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Schweizerisches Bundesblatt.

^l. Jahrgang. II. ^

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Nr. 33.

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13. ^1.859.

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des ^ Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über die im .Interesse der Neutralität getroffenen Maßregeln.

(Vom 1. Juli 1859.)

Tit.!

. Ju dem Beschlusse, welcher betreffend die neutrale Stellung der Schweiz unterm 5. Mai abhin von Jhnen gefaßt worden ist, bestimmt der Art. 6 , daß der Bundesrath beim nächsten Zusammentritte der Bundesversammlung Rechenschaft abzulegen habe über den Gebrauch , den er von dem ihm kraft des erwähnten Beschlusses ertheilten Vollmachten gemacht haben werde.

Wir haben die Ehre, uns hiemit dieses Auftrages zu entledigen und .damit gleichzeitig eine Darstellung derjenigen Ereignisse zu verbinden, welche .auf die politische Situation der Schweiz Bezug haben und uns zu Ver.Handlungen und Korrespondenzen Veranlassung gaben. Gleicherweise haben sich die Verhältnisse nicht dahin gestaltet, daß eine außerordentliche Zusammenberufung der Bundesversammlung erforderlich gewesen ist.

..Frankreich gegenüber d.en neutralen Staaten.

Unmittelbar nach Vertagung der gesezgebenden Räthe machte uns die französische Gesandtschaft im Auftrage ihrer Regierung eine spezielle Mittheilung über die Haltung, welche Frankreich unter Zugrundelegung der Prinzipien des Pariserkongresses vom . April 1856 gegenüber den neutralen Staaten während des gegenwärtigen Krieges einzunehmen gedenke. Daraus geht hervor, daß die Militärkommandos zu Wasser und zu Land angediesen worden sind, die Territorial-See- und Handelsrechte der neutralen Staaten streng zu beachten, wobei die Erwartung ausgesprochen wurde,

Bundesblatt. Jahrg. XI.^ Bd. II.

14

160 daß auch die Schweiz ihrerseits während des Krieges eine zuverlässig^ Neutralität handhaben werde. Diese Erklärung konnte als eine abermalige Bestätigung dessen angesehen. werden , was von der Schweiz gegenüber ihrer....

Nachbaren immer gewünscht worden war, nämlich Beobachtung einer strikten Neutralität,. wie solche als Richtschnur ihres Handelns in dex Jhnen be...

kannten Zirkularnote vom 14. März ausführlicher entwikelt worden ist.

^ranzbeleznng i.r.. ^..essiu uud ^attie...

So lange die kriegführende^ Heere am. Tesstn oder westlich desselben sich.

gegenüberstanden, beschränkten sich unsere militärischen Maßnahmen auf di^ Besezung des Kantons Tessin und auf einige Ausstellungen an der südwest...

lichen Gränze. Jn lezterer Beziehung begnügten wir uns mit der Ein- .

berufung des Divisionsstabs Nr. lll und des Aufgebots eines Bataillons.

Jnfanterie (35 Wallis) und einer Scharfschüzenkompagnie (Nr. 7 ebenfalls Waitis). Es wurde je länger je weniger wahrscheinlich, daß der Kriegsschauplaz unserer südwestlichen. Schweizergränze sich nähern werde,. und für allfällige, unvorhergesehene Eventualitäten waren in den benachbarten, dicht bevölkerten und militärisch wol organisirten Kantonen vollständige Bedingungen gegeben, um sofort von einein Tag zum andern eine ausreichend^ Zahl von Truppen auf die bedrohten Punkte werfen zu können.

Anders verhielt es sich auf der Südgränze. Dort war man auf den einzelnen Kanton Tesstn angewiesen, nnd es waren für etwaige naehrükende Truppen bedeutendere Distanzen zu dnrchniessen und hohe, namentlich im Frühjahr schwer zugängliche Alpenpässe zu überschreiten. ...^ort mnßte es auch allem Anscheine nach zunächst zu einem kriegerischen Entfcheide kommen; dort war also Vorbereitung gegen jegliche Gefahr, Vorficht und Wachfamkeit drin-.

gend geboten.

Bereits am 24. April waren folgende Truppen nach dem Tesstn be..

ordert :

Die Scharsfchüzenkompagnie Nr. 45 (.Tessin), die Bataillone Nr. 8 (Tefsin), .. 65 (Graubünden),

^ .. 75 ^ri)z Dazu kam am 26. April

die 6.. ^Batterie Nr. 2l (Tesstn), die Seharfschüzenkoinpagnien Nr. 35 (Zürich) und . . 3 9 .( L ii z e r n ) ; die Bataillone Nr. 9 (Zürich), ,, 6 0 (Bern), ,. 7^ ^Zug).

Am 6. Mai die Raketenbatterie Nr. 30 (Aargan), das Bataillon Nr. 28 (St. Gallen),

161 endlich am 22. Mai kame^n hinzu die Scharfschüzenkompagnien Nr.

5 (Thnrgau) ,

die EinzelnkoInpagnie

. 33 (Bern).

,, 4 (Appenzell A. R.) und

das Bataillon

..

.

44 (Solothurn)..

Von diesen Truppen konnten seither, und zwar arn 13. Juni, die AufGebote vom 24. April und am 15.^ Juni die Aufgebote vom 26. April wieder entlassen werden. Der Dienst konnte, da eine weitläufige Gränze zu überwachen war, nur ein äußerst schwieriger sein; die Mannschaften unterzogen sich demselben Init gewohnter Hingebung. Pflichterfüllung. und Dienst verdienen jegliches Lob, und wir hatten alle Ursache, aus Anlaß der .Reduktion der Truppen .sowol den Mannschaften der lll. als denjenigen der Vlll. Division unsere volle Anerkennung im Namen des Vaterlandes nuszusprechen.

Jm Kanton Tessin mußte die Ueberwachung der zahlreichen Flüchtlinge ans Jtalien die Aufmerksamkeit der Behörden in hobem Grade in Anspruch nehmen. Ebenso waren Verfügungen über den Verkehr mit Waffen und Munition unerläßlich. Die Maßnahmen, .zu denen wir uns .dießsalls .nach und nach veranlaßt sahen, finden Sie .in der Verordnung zu^ sanimengestellt , welche unterm 20. Mai erlassen worden ist.^) Darin wurde die Ausfuhr von Waffen, Pulver und Kriegsmunition über die schweizerifch^talienische Gränze. so wie jede Ansamnilnngsolcher Gegenstände in der Nähe dieser Gränze bei Vermeidung der Beschlagnahme in ^iderhandlungssällen untersagt.

Waffen und Munition, welche von Jtalien her auf Schweizergebiet gebracht würden, s^i es von Flüchtlingen und Deserteuren. oder in anderer Weise. sotten ebensalls in Beschlag genommen werden. Ausgenommen wurden Waffen von Reisenden mit regelmäßigen Ausweisschriften verseben oder von Flüchtlingen, die sich unmittelbar nach den.. Jnnern der Schweiz begeben würden.

^er Ankauf und überhaupt die Anhandnahme von Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenftänden, welche über die Glänzen hereinbracht würden , wurde nnterfagt und die Beschlagnahme solcher Gegenstände ohne weiters angeordnet.

Für die in den italienischen Grenzgebieten anlangenden Flüchtlinge oder Deserteure wurde Jnternirnng auf angemessene Entfernung verfügt und die Bestimmung der Jnternirnngsgränze dem Bundesrathe nötigenfalls vorbehalten. Von ^dieser Maßregel wurden ausgenommen : Greise, Fraiien, .Binder. Kranke und überhaupt solche Personen, von denen ein ruhiges Verhatten. mit Grund angenommen werden durfte. Hinwieder sollten in^ dem

^.) Siehe Bundesbla.... v. .^. 1..^, .^..and l, Seite 6^, und offiz. Sammlung ......and Vl. Seite 242.

162 .Gebiete südlich von Lugano , dann in dem Gebiete zwischen der Tresa,.

Lugano und Breno keine Flüchtlinge oder Deserteure geduldet werden, nni: Ausnahme etwaiger Grundbestzer, so lange ste sich ruhig verhalten würden.

Weitere Verfügungen wurden vorbehalten für den Fall, daß in den ^ xükwärtsliegenden Bezirken die Flüchtlinge oder Deserteure sich allzusehr anhäufen sollten. Flüchtlinge oder Deserteure, die sich den Anordnungen der Behörden nicht fügen wollten oder sonst Grund zu Beschwerden gäben, sollten ausgewiesen werden.

Der Durchzug von waffenfähigen ^Leuten über Schweizergebiet , um sich aus dem Gebiete der einen kriegführenden Macht in dasjenige der andern zu begebe^, wurde untersagt. Solehe Leute sollten nach dem Jnnern .

der Schweiz verwiesen werden, wenn fie nicht vorziehen würden, dahin zurülzuk.ehren, von woher^sie gekommen waren.

.

Diese Maßregeln entsprechen durchaus dem Grundsaze der proklamirten Neutralität, und sie bedürfen daher einer besondern Rechtfertigung nicht. Die Verhinderung von Waffen und Munition ist völkerrechtlich begründet, und ebe.nso unerläßlich war es, die Flüchtlinge unter genauer Aufsicht zu halten und nicht zu gestatten, daß sie von dem gastfreundlich gewährten As^le aus die kriegführenden Parteien bedrohten oder eine wir.kfame Bewachung der Gränzen durch unsere eigenen Truppen erschwerten. Jnzwifchen haben wir unser Divifionskoinmando, welchem, um Einheit in die Handlung zu bringen, die Handhabung der

Flüchtlingspolizei in ihrer Totalität übertragen wurde, Humanität und Be-

rüksichtigung besonderer Verhältnisse empfohlen, und wir können es ausfprechen, daß in diefer Beziehung Alles geschehen ist, was^ man unter so schwierigen Verhältnissen billigerweise verlangen dürste , wobei sreilich nicht ausbleiben konnte. daß einzelne Maßnahmen von der zunächst betheiligten Bevölkerung, die nicht in der Lage war, die völkerrechtliche Stellung der Schweiz unbefangen zu würdigen, als zu hart beurtheilt wurden. Zum Beweise, wie sehr man auf die besondern Lagen .Rüksicht nahm, diene der Umstand, daß kein einziger, dem Zivilstande angehöriger Flüchtling in das Jnnere der Schweiz verwiesen wurde, sondern daß alle im Kanton Tessin verbleiben konnten , immerhin , wie sich von selbst versteht, unter angemessener Entfernung von der unmittelbaren Gränze.

Jn Beziehung aus die Behandlung von etwaigen auf Schweizergebiet gedrängten Truppen der kriegführenden Mächte ertheilten wir.unterm 22. Mai folgende Jnftruktion : . . 1) Truppen der kriegführenden Mächte, welche auf Schweizergebiet gedrängt oder zersprengt werden, find zu entwaffnen. Wollen steh dieselben der Entwaffnung nicht freiwillig fügen, fo sind sie je nach Umständen, entweder gewaltsam zu entwaffnen oder mit Waffengewalt über die.Gränze zurükziitreiben.

^ 2) Truppen, welche sich bloß verirrt ^aben, oder solche, die voiu Feinde nicht. verfolgt werden, sind von der Gränze ziirükzuweisen , soseru

..

163 .die Kommunikation zwischen ihnen und ihrer Armee noch offen ist. Wäre lezteres nicht der Fall, so ist gegen^.sie nach Ziffer 1 zu verfahren.

3) Den v e r f o l g e n d e n Truppen ist der Uebertritt auf Schweizergebiet nötigenfalls mit Waffengewalt zu verwehren.

4) Die entwaffneten Truppen find ohne Verzug nach dem Jnnern der Schweiz zu instradiren, und zwar: . .

^ a. Truppen der frauko-sardischen Armee über den Gotthard nach Luzexu ; b. österreichische Txuppeu über den Bernhardin nach Ehur.

Das Divistonskommando bestimmt die Etappen, so wie die Stärke dex Etappenabtheilungen, und ordnet überhaupt alles an, was auf den Marsch,

die Verpflegung und die Führung Bezug hat.

Jede Abtheilung ist von einem Schweizerosfiziex und einer angemessen uen Eskorte zu begleiten.

Die abgenommenen Waffen sind unter besonderer Eskorte und von.

.der entwaffneten Mannschaft getrennt nach Luzern , beziehungsweise nach Ehur zu transportiren.

Kranke oder Verwundete , die ohne Gefahr nicht weiter transportixt werden können, s.nd in den eidgenössischen Lazarethen unterzubringen.

5) Für die Unterbringung in Luzern ^nd Ehur, so wie für den Weitertransport, wird der Bundesrath die nöthigen Verfügungen treffen. Damit dieser rechtzeitig geschehe, hat das Divisionskomniando . den Bundesrath eintretendenfalls durch den Telegraphen zu benachrichtigen, wie viel Mannschast auf Schweizerboden entwaffnet und welche Jnftradirungsetappen fiix dieselbe festgestellt worden seien.

6) Dein Divisionskon.mando wird empfohlen, bei der Entwaffnung der Mannschaft, sofern diese sich freiwillig fügt, niit möglichster Schonung

des. militärischen Ehrgefühls zu verfahren. Auf dem Marsche soll die

Mannschaft von den schweizerischen Offizieren und Soldaten rükfichtsvoll Gehandelt werden. Der Kommandant ist ermächtigt, der Mannschaft, wenn es nöthig erscheint, aiich Extraverpflegungen verabreichen zu lassen.

Wir follten bald Gelegenheit haben, den vorstehenden Jnstruktioner^ .eine praktische Anwendung zu geben.

^.uf.^chweizergebiet Gruppen der kriegsührendeu .Mächte.

Am 2. Juni nämlich traten 7 Soldaten des Garibaldischen Korp.^ ^unbewaffnet auf Schweizergebiet über. Diese Mannschaft wurde nach Lu. zern instradirt, niit dex Einladung an die Regierung des Kantons , dies...

Leute . so wie allfällig andere nachkommende militärisch ^verpflegen zu lassen,

dieselben mit möglichster Schonung des militärischen Ehrgefühls zu behan-

deln, auch ^ihnen das Ehrenwort abzunehmen, daß sie sich bis aus weitern ..Entscheid der Bundesbehörde nicht von dem ihnen jeweilen angewiesene^ Aufenthaltsorte entfernen wollen.

164 . Wichtiger als dieser Vorgang ist der Uebertritt, welcher von öfter.reichifcher Seite stattgefunden hat... Ain Morgen des 9. Juni nämlich traf^ die abgeschnittene Besazung von Laveno, 650 Mann stark. auf drei Dampfschiffen und bewaffnet in Magadino ein, woselbst^ sie sich in den Schuz der Schiveizertruppe.n begab.

^ Die mitgebrachten Waffen wurden inventarisirt und unter Bes^lag gelegt. Mit den Schiffen wurde in gleicher Weise verfahren . wie früher .unter ähnlichen Uniständen mit den 5 sardinifchen Schiffen, weiche ebenfalls in den schweizerischen Gewässern eine Zuflucht gesucht und gefunden hatten.

Die. Schiffe näinlich wurden gleichfalls sequeftrirt und den eidg.

^Truppen zur Bewachung übergeben, nachdem die eidg. Flagge aufgehißt ^ind das Ersorderliche angeordnet worden war , ui..i ein Entführen dex .Schiffe^ unmöglich zu machen. Die Mannschaft wurde theils in Zürich.

^theils in dem ehemaligen Kloster Neu St. Johann im Toggenburg, theils auf ^em Schloß Lenzburg untergebracht. 13 Mann davon konnten auf deiu .Marsche iin Kanton Tefsin sich flüchten, so daß noch 637 Mann in Pflege

^il.^ig blieben.

Es entstand die, namentlich in Hinsicht auf mögliche Wiederholn.igen solcher Fälle nicht unerhebliche Frage, wie in Beziehung auf diese übergetretenen Mannschaften weiter vorgeschritten werden solle , zu-

Inal ähnliche geschichtliche Vorgänge nicht bekannt find und eine ausgebil^

.dete Praxis des Völkerrechtes deßhalb nicht besteht. Wir fahen uns daher heranlaßt, mit den kriegführenden Mächten in Verhandlung zu treten un^ Denselben mit unfern Vorschlägen entgegen zu kommen, wobei wir von nach.stehenden Gesichtspunkten ausgegangen sind: Daß die Schweiz in Fäilen dieser Art an der Stelle der kriegführen.

.den Mächte gleichsam eine Kriegsgefangenschaft handhaben müsse. ist nicht anzunehmen. und es läßt sieh für sie ans den maßgebenden Prinzipien^ des europäischen Völkerrechtes eine derartige Pflicht nicht ableiten. Wenn die Schweiz, wie es geschehen ist, verirrte oder bedrängte oder abgeschnittene Truppentheile menschenfreundlich aufnimmt und ihnen ein momentanes Afvl gewährt, so erfüllt fie damit einen Akt der Humanität, keineswegs aber .ein Gebote das ihr völkerrechtlich angemuthet werden darf. Die Schweiz 'hätte vielmehr die Befugniß, forche Mannschaften zuriikzuweiseu und sie ^em Kriegsloose zu überlassen, wenn sie gleichgültig gegen den Vorwurf wäre, daß fie die Anforderungen der Menschlichkeit mißkennen und die Vor..

Schriften einer höhern Moral gering achten könnte. .^ Daß die Schweiz die v e r f o l g e n d e Mannschaft dein zersprengten

Truppenteile nicht nachfolgen. täßt , ergibt fich ans ihrer Stellung als

^entrale.r Machl, deren Souveränetät jeder fremde Staat zu respektiren verpflichtet ist. und serner aus dem Umstande. daß Riiksichten der Huma..

.^ität gegenüber den Verfolgern nicht in die Wagfchaie fallen.

Es. ist daher nach einer gewiß richtigen Anschauung bloß Pflicht der Schweiz, dafür zu^. sorgen, daß ihr Gebiet nicht systematisch benuzt und.

165 Insbesondere, daß ^.a.... menschenfreundlich gewährte Asyl von den llebergetretenen nicht dazu mißbraucht werde, um nach beseitigter Gefahr aus dem .gleichen Wege zurükzukehren und ^inI geeigneten Momente zur Offensive übergehend, aus dem As^l herauszubrechen. ^ ^ Wenn die Schweiz diese Grundsäze loyal und beiden kriegführenden ^Parteien gegenüber durchaus gleichmäßig zur Anwendung bringt, so erfüllt sie alles, was von einem neutralen Staate vernünftigerweise verlangt wer.den kann. zumal positive Bestimmungen in Beziehung aus das hier in Frage stehende Verhältniß nicht vorliegen und eben so wenig Verträge., welche ^in Mehreres geböten, somit einzig die Forderungen der Vernunft, der .Billigkeit und der Unparteilichkeit zu Rathe zu ziehen sind. .

Die Schweiz .nimmt übrigens keinen Anstand . bestimmte Garantien dafür zu bieten,. daß ihr Territorium nicht zum Sarnmelplaze solcher ^le.mente werde, welche die kriegführenden Theile beunruhigen und der Ge..fahr aussezen könnten, daß von dort aus die Aktion durchkreuzt werden .möchte.

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Die erste Garantie liegt darin, daß unmittelbar beim Uebertrit.te eine vollständige Entwaffnung stattfinde, wie dieß^ schon der eigenen Würde .des

^asylgebenden Landes entspricht.

Eine weitere Garantie enthält die Verfügung, der zufolge die Ueber...

^getretenen aus der Nähe des Kriegsschauplazes entfernt und über die Al^en .nach dem Jnnern der Schweiz geschafft werden , durch welche Maßregel ^.die Betreffenden auf erhebliche Zeit dem Kriegsschauplaze und einer neueu Theilnahme am Kampfe entrükt sind. Dieses leztere Ziel wird auch da^.urch erreicht, ^daß bezüglich der Wiederübernahme mit dem heimathlicheu ^Staate eine Verständignng Plaz greifen muß., was jeweilen auch einige ^Zeit in Anspruch. nehmen wird.

Endlich würden die den Uebergetretenen abgenommenen Waffen bis nach beendigtem Kriege zurükbehalten werden.

Weiter .dürfen und werden die Erwartungen der kriegführenden Mächte gegenüber der Schweiz nicht gehen. Es ist ihr namentlich nicht zuzumutheu, ^aß sie größere Massen von Versprengten, möglicherweife auf eine Reihe ^on Jahren hinans, ^ bei sich beherberge, und daß sie ungeachtet ihrer .neutralen Stellung eine Kriegsgefangenschaft handhabe über Angehörige ^on Staaten, zu denen ste in durchaus friedlichen Beziehungen steht.

.Zwar ist gegenwärtig uur. noch von kleinen^ Anfängen die Rede ; es

^ist selbst möglich, daß, da das Kriegstheater weiter von der Schweiz fich

entfernt, das herroärtige .Gebiet ^nicht so bald, wenigstens nicht in erhebSchein Maße. in Anspruch genommen wird; allein nichts desto weniger scheint es angemessen und schiklich, ja selbst unerläßlich, die kriegführenden Mächte über die leitenden Grundsäze,. welche nach dieser Richtung einzugalten fein möchten, gleich im Anfange mit Freimüthigkeit zu verständigen, .um Gelegenheit zu geben, allfällige Bemerkungen, zu deneu man sich von .der einen oder andern Seite bewogen^ finden sollte, rechtzeitig anzubringen^

166 indem die Schweiz gerne bereit sein wird, etwaigen Einwänden Rechnung zu trageu, sofern dieß,^ ohne der Würde und Hoheit der Eidgenossenschaft etwas zu vergeben , geschehen kann. Das ^angedeutete Verfahren schein^ auch aus dem Grunde sich vollkommen zu rechtfertigen, weil die Schweig keine Festungen besizt , in denen die Uebergetretenen mit Zuverlässigkeit^ untergebracht ^werden könnten, und weil die vorhandenen Kasernen kau......

für den eigenen Bedarf zureichen , somit die Unterbringung und Ueber^ wachung einer größern Anzahl fremder Militärs rnit sehr erheblichen Schwie^ rigkeiten und Unzuträglichste^ verbunden wäre.

Wir wollten hiemit der Anschauung Bahn brechen, daß die Rükkeh.^ .der Uebergetretenen in ihre Heimath zulässig sei, unter Anwendung gewissem Vorsichtsmaßregeln , welche eben näher entwikelt worden find und die sich, auf die drei Punkte: Entwaffnung, Jnternirung der Uebergedrängten und.

Zurükbehaltung der abgenommenen Waffen bis nach dem Kriege^ zuriikfuhren lassen. Wir sprachen die Erwartung aus , daß man allseitig geneigt fein werde, auf diese Modalitäten einzugehen, zumal die kriegführender...

Mächte in dem von der Schweiz bisanhin eingehaltenen Verfahren für die konsequente und loyale Durchführung der entwikelten Grundsäze eine hinlängliche Bürgschaft zu erblikeu nicht anstehen dürften. Sollte aber wide.^ Vermnthen eine Zustimmung von den kriegführenden Parteien ^nicht erfolgen, so müßte die Schweiz stch vorbehalten, alsdann nach denjenigen Grund.säzen zu verfahren, welche die Rükstcht auf ihre Souveränetät und auf ihre ^Stellung als neutraler Staat mit sich bringen und ihr zur Pflicht machen.

würden.

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^ Diese Verhandlung hatte den gewünschten Erfolg, so daß wir nack^ einigen Zwischenerörterungen bereits am 29. Juni folgende Schlnßnahme^ fassen konnten : .

^ .. ^ ,,Der schweizerische B u n d e s r a t h .

^,,nachdem er Kenntniß genommen von den Bemerkungen der krieg,,sührenden Mächte auf seine Eröffnungen vom 11. dieß, betreffend die ,,Behandlung etwaiger auf Schweizergebiet gedrängter Truppenkörper der ,,kriegführenden Theile, beschließt als Grundsaz festzuhalten und beobachte^ ,,zu lassen, daß die betreffenden Mannschaften nach vorgängigex Entwaff,,nung über die Alpen internirt und von da weg je nach ihren heimath,,lichen Staaten entlassen ^werden sollen, sofern
die zuständigen Regierunger..

,,die offizielle Erklärung abgeben, die fraglichen Mannschaften in dem gegen-^ ,,wärtigen Kriege nicht meh.. gegen den Feind zu verwenden.

,,Die der Mannschaft abgenommenen Waffen werden der betreffenden..

,,Regierung nach Beendigung des Krieges abgeliefert.

,,Das Militärdepartement wird bezüglich der Bereinigung der in Folge.

...des Uebertrittes erlaufenen Kosten die nöthigen Verhandlungen pflegen.^

. 16.^ .

Die österreichische Gesandtschaft hatte bereits mit Note vom 27...

^.ie in .^obigem Beschlusse vorgesehene Erklärung' offiziell abgegeben, und s.....

wurden die am 9. Juni in Magadino übergetretenen Truppenabtheilungen,.

geäußertem Wunsche gemäß, uach B r e g e n z eingebahnt, um über diese^ Eingangsstation in ihr Vaterland zuxükzukehren. Jn der gleichen Note.

hatte sich übrigens die k. k. Gesandtschaft zur Vergütung der Kosten bereit^ erklärt, unter lebhafter^ Anerkennung der menschenfreundlichen Behandlung,. .

welche ihren Landsleuteu von Seite der Schweiz zu Theil geworden war.

An .die k. sardinische Gesandtschaft wurde die Einladung gerichtet,

^eine gleiche offizielle Erklärung in Beziehung auf die ebenfalls in die Schweiz.

übergetretenen Garibaldischen Soldaten abzugeben, woraus deren Freilassung.

.unter Verrechnung der Unterhaltungskosten sofort gleichfalls erfolgen werde.

.Eine zustimmende Erklärung ist zu gewärtigen; und so hätte .denn diesem ^..erhältniß, welches anfänglich einige Verwiklungen darzubieten schien, sü^ jezt und für die Zukunft eine, wie wir glauben, angemessene Regelung ge-^ funden.

^ .

....^ampfschitftahrt auf deni ..^augeusee.

Die Unterbrechung des öffentlichen Verkehrs ^auf dem Langensee seit^ ^dem Einlaufen der sardinischen Dampfschiffe in die schweizerischen Gewässer hatte natürlich ihre nachtheiligen Folgen auf Handel. und Wandel äußeri...

müssen. Es schien daher uns äußerst wünschenswerth, in dieser Beziehung den ehevorigen Zustand wieder herzustellen und die Schiffe, wenn möglich,.

ihrer Bestimmung wieder zurükzugeben.

Wir hatten auch nicht ermangelt, diesen Gegenstand in unsern, am.

11. Juni an die^ kriegführenden Mächte erlassenen^ Eröffnungen gleichfalls zur Sprache zu bringen und vorläufig die Ansicht zu äußern, daß di^ Handelsschifffahrt wieder freigegeben und der dießfäl.lige Dienst auf ^ dem Langensee unter neutraler Aufsicht und Leitung versehen werden könnte.

Auffallenderweise zeigten sich hier größere Schwierigkeiten, und es^ schienen die zunächst betheiligten Staaten einiges Bedenken zrt haben , auf diese Proposition einzugehen.

Nachdem nun aber bezüglich der Rükkehr übergetretener Mannschaften ein bestimmtes Verfahren angenommen war , sahen wir keinen zureichenden^ Gruud mehr, eine Entscheidung bezüglich der Schiffe länger zu hinter.halten, vielmehr schien uns eine richtige Lösung der Frage darin zu liegen,.

wenn ein ^init dem frühern Befchlnsse analoger Entscheid gefaßt würde.^ Zu dem Ende haben wir der k. sardinischen Regierung die Eröffnung ge-^ macht, die fünf sardinifchen Schiffe wieder frei geben zu wollen, sobald.

uns die osfizielle^Erklärung zugegangen sein werde, daß diese Schiffe wäh-^ rend des gegenwärtigen Krieges zu keinen Kriegszweken gebraucht werder...

sollen und daß angemessene Vorkehrungen gegen Kriegskontrebande getroffen werden.

.

1. .

^

.I68 ^

^

^

Es steht zu erwarten, daß demnächst eine Rükantwort erfolge, ^.aß sodann auch dieser Gegenstand seine Erledigung finden werdet)

und

..^.u^.tetluug eines .^rauzschuzes im Kanton ^raubüud.eu.

.Nachdem die. Regierung des Kantons Graubünden schon früher auf^.merksam gemacht worden war, über die Vorgänge an .ihrer Gränze uns^ .^enau zu unterrichten und im Falle von nothwendig erachteten Truppenaufstellungen uns sofort davon zu benachrichtigen, machte ste unterm 30.

Mai die Anzeige , daß in Folge der Kriegsereignisse in der Lombardie die Bevölkerung des Veltlins sich zu erheben beginne; daß einzelne öster- ^ ^.reichische Beamte und Angestellte sich bereits auf schweizerisches Gebiet ge-

^flüchtet hätten^ und daß die Ausstellung von Truppen im Bergell, ^Puschlav

^nd Münsterthal, oder wenigstens die Anordnung einer entsprechenden Gränz^vache unerläßlich erscheine.

Wir trugen kein Bedenken, auf diefe Ansicht einzugehen ^nnd eine selbst^ständige Brigade unter dem Kommando des Hrn. eidg. Obersten L e t t e r ^und bestehend aus den Scharffchüzenkonipagnien 4 (Bern),

3t^ (Graubünden) und

den Bataillonen

^

17 (Aargau) und

68 (St. Gallen)

^in den Dienst zu berufen, Iind zwar zunächst für die eben bezeichneten Lan.^.esgegenden, während die Bewachung des Sp.lügenpasses speziell dem Hrn.

sDivisionär Bontenis übertragen wurde.

^ . ^ Der Herr Brigadier Letter^ erhielt im Wesentlichen dieselben Jnstruktionen, wie früher die beiden Divistonäre ; namentlich sollten im .^Puschlav, Bergell, Engadin, Misox und Münsterthal keine Flüchtlinge geduldet werden,^ ausgenommen Greise, Kranke, Weiber und Kinder. Jm Weitern wurde^ aber Herr Oberst^ Letter, Init Rüksicht auf die streitigen ^Gränzgebiete zwischen Oesterreich und Graubünden, .noch beso...ders ange^wiesen, das^ zweifelhaste Gebiet ganz so zu behandeln, wie wenn es unGestritten schweizerisch wäre. Es sollte daher auf dem streitigen Gebiete die Ansammlung von Flüchtlingen oder Deserteuren nicht geduldet und es ^sollte dortfelbst polizeiliche Ordnung wie anderwärts gehandhabt, auch zu ^dein Zweke das Gebiet durch eidg. Truppen militärifeh ...esezt werden, ^immerhin jedoch unter gehöriger Verständigung des gegenüberstehenden österreichischen Militärkommando's.

Unter Anzeige von der Truppenaufstellung überhaupt wurde von der ^ben erwähnten Jnstruktion bezüglich des streitigen Gränzgebietes der öster^) ^.ine entsprechende Erklärung der fardinifchen Regierung, sowol in ^ezn
16.^ ^

^..eichische.n Gesandtschaft und unferm Geschäftsträger in Wien zuhanden ^es k. k. Ministeriums .^enntniß gegeben. Wir führten dabei aus, daß ^vir znr militärischen Okkupation der streitigen Territorien uns um so mehr berufen eracht^i. nassen , als die kais. Regierung mit dem dabei beabfich.tigten Zweke, Handhabung einer wirksamen polizeilichen Ordnung. nur ein^erstanden fein .könne, und als ferner diese Ausgabe angemessener einer den Wechselfällen des Krieges weniger unterworfenen neutralen .Macht über.lassen werde. ^udem befinden sich die streitigen Gebietstheile de facto im .schweizerischen Beslze und haben die schweizerischen Behörden fast. durch^vegs eine herkömmliche Autorität daselbst. .bisanhin ausgeübt. Es verstehe .sich aber von selbst. daß durch diese Maßregel der eigentlichen und auf dem .Wege der Unterhandlung auszutragenden Rechtsfrage in keiner Weife vor..

^gegriffen werden solle.

Die kaiserl. Regierung glaubte inzwischen nur theilweife auf unsere Anschauung eingehen zu können, indem sie zwar die Besezung des GeNietes zwischen^ Br.usio und Tirano der Schweiz zugestand, dagegen aber ^.die Okkupation der streitigen Linie zwischen Taufers und Münster aus stra-

^egische.n Rükstehten für sich in Anspruch nahm.

^ ...^ir sahen uns in Folge dessen veranlaßt (unterm 29. Juni), durch ^as Organ unsers Geschäftsträgers, nochmals an das kaiserl. Ministerium .zu gelangen. niit dem Begehren, daß die Besezung des Gränzgebietes .zwischen Tausers und Münster ebenfalls den eidg. Truppen anheim gege.ben weide. Wir vermöchten nicht einzusehen, wie die Okkupation durch österreichische Wachtmannschast ans strategischen Gründen unerläßlich sein.

sollte. Jm Gegentheil. wenn .die Schweiz das streitige Gebiet beseze , so werde dasselbe von den andern kriegführenden Theilen als e i g e n ö s f i s c h e s Territorium beachtet. d. h. als Territorium einer neutralen Macht ^r.spektirt werden ; umgekehrt aber , wenn Oesterreich die Okkupation vor^ehine, so würde bei einem abfälligen Angriffe die neutrale Stellung der ^Schweiz möglicherweise gefährdet werden. Es liege mithin im wohlverstandenen Jnteresse beider Staaten, daß die Besezung der zweifelhaften ^Gränzgebiete überall durch den n e u t r a l e n Staat und nicht durch die in .^en K r i e g s e l b s t v e r w i k e l t e ^ Ma ch t angeordnet werde.

Eine Rükäußerung hat bis zur Berichterstattung ^natürlich noch nicht erfolgen können, ^und somit bleibt diese Angelegenheit sür einmal noch iu . .der Schwebe. ^ .^.chuz der Schweizer iu Venedig.

Die in Venedig lebenden Schweizer stellten mit Eingabe vont 30.

^Mai das Gesuch , mit Rüksicht auf die zur Zeit drohenden Kriegseventua^litäten sür genannte Stadt entweder ein .eigenes schweizerisches Konsulat zu errichten. oder die dortigen Schweizer unter den Schuz des Vertreters Groß^brittaniens zu stellen.

.

^

170

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Es konnte im Augenblike au die Errichtung eines selbstständigen Kon^ sulates nicht gedacht werden ; hingegen haben wir uns am 8. Juni durei^ die gefällige Vermittlung der englischen Gesandtschaft im Sinne des i..^ zweiter Linie gestellten Begehrens an die großbrittanische Regierung ge^ wendet..

Ju höchst verdankenswerther Weise wurde schon am 1l. Juni unse^ Gesuch dahin erwidert, daß der brittische Konsul iu Venedig ermächtig^ worden sei ,^ den dortigen Schweizern seinen Schuz angedeihen.zu lassen..

^age der .^..neizer in der .Lombardie und IilIrigeu ^heilen Italiens.

Zu unserm lebhaften Bedauren hat sieh inzwischen die Lage .der i.^.

der Lombardie und in einigen andern Theilen Jtaliens befindlichen Schweizer nicht in so freundlicher Weise gestaltet, sondern im Gegentheil eine Wen^ dung genommen, welche Grund zu Besorgnissen gegeben und eine ernste Dazwischenkunft von unserer Seite veranlaßt hat. ^ Schon ^unterm 26. Mai..

beschwerten sich unsere im Großherzogthnm Toskana niedergelassenen Landslente über eine ungünstige Stimmung , di.e in der Bevölkerung Jtalien^ seit dem Ausbruche des Krieges in immer steigendem Grade gegen die^ Schweiz^ im Allgemeinen und gegen die in Italien ^niedergelassenen Schweizer^ insbesondere zu Tage trete.

Diese beklagenswerte Animosität ist denn auch in den jüngsten Tagen i^ bedauerlicher Weise in Mailand zum ^usbruche gelangt. Jn der Maschinen..^ werkstätte, genannt Elvetica, hatte der Vorstand gegenüber den aus Jtalienern bestehenden Arbeitern sich zu der Erklärung^ gezwungen gesehen,.

daß wegen Ungunst der Zeit die Arbeit auf täglich 5 Stunden beschränkt^

werden ^ müsse. Diese Erklärung wurde mit Drohungen erwidert, und als.

der^Ehes der Anstalt bemerkte, daß er bei solchem Benehmen sich genöthigt.^ sehe, das Etablissement ganz zu schließen, wurde derselbe arg mißhandelt,.

so daß man anfänglich selbst für sein Leben besorgt sein mußte. Die.

Polizei ließ zwar einige Arrestationen vornehmen, verlangte jedoch Fortsezung der Arbeit, weil die etlichen hundert Arbeiter der öffentlichen..

Sicherheit gefährlich werden könnten, zu deren Ausrechthaltiing die erfor-^ derlichen Mittel nicht vorhanden feien.

^ Endlich, um das Maß voll zu machen, wurden, ungeachtet des in..

Mailand bestehenden Verbotes, Plakate anzuschlagen und am Morgen des^ 24. Juni eine Proklamation an die Straßeneken der Stadt angeheftet, in welcher die Bevölkerung des Kantens Tefsin zum Hochverrate an der.^ Eidgenossenschaft aufgefordert und eingeladen wurde, von der Schweiz si....^.

zu trennen und an Jtalien sich anzufchließeu.

Forschen wir den Urfachen nach, welche zu dieser ungünstigen Stim.-..

.mung geführt haben mögen, so .dürften dieselben in mehr als einem Ver^

17l ..hältuisse zu finden sein. Eine große Schuld hat unzweifelhaft derjenige, ..wenn auch kleine Theil unserer Presse auf fich geladen, welcher seit dem ^..Beginne der Kxisis nicht müde wurde, die Verfügungen der Bundesbehör^en und deren Organe einer schiefen, hämischen und unvaterländischen ^eurtheilung zu unterziehen, der fich sogar nicht entblödete, die Behörden .der Zweideutigkeit und geheimer Sympathien für die eine der kriegführen^en Mächte zu zeihen.

^ ,.

^Wie von den klageführendeu Schweizern selbst^ hervorgehoben wird , ^at der Fortbestand der Frenidenregimenter in neapolitanischen, namentlich ^auch in römischen Diensten zur Vermehrung der leidenschaftlichen Disposition ^egen die Schweiz beigetragen , indem diese Truppen leider allen Vor.Stellungen zum Troz in den Augen der italienischen Bevölkerung fortwäh^end als S c h w e i z e x r e g i m e n t e r gelten.

Den Höhepunkt erreichte die Erbitterung aber ohne Zweifel durch. die ^Darstellung der bekannten Vorfälle in Perugia in dem offiziellen Turinex

.Bülletiu Nr. 97, in welchem die ärgsten Gräuel den päpstlichen Fremden-

Regimentern, d. h. in der vulgären Sprache den S c h w e i z e r n schuld ge^geben werden.

. Wir haben nun mit allem Ernste bei der königl. sardinischen Re.^ Vierung gegen die Abfassung solcher Bülletins reklamirt ; wir haben.

darauf gedrungen , daß in foleh.en offiziellen Kundgebungen die Vor.gänge der Wahrheit getreu dargestellt und daß nicht in Konfundirung der Begriffe. die Schweiz für Handlungen einer Soldateska verantwortlich gemacht werde, welche die Eidgenossenschaft nichts angehe und für welche sie mithin auch unter keinen Umständen zur Rechenschaft berufen werden könue^ Wir haben serner das Verlangen gestellt, daß die Schweizer in denjenigen Theilen Jtaliens, auf welche gegenwärtig die sardinische Macht sich ^erstrekt, denjenigen Schuz an Leben und Eigenthuin genießen, welchen die Angehörigen eines neutralen und befreundeten Staates beanspruchen dürfen.

Ohne der an das tefstnifche Volk gerichteten Proklamation die geringste Bedeutung beizumessen , da wir zu dem .Patriotismus des Kantons Tesstn das vollste Vertrauen hegen können, haben wix die bestimmte Erwartung ausgesprocheu , daß die Veröffentlichung von Drukschristen , in welchen schweizerische Gebietstheile zum landesverrätherischen Abfalle aufgefordert sind, künftig nicht mehr geduldet, sondern daß gehörige Vorsorge genommen werde, um derartige, die Schweiz tief verlezende Manifestationen zu .verhindern.

^ ^ .

Wix haben endlich^ unsere Konsuln in Jtalien in einem , seither im Bundesblatte ^ erschienenen Schreiben die nöthigen .Ausschlüsse über das Wesen der Freindenregimenter gegeben , mit der Einladung , zur Beschwichtigung^dex Gemüther, zur Anbahnung einer vernünftigern Beurtheilung

^) Band II. v. .^. 1.^, Seite. 97.

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I.^ .

^

unserer .Verhältnisse ihrerseits nach Umständen in Wort und Schrst mitzuwirken, mit der besondern ..Weisung .an das Konsulat in Livorno, der.

dortigen Regierung die erforderlichen Aufklärungen zu Theil werben zi...

lassen, namentlich auch mit Rüksicht darauf, daß nicht etwa in offiziellen Kundgebungen etwaige Vorgänge parteiisch und völlig entstellt wieder gege^en werben, wie dieß in dem angezeigten Bulletin der Fall gewesen ist.

Jn unserem Schreiben wiesen wir daraus hin, daß das Unwesen der .kapitulirten Militärdienste auch in der Schweiz feit einer langen Reihe von ..Jahren tief empfunden und daß die Befestigung derselben in neuerer Zeit nach manchen Kämpfen erreicht worden sei, indem sowol die Kantonsverfassnngen, als ganz ausdrüklich auch die Bundesverfassung den Grundfaz aufstelle, daß keine Militärkapitalationen mehr abgeschlossen werden. dürfen.

Die Bnndesgesezgebung sodann sei noch einen Schritt weiter gegangen und

habe unterm 20. Juni 1849 und 24. Juli 1855 das Fortbestehen dex

Militärkapitulationen mit .den politischen Grundlagen der Schweiz als eines demokratischen Freistaates unverträglich erklär^ und demzufolge alle ..^nwerbungen für auswärtige Militärdienste im Gebiete der ganzen Eidgenossenschaft untersagt.^ Sie^habe ferner in dem Bundesstrafrechte ^as Anwerben von Einwohnern der Schweiz für den verbotenen fremden Militärdienst niit Gefängniß und Geldbuße bedroht und diese Strafandrohung auch auf die Angestellten von Werbbüreanx ausgedehnt, die außerhalb der Schweiz errichtet werden, um das Verbot der Werbung aus schweiz. Gebiete zii umgehen.^) Alle diese Bestimmungen wären so viel als möglich konsequent durchgeführt worden, wosür eine Reihe gegen Falschwerber ausgefällte Urtheile Zeugniß ablegen. ^ Wenn die Widerhandlungen nicht überall vom Arme der strafenden Gerechtigkeit erreicht worden seien; wenn durch die h.erwärtige Gefezgebnng das Unwefen der Werbungen nicht vollständig hätte abgeschnitten werden können, so liege die Schuld in andern, von den Bun..

desbehörden unabhängigen Umständen.

Während nämlich die Schweiz/ voran die Bundesbehörden alles thun, um Werbungen im Gebiete dex.

Eidgenossenschaft zn verhindern, werden hinwieder von einzelnen benach..

barte.n Staaten^ ganz. ungescheut Werbdepots geduldet, von^welchen aus geheinie Werbungen nach der Schweiz betrieben zn werden pflegen. Wo immer aus Erfoig hätte gerechnet werden können. wären mit den NachbarMaaten Unterhandlungen angeknüpft worden, uni die von ihnen geduldeten Werbstationen zn beseitige, weiche Bemühungen wenigstens einen theilweifen .Erfolg gehabt hätten.

Jn Beziehung .auf die sogenannten Schweizerregime^.ter in

^) Siehe eid^. .^es^samml..ng , .^and l , .^eite ^.

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Neapel

17^ seien die daherigen Kapitulationen sämmtlich ausgelaufen, die lezte erlösche am l 5. Juli dieses Jahres. Die nöthigen Schritte seien gethan,.

damit auf den Feldzeichen der Regimenter die kantonalen oder eidgenöss^ sehen Jnsignien beseitigt werden; auch werde darauf hingewirkt, daß diesem Regimenter künstig einen Namen nicht mehr tragen. der ihnen nach den^ Eingehen der Kapitulationen nicht mehr zustehe, da die fraglichen Regimenter nur noch als F r e n i d e n r e g i i u e n t e r betrachtet werden können.

Mit dem Kirchenstaate hätten in jüngster Zeit keinerlei MilitärKapitulationen bestanden, und die srühern dießfälligen Verkomninisse wären.^ niemals der Tagfaziing zur Genehmigung vorgelegt worden und deßhal^ schon nach dein frühern eid^. Staeitsrechte ungültig gewesen. Eine ini Jah.^ 1824 mit dem Kanton Ludern wegen Errichtung einer (aus 104 Mani..

bestehenden) Schweizergarde abgeschlossene Kapitulation erscheine durch di^

dortige Käntonsverfassung als längst beseitigt. Jin Jahr l 832 habe die^.

Regierung des Kirchenstaates mit einzelnen Offizieren allerdings Verträge über Bildung von Fremdenreginientern gefchlossen, zu welchem Zweke von...

einigen wenigen Kantonen die. Werbung, jedoch wieder ohne Bewilligung der Tagsazung, gestattet worden sei. Allein zivei Regimenter seien im Jah.^ 1848 a^fgelö^t worden. und die jezt im Kirchenstaate bestehenden Fremden- .

Regimenter seien^ eben weiter nichts, als ein.^ Zusanimensezung von Leuten aus allen möglichen Ländern. wofür natürlich die Schweiz teine Vexant-.

wortung übernehmen iönne.

.^enn niin dessen nngea.chtet die päpstlichen Fremdenregimenter in der^ Volkssprache als Schweizerregiment.r bezeichnet werden. so geschehe die^ mißbräuchlich, und die Schweiz inüsse sich gegen jene Annahme entschiede^ verwahren.

^ie FreIndenreginIenter. in Roin führten übrigens keineswegs den Titel ,,Schweizerregimenter.., noch hätten fie irgend welche Abzeichen^ die fie als solche qualisiziren könnten.

No^. Uebex die^oxsälle in ^erua^ia gewärtigen wixnoch einen Bericht de.^ ^onsulats in .^om, der sodann ebenfalls angemessen vexöfsen^icht werden soll. Be^üalieh dieser allerdings beklagenswerten (^xei^nisse kann darauf hingewiesen werden,.

daß das dabei in Aktivität gewesene erste Fxemdenre^ment d^ Befehl^ eine^ legitimen Regierung vollzogen ha^. die ihrerseits wieder von den Großmächten gestü^t wird. Wie wir an^ unverdächti^r Quelle vernehmen , hatt^ das ^egimen.^ auf den 1. Januar 1^^ einen .^sfekti^estand von 1^3 ^ann , davon waren Si.hweizer .

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^40 ^..ann.

Fxa.n^osen, meist unter falschem ^amen Italiener .

^esterreicher Bauern 1.^0 Württemberg ex ^ Uebri^e ^^ntsche ^0 Savo^arden 10 Belgier . ^ 1.^ .^olen Spanier . .

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4^

^3 ^.^

^74

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Wir dürfen hoffen, daß diese von uns in dieser Richtung gethaneu Schritte den gewünschten Erfolg haben werden , zumal die sardinisehe Regie^.rung bis anhin unser Streben aufrichtig getheilt hat, welches dahin gieng, zwischen beiden Nachbarstaaten ein wohlwollendes, den beiderseitigen JnPressen entsprechendes, auf wechselseitige Anerkennung und vor Allem auf ^Gerechtigkeit gegründetes Verhältniß zu pflegen und zu unterhalten.

Viehaustuhr iu Deutschland.

Unter Hinweisung auf das von verschiedenen süddeutschen Staaten er..lassene Verbot der .Ausfuhr von Schlachtvieh haben einzelne Kantonsregierungen den Wunsch ausgesprochen,. daß von uns in Erwägung ^gezogen .tverden möchte, ob es nicht am Plaze wäre, mit entsprechenden Gegen..maßregeln vorzugehen.

Wir haben die Wichtigkeit jenes Verbotes keinen Augenblik verkannt.

.Unser Zolldepartement hat dem Einflusse desselben auf die Verhältnisse der Schweiz alle Aufmerksamkeit gewidmet und .^ur Feststellung eines gründliehen Urtheils von den Zolldirektionen je von fünf zu fünf .Tagen Berichte über den Stand^ der Viehausfuhr , so wie über die Ausfuhr von Heu und Hafer sich einsenden lassen. Einer anfinde Mai angefertigten Zusammeustellung war zu entnehmen, daß die Ausfuhr in den ersten vier .Monaten des laufenden Jahres gegenüber dein^ gleichen Zeitraiiine .der

.Jahre 1855 bis und mit 1858 annähernd die gleiche geblieben und daß

auch die Ausfuhr vom Monat Mai nicht aus ihren normalen Verhält..

uissen getreten sei.

Wenn .man auf die Maßregel wegen der Pserdeausfuhr verweise, so .sei nicht zu übersehen , daß eine Erschwerung der Ausfuhr von Rindvieh .einen viel tiefern Einfluß auf die innern und äußern Verhältnisse der Schweiz ausüben .würde ; die Schweiz treibe keine Pferdezucht von großer, auf die Ausfuhr berechneter Bedeutung; ihr Pferdebestand überschreite im Durchschnitt kaum die für den .andesbedarf nöthige Zahl; die Erschwe^..nng der Ausfuhr übe deßhalb auch keine uachtheilige Rükwirkung auf die ^agrikole Bevölkerung, während jene Maßregel zur Sicherung der KriegsBereitschaft des Heeres als unerläßlich habe erscheinen niüssen. Ganz an- .

ders verhielte es sich , wenn eine Erschwerung der Ausfuhr von Schlacht^ieh angeordnet würde.

Seitdem wurde das ^egimeni^ kvmpl.etirk bis auf 2440 Mann. ^avon sind ...ingefähx ^ ^ Belgier .

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. ^ . ^00 Mann.

Deutsche

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Schweizer

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347

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2 0 0

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Andere. Ausländer, Savo^arden und selbst ^xlände.x 100 ., i^s machen also die Schweizer nur ungefähr den dritten ...^il de^ ^egimente^ .au^. und die ^el^ier sind in starker Anzahl als die ..^chwei^r. ^ie .^anptdepots für diesel ^egin.ent sind Fe.dkirch nnd ^antarliex,^ weitexe begehen in ^eri. Ferrea, ..^antua, Marseille und ^ivi^a-.^^chia.

175 Ziehe mau den au sich großen Viehstand der Schweiz in Betracht, ^o könne gegenwärtig wol noch kaum ein Grund zu ernstlichen Besorgrissen vorhanden sein. Unsererseits theilten wir diese Anschauung des De^..artements, weßhalb wir von jeder Maßregel zur Beschränkung der Viehaus. suhr bis anhin Umgang genommen haben. Aus einem jüngsten, unterm ^4. Juni erstatteten Berichte geht hervor, daß der Viehverkehr über unsere ^Gränzen wieder vollständig in seine regelmäßigen Verhältnisse getreten ist ^Ind daß die Einfuhr beim Kleinvieh in erheblichem Maße, beim Großvieh Wenigstens um etwas die Ausfuhr übersteigt.

Unterhandlungen ui.it Sardinien wegen der nentrali^irten ..^ebiet.^theite von .^avol.eu.

Die Verhandlungen wegen Besezung der sog. neuträlisirteu Gebietstheile von Savo^en wurden in mehreren Konferenzen fortgesezt. Dieselben .find jedoch noch nicht so weit zum Abschluß gekommen, daß darüber gegen^värtig schon Bericht erstattet werden könnte; vielmehr muß eine einläßSichere Erörterung dieser Angelegenheit auf später vorbehalten werden.

Zum Schlusse haben wir die Ehre, noch eine summarische Uebexficht ^..er militärischen Maßregeln beizufügen , wie solche seit Jhrer Vertagung ^ch gestaltet haben.

Nachdem die Feindseligkeiten in Jtalien wirklich begonnen hatten, ^nd namentlich General Garibaldi mit seinem Korps in der unmittelbaren ^ ^Nähe unserer Gränzen operirte , wurden die am 6. Mai bereits im Tessin befindlichen Truppen noch serner verstärkt durch die Raketenbatterie Nr. 30 von Aargau ; ^ ,, Scharsschuzenkonipagnie Nr. 5 von Thnrgau; ,, ,, ,, 33 von Bern; das Bataillon Nr. 28 von St. Gallen; ..

..

^ .^4 ., S o l o t h u r n :.

die Jägerkompagnie Nr. 4 von Appenzel.l A. Rh.

Dadurch erhielt der höchste Stand der VII1. Divifion einen Etat -..on . . . . .

307 Offizieren und 5,564 Mann Total 5,871 Mann und 285 Pferde.

Jm Wallis wurde von Hrn. Oberst Z i e g l e r , zufolge erhaltener. Voll.macht, das Bataillon Nr. 35 von Wallis und die Scharffchüzenkonipagnie ^Nx. 7 desselben Kantons in Dienst berufen, um die Zugänge von Jtalien in das Wallis zu beobachten und zu deken.

Endlich fand man nöthig, nachdem auch das Veltlin zu erkennen gab, sich an den Bewegungen betheiligen zu wollen , auch im Engadin und seineu .Nebenthälern eine Brigade aufzustellen. Es wurden dahin beordert: das Bataillon Nr. 17 von Aargau;

.. 68 ,, St. Gallen; ..^undesblatt. ^ahrg. ^I. Bd. II0^

15

176 die Scharfschüze^n.ompagnie Nr. ... von Bern; ...

...

,, 36 von Granbünden.

Diesel Korps wurde uuter den Befehl des Hxu. eidg. Oberste^.

f e t t e r gestellt.

Gleichzeitig wurde der Vervollständigung und Ergänzung .der Feß.ungs^ werke alle Aufmerksamkeit gewidmet.

Zu den daherigen Rekognoszirungs.. und Vorarbeiten so.wol, ^al^danr^ . auch zur Ausführung einzelner Werke und Anschaffung von Material. bewilligte der Bundesrath unter zwei Malen Fr. 20,000, welche unte....

Andere ^...wen.det. wn.rden :

1) für allerlei Ergänzungswerke am Luziensteig

.

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.

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.

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.

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Fr.

6,573. 1 2

2) für Anschaffung von Holz und^Ma-

terial zu einer Bxüke von Bellenz .. 2,300. ..-

3) sür den Bau einer Straße in St.

Moriz. zu der grande tenaille ...

,,

3,700. --

^ ^ Fr.. 12,573.1^

Jm Feruern. wurden folgende Bauten angeordnet uud dafux die. nebenstehenden Kredite bewilligt : a. Für L u z i e n s t e i g : 1) Errichtung einer krenelirteu Mauer zur Verbindung^ des Guschathurmes mit dem Hauptwerk

.

2) Besestigung des Ellpasses

Fr. 17,000. . ,, 5,300. .-

3) für ein Logement für die Besazung der krenelirten Mauer

am Rhein . Fr. 1,891. 16 4) für einen krenelirten Thurm zwischen dem Blokhaus M

unddemHauptwerk . . .. 6,022. 10 in runder Summe bewilligt ,,. 8,000. -5) für Kaserne und Stallungen ,, 35.000. --

6) für eine. kaseniatirte Batterie links vom Hauptwerk . .

,,

2.^,460. -.

Durch diese Bauten ist^ nun das ganze Werk am Lnzienstrig als abgeschlossen zu betrachten, mit Ausnahme einer Kantine, als welche aber einstweilen die bestehende, vom Bunde angekaufte Barrake ausreichen muß.

-

9^,7^0.

.

.

.

.

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.

.

Uebertrag: Fr. 107,333. 12

177

Uebertrag : Fr. 107,333. 12 .b. Für B e l l i n z o n a . .

für Munitionsmagazine in der äußern Linie Fr.

für weitere Anschaffungen zu der

Teffinbrüke

. . . . . ,,

.

.

.

.

, 4 0 0 .

--

700. -^

für eine krenelirte Mauer der Ma-

robbie^Lünette . . . . . ,, 5,638. -

für Holz zu Banquetten der krenelirten Mauer der Sementina .

,, .1,088. 88 -

.

.

9,826.

88

(Leztere drei Posten aus dem Rest des oben genannten ..

Kredites von Fr. 20,000.)

^. F ü r S t . M o r i z : für verschiedene Bauten . . . . . . . . . . 2.5,000. .d. Für G o nd o : Wiederherstellung der dortigen Werke . . . . ,, 2,500. .-,^. für Anschaffung von Bettungsholz und verschiedenem

Geräthe zur Armirung

.k.

für Feldtelegraphen

. . . . . . . ,, 12,000. --

. . . . . . . . . ,,

5,000. --

Total der bewilligten Kredite Fr. 161,660. -Ueberdieß stehen wir mit der Regierung von Tessin wegen des Baues einer militärischen Straße von E a r a s s o nach G o r d u n a , auf dem rechten Tessinufer, so wie wegen Ankauf und Errichtung eines Zeughaufes in der alten Douane von Bellenz in Unterhandlung. was zusammen für den Bund eine Ausgabe von Fr. 40,()()0 erheischen dürfte.

Da bei der jezigen Stellung drr Armeen der Splügenpaß für Oesterreich an Bedeutung gewonnen hat, so erscheint die Position von L u z i e n s t e i g für uns von besonderer Dichtigkeit. ^ix haben deßhalb auch bereits die Armirung der dortigen Festungswerke mit den erforderlichen Geschüzen angeordnet.

Jin Uebrigen gestalten sich aber die Verhältnisse nach und nach für uns so wenig gefährlich , daß wir , um die Zeit der Mannschaft und unnöthige Kosten zu sparen, glaubten, bereits wieder Reduktionen der aufgebotenen Truppen eintreten lassen zu können, wie dieß oben näher angegeben worden ist.

Wir bemerken noch, daß die Truppen während der ganzen Zeit Naturalvexpflegung bezogen haben und Alles in bester Ordnung vor sich gegangen ist. Auch waren die fanitarifchen Einrichtungen in genügender Weife vorbereitet. Mit Beruhigung hätte man daher der weitern Entwiklung der Dinge entgegengehen können.

Um im Faile einer weiten Ausdehnung des Truppenaufgebotes den berittenen Offizieren, namentlich des eidg. Stabes, mit Reitpferden an die

178 .Hand gehen zu können, wurde das bereits bestehende Depot von Pferden.

die dem Bunde angehören, mittels eines dazu ausgesezten Kredites von.

Fr. 80.000 durch den Ankauf von 64 meistens norddeutschen Pserdeu vermehrt. Davon find bereits einige wieder au Stabsoffiziere verkaust, die andern befinden steh in Thun in angemessener Dressur.

Die lezte getroffene Maßregel besteht in der Anordnung einer allgemeinen Jnfpektion der Landwehr durch die eidg. Jnfpektoren. Bereits sind die Kantone und die Herren Jnfpektoren davon in Kenntniß gesezt, .und die Jnspektioneu sollen beförderlich von. Mitte Juli bis Ende August

stattfinden.

Bei diesem Anlasse erneuern wir Jhnen, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juli 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident.. Stämpfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß..

#ST#

Beriet des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Beschwerde des Herrn Hauptmann Robaden über Versezung in Verfügbarkeit.

(Vom 25. Juni 1859.)

Tit.!

Mit Vorstellung vom 25. April l. ..J. führt Herr R ob ad e v, Hauptmann des Bataillons 78 und wohnhaft in R o m o n t , Beschwerde gegen eine Verfügung der Regierung seines Heimathkantons, laiit welcher er ans politischen Gründen in Disponibilité versezt worden sei. Der Nationalxath hat in seiner Siznng vom 5. Mai diese Beschwerdesehrift uns zur Berichterstattung überwiesen, und wir haben die Ehre, uns mit Gegenwärtige.n dieses Auftrages zu entledigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über die im Interesse der Neutralität getroffenen Maßregeln. (Vom 1. Juli 1859.)

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Bundesblatt

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Jahr

1859

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.07.1859

Date Data Seite

159-178

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10 002 806

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