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Botschaft des

Bundesrates an aie Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1901 (II. Serie).

(Vom 28. Mai 1901.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei

Fr. 3200

b. Gehalte des Kanzleipersonals Fr. 3200 Das Bundesgericht hat der Witwe des am 18. April 1901 gestorbenen, bei der Bundesgerichtskanzlei 25 Jahre lang angestellt gewesenen Herrn A. Engi von Davos einen Jahresgehalt als Besoldungsnachgenuß im Sinne der Art. 8 und 10 des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 gewährt. Der verlangte Nachtragskredit ist zur Deckung dieses Besoldungsnachgenusses bestimmt.

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Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

III. Archive

Fr. 1500

b. Historische Arbeiten.

2. Helvetische Aktensammlung (1798--1803) Fr. 1500 Dieser Supplementarkredit ist erforderlich zur Abrechnung über den seit letztem Oktober im Gange befindlichen Druck des 8. Bandes der Aktensammlung, die auf Jahresschluß erfolgen wird.

Für einen Band von 150 Bogen, wie angenommen war, hätte der ordentliche Budgetkredit ausgereicht. Nun hat sich aber im Verlaufe der Arbeit ein Mehr von cirka 30 Bogen herausgestellt, d. h. es werden anstatt 150 deren cirka 180 sein, und dieser Zuwachs ist es, der obiges Nachkreditbegehren notwendig macht.

X. Direktion der eidgenössischen Bauten Fr. 358,579 IV. Hochbauten

Fr. 346,829

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 129,000 1. Den 29. März abhin bewilligten Sie für die Ergänzung der elektrischen Beleuchtung und Kraftübertragung in den eidgenössischen Militäranstalten in Thun einen Nachtragskredit von Fr. 117,500 welchen Betrag wir hier einstellen.

2. Im diesjährigen Budget ist neben verschiedenen Umbau- und Ergänzungsarbeiten für die Munitionsfabrik in Thun auch die Erhöhung des Kamines der Bleiöfeu vorgesehen. Um nun aber den Durchpaß für die projektierte Fabrikbahn genügend groß zu erhalten, ist es notwendig, daß das Kamin verlegt statt bloß erhöht werde. Die Kosten der Verlegung des Kamines und die weitern infolge derselben entstehenden Mehrausgaben sind berechnet auf · ,, 2,100 Übertrag

Fr. 119,600

568

Übertrag Fr. 119,600 3. Es erwies sich als dringend notwendig, dem Sekretär der Zolldirektion in Sehaffhausen ein eigenes Zimmer anzuweisen, da dieser Beamte bei Abwesenheit des Direktors als dessen Stellvertreter das Publikum empfangen muß, was im bisherigen Lokal, der Kanzlei, aus verschiedenen Gründen nicht mehr länger thunlich war. Eine Lösung konnte dadurch gefunden werden, daß das im Erdgeschoß des Zolldirektionsgebäudes untergebrachte ,,Zollamt Schaffhausen am Rhein"1 in das bisherige Wachtlokal und das Kassazimmer vom I. Stock in das Erdgeschoß verlegt und letzteres Lokal für den Sekretär eingerichtet wurde ,, 1,700 4. Behufs Einführung von neuen unterirdischen Kabelleitungen in das alte Postgebäude in Genf müssen im Tiefparterre Sicherungsapparate zum Schütze gegen Starkstromgefahr aufgestellt werden.

Die hierfür notwendigen Arbeiten, deren sofortige Ausführung vom Postdepartement verlangt wurde, werden zu stehen kommen auf ,, 7,700 Total Umbau- und Erweiteruiigsarbeiten Fr. 129,000 c. Neubauten Fr. 143,829 1. Friedenskaserne, Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnhaus in Andermatt Fr. 67,000 Wir nehmen hier diesen, in unserer Specialbotschaft vom 8. März 1901 begründeten, und bereits in die Nachtragskredite I. Serie eingesetzt Posten wieder auf, welcher in der Märzsession b"Imfs näherer Prüfung zurückgelegt wurde.

/ 2. Im Budget für das Jahr 1900 war für die Erstellung eines Wohngebäudes für die Zollbeamten am Bahnhof in Satigny (Genf) ein Kredit von Fr. 26,000 vorgesehen. Hiervon mußte für den Bauplatz, der verhältnismäßig sehr teuer zu stehen kam, ein Betrag von Fr. 3458 verausgabt werden, so daß für die Baute selbst nur eine Kreditrestanz von Fr. 22,542 übrig bleibt, welche auf das laufende Jahr übertragen wurde.

Übertrag ~Ft. 67,000

569 Übertrag Behufs Reduktion der Baukosten wurde ein kleineres Projekt aufgestellt. Es war aber trotzdem nicht möglich, innert dem budgetierten Kredite verbleiben zu können.

Bei Annahme des niedrigsten Angebotes für die Ausführung der Bauarbeiten werden die Kosten auf Fr. 28,557 zu stehen kommen, so daß sich gegenüber der ursprünglichen Berechnung eine Überschreitung ergiebt von

Fr.

67,000

,,

6,000

3. Für Unterbringung des Nebenzollamtes in Veyrier, Kanton Genf, hat die Zollverwaltung im Jahre 1890 von einem Herrn Longchamps daselbst eine Gebäulichkeit gemietet, für welche anfänglich Fr. 552 und seit 1895 infolge vom Eigentümer vorgenommener Verbesserungen Fr. 700 Mietzins jährlich entrichtet wurde. Der Mietvertrag, der für eine Dauer von 9 Jahren abgeschlossen wurde, ist mit 31. Dezember 1899 abgelaufen. Der Vermieter ist inzwischen gestorben und die Gebäulichkeiten in das Eigentum von dessen Witwe übergegangen. Letztere hatte nun der Zollverwaltung notifizieren lassen, daß sie auf die Erneuerung des Mietvertrages nur gegen eine Erhöhung der Miete auf Fr. 1000 eintreten werde. Diese Forderung stund aber in keinem Verhältnis zum Mietwert der betreffenden Liegenschaft.

Wir konnten uns daher auf diese Bedingung nicht einlassen, um so weniger, als zu gewärtigen war, daß die Eigentümerin sich bei erster Gelegenheit zu einer weitern Erhöhung versucht finden könnte und die Eidgenossenschaft, bei Gewährung eines höhern Mietzinses, für den Fall eines früher oder später nötig werdenden Ankaufes die Liegenschaft, die für den Zolldienst äußerst günstig gelegen ist, entsprechend höher bezahlen müßte.

Für den Bau eines neuen Zollhauses kam nur eine kleine, der Genfer Tramwaygesellschaft gehörende Landparzelle von cirka 220 m 2 in Betracht, für welche aber ein viel zu hoher Preis (cirka Übertrag Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. III.

Fr. .73,000 38

570

Übertrag Fr. 73,000 Fr. 30 per m3) verlangt wurde und deren dreieckige Form eine zweckmäßige Bauart nicht gestattet.

Unterhandlungen über freihändigen Ankauf der Liegenschaft Longchamps führten wegen zu hoher Forderung von Fr. 30,000 zu keinem Resultate, und wir sahen uns daher genötigt, behufs Erwerbung derselben das Expropriationsverfahren einzuleiten.

Laut Urteil des Bundesgerichtes müssen nun für d i e Liegenschaft . . . . . . F r . 22,100 bezahlt werden. Hierzu kommen die Kosten für Durchführung des Prozesses mit ,, 2,400 Zusammen ,, 24,500 4. Erst vor einigen Monaten war es möglich, längere Unterhandlungen mit einer Firma, welcher die Eisenkonstruktionen zum Postgebäude in Zürich übertragen waren, betreffend die infolge verspäteter Lieferungen zu leistende Konventionalstrafe zum Abschlüsse zu bringen, so daß wir nunmehr in der Lage sind, Ihnen über die Kosten dieser Baute endgültigen Bericht erstatten zu können.

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf Fr. 2,059,516 Den 9. Dezember 1893 bewilligten Sie einen Kredit von . ,, 1,750,000 es ergiebt sich somit eine Überschreitung von Fr. 309,516 Hieran haben Sie den 11. Dezember 1899 einen Nachkredit bewilligt von ,, 270,000 so daß noch zu decken sind . . Fr.

39,516 Die Hauptursachen der Kreditüberschreitung sind bereits in unserer Botschaft vom 28. November 1899 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1899 erörtert worden. Ihr Ausgangspunkt ist wesentlich in der außerordentlichen wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung der Stadt Zürich während der Bauperiode des Postgebäudes zu suchen, durch welche nicht allein beÜbertrag Fr. 97,500

571 Übertrag Fr.

deutende Schwankungen des Arbeits- und Materialmarktes nach oben verursacht wurden, sondern auch allerlei bauliche Erweiterungen und Verbesserungen erklärt werden, welche infolge des sich in intensiver Weise vergrößernden Postverkehrs in kategorischer Weise Berücksichtigung verlangten. Wir erwähnen darunter die Erhöhung des Baues um l ,3 m, die Einführung eines zweiten großen Briefträgersaales im zweiten Stocke, die wesentliche Ausdehnung der elektrischen Beleuchtungseinrichtungen, die detailliertere und umfangreichere Anordnung der Schalter- und Schloßfächeranlagen, dann die Höherführung des für die Aufnahme der Uhr und einer Anzahl Telegraphendrähte bestimmten Turmes.

Wenn endlich in Berücksichtigung gezogen wird, daß sämtliche Diensträume der beiden das Gebäude benutzenden Verwaltungen schon jetzt vollständig besetzt sind, so erscheinen die aufgewendeten Mehrkosten gerechtfertigt.

Auf die einzelnen Arbeiten fallen folgende Beträge : 1. Erdarbeiton, ordentliche und außerordentliche Fundationen, Maurerarbeiten Fr. 486,356 2 . Steinhauerarbeiten . . . .

478,512 3. Boden- und Wandbeläge, Asphaltierung, Trottoirs .

34,617 4. Kanalisation, Wasserleitungen und Aborteinrichtungen 19,673 n 5. Eisenkonstruktionen 274,451 n 6. Zimmerarbeiten 46,358 n 7. Gripserarbeiten 74,940 ·n 117,385 8 . Schreinerarbeiten . . . . n 77,579 9. Glaserarbeiten ïi 10. Parkettarbeiten 23,085 n 1 1 . Schlosserarbeiten . . . . T) 54,686 12. Spenglerarbeiten und Dach44,233 eindeckungen n Übertrag

Fr. 1,731,875

97.500

Fr. 97,500

572

Übertrag 13. Ladenverschlüsse der Fenster u n d Thüren . . . . . .

14. Heizung und Ventilationseinrichtungen 15. Beleuchtungseinrichtungen .

16. Bildhauerarbeiten . . . .

17. Maler- und Tapeziererarbeiten 18. Vorarbeiten, Drucksachen, Bauleitung

Fr. 1,731,875

Zusammen

Fr. 2,059,516

,,

17,309

,, ,, ,, ,,

51,240 39,558 90,290 40,783

,,

88,461

Fr.

97,500

Wie vorstehend erwähnt, wurden Kredite bewilligt : den 9. Dezember 1893 . . . Fr. 1,750,000 ,,11.

,, 1899 . . . ,, 270,000 Zusammen Fr. 2,020,000 Auszahlung gelangten: im 1894 . . Fr. 122,541 ,, 1895. . ,, 625,131 ,, 1896 . . ,, 250,729 ,, 1897. . ,, 400,393 ,, 1898. . ,, 351,206 ,, 1899 . . ,, 228,860 ,, 1900. . , 34,327 Total ,, 2,013,187 Es verbleiben somit von den bewilligten Krediten noch verfügbar Fr.

6,813 Hierzu kommt der vorerwähnte Fehlbetrag von ,, 39,516 Es fällt somit auf das Jahr 1901 noch eine Ausgabe von . . .

,, 46,329 um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

Total Neubauten Fr. 143,829 Zur Jahre ,, ,, ,, ,, ,, ,,

d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden Fr. 74,000 Von jeher ließ die Beleuchtung mit Gas im Hauptgebäude des Polytechnikums in Zürich viel zu wünschen übrig, sei es, daß die Beleuchtung besonders in den Hör- und Zeichensälen ungenügend war, sei es, daß bei dem Mangel an Ventilation in

573 diesen Räumen die Luft in denselben in unerträglicher Weise verdorben wurde. Es wurde daher alsobald an Einführung elektrischer Beleuchtung gedacht, als in Zürich das städtische Elektricitätswerk in Thätigkeit trat ; doch zeigte sich gleich, daß bei den Preisen, zu welchen dieses Werk Licht liefert, die Anwendung elektrischer Beleuchtung viel zu teuer zu stehen käme. Man suchte sich daher auf andere Weise zu helfen und verfiel, als die Einrichtung des neuen Maschinenlaboratoriums geplant wurde, welche ohnehin die Einstellung von Elektricitätserzeugern erforderte, darauf, diese Einrichtung in ihrer elektrischen Abteilung zugleich für den Betrieb elektrischer Beleuchtung nicht nur des neuen Gebäudes der mechanisch-technischen Schule, sondern auch des Hauptgebäudes der polytechnischen Schule einzurichten, wie dies schon in unserer Botschaft vom 28. Mai 1897 betreffend die Kosten der Einrichtung eines Maschinenlaboratoriums für die mechanisch-technische Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums in Aussicht genommen worden ist.

Das Maschinenlaboratorium findet sich nun demgemäß eingerichtet samt elektrischer Beleuchtung im neuen Gebäude der mechanisch-technischen Schule. Mit Eröffnung des Betriebes des neuen Maschinenlaboratoriums wurde auch die Ausarbeitung der Pläne und Kostenberechnungen für Einrichtung elektrischer Beleuchtung im Hauptgebäude an die Hand genommen. Diese Ausarbeitung zog sich etwas in die Länge, da man zuerst noch an Hand der elektrischen Beleuchtung im neuen Gebäude der mechanischtechnischen Schule Erfahrungen sammeln wollte bezüglich der zweckmäßigsten Art und Weise der Beleuchtungseinrichtung im Hauptgebäude. Inzwischen wurde immerhin vorläufig die Zuleitung für elektrischen Strom vom Maschinenlaboratorium zu dem Hauptgebäude nebst Zweigleitung zum Anschlüsse der in den neuen Räumen der Bibliothek bereits eingerichteten elektrischen Beleuchtung erstellt. Wie sich schon im neuen Gebäude der mechanisch-technischen Schule für eine allen Ansprüchen genügende Beleuchtung ein erheblich größerer Lichtbedarf und damit auch größere Kosten der Einrichtung ergeben haben, als ursprünglich vorgesehen waren, so tritt nun auch bei der genaueren Projektierung für die Einrichtung im Hauptgebäude der gleiche Fall ein.

Im Verhältnis zu der Strommenge, welche die Maschinenanlagen im Laboratorium
höchstens zu liefern vermögen, nötigt dieser erheblich über das ursprünglich vorgesehene Maß hinausgehende Lichtbedarf einerseits zu einer Verstärkung der elek-

574 irischen Anlage im Maschinenlaboratorium durch eine zweite Accumulatorenbatterie, anderseits zu wenigstens einstweiliger Beschränkung der Anwendung elektrischen Lichtes im Hauptgebäude auf die Bäume, wo es wirklich nötig ist. Es sind dies die Hörund Zeichensäle, die Bibliothekräume nebst Lesesaal, die Professorenzimmer und Bureaux, diejenigen Sammlungsräume, in denen die Übungen abgehalten werden, und die Vorhallen, während in den Gängen, Treppenhäusern, Abtritten und den übrigen Sammlungsräumen es vorteilhafter ist, einstweilen noch bei dem bereits eingeführten Gasglühlicht zu bleiben. Immerhin wird es geraten sein, bei Einrichtung elektrischer Beleuchtung im Hauptgebäude das Leitungsnetz gleich auf alle Räume auszudehnen.

Nachdem nun einmal die Insassen eines Gebäudes der eidgenössischen polytechnischen Schule sich der Vorteile elektrischer Beleuchtung in vollem Maße erfreuen, darf auch den Insassen des Hauptgebäudes die Wohlthat dieser die Luft nicht verderbenden und die Augen schonenden Beleuchtung nicht mehr länger vorenthalten werden. Der Schulrat empfiehlt daher die Einrichtung elektrischer, vom neuen Maschinenlaboratorium aus betriebener Beleuchtung im Hauptgebäude der polytechnischen Schule angelegentlich zur Ausführung. Eine Ersparnis auf Ausgabeposten ,,Beleuchtung"1 wird freilich die Einführung elektrischer Beleuchtung im Hauptgebäude kaum bringen ; bei den jetzigen Kohlenpreisen wird der Mehrverbrauch an Kohlen für elektrische Beleuchtung, im besondern über das hinaus, was im Maschinenlaboratorium für die Dampferzeugung für Heizung und Übungen gebraucht wird, wohl die Ersparnisse auf Gasverbrauch im Hauptgebäude aufzehren.

Bezüglich elektrischer Beleuchtung in den übrigen Gebäuden der Schule ist zu bemerken, daß im Physikgebäude, in der Sternwarte und im Gebäude der' Materialprüfungsanstalt elektrische Beleuchtung, gespiesen vom Elektricitätswerk der Stadt Zürich, bereits eingeführt sich findet, wenigstens soweit solche wohl angebracht ist ; im Chemiegebäude und im Gebäude der land- und forstwirtschaftlichen Schule erweist sich das in neuerer Zeit eingeführte Gasglühlicht einstweilen noch genügend und Einführung elektrischer Beleuchtung nicht dringlich.

Es wäre sehr wünschenswert, wenn die sämtlichen Arbeiten während der diesjährigen Sommerferien ausgeführt werden könnten.

Die Kosten, worüber der detaillierte Voranschlag nähern Aufschluß giebt, sind berechnet auf Fr. 74,000.

575

Vili. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung Fr. 8400 1. Der Hauswart des Bundeshauses Westbau, Hr. E. Dähler, sah sich genötigt, aus Gesundheitsrücksichten seine Demission einzureichen. Wir haben demselben in Anbetracht seiner mehrjährigen Dienstzeit Fr. 3200 als Besoldungsnachgenuß bewilligt.

2. Auf Anfang Januar sind im Dachstock des Parlamentsgebäudes Lokale für die Volkszählung eingerichtet und bezogen worden, und im Monat April wurde auch das bisher im Gebäude Kr. 5 an der Inselgasse untergebracht gewesene statistische Bureau in den zweiten Stock des erstem verlegt. Für Besorgung dieser Lokale, sowie Beleuchtung und Anteil Heizungskosten stellen wir vorläufig einen Kredit ein von

,,

4500

3. B u r e a u x an der B f f i n g e r s t r a ß e Nr. 9 (Maschinentechnische Sektion der technischen Abteilung des Eisenbahndepartements und Oberinstruktor des Genies).

Diese beiden Abteilungen waren im Gebäude Nr. 7 an der Christofielgasse untergebracht, es mußten jedoch die Lokale, welche vorläufig an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen übergehen, geräumt werden. Die nötigen Räumlichkeiten konnten im obgenannten Hause gemietet werden.

Reinigung, Material, Heizung und Beleuchtung .

,,

700

Total

Fr. 8400

IX. Mietziense flir die Centralverwaltung und Verschiedenes Fr. 3350 B u r e a u x an der E f f i n g e r s t r a ß e Nr. 9.

1. Wie in vorstehender Rubrik angegeben, mußten für die maschinentechnische Sektion der technischen Abteilung des Eisenbahndepartements, sowie für den Oberinstruktor des Genies, welcher sein Bureau auf Anfang dieses Jahres nach Bern verlegen mußte, auf 1. Mai abhin neue Lokale gemietet werden.

576

Der pro 1901 zu entrichtende halbjährliche Mietzins beträgt Fr. 1350 2. Bei Aufstellung des diesjährigen Budgets war in Aussicht genommen, daß die Lokale im Gebäude Nr. 7 an der Christoffelgasse auf 1. Februar 1901 der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen zur Verfügung zu stellen seien. Es wurde daher nur ein Mietzinsbetrag für 3 Monate eingestellt.

Nachträglich wurde die Vereinbarung getroffen, wonach die genannten Lokale noch bis 1. Mai abhin von der Centralverwaltung benützt werden konnten, so daß wir noch den Mietzins für ein weiteres Vierteljahr zu bestreiten hatten ,, 2000 . Total

Fr. 3350

D. Militärdepartement.

I. Sekretariat, a. Departementskanzlei

Fr. 336

6. Registratur 7. Kanzlisten

Fr. 200 ,, 136

Fr. 336 Ad 6 und 7. Infolge Ernennung eines Kanzlisten I. Klasse zum Registratur und Beförderung eines Kanzlisten II. Klasse zum Kanzlisten I. Klasse bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 336 auf den Rubriken 6 und 7.

II. Verwaltung.

D. Bekleidung U. Entschädigung an die Kantone

Fr. 38,000 Fr. 2000

Behufs Umänderung von Tornistern, Feldflaschen, Brotsäcken etc. wurden im Budget pro 1899 Fr. 30,000 bewilligt, welche Summe auf die Jahre 1899 und 1900 gleichmäßig verteilt und bis Ende 1900 bis auf cirka Fr. 2000 aufgebraucht wurde (vide Budgetbotschaft pro 1899 vom 19. Oktober 1898, pag. 201, ad D n 2).

577 In der Annahme, daß diese Umänderungen im allen Kantonen vorschriftsgemäß bis Ende 1900 durchgeführt worden seien, wurde davon abgesehen, die Kreditrestanz von Fr. 2000 auf Rechnung 1901 zu übertragen. Es stellt sich nun heraus, daß diese Arbeiten nicht in allen Kantonen bis zum festgesetzten Termin zu Ende geführt werden konnten, indem noch heute diesbezügliche Rechnungen vereinzelt eingehen, für deren Anweisung wir ein Nachtragskreditbegehren entsprechend der Kreditrestanz von Fr. 2000 zu stellen genötigt sind.

IX. Muüärteschuhwng

Fr. 36,000

In Ausführung von Art. 2, AI. 2, des Bundesbeschlusses betreffend die Abgabe von Marsch- und Quartierschuhen an Rekruten und eingeteilte Wehrpflichtige des Auszuges und der Landwehr, vom 21. Dezember 1900, haben wir die Anschaffung von 3000 Paar Quartierschuhen angeordnet.

Die Nachfrage nach solchen hat aber unsere Voraussetzungen so bedeutend überstiegen, daß eine Nachbestellung von 4000 Paar notwendig geworden ist, so daß die Beschaffung pro 1901 total 7000 Paar beträgt, von welchen wenigstens 6000 zum reduzierten Preise von Fr. 5 per Paar zur Abgabe gelangen werden.

Um die Differenz von Fr. 6 (zwischen Ankaufs- bezw. Tarifpreis Fr. 11 und Verkaufspreis Fr. 5) auszugleichen, ist ein Nachtragskreditbegehren von 6000 X Fr- 6 oder Fr. 36,000 erforderlich.

J. Kriegsmaterial 6. Kasernenmaterial

Fr. 2000 Fr. 2000

Auf Verlangen der Schul- und Kurskommandanten sahen wir uns veranlaßt, in der Kaserne Brugg einen Kochherd aufstellen und ein Speisezimmer einrichten zu lassen, um den Offizieren zu ermöglichen, sich in der Kaserne selbst in Regie verpflegen zu können. In der Nähe dieser Kaserne ist kein Etablissement, in welchem die Offiziere sich verpflegen könnten; da anderseits ein gemeinschaftlicher Mittagstisch für die Offiziere dienstliche Vorschrift ist, fällt es in die Pflicht der Militärverwaltung, die nötigen Lokalitäten zur Verfügung zu stellen, welche selbstverständlich auch angemessen möbliert und ausgerüstet werden müssen.

Für die bei Aufstellung des Budgets pro 1901 zu diesem Zwecke noch nicht vorgesehenen Anschaffungen der üblichen Küchen- und Tischgeräte für 24--30 Offiziere und des Mobiliars bedürfen wir einen besonderen Kredit von Fr. 2000.

578

K. Militäranstalten und Festungswerke · . Fr. 286,000 VI. KeMJcaserne Andermatt Fr. 121,000 VIII. Landerwerbungen in Andermatt . . . . ,, 165,000 Fr. 286,000 Ad VI und VIII. Diese beiden Posten waren unter Hinweis auf unsere Specialbotschaft vom 8. März 1901 bereits in die Nachtragskredite I. Serie pro 1901 eingestellt, jedoch in der Märzsession behufs näherer Prüfung zurückgelegt worden.

L. Befestigungen

Fr. 20,500 b. St. Maurice :

II. Bewachung

Fr. 2000

2. Spitalpflege Fr. 2000 Infolge ganz ungünstiger Gesundheitsverhältnisse betragen die Ausgaben des ersten Trimesters cirka 8/4 des im Budget eingestellten Jahreskredites, so daß vorläufig ein Nachtragskredit von Fr. 2000 verlangt werden muß.

HI. Unterhalt

Fr. 18,500

l. Unterhalt der Bauten, Straßen, Wege, des Materials und Inventars, Versicherungen, Transporte etc. Fr. 15,000 4. Kultur- und Holzaufarbeitungskosten in den Waldungen von Savatan und Dailly, sowie Ausbeutung des übrigen zu den Befestigungsanlagen gehörenden Terrains ,, 1,500 7. Unterhalt der Bekleidungsreserve, sowie der Dienst- und Arbeitskleider . . . , . , 2,000 Fr. 18,500 Ad 1. Dieser Nachtragskredit ist zur Deckung folgender unvorhergesehener Ausgaben notwendig: a. Bei Anlaß einer Dachreparatur am Nebengebäude des alten Zeughauses in St. Maurice stellte es sich heraus, daß das ganze Dachgebälke morsch und faul ist und sofort ersetzt werden muß. Werden diese Reparaturen nicht unverzüglich vorgenommen, so ist der Einsturz des Daches zu befürchten. Die bezüglichen Arbeiten, die auf Fr. 1700 de visiert sind, können daher nicht verschoben werden.

579 b. Da im neuen Zeughause in St. Maurice infolge polizeilicher Vorschriften keine Munition mehr eingestellt werden darf, muß die anlangende Munition vorübergehend im unterirdischen Magazin des alten Zeughauses aufbewahrt werden, und da sich dasselbe zu diesem Zwecke als zu feucht erwiesen hat, muß es ausgemauert werden. Die betreffenden Arbeiten bedingen eine Ausgabe von Fr. 1300.

c. Die Dachpappe mehrerer Baracken ist diesen Winter wieder vollständig zerrissen worden, und es müssen die betreffenden Dächer, sowie das defekt gewordene Schindeldach eines Wohnhauses in Dailly nun mit Schiefer eingedeckt werden. Eine Eindeckung mit Dachpappe kann nicht wieder vorgenommen werden, indem der Kanton Waadt, bei welchem die Gebäude samt Mobiliar gegen Feuerschaden versichert sind, verlangt, daß für die Eindeckung Schiefer oder Metall verwendet werde.

Die daherigen Kosten belaufen sich auf Fr. 9062 und verteilen sich wie folgt: Fr. 4560. Bedachung der Remisen Nr. I bis VI in Dailly und Savatan mit Dachfläche 25 X 8 == 200 m2 à Fr. 3. 80 = 760 X 6.

Fr. 2002. Baracke Nr. VII in Dailly. Die Bedachung muß hier in verzinktem Eisenblech hergestellt werden, da das Gebälke zu schwach ist, um ein Schieferdach zu tragen. 364 m 2 à Fr. 5. 50.

Fr. 2500. Beim Wohnhause in Dailly muß nebst der Bedachung noch die Ersetzung verschiedener Dachbalken in Aussicht genommen werden.

d. Infolge Fäulnis mußte im Verlaufe dieses Frühjahrs eine größere Anzahl Stangen des Militärtelepho'nnetzes ersetzt werden.

Diese Ausgabe, kommt auf Fr. 800 -zu stehen.

e. Der für dieses Jahr angeordnete Austausch der gesamten für Dailly und Savatan lagernden Infanteriemunition wird eine Erhöhung der Transportauslagen zur Folge haben. Wir berechnen diese Auslagen auf Fr. 1950, und zwar für die Munition in Dailly mit Fr. 1678 und für diejenige von Savatan mit Fr. 272.

Diese Ausgabe konnte seiner Zeit bei der Budgetaufstellung nicht berücksichtigt werden, weil der Austausch dieser Munition erst vergangenen Winter angeordnet wurde, also zu einer Zeit, als das Budget schon erstellt .war.

Ad 4. Die letzten Föhnstürme, sowie durch den anhaltenden Regen verursachte Rutschungen richteten in den Waldungen

580

Schaden an, und dieser Nachkredit ist zur Deckung der daherigen Mehrausgaben bestimmt.

Ad 7. Der im Budget pro 1901 aufgenommene Kredit von Fr. 3000 ist unzureichend, um alle Kosten des Waschens und der Reparatur der Dienst- und Arbeitskleider bestreiten zu können.

Er ist bereits bis auf einen kleinen Betrag erschöpft, während bis zum Schluß des Dienstjahres Reinigung und Reparatur dieser Kleider noch cirka Fr. 2000 Kosten verursachen werden.

III. Pulyerverwaltung B.

Fr. 2500

Weißpulverfabrikation.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

10. Verschiedenes.

c. Unvorhergesehenes

Fr. 2500

Es ist diese Summe erforderlich zur Ausrichtung der von uns am 16. April 1901 bewilligten Entschädigung an die Anstößer und Nachbarn der projektierten Pulvermagazine im alten Steinbruch zu Oster mundigen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

[. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften

Fr. 3400 A. Waffenplate

in TJmn.

1. V e r w a l t e r Fr. 3400 Wir haben der Witwe und den minderjährigen Kindern des am 25. März abhin verstorbenen, seit 1882 im Amte gestandenen Verwalters des Waffenplatzes Thun den Nachgenuß einer Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 4000 (Fr. 3600 Barbesoldung und Fr. 400 zurückbehaltener Mietzins für Dienstwohnung) zugesprochen. Der provisorisch ernannte Nachfolger bezieht vorläufig eine jährliche Barbesoldung von Fr. 2800. Die Ausgaben auf dieser Rubrik werden also im laufenden Jahre betragen:

581

Barbesoldung des verstorbenen Verwalters für 3 Monate Besoldungsnachgenuß Barbesoldung des provisorischen Verwalters für 9 Monate Da im Budget nur

Fr. 900 ,, 4000 ,,

2100

Fr. 7000 ,, 3600

eingestellt sind, bedürfen wir eines Nachtragskredits von . Fr. 3400

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

Fr. 9000

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

Verwaltung der Versuchsanstalten: Liebefeld bei Bern Fr. 8000 5, Verschiedenes 6. Erstellung einer Gartenanlage

Fr. 5000 ,, 3000 Fr. 8000

Ad 5. Zur Bestreitung der Auslagen für Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der unterm 30. November 1900 ernannten Aufsichtskommission ist ein Betrag von Fr. 5000 notwendig.

Ad 6. Nachdem die Hauptgebäude zur schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalt auf dem Liebefeld ihrer Vollendung entgegen gehen und demnächst bezogen werden, wäre nun auch die Umgebung des Hauptgebäudes entsprechend auszustatten.

Zu diesem Zwecke haben wir einen Pla,n nebst Kostenvoranschlag über eine Gartenanlage im Stile einer öffentlichen Anlage ausarbeiten lassen und der Direktion der eidgenössischen Bauten zur Begutachtung unterbreitet. Dieselbe erklärt sich mit Plan und Kostenberechnung einverstanden, wonach die ganze Anlage, inklusive Erdarbeiten, Lieferung der Bäume und Sträucher,

582 Anpflanzungen etc., auf Fr. 2996. 85 oder auf rund Fr. 3000 zu stehen kommt, um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

Bakteriologisches Laboratorium Fr. 1000 1. Besoldungen: a. Beamte Fr. 800 5. Verschiedenes ,, 200

Fr. 1000 Ad la. Für die Besoldung eines voraussichtlich am 1. September künftig eintretenden Hülfsassistenten für Bodenbakteriologie mit Fr. 200 monatlicher Besoldung benötigen wir für 4 Monate Fr. 800.

Die Untersuchungen über bakterielle Vorgänge im Boden, im Dünger etc. werden eine der Hauptaufgaben des Laboratoriums bilden, was die Anstellung eines Specialassistenten nötig macht, da diese Arbeiten mit der Zeit immer an Ausdehnung gewinnen werden.

Ad 5. Die Anschaffung der für das neue Laboratorium nötigen Apparate und Instrumente verursacht bedeutende Auslagen für Porti und Zollgebühren. Die vorgesehene Summe von Fr. 200 auf Rubrik ,,Verschiedenes" erweist sich als unzureichend, weshalb wir um eine Erhöhung "o von Fr. 200 nachsuchen.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung

Fr. 2500

d. Kontrollingenieure

Fr. 2500

Die maschinentechnische Sektion unseres Eisenbahndepartements, welcher unter anderem die Behandlung der Geschäfte betreffend die elektrischen Eisenbahnen und die mit bestehenden Bahnlinien in Berührung kommenden Starkstromleitungen (Kreuzungen und Parallelführwngen), sowie die Überwachung der bezüglichen Anlagen obliegt, ist seit einiger Zeit mit der Besorgung dieser Geschäfte in Rückstand gekommen, weil die beiden Techniker, welche hierfür angestellt sind, stets derart mit Arbeit überhäuft sind, daß namentlich eingelangte Planvorlagen oft zwei und mehr Monate lang liegen bleiben müssen, bevor die nötige Zeit zu deren Behandlung und Erledigung gefunden werden kann.

583 Die Prüfung dieser zahlreichen Vorlagen fesselt zudem die beiden Beamten zu sehr an das Bureau, was zur Folge hat, daß die Inspektion der Anlagen selbst erheblich reduziert werden muß und die wichtige Kontrolle der elektrischen Bahnen seit langer Zeit eine ungenügende geworden ist. Aber auch die Kontrolle der Starkstromleitungen bleibt dabei eine unvollständige, indem meist nur die Planvorlage, nicht aber die Ausführung der Einrichtungen vor deren Inbetriebsetzung geprüft und überwacht werden kann, obschon letztere Kontrolle von ebenso großer Wichtigkeit ist wie erstere.

Wenn nun auch die erhebliche Zahl der Vorlagen für neue Starkstromanlagen in Zukunft stationär bleiben dürfte, so sind doch die elektrischen Bahnen in steter Zunahme begriffen, und da die Überbürdung der beiden mit deren Kontrolle betrauten Beamten schon im Vorjahre bestand, so werden die Folgen derselben sich mehr und mehr in störender Weise fühlbar machen.

Wir hielten daher im Interesse eines geordneten Geschäftsganges und im Hinblick auf die Wichtigkeit, welche den mit der Blektricität im Zusammenhang stehenden Fragen zukommt, die Anstellung eines weitern Kontrollingenieurs für die maschinentechnische Sektion für unumgänglich notwendig und dringend, und ermächtigten das Departement, die Stelle sofort zur Ausschreibung zu bringen.

Dem zu wählenden Beamten kann dann ausschließlich die Starkstromkontrolle übertragen werden, wobei immerhin, je nach Bedürfnis und G-eschäftsandrang, zu dieser Kontrolle auch die bisherigen Kontrollingenieure heranzuziehen sein werden.

Im Bundesgesetze vom 27. März 1897, betreffend Organisation der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements, ist die Zahl der Kontrollingenieure der technischen Abteilung nicht normiert, so daß die Anstellung im Rahmen desselben erfolgen kana. Dagegen sieht der in weiterer Ausführung dieses Gesetzes erlassene Bundesratsbeschluß vom 13. Juli 1897 in Art. 3 für die Special- und Nebenbahnen fünf Kontrollingenieure vor. Diese Bestimmung haben wir daher entsprechend abgeändert bezw.

ergänzt.

Da einstweilen für die erwähnten Funktionen ein Kontrollingenieur II. Klasse genügen dürfte, so bedarf es zu dessen Besoldung für das laufende Jahr eines Kredites von cirka Fr. 2500, um dessen Einräumung wir hiermit nachsuchen.

584 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. Mai 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

585 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1901 (II. Serie).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai 1901, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1901 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

£. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

Fr.

b. Gehalte des Kanzleipersonals

3,200

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

III. Archive.

b. Historische Arbeiten: 2. Helvetische Aktensammlung .

Fr.

.

.

Übertrag Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. III.

1,500 1,500

3,200 3«

586 Fr.

Übertrag X. Direktion der eidgenössischen IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten c. Neubauten d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden

1,500

Fr.

3,200

Bauten.

Fr129,000 143,829 74,000 346,829

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Centralverwaltung . .

IX. Mietzinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes

8,400 3,350 358,579

:--

360,079

D. Militärdepartement.

I. Sekretariat.

a. Departementskanzlei

.

Fr.

336

II. Verwaltung.

D. Bekleidung.

Fr.

II. Entschädigung an die Kantone 2,000 I X . Militärbeschuhung . . . . 36,000 38,000

J. Kriegsmaterial.

6 . Kasernenmaterial . . . . . . . .

2,000

K. Militäranstalten und Festungswerke.

VI. Kehlkaserne Andermatt. . 121,000 VIII. Landerwerbungen Andermat 165,000 286,000 Übertrag 326,336

363.279

587

Übertrag

2.

1.

4.

7.

Fr.

326,336

Fr.

363,279

L. Befestigungen, b. St. M a u r i c e .

II. Bewachung: Fr.

Spitalpflege 2,000 III. Unterhalt: Fr.

Unterhalt der Bauten, Straßen, Wege, des Materials und Inventars, Versicherungen, Transporte etc 15,000 Kultur- und Holzaufarbeitungskosten in den Waldungen vonSavatan und Dailly, sowie Ausbeutung des übrigen zu den Befestigungsanlagen gehörenden Terrains . 1,500 Unterhalt der Bekleidungsreserve, sowie der Dienst- und Arbeitskleider 2,000 18,500 20,500 346,836

III. Pulververwaltung.

B. Weißpulverfabrikation.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : 10. Verschiedenes : c. Unvorhergesehenes

Fr.

2500

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

VII. Liegenschaften.

A. W a f f e n p l a t z T h u n .

J. Verwalter Übertrag

3,400 713,515

588 Übertrag

Fr.

713,515

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdépartement.

III. Landwirtschaft.

IX. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

Verwaltung der schweizerischen VersuchsFr.

anstalten : Liebefeld bei Bern : 5. Verschiedenes 5000 6. Erstellung einer Gartenanlage . . . 3000 8000 Bakteriologisches Laboratorium in Bern : Fr.

Ì. Besoldungen: a. Beamte 800 5. Verschiedenes 200 1000 9,00®

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

//. Technische Abteilung: d. Kontrollingenieure

D. Militärdepartement.

2,500

Fr.

III. Pulververwaltung (Übertrag ab Seite 587) 2500 2500

725,015

589

# S T #

Botschaft des '

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines Getreidemagazins bei der Station Schwyz-Seewen.

(Vom 31. Mai 1901.)

Tit.

Schon wiederholt haben wir Gelegenheit gehabt, Ihnen Berich zu erstatten über die Frage der Armeeverpflegsmagazine und die Unterbringung der bezüglichen Kriegsvorräte. Wir können uns daher über das Grundsätzliche dieser Fragen an dieser Stelle kurz fassen und gestatten uns im übrigen, Sie auf folgende Akten za verweisen : 1. Botschaft über die Kreditbewilligung betreffend die Kriegsbereitschaft, vom 9. Dezember 1891.

2. Botschaft betreffend Erstellung von Getreide- und Fourageschuppen bei Bern, vom 19. Juni 1893.

3. Specialbericht betreffend Erstellung von Magazinen bei Bern, vom 14. November 1893.

4. Botschaft über die Erstellung von Armeeverpflegsmagazinen und den Ausbau der Magazingruppe bei der Station Ostermundingen, vom 4. Oktober 1897.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1901 (II. Serie). (Vom 28. Mai 1901.)

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Jahr

1901

Année Anno Band

3

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23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.07.1901

Date Data Seite

566-589

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10 019 649

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