, werden der Bundesversammlung zwei Gesetzes-Entwürfe .zur Brüsung und Genehmigung vorgelegt, b e t r e f f e n d die F o r t s e t z u n g d e r t o p o g r a p h i s eh e n A u s n a h m e n u. n d d i e P u b l i k a t i o n d e r t o p o g r a p h i ch e u A u s n a h m s .. l ä t t e r.

Jn der Botsehast des Bundesrathes wird auf den Schlussberieht des Herrn .Generat Dufour über die topographische Karte der Schweiz, vom 31. Dezember 1864, hingewiesen, uud daraus ausmerksam gemacht, dass unter den zur .Vervollständigung der schweiz. topographischen Karte noch auszuführenden Arbeiten die A u s n a h m e mit H o r i z o n t a l k u r v e n d e r j e n i g e n Theile der all ge m e i n e n K a r t e , für w e l c h e m a n sich b e s e h r ä u k t e , K a r t e n v o n g r o s s e r e m M a s s sta.be auf den Massstab von 1/100000 zu r e d u z i r e n , verzeichnet sei.

Die von der eidgeu. Militärbehorde ernannte , aus Jugeuieuren uud Aftrouomeu besteheude Kommissiou erachtete diese Karten sowohl mit Rücksicht auf die Schraffirung als den Grnndriss für genügend, und

Bundesblatt. Jahrg. XXI. Bd. I.

15 .

174 befürwortete deren Annahme und Benutzung. Diese Karten betreffen die Kantone Aargau, Solothurn, Thurgau, Appenzell, Reuenburg und das ehemalige Bisthum Basel. Jm Allgemeinen galt die Vorsehrist, die Aufnahme der relativ ebenen und am meisten bewohnten Theile der

Schweiz im Massstab von ^^, diejenige der gebirgigen Theile,

^wo viel weniger Einzelheiten zu verzeigen sind, im Massstab von ^^ aufzunehmen und den Stich der Karte selbst im Massstab von .^.^ auszuführen.

Zur Beschleunigung des .Werkes wurde in den genannten Fällen von dieser allgemeinen Vorsehrist abgegangen.

Es wäre allerdings zweckmässiger gewesen, anstatt der Benützung dieser Karten , welche in mancher Hinficht zu wünschen übrig liessen , ganz neue Ausnahmen zu veranstalten, denn die Terraiu-Rekognoszirungen, die nothwendig gewordenen Berichtigungen und Korrekturen und besonders das sehlende Rivel.lement haben fast ebenso viel Mühe und Zeit in Anspruch genommen, als wenn Alles neu bearbeitet worden wäre. Bei topographischen Arbeiten, auf deren genaue Ausführung besonderen Werth zu legen ist, bietet die Benutzung alter uud theilweise unzuverlässiger Materialien wenig Vortheil.

Diesem Umstande ist es zuzuschreiben, dass gegenwärtig für 277,5 ....^uadratstuuden schweizerischen Gebiets keine zuverlässigen vorhanden sind.

Messungen

Die Arbeiten für die topographische Karte der Schweiz wurden im

Frühjahr 1833 begonnen und mit dem Jahre 1864 vollständig beendigt.

Diese Arbeit, eine Frucht unsäglicher Mühen und Anstrengungen, nahm 32 Jahre in Anspruch und kostete die Eidgenossenschaft, abzüglich der Beiträge der Kantone, mehr als eine Million ^ranken. Wir besinn nun aber auch ein schweizerisches Denkmal, das den sehonsten und vollkommenden Leistnngen der grossen Staaten in diesem ^aehe ebenbürtig an die .^eite gestellt werden dars.

^Wie bereits bemerkt worden , ist der grosste Theil der^chwei^ nach den strengen Erfordernissen der Wissenschaft aufgenommen.

Um jedoch in allen Theilen eine vollständig genaue .Karte der .^ch.^eiz zu erhalten, welche alleu Anforderungen entspricht, ist die Verausgabe d^r Aufnahmen ^u bewerkstelligen, ua.h vorheriger Ergänzung und Berichtigung oder eiuheitlieher Reuvermessuug aller jeuer Kantone und Landestheile, welche entweder noeh gar nicht, oder nur ungenügend oder nach verschiedenen Methoden und Massverhältnissen ausgenommen wurden.

Der vom Bundesrath vorgelegte Gesetzes-Entwurf, betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen, schlägt vor, die topographie sche Vermessung uud Ausnahme des Gebiets in denjenigen Kantonen und Kantonstheilen fortzusetzen, in denen bis je^t noch keine regelmässigen

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topographischen Aufnahmen stattgefunden haben, nämlich in den Kautonen Reuenburg, Basellaudschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau , Thurgau, Appen^ll Ausser- und Juner.^Rhoden , und in einem Theile des Kantons Bern. Die Aufnahmen werden von der Eidgenossenschaft im Massstab vo... 1 : 25000 ausgeführt.

Die Kosten werden von dem Bund und den Kautonen zu gleichen

Theilen getragen.

Der Bundesrath bestimmt die Reihenfolge und den Umfang der

jährlich auszuführenden Arbeiten und ist im Allgemeinen mit der Vollziehung dieses Gesezes beaustragt.

Bezüglich der Kosten ist noch hervorzuheben , dass die Aufnahmen per .^uadratstunde im Ganzen ^r. 600 betragen , wovon der Bund die Halste zu übernehmen hat. demnach wird die gan^e Arbeit der Eidgenossenschaft eine . Ausgabe von Fr. 83,200 veranlassen , welche Summe sich auf 8 bis 10 Jahre vertheilen wird.

Die Kommission erklärt sich aus den oben augegebeneu .gründen mit dem Gese^es-Entwurf. betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen, einverstanden und empfiehlt dessen Annahme.

Der zweite vom Bundesrath. eingebrachte Gese^es-Eutwurf betrifft die Vublikatiou der topographischen Ausnahmen.

Der bundesräthliche Bericht sührt aus, dass der Massstab des topographischeu Atlasses (./^.^) sür technische Zwecke nicht ausreicht.

Derselbe ist zu ^klein und macht es nothwendig, viele Details bei der Reduktion zu unterdrücken. zudem wird bei der Darstellung des Terrains mit ^chraffirungen die pxäzise geometrische Bestimmung der Oberfläche ausgegeben und durch eine Verkeilung von Licht und Schatten erseht, um lediglich die Reigung der Oberfläche und die allgemeine Gliederung

des. Reliefs auszudrücken.

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Die Darstellung des Terraius mit Riveaukurveu, wie sie in den

Aufuahmsblättern angeweudet siud, ist das einzig praktisch.^ Mittel, um unregelmässige flächen geometrisch genau iu allen Theilen aufzunehmen .^ der zu diesem Zwecke brauchbare Massstab beginnt im Gebirg mit ^^ und im ebeneren Land mit .^^. Mit Hilse solcher Karten ist es moglich, den Bbschnngsgrad jeder einzelnen Stelle zu bestimmen, Brofile in jeder beliebigen Richtung zu erstellen, jeden Vuukt iu seiner Lage und in seiner Hohe geometrisch zu bezeichnen, und überhaupt das Terrain in allen seinen Raumverhältnissen mathematisch genau darzustellen.

Diese Karten a l l e i n siud daher für den T e c h n i k e r

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brauchbar. Mit ihrer Hilfe kann er Vorstudien für Strassen. und Eisenbahnbauten ohne kostspielige Arbeiten auf dem^ Terrain vornehmen, ein Traee mit gegebenem Gefäll aus seiner ganzen Länge bestimmen, unter einer Anzahl von Hoheuübergängen den ^weckmässigsten aussuchen, die relativen .Hohenlagen einzelner Bunkte gegenüber andern ermitteln, den kubischen Jnhal.t bestimmter ^Abschnitte berechnen u. s. w.

Die taktische Würdigung des Terrains ist ebenfalls nur durch dieses Mittel erreichbar, und daher auch von dieser Seite diese Augelegenheit in hohem Grade wichtig.

Brivaten, Techniker, Gesellschasten, Behorden, welche theils technische, theils wissenschaftliche Zwecke verfolgen , haben von jeher das Bedürfniss empfunden, solche harten im Ausnahmsmassstab mit Kurven zu besitzen. Die Kantone Zürich, Waadt und Luzern haben sich desshalb veranlagt gesehen, auf eigene Kosten solche Karten erstellen zu lassen und zu veröffentlichen.

Allein diese Bublikatioueu und die daraus verwendeten Kosten sind sür das grosse Bublikum zum ^ guten Theil verloren, weil die Herausgabe meistens nur in einer geringen Anzahl von Exemplaren erfolgte, und die Blatten und Steine nicht mehr vorhanden sind, wobei noch ^u bemerken ist, dass selbstverständlich ein einheitlicher technischer Blau bei diesen Arbeiten nicht beobachtet und nicht selten die Genauigkeit und andere Vorzüge der Originalausuahmen geopfert wurden. Wenn daher die von der ..Eidgenossenschaft und den Kautonen erstellten ^topographischen Arbeiten ihren eigentlichen praktischen Rutzen äussern und Jedermanu zugänglich sein sollen , so ist es unerlässlich, die Ausnahmsblätter in dem ursprünglichen Massstab nach einem einheitlichen und technisch richtigen Blaue herauszugeben.

Die Zahl der herauszugebenden Blätter beträgt 546 , nämlich 42.) zum Massstab von ^..^ und 117 zu ^^. Die Erstellnngskosten eines Blattes betragen, bei eiuer Auflage vou 1000 Exemplaren: ^m Massstab von

1) Kupferstich . .

.Fr.

^ 2) Lithographie .

. ^ 3) Kupferstich u. Lithographie ,, Rach obiger Berechnung stellt sich

746 ^r. l)0^ 672 .. 740 071 ,. ^ 814 der Mittelpreis,

^.^..e.

^.^.^.

.per Blatt in ^.^ auf Fr. 709 ,, ,, ,, ^^^.^.^^ ,, ,, 777

Also kostet das Ganze Fr. 395,070.

Hiervon ist aber sür die schon publizirten Aufnahmen .der Kantone Zürich, Waadt und Ludern ein Ab^ug zn machen, indem dieselben eutweder^ uicht neu publizirt, oder do^ nur durch Ueberdruck in das Rormalformat gebracht werden.

177 Jm erstehen Falle beträgt der .^ua für 152 Blatter

Jm ledern nur ungefähr die Hälfte mit

.

Fr. 107,768 ,, 53,884

Zieht man nun die kleinere Summe ab, so betragen die Gesammtkosten Fr. 341,186, wovon dem Bunde die .^älste ausfallen wird. Gesellt, die Arbeit vollzieht sieh in 25.--30 Jahren, so beträgt die eidgen.

Betheiligung jährlieh eirka 6,000 Fr. ^

Der vom Bundesrath eingebrachte G e s e ^ e s - E u t w u r s b e t r e s f e n d die P u b l i k a t i o n der t o p o g r a p h i s c h e n .Aufnahmen enthält folgende Bestimmungen : ,,Die Eidgenossenschaft unternimmt die Bublikation der topographie scheu Ausnahmen im Origiualmassstab und betheiligt sich an den daherigen Kosten uach folgenden Grundsätzen: Die Bnblikatiou. geschieht nach einem einheitlichen Blaue. Der Herausgabe eines jeden Blattes ^hat die Revision, Ergänzung oder Umarbeitung der Ausnahmen voranzugehen.

Die Herausgabe erfolgt nur, insosern sich Behorden, Gesellschaften ^oder Briva.eu vertragsmäßig verpflichten . die Hälfte der Kosten der ersten^Ers..e.lu..g ^tich und Druck) zu übernehmen.

Die Reihenfolge der Bublikation wird durch die abgeschlossenen Verträge geregelt.

Der Bundesrath ist mit der Ausführung des Gesezes beauftragte Aus Anfrage der Kommission, wem die Blatten und ^teiue,-welche zur Vervielfältigung der Ausnahmen dienen, zu Eigeuthum gehoren, nnd wie es bei spätern Auflagen gehalten werden soll, ist uns der Ausschluß geworden, dass gegen Vergütung der halbeu Erstellu..gskoften von 1000 Ex^emplaren, an die ^ertragspersonen je ^1000 Exemplare abgegeben werden.

Spätere ^flageu oder grossere Abzüge als 1000 E^empla^re kommen der Eidgeuossenschaft zu gut. Die Blatten und Steine gehoren dem Bunde eigentümlich.

Der Absa^ der Blätter wird ein sehr verschiedener sein , je nach den maßgebenden Verhältnissen , bald grosser , .bald kleiner.

Der Bundesrath berechnet jedoch einen durchschnittlichen Verkauf von 250--300 E^emplareu ^per Blatt, und glaubt, dass die Auslagen des Bundes ^iu eiuem längeren Zeitraum durch den Verkauf der. Blätter wieder^ zurückerstattet werdeu.

Bezüglich der te.hnischen Ausführung beantragt die Kommission, dem Bundesrath freie Haud zu lassen. Die der Kommission vorgewieseuen zwei Bxobeblätter beweisen zur Genüge, dass die Ausführung der Arbeit eine vorzügliche sein wird.

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Das erste Brobeblatt ist ein Kupferstich von Mühlhaupt und Sohn in Bern. Es ist ein scharf und klar ausgeführtes Bild . in reiner Eurvenmanier und im Massstab von 1 : 25000.

Das zweite der Vrobeblätter ist eine Lithographie von Lenzinger, in Bern, im Massstalte von 1 : 50000. Kurven und Sehraffur sind aus die günstigste Art mit einander verbunden, und zwar zu einem ausgezeichnet feinen, klaren und ungleich malerischen Bilde.

Die Bnblikation der .^lusnahmsblätter besriedigt ein allseitig gefühltes Bedürfniss, die darans hervorgehenden Vortheile sind gross und unbestreitbar. Die Kommission empfiehlt ^) Jhnen daher die Annahme des vorliegenden Gesetzes-Entwurfs.

B e r n , den 10. Dezember 1868.

Ramens der Kommission: ^oh. ^allauer.

Mitglieder der Kommission : .Herren .

.^d. Desor, ln ^euenburg.

J. .^allauer, Trasadingen (Schaffhansen^.

A. Becker, ln ^eewen (Solothurn).

^. L. Jn^Albon, Brieg.

A. Stoeker, in ^nzern.

Jn der franzostsch.m Ausgäbe feuille ^dérale^ entsprechen diesem Berichte die in gleicher Tendenz gehaltenen Berichte des ^errn D e s v r , und des .^errn Nationalrath P i e t e t de la ^ l v e ^on ^enf.

^) Angenommen . Ständerath 11 Dezember, Nationalrath 18. Dezember.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Fortsetzung der topographischen Aufnahmen und Publikationen der topographischen Aufnahmsblätter. (Vom 10. Dezember 1868.)

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