293

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Ausschreibung von Brennereilosen.

.Gestützt auf die Art. 2 und 3 des eidgenössischen Alkoholgesetzes, dasBrennereipflichtenheft vom 24. Dezember und den Bundesratsbeschluß vom 31. Dezember 1900 wird die jährliche Lieferung von 30,000 Hektolitern inländischen Spiritus an die Alkoholverwaltung hierdurch öffentlich zur Übernahme ausgeschrieben.

Angebote sind vom 28. Januar bis 10. März 1901 der chemischtechnischen Abteilung der eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern, schriftlich einzureichen.

Diese Abteilung liefert den Bewerbern vom 28. Januar an die erforderlichen Drucksachen (Pflichtenheft, Normalstatuten, Anmeldungsformulare).

Die Inhaber bestehender Brennereilose haben sich, da deren Verträge abgelaufen sind, ebenfalls anzumelden.

B e r n , den 16. Januar 1901.

[8/s]

Eidg. Finanzdepartement.

Lieferung von tragbarem Zeltmaterial.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über ' 26,000 Zelteinheiten (tragbares Zeltmaterial Modell 1901).

Es können auf die kompletten Einheiten wie auch auf einzelne Teile Offerten eingereicht werden.

Eine Zelteinheit besteht aus: l Zeltbahn mit Halsleine und Aluminiumgarnituren ; l Zeltleine (Hanf); l dreiteiliger Zeltstock (Eschenholz mit Aluminiumhülse) : 3 Zeltpflöcke (Bessemerstahl- oder Flußeisenblech).

. Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, werden ersucht die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung in Bern zu verlangen.

Bandesblatt. 53. Jahrg. Bd. I.

21

*294 Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r . K r i e g s m a t e r i a l " franko bis s p ä t e s t e n s 28. Februar 1901 an unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind f r a n k o P a c k u n g und f r e i von a l l e n Spesen auf die dem Lieferanten näcustgelegene s c h w e i z e r i s c h e E i s e n b a h n s t a t i o n zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen, Beschreibungen und Vorschriften werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

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Lieferungstermin der

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nach Vorschrift, Zeichnung und Modell. ' .

Sanzen,Ube nlhmfl bis längstens

26,000 komplett fertige Zeltbahnen, inkl. Aluminiiimgarnituren, Zehleine, Halsleine und Leinenstrippen . . . 1. August 1901 78,000 Zeltstockteile, inkl. Alummiumhulse ,, ,.78,000 Zeltpflöcke ,, B e r n , den 2. Februar 1901.

Eidg. Kriegsmaterial Verwaltung: Technische Abteilung.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreinerarbeiten, 2. Teil, für Kasernemente und das Badgebäude auf Savatan bei St. Maurice werden hiL'rmit zur Koukurrenz ausgeschrieben. Pläne, 'Voraiismaß und Bedingungen können vou schweizerischen Bewerbern vom B. dies an auf dem eidgenössischen Baubureau in St. Maurice oder im Bundes' baus Osibau in Bern, Zimmer Nr. 158, eingesehen werden.

Offerten sind bis 18. Februar verschlossen, frankiert und mit der Aufschrift ,,Schreiuerarbeiten für St. Maurice" an unterzeichnete Stelle einzusenden.

B e r n , den 2. Februar 1901.

'. '

Eidg-. Geniebnreau, Abteilung für Befestigungsbauten.

V

'295 Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stellen: Erfordernisse: Besoldung: ·Anmeldungstermin: Anmeldung an:

3 Instruktionsaspiranten derVerwaltungstruppen.

Die gesetzlichen.

Fr. 2400 bis 2800.

15. März 1901.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: .Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an:

Einnehmer beim Nebenzollamt in Chêne.

Kenntnis des 2;olldienstes.

Fr. 3000 bis 3300.

16. Februar 1901.

Zolldirektion in' Genf.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

!·) Briefträger in Acacias bei Genf.

Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Kreispost2) Briefträger und Bote in Cologny direktion in Genf.

(Genf).

3) Briefträger, Bureaudiener und Packer in Thun. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Kreispositdirektion in Bern.

4) Postcommis in Pruntrut. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 'bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

296 5) Postablagehalter und Briefträger in Berikon (Aargau). Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Posthalter in Meilen. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Ereispostdirektion in St. Gallen.

8) 2 Gehiilfen I. eventuell II. Klasse auf dem Kontrollbureau der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Telegraphendirektion in Bern.

9) Gehülfe I. eventuell II. Klasse auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Telegraphendirektion in Bern.

10) Telegraphist in Zürich. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist und Telephonist in Meilen (Zürich). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 26. Februar 1901 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Bripfträger und Bote in Miséry (Freibürg). Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagebalter, Briefträgerund Ì Anmeldung bis zum 19. Febr.

Bote in Ochlenberg (Bern). .

J. 1901 bei der Kreispostdirektion 3) Briefträger in Rubigen (Bern).

J in Bern4) Posthalter in Suhr (Aargau). Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Dürnten (Zürich). Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Briefträger und Postpacker in Landquart. Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 bei der Kreispostdirektiou in Chur.

8) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Basel. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 beim Chef des Telegraphenbureaus in Basel.

9) Ausläufer auf dem Telegrapbenbureau Interlaken. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 19. Februar 1901 beim Chef des Telegraphenbureaus in Interlaken.

/

Publikationsorgan fär das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartemont.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separata bonnement Fr. 1.

JV» 7.

Bern, den 13. Februar 1901.

I, Allgemeines, 7

79. ( /oi) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Schweiz. Nordostbahn und der Generaldirektion der großherzoglich basischen Staatseisenbahnen ist das, Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung vom 11. Februar 1901 an wie folgt festgesetzt worden: Für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen, für Petershausen, für die auf Schweizergebiet gelegenen badischen Stationen, sowie für den gesamten badisch-schweizerischen Güterverkehr: l Franken = 80,9 Pfennig.

l Mark = 123,61 Centimes.

Für allen übrigen Güterverkehr der großherzoglich badischen Bahnen : l Franken = 81,3 Pfennig, l Mark = 123,0 Centimes.

II, Eeglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

7 80. ( /oiJ Allgemeine Tarifvorschriften nebst GüterMassifikation der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. April 1897.

Neuauflage.

Mit 1. März 1901 tritt eine Neuausgabe der allgemeinen schweizerischen Tarifvorsnhriften nebst Güterklassifikauon in Kraft, durch welche die 45

gegenwärtige Ausgabe vom 1. April 1897 nebst Nachtvag aufgehoben und ersetzt wird.

Diese Neuausgabe enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen, sowohl der TariiVorschrit'ten als der Guterklassifikation. Soweit durch dieselben gegenüber der seitherigen Ausgabe Taxerhöhungen eintreten, kommt bis 3l. Mai 1901 noch die frühere billigere Tarifierung zur Anwendung.

Ausgenommen sind die bereits im Publikationsorgan Nr. 49 vom 5. Dezember 1900, sub Ziffer 961, bekannt gegebenen Vorschriften bei reffend den Transport von Flüssigkeiten in Kessel- und anderà Gelaßwagen, welcbe mit 1. Januar 1901 iu Kraft getreten sind.

Exemplare dieser Neuausgabe können vom 23. Februar 1901 an bei den Verwaltungen, sowie durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Luzern, den 9. Februar 1901.

Namens der Venoalfungen des Schweiz. Eiseribahnverbandes : Direktion der Gotthardbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

81.

7

( /oi) Teil. I, Abteilang B, der deutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. April 1899. Nachtrag H.

Mit 1. März 1901 tritt zum Teil I, Abteilung B (allgemeine Tarifvorschriften nebst Oüterklassifikation), der Tarife für den deutsch - schweizerischen Güterverkehr, vom 1. April 1899, .ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Zusätze zu einigen Abschnitten der allgemeinen Tarifvorschriften, ferner Änderungen und Ergänzungen zu verschiedeneu Positionen der Güterklassifikation, darunter insbesondere die Verweisung sämtlicher Futtermittel auf die Umkartierung auf den deutsch-schweizerischen Grenzstationen.

Der Nachtrag kann bei den beteiligten Verwaltungen eingesehen und vom 20. Februar 1901 an bezogen werden.

Zürich, den 9. Februar 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der schnei/. Nordostbahn.

82. (7/oi) Teil I, Abteilang B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. Mai 1899. Nachtrag III.

Mit dem 1. März 1901 tritt zu Teil I B des schweizerisch-italienischen Gütertatif's via Gotthard, vom 1. Mai 1899, ein Nachtrag III in Kraft, welcher eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften und der Warenklassifikation enthält. Derselbe kann durch Vermittlung unserer Stationen oder direkt bei unserm kommerziellen Bureau gratis bezogen werden.

Luzern, den 12. Februar 1901.

· . .

.

Direktion der Gotthardbahn, 46

C. Transitverkehr.

T

83. ( /oi) Teil I, Abteilung A/B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898.

Berichtigung des Nachtrages IV.

, ' Die Position 1438/1456 der deutsch-italienischen Warenklassifikàtion (Majoliken, gewöhnliche, zum Hausgebrauch), deren Streichung auf Seite 6 des obengenannten Nachtrages vorgesehen ist, bleibt auch fernerhin bestehen, ergänzt mit dem Zusätze ,,'Tafel- und Waschgeschirr u. s. w. (siehe jedoch Porzellan)".

Luzern, den 5. Februar 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

III,. Personen- und Gepäckverkehr, Ä. Schweizerischer Verkehr.

84. (7/oi) Plakattarif der NO B für Lust- und Rundfahrtbilletef · ' -vom 1. Juni -1900. Kündiqunq.

l O

t/

Der obgenanbte Tarif wird auf i. Juni 1901 gekündet. Über die Neu-j, ausgäbe wird seiner Zeit besondere .Publikation erfolgen.

; Zürich, den 11. Februar 1901. . ~~ : " : - Direktion der Schweiz. Nordostbahn. ,

85.

C7/oi)

Interner Personen- and Qepäcktärif der Zürcher Dampfbootgesellschaft, vom l, Mai 1900.

'Neue Ausgabe.

Für unsero Dampf bootrayon (Stationen Erlenbach-Herrliberg-Oberaeilenr Männedorf-Au-Wäilenswil-Richterswil-Rapperswil). tritt mit 1. Mai 19.01 'ein neuer Personen- und Gepäcktarif .in Kraft, unter Aufhebung desjenigen; vom 1. Mai 1900.

Zürich, den 8. Februar 1901.

Verwaltung der Zürcher Dampfbootgesellscliaft.

86-'-(V01) Plakattarif der JS für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten schweizerischen Verkehr, vom 1. Juni 1900. Kündigung.

Der obgenannte Plakàttarif-wird hiermit auf den 31. Mai 1901 gekündet.-' Ober die Ausgabe eines neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Bern, den 7. Februar 1901.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahji.

47

87.

(7/oi) Plakattarif für Billete su ermässigten Preisen im internen Verkehr der J 8, vom 1. Juni 1900, Kündigung.

Der obgenannte Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1901 gekündet.

Über die Ausgabe eines neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Bern, den 7. Februar 1901.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

88.

7

( /»0 Personen- und Gepäcktarif Österreich -- Schweis, vom 1. Februar 1897. Ergänsangen.

Mit 1. März 1901 treten zu obigem Tarif folgende Ergänzungen in Kraft: Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

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· oder Salzburg J 51.75 2.85 18.56 4 oder j Borschach-Hodnnsee-Lindan- I München-Salzburg ' Borscbach*St. Margrethen . , 17.35 12.35 7.05 2 34. 10 24.10 13. 65 10 1 07 =

Innsbruck

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. -Innsbruck 35. 65 26.45 16. 4.'. 3

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- 2.04

Zürich, den 5. Februar 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

89. (7/oi) Verseichnis der znsammenstellbaren Fahrscheine des Vereins deutscher Eisenbahnverataltungen, vom 1. Juni 1900.

Kündigung.

Dieses Verzeichnis tritt mit 31. Mai 1901 außer Kraft. Über dessen Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 6. Februar 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktton der Schweiz. Nordostbahn.

48

30- C/op Tarif s*internationaux G. V. Nr. 201/202, Heft II, fur die Beförderung von Personen und Gepäck Frankreich --- Schweiz, vom 20. September 1900. Nachtrag I.

Am l. März 1901 tritt zum obgenanntcn Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

In demselben sind unter anderm vorgesehen Änderungen der Gültigkeitsdauer gewisser Hin- und Rückfahrtsbillete, die Ausgabe verschiedener Hin- und Rückfahrtsbillete in Buchform und Hin- und Rüekfakrtstaxen Paris -- Buchs.

Bern, den 12. Februar 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahu.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

91. (7/oi) Schweizerischer Ausnahmetarif Nr. 4 für die Beförderung von Lokomotiven, Tendern und andern Fahrsengen, vom 1. Oktober 1882, Neuauflage vom 1. Mars 1886.

Aufhebung.

Infolge Aufnahme der Bestimmungen des obgenannten Ausnahmetarifs in die mit 1. März 1901 in Kraft tretende Neuausgabe der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der schweizerischen Eisenbahnen wird dieser Tarif auf den bezeichneten Zeitpunkt aufgehoben.

Luzern, den 9. Februar 1901.

Namens der Verwaltungen des Schweiz. Eisenlahnverberitdes : Direktton der Gotthardbahn.

92. (7/oi) Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife der J S, vom 1. Juni 1893.

Kündigung des Tarifs für Palesienx.

Mit Gültigkeit vom Tage der Betrie'bseröffnung der Linie PalezieurChâtel-St. Denis an wird der Tarif für Elil- und Frachtgut für Palézieux, auf Seite 16 der obgenannten Zusammenstellung, aufgehoben und nicht ersetzt.

Bern, den 4. Februar 1901.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

49

B. Verkehr mit dem Auslande.

93. (7/oi) Teil IV, Hefte l und 2, der österreichisch-nngarischschweiserischen Gütertarife, vom 1. Februar, besw. 1. Juni 1899. Nachtrag H.

; Mit 1. März 1901 tritt zu den ohgenannten Gütertarifen je ein Nach; trag II in Kraft, enthaltend neue und abgeänderte Frachtsätze für Holz; sowie anderweitige Änderungen und Ergänzungen.

Zürich, den 12. Februar 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

94.

(7/oi) Teil II, Tarif für den Gremverkehr Bussland -- Vorarlberg und Bodenseestationen, vom 1. Januar 1897.

Kündigung.

Auf 10. Mai 1901 .treten der obenerwähnte Gütertarif mit Nachtrag Ij sowie die auf dem Instruktionsweg eingeführten Frachtsätze für Maschinen etc. Romaushorn -- Granica und Szczakowa transit, vom 20. Juli 1898, für Güter aller Art, Getreide u. s. w. im Verkehr mit Skala transit, vom 00. Juli 1900, und für. Getreide etc. im Verkehr mit Szercih, vom 1. Juli 1898, außer Kraft. Über den an deren Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

Zürich, den 8. Februar 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

95. (7/oi) Gütertarif für den Bodensee, vom 1. Januar 1889.

Nachtrag V.

Mit 1. März 1901 tritt zum Tarif für den Transport von Gütern auf dem Bodensee, vom 1-. Januar 1889, ein Nachtrag V in Kraft.

Derselbe enthält neue Vorbemerkungen, ferner eine Neuausgabe der Tarifbestimmungen und der Klassifikation der Güter der Specialtarife und kann vom 20. Februar 1901 an bei unsenn Gütertarif bureau bezogen werden.

Zürich, den 9. Februar 1901.

.

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Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

50

\

96. (7/oO Teil II, Abteilang A, Hefte l nnd 2, der schweiserischitalienischen Gütertarife, vom 1. November 1900. Aendernng des Aasnahmetarifs Nr. 22 für überseeische Güter.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1901 an findet der vorstehend bezeichnete Auanahmetarif allgemein für alle Güter Anwendung, welche per Schiff über die betreffenden italienischen Hafenstationen ein- und ausgeben, bie Beschränkung desselben auf Sendungen mit Bestimmung nach oder Herkunft von azweritalienischen Ländern wird somit fallen gelassen.' .Infolgedessen ist es nicht mehr erforderlich, daß in den Frachtbriefen nach und von Genua etc. die Öe^timmuug beziehungsweise Herkunft des Gutes angegeben wird; dagegen muß aus denselben ersichtlich sein, daß die Sendungen zur Weiterbeförderung per Schiff bestimmt beziehungsweise per Schiff nach den betreffenden italienischen Hafeustationen verbracht worden sind.

Luzern, den 12. Februar 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

97.

(7/oi) Reexpeditionstarif für den Transport von Gütern Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- JS, SCB etc., vom 1. September 1896.

Reexpeditionstarif für den Transport von Gütern Basel (badischer Bahnhof) transit (Belgien nnd Holland) -- JS, SCB etc., vom 15. Oktober 1896.

Teil U, Heft 2 a, Gütertarif für, den Verkehr belgische Seehäfen und Terneusen transit -- Basel, vom 1. September 1896.

Teil II, Heft 2 b, der Gütertarife für den Verkehr belgische Binnenstationen -- Basel, vom 1. Januar 1895.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die obgcnanntcn, unter Ziffer 1000 des Publikationsorgans Nr. 51/1900 auf Ende Februar 1901 gekündeten Tarife bleiben noch bis 30. April 1901 in Kraft.

Bern, den 9. Februar 1901.

Direktion der Jora-Simplon-fiahn.

Ausnahmetaxen, 98. ( /oi) Ansnahmetaxen für Transporte von Wein Buchs transit und Romanshorn transit (Triest nnd Fiume, Rumänien und Türkei) -- Genf loco und rückliegende Stationen.

Kündigung.

7

Vorstehend genannte, im Publikationsorgan Nr. 25, vom 21. Juni 1899 enthaltene Ausnahmetaxen werden auf den 31. Mai 1901 gekündet.

51

Über die an deren Stelle tretenden neuen Frachtsätze wird besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 5. Februar 1901.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

99.

(7/oü Eröffnung

der Station Sirassburg Rheinhafen,

Als Abfertigungsstelle für den neuen Rheinhafen bei Straßburg wird am 1. März 1901 die Station ,,Straßburg Rheinhafen" eröffnet.

Für die neue Station gelten die gleichen Tarifentfernungen und Frachtsätze (einschließlich der Ausnahmefrachtsätze) wie für Straßburg Centralbahnhof. Die Abfertigungsbefugnis ist bis auf weiteres auf Wagenladungen beschränkt, deren Bereitstellung auf den Geleisen des städtischen Hal'engeländes oder den mit diesen verbundenen Anschlüssen erfolgt.

Strassburg, den 7. Februar 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothrlngen.

100. (7/oi) Norddentsch-hessisch-sndwestdentscher Güterverkehr.

Taxierung von Papier.

Im norddeutsch-hessisch-südwestdeutschen Verkehr werden für Papier aller Art zur Ausfuhr aus der Schweiz nach überseeischen Ländern (Klasse 11 des Seehafentarifs) in Ladungen zu 10 t. mit Wirkung vom 1. Februar 1901 die Frachtsätze des Specialtarifs H gewährt.

Karlsruhe, den 3. Februar 1901.

Oeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbalinen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 11. Februar 1901: 61. Entwurf einer Neuausgabe des internen Tarifes der Tramwaygesellschaft in Freiburg, mit Vorbehalten.

' Genehmigt am 12. Februar 1901 : 62. Aufnahme von Hin- und Rückfahrtstaxen Bachs -- Paris in den 201

Nachtrag I zu den Tarifs internationaux G. V. Nr. ---, Heft II, für den 202

Personen- und Gepäckvprkehr Frankreich -- Schweiz.

52

i

63. Interner Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der Uerikon-BaumaBahn, unter Vorbehalt.

64. Ausnahmetarif für den Transport von Holz zur Fabrikation von Holzstoff und Holzzellstoff (Papierholz) im internen Verkehr der N 0 B und im direkten Verkehr derselben mit der Bötzbergbahn.

65. Änderung der Transportbestimmungen des Ausnahmetarifs Nr. 22 für Güter aller Art im Teil II, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife.

66. Provisorischer Nachtrag I zum Gütertarif Genf transit etc. -- Central- und Westschweiz.

67. Nachtrag III zum Teil I, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife.

68. Bewilligung von 50 °/o Rabatt auf den Taxen der rhätiachen Bahn für einfache Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt für Besitzer von schweizerischen Generalabonnements mit einer Gültigkeitsdauer von 15 und 30 Tagen, mit Vorbehalt.

69. Nachtrag H zum Tarif für die Beförderung in Eilfracht von Gütern aller Art, sowie von Bier in Fässern iiod Lebensrnitteln bei Aufgabe als Stückgut im Verkehr Rh B -- V S B (einschließlich T B und W R), N 0 B (einschließlich Bötzliergbuhn), S C B, J S, G B und großherzoglich badische Staatseisenbahnen, unter Vorbehalt.

Druckfehlerberichtigung. In Position 74 des Publikationsorgans Nr. 6, vom . Februar 1901, muß auf Seite 41 unten bei ,,Fahrkarten mit 50 Nummern" ·die Taxe mit ,,Fr. 2. --" beigelügt werden.

53

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1901

Année Anno Band

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07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.02.1901

Date Data Seite

293-296

Page Pagina Ref. No

10 019 505

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