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Schweizerisches Bundesblatt.

XI. .Jahrgang. .l.

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Nr. 5.

29. Januar 1859.,

Schweizerische Bundesversammlung.

Die Wintersession der Bundesversammlung ist am 29. Januar 1859 geschlossen worden , nachdem alle zur Behandlung vorgelegenen Gegenstände ihre Erledigung gesunden hatten, mit Ausnahme des Rekurses der Regiexung von Zürich gegen diejenige von Schaffhausen, betreffend Steuerforderung an Niedergelassene.

Der Präsident des Nationalrathes, Herr eidg. Oberst Stehliu von Basel, hielt folgende Schlußrede:

Tit.!

Am Schlusse dieser Sizungsperiode angelangt, sei es gestattet, einen kurzen Rükblik auf die Wirksamkeit des Nationalrathes während derselben zu werfen.

Zum ersten Male haben die schweiz. Räthe in einem Bundesrathhause getagt. Die erste Sizung in diesem Saale wurde von meinem Vorgänger mit einer denkwürdigen Rede eröffnet, und bei diesem Anlasse

heitexe Blike in die Zukunft gerichtet....)

Wenn dem ungeachtet nur zu bald düsteres Gewölke über uns hinzog, und diese Räume vorübergehend verdunkelte, so liegen eben solche Erscheijungen in der Natur des republikanischen Lebens, das sich nur selten eines wolkenlosen Himmels zu erfreuen hat.

Gleichwol dürfen wir ohne Scheu auf unseie Thätigkeit zurükbliken.

Sie haben sich in anhaltenden Sizungen mit dem Bundeshaushalte

beschäftigt, die Staatsrechnungen geprüft, das Budget pro I8...9 festge-

stellt, ein Befoldiingsgesez erlassen, die Finanzen des Bundes geregelt und verfassungsgemäß verwendet, öffentliche Bauwerke unterstüzt und dem Polytechnikum, diesem Kleinode des Bundes, die zur gedeihlichen Entwiklung erforderlichen Mittel angewiesen; sie werden lohnend sein; dafür bürgt die hochherzige Gesinnung, mit welcher ihm vom ersten Stande der Eidgenossenschaft eine Stätte bereitet wird.

S. Bundesblatt. v. J. 1858, Band II, Seite 162.

Bundesblatt. Jahrg. XI. Bd.I.

104 Durch einläßliche Prüfung der Geschäftsberichte des ..Bundesrathe.^ und des Buudesgerichtes haben Sie nach allen Richtungen hin Einsicht

in die Verhältnisse des Bundes, in die Thätigkeit der Verwaltungs- und

Gerichtsbehörden genommen, und durch bezügliche Schlußnahmen fie geföxdext und. bekräftigt.

Von einem richtigen Nationalgefühle geleitet hat sich Jhre Aufmerksamkeit auch dießmal wieder dem Wehrwesen des Landes zugewendet; uud durch Jhren Beschluß, bei der Infanterie eine kxiegstiichtigere Waffe einzuführen, .haben Sie das Vertrauen im Bundesheere selbst, so wie in dasselbe wesentlich gehoben.

Die öffentlichen Verkehrsmittel nahmen Jhre Zeit in minderem Grade, als in fxühern Jahren in Anspruch. Das anerkannt wohl eingerichtete Telegraphenwesen der Schweiz haben Sie durch Ratifizirung von Verträgen mit dem Auslande und durch Regulirung der Taxen einer Entwiklung entgegen geführt, die mehr als in irgend einem andern Lande geeignet ist, die Vortheile dieser interessanten Einrichtung dem gxoßen wie dem kleinen Verkehre , dem Publikum überhaupt zuzuwenden.

Die Eisenbahnen , welche so viele bestehende Jntexessen kreuzen und neue hervorrufen, und oft folgenschwere Nachwirkungen erzeugen, waren aus den dießmaligen Traktanden nur spärlich vertreten. Jndessen erfolgteu Jhre bezüglichen Schlußnahmen auch auf diesem Gebiete im Sinne des Fortschrittes, in Uebereinstinimung, mit den Jnteressen des allgemeinen Berkehrs und somit auch im Einklange mit jenen Zweken , die im Eisenbahnweseu selbst begründet find.

Daran anknüpfend haben Sie dann auch die Durchgangszölle vermindert, welche auf dem Transitverkehre lasten.^ Das Postwesen, welches durch ein sueeefsives Jnbetxiebsezeu neuerbauter Eisenbahnstreken in seinem frühern Zusammenhange gestört wird, befindet sich in einem leidenden und daher auch, hie und da, in nicht befriedigendem Zustande, ein Zustand, der voraussichtlich das Postwesen einer Reorganisation entgegenfahren und selbst die verfassungsmäßige Grundlage dieses^ administrativen Zweiges des Bundes und das Verhältniß des Bundes zu den Kantonen berühren wird. -.^ Diese Voraussicht hat denn auch mitgewirkt, daß Sie denjenigen Vorlagen des Bundesrathes, welche sich auf postalische Einrichtungen bezogen, Jhre Zustimmung versagten.

Eine ungewöhnliche Reihe Berathungsgegenstände staatsrechtlicher Natur hat Sie in dieser Sizungsperiode beschäftigt. Sie waren berufen , drei Kantonsverfassungen die Garantie des Bundes zu ertheilen; Sie haben über Beschwerden von Kantonen, Korporationen und Bürgern gegen
Behörden des Bundes und der Kantone, so wie über Petitionen entschieden, und dadurch die Regelung unsers Staatsrechtes^ gefördert.

Die Entscheidungen dieser wichtigen und in Rükfieht auf die versassungsgemäßen Rechtendes Bundes, der Kantone, Behörden und Bürger oft sehr bedeutungsvollen Fragen bedürfen die sorgfältigste Erwägung.

und Begründung, weil durch sie die Rechtsgrundlagen unserer staatlichen

105 Einrichtungen befestigt werden sollen; fie beanspruchen daher auch ...ou den etwas komplizirteu Eutfcheidungsbehöxden ein konsequentes Festhalten der Konstitutionswage.

Tit.!

Keine außerordentlichen Ereignisse haben unsere Aufmerksamkeit in Anspruch genommeu; fie konnte sich ungeteilt der Sorge für gedeihliche Entwiklung innerer Zustände zuwenden.

Wir glauben dieses gethan und unsere Pflicht erfüllt zu haben. Allein diese Pflicht hört mit der Rükkehx in die engeren Kreise nicht auf; denn wenn auch ein Bundesrath treue Wache hält, so fordert doch die Republik von ihren Bürgern und vorab von .den Vertretern der Nation, daß fie die Erscheinungen des öffentlichen Lebens nicht unbeachtet und ungeprüft an sich vorübergehen lassen. Denn die Bedingungen für die Wohlfahrt des Landes find mannigfach ; fie stehen in Wechselbeziehung zu einander , und müssen nach jeder Richtung hin gepflegt werden, damit nicht eine die andere überwuchere.

Der strebende praktische Sinn des Schweizervolkes verlangt fortschreitende geistige und materielle Entwiklung , und nicht minder will er seine politische Grundlage (die Bundesverfassung) vor zerstörenden Eiufliisseu im Jnnern bewahrt wissen.

Es sei daher dem erstern unsere Sorge, dem andern unsere Wach..

famkeit ununterbrochen zugewendet; fie erstreke sich aber auch nach Außen überall hin, wo es gilt, ohne frenndnaehbarliche Verhältnisse zu trüben, unsere Unabhängigkeit in jeder Beziehung zu wahren.

Zu dieser Thätigkeit, die wir nicht allein nur in der Bundesstadt übeu sollen, wolle uns die Liebe zum gemeinsamen Vaterlande Krast und Ausdauer verleihen, damit wir, was auch an uns herantreten mag, welchen Wettkampf wir auch bestehen sollen, stets als ein einiges, gestärktes und gerüstetes Volk erfunden werden.

Mit diesen Wünschen erkläre ich die ordentliche Sizungsperiode vou

1858 geschlossen. Mögen Sie glüklich ''in die Kreise Jhrer Familien und Angehörigen zurükkehxeu !

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 20. Januar 1859.)

Jn Folge eingelangter Beschwerde von Seite mehrerer Bergführer gegen das von der Regierung von Uri unterm 28. Juni v. J. erlassene Reglement für den Transport von Reisenden hat der Bundesrath beschlossen : 1) Es sei das von der Regierung von Uri unterm 28. Juni 1858 erlassene Reglement für den Fremdentransport über die Furka und Oberalp genehmigt.

2) Seien die gegen dieses Reglement vorgebrachten Beschwerden abge..

wiesen.

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Jahr

1859

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.01.1859

Date Data Seite

103-105

Page Pagina Ref. No

10 002 678

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