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Schweizerisches Bundesblatt.

Xl. Jahrgang. l.

Nr. 4.

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22. .Januar 1859.

Botschaft

des .Bundesrathes an die h. .Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische polytechnische Schule.

(Vom 12. Januar 1859.)

Tit.!

Sie haben uns unterm 31. Juli 1858 eingeladen, einen Gesezentwurf, betreffend Erhöhung der im Bundesgeseze über die polytechnische Schule festgesezten Kredite mit möglichster Beförderung zu hinterbringen.

Wir suchen diesem Auftrage durch nachstehende Kreditbegehren, beziehungsweise Anträge ans Gesezabänderungen zu entsprechen.

A. Vor Allem halten wir eine Erhöhung des Bundesbeitrages von jährlich Fr. 1.50,000 sür nothwendig, um die ö k o n o m i s c h e Stellung des L e h r e r p e r s o n a l s zu verbessern. Der schweizerische Schulxath ist schon mit Zuschrift vom 27. November 1857 darauf gedrungen.

.Das jährliche Spezialbudget des eidg. Polytechnikums beschränkt die Besoldungsansgabe für das ganze Lehrerpersonal auf Fr. 115,000, während auf den übrigen Budgetabtheilungen keine Ersparnisse zu machen sind, die zur Besoldung des Lehrerpersonals verwendet werden könnten.

Die eidg. polytechnische Schule zählt gegenwärtig 33 Prosessoren,

6 Hilfslehrer und 2 Assistenten, zusammen 41 Lehrer. Dazu kommen 9 Privatdozenten, denen Art. 14 des Bundesgesezes über die eidg. polytechnische Schule unter Umständen, wenn auch keine fixe Besoldung, doch Gratifikationen in Ausficht stellt. Ferner ist zu erwähnen, daß zwei Professuren (eine für Nationalökonomie und eine für Schweizergeschichte) gänz..

lich, und vier andere theilweise unbesezt sind. Nach ihrer Besezung würde sich das gesammte Lehrerperfonal , mit Jnbegriff der Privatdozenten. aus 56 belaufen, so daß von den Fr. 115,000 durchschnittlich jeder Lehrer nur Fr. 2053. 57 bezöge. Von den angestellten Professoren sind aller..

dings 13 theils Honorarprofessoren, theils bekleiden sie gleichzeitig besoldete Stell.n an der zürcherifchen Hochschule, Kantonsschule oder sonst im zürcheri-

Bnndesblatt. Jahrg. ......I.. Bd. I.

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scheu Staatswesen. Die übrigen angestellten 21 Professoren mit Fr. 66,60(^ kommen aber durchschnittlich kaum auf je Fr. 3124 zu stehen. Demnach.

bleiben bei der gegenwärtigen Besoldung des angestellten Lehrerpersonal^ im Betrage von Fr. 94,616 nur Fr. 20,384 zur Besezung der ganz oder theilweise erledigten 6 Professuren und 2 Hilfslehrerstellen vom Noxmalbudget von Fr. 115,000 übrig, was offenbar unzureichend ist.

Die Gründe, warum sich der Besoldungsansaz von Fr. 115,000 als unzureichend herausstellt, find hauptfächlich folgende..

l) DiefexAnfaz, von einer Expertenkommission im Jahre 1854 aufgestellt, beruht großenteils auf Berechnungen der Expertenkommission von 1851. Seither hat sich eine allerwärts immer fühlbarere Verminderung des Geldwertes gegenüber den Mieth- und Lebensmittelpreisen und Arbeitslöhnen eingestellt, wie es schon bei den Verhandlungen über die Frage anderweitiger Besoldungserhöhungen auseinander gefezt und von den gesezgebenden Rälhen selbst durch neue Besoldungsgeseze sowohl zu Gunsten von Beamten außerhalb des.Bundessizes, als anderer anerkannt wurde. Uebrigens hatten sich die für das Polytechnikum niedergesezten Kommissionen selbst nicht verhehlt, daß für ihre Berechnungen, um damit sicher zu gehen, weitere Erfahrungen zu sammeln und der Zukunft vorzubehalten seien, zumal es sich um eine neue . für die Schweiz noch nie da gewesene Anstalt handelte und die Ansäze ziemlich unter denen ähnlicher Anstalten des Aus..

landes gegriffen waren.

2) Was die Besoldungsvorschläge der Expertenkommission ferner er-

klärlich macht, ist die Thatsache, daß bei Erlassung des Gesezes und

Reglemeutes Aenderungen ihres Entwurfes eingeführt wurden, welche, wie gegründet sie auch in anderer Beziehung waren , doch nachtheilig auf die ökonomische Stellung des Lehrerpersonals zurükwirken mußten, da sie mit deinen verhältnißmäßigen Befoldungserhöhnngen . verbunden waren. Wir ^erinnern dießfalls nur an die Beschränkung lebenslänglicher Anstellungen .und au die Herabsezung . der zu .^ dem Lehrerpersonal zufließenden

Schulgelder.

3) Das Polytechnikum fordert von einem großen Theile des anzustellenden Lehxerperfonals Kenntnisse, welche zu sehr einträglichen, praktischen Berussaxten befähigen. Aus der ungemein zahl- und gewinnreichen .Beschäftigung . womit die neuere Zeit zur Ausführung ihrer materiellen ..Schöpfungen und Spekulationen die Jngenieure, Mechaniker, Architekten..

Ehemiker u. f. w. überhäuft hat, ist der polytechnischen Schule eine in diesem Umfang und Grade kaurn geahnte Konkurrenz erwachsen , die nicht .nur die Herbeiziehung tüchtiger Lehrkräfte erschwert, sondern auch den allmäligen Verlust bereits gewonnener (in so weit solche zu den ausgezeichneten gehören) befürchten läßt, während es ohnehin schwierig ist, sür Lehrstühle, auf denen die Hauptlast des Unterstes liegt, sür die vielem Fachschulen , Laboratorien , Werkstätten und Sammlungen des Pol.^tech.^ .aiknnis Männer zu finden , die mit praktischem Geschik die nöthige Theorie, wissenschaftliches Vorwärtsstreben und eine wirksame Lehrgabe verbinden.

69 ^Ran hat die Erfahrung gemacht, daß iu der ganzen Schweiz z. B. kein Architekt von Riif zu finden w a r , den eine Wahl mit dem bisherigen höchsten Befoldniigansaze von Fr. 5000 angezogen hätte. Einzelne tüchtige Lehrer des Polytechnikums haben dasselbe wegen unzulänglicher Besoldnng bereits verlassen, andere konnten durch Verlängerung ihrer Amtsdauer einstweilen noch zum Bleiben bewogen werden.

4.

Ei.^.e Vergleichung der Besoldungen des Lehrerpersonals am eidg.

Polytechnikum mit denen ähnlicher Anstalten des Auslandes läßt sich rvegen der Verschiedenheit der Verhältnisse nicht le.cht in Ziffern ausdrüken.

So versieht der größte Theil der Professoren der kaiserlich französischen

polytechnischen Schule, welche Besoldungen von 1200 bis 10.000 Franken

aussezt, noch andere, und zwar besser besoldete Stellen in der Eigenschaft von Eifenbahndirektoren, Verwaltern industrieller Unternehmungen u. dgl.

Eben fo verhält es fich mit den Befoldungeu des Lehrerpersonals der kaiserlich französischen l^cole centrale. des arts et manufactures. Dieselben betragen zwar fix nur 600-5000 Fr. oder mit Jnbegriff der Schulgelder

900 (für bloße Repetitoren^ bis 7500 Fr. ; allein die meisten der Art besoldeten Lehrer nehmen anderweitige, weit einträglichere Stellungen ein, so daß ihre Professuren als Nebenfache erscheinen.

^azu kommen dann noch die, mit ihrer oder ihrer Hinterlassenen Penstonirnng verbundenen bedeutenden ökonomischen Vortheite. Sehnliche Vortheile find dem Lehrerpersonal der polytechnischen Anstalten in Deutschland bei derartigen Besoldungen gesichert. Deren Ansäze übersteigen namentlich in Berlin, Hannover und Dresden weit diejenigen des ei.^g. Polytechnikums, und wo die leztexu sieh auch nur annähernd niit andern in Deutschland sich vergleichen liefen, ze.gt es sich bei näherer Untersuchung, daß die hervorragenden Lehrer polytechnischer ^iistaiten daneben noch andere einträgliche Stellen zu versehen pflegen. so insbesondere in Wien. Wo die Besoldungen ge-

ringer si^d, wie im benachbarten Süddeutschiand, läßt e^ sich durch die

dort herrschende wohlfeilere Lebensweise erklären. Uebrig.^ns find im Auslande an den dortigen Lehranstalten nicht felten mit den Anstellungen periodische Besoidungserhö^ungen oder regelmäßige Zulagen verbunden.

Gegenwärtig sind am eidg. Polytechnikum 9 Professoren mit 3500-5000 Fr. , durchschnittlich mit ungefähr 4066 Fr. fixer Besoldung a.ngestellt. ferner 12 mit je 3200 Fr. und 10 (worunter 2 fiir Hilssfäeher)

mit ^500-2700 Fr. oder durchschnittlich 1650 Fr. Dazu kommen alter-

dings für einige noch Schulgelder.

Diefe belausen sich aber nach einer Berechnung, die vor einem Jahr darüber angestellt wurde, nur. für die Professoren der Chemie, Physik und Botanik auf einen jährlichen Betrag von 5^0-110() Fr. für jeden, für alle übrigen aus je 100-4^0 Fr.

Jene sind mit 3200-3700 Fr. besoldet, so daß tein Professor ani Polvtechniknin damit auf mehr al^ 540() Fr. zu stehen kommt, die meisten bloß auf 33-3.^0.^ Fr. Selbst an andern Lehranstalten d.er Schweiz sind die Besoldungen teilweise bedeutender. So stellt sich der .Rektor .einer kantonalen Jndustriefchule auf nahezu 500..) Fr. , während der Direktor der

70 ...idg. Anstalt mit der Zulage als solcher einen Gehalt von höchstens 4200 Fr. bezieht. Die Besoldungen an der zürchexischen Hochschule sind im Durchschnitte nicht groß; dagegen erwächst einzelnen Lehrern derselben .aus Honoraren und Schulgeldern eine Zulage von 1705 --2867 Fr. , so daß ihr öffentliches jährliches Einkommen vermöge ihrer einfachen Lehrer-

Teilung bis auf 5496 Fr. sich beläuft.

Was die zur Besserstellung des Lehrerpersonals erforderliche Summe betrifft, so ergibt sich bei genauer Abwägung der Bedürfnisse der einzelnen.

^Abteilungen, daß nöthig sind..

a. zur Aufbesserung der Professorengehalte mit Jnbegriff einiger der noch zu besezenden Professuren .

. Fr. 15,000-^0,000 h. eben so für die Hilfslehrer und Assistenten ,, 3,00^ c. für im Allgemeinen stets vorkommende außerordentliche Aushilfe in Krankheitsfällen, serner für Ruhegehalte, so wie sür Extravergütnngen bei Ausflügen und Reisen der

Fachschulen

.

.

.^

. ,, 7,000-10,000 Zusammen Fr. 25,000-33,0()0

oder in runder Durchschnittsumme 30,000 Franken.

Für nicht minder billig halten wir eine angemessene B e s s e r stellnn g desVerwaltungspexsonals.

Um eine verhältnißmäßige Ausgleichung zu erzielen., darf dasselbe nicht vergessen werden. Namentlich sollte dem an der Spize der Verwaltung stehenden Beamten seine dem Lehrerpersonal übergeordnete Stellung besser gewahrt und zu dem Ende eine ökonomisch größere Unabhängigkeit verschafft werden , als es bei seinen 4500 Fr. Gehalt gegenüber Professoren mit 5000 Fr. fixer Besoldung der Fall ist. Jn Bezug aus die 500 Fr. Zulage, welche das Normalbudget dem die Direktorstelle des Polytechnikums bekleidenden Prosessox zuerkennt, hat die Erfahrung gelehrt, daß eine so geringe Vergütung in keinem Verhältniß zu der mit dieser Stelle verbundeneu außerordentlichen Mühe steht. Für die Verwaltung sollte daher das Normalbudget von

20,500 Fr. auf 24,500 oder um 4,000 Fr. erhöht und dadurch möglich gemacht werden :

a. den Gehalt des Schulrathspräsidenten von 4500 auf 6000 '.Fr., h. die Zulage des Schuidirektors ,, 500 .. 1000 ,, zu erhöhen , und c. noch 2000 Fr. zu ähnlichen anderweitigen Aufbesserungen, süx die sich ein dringendes Bedürfniß herausstellt . z. B. zu derjenigen dex Bibliothekarzulage von 500 Fr. , der Stelle des Bibliothekabwartes, der Taggelder. u. dgl. zu verwenden.

Dadurch würde die ganze, zu Besoldungserhöhungen des eidg. Pol...-.

techn^ums bestimmte jährliche Summe aus 34,000 Fr. gebracht.

71 . B. Als weiteres Bedürfniß erscheint die Einführung eines mathe^natischen V o r k u r s e s am eidg. Polytechnikum, worüber von Seite des ^betreffenden Schulrathes ein Antrag vom 22. Dezember 1858 sammt einem umfassenden Berichte vorliegt.

Es handelt sich dabei keineswegs um einen allgemeinen Vorkurs, der dem Schüler alle unmittelbar vordem Eintritt in die Fachschulen zu erwerbenden Kenntnisse beibringen soll, und eben so wenig um etwas mehr als einen einfachen Jahreskurs.

Schon bei Berathung des Gesezes und Regienientes für die eidg. polytechnische Schule ist den Behörden nicht entgangen, daß andere polytechnische Schulen auf einer tiefern Stufe ^er Vorkenntnisse ihrer Zöglinge ihre ersten Jahres..

knrfe beginnen, oder mit andern Worten ihren Fachfchulen einen Vorbexeitungskurs voraussehiken.

Dieses ist namentlich bei der polytechnischen Schule in Karlsruhe, theilweise auch bei der polytechnischen Schule und Zentralschule in Paris der Fall. Man glaubte seiner Zeit, für die Zukunft des eidg. Polytechnikums von einem bleibenden Vorkurse Unigang nehmen zu können, weil ein solcher durch die Leistungen kantonaler Anstalten werde entbehrlich gemacht werden und übrigens in den allgemeinen Fächern der

V1. oder philofophisch..ftaatswirthschaftlichen Abtheilung ein Ersaz dafür .vorhanden sei.

Allein die Erfahrung beweist nun hinlänglich , daß die in der V1. Abtheilung gelehrten Fächer keinen Vorkurs ersezen können, sei e s , d^iß sie auf einer zu hohen Stufe, mit den Fachschulen nicht im engsten Zusammenhange stehen , oder die den leztern zugemessene Zeit zu kurz ist, um mit allgemeinen Fächern überladen zu werden.

Was die Leistungen kantonaler Lehranstalten zur Vorbereitung der Zöglinge für das eidg. Polytechnikum betrifft, so dürfen die lezten 4 Jahre feit dessen Eröffnung allerdings rühmlich hervorgehoben werden.

Während die im Jahr 1854 von uns niedergefezte polytechnische kommission in ihrem Berichte zuin Entwurf eines Reglements (S. 58) erst 3 - 5 kantonale Anstalten (die Industrieschulen in Aarau, Zürich und St. Gallen, theilweise auch die in Winterthur und das Gymnasium in Neuenburg^ als inländische Pflanzstatten genügender mathematischer, naturwissenschaftlicher und literarischer Vorbildung namhaft machen konnte und eine solche nach ihrer Ansicht damals von Schülern ähnlicher Anstalten in Lnzern, Solothurn , Frauenfeld, Basel, Bern und der westlichen Schweiz im Jnlande erst nach einem 1-- 2jährigen Besuche der vorerwähnten zu erlangen war, führen nunmehr bereits 8 solche B^ldungsanstalten (worunter die Schulen ir^ Bern, Solothurn und Frauenfeld^ bis znr Stufe des Eintrittes ins eidg. Polr^technikum. Bei aller Bereitwilligkeit, solche Leistungen Anzuerkennen, darf aber der Wahrheit gemäß nicht verhehlt werden , daß bei strengem Festhalten an den Aufnahmsbedingungen .^ der aus guten Schulen herübergetretenen Abiturienten für ein Jahr hätte müssen zurükgewiesen werden , indem bei den Aufnahmeprüfungen eigentlich nur die lnit den besten Noten aus jene^ Schulen Versehenen vollkommen befriedigende Vorkenntnisse nachweif^n konnten. Es liegt übrigens in der Natur der Sache ^ daß die Kantonsschulen, welche als Vorbereitungsschnle^ des eidg. Polytechnikums gelteu

72 können , ihr Hauptaugenmerk nicht daraus, sondern aus die Bedürfnisse und Lebensrichtung der Mehrzahl ihrer Zöglinge richten, von denen weitaus die meisten ihre Bildung an der kantonalen Lehranstalt selbst zum unmittelbaren Eintritt ins praktische Leben abschließen oder zii gelehrten Fachstudien übergehen, die dem Zweke des Polytechnikums fremd sind.

Darnach sind denn aiich ihre Lehrpläne im Allgemeinen eingerichtet. wobei ^s in den realistischen Fächern mehr aus Vielerlei, als auf das Zusammen fassen der Kräfte nach bestimmten , ins Polytechnikum einlenkenden HaiiptDichtungen hin abgesehen ist. Welche Lii^en solche Anstalten in der VorBereitung von Zöglingen für das eidg. Polytechnikum in seiner dermaligen Einrichtung übrig lassen , wird man nin so leichter begreifen , wenn man bedenkt. daß selbst die besten kantonalen Jndustxieschuleu ihre Schiilex ^chon mit dem 17. Jahre entlassen. Jn diesem Al^r ist es bei auch nur einiger Zerfahrenheit de^ Unterrichtes allzu schwer, sich die nöthigen VorKenntnisse zum Eintritt ins Polytechnikum zu erwerben.

Vo.iends übel daran find die Zöglinge ans den übrigen Kantonen, deren Unterrichtsanstalten nicht an das eidg. Polytechnikum anschließen oder nicht an dasselbe hinanreichen.

Zu diesen Kantonen gehören die kleinen und Halbkantone (ausgenommen Basel-Stadt). so wie auch.Luzern, Freit.urg, Graubünden , Wallis. Tessin u. s. w.. überhaupt^. Mehrere davon befizeu zwar Gymnasien, ja sogar Lyzeen o^er ähnliche höhere Lehranstalten, entbehren aber dabei eines Vorbereitungskurses für .das Pol.^teehnikum.

Je mehr sie sieh in der Richtung des humanistischen Unterrechtes anstrengen, desto weniger läßt sich v^n manchem derselben bei der Beschränktheit der finanziellen Mittel Erhebliches für die realistische erwarten.

Man könnte versucht sein zu glauben, der von ungefähr einer Million bewohnte Landestheil der Schweiz, dem es an eigenen Vorbe^eitiingsanstalten süx ^as ^idg. Polytechnikum gebricht, werde sich niit denen anderer Kautone zu behelsen wissen und nach Benuzung derselbe seine Sö^ne der eidg.

Zentralanstalt zuwenden. statt sie an eine ausländische ähnliche Anstalt zu ^.hiken. Bei Festfezung der bestehenden Organisation war nian allerdings ^.er Ansicht ; solche ist aber nach den seitherigen Wahrnehmungen nur

theiiweise richtig. Die eidg. Schulbehörde. welche darüber die genaueren

Beobachtungen angestellt hat . bemerkt dießfalls in ihrem bereits erwähnten Berichte (S. 6 und 7): ,,Der Luzerner, der Bündner, der Schaffhausex, der Tesfiner u. f. w. sendet seinen Sohn zuerst in die kantonale Lehr..

anstalt. Er ist dann (iuit einziger Ausnahme der Bewohner des Sizes der Anstalt) schon von Hause entfernt.

Nur sehr ungern m.icht er ein zweites Zwischenstadiuni zwischen Kantonsschule und Polytechnikum durch,

und da in ganz Deutschland nicht eine einzige polytechnische Schule besteht,

die auf so vorgerüktex Altersstufe erst beginnt, so ist die natürliche Folge, daß der Sohn an eine jener Anstalten gesendet wird und die vaterländische Anstalt bei Seite läßt. .Karlsruhe. Stuttgart, München u. s. w. (von den kleinern Schulen Augsburg, Nürnberg nicht zu reden^ sind j.ezt au ^en Thoren der Schweiz und beginnen uni 1, 2, ja 3 Jahre früher ihren.

73 Unterricht.

Karlsruhe hat 3 mathematische Vorklassen (Jahresklassen), ^Ind selbst Wien und Prag beginnen so ziemlich 2 Jahre tiefer den Unter.richt ihrer Anstalten als das schweizerische Polytechnikum.^ Bei der Gründung dieser leztern Anstalt hatte man bekanntlich dieselbe auch der welschen S.^weiz zugänglich zu machen beabsichtiget, und in der That hat dieses Entgegenkommen und der allgemein vaterländische Charakter des eidg. Polytechnikums dort die verdiente Anerkennung und Würdigung gefunden. Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß den Zöglingen. aus der französischen und italienischen Schweiz bisher in ihrer Sprache nicht dargeboten werden konnte, was denen der deutschen Schweiz, daß jene beim Eintritte ins eidg. Polytechnikum und be^n Besuche der obligatorischen Fächer mit großen , für ihre Nachfolger abschreibenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben, die es ihnen fast unmöglich machen, sich in wenigen Jahren die nöthigen Fachkenntnisse zu erwerben. Es ist nämlich eine Seltenheit, daß ein solcher Schüler, der das eidg. Pol^techniknm besucht, mit der an demselben herrschenden Hauptsprache schon genugsam vertraut .ist, um dem darin vorgetragenen Unterrichte mit vollem Verständnisse folgen zu können. Daß der Erfolg des Unterrichtes darunter leiden muß, versteht sich von selbst.

Man hat sich ain Polytechnikum selbst bisher alle Mühe gegeben, diesem natürlich an keiner andern Anstalt in dem Maße vorkommenden Uebelstande abzuhelfen; allein die verfügbaren Mittel reichen dazu nicht aus ; umfassend und gründlich kann ihm nur durch Einführung eines Vorkurses, der sprachliche ..^bildung mit in sich begreift, gesteuert werden.

Auch hat man nicht selten die Wahrnehmung gemacht, daß junge Leute über dem reglementarischen Alter von 1.^ Jahren, meistens 18.20jährige junge Männer, die ihre Bildung bloß in Sekundar- oder Bezirksschulen oder durch Privatunterricht erworben haben , ins eidg. Polvtechnikum eintreten möchten. sich aber dafür zu schwach fühlen und dem .Mangel ihrer Vorbereitung nicht durch den Besuch von Kantonsfehulen abzuhelfen fuchen, und zwar hauptsächlich deßhalb, weil sie ihr Ziel nur .auf großein Umweg erreichen könnten. Wäre hingegen am Polytechnikum selbst ein Vorkurs eingeführt, der den Unterricht ans wenige Fächer konzentrirt und ihn daher auch weiter unten beginnen kann, als es bei
den obersten Klassen der Kantonsfchulen der Fall ist, so wäre es solchen auf einer höhern Stiife geistiger Entwiklnng stehenden und gewöhnlich von großem Eiser beseelten jungen Männern nicht zu schwer, in einem Jahre bis zu einer Fachschule fich empor zu schwingen.

Jin ähnlichen Falle befinden sich junge Leute, die vor der Zeit die kantonale Schule verließen , um sich mit ihrem kündigen Berufe frühzeitig praktisch vertraut zu Inachen, sei es, daß sie bei einem Meister im Bausache, als Mechaniker in eine Werkstätte, als Lehrling in eine Apotheke oder als Gehilfe bei einein Jngenieur, Forstmeister u. s. w. eintreten ..lnd 1.-3 Jahre dabei bleiben. Wenn sie früher oder später die Un.zu^..inglichkeit ihrer theoretischen Kenntnisse einsehen und dieselben vervoll-

74 .

ständigen wolleu, so kann ihnen keine bessere Gelegenheit als durch eineI..

.Vorkurs dazu dargeboten werden , indem sie ohne einen solchen gewöhnlich nicht im Stande sind , in die betreffenden Fachschulen einzutreten.

Allen diesen Bedürfnissen kann durch ein^n Vorkurs des eidg. Polytechuikums entsprochen werden, ohne die kant^alen Schulen durch Konkurrenz herabzudrüken. Es waltet nämlich dabei keineswegs die Absicht ob, einen Vorkurs der Axt einzuführen, wie ex schon von der lezten pol.^ technischen Kommission im angeführten Bericht bekämpft worden ist, indem dieselbe .darin, (S. 59,^ bemerkte : ,,Alle andern Kantone (außer Zürich^.

aber wären genöthigt . die Knaben nach dem Austritte ans den Bezirksund Sekundarschulen entweder nicht weiter fortbilden zu lassen , oder schon vom 14. oder 1!5. Jahre an nach Zürich zu schiken... Zum Eintritt in den fraglichen Vorkurs würde das gleiche Alter (das 17. Altersjahr, sestgesezt^wie für die Schüler der Fachschulen. und dadurch nicht nur den kantonalen Lehranstalten , die bereits die Fächer eines solchen Vorkurses in sich vereinigen , möglich gemacht , ihre Zöglinge zu behalten und deu eldg. Vorkurs überspringen zu lassen, sondern den tiefer stehenden andern Kantonalanstalten Gelegenheit geboten, an Denselben anzuschließen und zu dem Ende nötigenfalls eine Klassenvermehrung einzuführen. Uebrigens i^ der Schulxath damit einverstanden, daß am eidg. Polytechnikum von d^u Zöglingen ^iues solchen Vorbereitungskiirses ein bedeutendes Schulgeld verlangt und ihrem Andrang, sobald ex sich zum Nachtheil von Kantonsschulen zeigen sollte , durch anderweitige Maßnahmen , nöthigensalls durch Beschränkung des Vorkurses aus die Unterrichtsfächer des. ^. Halbjahre^ oder durch zeitweise gänzliche Einstellung desselben, entgegen getreten werde.

Wie man den Vorkurs einzuführen beabsichtigt. würde derselbe haupt-

sächlich den polytechnischen Schülern der I., ll. und 11I. Abtheilung, d. h.

der Jngenienx., Bau- und mechanischen Schule zur Vorbereitung dienen und sich ungefähr auf folgende Fächer beschränken : 1) reine und elementare Mathematik,

2.I dieselbe französisch,

3) deskriptive Geometrie, 4)^ praktische Geometrie, 5) geometrisches Zeichnen,

6) Experimentalphysik,

7) deutscher Sprachunterricht für Welsche, 8) französischer Sprachunterricht für Deutsche (immerhin unter Vor^ aus^ezung einigen Verständnisses der zu erlernenden Sprache).

Dadurch erhielte jeder Schüler des Vorkurses wöchentlich eirea 3..^ bis 34 Stunden Unterricht, nnd dieser könnte bei einer solchen Fächerbe..

schränkung den später anzutretenden Spezialschulen gründlicher vorarbeiten.

Die Kosten find jährlich auf Fr. 10,000 angeschlagen, wovon man.

jedoch wenigstens Fr. 2000 durch Schulgelder von Fr. 100 von jede...

Zögling deken zu können hofft. Jedenfalls wird dafür ein Beitrag vo^

75 jährlich Fr. 8000 aus der Bundeskasse als genügend erachtet, um auch allsällige unvorhergesehene außerordentliche Ausgaben zu beftreiten.

C. Der Verein schweizerischer Landwirthe hat s.ch durch seinen Vorstand unterm 22. Oktober abhin von Aarau aus mit dem Begehren au uns gewendet , wir möchten auf die Errichtung eines Lehrstuhles füx L a n d w i r t h f e h a f t am eidgenössischen Polytechnikum Bedacht nehmen und der h. Bundesversammlung mit möglichster Beförderung geeignete ..Anträge darüber hinterbringen. Derselbe geht dabei von der Anficht ....ns, daß die schweizerische Landwirtschaft feit Ende des vorigen Jahrhunderts vou derjenigen mancher anderer Länder überflügelt worden sei , daß sie mehr leisten sollte, dazu aber höhere theoretische Schulen im Vaterlande erfoxderlich seien , als die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen , daß es.

hauptsächlich an Landwirthsehastsgelehrten sehle und solche am leichteste^ am eidgenössischen Polytechnikum herangebildet werden könnten, wo bereits..

für mehrere landwirtschaftliche Hilssfächer gesorgt und weitere Anhaltspunkte in unmittelbarster Nähe zu finden seien.

Ferner stellte von Frauenfeld aus das Vollziehungskoniite des eidg.

landwirtschaftlichen Bundes unterm 12. Dezember abhin in allgemeinere^ Fassung ein ähnliches Begehren an uns, dahin gehend: ,,Es möchte der Landwirtschaft am eidgenössischen Polytechnikum ,,diejenige Berechtigung zu Theil werden , welche ihr bei ihrer hoheu ,,volkswirtschaftlichen und staatsokonoinischen Bedeutung gebührt.^ Das gedachte Vollziehungskoniite legt großen Werth daraus, daß die bestehende realistische Hochschule der Eidgenossenschaft durch einen Unterrichtszweig vervollständigt werde, dem die gleiche Berechtigung wie der Jndustrie gebühre. Es fühlt sich insbesondere zu seinem Begehren aufgefordert im Hinblik auf die Möglichkeit und Notwendigkeit, den Ertrag der schweizerischen Landwirtschaft zu verdoppeln, dadurch das Vaterland in Beziehung auf dessen Getraidebedars vom Auslande unabhängiger zu machen und die schweizerischen Landwirthe bei den hohen Güterpreisen und.

Arbeitslöhnen nach Einführung der großartigen neuen Verkehrsmittel zu^ Konkurrenz zu befähigen. Hiezu reichen nach seiner Ansicht die kantonalen Hilfsmittel des Unterrichtes nicht aus , obwol dieselben ein unentbehrliche^ Mittelglied , wie die
kantonalen Jndustrieschulen für Heranbildung vor..

Technikern sind. Es verspricht sich eine vorteilhafte Rükwirkung von de^ Einführung von etwa 6 landwirtschaftlichen Unterrichtsfächern am eidg..

Polytechnikum auf die kantonalen landwirthsck.aftlichen Schulen, indem für solche alsdann tüchtige Lehrkräfte herangebildet würden. Eben so erblikt^ dasselbe für die Zöglinge der Forst-, Jngenienr- und mechanischen Schule einen Vortheil d...xin, wenn denselben durch Verbindung des landwirth^ schaftlichen Unterrichts mit dem eidg. Polytechnikum die Jnteressen de^ schweizerischen Landwirtschaft, die von ihnen einst berechtigt werden sollen, mehr zum Bewußtsein gebracht werden. Schließlich verweist^ das^ Vollziehungskomite des eidg. landwirtschaftlichen Bundes auf dasjenige,.

was von Staats wegen Großes und Förderndes in Deutschland, besondere

.^

^6 ^n Sachsen, Preußen und selbst in kleinen Staaten, z. B. im Herzogthunl.

Nassau, für die Landwirtschaft geschieht.

Der gleichen .Angelegenheit wegen hatte sich schon am 16. April 1856 die Section d'industrie et d'Agriculture de l'institut national gerevois in Genf an uns gewendet, indem sie vex.angte, es möchte bei allfälligen sernern Einnahmeüberschüssen der Bundeskaffe ein Theil davon be^ uuzt werden , der eidg. polytechnischen Schule eine siebente Abtheilung, und zwar eine höhere landwirtschaftliche Schule nach Art der französischen Regione.lschulen beizufügen. Die dafür angeführten Hauptgründe waren : das Jnteresse eines sehr großen Theils der schweizerischen Bevölkerung, der eigentliche Eharakter einer p o l y t e c h n i s c h e n Schule, die Ebenbürtigkeit der Landwirtschaft neben der Forstwirtschaft, sowie das Bedürfniß der Heranbildung von Lehrern für untere und mittlere land^wirtschaftliche Schulen der Kantone, und von tüchtigen Männern zur Be^virthfchastung großer Güter, zur Ueberuahme landwirtschaftlicher Unter.nehiniingen und zur Verbreitung nüzlicher Kenntnisse. Dabei berief sie sich ans einen ähnlichen .Wunsch, den Hr. Robert von Erlach in seinem Abgeordnetenbericht über die in Paris abgehaltene Viehausftellung vou

.1855 (S 105) ausgesprochen hat. Mit Rüksicht auf die vom schwei-

zerischen Sehulrathe gegen Einführung einer derartigen V1l. Abtheilung erhobenen Bedenken (f. Eingabe vom 17. Juli 1856^ hatten wir am 23. Juli 1856 das Ansuchen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Abtheilung des genferischen Landesinstituts e i n s t w e i l e n abgelehnt.

Auch die früher erwähnten zwei neuesten Begehren find,. nachdem fie eingelangt waren, einer reiflichen Prüfung unterworfen worden. Das De.paxtement des Jnnern , dem die Vorberathiing oblag, zog über den Ge.genstand vielseitige Erkundigungen ein und g.^b sowol dem schweizerischen Schulrathe, als einein anerkannten Fachmanne Gelegenheit. sieh darüber .anszusprechen. Aus den Mittheilungen, welche hierauf eingegangen find, ergibt fich im Wesentlichen Folgendes : Was das Ausland betrifft, erfreut sieh Frankreich bereits ziem..

.lich umfassender Einrichtungen für Hebung der Landwirthfchaft. Sechs ^von der Regierung angestellte Generalinspektoren bereifen das ganze Land, ^im darin die landwirtschaftlichen Jnteressen zu fördern. Nach dem De.krete vom 17. September 1852 wurde zwar die in Verfailles bestandene höhere landwirthsehastliche Schule , eine Schöpfung der Republik . au^ge^oben ; in den Arrondissements bestehen aber die Musterwirtschaften, eine ^Art landwirtschaftlicher Unterschulen, fort, und über denselben erheben sich ..die drei kaiserlichen Regionalschulen in Grignan , Grand Jouan und La Saulraie. Diese leztern find praktische und theoretische Lehranstalten.

Außerdem hat die Regierung für besondere landwirthfchaftliche Lehrstühle ^in Bordeaux, Toulouse, Eoinpiègne, Rodez, Rouen, Nantes, Besançon,^ ^Amiens und an andern Orten gesorgt. Am Conservatoire des art.s et Métiers in Paris ertheiien 2 Professoren landwirthsehaftlichen Unterricht, ^nd an den facultés des sciences in Rennes, Eaen und Bordeaux wixd die

77 Anwendung der Ehemie auf die Landwirtschaft gelehrt. Daneben sind .von einzelnen Departements einige landwirtschaftliche Jnspektoren und Professoren angestellt, welche das Land bereisen . landwirtschaftliche Anstalten berufstätigen und passende Vorträge zur Verbreitung landwirthschastlieher Kenntnisse halten. Außer den Thierarzn^ischulen in Alfort, ^von und Toulouse unterhält der Staat für Bewässerung und Eut.

Wässerung (Drainage) einen besondern Lehrstuhl an seiner Ecole des ponts ^et chaussées, fermer zur Veredlung der Viehzucht zwei Sennereien in Pie und St. Angeau, drei Schäfereien in Rambouillet, Monte^rrel und Ge...

rolles, so wie niedrere Stutereieu , welch' leztern ein besonderes Generalinspektorat vorsteht. Die Wirksamkeit dieser Anstalten wird unterstüzt ^durch .^lnsste.Iungen , Prämien und landwirtschaftliche Vereine aller Art.^ Nicht ..ninder nimmt sich der Staat in Deutschland der Land^ ..wirthfchaft auf dein Gebiete des Unterrichtes an, obschon dort eine Menge Privatlehranstalten dafür bestehen. Das Großherzogthnm Baden hat nebst ^er zu den leztern gehör^nd^n landwirthfchaftlich^cheiuischen Anstalt zu Hei- .

.delberg noch zw.^i öffentliche landwirthschastliche Lehranstalten, nämlich eine .^Akerbauschiile zu Hochburg und eine Gartenbauschule zu Karlsruhe. Würt.teni^erg hat außer seiner Gartenbauschule zu Hohenheim und den Aker-.

bauschuien zu Hohenheim . Ellwangen , Ochsenhausen und Kirchberg noch ..eine land^ und fo.stwirthschastliche Akademie zu Hohenheim nnd eine^ ordentliche Professur der Landwirthfchast an der Universität Tübingen. Auch Bauern begnügt sich nicht mit niedern landwirtschaftlichen Unterrichts..

..Anstalten und Spezialschulen. Zu Lichtenhof bei Nürnberg besteht zwar aiif Privatkosten eine landwirtschaftliche Erziehungsanstalt nach dem Muster .von Hofw...., die als eine Mittelschule erseheint; an jeder bayerischen Ge.werbfchuie ist eine besondere Abtheilung für Landwirthfchast , welche von .^inenI eigenen Professor vorgetragen wird; in den Provinzen Oberba.)ern, Niederbavern. Schwaben und N^nburg, Franken, Oberpfalz und Rhein.psaiz bestehen Akerbanschulen . alte von der Regierung unterstüzt:. ferner ..eine Gartenbauschuie zu ^ürzburg und eine Wiefenbauschule zu Triersdorf und Pfrentsch , allein außerdem noch eine höhere landwirtschaftliche Zentralschule
(We^hens^ephan) bei Freising und eine besondere Professur für Landwirtschaft an der Universität München. Was die landwirth...

schaftlichen Lehranstalten im Kaiserthum Oesterreich betrifft. verdienen hier ^hauptsä.^.lich erwähnt zu werden : die Wiefenbaufchulen in Gratz und Pefth, die Obstbauschule in Brünn, die Bienenzucht- und die Seidenbaufehule zu ^Baierndorf in Steiermark, die Weinbauschnlen zu Kreuzkogel. Wisell und Pefth, zwei Akerbanfchulen in Niederösterreich, zwei solche in ^rain und zwei in Böhmen , die mit den polytechnischen Jnstituten in Wien, Linz, ^Gratz, Klagenfurt, Prag, Brunn, Krakau.^Ofen u. f. w. verbundenen landwirtschaftlichen Mittelschulen, die stch trefflich bewähren sollen, und ^ie Akademie ungarisch Aitenburg. Die erstern sind meistens Privatanstalte.n.

Jn den übrigen deutschen Ländern gibt sich ein beachienswerthes Streben kund, Diesen Nachbarstaaten an Einrichtungen zur Erwerbung und Verbreitung.

^ .gründlicher und umfassender landwirthschaftlicher Kenntnisse nicht nachzu^ stehen; und wo Privat- und Vereinskräfte dazu nicht ausreichen, hilft de^ Staat bereitwillig nach, wenn er nicht selbst mit gutem Beispiele vorangeht.

So findet man im Großherzogthuin Hessen einen landwirtschaftlichen Lehr^ stuhl an der ^Gewerbeschule zu Darmstadt, an den Realschulen zu Michelstadt und Büdingen Akerbauschulen , eine ähnliche Anstalt zu Echzell und^ eine Professur der Landwirthschaft in Gießen; im Kursürstenthnm Hessen eine entsprechende Lehranstalt zu Beberbek; im Herzogthum Nassau die.

landwirtschaftlichen Jnstitute zu Geißberg und Wiesbaden, Mittelschulen, die nur Theorie lehren ; im Großherzogthum Luxemburg eine Akerbauschule zu Echternach; im Herzogthum Meiningen ebenfalls Akerbauschulen zu Neuhof, Maßfeld und Schweina; im Herzogthum Braunschweig eine solche zu Schöppenstadt, so wie einen nur der Theorie gewidmeten landwirthschaftWichen Lehrstuhl an der polytechnischen Anstalt (Earolinuni) zu Braunschweig; im Königreich Hannover Akerbauschulen zu Pattensen, Nienburg, Essen, Hannhorst und Osnabrük, und höhere landwirtschaftliche Lehranstalten bei Göttingen (mit der Universität verbunden), zu Elsdors ; im Großherzogthum Sachsen^ Weimar eine ähnliche (mit der Universität Jena .

verbunden) ; in Schleswig-Hoisteiu landwirthfchaftliche Mittelfchulen zu^.

Tostrup, Mehlb^e, Rödding und. Woltersmuhle. ^as mit reichern Hilfs. mitteln ausgestattete Königreich Preußen bleibt natürlich hinter diesen kleinern Staaten in landwirthschaftlichen Anstalten keineswegs znrük, denn es unterhält nicht nur 73 bäuerliche Musterwirtschaften, Flachsbau-. Wiesenb...^ Gartenbau-, Seidenzncht-, Bienenzucht^ und Spinnschulen , nebst 21 Akerbauschulen, sondern auch 6 höhere landwirtschaftliche Lehranstalten oder

^ Akademien. Wenn das Königreich Sachsen hinsichtlich der Landwirthschaft

die höchste Stufe auf dein europäischen Festlande erreicht. hat . so verdankt es dieß wohl nicht zum geringsten Theil seinen trefflichen Lehranstalten füx diesen Erwerbszweig . obschon auf denselben die Praxis meistens in den Hintergrund tritt. Außer der landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lu^fchena besteht ein la..d....irthschaitlicher Lehrstuhl an der Gewerbeschule in Ehemnitz.

und für Land-, wie für Forstwirthe die rühmlich bekannte Akademie z^.

Tharand.

Mit solchen Leistungen im landwirthsehaftlichen Lehrsache kann sich J t a l i e n allerdings nicht vergleichen. Doch erwacht auch in diesem Nachbarlande das Bedürsniß weiterer derartiger Ausbildung. Jn Jesi und Eesena bestehen bereits, wenn auch noch auf kleinem Fuß, landwirthschaftliche Schulen; eben so in PieInont, und an dessen technischer Anstalt in Easale nimmt die Landwirthfchast schon eine beachtenswerte Stelle ein.

Jm loinbardifch-venetianischen Königreich besteht zu Udine eine Schule für Anwendung der Ehe.nie auf die Landwirthschaft. Jn Bergamo, Bresei..^

und Vieenza ist die Errichtung landwirthschaftlicher Lehrstühle theils ins Werk gesezt, theils ist man dort im Begriff, es zu thun. Das größte Hinderniß dabei ist, daß die Freunde der Landwirthschaft dort keine Lehr^ ^tühle der Ehemie, Naturwissenschaften und Mechanik vorfinden, an welche

^

79 sich der landwirthschaftliche Unterricht anlehnen könnte. Es hat fich dahex in der Lombardei unter dem Namen Corte elel ^al.^sio eine Gesellschaft gebildet, welche die Gründung einer landwirthfchastlichen Hochschule be-

abstchtiget.

W.rs die andern Staaten des Auslandes betrifft, so liegen uns dieselben zu ferne, als daß wir großen Werth darauf legen könnten, dieselben in den Kreis dieser Betrachtungen zu ziehen. Uebrigens ergibt sich aus dem Beriete des im Jahre 1856 nach Ehelmsford abgeordneten Herrn Karl .oon Gingins d'Eelépens zur Genüge, wie weit die schweizerische Landwirthschaft z. B. hinter der englischen ziirüksteht. Wir wollen daher, bevor roir zur Begutachtung des Gegenstandes selbst übergehen, nur noch einen .Blik auf die in den einzelnen Kantonen vorhandenen Hilfs- und Förderungsmittel der Landwirtschaft, namentlich auf die sachbezüglichen LehrAnstalten werfen, in so weit uns Aufschlüsse darüber zu Gebote stehen.

Jn den Kantonen Uri, Unterwalden, Glarus, Zug, Basel-Landschast, Schaffhaufen, Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tesstn, Wallis und Nenenburg bestehen höchstens einige Verordnungen über Verbesserung der Viehzucht, über Vertilgung schädlicher Jnsekten, Viehprämien, von .Zeit zu Zeit kantonale oder lokale Aussteltungen u. dgl. ; der landwirth^.

schaftliche Unterricht beschränkt sich aber aus eine sehr niedere Stufe und ..st meistens nur den Zöglingen der Lehrerseminare und Armenschulen zu.gänglich. Nicht besser scheint es damit in den Kantonen Luzern, Schw.^z, .Solothurn, Basel^Stadt und Gens auszusehen. Die Regierung des Kan..

tons Aargau hat indessen in neuester Zeit dem dortigen Großen Rathe einen Gesezentwurf zur Errichtung einer allgemeinen landwirtschaftlichen Schule vorgelegt. die allem Anschein nach eine theoretisck.^praktische Mittelschule werden soll. Aehnliche Anstalten bestehen erst, theilweise noch auf einer niedrigen Stufe, iu den Kantonen Zürich, Freiburg, Thurgau und Waadt; Bern hat so eben eine solche beschlossen. Jm Thurgau besteht zudem noch eine Privatanstalt; auch die waadtländische ist eigentlich ein Privatuntenehmen , wird aber vom Staate unterstüzt. Die Regierung des Cantons Zürich, dessen landwirthschaftliche Anstalt unter allen schwerzerischen aus der höchsten Stufe steht, fühlt dennoch. wie viel dieselbe noch zu wünschen übrig läßt. Sie verhehlt daher den Wunsch nicht, es möchte für eine darüber hinausreichende Theorie am eidg. Polytechnikum gesorgt und so den Zöglingen kantonaler landwirtschaftlicher Lehranstalten Gelegenheit zu weiterer Ausbildung im Vaterlande
verfehafft werden.

Der mit Begutachtung dieser Angelegenheit zunächst beauftragte Herr Robert von Erlach in Hindelbank, ein eben so gebildeter als praktischer Landwirth, findet für die Landwirtschaft die Errichtung einer siebenten Abtheilung des eidg. Polytechnikums nicht nöthig . weil dessen sechs Abtheilungeu für die Grund. und Hilfswissenschaften dieses Faches gesorgt haben, wenn sie bisher auch noch nicht speziell daraus angewendet wurden. Auch die Praxis des Güterbetriebes kann nach der Ansicht des Experten am eidg. Polytechnikum eben so gut entbehrt werden, als den Zöglingen der

80 bisherigen Fachschulen die Befähigung ziir Ausübung ihres künftigen Beruses beizubringen ist, ohne dieselben gleichzeitig zur wirklichen Praxis anzuhalten. Er fürchtet sogar, daß es bei einer Centralisation des praktischen landwirtschaftlichen Unterrichtes nicht möglich würde, die Verschie^

denheit dex örtlichen Bedürfnisse der Schweiz gehörig zii beriitsichtigen , oder daß ähnliche kantonale Lehranstalten altzn sehr in den Hintergrund gedrängt würden. Er spricht sich daher gegen Nachahmung der frantosischen Regionalschulen am eidg. Polytechnikum aus, von denen jede ein Personal von ungefähr 17 Angestellten erfordert ; dagegen empfiehlt er sehr angelegentlich die Errichtung eines oder mehrerer landwirthfchastlicher

Lehrstühie. Er hält es nämlich für einen großen Uebelstand. daß die ge^ wohnlich mit dein 16. Altersjahre in kantonale landwirthschaft.iche ^nstalten eintretenden Bauernföhne. die bekanntlich nur 2 bis 3 Jahre darii..

bleiben können, nach ihrem Austritte, noch allzu jung zu .einer namhaften Anstellung oder zu selbstständiger Uebernahme eines Geschäftes, im Lande selbst keine Gelegenheit zu einer ersprießlichen weitern theoretischen ^us^.

bi.dung haben , zu deren Erwerbung doch der nicht unbeträchtliche wohlhabende Theil des schweizerischen Bauernstandes finanzielle Hilfsmittel, Neigung und Einsicht genug besize, wenn ihm dieselbe nicht allzii sehr erschwert werde. Die Landwirtschaft, bemerkt er, sei eine Wissenschaft wie eine andere. und daher allgemeiner Natur, in so weit sie aber nur um praltischer Bedürfnisse willen gelehrt werde und darauf Rü.sicht ...ehi.^n müsse, sei es für den ihr obliegenden Landessohn nicht gleichgültig, ob sie in oder außer dein Vaterlande gelehrt werde. wie es auch bei andern Wissenschaften der Fall sei. Er hält die in kantonalen landwirtschaftlichen Schulen zu erwerbenden praktischen und theoretischen Kenntnisse für vollkommen aiis.^ reichend, um ani eidg. Polytechnikum landwirthschastlichen Zöglingen das Verständniß wissenschaftlicher Theorien auf die wünfchbarste Weise zu erleichtern, und hofft deßhalb,. daß ein derartiger Unterrichtszweig des eidg.

Polytechnikums nicht nur den Werth der bestehenden kantonalen lan^wirthschaftlichen Lehranstalten erhöhen, sondern auch deren neue hervorrufen werde.

Für eine Verbindung des landwirtschaftlichen Unterrichts mit der eidg. polytechnischen Schale und für dessen Beschränkung auf theoretisches

Verfahren, das selbstverständlich gelegentliche Anknüpfungen an die Praxis nicht ausschließt, sprechen sich, gestüzt auf vielfältige Erfahrungen ähnlich eingerichteter ausländischer ^ Anstalten , mehrere andere Stimmen ans, die sich bei Anlaß der verlangten Aufschlüsse darüber vernehmen ließen. z. B.

das schweizerische Generalkonsulaten Leipzig. ...luch der schweizerische Schul^ rath in Zürich hat das Ansuchen um Einführung des landwirtschaftlichen Unterrichtes in diefer Beschränkung weit günstiger a.s das frühere anfgeuominen ; sein . Präsidium hatte selbst schon vor drei Vierteljahren die

Errichtung eines Lehrstuhls für Landwirthschaft in Erwägung gezoaen.

Gestüzt ans .^in Gutachten derSpezialkonferenz der Formule, d. d. 6. März 1858, erklärt er sich unterm 23. Dezember gleichen Jahres im Sin..e der

^ .

beiden eingelangten Petitionen, infofern sur die fragliche Erweiterung dei^ Anstalt der nöthige Kredit bewilligt werden will. Die passendste Verbindnng mit dem landwirtschaftlichen Unterricht bietet feiner Anficht nach unter allen (^ Abtheilungen die forftwissenfchaftliche des Polytechnikums dar, indem diese durch denselben gehoben und vervollständiget würde. Als haupt^

sächlich zu berükfichtigende Fächer der Landwirtschaft glaubt der Schulratl^ folgende Unterrichtszweige bezeichnen zu dürfen :

1) Enzyklopädie der Lan.^virthschaft mit Jnbegriff der Viehzucht ;

2) landwirtschaftliches Bauwesen ; 3) landwirtschaftliche Ge.räth- und Maschinenbaukunde; 4) Meliorationen, namentlich Ent- und Bewässerungen, im Allge.meinen Fächer, welche auf den für jüngere Schüler berechneten landwirth-^ schaftlichen Anstalten der Schweiz am wenigsten einläßlich gelehrt werden.

,,Sie wären (wie der Schnlrath bemerkt^ in Verbindung mit Agrikulturchemie, welche bereits als obligatorifches Fach der Forstschule erscheint, jedes Jahr, vertheilt auf die beiden Semester, vollständig vorzutragen.

Die Vortheile, welche aus einer solchen Einrichtung sich ergäben, können in Kürze folgendermaßen forninlirt werden : 1) Die Schüler der Forstschule hätten Gelegenheit, sich so weit mit der Landwirtschaft vertraut zu machen , als es für die Ausübung ihres^ .Berufes, bei dem fie nicht nur fortwährend mit dem Bauernstand und dessen Jnteresfen in Berührung stehen, sondern a^r oft auch landwirthschastlich..

Grundstufe zu verwalten und den immer mehr Bedeutung gewinnenden Waldfeldbau zu besorgen haben, nothwendig ist.

2) Sie würden mit den Bodenverbesserungen und ganz besonders mit den auch für die Forstwirtschaft sehr wiebtigen Entwässerungen näher vertraut gemacht, als es bei der jezigen Einrichtung des Unterrichtes mög-

^ch ist.

3) Jhre Ausbildung würde überhaupt eine vielseitigere, und es wäre^ ihnen in Folge dessen eher möglich. in der ^eit, welche zwischen der Beendigung ihrer Studien und der sich ^icht selten weit hinaus schiebende^

Anstellung liegt ,^ eine Beschäftigung zu finden, durch die ihre Existenz gesichert würde. Der dießsalls bestehende llebeistand hat feinen Grund darin, daß Forstleute, namentlich bei uns, sehr selten ^..ri.o.^.tanstellungeu finden, und verdient die vollste Beachtung der Behörden; denn einerseits wirkt derselbe bei der Wahl d.^ Berufes abschrekend, und andererseits geht in diesem Zeitranme nur zu os. di.. ^i.^ u..d Lust zum Fach verloren, und es findet die Anstellung den Mann in einem Zustande, in deni er de^ ^n ihn zu stellenden^lnforderungen nicht mehr genügt.

4) Es würde den Schülern der B.^ u...^ mechanisch^ technischen Schnle

Gelegenheit geboten, sich u.it d^ Bedürfnissen der ....andwirthschaft , so weit leztere in ihre Fächer einschlagen, bekannt ..u machen und dadurch den dieß falls bestehenden Uebeiständen nach und nach abgeholfen. Bekanntlich bleibt in Beziehung ..uf d.^s lan.^wirth^astiiche ^Bauwesen oder di^

^2 ^

^

^..

Verbesserung der Akergeräthe u. s. w. namentlich bei uns noch weit mehr

zu wünschen übrig , als mit Riikslcht aus die Pflanzen- und Thierproduktiou,

.was seinen Grund unstreitig vorzugsweise darin hat, daß die Baumeistex und Mechaniker die Bedürfnisse des Landwirthes und die Anforderungen an die Werkzeuge, Gerätschaften .und Maschinen desselben nicht genügend kennen.

5) Die sich den Kameralwissenschaften widmenden Stndirenden würden Gelegenheit finden, sich die auch ihnen unentbehrliche Ueberficht über das landwirtschaftliche Gewerbe anzueignen.

6) Diejenigen Landwirthe, denen eine höhere Ausbildung nothwendig oder wünschenswert^ erscheint, könnten mit Nuzen ein Jahr ain eidgenösfischen Polytechnikum zubringen und sich hier theils mit einzelnen Fächern der V. und VI. Abtheilung, theils mit .denjenigen landwirtschaftlichen ^Fächern beschäftigen, die auf landwirtschaftlichen Anstalten wenig und an unsern Akerbauschulen fast gar keine Berechtigung finden.

,,Außer den 4 erwähnten Fächern, für deren Vertretung neu gesorgt werden müßte , könnten sich Landwirthe, welche eine höhere Ausbildung am Polytechnikum suchen wollen, noch in folgenden, die bereits an der Forstschule gelehrt werden, mit den Forstschülern gemeinsam betheiligen .

1) Enzyklopädie der Forstwissenschaft, 2) Agxikulturchemie und Agronomie, 3) Straßen- und Wasserbau, ^Ind alle diese 7 Fächer vereinigt dürften den gerechten Anforderungen der Landwirthe an die bestehende^ eidgenössische Lehranstalt vollkommen entsprechen.^ Nach diesen Bemerkungen , denen in Bezug aus die zu beuuzenden Fächer der Forstabtheilungen wol noch die Klimatologie beizufügen wäre, geht der schweizerische Schulrath bei Begutachtung des Gegenstandes zur Veranschlagung der dafür erforderlichen jährlichen Unkosten über.

Für das landwirtschaftliche Bauweseu und gewisse Partien der Geräth..

und Maschinenkunde glaubt er , könnte mit geringen pekuniären Opsexu durch Betätigung schon. vorhandener Lehrkräfte ausgeholfen werden.

Jninierhin aber wäre, selbst im . allergünstigsten Falle, wenigstens eine volle Lehrkraft nothwendig, und zwar müßte dafür, wenn der angestrebten

Sache wirklich gedient fein soll^ eine über die gewöhnliche Mittelbesoldung

wol ziemlich hinausgehende Vergütung budgetirt werden. Da überdieß uothwendig eine landwirtschaftliche Modellfammlnng anzulegen wäre, so dürfte .ein Ge^amIntkredit von wenigstens 600t.)--..70l)0 Franken jährlich für .^ie gedachte Erweiterung des eidg. Polytechnikums unvermeidlich sein.

Was unsere eigene Ansicht über die Begründtheit der beiden Bittschristen der schweizerischen landwirtschaftlichen Gesellschaften betrifft .

so stimmt sie im Wesentlichen mit den darüber eingeholten Gutachten überein.

Wenn man bedenkt, daß die Grundwissenschaften des landwirtschaftlicher..

Unterrichtes die Naturwissenschaften, die mathematischen Wissenschaften und

83 ^ie Volkswirtschaftslehre find, und diese Grundlage für denselben, ja sogar die eine oder andere Haupt- und Hilfswissenschaft am eidg. Polytechnikum bereits vorhanden ist, oder in unmittelbarer Nähe durch die Gelegenheit zur Benuzung anderer Anstalten dargeboten wird, daß die Kosten der er.forderlichen Vervollständigung verhältnißmäßig nirgends in ^der Schweiz so billig zu stehen kommen, daß damit demjenigen Stande, für den die eidg. Kasse direkt noch am wenigsten gethan, obwol er der zahlreichste ^nd eine ^..auptstüze der öffentlichen Wohlfahrt ist, gedient und zu einer segensreichen vaterländischen Anstalt verholfen werden kann , sollte man wenigstens vor einem Versuche in diesem Sinne nicht zuxukfchreken. Durch eine solche Anstalt würde jedenfalls die Verbreitung richtiger Begriffe über ^.ie wissenschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft allgemeiner.

.Bestzt die Schweiz auch wenige große Güterwirthschaften mit manigfaltigeu Kultur- und landwirtschaftlichen Gewerbsarten, so bleiben nichts desto weniger die wissenschaftlichen Grundfäze von Ursache und Wirkung dieselben, ob fie sich auf kleine oder große Grundstüfe, auf einen kleinern oder größern Viehstand beziehen, und die Modifikationen, welche die landwirtschaftliche Lehre in ihrer Anwendung auf zufällige oder örtliche Umstände eines Landes erleiden mag , werden immerhin an einer einheimischen Anstalt mehr als in einer ausländischen für die Schweiz berechtigt werden.

Die Besorgniß, daß der den Landwirthschaftsbeflissenen zu eröffnende theoretische Kurs dieselben der praktischen Thätigkeit entwöhnen und der Lust und Liebe, zu derselben zurükzukehxeu , bexauben würde, theilen wir ^iicht , und zwar : 1) weil derselbe von kurzer Dauer ist., 2) weil die meisten Schüler voraussichtlich erst nach Zurüklegung der kantonalen Lehrkurse, wofür nötigenfalls Vorsorge getroffen werden kann , also bereits mit einer gewissen Eharakterreife eintreten ; ^3) weil die Anstrengung und die Schuldisziplin, wenn auch in anderer Weise, fortdauert;

4) weil gerade die wissenschaftliche Beleuchtung der praktischen Rich^)

tungen das Jnteresse an denselben erhöht, und weil die Erfahrung der seit vielen Jahren bestehenden Anstalten im Auslande größtenteils dagegen spricht.

ähnlichen

Jn Zusammenfassung des Gesagten erlauben wir uns daher, Jhnen die nachstehenden Anträge vorzulegen.

Genehmigen Hochachtung.

Sie ,

Tit. ,

die Versicherung unserer vollkommensten

Bern, den 12. Januar 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident : Stämpfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft . Schieß.

Bundesblatt. Jahrg. XI. Bd. I.

84 Beschlußeutwurf.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

in Erwägung : 1) daß eine Erhöhung der Gehalte für den größten Theil der PrI..^.

fessoren am eidgenössischen Polytechnikum zum Bedürfniß geworden ist; 2) daß eine Ausdehnung der Anstalt auf mehrere Unterrichtszweige,.

welche die landwirtschaftlichen Jnteressen beschlagen, uüzlich und wünschend werth erscheint; 3) daß die Errichtung eines Vorkurses zum Zweke der Erzielun^ eines gleichmäßigen Vorbereitungsunterrichtes zum Eintritt in die Fachschulen. namentlich mit Rüksicht ans die, den Schülern verschiedener Theile der Schweiz entgegenstehende Sprachschwierigketten, fich als nothwendia^ herausstellt; nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 12. Jäunex 1859,.

beschließt: Art.

1.

Der jährliche Beitrag der Eidgenossenschaft für die eidg.

polytechnische Schule wird auf Fr. 200,000 festgesezt.

Art. 2. Der^Präsident des Schulrathes bezieht einen Jahresgehalt von 6000 Franken. Die Mitglieder des Schulrathes werden wie die Mit.glieder der Kommissionen der Bundesversammlung entschädigt.

Axt. 3. Die Befoldungserhöhungen für die Lehrer werden nach Art. 30 des Gesezes über das Polytechnikum vom Bundesrath vorgenommen.

Axt. 4.

Die Artikel^ 5 und 25 des Bundesgesezes vom 7. Hox-^

uung 1854...) über die eidg. polytechnische Schule stnd aufgehoben.

Art. 5. Gegenwärtiger Beschluß wird in seiner Wirkung auf deu 1. Jänner 1859 zurük bezogen.

Axt. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben beauf^

tragt.

-) S. ei.dg. Gefezfammlung, Band IV, Seite 1.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische polytechnische Schule. (Vom 12. Januar 1859.)

In

Bundesblatt

Dans

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Foglio federale

Jahr

1859

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.01.1859

Date Data Seite

67-84

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10 002 671

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