194 Wir schließen unsern Bericht, indem wir die verspätete Eingabe dadurch entschuldigen, daß unsere Behörde im laufenden Jahre bis ans den heutigen Tag keine Sitzungen hielt, und daher denselben nicht berathen konnte Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung..

Bern, den 30. .Jun.... 1859.

Der Präsident des Bnndesgerichts: Kasimir Pfyffer, I). .I I.l.

Der Aktuar: Labhardt.

#ST#

Botschaft

des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die .Auswanderung nach Brasilien.

(Vom 11. Juli 1.^59.)

^ Tit..

Die Auswanderung nach B r a s i l i e n zieht bekanntlich schon feit Jahren die Aufmerksamkeit der. schweizerischen Behörden in hohein Grade auf sich.

Dieß ist leicht zii begreifen, wenn man bedenkt, daß die Zahl der dort angefiedelten Schweizer, die nach der eidg. Volkszählung von 1850. ungesähr 235 betrug, im laufenden Jahrzehnt nach allen darüber vorhandenen Berichten fich verzehnfacht und größtenteils einem neuen Kolonisationssvstem sich unterzogen hat, dessen Hauptschwierigkeit darin besteht, daß es dir Aermsten den Reichsten in einem Vertragsverhältnisse gegenüberstellt, und zwar meistens solchen, die bisher gewohnt waren, sich durch Sklavenarbeit bereichern zu lassen, die dein Schweizer durchaus unbekannt ist. Die Neuheit und der bezeichnete Eharakter des in Brasilien znr Anwendung gekommenen Halbpachtsvstenis hätte die Gemeinden , welche demselben ihre auswanderungslustigen Angehörigen anvertrauen wollten, zur größten Vorsicht veranlassen sollen. Sie haben sieh jedoch, so wie die einzelnen aus ihre .

eigene Rechnung Ausgewanderten, init denjenigen Garantien begnügt, welche der Mangel an Erfahrung , voreilige günstige Berichte und unzuverlässige und aus eigenen Gewinn bedachte Auswanderungsagenten darboten, ziimal ihnen Hilfe da am dringendsten schien, wo die Noth am größten war.

Mehrere Kantone haoen in gutein Gtauben dabei mitgewirkt. Die Bundesbehörde konnte und wollte dieß nicht verhindern, da es ihr zum Einschreiten dagegen eben so sehr an Befugniß, wie an Sachkenntnis gebrach.

Für sie war erst hinlänglicher Griind dazu vorhanden. nachdem die l.etreffende:. Auswanderer unter die Botmäßigkeit des Auslandes gelangt waren,

195 ^.as neue K^lonisationss^stem eine gewisse Entwiklung erreicht und einzelne Kantone beim Bunde dessen Verwendung verlangt hatten. Von diesem Augenblike an hat sie nie aufgehört,. sich der bedrängten Landsleute anzu..

nehmen und ihnen ihre Fürsprache, ihren Schuz und ihre Fürsorge angeLeihen zu lassen. Wir hoffen, sie werde dieß, in so weit es die Umstände gestatten, und Ehre und Würde des Landes es erfordert. auch ferner thun , so lange anerkannt begründeten Beschwerden keine genügende Abhilfe verschafft ist. Der Bund auf seiner derrnaligen Stufe finanzieller Entwiklung wird so wenig als einzelne Gemeinden und Kantone die Schweizer im Auslande wollen glauben lassen , das Vaterland sei ihnen gegenüber ^ur da, uni bei gegebenen ernsten, unglüklichen oder freudige^ Anlässe^ ihre klingenden Beweise heimatlicher Anhänglichkeit in Empfang zu nehmen. sondern nötigenfalls auch vor ^einigen materiellen Opfern für ihre.

Wohlfahrt nicht znrükfchreken. Ein Beweis davon sind uns die seit 1848.

stets in der Zunahme ^begriffenen ordentlichen Hilfsmittel , welche uns die^ h. Bundesversammlung bei Festfezung der Voranfchläge unter der Rubrik ,,Answanderungswefen^ von Jahr zu Jahr zur Verfügung gestellt hat, so wie auch insbesondere in Bezug auf die Angelegenheit der schweizerische^ Halbpächtex in Brasilien, die bei Anlaß der Staalsrechnung von 1^857 erfolgte Genehmigung einer Kreditüberschreitung von Fr. 2411. 50 zu jenem Zweke.

^ .

Die noch zu erledigenden Beschwerdepunkte der nach Brasilien ausgewanderten Schweizer rühren hauptsächlich voii Halbpächtern der dortigen Provinz St. Paulo her, welche sich dein Haufe Ver^neiro ^i. Komp. verdingt hatten , und von diesem n.eis^ens an andere Gutsherren, und zwar ebenfalls an Kaffeepflanzer. abgetreten wurden. Sie find hauptsächlich öko^..mischer, gesezgeberifcher und administrativer, auch moralischer und religiöser Natur. ^azu kommen dann noch Beschwerden der ersten Art von Seite .betheiligter Schweizergenieinden^ gegen das Hans Vergueirö.

., Was die ökonomischen Klagen der Kolonisten betrifft, so ist ein Theil derselben gegen die bestehenden Halbpachtverträge selbst, ein anderer lediglich gegen dei en mangelhafte Beobachtung gerichtet. Nach allen bisherigen Ersahrungen nnterliegt es keinem Zweifel , daß das durch .jene Verträge selbst bei deren genauerer
BeobachtuI^g zu erzielende Ergebniß hinter den Erwartungen vieler Kolonisten und mancher Gemeinde zurükgeb.ieben ist^ indem dabei die übernommene Schuldenlast, samint dem mitunter sehr hohe...: ..^insfnße, die Beschwerden einer weiten Seereise und eine^ g..nz andere .Klimas, die daherigen Entkrästungen . Erkrankungen und Todesfälle, die Haftbarkeit weniger arbeitsfähiger Familienglieder für die in den gleiche^ Vertrag eingeschlossenen, die Wechsels^ ^er Aernten , die Vertheuri.ng^ der Lebensbedürfnisse durch die Annahme der meisten^ für Ausfuhrhandel arbeitenden Bevölkerung. der beim Mangel an Straßen und der daherige^

Schwierigkeit und Kostspieligkeit des Absazes zu erleidende Abzug vom Ertrag der Arbeit, die Preisschwankungen und Konkurrenz des Kaffeehandels.

..u. dgl. mehr zu wenig in Anschlag gebracht wurden. Allem Anschein n^

196 ist es verhältnismäßig nur sehr wenigen Kolonisten aus der Schweiz irr .den brasilianischen Halbr.achtkolonien gelungen, in den vertragsgemäß vorausgesehenen 4^.5 Jahren die von ihren Heiinathgemeindeu oder vom Heimathkanton erhaltenen Vorschüsse abzuverdienen; und auch dann blieben ihnen noch die Vorschüsse zii tilgen übrig, die ihnen von Seite ihrer Gutsherren für die Weiterbeförderiiiig von Santos ins Jnnere des. Landes, für die ersten Lebensbedürfnisse u. s. w. zu Theil geworden waren. Uebrigens ist nicht zu verkennen. daß, wären die fraglichen Verträge für die Kolonisten .auch noch fo günstig. durch dere.n Sorglosigkeit. Arbeitssehen. Genußsucht, Verschwendung und Liederlichkeit der Erfolg vereitelt werden kann, wie ^enn auch nicht zu bestreiten ist, daß derartige Fälle vorgekommen sind.

Die ökonomischen Beschwerden der Kolonisten sind indessen meistens .gegen mangelhaste Beobachtung der Halbpachtverträge gerichtet, und wenn .viele Halbpächter von ihren Verträgen befreit zu werden verlangen, fo ist

.^s hauptsächlich deßhalb , weil fie alles Zutrauen in die Ehrlichkeit ihrer.

.Kontrahenten in Brasilien und al^e Hoffnung auf wirksamen Schuz gegen Dieselben verloren haben. Jhren Behauptungen ziifolge bestehen die erlit.. ^ tenen Vertragsverletzungen im Allgemeinen in unrichtigen Gelduinwandlun^ gen, Zinsa..isäzen. Komnnssionsgeldern, Miethzinfen, Arztkosten, vorenthaltenein Pflanzland, mangelhaften Kaffeebergen. theuren und schlechten Lebensmitte.ln , unrichtigein und nngeeichtem Maß und Gewicht . vorenthaltener Barschaft des Reinertrags, in mangelhaften Wohniingen, in willkürlichen ^Bnßen und in mangelhafter iind unrichtiger Rechnungsführung. Wenn .auch ein großer Theil dieser Klagen ^übertrieben ist iind einige davon le^.iglich ans Mißverständniß und willkürlicher Auffassung des Transport^nd Pachtvertrages von^Seite der Kolonisten beruhen, so mußten doch diese die wirklich und unbestreitbar erlittenen Verlezungen ihres Vertrages um so schwerer enivfinden, als ihnen derselbe ohnehin nicht günstig ist. Was.

denjenigen Theil der Klagen betrifft, dem endlich abgeholfen wurde, so muß Inan gestehen , daß es in den meisten Fällen erst nach wiederholter Dazwifchenkiinft der Behörden und nach deren llnterfuchungen geschehen ist. so daß gegen ei.ie Erneuerung solcher oder Entstehung anderer ähnlicher Be^ schwerden gegenüber saumseligen und willkürlichen Gutsherren wenig Gewähr ^vorhanden ist. Zudem ^darf nicht übersehen werden, daß ein Theil .der ökonomischen Beschwerden der Kolonisten fortbesteht, über den fich der kaiserliche Untersuchungskommissär, Herr V a l d e t a r o. als unbegründet oder geringfügig hinweggefegt hat, ohne für diese seine Ansicht, sei es ans. dein Vertrage selbst, sei es ^ius den thatfächlichen Verhältnissen irgend einen Beweis zu liefern. Als solche Beschwerden erscheinen namentlich die Kommisstonsgebühren, welche sich das Hans V e r g u e i r o u. Komp. bei Abtretung der verdungenen Kolonisten an andere ^flanzer. angemaßt hat und auf Unkosten der Halbpächter .gleich andern Gutsherren noch fortwährend beini Kaffeeverkausevor Berechnung.

..^.s geineinschastlichen Reiiigewinns zueignet.

Uebrigen.^ dürsen auch die Klagen der schweizerischen Gemeinden über die großen Nachtheile, die denselben aus der Vorenthaltung der vom Hau^e.

.

197

....^ergueixo u. Komp. zugesicherten Rükzahlung der den Halbpächtexu geleisteten Vorschüsse erwachsen sind , nicht ganz übersehen werden. Die .dießsälligen Guthaben der Gemeinden der Kantone Zürich , Bern , Unterwalden ob dem Wald, Glarus, Sehaffhausen, Graubünden, Aargau und ^.Thurgau belaufen sich theils mit, theils ohne Zins, nach Abzug der vom Konsul Emer^ zurükbehaltenen zwei Beträge, immer noch aus mehrere hunderttausend Franken, wozu noch ein Guthaben der^ aargauischen Staatskasse von Fr. 6,520 kommt, und diese Hunderttausende hätten vom Hause Vergueiro und Komp. laut dessen vertragsmäßiger Verpflichtung aus dem Ertrage der Kaffeeärnten der Kolonisten schon vor Jahren größtentheils .getilgt werden sollen. ^Nach den .von den betreffenden Kantonen erhalteneu Angaben sind näiulich ^an die nach der Provinz St. Paulo Auswandernden ^von Gemeinds oder Staats wegen , und zwar fast durchgängig unter der ^on Herrn Vergueiro übernommenen Verpflichtung vollständiger Rükzahlung in den nächst darauf folgenden vier bis fünf Jahren, mittels jährlicher .Raten, Vorschüsse geleistet worden..

a. im Jahre 1852 ^on Gemeinden der Kantone Zürich.

Fr. Rp.

Obwalden und Schaffhausen . . . . . . .

30,693. 33

b. im Jahre 1853 von Gemeinden des Kts. Glarus

. 9,895. 20

..... ,, ,, 1854 ,, ,, der Kantone Zuxich. Obwalden und Graubünden . . . . .

49,694. 18 .d. im Jahre 1855 von Gemeinden der Kantone Glarus, .

Graubünden und Thurgau . . . . . . . 137,819. 70 e. im Jahre 1856 von Gemeinden der Kantone Zürich,

Bern, Thurgau

. . . . . . . . . .

10,631. 95

.s. in den Jahren 1854, 1855 und 1856 von Ge- .

meinden und der Staatskasse Aargau's . . . .

von 1852 bis 1856 zusammen von obigen . .

Davon sind in der Folge theils von Halbpächtern .unmittelbar (näinlieh von Obwaldnern, denen in ihrer alten HeinIath Erbschaften zugefallen find). theils vom Hause Vergueiro und Komp., mit Einschluß zweier vom Konsul Emerv zurükbehaltener, zusammen Fr. 6,609. 85 aus.machender Beträge, zurükerstattet worden . . . . .

32,802. 52.

271,536. 88

22,012. 48

so daß von daher noch zu tilgen übrig bleiben zirka 92 % oder genauer ^ . . . . . . . . . . . . . 249,524.40 Bei diesem Guthaben sind die genannten Kantine, beziehungsweise 43 Gemeinden, laut ihren Angaben solgendermaßen betheiligt:

1) Zürich^mit einem theils verzinslichen, theils unver- ^

Fx. Rp.

2,818. .38

2) Bern i ziuslichen Kapitalvorschusse von ^.

9,352. 10

.

.1

Z) Unterwalden ob dem Wald mit . . . . . .

^4)

Glarus

mit

.

.

. .

.

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

36,175. 55

. 68,798.

04

Uebertrag 117,144. 0..

198 ^

.

Fr.

R...^

Uebertrag 117,144.07 5) Schaffhausen mit . . . . . . . . / . 10,903. l.^ 6) Graubünden mit einem verzinslichen Kapitalreste im

Betrage von . . . . . . . . . . .

87,974. 6i^

7) Aargau mit einem unverzinslichen Vorschusse von .

32,802. 52^ 8) Thurgau mit einem bis au Fr. 100 verzinslichen Gesammtvorschusse von . . . . . . . . . .

700. --

zusammen. 249,524. 4.^ Vom Kanton Freiburg ist über seine etwaigen Guthaben an schweizerischen^ Halbpächtern, beziehungsweise am Hause Vergueiro u. Komp....

bisher keine Antwort eingegangen, und von den übrigen weiß man, daß fie keine solchen Vorschüsse zurükznfordern oder überhaupt keine Angehörigen.

in der brasilianischen Provinz St. Paul haben. Dagegen ist vom Kantou Schaffhausen bekannt, daß fünf Gemeinden desselben einem Theile ihrer nach der brasilianischen Kolonie Donna F r a n z i s k a (Provinz Santa.

Katharina) ausgewanderten Angehörigen zurükzuerstattende Vorschüsse ge^ macht haben, und zwar .

Fr.

1850 in 8 Jahren, ratenweise zurükzuzahlen, 47 Personen 3,394

1852 ,, 7 1854 ,, 7

.

,,

,, ,,

^ ,,

152 ,, 32,396.

59 ,, 13,385.

zusammen 49,17^

wovon bisher von den betreffenden 258 Kolonisten, beziehungsweise vom sogen. Hamburger-Kolonisationsverein, erst zurükexs t a t t e t wurden . . . . . . . . . . . . . .

4t^2

so daß von dorther noch zu tilgen übrig bleiben . . . . 48,713 oder über 99 Prozent.

Was die Beschwerden legislativer und administrativer Natur betrifft^ so haben sich die schweizerischen Halbpächter in der Provinz St. Paul vor Allem über mangelhafte Beachtung und mangelhasten Schuz ihrer

persönlichen Rechte zu beklagen. Es ist Thatfache, daß die Solidarität

des SchiIldverhältnisses der einzelnen verdungenen Familien von den Pflan^rn^auf unmündige Personen ausgedehnt und solchen nach .erlangter Vollj...hrigkeit .kein Austritt aus der Fai.niliengemeinschaft ohne Uebernahm...

eines Schuldenbetreffn.sses gestattet wird. Die Verträge der schweizerischen .Halbpächter wurden, wie bekannt, in der Schweiz abgeschlossen, deren Gesezgebung Proletariern gegenüber eine solche Haftbarkeit der Minder-

jährigen völlig unbekannt ist ; aber auch die brasilianische Gesezgebung kann.

keine derartige zivilrechtliche Anomalie anerkennen , wenn es ihr mit dem Verbote der Sklaveneinsuhr ernst gewesen ist. Daß sich die schweizerischen^ .Halbpächter über eine so folgenschwere Auslegung ihrer Verträge nicht meh..^

beklagen, beweist, wie wenig sie ihre Rechte kennen und wie sehr sie geneigt sind , einander ihre Lasten gegenseitig^ zu erleichtern. Uebrigens isi^ ^den^ Halbpächtern das Recht der Besehwerdeführung a.lzu sehr verkümmert worden, sei es, daß ihnen ihre Briefe in die Heimath und anderswohin ,.

wo sie Gehör verlangten, beim Mangel regelmäßiger und geordneter Posteinrichtungen der Kolonien unterschlagen oder persönliche Klagen durch Verbote und Geldbußen gegen Abwesenheiten, durch die große Entfernung dee...

Sizes der zuständigen Behörden und Beamten, durch Mangel an Kennt-

niß der Landessprache, durch Kostspieligkeit und Mangel an gutem Willen.

unmöglich oder wirkungslos gemacht wurden. Jst es doch unbestritten ,.

.daß mehrere Halbpächter von ihren Gutsherren willkürlich ans ihren Ver..

tragsverhältnissen verdrängt wurden, andere von ihren geltend gemachtem Klagen nur noch größere Unterdrükung , wenn nicht gar Gefangenschaft..

geärntet haben, obschon sie selbst sich keinerlei Gewaltthätigkeiten , Miß-^ hand.ungen oder sonstige Ungesezlichkeiten zu Schulden kommen ließen, wie^ sich denn selbst der mehrerwähnte vermeintliche Ausstand de^r Halbpächter der Kolonie Jbika.ba vom 24. Dezember 1856 auf einige Vorsicht^ maßregeln der Kolonisten für die bedrohte persönliche Sicherheit eines.

Schiksalsgenoffen beschränkt haben soll. Die Gerichte, wie die bewaffnet^ Macht, haben fich in der Provinz St. Paul bishex stets nur gegen die^ Gutsherren willfährig gezeigt. Die Jnteressen der Halbpächter erscheine^ auch darin verwahrlost, daß solche vom Anwerber beliebig jedem andern Pflanzer verhandelt werden dürfen , den die .Ankömmlinge nicht näher.

kennen und gegen den sie also vertragsgemäß auch keine Einwendung erhehen können. Haben sie ihren unbekannten Herrn aber einmal näher.

kennen gelernt, so können sie sich in der Regel nicht mehr von ihm losmachen, indem es heißt, sie haben ihn freiwillig angenommen, wie groß.

auch das Unrecht ist, das ^sie von ihm zu erdulden haben. Von einer Gemeindeorganisation, von allmäiiger Afstmilirung und politischer Gleich-.

stellung der Kolonisten, wie sie in den der ^Einwanderung bedürftigen über^ seeischen^ Ländern zu erfolgen pflegt, war bisher in Brasilien, troz der dor.tigen Anhäufung von Kolonisten und der Reihe von Jahren ihres dortigen.

Aufenthaltes, gar keine Rede , sondern man ließ dieselben brasilianischerseits.

nur zu sehr fühlen ,. daß sie den Einheimischen in jeder Beziehung.

hintangesezt, daß sie - die Republikaner von Haus aus ..- an die Stelle.

der Sklaven getreten seien und sie sich mit einer, allen Mißbräuchen ausgesezten , von Launen und Gunst nicht freien, schwach beaufsichtigten nnd^ .parteiischen Patrimonialherrfchaft, die ihnen von der Landesgefezgebung^ auferlegt ist, begnügen müssen, während freiere, geregeltere und gleich-^ berechtigt^ Zustände geeignet gewesen wären, das Selbstgefühl der Halbpächter zu heben , denselben Anhänglichkeit und Liebe zu ihrem neuen Heimathtande einzuflößen
und der Regierung stets genaue Einficht in die Lage.

der Dinge zu verschaffen. Am meisten sind unzweifelhaft die Protestanten.

hintangesezt , indem deren Ehen von der brasilianischen Gesezgebung nichts als solche anerkannt sind , wodurch vielen schweizerischen Halbpächtern di^

.200

^

^Grundlage einer Menge sehr wichtiger Rechtsverhältnisse .verloren geht und ^ihrer Gewissensfreiheit Eintrag geschieht.

Gleicherweise beginnen die brasilianischen Beamten und Behörden, .solche Mängel der Gesezgel.ung Iind Landesverwaltiing einzusehen nnd auf .Abhilfe Bedacht zu nehmen. So bemerkt der Regieruugsabgeordnete Herr ^ V a l d e t a r o ^ am Schlusse seines, am 10. Januar 1858 dem kais. brasilia.nischen Ministerium des Jnnern erstatteten Berichtes über die HalbpächterKolonien der Provin^ St. Paul unter Anderm: ,,Der Dringlichkeit einer entsprechenden Gesezgebung , die -- indem sie ^.die Kolonisten schüzt, auf der andern Seite auch die Rechte der Pflanzer .,,garantirt, ist allgemein gefühlt und liegt auch im Sinne der Staats.,,verwaltung ; aber es ist meine feste lleberzengung , daß jedes Gefez in .,,dieser Beziehung , so vorsorglich und weise es auch immer sei , unwirksam .,,ist, wenn seine Vollziehung nicht einer Behörde anvertraut wird, der, ...über die Lokalinteressen erhaben , die Oberaufsicht über solche établisse. .,,Inente zusteht, welche von Zeit zu Zeit mit Jurisdiktion auftritt, die ^vorkommenden Fehler bestraft und die zwischen Pflanzern und Kolonisten ,,entstehenden Streitsragen ohne Verzug entscheidet. Der Friedensrichter .^uud der Schiedsrichter, in den Kontrakten hiezu^ bezeichnet, bieten den ^Kolonisten nicht genügende Garantien der Unparteilichkeit und Gerechtig^keit, hauptsächlich jeuen nicht, welche die Landessprache weder verstehen, ^noch sprechen und wenige oder gar keine Verbindungen im Lande haben, ^weil sie nur unter sich verkehren. Auf der andern Seite haben sie auch .,,weder Zeit, noch die Mittel, nach den Städten zu laufen und Gerechtig.,,keit zu fordern, noch weniger können ste sich Advokaten halten, die solches .,,in ihrem Namen thiin.^ Daß die brasilianische Regierung nunmehr auch im Jnnern ihres Landes Konsularagenten , wenn gleich niit sehr beschränkten Befugnissen,

.aus andern Staaten Anläßt, ist hauptsächlich ihrer Einsicht in die hilfs-

.bedürftige Lage der Kolonisten zuzuschreiben ; auch geht aus der Thron.rede, womit der Kaifer am 10. Mai l. J. die brasilianischen Kammern ^eröffnet hat, hervor, daß seine Regierung nicht nur auf den denselben im Jahr 1858 zu Gunsten der Eingewanderten nnd der Landwirtschaft vorgeschlagenen Maßregeln besteht, sondern solche noch weiter ausgedehnt ^wissen will und daß sie ganz wol einsteht , es hange davon die fernere ^Einwanderung ab . die jenem Reiche zu seiner Blüthe unentbehrlich ist.

^Die betreffenden Stellen der neuesten Thronrede lauten nämlich, wie folgt. .

,,Durch Verwendung der Mittel und Hilfsquellen , die von Jhneu .,,zur Verfügung gestellt wurden , hat meine Regierung sich für Aufmnn.,,ter^ng der Einwanderung nüzlicher nnd gewerbsamer Kolonisten bethätigt, ..,,welche dem Mangel an Arbeitskräften abhelfen. unter dem die Landwirth..

.,,schart so sehr leidet. Die Wohlsahrt der Nation hängt von schneller ...Beseitigung dieses Uebelstandes ab, und der Eifer und die Aufmunte-..

^rungen von Seite meiner Regierung werden gewiß alle ihre wohlthätigeu

201 ^Ergebnisse unter der kräftigen. Mitwirkung unserer Landwirthe ^hervor.^ ....bringen. Die ^ntwiklung .der bestehenden Kolonien und die Ansiedlung ....neuer Kolonisten. an Orten, die den Märkten zunächst liegen, s o w i e die ...,,Eröffnung neuer Verkehrswege und die Verbesserung der bereits eröffneten, . ^sind der Gegenstand ihrer Bemühungen gewesen, und werden es serner ...,,sein; es wird aiso ^hreiu lebhaften Wunsche . dieses weitläufige und von ....der ^ Natur so. begünstigte Reich zum Gedeihen ^zu bringen , entsprochen .,,werden. . .... Die öffentliche. Moral und die Zukunft der Kolonisation ex..,,fordern Maßnahmen zur Sicherung der Wirkungen der Ehen, welche durch ^.die bestehende Gesezgebung nicht geregelt sind. .Es ist angemessen, die.

,,.gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte der .Kolonisten und der Grund^eigenthümer genauer und wirksamer zu bestimmen u.nd festzustellen. Die ,,Gesezgebung über die Strafunterfuchnng erheischt einige Verbesserungen, ..welche der persönlichen Freiheit und Sicherheit eine größere Summe von.

^Bürgschaften gewähren, ohne den Grundfäzen der Ordnung und der obxig,,teitlicheu Gewalt zu nahe zu treten.^ Wenn m ..In bedenkt, daß das brasilianische Ministerium des Jnnern ^iber 100.000 Fr. zur .Befreiung der gedrüktesten Halbpächter an die betreffenden Pflanzer ausbezahlt hat, dem schweizerischen Generalkonsulate in ^tio^aneiro sür verschiedene Auslagen und Unkosten, welche dasselbe zu ^Gunsten der gleichen .Haldpächter vorgeschossen hatte, von der dortigen .Regierung im Betrage von weitern 7000 Fr. zurükvergütet wurden und .daß dieselbe außerdem jenen Kolonisten noch die Reise nach einer freien ^Niederlassung besorgt, unter die betreffenden Familien genügendes Land .vertheiit , ihnen anf demselben während der ersten Monate den nothwendig^sten Unterhalt verschafft und noch in neuester Zeit den neugegründeten freien .Kolonien in der Person eines deutschen Jngenieurs einen achtungswerthen ...und thätigen Direktor vorgeht hat. so muß man gestehen, daß sie die ihr ...zu G e b o t^. gestandenen materiellen Hilfsmittel nicht nur zur Hexbeiziehung wiener Kolonisten, sondern auch zur Verbesserung des Looses der bereits in ..fr.uhern Zeiten Eingewanderten benuzt und überhaupt zu deren Gunsten es bei bloßen Worten nicht hat bewenden lassen.

Eine dritte Art von Klagen
sind diejenigen der schweizerischen Halb^ ^achter über Mangel an Gelegenheit zur Benuznng von Religions- und Schulunterricht. Obschon es in der .Provinz St. Paul mehrere Kolonien ^von je 200--300 schweizerischen oder doch größtenteils schweizerischen Be.wohnern gibt., von denen nur sehr wenige der portugiesischen Sprache .^nächtig sind, so ist dort weder ein Geistlicher^ noch ein .^chullehrer sür sie zu finden. Was den portugiesischen katholischen Gottesdienst betrifft, so findet ^derselbe in Städten statt , die wenigstens drei Stunden von den Kolonien entfernt sind.. ^uf diesen werden weder Geistliche noch Lehrer für die Halbpächter gehalten. Noch weniger als die Katholiken hat unter den Ko^.

Monisten die große Zahl von P r o t e s t a n t e n Gelegenheit zn religiöser und kirchlicher Erbauung., bei Taufen. Begräbnissen und Eheeinsegnungen, ^welche das stärkste B..nd des Familienlebens sind und sorties in dasselbe

.202 eingreifen , ist sie stets in der bittersten Verlegenheit, welche diireh Unduld.^ samkeit und verlezende Zumuthungen von Seite der Landesgeistlichkeit noch.^ erhöht wird, obschon die Schweizer beider Konfessionen in den Kolonie^ sehr verträglich gegen einander sind. Wie man aus den unserm Depar^ teInent des Jnnern vorgelegten Briefen ersehen kann, gibt es wenige^

schweizerische Halbpächter, welche es nicht. tief beklagen und schmerzlich^ empfinden, daß sie der Mittel ermangeln, ihre religiösen Bedürfnisse in ge^ wohnter Weife zu befriedigen und ihre Kinder der Verwilderung zu ent^ ziehen. Auf der Kolonie ^bikaba h.rtte der bekannte Kolonist Felix D a ^

vatz Schulunterricht ertheilt gegen eine jährliche Entschädigung von 434,00(^

Reis, woran die Kolonisten 105,000 Reis beisteuerten, während der übrige . Theil der Besoldung vom Hause Vergueiro bestritten wurde. Daneben besorgte er noch die sog. Leichengebete. Allein auch diese Fürsorge wax.

von kurzer Dauer, und die nach der Verdrängung des Hrn. Davatz von einem andern evangelischen Kolonisten (Georg Me^er aus der thurgauischen^ Gemeinde Unterschlatt) übernommenen geistlichen Verrichtungen ließen bei^ der geringern Bildiingsstuse und der pietistischen Richtung desselben noch^ mehr zu wünschen übrig. Weit mehr als das Hans Vergueiro u. Eoinp.

hat sich der Ham^urger^Kolonifationsverein von 1.^49 die Befriedigung der^ religiösen Bedürfnisse seiner Kolonisten angelegen sein lassen, indem derselbe^ aus die Kolonie Donna Franziska frühzeitig passende Geistliche beförderte.^ Als er im Jahr 1853 noch einen evangelischen Prediger deutscher Zung^.

suchte, sicherte er ihm außer dem, was allsällig die betreffenden Kolonisten.

an Gehalt und Gebühren beizutragen geneigt sein würden, von sich aus^.

eine jährliche Besoldung von 800,000 Reis (nach dem U.uwandtungs^ maßstabe von 350 Reis .^ 1 Fr. den Betrag von 2285 Fr. .^1 Rp..

ausmachend), freie Wohnung und freie Benuziing von ^ Morgen Land zu...

Auch der brasilianische Untersuchungsko.nmissär Herr V a l d e t a r o legi.^ großes Gewicht darauf, daß den erwähnten geistigen und moralischen Bedürsnissen der Halbpächter in der Provinz St. ^aul Rechnung getrager...

werde. Jn deni bereits erwähnten Berichte bemerkt er unmittelbar nach^ der daraus angesührten Stelle, die sich auf die Gefezgebung . Gerichts..

^barkeit und Verwaltung bezieht: ,,Außer diesem ist noeh ein Punkt, der durch seine Wichtigkeit^ ,,und seinen bedeutenden Einfluß auf die Einwanderung die Aus.^ ,,merksanikeit der Regierung in hohem Grade anzuregen geeignet ist ^.

^,,ich spreche von der Ausübung des Kultus und von. der religiösen ,,Unterweisung, Der größere Theil der Kolonien ist auf nicht ge-.

,,ringe Distanzen von den Ortschaften entfernt , und in keiner der,,felben wird Gottesdienst abgehalten. Auf diese Weise wächst die^ ,,Jiigend in der Unwissenheit auch nur der ersten Anfangsgründe^ ,,ihrer Religion heran, und es wird felbst den Katholiken so zu^.

,,sagen zur Unmöglichkeit, den Vorschristen der Kirche nachzukom-..

,,nien, während die Protestanten, wie ich insor.nit bin, nicht ein-^ ,,mal einen F.riedhos haben, um ihre Todten zu begraben, e^ ,,müßte denn der der Fazenda sein.^

203 .

Die gleiche Frage in weiterm Sinn in's Auge fassend. , verlangte.

unterm 14. März l. .J. auch die Konferenz der eidg. Stände Zürich, .Bern , Untexwalden ob dem Wa.d, Glarus, ^Schaffhausen, Graubünden ..und Aargau in einer Eingabe an den Bundesrath Vorsorge sür Befrie.

^igung der kirchlichen und Schulbedürfnisse der Kolonisten. ,,Ohne Zweifel .,,(bemerkt fie bei diesem Anlaß) werden Sie mit uns finden, daß zur Zeit ,,einer der größten Uebelftände darin besteht, daß die Kolonisten sich in Deiner ganz isolirten Lage befinden, daß ste namentlich keine Vertrauens,,personen in ihrer Nähe haben . an welche fie fich in ihrer Noth wenden .,,können. und daß sie seit längerer Zeit darauf beschränkt sind, durch briesBliche Mittheilungen nach ihrer. Heimath ihre Beschwerden, Hoffnungen und ...Wünsche auszudrüken.

Dieses fatale Verhältniß ^.hat namentlich zur ^Folge, daß in neuerer Zeit nur wenige Nachrichten, deren Zuverlässigkeit ^nicht verbürgt ist, eingegangen find. und daß deßwegen auch die heimath-

Bliche Regierung sich nicht in der Lage befindet, mit vollständiger Sach.,,kenntniß und gestüzt auf ein^ sichere Grundlage austreten .und handeln zu .,,können. Wir würden es daher für äußerst wünschbar halten, wenn vor ^Allem und mögliehst bald für Beseitigung dieses Uebelstaüdes gesorgt .....würde. Jn der Konferenz war man allgemein darüber einverstanden, daß ...es weitaus am besten und zwekmäßigsten wä^e . wenn ein paar Geistliche .,,verschiedener Konfessionen fich nach den betreffenden Kolonien Brasiliens be.^ .,,geben würden , um einerseits für Pastoral- und^ Unterrichtsbedürfnisse der ,,Kolonisten zu sorgen und andererseits über die Verhältnisse de.selben genaue ,,Kenntniß zu erhalten und zuverlässige Berichte hierüber ertheilen zu kön,,nen. ZunI Mindesten sollten nach dem Dafürhalten der^Konserenz in den .... Koloniebezirken fchweizerische Vizekonsuln aufgestellt werden , welche die ,,Aufgabe hätten, die Jnteressen der Kolonisten zu wahren und zu för- , ,,dern.^ Herr Heinrich D a v i d , feinex Zeit schweizerischer Generalkonsul in RioJaneiro, spricht sich in seinem, auf Begehren unfers Departements des Jn-

nern erstatteten Gutachten, d. d. St. Gallen, 25. April 1859, folgen-

dermaßen über den angeregten Gedanken ans : ,,Von diesen allgemeinen ,,Verhältnissen zur Beantwortung der in Jhrem Schreiben mir gestellten .,,befondern Fragen übergehend., bemerke ich hinsichtlich der Sendung zweier ^,,Geistlichen (eines katholischen und eines reformirten) , daß ich nur wün,,schen kann, es gelange dieser schöne und nüzliche Getanke zu möglichst ,,schleuniger Ausführung.

Die Kolonisten in S. Paulo entbehren der ,,Seelsorge und Schule, und ein Priester. der ihre Sprache versteht, ihre ,,Sitten kennt und der ihnen zumal die Nachricht bringt, das Vaterland ^ ,,habe sie nicht vergessen , wäre von großeni Werthe und würde Großes ,,leisten können. Die Reise würde von Ba^l aus über Havre durch Segel,,schiff nach Rio zirka Fr. 10()0 per Person kosten. Der ^Gehalt dieser ,,.Männer in ihrer dreifachen Wirksamkeit als Seelsorger, Schullehrer iind ,,Vizekonsnln darf bei der ungemeinen Theure in Brasilien nicht unter ,,Fr. 6000. für jeden angeschlagen werden. Zu bemerken ist noch im Jn^

204

^

^

,.teresse des .reformirten Geistlichen . daß er mit der genannten Summe.

,,kaum den Unterhalt einer Familie bestreiten leinte; der von mir genannte ,,Betrag ist jedenfalls das .'..Minimum. ^ Die nationalräthliche Gefchäftsprüfungskommissi on scheint mit einer der.^ artigen Auffassung der Sachlage einverstanden zu sein , indem sie in ihrem neuestenBerichte darüber bemerkt: ,,Es ist auch an eine ernsthaste Verbesserung.

,,dieser Sachlage kaum zu denken, so lange die Kolonisten nicht bestimmte ,,Vertranenspersonen in ihrer Nähe haben, bei denen sie Rath und Schuz, ,,d. h. wenigstens Verwendung .bei den brasilianischen Oberbehörden sich ,,verschaffen können. Wir haben uns aus den Akten überzeugt, daß in ,,dieser Richtung die betheiligten Kantone. dem Bundesrathe bestimmte Vor,,schlage gemacht ha^en, die wol einer nähern Würdigung werth sein ,,dürften...

^ Wenn man auch allseitig darin einverstanden ist, daß den schweizerischen Halbpächtern in der Provinz St. Paul Geistliche, Lehrer oder Vertrauensrnänner verschafft werden sollen, so gehen hingegen die Ansichten über die Art und Weise, auf welche den bedrängten Landsleuten in der übrigen BeziehiIng beizustehen sei, weit auseinander.

Was vorerst die Frage betrifft, ob den mit Gemeinde nnd Staats- .

vvrschüssen nach den Vergueiro. und ähnlichen Kolonien gelangten Aiiswanderern solche Vorschüsse zu erlassen feien , hangt ihre Lösung vom freien Willen der Gläubiger ab. Bis jezt haben sich. feit diese. Frage durch unser Kxeissehreiben v^iu 2. Dezember 1857 in Anregung gekommen, von den Gemeinden, die ain meisten dabei betheiligt sind, sehr wenige zu einein solchen Nachlasse bereit erklärt. Dagegen scheint da. wo noch Zinse gefordert werden. zu deren Nachlaß mehr Geneigtheit vorhanden zu sein, ^da ein solches Opfer .geringer ist. Uebrigens wäre der Erfolg derartiger Verzichtleistungen . wenn d.^rch dieselben eine vollständige Befreiung der schweizerischen Halbpächter von ihren bisherigen ..Gutsherren erzielt werden soll, nach einem Berichte des schweizerischen Generalkonsuls in Rio^Janeixo vom Jahre 1858 (eingelangt am 6. September) auch ni.^t als gesichert zu betrachten, und es sind darüber noch weitere Nachrichten ans Brasilien zu gewärtigen^ indem nähere dießfällige Erkundigungen angeordnet sind. Wesentlicher Vorschub könnte der Erledigung dieser
Frage durch eine Abordnung in obe^n gedachtem Sinne an Ort und Stelle. durch dortige Regulirung der Rechnungsverhäitnisse und durch ^damit in Verbindung zu bringende Unterhandlungen mit den Pflanzern nnd der brasilianischen Re^.

gieriing geleistet werden. Daß die schweizerischen Halbpächter, um die es sich hier handelt, durchgängig eine solche Befreiung wünschen^ darf man indessen nicht behaupten. ^lus ihren Briefen , in fo weit deren von den .Kantonen der Bundesbehörde zu- Einficht mitgetheilt worden sind (70 .an der Zahl aiis den sieben Jahren 1853-1859, während 41 andere ein..

gelangte Briefe ^von schweizerischen Ausgewanderten aus den eilf Jahren l 820, 1824, 1832 und 1852--59 nur von Angesiedelten aus andern Gegenden, .meistens von Kolonisten in Donna F.^anziska herrühren) ergibt sich, daß

20.^ fie im Allgemeinen in 8 Berichten unbestimmt und zweifelhast, in 36 unbefriedigend und in 26. die allen bezeichneten Jahrgängen ohne Unterschied angehören , befriedigend sich über ihre Lage äußern.

Es^ wurde auch in Erwägung gezogen. ob den Halbpächtern und Gemeinden durch Führung eines Prozesses gegen die Pflanzer zu helfen sei.

Herr D a v i d spricht sich darüber in seinem erwähnten Gutachten aus, wie^ folgt: ,,Wie hoch ein Advokat zur Verfechtung der Ansprüche der schwei,,zerischen Kolonisten und der Heimathgemeinden gegenüber dem Verhalten.

,,des Hauses V e r g u e i r o und der andern Pflanzer zu stehen kommen würde,.

,,weiß ich kaum anzugeben; sehr theuer würde der Preis jedenfalls sein^ ,,am Erfolge zweifle ich gänzlich. Der Prozeß müßte in der. heimatliche^ ,,Provinz der Angeklagten geführt werden, wo deren Einfluß übermächtig.

,,und wol schrankenlos ist, wo das Jnteresse. der Reichthuni, die Macht, ,,dann die Verwandtschaft und Parteisarbe .-. ledere beide in Brasilien ,,größexe Motive als vielleicht in irgend einem andern Lande .- wol.eiir.

,,unparteiisches Urtheil zur Unmöglichkeit machen müßte. ^.

Der seit 1856 schwebende, noch unerledigte Prozeß. den die Eidgenossenschaft in Rio Janeiro gegen die Konkursmasse des dort verstorbene^ Konsuls E m e r ^ führt, ermuntert keineswegs zur Betretung des Prozeßweges^ Ebenso wurde in Betracht gezogen, ob die Schweizer in .Brasilien unter den Schnz einer fremden Macht gestellt werden sollen. Die bereite erwähnte Konferenz von 7 hauptsächlich ^beteiligten Ständen bemerkt näiu^.

lichen ihrer Eingabe vom l 4.. Marz l. J. : ,,Wir würden es für eine.^ ,,der wirksamsten Mittel ansehen , wenn di.e schweizerischen Kolonisten i^ ,,Brasilien unter den...Schnz einer befreundeten Seemacht, z. B. der Ver..

,,einigten Staaten von Nordamerika, gestellt werden könnten, gleich wie die ,,Schweizer im Orient unter vem Schuze befreundeter Großmächte stehen.^ Es darf aber dabei Mehreres, was dagegen Bedenken erwekt, nicht übersehe^ werden. Jm Orient hat die Eidgenossenschaft keinen Vertreter ; in Brasilien hat sie solche, und zwar schon lange. Es würde daher ihre Unterordnung unter eine fremde Macht einerseits als Beweis eigener Schwäche,..

andererseits ihr Auftreten ^durch da.... Mittel einer Seemacht als eine Be^.

drohung Brasiliens erscheinen , die Anstoß erregen und der kaiserlichen Re-

gierung die Bereitwilligkeit benehmen könnte^ der Schweiz möglichst weit

entgegenzukommen. .Sodann fragt es sieh, . o b wirklich eine Seemacht z^ finden wäre, die den ihr zugedrehten .Auftrag übernehmen mürde. Wenigstens^ die Vereinigten Staaten Nordamerika'^ haben kein Jnteresse , die Auswanderung naeh Brasilien zu unterstüzen und ihre friedlichen Handelsund Verkehrsbeziehungen zu Brasilien den dahin eingewanderten Europäer^ zum Opfer .zu bringen. Wie hoch e.n solcher Auftrag bis zu seiner voll^ ständigen Ausführung die Schweiz ..u stehen käme , kann ebenfalls nieht ermessen werden.

Größere Beachtung. scheint uns ein anderer Vorschlag der gedachten Konferenz zu verdienen. Diese schließt nämlich dem so eben erwähnten noch folgenden an: ,,Ferner würden wir es für höchst zwekmäßig halten, wenn

^06 .^vou Seite des hohen Bundesrathes mit denjenigen Regierungen deutscher .,,Staaten, von welchen Angehörige steh auf brasilianischen Kolonien in.

.,,ähnlicher Lage wie die schweizerischen befinden, Unterhandlungen über ge^ ^.meinsame, gegen Brasilien zu ergreisende Maßregeln (z. B. ein Auswan.^derungsverbot^ angeknüpft und wo möglieh hierüber. mit denselben ein ..,,Einverständniß getroffen würde. Jn lezterer Beziehung ist zu bemerken, .,,daß in der deutschen Presse schon seit geraumer Zeit mehrfache Klagen ..,,über Ausbeutung deutscher Kolonisten in Brasilien laut geworden sind, .....daß mehrere deutsche Regierungen sich mit der Frage ,^ was gegen Bra^,,filien zu thun sei, befassen und daß einzelne derselben in dieser Richtung ,,bereits Schrittt. gethan haben, z. B. diejenige von Bauern, welche in.

..,,jüngster Zeit die Auswanderung verboten hat.^ Die in Brasilien eingewanderten Kolonisten sind meistens aus Frank.reich, der Schweiz, aus Deutschland (befonders aus dem nördlichen^, aus ^Portugal und Belgien.; die Halbpächter, in so weit fie nicht aus Brasilien .selbst stammen. gehören lediglich den vier leztern europäischen Staaten an.

Das Departement des Jnnern hat nicht ermangelt, über die einschlägigen Maßregeln und Absichten der dentfchen Staaten nähere Erkundigungen ein-

.zuziehen. Aus den daherig^n Mittbeilungen vom Juni 1858 bis Juni 1859

ergibt sich über den dortigen Stand der Dinge Folgendes:

Bisher hat weder der deutsche Bund , noch irgend ein einzelner deutscher .

Staat feinen Angehörigen verboten, nach Brasilien oder nach dessen HalbpachtKolonien auszuwandern; ^ w o l aber hat die großherzogliche Regierung von Hessen den AnswanderungsageIIten die Beförderung nach Brasilien untersagt^und vor der Auswanderung dahin gewarnt. Ein derartiges Verbot hat auch Sachfen.^Eoburg-Gotha erlassen. Preußen ertheilt dein Vernehmen nach keine Konzessionen mehr zur Beförderung Auswanderung^ .lustiger nach Brasilien^ seitdem das Haus der Abgeordneten. welches sieb am 24. April 1858 mit der traurigen Lage der deutschen und ^schweizerischen Halbpächter in Brasilien beschädigte,^ eine darauf bezügliche Beschwerde und Petition mit großer Mehrheit der Regierung znr Berüksichtigung überwiesen ^hat. Auf bloße Warnungen haben sich die Regierungen von Hannover, .Reuß - Greiz , Schwarzburg - Rudolstadt , Sachsen -Weimar- Eisenach^ nnd Sachsen-Meiningen beschränkt^ Jndessen nehmen die Ineisten diefer Staaten, so wie auch das Königreich Sachfen, das Großherzogthum Baden und selbst der deutsche Bund ein ..mehr oder weniger lebhaftes Jnteresse an der.Art und Weise, wie^ die Frage der Auswanderung nach Brasilien geregelt ..wird. Einige wünschen sogar darüber nähere Mittheilnngen von der Schweiz; .andere haben sich veranlaßt gesunden, aus direktem Wege oder durch Ver....iitt.lung Preußens über das Loos ihrer Angehörigen in Brasilien genauere Erkundigungen einzuziehen, wobei es sich, z. B. hinsichtlich der Ausgewanderten aus Meklenburg^Schwerin nnd Sachfen^Eobnrg-Gotha, denn auch

bestätigt hat, daß die Lage der Halbpächter in Brasilien allerdings zum Theil eine sehr traurige ist.

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.207

ltebrigens Scheint uns, bei ein.er .Verbindung mit deutschen Staaten, namentlich mit Preußen, oder allfällig auch mit Frankreich, zu gemeinsamem Vorgehen gegenüber Brasilien s... i. in erster Linie und als Hanptzielpe.nkt nicht sowol eine gänzliche Verhinderung der Auswanderung nach Brasilien . die .-- was die Schw.eiz betrifft - ohnehin .bereits fast gänzlich aufgehört hat, als vielmehr die Verbesserung der Lage der Ausgewanderten und entsprechende übereinstimmende Verwendung bei der brastiiansehen Regierung ins Auge zii fassen.

Vor Allem aber darf, wie uns scheint, mit der Rükvergütiing der Summen nicht. läng.er gezögert werden, welche theils Herr Heinrich David.

während dessen Amtsverwaltung in Rio^Janeiro, theils die dortige schwel zerische philanthropische Gesellschaft für Versezung schweizerischer Halbpächter an den Mueur^ beim ^Beginn des. Jahres 1858 ausgelegt hat. Herr David mußte nämlich. als er noch schweizerischer Generalkonsul war, sieh .der 35 schweizerischen Landsleute, welche Herr Vergueiro wegen ihrer Klagen willkürlich und gewältthätig aus seinen Kolonien verstoßen hatte, an..

nehmen, wenn sie nicht in Santos, wo sie, ailer Hilfsmittel entbehrend, nachher angelangt waren, im Elende verkommen sollten. Zum Zweke ihrer Unterbringung bei der Kompagnie des Mueurv mußte er dieselben nach RioJaneiro befördern lassen, was ihm eine Auslage von 592,000 Reis oder (350 Reis ..zu Fr. 1 nach dein damaligen Kurse) ^r. 1691. 42 verursachte, wie es aus seinein, unterm 8. März 1858 an uns gerichteten Schreiben zu ersehen ist. Die betreffenden 35 Personen bilden 9 Familien, welche seiner Zeit vom Auswanderungsagenten E. v^. Paravieini in .Zürich ans den Kan..

tonen Zürich, Glarus, Freiburg, Graubünden und ^largau mit Halbpachtverträgen des Haufes Vergueiro und Komp. nach Brasilien befördert worden sind. Die betreffenden Kantone haben sieh'bisher eben so wenig zu einer Vergütung dieser Summe, als zur Rükerstattung der Fr. 291 1 . 5^ herbeigelassen, die bei einem frühern Anlasse für die schweizerischen Halbpächter vom schwei..

zerischen Generalkonsulate ausgelegt werden mußten und ihm fodann ^am 18. Februar 1858 von der Bundeskasse vergütet worden sind. ^ie verlangten .nämlich, daß ihnen diese Beträge bis zum ...iustrag der Sache vorgeschossen werden.

.^ Eben so hat die schweizerische philanthropische
Gesellschaft in RioJaneiro, laut einer Depesche des dortigen schweizerischen Generalkonsulates vom 14. Mäxz 1858, für die vom Answandernngsagenten Fr. J. Bu.^ hölzer .. Studhaltex und von Steininann und Komp. zur Gründung einer Kolonie Santa Luiza verlokten Luzerner, bis dieselben in Ermanglung anderweitiger Uebernahnie bei der Kompagnie ^.es Mneurr^ untergebracht werden konnten, 741,740 Reis ausgelegt, ^ wobei sie jedoch auf Rük^ erstattnng von 308.000 Reis verzichtet und demnach ihre Forderung auf 433,740 Reis, also auf Fr. 1239.

26 beschränkt.

Unsers Wissens ist noch keine . Rükerstattung dieses Vorschusses de.r genannten

Gesellschaft erfolgt. da der Agent, auf dem die Haftpflicht beruht, nicht auszumitteln war. Die schweizerische philanthropische Gesellschaft in Rio.. .

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XI.

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^Janeiro wurde überhaupt durch die Hilfsbedürftigkeit und die ^oth ^.hwe..^zerischer Landsleute in Brasilien so sehr in Anspruch genommen, daß sie schon im Jahr .1857, troz der beträchtlichen Erhöhung der Jahresbeiträge ihrer Mitglieder, ihr ^Kapitalvermögen angreifen ^und um l .579,700 Reis, ...^ Fr. 45 l 3. 43 vermindern mußte. Um so befchränkter sind' natürlich die Hitfsmittel, welche ihr für fernere Unterstüznngen zu Gebote stehen.

Es dürste daher zwekmäßig sein. ihr auch diese Fr. 4513. 43 zurük zu

erstatten, wodnrch ihrer löblichen,.. uueigennüzigen und einsichtsvollen Wirksamkeit eine nicht unverdiente Aufmunterung zu Theil würde.

Die Hanptaus^abe, wenn für die Zukunft der schweizerischen Kolonisten in Brasilien etwas i^rklekliches gethan werden will, wird jedoch in einer Abordnung nach jenem Lande bestehen. Ob dazu nur e i n e Person ausersehen ^merden soll, oder m e h r e r e , und zwar aus der Zahl der Geistlichen oder der S t a a t s m ä n n e r , dieß hangt von so mancherlei Uniständen,. namentlich von der zu Gebot stehenden Auswahl geeigneter .Persönlichkeiten und vom Ergebniß der Unterhandlungen mit andern betheiligten Staaten ab, daß wir noch nicht im Falle sind, uns jezt schon bestimmt darüber ansznfprechen. Wir legen nämlich nicht wenig Gewicht darauf, daß über die fragliche Sendung nach Brasilien zur Erzielung einer bessern Lage der dortigen Kolonisten eine Verständigung angebahnt und wo möglich aus eine erfolgreiche Art herbeigeführt werde. Zu dem Zweke gedenken wir uns, wenn einmal die erforderlichen finanziellen Mittel fchweizerischerseits dafür vorhanden sind , zunächst an Preußen und dann an die übrigen bei der Sache betheiligten deutschen Regierungen zu wenden. Man

würde denselben eröffnen, daß die Schweiz in Bezug auf das Schiksal der

Kolonisten in Brasilien vorzugehen und zu einer dießfälligen Abordnung dahin entschlossen sei, und daß nian zu vornehmen wünsche, ob und .was dortfeits in Sachen in lezter Zeit gethan worden sei oder gethan werde, und ob vielleicht ein gemeinsames Vorgehen möglich und ^wirksam wäre.

Wie hoch nun die kosten einer Sendung nach Brasilien, deren Aufgabe möglicherweise auch aus die Regelung der Rechnungsverhältnisse in den betreffenden vielen Kolonien, auf Reisen dahin, auf Unteihandlungen mit den dortigen Pflanzern und aus Untersuchung .anderwärts angebotener brasilianischer Ländereien auszudehnen wäre, der Schweiz zu stehen kämen, kann zum Voraus nicht genau bestimmt werden. ^Jmnierhin darf aber für eine so außerordentliche Abordnung in ein fernes Land, wo fast alle Lebensbedürfnisse sehr hoch im Preise stehen, an einen kaiserlichen Hof, der in den wichtigsten Beziehungen der Mitwirkung der Kammern bedarf, in Berechtigung der weiten Hin.. und Herreise und der Möglichkeit eines längern Aufenthaltes kein gewöhnlicher Maßstab der Kosten gelegt werden.

Der für's laufende Jahr vorhandene einschlägige Budgetkredit des Auswanderungswesens würde aber nicht einmal für die Rükerstattung der be^ zeichneten Vorschüsse, geschweige denn für die fragliche Sendung ausreichen., Er besteht bekanntlich aus Fr. 24,000, über weiche schon bei seiner Fes^.

se'.ung größtenteils, und zwar wie folgt, verfügt wurde:

^ 1) Für die schweiz. Konsulate in Havre und Rio Janeiro je Fr. 5000 ....:.::.

^

2)

.,,

,,

..

^

Fr. 10.000

,, New^ork und New-Or..

leaIis je Fr. 6000 ^ Als niuthinaßlicher Beitrag für die schweizerische Wohl.^

thätigkeitsgesellschaft in New-^ork und für die schweizerische philanthropische Gesellschast in Rio-Janeiro wurde ferner mit

Rülslcht anf frühere Vorgänge je Fr. 750, zusammen

,, 12,000 ..

1,500

,,

5 0 0

angenommen, so daß nur eine sehr geringe Summe keine ge.aauer anzugebende Zwekbestimniung hatte, nänilich die Summe v o n

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zusammen Fr. 24,000 Faßt man die unter Vorbehalt des Rükgriffs gegen die betreffenden Kantone provisorisch aus der Bundeskasse a. Herrn David zurükzuerstattenden Vorschüsse von . Fr. 1,691. 42 .... der schweizerischen philanthropischen Gesellschaft in Rio.Janeiro zu vergütenden Vorschüsse von . .

,. 1.239. 2^ so wie die ebenfalls anznenwfehlende Rükerstattung des verausgabten Kapitals dieser leztern Gesellschaft im Betrag

von

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ins Aiige, und gewährt man für die Kosten einer Ab.ordnung Irach Brasilien einen einigermaßen al^ ersolgreich zu betrachtenden Spielraum mit Fr. 16,000 bis

....

4,513.

43

,, 17.000.

-

so wäre im Ganzen ein Nachtragskredit von . . . Fr. 24,444. 11 oder in runder Zahl von Fr. 24.000 erforderlich.

Wie es sich von selbst versteht/würden wir seiner Zeit nicht ermangeln, die fragliche Abordnung mit den nöthigen Jnstruktionen zu versehen.

Nach dieser Auseinandersezung erlauben wir uns, den Antrag zu stellen :

Es sei für das Jahr^1859 ein nachträglicher Kredit von Fr. 24,000

behufs Verwendung zum Schuze der schweizerischen Kolonisten in Brasilien zu bewilligen.

.

.

.

, Uebri.zens benuzen wir ^diesen Anlaß, zeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 25. Juni

Sie,

Tit., unserer ausge..

^ ^

1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes ,

Der Bundesprästdent : Stämpsli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft;

Schieß.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Auswanderung nach Brasilien. (Vom 11. Juli 1859.)

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Bundesblatt

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Jahr

1859

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.07.1859

Date Data Seite

194-209

Page Pagina Ref. No

10 002 813

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