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Bekanntmachungen von

Departementen andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundes.

Departementen und UM andern Verwaltungsstellen de

Aenderungen im

Bestand der Auswanderungsagenturen während des IV. Quartals 1900.

Als Unteragenten sind ausgetreten : Von der Agentur Louis Kaiser in Basel: Herr Gottfried Bohner in Biel.

Von der Agentur Bommel & Oie. in Basel: Herr W. Arnold Krebs in Bern.

,, Franz Otto Erb in Zürich.

,, Andreas Valentin Müller in Neuenburg.

Von der Agentur Serta & Cie. in Giubiasco: Herr Gaetano Bernasconi in Lugano.

,, Giovanni Codaghengo in Biasca.

,, Valentino Consolascio in Cugnasco.

,, Natale Boscacci in Signora.

,, Abele Dotta in Airolo.

Von der Agentur Zivilchenbart in Basel: Herr Emil Haller in Neuenburg, -, Franz Bernasconi in Chiasso.

Als Unteragenten sind angestellt worden: Von der Agentur Louis Kaiser in Basel: Herr Alfred Mischler in Biel.

Von der Agentur H. Meiß in Zürich: Herr Fritz Rolli in Montreux.

,, Jean Dubois in Lausanne.

Von der Agentur Bommel & Cie. in Basel: Herr Adolf Quintal in Bern.

,, Emil Meyer in Bern.

,, Emil Seiler in Zürich.

Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Herr Jakob Spalti in Glarus.

Sein Domizil hat verlegt :% Herr Mathias Hefti-Legler (Zwilchenbart) von Grlarus nach Buchs (St. Gallen).

B e r n , Ende Dezember 1900.

Schweizerisches Politisches Departement, Abteilung Auswanderungswesen.

Eidgenössische Maturitätsprüfungen fUr Kandidaten der Tierheilkunde.

Während des Jahres 1901 finden für Kandidaten der Tierheilkunde zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Veterinär-Maturit'ätspr'üfungen statt: I. An d e r T i e r a r z n e i s c h u l e Z ü r i c h : A. Am 15. und 16. April.

B. Am 14. und 15. Oktober.

H. An der U n i v e r s i t ä t Bern ( V e t e r i n ä r - w i s s e n schaftliche Fakultät): A. Am 19. und 20. April. B. Am 18. und 19. Oktober.

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Die Wahl des Prüfungsortes steht den Kandidaten frei. An meidungen für die Frühjahrsprüfungen sind spätestens bis zum 1. April, diejenigen für die Herbstprüfungen spätestens bis 1. Oktober an die Direktion der Tierarzneischule Zürich, resp. an den Dekan der veterinär-wisssenschaftlichen Fakultät Bern zu richten.

Die Anmeldeformulare können von dem Unterzeichneten bezogen werden.

K ü s n a c h t - Z ü r i c h , den 3. Januar

1901.

Der Präsident der eidg. Maturitätskommission : Geiser.

Eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.

Im Laufe des Jahres 1901 werden zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Maturitätsprüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stattfinden: I. F ü r d i e d e u t s c h e S c h w e i z : A. Frühjahrsession: am 18.--21. März.

B. Herbstsession: am 16.--19. September.

H. Für die f r a n z ö s i s c h e S c h w e i z : A. Frühjahrsession: am 18.--21. März.

B. Herbstsession: am 16.--19. September.

Für diese Prüfungen treten das Maturitätsprogramm vom 19. März 1888 und das Regulativ vom 1. Juli 1891 in Kraft.

Die Anmeldungen zur Frühjahrsession sind spätestens bis zum 1. Februar, diejenigen für die Herbstsession bis spätestens 1. August dem Unterzeichneten einzureichen. Programm und Regulativ können durch die Kanzlei des eidgenössischen Departements des Innern in Bern, das Anmeldeformular durch den Präsidenten der Maturitätskommission bezogen werden.

Kandidaten, welche das Maturitätszeugnis einer mit dem eidgenössischen Polytechnikum im Vertragsverhältnisse stehenden schweizerischen Real- (Industrie-) Schule besitzen, haben (in Ab-

11 änderung von Art. 13 des Regulativs) eine Ergänzungsprüfung in der lateinischen Sprache vor der zuständigen kantonalen Behörde abzulegen.

K ü s n a c h t - Z ü r i c h , den S.Januar 1901.

Der Präsident der eidg. Maturitätskommission : Geiser.

Abonnementseinladung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt Fr. 5 per Jahr beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt wird enthalten : die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrates ; alle Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluß- und Gesetzesentwürfen; die bundesrätlichen Kreisschreiben; die Berichte der nationalrätlichen und ständerätlichen Kommissionen; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichtea der Zolleinnahmen, die Übersicht der hauptsächlichsten Mehr- und Mindereinnahmen an Einfuhrzöllen, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Obersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibungen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie auch ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die successiv erscheinenden Bogen der eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland u. s. w.), die Staatsrechnung, die Übersicht der Verhandlungen der eidgenössischen Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande.

Seit Juli 1885 erscheint als besondere, ständige Beilage des Bundesblattes: d a s P u b l i k a t i o n s o r g a n f ü r d a s T r a n s p o r t - u n d T a r i f wesen der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur fUr ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, direkt bei der Expedition oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonemente jederzeit anzunehmen. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten nachgeliefert. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l nicht refüsieren, werden auch pro 1901 als Abonnenten betrachtet.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der eidg. Gesetzsammlung, können, solange Vorrat, vom Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden.

12 Allfällige Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei angebracht werden. .Die Reklamationen sind am besten sofort, spätestens aber binnen drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des" betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, anzubringen.

Später einlangende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

B e r n , im Dezember 1900.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Wichtige Anzeige betreffend

die Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schweizerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters, Reproduziert.

Einem am 22. Juli 1893 erlassenen französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst in Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Franzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf die ausserhalb Frankreichs wohnenden Personen.

Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in ändern Ländern anfhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.

B e r n , den 23. Juli 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1901

Année Anno Band

1

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01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.01.1901

Date Data Seite

8-12

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