268 Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkom .neusten Hochachtung.

Bern, den 18. Juli 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsident : Stämpsli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schietz.... .

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des

Bundesrathes an den schweiz. Nationalrath, betreffend die.

Postgebunde in Bern und St. fallen.

(Vom 20. Juli 1859.)

Tit.!

Durch Schlußnahine vom 7. Juli d. J. hat der schweizerische Nationalrath die Einladung an den Bundesrath erlassen , über die Postgebäudfrage in Bern und St. Gallen noch ini Laufe der gegenwärtigen Session Bericht .zu erstatten. Dieser Einladung entsprechend, beginnen wir damit, die Verhandlungen in Erinnerung zn rufen, die in die.ser Angelegenheit in der Bundesversammlung bereits stattgefunden haben.

Mit Botschast vom 10. Dezember 1857 verlangten wir von der Bundesversammlung einen Kredit von Fr. 60.000 für den Ankauf einesBauplazes in Bern und von Fr. 50,000 für einen Bauplaz in St.

Gallen. Die Bundesversammlung bewilligte diese beiden Kredite durch

die Beschlüsse vom 21. Dezember,) mit der Bestimmung, daß der Kauf

preis zu 4 vom Hundert an die Bundeskasse zu verzinsen sei. Jn Folge.

dieser Schlußnahnie wurden die beiden Baupläze definitiv angekauft und.

die Bauplane entworfen. Zur Ausführung derselben suchten wir mittels unserer Botschaften vom 25. und vom 28. Juni 1858) die nöthige Kre-

ditbewilligung nach, nämlich von Fr. 510,000 für das Postgebäude in.

.Bern und von Fr. 460,000 für das Postgebäude in St. Gallen.

Am 17/31. Juli 1858+) beschloß jedoch die Bundesversammlung, ir...

die beiden, für Erstellung der Postgebäude in Bern und St. Gallen gestellt

S. eidg. Versammlung, Band VI, Seite. 3 und 5.

S. Bundesblatt v. J. 1858, Band II, Seite 113 nnd 118.

s) S. eidg. Gesez sammlung, Band v1, Seite .71.

2^ ^en Kreditbegehren nicht einzutreten und den Bundesrath einzuladen, neue .Plane und Kostenberechnungen anfertigen zu lassen, wobei vorab nur aus ..die füx die .Post- und Telegraphenverwaltung erforderlichen Räumlichkeiten, ..mit Einschluß einer Wohnung für den Postdirektor , Bedacht zu nehmen sei. Die nach dieser Direktion xeduzirten Plane wurden der Bundesversammlung mittels unserer Botschaft vom 3t. Dezember 18.^8^) vorgelegt

.und die Kreditbegehren beschränkt auf Fr. 397,000 für das Postgebäude .in Bern und auf Fr. 3l4,000 für das Postgebäude in St. Gallen.

Die Bundesversammlung beschloß hietauf am 20,^26. Januar 18^9, .in die Vorfchläge des Bundesrathes nicht einzutreten. Alle Anträge , die .geeignet gewesen wären , dem Bundesrathe weitere Direktionen zu ertheilen, was nun weiter in Sachen zu thun sei, und was namentlich niit ^en erworbenen Baupläzen angefangen werden solle , blieben in Minder.heit. Jn dem Beschlusse der Bundesversammlung liegt daher ein Mehxeres nicht, als die Verweigerung des verlangten Kredites , womit zwei ^Postgebäude .auf eidgenössische Kosten hätten ausgeführt werden sollen, und ^vir dürfen wol mit Grund annehmen, daß im Uebrigen die Bundesversammlung den Bundesrath nicht beschränken wollte , die Jnteressen des .Bundes und der Postverwaltung nach den ihm von der Bundesverfassung ..angewiesenen Kompetenzen bestmöglich zu wahren. Die dem Bundesrathe .angewiesene rechtliche Stellung besteht nun aber daxin, daß er für Ver.wendung eidgenössischer Gelder, namentlich also auch für Ankauf von .Liegenschaften und Ausführung von Bauten die nöthige Kreditbewilligung .bei der Bundesversammlung nachzusuchen hat.

Kommt er aber in den Fall, Liegenschaften zu veräußern,^ so findet sich nirgends eine Vorschrift, daß er hiesür die Bestätigung der Bundesversammlung einzuholen hätte.

Das neueste Beispiel des Verkauses des Sandraingutes , der von keiner Seite angefochten wurde, mag zur Bestätigung der Richtigkeit dieser Be.hanptung dienen; und eben so wenig wird man dem Bundesrathe das Recht bestreiten können, von sich aus Mietverträge abzuschlißen. Solche Miethverträge sind im Laufe der lezten zehn Jahre in großer Zahl, ohne irgend einen Widerspruch wegen mangelnder Kompetenz, abgeschlossen worden, darunter namentlich solche, die in Bezug auf Zwek und Größe der Miethsumme mit dem in Frage liegenden Mietvertrag ganz analog sind,

wie die Mietverträge füx die Postgebäude in Zürich, Basel und Genf.

^ir glauben nun aber nachweisen zu können , daß wir nicht uu.^ inner den Schranken unserer Kompetenz gehandelt, sondern auch die Jntereffen der Postverwaltung u.^ des Publikums auf die vorteilhafteste Weise gewahrt haben.

Nach dem Beschlusse der Bundesversammlung durften wir wol als zuverlässig annehmen , daß es nicht im ^Willen der Bundesversammlung liege , kostbare Postgebäude aus Rechnung der Eidgenossenschaft auszu-

^) S. .^unde.^bla^ v. .^. 1<^.). Band I, Serre 23.

.270 führen und hiefür bedeutende Kapitalien aus der Bundeskasse , gegen eine.

Verzinsung von nur 4 vom Hundert zu verwenden. ^ir abstrahirten zu^ vornherein von einer erneuerten ^Vorlage mit revidirten und reduzirte^ Plenen. Es^ blieben uns nur noch zwei Wege zur Auswahl übrig. entweder in den alten Poftgebänden zu verbleiben und es darauf ankommen zu lassen, welche Vermehrung der Kosten, welche Nachtheile für den Postdienst und für die Bedienung des Publikums eintreten würden, oder aber Bauunternehmer aufzusuchen, die, gegen einen angemessenen Miethzins, die^ dem Bedürfnisse entsprechenden Lokalitäten herstellen würden.

Die Kosten, welche bei deni Verbleiben in den alten Lokalitäten in Ansficht gestanden wären, mögen aiis Nachstehendein entnommen werden : Gegenwärtig bezahlen wir für Bureaux

i n ^Bern .

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und Remisen

.

.

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Bereits ist uns aber eine ^Steigerung des Miethzinses in Aussicht gestellt worden, wie wir nns eine solche in allen größern Bureaux zu Genf, Lausanne, Nenenburg, Basel.

Liizern, Ehur und St. Gallen gefallen lassen mußten; in St. Gallen namentlich will man uns aus ,,schonender Riiksicht^ mit einer Erhöhung des Miethzinses um Fr. 1500 noch zwei Jahre ini alten Lokale belassen. Wir müssen daher auch hier eine Steigerung des Miethzinses voraussehen Zu gehöriger Besorgung des Dienstes. Einführung besserer Kontrole und Sicherung vor Verlusten follten wir aber nothwendig das Erdgefchoß des anstoßenden Hauses miethen.

Bei der dießfälligen Unterhandlung hat uns die Doniänen^ Direktion dasfelbe angeboten z u .

.

.

.

.

Dieser Miethzins. vo.n .

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.

Fr.

Rp..

5,503. 87

1,500. --

1,500. --

. 8 , 503.. 87

erzeigt sich immerhin noch als sehr mäßig gegenüber den Miethzinsen, die wir in andern größern Städten, wo Kreispostdirektionen sich befinden, bezahlen, namentlich

in Genf .

. i n Basel .

.

.

.

.

.

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.

.

i n Zürich . . .

ab sür Untermieten .

.

.

ab für Untermieten

.

. Fr. 13.500 F r . 13,550 ,,

1,^598

- ,, 11,95.2 F r . 14.584 ,, 2,670 ^^^.. l l .^4

Gegenwärtig bezahlen wir ferner sür das Zu- und Ab^ führen d e r Postwägen .

.

.

.

.

.

2.640. Ferner für den Transport eiues Fourgons Fr. 2,500 ^. .. ..^.......^ ..sten des Wagens .

.

.

.

. ,, 30^

Uetertrag 13,943. 87

2^ Fr. Rp..

Uebertrag 13,943. 8..^ Diese Kosten reichen aber für die^ Dauer nicht aus , indeiu nach Erstellung der Freiburger Eisenbahn ein zweiter Fourgon unerläßlich wird .

.

.

.

.

.

Daß diefer .^nsaz nicht überspannt erscheint, mag wie..

der ans den Beispielen anderer Städte entnommen werden.

indem wirklich , ohne Berechnung der Wagenkosten , bezahlt wird in

Genf

.

in .Lausanne

.

.

.

.

.Fr.

7,180.

--

.

^

.

.

.

4,80.).

-

in Basel .

. . . Fr. 9.978. -ab für Passagiergeld ,, 911.. 50 -

,,

^

9.()^

5^

in Zürich .^ .

.

.

.

4,^08. -Für drei Paker sind zu berechnen à Fr. 8^)0 .

.

von

2,800. --^

2.400. -

So weit berechnet, stellt sich eine jährliche Ausgabe heraus

.

.

.

.

.

.

.

.

. 19,143. 87

Sachkundige versiehern uns übrigens, daß wir der Noth^ wendigkeit doch ^iicht entgehen werden. im Bahnhos selbst oder In der Nähe desselben ein Filialbüreau zu errichten.

Wenn diese Notwendigkeit eintreten sollte , so müßten wir

zu obiger Sninme v o n noch ferner reau

.

.

.

.

.

in Anschlag bringen die Miethe .

.

.

.

.

.

Drei Beamte, wovon einer ans deni Hauptpostbürean entbehrt werden könnte , zu

Fr. 1800 und 1200

..

.

.

. 19,143. 87^

eines BüF

r

.

1,200

.^ ,, 3,000 ------- 4,200. 23,343. 87

Man mag nun die Richtigkeit dieser Ansäze beurtheilen , wie man will, so erscheinen dieselben, selbst bei einer Reduktion , für eine mangelhafte Diensteinrichtuiig so hoch , daß das Verbleiben in den alten Lokalitäten.

gegründete^ Bedenken erweken mußte. Die Nachtheile des Belassens der.

bisherigen Diensteinrichtungen sind übrigens nicht allein in der Vermehrung der Büreaux- und Fourgonskosten zn suchen. Noch höher schlagen wir den Nachtheil an , der dem Postärar durch den mangelhaften Dienst erwachsen wird , namentlich bei weiterer Ausdehnung des Eisenbahnnezes..

welche die Nützlichkeit eines bequemen Umspeditionsplazes in B e r n immer mehr hervortreten lassen wird.

Die Beschwerlichkeit und Unsicherheit des Dienstes erfordern nicht nu.^ ein vermehrtes Personal, sondern veranlassen uns auch eine Menge vo.^

^72 .Reklamationen, die, nach gemachten Erfahrungen, ihren Grund meistens tn den öftern Uebergaben, in Beschädigung und Entwendungen von Fahrpoststüken , in Behinderung der nöthigen Kontrole in den Bureaux wegen .ungenügender Lokalitäten finden. Sehr nachtheilig für das Postäxar wird sich auch ^ie Konkurrenz der Eisenbahnverwaltungen heraus stellen , wenn der Postverwaltung die Möglichkeit benommen wird, das Publikum mit gleicher Sicherheit und Schnelligkeit zu bedienen, wie es die besser gelegenen ^Eisenbahnbüreaux gestatten. Auch den Kutschern gegenüber wird die PostVerwaltung in ein nachtheiliges Konkurrenzverhältniß versezt , wenn die Reisenden erst auf Umwegen die Gelegenheit zur Weiterbeförderung durch die Post aussuchen müssen. Alle diese Nachtheile vermögen wir nicht in .Geld anzuschlagen. sind ader überzeugt, daß sie die oben angeführten Mehr.^ kosten für Bureaux und Fourgons bedeutend überwiegen würden.

Hätten wir übrigens auf die Benuzung der angekauften Baupläze ^anz verzichten wollen. so wären der Poftkasfe nicht unbedeutende Kosten zur Last gefallen. Jn St. G a l l e n zwar hatte man uns das Anerbieten gemacht, den Bauplaz um die Kaufsumme, mit Vergütung der Zinse, wieder zurük zu nehmen. Es wären daher nur noch die Kosten des KonKurses. der Expertise, der Bauplane und der Kaufsertigiing niit etwa ^.Fr. 6000 verloren gewesen. Jn B e r n aber hätten wir vorerst einen .Anstand mit der Kantonsregierung zu erledigen gehabt. indem uns der.

Vauplaz ,,behiifs Erstellung eines Postgebäud^s^ abgetreten worden war...

Ohne eine bedeutende Loskauffumme hätte voraussichtlich die Regierung den .Bauplaz nicht wieder übernommen ; jedenfalls waren hier die Zins^e der ^Bausunime und die Kosten der Plane des Konkurses und der Expertise, ^ie auf den Betrag von Fr. 9600 anstiegen. rein verloren gewesen. Jm Ganzen konnten wir daraus zählen, eine Angabe von Fr. 20,000 bis Fr. 25,000 in die Postrechnung aufnehmen und folglich den Kantonen au ihrem Reinertrage in Abzug bringen zu müssen.

Bei diesem Stande der Angelegenheit glaubten wir, aus rein finan.ziellen Rükstchten, den zweiten Weg einschlagen zu sollen, der uns zur Auswahl offen stand. nämlich einen Bauunternehmer aufzusuchen, der uns ^egen einen billigen Miethzins die nöthigen Lokalitäten herstellen und zu zeitweiser Benuzung überlassen .würde. Jn St. Gallen gelang iins dieses nicht, und wir waren genöthigt, den Mietvertrag für die alten

.Lokalitäten. jedoch mit einer Erhöhung des Miethzinses um Fr. 1500 zu

erneuern. Jn Bern dagegen konnten wir uns mit zwei Baumeistern über einen Mietvertrag verständigen, bei welchem nahezu alle Einwendungen beseitigt wurden , die unserm frühern Bauprojekte entgegen gehalten worden sind.

Wir erlauben uns, eine Kopie dieses Mietvertrages diesem Berichte beizulegen. Bei sorgfältiger ^rüfnng diefes Vertrages wird man sehr bald wahrnehmen. daß sehr erhebliche Unterschiede zwischen dem abgeschlossenen Miethverhältniß und dein früher vorgeschlagenen Staatsbau bestehen, und daß die gegen leztern erhobenen Bedenken nicht mehr vorhanden find...

27^ Von einem eidgenössischen Prachtbau, der den Neid oder die Begehr^lichkeit anderer Kantone erwekeu könnte, ist uun nicht mehr die Rede. Wir ^hoffen zwar, daß, wie man es in Beru zu sehen gewohnt ist, schön und solid gebaut werde ; allein es erscheint als bloße Ehrensache der Bau^bernehmer, ob das Aesthetische mehr oter weniger bedacht werde, was aber auf u ...sere Kosten von gar keinem Einfluß ist.

Uns lag es hauptsächlich daran, daß die sür die Post- und Telegraphenverwaltung erfoxVerliehen Räumlichkeiten eben so groß und zwekmäßig eingetheilt ange.wiesen werden, und dieser Zwek ist^ vollkommen erreicht. Bei den früheru ^Projekten des Staatsbaues tadelte man, daß der Bund zu einer Zeit, wo sonst Anleihen zu 5 Prozent gemacht werden müssen, sür je ein Postgebäude his auf eine halbe Million zu nur 4 vom Hundert vorschießen solle. Solche .Vorgänge werden bei andern Kantonen ähnliche Folgen nach sich ziehen.

Die Bauübexnehmer verzichten nun aber vollständig auf ein solches Anleihen aus der Bundeskasse; nur die Kaufsunime für den Bauplaz wird denselben süx einstweilen .stehen gelassen; aber auch bei diesem Kapital ist dem Bunde erste Hypothek und halbjährliche Aufkündung vorbehalten.

Die Bundeskasse hat kein neues Anleihen zu machen. Sie wechselt .nur den Debitoren und erhält das Recht der Aufkündung. Die PostvexHaltung erhält süx den Bauplaz , den sie um Fx. 60,000 angekauft hat, die Summe von Fr. 69,600. . Sie ist daher süx alle Zinse und Plankosten vollständig gedekt, so daß dießfalls den Kantonen in der dießjähri^en Ertragsberechnung keine Kosten zur Last fallen. Der .Miethzins sür die Postverwaltung ist aus Fr. 12,000 sestgesezt, während derselben nach .unsern lezten Vorlagen Fr. 13,000 zur Last gefallen wären. Wir hätten ubrigens diesen Zins von Fr. 12,000 um Fr. 1000 ermäßigen können, wenn wir, wie es beim vorgeschlagenen Staatsbau projektirt war, ein An.leihen zu 4 Prozent hätten machen wollen ; und um noch weitere Fr. 500 wären die Bauübernehmex mit dem Miethzins herabgegangen, wenn die Kauf^umme sür den Bauplaz nnr auf Fr. 60,000 festgesezt worden wäre.

Dieser Miethzins steht nun keineswegs mehr außer Verhältniß zu denjeni.gen Miethzinsen, die wir in Genf, Basel und Zürich bezahlen, und zwar für Postgebände, die nichs so bequem eingerichtet sind, wie das uun pro.jektirte in Bern ,
und sieh bei weitem der gleichen günstigen Lage nicht .erfreuen, und daher außer dem Miethzins noch sehr bedeutende Fourgonkosten erfordern. Man hat bei unserm Projekte des Staatsbaues an der

Richtigkeit der Voranschläge gezweifelt, so wie die Ansäze sür den Unter-

halt des Gebäudes zu nieder gefunden. Diesem Vorwurfe sind wir nun uicht mehr ausgesezt. Der Miethzins ist unveränderlich und alles Risiko von erhöhten Bau^ oder Untexhaltskofien fällt den Bauübernehmern zur Last. Beim frühern Projekte fand. man es nicht angemessen. daß die Telegraphenwerkstätte und mehrexe Amtswohnungen in dem Bau aufgeuomnien werden. Diefem Einwande Rechnung tragend . haben wir vou der Telegraphenwerkstätte ganz. abstrahirt und uns für die l.tebernahme ....on B e a m te n w oh n u n g e n nicht verbindlich gemacht. Eventuell nur habeu

Bnndesblatt. Jahrg. .^I . Bd. II

23

274

.

wir dem Postdirektor und dem Büreauchef des Telegraphenbüreau das Recht vorbehalten, auf Verlangen, gegen ermäßigte Miethzinse, Wohnungen zu beziehen; ein Verhältniß, welches die Post.. und Telegraphenverwaltung gar nicht berührt. ^. Nicht ohne Grund machte man a.^ch bei den frühern Projekten die Einwendung, daß es nicht wohl angehe, daß die Buudesbehörden in Spekulationen mit Privatwohnungen, Magazinen und Restaurants sich einlassen. Der Bund ist nun hiemit gar nicht mehr betheiligt; die Erstellung von Magazinen und Privatwohnungen, die nach dem P.ane ihre gesonderten Treppen erhalten, so wie die Vermiethung derselben ist allein Sache der BauübernehnIer und berührt die eidgenössischen Verwaltungen in keiner Weise. Man besorgte nach den frühern Vorlagen, daß der Bund sich eine bleibende L^.st auflade, die, bei möglicherweise veränderten Verhältnissen, drükend werden könnte; namentlich sezte man in Zweifel , ob der jezige Bahnhos auf Jahrzehende hinaus an gleicher Stelle belassen werde. Auch dieser Einwendung sind wir begegnet, indem uns die Miethe zwar auf 25 Jahre zugesichert ist, von uns aber nach 15 Jahren aufgekündet werden kann. Wir hätten auf kürzere Daiier abschließen können, fanden es aber im Jnteresse des Bundes, die längern Termine zu verlangen.

Wir glauben nun nicht, daß alle diese Vortheile des abgeschlossenen Mietvertrages, gegenüber dem frühern Projekte des Staatsbaues, nicht ihre volle Anerkennung finden werden, und hoffen auch, überzeugend dargethan zu haben, daß den in der Bundesversammlung erhobenen Bedenken volle Rechnung getragen worden sei. Wenn ein Punkt noch besteht, worüber verschiedene Ansichten walten können, so ist es nur der neu festgesezte Miethzins gegenüber demjenigen. den wir gegenwärtig bezahlen. Wenn der neue Miethzins von Fr. 12,000 dem bisherigen von Fr. 5.503. 87 einfach und allein gegenübergestellt wird . so kann man allerdings zu der Ansicht verleitet werden. daß es sich hier um eine nuzlofe Mehrausgabe von Fr. 6,500 handle. Allein wir haben oben bereits nachgewiesen, welche bedeutende Nebenkosten das Verbleiben im alten Lokale nach sich ziehen werde : Voraussichtliche Steigerung des Miethzinses , Vergrößerung der Bureaux. Reparaturen, Kosten der Fourgons, Kosten der Kondukteure und Paker, .Vermehrung des Personals. Vergütungen der Verluste und Beschädigungen,
nachtheilige Konkurrenzverhältnisse, und dennoch mangelhaftere Bedienung des Publikums. Mögen nun auch Manche mit einem gewissen Gefühl der Ungewißheit der Entwiklung der Postverhältnisse entgegen selben. wie sie sieh durch die Eisenbahnen gestalten wird, so erscheint uns dagegen die Sache nicht so ganz neu. Wir sehen , wie in ..ndern Staaten die Verhältnisse sich gestattet haben, was dort für zwekinäßig und was sür verderblich gehalten wird. Wir haben durch Fachkundige diese Verhältnisse untersuchen lassen und glauben, auf deren Gutachten und Rath abstellen zu dürfen. Wir haben selbst auf ui.serm Gebiete seit zwei Jahren vielfache Ersahrungen gemacht und die großen Nachtheile kennen gelernt. die eine größere Entfernung der Büreaux von den Bahnhöfen na^

275

.

sich zieht, und halten es für ein besonders günstiges Verhältniß, wenn dex ..Bahnhos so nahe an die Stadt verlegt werden kann, daß die Büreanx iu unmittelbarer Nähe desselben eingerichtet werden können. Abgesehen vou allen andern Rüksichten sind wir daher in dex Ueberzeugung nur bestärkt, .daß der abgeschlossene Mietvertrag aus dern rein finanziellen Standpunkte sich vollständig rechtfertigen läßt. Jn der Erwartung, daß auch der hohe Nationalrath die gleiche Ueberzeugung gewinne , haben wir die Ehre, Sie.

unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Juli 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes,

Der Biindespräsideut. Stämpfli.

Der Kanzler dex Eidgenossenschaft .

#ST#

Schieß.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesraths.

(Vom 25. Juli 1859.)

Durch Schlußnahme vom vorstehenden Tage hat die h. BundesVersammlung den Bundesrath eingeladen , sich in geeigneter Weise zu überzeugen, ob die Einrichtung der neuen Maß- und Gewichtordnung nunmehr wirklieh überall vorschriftsgemäß erfolgt sei.

Uni diesem Auftrage genügend entsprechen zu können, hat der Bundesrath an sämmtliehe Kautonsregierungen das Gesuch gestellt, ihm ihre dießfalls erlassenen Geseze und anderweitigen Verfügungen mitzutheilen, so 1vie auch ihn davon zu benachrichtigen, wie weit diese Erlasse bereits durchs .geführt und in Wirksamkeit getreten seien.

Jn Folge stattgefundener Errichtung einer Eisenbahnstation in Erlen .Kantons Thurgau , hat der Bundesrath die dortige Postablage aus der..

1. September d. J. in ein Postbürean umgewandelt, und die Posthalterstelle dein Stationsvexwalter in Erlen, Herrn Joseph B o r n h auser,.

übertragen.

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Bericht des Bundesrathes an den schweiz. Nationalrath, betreffend die Postgebäude in Bern und St. Gallen. (Vom 20. Juli 1859.)

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1859

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2

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37

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.07.1859

Date Data Seite

268-275

Page Pagina Ref. No

10 002 829

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