234 gleichzeitig sein Vostdepartement ermächtigt, mit der Regierung des Kantons Tessin wegen Errichtung von Telegraphenbüreaux R u s s o einen Vertrag abzusehliessen.

in L o e o und

Der Bundesrath wählte als Bostkommis in Rheinselden : Hrn.

Johann S t eh lin, von Merenschwand (Aargau), bisher prov. Gehilse aus dem Bostbüreau in Rheinfelden (Aargau).

#ST#

Inserate.

Bekanntmachung.

Adressirung der Korrespondenzen nach Russland.

Im Interesse einer sichern und ungehinderten Beorderung empfiehl es steh, daß sobald auf Korrespondenzen nach Rußland der Bestimmungsort in russischer Schrift ausgedrükt .ist . der Absender denselben noch in deutscher , franzostscher

oder englischer Schreibweise hinzufüge , da die russischen Schrlftzüge den schwei-

zerlschen und deutschen Postanstalten nicht hinlanglich bekannt find.

Es ist ferner wesentlich , daß bei den nach mittlern und kleinern Orten in .Rußland gerichteten Briefen die Lage des Bestimmungsortes durch Beifügung der Angabe des Gouvernements außer Zweifel gestellt werde.

Das Postdepartement hält sich veranlaßt, die .Korrespondenzen hiermit auf diese für Sendungen nach Rußland bestehenden Crfordernifse aufmerksam zu machen.

B e r n , den 18. Juni 1869.

Das schweiz. Postdepartement.

235 Bekanntmachung.

Allgemeine ^nnstan^stellun.^ in ^ruisel.

Die allgemeine Kunstausstellung von 18.^ wird am 25. Juli beginnen und mil dem 2.^. September geschlossen Werden.

Zutritt haben die Erzeugnisse der lebenden - belgischen wie fremdländischen Künstler.

Ausstellungsgegenstände slnd zu adresstren .^ la Con^ission di^ec.^ice de I.I^.^o.^ion ^éné^aie des ^eau^.^^s ^ I^ru^eIIes, begleitet mit der Angabe des Samens, Vornamens und Domizils des Künstlers, sowie der in den Katalog auszunehmenden .Erläuterung.

.^in Künstler darf nicht mehr als vier Gegenstände ausstellen.

Als eine Arbeit gelten Miniaturen, Zeichnungen, Aquarelle, Stiche, ^itho^ graphien oder Medaillen, welche in e i n e m Nahmen beisammen sind.

Gegenstände in Nahmen von runder oder ovaler ^orm oder mit abgestuzten C.ken müssen in vierekige Listen hineingepaßt werden.

Die Leitungskommission übernimmt die kosten des Transports über das ganze belgische Gebiet, sowohl hin als zurük. Die ^om Auslande her gesandten Colli müssen daher bls zur belgischen Grenze srankirt werden.

^

^.ein G e g e n s t a n d w i r d nach dem .^0. Juni a n g e n o m m e n .

Doch werden die Arbeiten, welche im Salon von ^aris sigurirt haben werden, ausnahmsweise bis zum 10. ^uli angenommen, unterer Bedingung, daß die be^ treffenden ^ersertiger .^or dem ^0. Juni der Leiiungslommisfion die Arbeiten, welche sie einzusenden gedenken, sowie die Dimensionen ^eder derselben bezeichnen.

Cin Anhang des .^aialogs wird die Werke der Malerei und der Bildhauerei erwähnen , welche .-- seit der lezten Ausstellung , in den offenilichen Monumenten des Landes ausgeführt -^ wegen ihrer fi^en ^laeirung in den leztern nicht im Salon ^on Brüssel figuriren konnen.

Die betreffenden Künstler find daher eingeladen , der Leiiungskommission vor dem 5. Juli die Angabe der einschlägigen Arbeiten zukommen zu lassen, welche sie im Anhang erwähn^ zu sehen wünschen.

Cine aus den Mitgliedern der Leikungskommission zus^mmengesezte ^ur^ wird sich über die Zulassung der Gegenstände aussprechen.

^ur Ausstellung werden Werke der vier nachbezeichneken Genres zugelassen .

1) Malerei, Zeichnungen, Aquarelle, pastelle, Miniaturen, emaillirte und ^or^ zelan^Arbeiten ,

2) Skulptur, eiselirte Arbeit und Gravüren in Medaillen.

.^) Gravüren, Lithographie nnd ^eliolithographie.

4) Architektur.

236 ^on der Ausstellung ausgeschlossen find Gemälde , Zeichnungen . Gravüren ^ oder Lithographien ohne Nahmen , sowie diejenigen Gegenstände . welche bereits in einer Ausstellung in Brüssel figurirl haben.

.Kopien kennen nichk zugelassen werden . mit Ausnahme solcher , welche ein ^erk in einem verschiedenen Genre, auf .^mail, auf ^orzelan oder mi^els Zeich..

nung reproduziren.

^ie Gravüren , Lithographien und ^eliolilhographien werden nur angenom^ men, wenn sie direkte durch ihre ^erfertiger einges^ndt^werden.

Andere Werke, welche nichi mehr den. Künstler angeboren , werden nur zuge^ lassen, wenn eine von demselben schriftlich gegebene Ermächtigung beigebracht wird.

Kein Gegenstand kann von der Ausstellung zurükgezogen werden.

vor

dem Tage des Schlusses

Die Künstler haben ihre Arbeiten in der Frist von acht Tagen , vom Tage des Schlusses an gerechnet wegzunehmen.

Sie konnen ihre Bevollmächtigen oder die Transportwege bezeichnen . mittels deren sie ihre Gegenstände zurükgesandk sehen wünschen.

Die Leilungskommission wird alle für die .^rhaliung der ihr anvertrauten Werke erforderlichen Vorkehrungen treffen ^ sie übernimmt jedoch keine Verantworte

lichkeit mit Bezug auf Unfälle , welche den Ausstellungsgegenständen , sei es bei

ihrer .^in^ oder ^üksendung , sei es während ^der ^eit ihres Aufenthalts in den Ausstellungslokalen, zustoßen konnten.

Die ^laeirung der Gegenstände wird einer Spezialsur.^ anvertraut, welche von den .Künstlern ernannt wird, deren Werke zugelafsen worden find , sie umfaßt fünf Malex .^wovon mindestens zwei .Historienmaler)^ zwei Bildhauer, einen Graveur und einen Architekten.

^ Diefe Jurh wird präfidirt vem Präsidenten der Leilungskommission und in dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten derfelben , welche Funktionäre von Rechts wegen zu dieser ^ur^ gehoren.

Jeder .^ünstler. welcher seine Werke an die Ausstellung fchikt, hat der für den Katalog bestimmten ^otiz , unter einer besondern , geschlossenen und seine Unter^ schri^ ^ragenden Enveloppe , ein Bulletin beizufügen , enihal.^nd die ^amen der Kandidaten nach der oben festgesezten Klassifikation und ^egel.

Die Bulletins werden von der Leikungskommission in einer offenlllchen , am 5. ^uli Mi^ags im I^l.^ I^ucalstattfindendenSizung eroffnel werden.

Die Künstler , welche die grosse Anzahl Stimmen bekommen , werden als Mitglieder der ^laeirungsfur^ proklamirt.

Bei gleichge^eilten stimmen gilt der älteste Kandidat als gewählt.

.^in ernannter Künstler, welcher die daherigen Funktionen nicht annehmen sollte, wird durch denjenigen ersezt, welcher ihm in ber Stimmenzal.l am nächsten steht, unter .^ükfichtnahme auf die vorerwähnten Kategorien.

.^ine dri^e Jurv. wird beauftragt , an die Regierung Vorschläge zu richten betreffend die Ankäufe, Belohnungen und Ermunterungen.

Dieselbe wird zusammengesezt au^ den Mitgliedern der Plaeirungssur.^ , aus dem .^rästdenlen und Vizepräsidenten der Leitungskommission und aus vier von der .Regierung zu bezeichnenden Mitgliedern.

Abgesehen von den speziellen Auszeichnungen , welche die .Regierung zu er^ theilen im Falle sein ^mag , und von ihren allsälligen Ankäufen , werden gemäß

237 ^lrt. 21 des .^egle^nents Belohnungsmedaillen in Gold denjenigen .Künstlern. zuge.^ sprachen, welche besonders verdienstliche Werke ausgestellt haben werden.

Diejenigen .Künstler , welche sich sur den ^erkauf ihrer Arbeiten der ^ermi..^ lung der Immission bedienen wollen, haben die betreffenden preise anzugeben.

Der Präsident der ^eitungskommission .

^u^ ^.nfp^ch.

Der Sekretär . ^

^. .^tiénon.

Ausschreibung.

Die Stelle eines eidg. Trompeter ^Jnstruktors der Scharsschü^en m^ einem ^ahresgehalt von Fr. 15.^0 wird hiemlt zur freien .Konkurrenz ausgeschrieben.

Schweizerbürger , we.che hierauf reflek^iren , haben sich über die ^enntniß der deutschen und französischen Sprache , sowie über die erforderliche mufikaIisch^ Befähigung auszuweisen und ihre Anmeldung bis .^ .^uni 18.^9 dem fchweiz.

Militärdepartement schrif^ich einzureichen.

B e r n , den 4. Juni 18.^.

.

Das eida^. ....^i^ita^de^a....^^^..^.

Amortisation.

Der J n ..eri ms schein ..^r. .^07 von Fr. l0,0^ auf die II. Serie des e i d g e n ö s s i s c h e n ^lnleihens von 18.^ wird vermißt und hiermit auf ^er^ langem ^es betreffenden Subseribenten als ungültig erklärt.

B e r n , den 21. Mai 18.^.

^id^en.^s^sche ^aa.tskas.e.

238 ..^u^chreibnng t^n erledigten ^teilen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o .

f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ^ ferner wi^d von ihnen gefordert, daß fie ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den ^ e i m a t o r t ^ deutlich angeben.)

1,. P o s t k o m m i s in ^ e u e n b u r g . Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom 30. ^uli 18.^.8. Anmeldung bis zum 30. Juni 18l.....

bei der .^reispostdirektion ^euenburg.

2^. B ü r e a u d i e n e r beim .^auptpostbüreau in Bern.

^ahresbesoldnng , wird bei der Ernennung fest^ g^^

3) Posthalter und B r i e f t r ä g e r in S a a n e n (Bern). ^ahresbesoldung Fr. 1020.

Anmeldung bis zum 30. ^uni 18^9 bei der

.^reispostdirektion Bern.

4) Briefträger in Flaw.^l (St. Gallen). Jahresbesoldung .^r. 900. An.^ meldung bis zum 30. Jnni 18^9 bei der ^reispostdirekl.ion St. Gallen.

5) B ü r e a n d i e n e r beim Postbürean in S c h a f f h a u s e n . Jahresbesoldung, wird bei der Ernennung sestgesezt. Anmeldung bis zum 30. ^uni 18.^^ bei

der ^reispostdirektion Zürich.

1) Telegraphist in Schwarzenburg (Bern). Jahresbesoldung .^r. 120, nebsi Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. ^uni 18^9 bei der Tele^ graphen^nspeklion in Bern.

2) T e l e g r a p h i s t in Belp (Bern).

Jahresbesoldung Fr. 120, nebst Depe^

schenprovision. Anmeldung bis zum 24. Juni 18^ bei der Telegraphen^.

Jnspektion in Bern.

.^ T e t e g r a p h i s t in K a m m e r n .^Thurgau^.

Jahresbesoldung .^r. 120 , nebst Depeschenpro^

vision.

4) T e l e g r a p h i s t in St. GaIlen.

Jahre.^besol^

dung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 29.

Anmeldung bis zum

24. .^uni 18.^9 bel der

Telegraphen ^ Inspektion in St. Gallen.

Januar 18.^.3.

.)^te. dieser ..^ntn^ter stad die ^i..... 47, 48, 4.), 5il, 51, 5... nnd 5.^ de.^ ^. Band^ der eid.i. ^esezsa^tntnn.i ^eigele.^t.

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Inserate.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1869

Date Data Seite

234-238

Page Pagina Ref. No

10 006 174

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