445 #ST#

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 27. April 1859.)

Der Bundesrath hat den berittenen Offizieren der aufs Piket gestellten

Auszügerkorps der 111. und V111. Diviston für effektiv gehaltene und ein.geschähe Reitpferde gesprochen.

je eine Rationsvergütung von Fr.

1. 50 per Tag

Mit Rüksicht auf die Arbeiten, welche der schweiz. Telegraphendirektion durch die .ihr überbundenen Besorgung des eidg. B a u w e s e n s erwachsen sind, hat der Bundesrath für das Büreau der gedachten Direktion eine .Telegraphistenstelle kreirt. sowie für dasselbe zwei Kopisten bewilligt.

Der Bundesrath hat die Erstellung einer Zwischen Biel und Yverdon gutgeheißen.

neuen

Telegraphenlinie

Zum Gehilfen bei der Hauptzollstätte ,,Deutsche Bahn.. in Basel ist .Herr Joh. Grinim, von dort, gewählt worden.

(Vom 29. April 18.59.)

Die königlich baverfche Regierung hat auf die Neutralitätserklärung des Bundesrathes Folgendes geantwortet : Der Unterzeichnete hat die Ehre gehabt, die sehr schätzbare Note vom

14. v. M. zu empfangen, mittelst welcher Seine Exzellenz der Präsident

des Bundesrathes der Schweiz. Herr S t ä m p fli, Namens des sehr ver.ehrlichen Bundesrathes, die Erklärung abgeben, daß die Schweiz, für den Fall, daß der Friede Europas gestört werden sollte, fest entschlossen sei, die ihr als unabhängigem Staate zukommende und durch die Verträge von 1815 garantirte Neutralität mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln .aufrecht zu erhalten, und daß sie sich wegen der durch dieselben Verträge festgesetzten eventuellen Besetzung Sardinischer Gebietstheile durch ihre Truppen mit der Regierung Sr. Majestät des Königs von Sardinien verständigen werde.

Nachdem der Unterzeichnete den Jnhalt .dieser sehr schätzbaren Note .zur Kenntniß Seiner Majestät des Königs , seines gnädigsten Herrn , geBracht hat , steht er sich nunmehr in der Lage , Seiner Exzellenz den auf-

.richtigen Dank der Königlichen Regierung für diese sehr geehrte Mittheilung,.

446 so ivie die wahre Befriedigung auszudrüken, mit welcher diese, die Wah^ xung und Aufrechthaltung der bestehenden völkerrechtlichen Verträge be^ Mundende Haltung der Schweiz von Seite der Königlichen Regierung aufgenommen worden ist.

Der Unterzeichnete benützt mit Vergnügen auch diesen Anlaß zu^ erneuerten Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

München, den 26. April 1859.

i^. d. ^.sordten.

Behufs Organisation der Rechtspflege bei den ausgebotenen Truppen^ hat der Bundesrath folgende Justizstäbe aufgestellt :

1) Für die V11l. Division.

a. Als Großrichter: Hrn. E. Ba ttaglini., in Lugano, Oberstlieutenant^ im Justizstabe.

h. ,, Auditor..

,, J. U. K ö n t z , in Guarda, Hauptmann im.

Justizstabe.

2) Für die 111. Division.

a. Als Großrichter : Hrn.

h.

,,

Anditor:

..

1)r. K o c h , in Lausanne, Oberstlieutenant in^ Jiistizstabe.

F. S a v a r v , in Freiburg, Hauptmann iin..

^Jnstizstabe.

Der Justizstab für die achte Division h..t sogleich in Dienst zii treten.^ derjenige für die dritte Division aber erst.. wenn auch bei ihr Truppen.

ausgestellt werden.

Am 2to. April abhin sind aufgeboten worden:

Das Bataillon . Nr. 9 von Zürich, ,,

,,

.. 60 .,,

B^rn,

,, Halbbataillon ,, 77 ,, Zug ; die Scharfschüzenkompagnie Nr. 35 von Zürich.

,, ,, ,, 39 ,, Lnzern.

die 6 Pfd. Batterie Nr. 21 von Tessin.

(Berichtigung zur Seite 43^ hievor.)

(Vom 2. Mai 1859.)

Der Bundesrath hat auch den Stab der 22. Brigade der VU^ .Division (Seite 354 hievor) aufgeboten^

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1859

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.05.1859

Date Data Seite

445-446

Page Pagina Ref. No

10 002 746

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.