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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession einer Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn.

(Vom 29. November 1901.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 17. Juni 1896 (E. A. S. XIV, 178) wurde den Herren X. Imfeid, Ingenieur, in Zürich, und M. Stocker, Ingenieur, in Luzern, auf Grund ihres Gesuches vom 11. Mai 1895, die Konzession für den Bau und den Betrieb einer E i s e n b a h n von der K l e i n e n S c h e i d e g g auf das L a u b e r h o r n erteilt.

Durch Bundesbeschluß vom 15. April 1898 (E. A. S. XV, 91) wurde diese Konzession auf Herrn X. Imfeid allein übertragen und zugleich die im Art. 5 derselben angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten der zu bildenden Aktiengesellschaft um 24 Monate, d. h. bis zum 17. Juni 1900, verlängert.

Da aber bis zu diesem Termin weder die Vorlagen eingingen, noch ein Gesuch um weitere Fristerstreckung gestellt wurde, mußte die Konzession als erloschen betrachtet werden.

Herr Imfeid, der dann am 20. Juni 1900 noch ein FristverBundesblatt. 53. Jahrg. Bd. IV.

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1186 längerungsgesuch einreichte, wurde vom Eisenbahndepartement darauf aufmerksam gemacht, daß er eventuell ein neues Konzessionsgesuch einzureichen habe, wobei es ihm allerdings gestattet sei, von der nochmaligen Vorlage sämtlicher Beilagen abzusehen, indem er sich auf die anläßlich der früheren (ersten) Konzessionserteilung vorgelegten Pläne, Längenprofile und Berichte berufen könne.

Mittelst Eingabe vom 12. Juni 1901 stellte nun Herr Imfeld ein neues, von allgemeinem und technischem Bericht, nebst Bau- und Betriebsvoranschlag begleitetes Gesuch um Konzessionierung einer Drahtseilbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn. Dieses Gesuch, sowie die beiden Berichte, sind mit den früheren fast gleichlautend, und bezüglich der technischen Beilagen wird auf die im Jahre 1895 vorgelegten verwiesen.

Indessen sind einige Abweichungen von der früheren Konzessionsvorlage hervorzuheben, nämlich: 1. Die Bahn ist nur als Drahtseilbahn projektiert, während das 1896 konzedierte Projekt eventuell auch die Erstellung der Bahn als Zahnradbahn in Aussicht genommen hatte.

2. Der neue Kostenvoranschlag enthält zum Teil etwas andere Ansätze; er lautet wie folgt: A. Organisations- und Verwaltungskosten, Bauleitung, Kapitalbeschaffung Fr. 60,000 B. Expropriationen ,, 20,000 C. Bahnbau : a. Unterbau ,, 140,000 b. Oberbau ,, 50,000 c. Hochbau ,, 75,000 d. Mechanische Einrichtungen ,, 63,000 e. Abgrenzung, feste Signale ,, 5,000 D. Rollmaterial ,, 20,000 E. Mobiliar und Gerätschaften ,, 3,000 F. Unvorhergesehenes ,, 24,000 Zusammen

Fr. 460,000

Der frühere Kostenvoranschlag war auf eine Gesamtsumme von Fr. 500,000 gekommen. Da indessen eine genaue Prüfung des Voranschlages erst dann möglich ist, wenn die definitiven Bauplatte vorliegen, so sehen wir davon ab, die Reduktion zu beanstanden.

1187 3. Die Rentabilitätsberechnung sieht einen Reinertrag von Fr. 24,800 vor, gegenüber derjenigen von 1895, die einen Reinertrag von Fr. 25,700 aufwies. Da aber auch das Anlagekapital reduziert ist, würde wiederum, wie nach der 1895er Rechnung, eine Verzinsung desselben zu 5 % möglich sein.

Der Regierungsrat des Kantons Bern, -dem das Gesuch zur Vernehmlassung mitgeteilt wurde, erklärte mit Zuschrift vom 24. August, daß er mit der Erneuerung der Konzession einverstanden sei.

Da auch wir gegen die Erneuerung nichts einzuwenden haben, beantragen wir Ihnen, dem Gesuche durch Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes zu entsprechen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 29. November

1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1188 (Entwurf.)

Bimdesbeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession einer Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, O

nach Einsicht 1. eines Gesuches des Herrn X. Imfeid, Ingenieur in Zürich, vom 12. Juni 1901 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1901, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 17. Juni 1896 (E. A. S.

XIV, 178) den Herren X. Imfeid, Ingenieur in Zürich, und M. Stocker, Ingenieur in Luzern, erteilte, durch Bundesbeschluß vom 15. April 1898 (E. A. S. XV, 91) auf Herrn Imfeid allein übertragene und seither erloschene Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn wird zu gunsten des Herrn X. Imfeid, Ingenieur in Zürich, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft, mit der einzigen Abänderung erneuert, daß die im Art. 5 der Konzession festgesetzte Frist von 24 Monaten zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an zu berechnen ist und daß im Art. 8 die Worte : ,,eventuell als Zahnradbahn mit Spurweite von 0,8o oder l Meter" gestrichen werden.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession einer Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn. (Vom 29.

November 1901.)

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04.12.1901

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