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sich zieht, und halten es für ein besonders günstiges Verhältniß, wenn dex ..Bahnhos so nahe an die Stadt verlegt werden kann, daß die Büreanx iu unmittelbarer Nähe desselben eingerichtet werden können. Abgesehen vou allen andern Rüksichten sind wir daher in dex Ueberzeugung nur bestärkt, .daß der abgeschlossene Mietvertrag aus dern rein finanziellen Standpunkte sich vollständig rechtfertigen läßt. Jn der Erwartung, daß auch der hohe Nationalrath die gleiche Ueberzeugung gewinne , haben wir die Ehre, Sie.

unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Juli 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes,

Der Biindespräsideut. Stämpfli.

Der Kanzler dex Eidgenossenschaft .

#ST#

Schieß.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesraths.

(Vom 25. Juli 1859.)

Durch Schlußnahme vom vorstehenden Tage hat die h. BundesVersammlung den Bundesrath eingeladen , sich in geeigneter Weise zu überzeugen, ob die Einrichtung der neuen Maß- und Gewichtordnung nunmehr wirklieh überall vorschriftsgemäß erfolgt sei.

Uni diesem Auftrage genügend entsprechen zu können, hat der Bundesrath an sämmtliehe Kautonsregierungen das Gesuch gestellt, ihm ihre dießfalls erlassenen Geseze und anderweitigen Verfügungen mitzutheilen, so 1vie auch ihn davon zu benachrichtigen, wie weit diese Erlasse bereits durchs .geführt und in Wirksamkeit getreten seien.

Jn Folge stattgefundener Errichtung einer Eisenbahnstation in Erlen .Kantons Thurgau , hat der Bundesrath die dortige Postablage aus der..

1. September d. J. in ein Postbürean umgewandelt, und die Posthalterstelle dein Stationsvexwalter in Erlen, Herrn Joseph B o r n h auser,.

übertragen.

276 (Vom 27. Juli 1859.)

Jn Folge eingegebener Demission hat der Bundesrath dem Direktor ^es ersten Zollgebiets, Herrn Theodor H o f s m a u u - M e r i a n in Basel, die Entlassung aus dem Zolldienste ertheilt , unter Verdankung der von ihm geleisteten vorzüglichen Dienste.

Der Buudesrath wählte folgende Postbeamte: Posthalter in Brienz (Bern): Herr Peter Michel, Gastwirth, von dort.

PosthaltexininHizkirch(Luzern): Jungfer Julia M o s e r , von dort (Tochter.

des daselbst verstorbenen Posthalters).

Postkommis in Vivis (Waadt) : Herr Emile S c h e p f e x , von La Tour d.^

Peilz (Waadt).

(Vom 28. Juli 1859.)

Jn Folge stattgefunden^ Eröffnung der Eisenbahn zwischen Mâe ou und Genf, so wie zwischen Genf und Lausanne, hat der Bundesrath fein Post- und Baudepartement ermächtigt, einen der beiden Postkurse ^wischen E h a v o r n a v und P o u t a r l i e r auf den 1. September nächsthiu aufzuheben, dagegen auf den gleichen Zeitpunkt einen Postkurs zwischen Allaman und Gimel zu erstellen, refp. den Postdienst zwischen Allamau .und Aubonne bis nach Gimel zu verlängern, und deßhalb dann im lezteru.

^Orte ein Postbüreau zu errichten.

Der Bundesrath hat beschlossen:

1. Es seien, in Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 19/20. Juli d. J., die Taxen von schweizerifch-französischen Briefen, mit Ausnahme derjenigen des Gränzra^vn, in der Schweiz (vom einfachen

Briefe) mit 40 Rappen zu beziehen;

.2. seien in analoger Regulirung des schweizerischen Tarifs die Taxe^ in der Schweiz zu beziehen, wie folgt : ^om einfachen Briefe..

a. von schweizerisch - französischen Briefen des Gränzrav.on mit . . . . . . . .

b. von Briefen nach und aus Belgien mit .

..... ...

..

,, ,. .. ,, Großbritannien und Jrland mit . . . . . . . .

20 Rpn.

40 ..

60

.. .

277 3. Haben diese Taxabändexungeu auf den 15. August 1859 in Ausführung zu kommen.

Zum Zolleinnehmex bei der Hauptzollstätte S c h a f f h a u f e n ist der dortige Kontxoleur, Herr Franz F eh r von Frauenseld, gewählt worden..

Herx Karl R o r d o x s , von und iu Zürich, ist auf sein Gesuch hn..

vom Bundesrathe als Ssabssekretär entlassen. worden.

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Bekanntmachungen der

K. finaz-Präfektur in .Mailand.

(Ju Nr. 30 und 32 des offiziellen Blattes ,,La Lombardia" erschienen.)..

Durch höchste Schlußnahme wird mit dem 15. Juli l. J. die Zoll-

linie, welche bisher die Lombardie und die alten Sardinischen Provinzen trennte, abgeschafft, wodurch gleichzeitig alle Zollämter längs der gedachten .Linie aufgehoben werden.

Die vom Ausland herkommenden Waaren , oder die zur Aussuhr aus dem gemeinsamen Zollgebiet bestimmt sind, werden hinfort bei den ausgehobenen Zollämtern nicht mehr angehalten, sondern können direkt zur bestimmten Zollstätte im Jnnern des Landes oder an die Gränzstation gelangen.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1859

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37

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30.07.1859

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275-277

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