570

#ST#

Botschaft de...

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Fortsezung der Versuche mit der Kavalleriebewaffnung.

(Vom 6. Dezember 1869.)

Tit..

Jnsolge Jhrer Schiussnahme vom 23. Dezember 186...., lautend: "Der Bundesrath wird beantragt, im Lause des Jahres 1869 die Versuche betreffend die Bewafsnung der Kavallerie fortzusein und ermächtigt, zu diesem Zweke einzelne Kurse eutsprechend zu verlängern , wozu ihm d.er nothige Kredit ertheilt wird," sind durch das eidgenossische Militärdepartemeut folgeude Anordnungen getroffen worden: 1. Von denjenigen waadtländischen Dragonern, welche in den Rekrutenschnlen des Jahres 1867 und 1868 mit den. Karabiner eingeübt worden waren , wurden so viele zum Wiederholnugskurse einer.

Kompagnie Dragoner gezogen, um daraus eine dritte Sektion zu bildeu, und es wurden mit dieser Abtheilung die Versuche sortgesezt.

2. Die Rekrutensehule in Aaran. wurde zur Vornahme von Versuchen mit Karabinern und Bistolen ans acht Wochen verlängert.

3. Zur Beobachtung der erreichten Resultate wurden in jeden Knrs vom Departement ein Jnspektor gesandt, und zwar in den erstern : Herr Kommandant Roguin, in den zweiten : Herr Oberst Stocker.

57t 4. Die Kommandanten der beiden Versuchskurse, und zwar der Oberst der Kavallerie für den erstern und der Oberinftruktor dieser Waffe für den leztern , wurden zur Eingabe besonderer Berichte veranlasst.

5. Zur Begutachtung der ^rage, welche Sehritte, gestüzt auf die vorgenommenen Versuche und die gemachten Erfahrungen , nun weiter in Sachen zu thun seien, wurde eine Kommission niedergeht, bestehend aus den Herren Obersten H e r z o g , W u r s t e ^ . n b e r g e r , .^uinelet, Z e h n d e r , B r u d e r e r , ^ e i s s und Oberstlieutenant de V a l l i è r e .

^ Diese Kommission erstattete ein Gutachten, das bei den Akten liegt, und aus welches wir unsere Vorsehläge in der Angelegenheit stüzen.

Der Bericht von Herrn Ständerath R o g n i n erstrekt sich über ein Detasehement von 3 Korporalen und 20-24 Dragouern , von welchen die eine Hälfte im Jahr t 867, die andere Hälfte im Jahr 1868 in den verlängerten Rekrnteuschnlen mit dem Karabiner eingeübt worden war.

Herr Ständerath Roguin spricht seine Bewunderung aus über die Ordnung und Laschheit in den Manovern und über die vollständigste Ruhe der Vferde .während des ^euerus im Manovriren sowohl als im Einzelnsener n^t scharfen Patronen.

Er moglich und bei Dressur

glaubt, dass die Einführung des Karabiners bei unserer Reiterei sei , dass die Bserde sich vollständig an das feuern gewöhnen dem angewandten System der Instruktion einen hohen Grad von annehmen, und empfiehlt daher die Einführung des Karabiners.

Herr Oberst Stocker spricht sich im Grundsaze aus taktischen Gründen sur die Einführung des Karabiners aus, sofern die dafür nothwendige bessere Ausbildung vou Maun und Vferd bei uns erreicht werden koune. Die in der inspizirteu Schule gemachten Beobachtungen hatten folgendes .Resultat : Die^ Beweglichkeit des einzelneu Reiters ist durch das Anhängen des Karabiners nicht vermindert, das Verhalten der Bserde während dem Schiessen war über Erwarten günstig. Die Sehiessresultate hatten wegen der Mangelhastig...eit der Waffen und Mangel au Uebung noch nicht die Vollkommenheit erreicht, welche zn erreichen moglich ist. Herr Oberst Stocker hält eine Verlängerung der Dienst-

zeit aus mindestens 8 Wochen für nothwendig, er glaubt, dass diese Verlängeruug des Unterrichts die Rekrntiru..g nicht beeinträchtigen, sondern dass die moralische Hebnng der Kavallerie durch Einführung einer bessern Waffe der Rekrntirung eher forderlich sein .oerde ; er hält die Mehrkosten Angesichts der zu erzielenden Mehrleistungen für gerechtsertigt. Was das zu wählende Wissendstem betrifft , so spricht sich Herr Oberst Stocker für das Repetirs.^stem auch bei der Kavallerie aus..

572 Der Bericht des Oberiustruktors der Kavallerie über die Schiesspersuche in der von ihm geleiteten Rekrutensehule enthält eine Beurtheilung der einzelnen verwendeten Waffen. Die Schiessresultate ergaben zu Bferd

auf 200 Sehritt 6^ Seheiben 50 ^/o, ,, 300 ..

,.

..

42^

troz der mangelhaften Bewaffnung und der vielerlei Systeme , welche nicht erlaubten, einen gründliehen ^ehiess- und Wafsenunterrieht zu ertheilen. Der ^berinstruktor der Kavallerie verlaugt eine Verlängerung der Rekruteninstruktionszeit um 14 Tage zur bessern Ausbildung von^ Mann und Vferd. Mit Bezug auf die Gewohnnug des Bserdes an das Feuern bemerkt der Berieht, dass nach der ersten Hälfte der Schule von 1 868 nur ^wei von 20 Bferden und nach derjenigen von l 869 nur ^ drei von 26 nicht ganz ruhig beim Sehiesseu waren.

Der Bericht des .^..beriustruktors der Wasse enthält sodann noch .

eiue taktische Begründung der Einsührung des Karabiners und schließt mit dem Wnnsche, dass, nachdem drei Versuchsjahre hinter uns liegen, die Bewaffnung der Kavallerie nun zu eiuem Ab seh luffe gelangen mochte, da mit Rüksicht auf das Brovisorium die Kantone in den legten Jahren die Rekruten meift ohne Schiesswaffen in die Schnleu gesandt habeu.

Der Ehes der Waffe, Herr Oberst .^uiuelet, gibt in dem der Kommission vorgelegten Schlussberichte ein Resume der in den drei Versuchsjahren gemachten Ersahruugeu. Zugegeben , sagt der Oberst der Kavallerie zur Begründung der Einführung des Karabiners , dass die Kavallerie ganz besonders im Angriffe mit der blanken Wasfe geübt werden soll, um die Jnfanterie bei gewissen Situationen noch mit Erfolg angreifen zu konnen , so ist es ...och nicht weniger richtig, dass sie in Zukunft mehr für den kleinen Krieg geübt werden wlrd.

Da wird ihr der Karabiner von der grossten Wichtigkeit sein, im Sicherheitsdienste, im Bedeknngsdienste, in der momentanen Vertheidi-

gnng eines Defilé und bei Uebersällen. Welches Zutrauen wird diese

Waffe dem einzelnen Reiter geben, namentlich gegenüber von Gegnern, welche in gleicher Weise bewaffnet sind ^ Ganz Europa hat übrigens seit Langem die Rothwendigkeit der Einsührnng von Karabinern verstanden , und besonders ist es in jüngster Zeit Oesterreich , das die Rothwendigkeit von defsen Einsührung eingesehen hat.

Der Oberst der Kavallerie bestätigt . dass die mit Karabinern bewafsneten Dragoner au Beweglichkeit die übrigen übertrosfen haben.

Die Bferdedressur habe nicht die geringste Schwierigkeit, indem in allen sechs in den lezten Jahren gemachten Versuchen durchschnittlich .^ der Bferde sich im Feuern stehenden Fusses ganz ruhig verhalten und auch die übrigen im Feuern in der Bewegung keine Schwierigkeiten geboten haben. Zu diesem Resultate hat nicht nur die verlängerte Dienstzeit,

57^ sondern namentlich auch das Bestreben der Mannschaft beigetragen, ganz vertraute Bserde zu erhalten.

Herr Oberst ...^uinelet hebt namentlich hervor, dass die einmal in dieser Weise dem Vserde beigebrachte Dressur nicht wieder verloren gehe.

Es wurde dies dureh zwei Wiederholungskurse konstatiert , in welche die Rekruten des Vorjahres einberufen worden waren und welche Kurse, wie dies auch durch den Bericht des Herrn Ständerath Roguin für einen derselben bestätigt wird, die besten Resultate ergaben. Jn ein bis zwei Tagen waren sowohl Reiter als Vserde ^wieder auf dem Standpunkte ...^.gelangt, in welchem sie im Vorjahre die Rekrutensehule verlassen hatten, und die übrige Zeit kounte noch znr Erreichung erheblicher ^Fortsehritte verwendet werden. ^ Mit Rüksicht auf diese Ergebnisse kommt der Oberst der Kavallerie ^u dem Schlusse, dass die Karabiner bei allen Dragonerkorporälen und Dragonern eingeführt, die Guiden, die Offiziere, ^eldweibel, ^ouriere, Wachtmeister und Trompeter der Dragoner dagegen mit der Biftole bewaffnet werden sollten.

^Die Expertenkommission, welcher obige Berichte vorgelegen hatten, stellte folgende Anträge .

1) Einführung des Repetirkarabiners bei den Dragonern.

2) Anschaffung von 100 Versuehsmodellen zur Bewaffnung der Rekrutenschnlen pro 1870 und nach Beendigung derselben definitive Feststellung der Details der Ordonnanz.

3) Verlängerung der Dragonerrekxutensehulen auf 60 Diensttage, ungerechnet Einrükungs^ und E^ntlassungstage.

4) Aushebung der kantonalen Vorkurse sur die Dragoner und Dispensation der Rekrnten von den Wiederholungskursen des ersten ^ Jahres.

5) Einführung einer doppelläufigen Vistole für diejenigen Berittenen, welche nicht mit dem Karabiner bewaffnet sind , inbegriffen die Berittenen bei der Artillerie.

Fortsezung der Verstehe zur Ausstellung eines geeigneten Modells.

Jn ihren Beratungen stellte sich die Kommission vor Allem grundsäzlieh die Frage : ob bei einem Theile unserer Reiterei der Karabiner eingeführt werden solle oder nicht, und es w u r d e d i e s e F r a g e n ach e i n l ä s s l i c h e r B e r a t h n n g v o n s ä m m t l i c h e n M i t g l i e d e r n bejaht.

Die Gründe, welche sür diese Schlussnahme in der Diskussion angeführt wurden, sind zum grossteu Theil schon in den hievor erwähnten.

Berichten uiedergelegt, und wir unterlassen daher , um Wiederholungen zu vermeiden, eine nochmalige Aufzählung derselben.

B u n d e .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Jahrg.

XXI.

Bd.

I I I .

4^

^74 An die Einführung des Karabiners glaubt jedoch die Kommission

die Bedingung knüpfen zu sollen , daß die R e k r u t e n i n s t r u k t i o n .verlängert werde.

Wn. .^ehen darin mit der Kommission vollständig einig.

Rur wenn eine Verlängerung der Dienstzeit des Rekruten

statt-

findet, wird es moglieh sein, dem^ Manne diejenige Ausbilduug zu.

^ Theil werden ^u lassen , welche die Kenntniss und richtige Handhabung.

einer verbesserten Handfeuerwaffe erheischt. Wenn man bedenkt, daß ^ ^ei unserm Systeme der Rekruteninstruktion der des Reitens durchaus^ unkundige Mann ein ganz rohes Bferd in den Dienst bringt, so wir^ ^ man leicht einsehen, welchen Aufwand von Zeit und Mühe es braucht,.

um den Mann zum Reiter und Soldaten auszubilden und das rohe Remontenpferd zum Reitpferd zu drefsiren. Unsere bisherige Dienstzeit . genügte dazu offenbar nicht, wesshalb dann auch die^ Ausbildung von Mann und Bserd so viel zu wünschen übrig liess. Mit einer Vermehrung der wirklichen ^Dienstzeit , wie sie die Kommission vorschlägt, ^mit der erhohten Lust ^um Dienste, welche die Hebnng der Wasfe zur ^olge haben wird, hossen wir, werde die Ausbildung von Mann und Bferd einen solchen ^rad erreichen, dass dadurch nicht nur den Ansprüchen der verbesserten Handfeuerwaffe Genüge geleistet, sondern überdies eine erhöhte Beweglichkeit und erhöhte .Leistungsfähigkeit in allen Dienstzweigen überhaupt erzielt werde. Die angestellten Versuche bestätigen diese Voraussezungen denn anch auf das vollkommenste.

Der Dragoner hatte bisher im ersten Jahre seiner Dienstpflicht folgende Kurse durchzumachen. den kantonalen Vorkurs ^mit je 1---2 Einrükungs- und Entlassungstagen , die eigentliche Rekrutensehule von

42 Tagen, mit wenigstens 2 Einrükungs- und 2 Entlassung- und Marschtagen , den Wiederholungskurs mit der Kompagnie von 6 Dienst- und wieder je 1-2 Einrükungs- und Entlassungs- und Marschtagen ^-- znsammen wenigstens ^4 Dienst- und Reisetage.

Die Kommission glaubt nun , dass es möglich wäre, ohne grössern Zeitaufwand sür den einzelnen Mann, die geforderte bessere Jnstrnktion zu erreichen. Sie schlägt zu diesen.. Zweke vor, den Dragoner im ersten Jahre seiner Dienstpflicht eine Rekruteuschule von 60 Tagen Dauer mit 2 Einrükungs- und 2 Entlassung- und Marschtagen, zusammen wie oben mit 64 Dienst- und Reisetagen bestehen zu lassen. Auf diese Weise fiele für den einzelnen Mann statt des verlängerten Rekrntendienstes dahin : der kantonale Vorkurs und der Wiederholungskurs bei seiner Kompagnie. Durch das Wegfallen des Vorkurse... würden dann auch die kantonalen Budgets erleichtert.

Die kantonalen Vorkurse der Spezialwaffen find nach der Anficht .der Kommission als eine Einrichtung zu betrachten, welche ihrem Zwek..

575 nicht entspricht. Wenn bei einer .Waffe, s... ist dies bei der Kavallerie der Fall. Jn den kantonalen Vorkursen werden den Rekruten einige.

Begriffe über ^oldatenschnle und innern Dienst beigebracht, in einem Kaiiton etwas besser als im andern; meistens aber ist die Aufgabe Jnsanterie-Unterinstruktoxen anvertraut, welche diesen Unterricht als unliebsame Zugabe zu ihrer übrigen Arbeit betrachten und auch an der Ausbildung des einzelnen Mannes kein Jnteresse nehmen , weil sie den Unterrieht nicht vollenden können und aueh später mit dem Manne in keine dienstliehe Berührung mehr kommen. Die Folge davon ist, daß .^er Unterricht, der in den Vorkursen gelehrt werden sollte, in den eidgenossischen Schulen doch wieder ertheilt werden muss, und di^ .kommission ist daher der Ansicht, es sei besser, die kantonalen Vorkurse fallen zu lassen und dafür den eidgenössischen Rekxutenunterrieht entsprechend ^u vermehren.

Der Bundesrath glaubt indessen der Konsequenzen^ halber, welche das Fallenlassen der Vorkurse nach. sich ziehen würde, für einmal auf den dahexigen Vorschlag der Kommission nicht eingehen zu dürfen.

Jn der Regel hat der Dragoner nach beendigtem Rekrutenkurse im gleichen Jahre noch einen Wiederholungskurs mit seiner Kompagnie durchgemacht. Diesen Dienst schlägt die Kommission vor, ebenfalls fallen zu lassen , nm die entsprechende Zeit für den Rekrutenunterricht zu gewinnen. Die Kommission verhehlt sich nicht, dass bei der geringen Stärke der Korps es wünschbar gewesen wäre, wenn der Rekrut schon im ersten Jahre den Wiederholungskurs mit denselben gemacht hätte , aber sie hält es doch für weitaus zwekmässiger, dem Rekruten einen ganz gründlichen und zusammenhängenden ersten Unterricht zu ertheilen.

Die Vermehrung der Schulzeit der Dragonerschulen von 42 auf

60 Tage wird veranschlagt zu . . . . .

Fr. 43,000

Davon gehen ab : Verminderung der Schulen von 4 aus 3 nnd daherige Ersparniss eines Schulstabes und der Eadresmannschast süx eine Schule .

. ^ .

.

. F r . 9,000 Richteinberufung von 260 Rekruten in

die Wiederholungskurse .

. ^.

. ,, 1.^,800 -----^ ,, 27,800

bleiben ^Mehrausgaben

Fr. 1.5,200

Die Mehrausgabe des Bundes würde somit durch die von der kommission vorgeschlagene Erhöhung der Rekrutendienstzeit im Ganzen jährlich nur Fr. 15,200 betragen.

Die Verlängerung der Rekrntenschulen würde einer Abänderung des ....^ezes rufen. Wir beschränken uns daher darauf, eine Verlängerung

576 der Rekrutenschulen für das Versuchsjahr vorzuschlagen, und zwar mit Rüksi.cht ans die bevorstehende Revision des ganzen Gesezes, und damit die eidgenossischen Räthe nach den Versuchen in grosserem Massstabe.

sowohl bezüglich der Bewassnungsfrage als der Frage der Verlängerung der Rekrutenschulen vollständig freie Hand behalten.

Uebergehend zn der Frage , welches Karabiners.^stem sür die Einführung zu empfehlen sei, hatte die Kommission sieh zuerst grundfäzlieh darüber zu entscheiden , ob ein Repetirkarabiner oder ein Einzelnlader zu wählen sei. Jn der Kommission waren beide Ansichten vertreten.

Der Wassenches der Kavallerie sprach sich sür die Einsührung eines^ Einladers aus, und machte sür seine Ansieht folgende Gründe geltend : Die Kavallerie wird sieh der Schiesswasse mehr im^Einzelngefeeht in kleinen Abtheilungen bedienen , sie hat dabei nicht das Jnteresse wie..

die Jnsauterie, eine grosse Anzahl von ......^hussen und rasch auf einander folgende Salven abzugeben. Es liegen übrigens sehr raseh feuernde Eiuzelnlader vor, die anch anderwärts, wie Mar tini in England, die vollste Anerkennung gesunden haben und bei 20 Schüssen in der Minute an Feuergeschwindigkeit dent Repetirgewehr nieht nachstehen. Auch vom Gesichtspunkte des Gewichtes aus mnss man sich für den Einzelnlader erkläten, und sodann spreche sür denselben, dass er, weil. glatter und xnnder gebaut, den Reiter somit aus dem Schenkel nicht so drükt oder sogar verlezt, wie das Repetirgewehr mit seinem Griff und unebenem Verschlusskasten, und endlieh wurde gegen das Repetirgewehr augesühxt, dass es schwieriger zu behandeln sei ^als der Einzelnlader und mehr kosten werde.

Für das Repetirshstem wurde in der Diskussion geltend gemacht, dass dasselbe, wenn irgendwo gerade bei der Kavallerie einzuführen sei.

Der Reiter namentlich werde darauf angewiesen sein, in einem gegebenen kurzen Momente eine möglichst grosse Zahl von Schüssen abzugeben.

Sodann sei das Laden aus der Batrontasche gerade zu Bserde sehr erschwert , indem der Mann die linke Hand immer gleichzeitig noch znr^ Führung des Bserdes zu verwenden habe. es sei .^aher hier doppelt uothwendig, die Ladung mittelst eines am Gewehre selbst angebrachten

Mechanismus bewerkstelligen zu konneu. Dass ein Bedürsniss hiesür

vorhanden sei, beweise der Umstand, dass man gerade bei den Berittenen zuerst angefangen habe, selbstladende Handfeuerwaffen - die Revolver -einzuführen.

Wenn man die Kavallerie durch Verabreichung einer verbesserten Waffe heben wolle, so sei man schuldig, ihr die vollkommenste bekannte Waffe zu geben. Ein gegentheiliges Verfahren müsste einen peinlichen Eindruk auf die Kavallerie machen, deren Offiziere ihrer grosseu Mehrheit nach den Repetirkarabiner wünschen, und diesen Wunsch um so mehr

577 hegen werden, nachdem sich bei Anwendung des Repetirgewehres in . grosserem Massstabe die Jnsanterie mit so grossex Entschiedenheit für das.^ selbe ausspreche.

Wenn der Kavallerie eine Wasfe gegeben wird, die das Zutrauen der Reiter erhält, so werden sich dieselben auch ausser der Dienstzeit im Schiessen üben, was nieht wenig in Ansehlag zu bringen ist. Was die Bedenken wegen der Transportsähigkeit des Gewehres anbetrifst, so wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es der Technik ohne Zweifel gelingen werde, den Hebel so zu gestalten, dass er den Reiter nicht be..^lästigt, und das Gewicht betreffend, so konne es sieh höchstens um den Unterschied von 1/2 .^ handeln , um deswillen es nicht gerechtsertigt wäre , die Vorzüge des Repetirsr^stems aufzugeben. Das vorliegende Modell des Repetirgewehres, das 6 .^ 17 Loth wiegt, kann jedenfalls noch bedeutend erleichtert werden (Speneer 7 ^ 20 Loth, Vorderlader

5 1/2 ---6.^). Gegen die Befürchtung , dass der Repetirkarabiner sich und Zerlegung mindestens so leicht sei als die^Einzelnlader, z. B. des Martini.

Jn der Abstimmung sprach sich die Kommission , gestü^t auf die nicht leicht reinigen lasse, wird geltend gemacht, dass dessen Behandlung

hievor für das Repetirs^stem angeführten Gründe, mit allen g e g e n e i n e ..... ti m m... für E i n f ü h r u n g des R e p e t i r k a r a b i n e r s aus.

Da andere geeignete Modelle von Repetirkarabinern als dasjenige . von M e t t e r l i nieht vorliegen und auch nicht ^u den Versuchen gekommen sind, so entscheidet sieh die Kommission, nachdem sie noch ein Gutachten von Herrn Ressler, Direktor der Schiessschule in Vineenne, vernommen, welcher sich für das Remingtongewehr ausspricht, sür den R e p e t i r ^ karabiner von Vetterli.

Um jedoch Gelegenheit zu geben, nach nochmaligen Versuchen in grosserem Massftabe, abfällige Konstruktionsdetails am definitiven Karabiner^Modell noch zu verbessern, sehlägt die Kommisston vor, sür das nächste Jahr nur 100 Versuchskarabiner anzuschaffen, welche in sämmtlichen Dragoner-Rekrutenschulen zur Verwendung kommen würden, und dann nach Beendigung des nächsten Schuljahres zur Festsezung des de sinitiven Modells zu schreiten.

Für die nicht mit dem Karabiner zn bewasfnenden Reiter bei der .Kavallerie, sowie sür die berittenen Ossiziere, Unteroffiziere und Trom-

peter der Artillerie, schlägt die Kommission einstimmig die Einführung einer doppelläufigen Bistole vor. Die Kommission spricht sich gegen den

. Revolver aus, da sie der Ansicht ist, es eigne sich wegen der Subtilitäi. keines de..^ bekannten Modelle als eine Kriegswasfe.

. ,

578

Wir beehren uns daher, Jhnen den nachfolgenden Besehlussentwurf zu unterbreiten, uud versichern Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 6. Dezember 1869.

Jm .....amen des schweif Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

.Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschast :

Schiel.

#ST#

Beschlußentwurf betretend

Fortsezung der Versuche mit der Kavalleriebewaffnung.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, naeh Einsieht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Dezember

.186.),

beschließt: Der Bundesrath wird eingeladen, in den sämmtlichen Dragonerrekrutensehulen des Jahres 1870 die Versuche mit der Kavalleriebewaffnung fortznsezen, zu diesem Behufe die Dauer dieser Schulen auf 60 Tage, ungerechnet Einrütnngs- und Entlassnngstage, zu verlängern und 100 Repetirkarabiner, nebst einer Anzahl Riterpistolen, anzuschaffen.

Die Dragonerrekruten des Jahres l870 haben die ordentlichen Wiederholungskurse ihrer Kompagnien nicht mitzumachen.

Jn der Dezembersiznng des Jahres 1870 wird der Bundesrath den eidgenossischen Räthen Bericht und Antrag über die bei den Berittenen einzuführenden Handfeuerwaffen unterbreiten.

Für die anzuordnenden Versuche wird dem Bundesrathe der no-

thige Kredit bewilligt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Fortsezung der Versuche mit der Kavalleriebewaffnung. (Vom 6. Dezember 1869.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1869

Date Data Seite

570-578

Page Pagina Ref. No

10 006 345

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.