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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 23. Juli 1869.)

Jn Versolgung desZwekes der Hebung und Verbesserung der V f e r d e z u ch t in der Schweiz hat der Bundesrath an sämmtliehe Kantonsxegiexungen das nachstehende Kreisschreiben erlassen.

Tit. l Nachdem die Bundesversammlung in weiterer Vollziehung ihres Beschlusses vom 22. Juli 1868. zur Hebung und Verbesserung der schweizerischen Pferdezucht auch für das Jahr 1869 einen Kredit im

Betrage von Fr. 20,000 bewilligt hat . welcher zum Ankauf von ge-

eigneten Zuchtpferden verwende.. werden soll , haben wir für den Fall, dass seitens der Kantone feste und genügende Anmeldungen für Uebernahm.... von solchen Zuchtpferden einlangen, beschlossen, einen neuen Ankaus zu bewerkstelligeu, welcher in der ersten Halste des Monats September ausgeführt würde.

,,Jndem wir Jhneu hievon Keuutniss geben und uns betretend der Verpflichtungen , welche die sieh betheiligenden Kautone zu übernehmen haben, aus unser Zirkular und Programm vom 6. März 1868 berufen ^), laden wir Sie ein , uus mitzutheilen , ob Sie an dem diesjährigen Ankaufe sich z... betheiligen geneigt seien und, bejahendenfalls, sur welche Anzahl von Vserden.

,,Da der Kredit pro 1869 --- zur Uebernahme des Drittheils der Ankausskosteu - nur Fr. 20,000 beträgt, so kann nur eine beschränktere Anzahl von Vserden gekauft werden, und es wird, immerhin unter Vorbehalt der Reduktion bei unverhältuissmässig grosser Anmeldung seitens eines einzelnen Kantons, die V r i o r i t ä t d e r A n m e l d u n g bei der Berechtigung den Ausschlag geben.

.,Die Anmeldungsliste wird den 15. August geschlossen. ^ Jn-

dem wir nicht unterlassen wollen, beizufügen, dass bei dem bevorstehenden Ankaus noch mehr als bei dem ersten daranf gesehen werden wird, dass nur vollkommen tuehtige Exemplare angekauft werden und dass auch Anordnungen fnr möglichste Reduzirnng der Ankaufsspesen in Aussicht genommen sind, ersuchen wir Sie, Ihre bezüglichen Mittheilungen uns baldthunlichft machen und dieselben an unser Departement des Jnnern direkt adressiren zu wollen. ^

^) Siehe Bundesblatt v. I. 1868, Band I, Seite .391-395.

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(Vom 26. Juli 1869.)

Mit Rote vom 17. dies hat die k. k. österreichische Gesandtschaft den Bundesrath in Kenntniss gesezt, dass die kais. französische Regierung der in W i e n am 22. Juli 1868 zwischen 21 Staaten vereinbarten Erklärung bezüglich der taxfreien Beförderung der Telegramme durch die Bost beigetreten sei.

Der Bundesrath hat sein Bostdepartemeut ermächtigt , mit der Regierung des Kautons St. Gallen aus Grundlage der am 1. März 1867 theilweise abgeänderten Verordnung vom 6. August 1862 einen Vertrag über Errichtung ei.nes Telegraphenbüreaus in B x u g g e u abzuschlössen.

(Vom 29. Juli 1869.)

Das Bostdepartemeut ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kautons Thurgau wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in D o z w e i l einen Vertrag abznschliessen.

Der Bundesrath wählte :

(am 26. Juli 1869) als Telegraphist in Loeo (Tessin) : Hrn.RemigioMelet.ta, Bosthalter, ,,

,,

.. Rusfo

,,

von und in dort , ,, Felice Molinari, Bosthalter, von und in dort ,

(am 29. Juli 186.^ als Bostl^ommis in Basel. .^r. .^ierou^mus R e b s a m e u , Handlung^ kommis, von und in Basel.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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31.07.1869

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