662 2) dagegen wolle die hohe Bundesversammlung schon dermalen ihre Geneigtheit aussprechen , dem Kanton Graubünden einen angemessenen Beitrag an das projektirte Straßennez zu verabfolgen. so..

fern dasselbe in strategischer Hinsicht sür die Schweiz von Wichtigteit.sein wird.

B e r n , den 22. Dezember 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundesprästdent : S.tampfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft . Schieß..

#ST#

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathe...

(Vom 26. Dezember 1859.)

Mit Notifikation vom 16. dieß akkreditirte J. M. die Königin von Großbritannien und Jrland ihren bisherigen b e v o l l m ä c h t i g t e n Minister bei der schweiz. Eidgenossenschaft, Herrn Edward Alfred John H a r r i s , Eapitän der k. Marine, als ihren nunmehrigen a u ß e r o r d e u t l i c h e n G e s a n d t e n u n d b e v o l l m ä c h t i g t e n Minister in der Schweiz.

^

Der Bundesrath hat dem durch kaiserliches Dekret vom 14. November abhin zum Vizekonsnl.in der Schweiz. mit Residenz in Gens. an die Stelle des Hrn. D en o ix ernannten Herrn Martial E h e v a l i e r , bish. Kanzler der kais. sranzösischen Gesandtschaft in Tiirin , das Exequatur in der gedachten Eigenschast ertheilt.

Das schweiz. Post- und Baudepartement ist vom Bundesrath ermächtigt worden, die bestandene Postverbindung zwischen Schaffhausen

^ und W...1 in der bisherigen Form vom l. Februar I860 an aufzuheben. und dagegen von diesem Zeitpunkte ^an einen neuen Postkurs zu errichten .

a) .zwischen Dießenhosen und Frauenseld, h) ,, Frauenseld und W.,.l, und c) ,, ^ Dießenhofen und Andelfingen.

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen , in Betreff der Gewehruinänderungswerkstätte in Zofingen an sämmtliche Kantonsregierungen fol..

gendes Kreisschreiben zu erlassen :

.Tit.!

,,Als man schon längst die Unzulänglichkeit unseres Jnfanteriegewehres, im Vergleich zu den Fortfehritten anderer Staaten in der Waffentaktik , erkannt hatte und das Vertrauen unserer Jnfanteristen in ihre Waffe gründlich zerstört worden w a r , fanden fich die eidgenössischen Räthe veranlaßt, zur Verbesserung des Gewehrs und zur Wiederherstellung .des Vertrauens in dasselbe eine Operation an den Rollgewehren der Jnfanterie des Abzugs und der Reserve aus Kosten des Bundes vornehmen zu lassen , welche nach den Ergebnissen langer und grundlicher Prüfungen durch Experten geeignet war , das alte Rollgewehr auf die Höhe der gezogenen Jnfanteriegewehre anderer Staaten zu heben.

,,Diese Verfügung wurde init allgemeinem Beifall aufgenommen und die Vollziehung derselben um so eifriger ins ^erk^gefezt. als der Frieden Europas ernstlich bedroht war und die Schweig Sorge trafen mußte , bei ausbreitenden Feindseligkeiten zuin Schuze ihrer Selbständigkeit mit tüchtigen. Waffen versehen zu sein.

,,Haben sich uun auch für den Angenblik die Verhältnisse günstiger gestaltet, so darf ^ in der begonnenen Arbeit keine Zögeriing eintreten; sie muß rasch ihrem Ende zugeführt werden , wobei indessen doch über der

Raschheit nicht die möglichst gute Vollendung der einzelnen Gewehre zu übersehen ist.

,,Kaum befindet sich nun aber die Umänderung im Gange. so werden von verschiedenen Seiten Beschwerden geführt, welche geeignet wären, das Vertrauen wieder zu erschüttern , das der Jnfanterist für seine Waffe hegen mnß , und die deßhalb um so bedenklicher erscheinen.

,,Einzelne Aussezungeu beschlagen das S y s t e m ; man findet die Züge nicht tief, nicht scharf genug, der Wund links statt rechts u. a. m... Es ist nun aber das System mit einer Reihe anderer Systeme geprüft worden , und es bilden gerade jene gerügten Punkte Eigentümlichkeiten dieses als das zwekmäßigste erkannten Systems. Bleibe man daher fir.eng^ ^i. ..1.^ ^..1^ nicht auf Ab^ethanes .n^I.i.k..

6^4 ,,Als Garantie für eine richtige Ausführung des Systems verlangte man die Anbringung desselben an unfern Gewehren durch den Ersinder selbst , und man legte dabei die ihm für die Mittheilung seines Systems gebührende Entschädigung in die für die Umänderung zu bezahlende Summe. Eine Her.stellung durch mehrere Unternehmer oder in mehreren Werkstätten konnte nicht beliel.en; jede Kontrolle wäre zu schwierig und, wie die Arbeit selbst , zu . verschiedenartig in der Ausführung geworden.

Da die Erfinder selbst nicht Fabrikanten sind, so verständigten ste sich mit einem angesehenen Fabrikanten, der nun . immerhin unter Mitverbindlichkeit ^der Erfinder , vertragsgemäß die Umänderung zu bewerkstellig gen hat.

..Ueber die Art und Weise der Ausführung führt man nun weitere Klagen , die theilweife begründet sein mögen , was eben untersucht wird, um ihnen dann abzuhelfen , die aber in andern Richtungen übertrieben werden und ungerecht sind. Die Herstellung guter gezogener Läufe hängt nämlich nicht nur von der Operation des Ziehens ab , sondern großen- ^ theils von der Oualität der Läufe selbst, und d^ zeigt es stch eben, daß ein bedeutender Theil der von den Kantonen zur Umänderung eingesandten Läuse nicht von der wünfchbaren Beschaffenheit ist. .^ln vielen ist das Eisen schlecht ; harte und weid..e Stellen wechseln mit einander ab. Das Eisen ist hin und wieder rauh , voli .^scherfleken und Risse. V.^i der andern Seite geht einer großen Anzahl Läufe die genaue Arbeit ab; viele sind nicht gerade , von ungleichem Kaliber , manchmal konisch in ihrem Jnnern , eliptifch statt chiindrisch rund . und von sehr verschiedener ungleichförmiger Eisenstärke . so daß die Wandung aus einer Seite diker ist, als auf der andern , was ungleiche Ausdehnung beim Schuß und also ein weniger sicheres T.effen zur Folge hat. Dieses schlechte Eisen kann nun .

nicht geändert oder verbessert werden , und davon rühren viele Fehler her.

Ehe man einen Lauf ziehen kann ^ muß er gerade und genau chlindriseh gemacht werden , besondere bei sowenig tiesen ^ügen . wie das System sie hat.

Diese Herstellung ist nun ungemein schwierig ; und treten dabei, so wie bei dem daraus folgenden Ziehen, Mängel zu Tage . so darf man, um gerecht zu sein . nie^t die Qualität der Läufe selbst ignoriren , wenn

man über die Mängel Klage erhebt.

,,Weiter wird über das ungenügende Resultat von Schießversnchen geklagt.

Hier muß nun vor Allem berüksi^tigt werden, daß man aus ältern Jnfanteriegewehren weder Stuzer. noch Jägergewehre. schaffen konnte, noch wollte, sondern daß man nur eine bessere Waffe ans einer weniger guten machen wollte.

Spanne man also auch da die Anforderungen nicht übermäßig hoch und bedenke dann serner, daß, gleich wie es beim Jägergewehr der Fall war, dem unmittelbar nach feiner Einführung heftig eine sehr geringe Trefffähigkeit vorgeworfen wurde . man zuerst lernen muß, mit dem Gewehre umzugehen und gute Munition zu verfertigen , ehe man über dasselbe ^ den Stab bricht. Das Schießen mit dem Jnfanteriegewehr ist ein ganz anderes, ^als das mjt ^....l S.tu^er , und ^..r ..njt dem ledern a^an. ^us ..t.^uge^

^ weiß . ist darum noch kein Schuze mit dein .^.nfanteriegewehr. Dieses leztere hat keinen Stecher, ein ganz anders vertheiltes Gewicht anf dem Arm und einen fiärkern Rükstoß. Zum Urtheil über den Werth eines Jnfanteriegewehres muß man daher schon viel mit solchen Gewehren geschoffen haben. Höchst wichtig ist dabei die Munition, welche auch noch .

nicht überall mit der erforderlichen Vollkommenheit verfertigt wird , und bei deren Anwendung , der gefetteten Kugel wegen , die Temperatur der Luft nicht^ ußer Acht gelassen werden darf.

,,Wir ersuchen daher , mit den Urtheilen zurükzuhalten , bis man auch da die exforderliche Lehrzeit durchgemacht hat, und leben der lleberzeugung , daß bei richtiger Behandlung die unigeänderten Gewehre Alles ^eisten werden, was die vielen Gewehre .geleistet haben und noch leisten, welche man zur Probe umändern ließ , ehe man das System annahm.

^,,Wol scheint es nöthig , daß in der Werkstätte zu Zofingen Einiges modifizirt, und namentlich die lezte Hand etwas fleißiger an die .Gewehre gelegt werden müsse. Es war nn^ ist aber unser beständiges. Bestreben, daß das möglichst Gute geleistet werde, und wir haben eine Kommission ernannt, ^bestehend aus den Herren Oberstl. N o b l e t von. Genf, Artillerieoberstl. M ü l l e r von Rheinfelden und Major V o n m a t t von Luzern, welche dem Gegenstand .ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wird.

,,Hüte rnau sich nun, durch voreilige oder aus besondern Motiven und Bestrebungen eingegebene Urtheile das Vertrauen zu untergraben, das diMannschaft zu ihrer umgeänderten Waffe haben Inuß. bis einmal auch diese Waffe durch eine neue, noch bessere .erfezt werden kann.^

(Vom 28. Dezember ^1859.) .

Herr Wilhelm ^ Hub er, von Schaffhausen, in Paris, bisheriger 11. Unterlieutenant im eidg. Geniestabe, wurde zum I. Unterlieutenant in demselben Stabe befördert.

Der Bundesrath wählte zum Postkommis in Lausanne: Hrn.

Louis E a c h e m a i l l e , von Baulmes

(Waadt) ; .

.. ^. Zolleinnehmer in Novazzano : Hrn. Gaetano S a l d o n i , von dort; ,, Zolleinnehnier und Festungsauffeher in Luziensteig : Hrn. Leonhard B o k s b e r g e r , von Dießenhofen (Thurgau).

. Der Bundesrath hat den Posthalter H a l b e i s e n in Laufen (Bern) und den Postkommis K r ä d o l s e r in Basel auf motivirten Beschluß hin aus dem Postdienste entlassen, und zudem beide den kantonalen Behörden verzeigt.

^ Der Bundesrath hat die ..^erhandlungsgegenstände sur die zur Fortsezung der ordentlichen Session auf den 9. Januar 1860 zusammenkommende Bundesversammlung festgefezt, wie folgt: 1. Prüfung der Wahlakten neu eintretender Mitglieder des National^ und Ständerathes.

2. Bericht und Anträge über Organisation eines ^nationalstatistischen Bureau.

3.

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betreffend Uebernahme der Jnstruktion der Jnfanterieosfiziers^Aspiranten durch den Bnnd.

4.

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^ betreffend die Besoldung der Guiden.

5. Felddienst-Reglement (beim Nationalrath anhängig).

6. Bericht über die Dappenthalsrage.

7. Bericht und Antrag, betreffend Ankauf der österreichischen Dampf8.

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9.

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12.

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13...

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schiff^.

Gränzregulirung im Kanton Gran..

bünden.

,, ^Bekleidung und Ausrüstung des Bnndesheeres.

,, Abänderung des Münzgesezes.

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Ermäßigung der Durchfuhrzölle.

über die Eingabe der Regierung von Graubünden, betreffend Zollloskans.

über die Ausmittlnng der Postentschädigung. an

die Kantone (beim Ständerathe anhängig).

betreffend Abänderung des Art. 29, Litt. h des Bundesgesezes über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes, die Besorgung des Bauwesens befchlagend.

15. ^ Nachtragsvertrag mit Sardinien, betreffend die telegrafische Kor. respondenz mit der Lombardie.

16. Bericht und Antrag, betreffend Verabreichung einer Unlerstüzung an die Familie Belz.

17. Nachtragskredite.

18. Motion des^ Hrn. Ständerathes 1...I.. Bluiuer, betreffend Erweiterung des Geschäftskreises der Bundesassisen.

19. Rekurs der Herren Jakob Guggenheim und Söhne, in Herrlibexg und Horgen, Kant.. Zürich, gegen einen Beschluß des Bundesrathes, puncto Gerichtsstand.

20. Rekurs des Hrn. Joachim Heizniann, in Wr,.l, Kant. St. Gallen, gegen einen Beschluß des Bundesrathes , betreffend Aushändigung von Heiinathschriften.

^1. Rekurs der^ Regierung von Tefsln, puncto Februarwahlen.

14.

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31.12.1859

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