651

#ST#

Inserate.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat durch die .Vermittlung des schweiz. GeneraIkonsuls in Washington von einem ln Boston angesessenen Schweizer einen Bericht erhalten, Wonach diese Ieztere Stadt in jüngster Zeit ein regelmäßiger Auswandererhafen geworden ist und daselbst auch viele Schweizer eintreffen.

Es wird aber in diesem Berichte zugleich darauf aufmerksam gemacht , daß Boston für den .Empfang der Auswanderer durchaus noch nicht eingerichtet ist und daß dieselben einstwellen bei der ersten Ausschiffung den großten Mühen nnd verhältnismäßig nicht geringen kosten ausgesezt find.

Der Bundesrath hat sich daher veranlaßt gesehen, diese Mitteilungen, we.lchen nach der .Erklärung des .Generalkonsulats vorkommen Glauben geschenkt werden dars, dem Publikum hiemit. zur Kenntniß zu bringen.

Bern, den 20. Dezember

1869

Die schweiz. Bundeskanzlei.

.A u s schreib... n g.

Die infolge Beförderung vaeant gewordene Stelle eines Sekretärs der Ber.

Haltung des eidg. Kriegsmaterials wird hiemit zur freien Bewerbung ausge.

schrieben. Besoldung. jährlich Fr. 1800.

Mit dieser Stelle ist namentlich die Rührung der französischen Korrespondenz und Aushülse bei technischen Arbeiten verbunden.

.652 Schweizerbürger, welche hieraus ref^ektiren, haben ihre Anmeldungen in Be..

^gleit der nothigen ^eugnlsse über ihre Befähigung und ihren Leumund bis zum 8. Januar 1870 dem eidg. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 18. Dezember 18...^.

^i.^en.^sches ....^iIi^.rde^^.te^en.t.

^...n^schreibnng.

Die gesezliche Amtsdauer des Stellvertreter^ de^ eidg. Kanzlers, der beiden Archivare und des .^egistra^rs der Eidgenossenschaft gel^ mit dem ...1. d. Mts.

z^. .^nde.

..Die etwaigen Bewerber um diese Beamrungen haben ihre Anmeldungen , mit Studien. und Leumundszeugnissen belegt, bi^ zum 28. nächsthin der unterzeichneten ..Kanzlei einzugeben.

Die ^ezigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Bern, den ..... Dezember 18.^.

Die schweiz. Bnndesll.anz..ei.

^ e k a n n t m achn n g betretend

die Voll^ehung des .^andels^ und Vorvertrages ^wischen der schweb Arischen Eidgenossenschaft und dem deutschen .Handels- und ^ollvereine, vom 13. ..^ai 1869.

.^Siehe Bnude.^blatt v. ^. 18.^9, Band II, Seite 3.^8 u. ff.)

...^nrch da.^ Schluf^px.^te^ zn ...bigem Vertrag ^ ^ zu Artikel 5, Abteilung ^) ^wuxde eine ..Verständigung vorbehalten über die ..^entrolma^regeln, in Betreff einiger Zollbefreiungen, die dnrch den Artikel .^ de^ Bertrage^ zugegeben sind.

Die beseitigen Dixektivbehorden haben sich hierüber verständigt und eine An.^ .zahl Bestimmungen sestgesezt, die in ihrem ganzen Wortlaute in die amtliche Sam.n^.

65.^ ..ung der Bunde...gesel^e und Beiordnungen der Eidgenossenschaft, Band IX, Seite 1034.

u. s. f. ausgenommen und überdies^ bei ^eder schweizerischen ^ollstätte ^nr ^instch^ ausgelegt sind.

..^ allgemeine Richtschnur sur da... dabei imeresstrte Publikum wird hiemit be..

kannt gemacht, da^ s c h w e i z e r i s c h e r ^ ^ die Benn^ung der vorerwähnten ^oll..

befreiungen an keine andern ^ollsormaliiäien geknüpft ist, ..^ an die bi.^ anhin bestandenen Borschristen für den ^reipaf^ und Beredlnng...ver^.r , da^ hinwieder d e u t s c h e r s e i t s eine .^eihe von Bestimmungen gefordert werden, wie sie im ob^ benannten Band der amtlichen Gesetzsammlung wortlich ausgeführt sind.

.^m Wesentlichen bestimmen dieselben folgende....

^ Für Bieh ist ein dem schweizerischen ^reipaf^erkehr gleiche^ System festgesezt, nnd e.^ find zur Abfertigung von Markwieh alle .Hauptämter und ^ebenzollämter I. klaffe, .owie die hiezu besonder... ermächtigen andern ^ollstellen kompetent. ^ür leere Säcke, pesasse n. dgl. ist ein Freipas^ dafür zn erheben, von Anbringung amtlicher .^deu..

tität^zeicheu wird abgesehen.

Für ^locken und Lettern zum I.lmgi^en, Siroh zum Flechten, ...^ach.^ znm Bleichen, Seidenabfalle zum .gammeln ist ebenfalls ein Freipa^ zu erheben, unter Angabe de^ Oxte.^ und der Fabrikstätte, wo die Bearbei.ung erfolgen soll. Selbstverständlich stnd sowohl Brutto^ wie ^ogewich^ anzugeben.

Bei der .^ükkehx bleiben kleine Gewich^disserenzen au^er Betracht, bei gro^ern tritt Verzollung ein.

Für die znm Haschen, Bleichen, Walken, .^lppretiren, Bedruken oder Färben ver..

sendeten Gegenstände mus^ eine Deklaration in zwei gleichlantenden ^.eemplaren ab^ gegeben werden, enthaltend^ 1) ..^ie Stückzahl, da.^ Nettogewicht der Gewebe, deren Gattung nach tarifgemäßer nnd nach spezieller Benennung.

2,. ...^ie ...lrt der Beredlnng oder Bearbeitung, weIche sie erfahren sollen.

^ ..^a.^ ...Imt, über welche^ die .^u.^nhr erfolgen soll.

4^ ^ie Frist, welche für die Wiedereinfuhr der Gewebe in Anspruch genommen wird.

..^ Welche ^lrt der Erkennungszeichen gewünscht wird, ob Stempel^, Siegelausdruck oder Anlegung von Plomben.

.^ ^a^ ^lmt, bei welchem die zollfreie Wiedereinlassnng ^ der bearbeiteten Gewebe in Anspruch genommen wird.

.^ie Frist znr Wiedereinsnhr darf, hohere Bewilligung vorbehalten, 12 Monate
nicht überschreiten.

..^ex ^ln.^gang wird ans dem einen ...^emplar der .Deklaration .^da.^ dem .Waaren..

eigenthümer verbleib^ bescheinigt, nnd diesem Aktenstück dient ihm al^ Bormerkschein .^Freipa^) , da.^ andere Exemplar geht an die ^ollstätte, über welche die Wiedereinsnhr, xesp. die Wiederau^snhr ersolgen soll, wo dieselbe, sei e^ theilweise oder gesammt, be^ scheinig^ und nach vollständiger ^oschnng der Schein an die erste ^lbsertignngsstelle zurückgesandt wird, nnd wenn bei .Revision der Waaren sich keine Anstände ergeben haben, so ist dieselbe an^ der ^ollkontrole entlassen.

^u derartigen ^lbsextigungen stnd ermächtig.. in der Schweiz alle .^auptzollstätten, im deutschen ^olIvereine die ^anptzollämter, bei andern nnr ans besondere ..^rlaubni^ der ^olIdirektivbehorden. Bei Berfall der Freipa^termine soll ^Ille... wieder geloscht seiu^ wo diesem nicht moglich gewesen wäre, wird die .^irektivbehorde bestimmen, ob die betretenden ^ollgesälle zu beziehen oder eine .Nachfrist sür dieselben zn gestatten sei.

Bunde.^blatt. ^ahrg. XXI. Bd. III.

53

654 .

BvrbehäItlich voraugegaugener Genehmignng der .^olldirektivbehi..^^ beider Staaten dürfen, mit ^dentität.^zeichen versehen, Gewebe in Stücken auch zertheilt werden, nnd e.^ müssen die für solche ^älle vereinbarten .^ontrolm..s^egeln genau beobachtet werden.

Für die zum Besticken versendeten Gewebe gelten im Allgemeinen die voran.^ gehenden Forschriften, mit dem Beifügen, da^ ans^er der Anzahl und dem Gewicht der zn stickenden Gewebestücke anch da^ nutgegebene Material iu der Deklaration an^ genommen und bei der ^oschnng in Berechnnng gezogen wird. liefert hingegen der Sticker im ^ln^land dieses Stickmaterial, so ist dasselbe bei der Wiedereinfuhr der ge^ stickten Gewebe, se nach dem ^arisansa^e ^selben, zu verzollen.

Für Garne, welche zum Waschen, Bleichen, ^lppretiren, Bedrucken oder Färben Freipas^erkehr wünschen, gel.en die gleichen ^ollsormal.iäten, und znrFesthaltnng der..

^entitä^ werden Plomben oder Siegel an einer durch die Strangen zu ziehenden Schnur augebracht.

Für Gegenstande zum Fakiren, Poliren oder Bemalen wird die ^entilät durch Siegelabdrücke ans der xoh bleibenden Seite oder durch Anbringung von Siegeln oder Plomben an durchgezogenen Schnüren erwirkt.

Für Gespinnste zur Herstellung von Spieen oder Posamentirarbeilen nud bei Garnen zmn Stricken erstel.lt sich deren ^dentilat dnrch ^nrückbehaltnng von Proben nnd durch Festhaltnng de^ Gewichte^ der znr Beredlnng bestimmten Ge^pinnste nnd etwaiger ^nthaten ^al.^ .^nopse. Schmelz n. dgl.).

Für rohe .^ante zur ^ederbereilnng dnrch einen Stempel von angemessener Grosse und bei Fellen znr Pelzbereitnng ^nrch Feststellnng der Felle nach Gattnng, Stückzahl nnd Gewicht.

Für Gegenstande znr .^eparalnr, Bearbeitung oder Beredlnng .^nach ^lrl. .^, ^r. 7 de.^ ^ertrage^) gelten die oben angeführten allgemeinen Forschriften, soll ie wesentliche Beschassenheit der Gegenstande unverändert b.^eiben,^ nnd se nach Erfordernis wird im einzelnen Falle von den ^olldirektivbehorden festgestgese^t werden, ob nnd welche Bor^ kehrnngen znm ^weck der Sicherung der ^dentilät erforderlich seien^ ^llle in verstehenden Bestimmungen vorgesehenen Abfertigungen, Plombirnngen n. s. w. erfolgen in beiden Staaten dnrchan^ gebührenfrei. ^ie betreffenden ^oll^ betrage sind nach den bestehenden Bestmunnngen sicher zn stellen^ nnd e^ sind diefe Sicherheiten nach
..^rlebignng de^ ^ollanfprnche^ znrückzngeben.

^m .^ ^, .^lbfchntt C de^ Schlns^protokoll^ wurde serner sestgesel^, da^ die an..t^ lich angelegten .Erkennungszeichen .^Siempel, Siegel, Plon.ben n. dgl.) gegenseitig ge^ achtet werden sollen, in dem Siune^ das^ die von einer ^ollbehorde .^ einen Gebiele.^ angebrachten Erkennungszeichen in dem andern Gebiete znm Beweise der ^denlitäl ebenfalls dienen konnen, unbeschadet den. Rechte, weitere .^rkennnng.^zeichen anzulegen.

Für die dnrch ^r. .^ nnd 7 de^ .^ikel^ .^ de^ Bertrage.^ vorgesehenen Fälle sind nnr die von den ^irektivbehorden dazn bezeichneten ^ollstellen besngl, für alle.^ Uebrige in der Schweiz die .^anp^ nnd ^ebenzollstätten nnd im deutschen Zollvereine.

alle .^anplzollämtex nnd ^ebenzollämter erster .Blasse.

Bern, den .10. Dezember 18^9.

Das schweiz. .^ande^ nnd ^.^llIde.^a^e^e^.

655 Bekanntmachung betxessend

die Korrespondenzen nach dem grient.

(Bom Dezember .I8........,

die nahere Prüfung nenlicher Mitteilungen der italienischen Postverwaltnng hat ..ergeben, dass für die Korrespondenzen von der Schweiz nach Aegypten, Indien, China, Japan und Australien ausser der Route über Frankreich .(Marseille) bei ganz passender Ansgabezeit anch die Route über Italien (Brindisi) mit Vortheil benutzt werden kann.

Das Verhältniss ist folgendem .

Um mit dem seden Sonntag um 7 Uhr Morgens von M a r s e i l l e abgehenden

Postdampser (der britischen Peninsular and Oriental Company) rechtzeitig (am folgenden Samstag) uach Alexandrien zu gelangen, müssen die Korrespondenzen spätestens ..m S a m s t a g Nachmittage nm III13 von Genf a^pe^irt werden.

Auf der Route Snsa Turin Bologna .. B r i u d i s i dagegen gelangen .Korrespondenzeu, welche von Genf S o n n t a g Morgens nm 6.20 abgehen, noch etwas früher nach Alexandrien (Freitags nm 11. Uhr Vormittags), als die oberwahnten, am Tag vorher über Marseille spedirten. .

Die legten Abgänge ieder Woche nach Alexandrien sinden statt: über .

^ über über Marseille.

Genf-Jula-Brinisi.

.CamerlataMailand-Brindisi.

von B ex n .

Samstags 10.40 Samstags 11.40 Freitags V20

,, Olten

,,

8.30

,,

12.14

,,

VII.27

,,

,,

6

,,

10

,,

VI45

Zürich

., St. G a l t e n Freitags VI05 ,, 695 ,, V50 Die von Marseille iedeu Samstag nnd von Brindisi ieden Freilag in Alexandrien eintreffenden Postdampfer stehen daselbst in .Verbindung: a. i e d e Woche mit den fahrten nach S n e z , Aden und B o m b a h , mit welchen Korrespondenzen nach ganz Indien beordert werden, b. alle 14 Tage, vom 24. O k t o b e r an, mit den Fahrten nach P o inte ..

de-Galles, Penang, S i n g a p o x e , nach .Hong-Kong, ShangHai China) und Y o k o h a m a (Japan).

c. alle 4 W o c h e n , vom 7. N o v e m b e r an, mit den Fahrten nach Ning George's Sound, M e l b o u r n e und Sidney in Australien.

Bon Marseille aus wird ü b e r d i e s dnrch sranzosische Postdampser ein d i r e k t e r Dienst nach .Indien und China nmerhalten, welcher alle 4 Wochen, vom 27. November an, abgeht nnd Alexandrien Snez, Aden, Pointe-de-Galles, Singapore, Saignn nnd Hong-Kong bedient, nnd in Verbindung steht: in Aden. mit Réunion und Mauritius, ,, Pointe-de-Galles . mit Calcutta ,, S i n g a p o r e : mit Batavia ,.

,, Hong-Kong: mit S h a n g h a i und Y o k o h a m a .

Die Taxbedingungen der Konten Marseille nnd Brindisi stnd sur die hauptsäch tichften Bestimmungsorte aus ^ der nachstehenden vergleichenden Tabelle erstehtlich ^

Ueber Italien.

Ueber .^rautreich.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^

^ran^atnr.

^.^

.

.

.

^ e .

^r..nl.atnr.

^

^

{

Freist.

Best.

Oblia..

^axen^ster. .

wie Briefe.

^hargébriefe . . Oblia. Best.

Best.

2. ^den, franse nnd breche l ^^ ^ Freist.

Be^nngen in Ostindien^.. . ^u^u . . . Oblig. ^andg^h.

wie Briefe.

Best.

der^n) ^e ^. ^ ^^ . . Oblig.

Freist.

. ^hina, ^hama in ^apan, ^^.. ^ ^ ^ ^Süd^ale.^ie^riannd ^^^^ ^ ^^^ ^^ ^ ^ ^ Oneen^land. ..^eft^ustralie^ ^ ^^^^se . .

4. ^hina (ohne ^ong^ona uud ^ ^^ ^^ Shanghai)^apan^hne^^ ^^.. ^ ^ hama),Süd^nftxalien.

^ ^^ . ^

Oblig.

wie Oblig.

Best.

^and^h.

Briefe.

Best.

Oblig. Landg.^h.

^ wie Briefe.

nicht ^la^.

.

^

Jm uebrigen wird ans die Briesp^arife ^r^ .... und .^ ^..er.viesen.

^

^.^

n...^

.^^^n^

^.

.^^.

Gewöhnliche Briefe

^^u.... ^..^

.^u^^.^

^ .

.

^ .

40

.^

^ ^^ 40

^0 10 1.^0 100 20

Freist.

Oblig.

^ .......

..^

..^.^

^

^^

100 .^0 200

^^ 40

100 20

^^ 40

^^.

^ .^

^ ^.^

10 40 50 10

55 ^ 25 110

40 100

10.^ 17 70 210

^ .

.

.^...

.

.

.

0 0

^

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^ .

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..^^.......^ .^ach.

..^r^.

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40 100 ^^

^ ^ ^

^ .......

^ .

.

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^ ^ ^..^ ^

40 100 .^

^

^

ni^^ .zn^i^

^5 12 50 190^)

^

^5 12 50

657 ^ie ^..bedingnngen der .^onte über Priest, von wo an^ ieden Samstag um Mitternacht ein Dampfer nach ^Ilex^au^ien abgeht . ^nknnst daselbst Freitag um 5 Uhr Morgen...) find an.^ dem Briesposttaris ^r. ^ erfichtlich.

.^ie schweizerischen Poststellen beachten hienach für die ^.lu^wahl der .^onte und bezügliche Leitung folgende Borschrisien: 1) Korrespondenzen uach ^l leandri en in .^leg^.pten .woselbst ein ilalie^ nische.^ Postbürean besteh^ werden ste^ über Bringst geleitet . wenn nicht dnxch eine Bormerknng auf der ^ldrefse eine andere .^onle vorgeschrieben ist oder der Betrag der Frankatur den Villen de^ ^ersender.^ erkennen lä^t^eiue andere .^.me ^n bennl^en. ^in Brief von 15 Bramme.., mit 5^ ...tp. frankirt, ist z. B. offenbar zur Versendung uber Priest bestimmt.

^ ^) ^ach d e n ü b r i g e n B e s t i m m u n g s o r t e n ^ d e n , Indien, ^ h i n a , ..^apan^ A u s t r a l i e n s gelten folgende Grnndsal^ .^. Bei stückweiser Besordernu^ über Italien oder nbex Oesterreich besteht für sammt.^ liche ^oxrespondeuzen uach obigen Bestimmnug^orten Frankirung^zwang.

unsrankirte o^er ungenügend srankirte .^oxrespondeuzen werden daher an.^ schließlich über ^^arseille geleitet, und. zwar anch dann, wenn der Versender eine andere .^onte auf der ^l^refse vorgeschrieben hatte. Ilnfrankirte oder ungenügend frankir.^e Korrespondenzen nach .^abnan, nach .^hina ^ohne .^ong^ong nnd Shang^ai^, nach ^apan ^ohne^ Yokohama), sowie nach Süd-^lnstralien nud ^a^manien ^andien.en^land^ stnden überhaupt nicht Beförderung.

l^. Bei frankirten Korrespondenzen ist der ^ille de^ Bersender^ maßgebend, welcher an^ einer ^oliz ans der Adresse oder an^ dem Betrag der Frankatnr ersichtlich wird. Besteht ein ^weisel über die vom Bexsender gewünschte .^onte, so ent^ ^ scheidet die schnellere Besordernng.

c. .^^ wird noch daraus ansmerksam gemach^ das^ ^aarenmnster nach oberwahnten .

Bestimmnng.^orten über ^.^alien eine erhebliche ^..x.ermas^ignng genießen, wah..

rend sie über Frankreich der Briestax.e nnterliegen. .

^ie gegenwartige Bekanntmachung stimmt in allen theilen mit derjenigen vom 1.^. November 18.^.^ ^Bnnde^blalt ....r. 4.^ und 47) überein . mit der einzigen An^^ nahme, da^ nnnmehr filr die über Italien tranfitirenden Briefe nach ^den nnter Ziffer ^, .^ nnd 4 hievor bezeichneten ^andern da.^ einfache Gewicht ans 7.^ (statt früher ans 10 Gramme^ festgesetzt wird.

Bern, im ..Dezember 18^.

^.^ schmeiz. ^o^ep^rtement.

^undesbIatt. Jahrg. XXI. Bd. III.

.

5^

658 ^lu.^re.^nng .^n erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und porto.

f r e i z^ geschehen haben . gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^.alle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren ^..amen. und außer dem Wohnorte auch den ^ e im a ^ or t deutlich angeben.)

^1) ^ o s t k o m m i s in ^enenburg. Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ^..l... Juli 1858. Anmeldung bis zum 29. De^. ^ zember l8^bei der .^reispostdireklion ^euenburg.

2^ B r i e f t r ä g e r in Z o f i n g e n . Jahresbesoldung Fr. 110^.

bis znm 29. Dezember 18^9 bei der .^reispostdirekiion Aarau.

Anmeldung

^ ..^ostablagehall.er in G o n t e n s c h w h I (Aargau).

^ahresbesoldung ^r. ^.^. Anmeldung bis zum 5. .Januar 1.^70 bei. der .^reispostdirektion Aarau.

4^ Telegraphist in .^egensb erg (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depeschenproviflon. Anmeldung bis zum 5. Januar 1^70 bei der Tele..

graphen.Jnspekiion in Zürich.

1) ^ o s t k o m m i s in Zürich.

^ahresbesoIdung nach den Bestimmungen des

Bundesgesezes vom .^0. Juli 1858. Anmeldung bis zum 22. Dezember 18^9 bei der .^reispostdirekl.ion Zürich.

2^ B r i e f k a s t e n l e e r e r in Basel.

Jahresbesoldung, bei der .Ernennung fest..

zusezen. Anmeldung bis zum 22. Dezember 18^ bei der .^reisposidirektion Basel.

.^) B r i e f t r ä g e r in ..^onl.heh ^Wallis). Jahresbesoldung .^r. ^00. An.

meldung bis zum 22. Dezember 18.^ bei der ^reispostdirekilon Lausanne.

4) .^osthalter in Dürnten (Zürich). Jahresbesoldung .^r. 720. AnmeI.^ dung bis zum 22. Dezember 18^9 bei der .^reispostdirektion Zürich.

5) Telegraphist in AdlischweiI (Zürich). Jahresbesoldung .^r. 120, nebst Depeschenprovifion. Anmeldung bis zum 28. Dezember 18.^9 bei der Telegraphen.^nspektion in Zürich.

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1869

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1869

Date Data Seite

651-658

Page Pagina Ref. No

10 006 365

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