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schweizerisches Bundesblatt XI. Jahrgang. Il.

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Nr. 58.

3. Dezember 1859.

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(vom ....4. November 1859.)

Jn seiner Depesche vom 18. dieß macht der schweizerische Abgeordnete in Neapel, Herr Latour, die Mittheilung, daß ihm vom Verwaltungsweg des 1l. ehemaligen Schweizerregiments 20 Abschiede und eine Reihe anderer .Dokumente für Soldaten des genannten Regiments zugestellt worden seien, .wobei er ähnliche Schriften vom ..V. Regiment in Aussicht stellt, welche mit denjenigen des II. Regiments von Neapel versandt werden dürsten.

.Um Reklamationen zu verhindern, stnd hievon die betreffenden KantonsRegierungen zur Mittheilung an ihre Angehörigen in KenI.tniß gesezt .worden.

(Vom 25. November 1859.)

Zum Poftkommis in Zürich wu-d. definitiv ernannt: Herr. Jakob .Siegrist von Kreuzlingen , Kts. Thurgau bisheriger Postgehilse bei .der

Fahrpostexpedition in Zürich.

Auf den Bericht des Post- uud Baudeparternents über die Noth...

wendigkeit .der Errichtung neuer Telegraphistensteilen hat der Bundesrath beschlossen: Es feien für die umbenannten Hauptbüreaux grundsäzlich 21 neue Telegraphistenstellen zu kreireu, nämlich: für Bafel 3, Bellinzona 1, Bern 2, Chaux-de-Fonds 1, Ehur l, Genf 2, Lausanne 2, Luzern i, Olten 1..

Romanshorn 1, St. Galleu 2, Vivis 1, Zürich 3.

Bundesblatt. Jahrg. .X l . Bb. II.

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.^94 Die Festsezung der Gehalte für diese stellen, so wie deren Ans..

Schreibung zur Besezung habe ^ jedesmal aus speziellen Vorschlag des Departements durch den Bundesrath zu erfolgen.

Von der Eröffnung der Tit. StandeskoInmisfion des Kantons Glarus.

^aß der dortige .Landrath am 18. dieß den nachträglichen Beitritt zu zwei eidgenössischen Konkordaten beschlossen, nämlich: Zum Konkordat,

betreffend Konkursrecht

in F.illimeutsfällen vom

15. Juni I804, bestätigt den 8. Juli 18l 8 (alte offiz. Saminl. I, 284), so weit dasselbe noch gültig ist, und zum Konkordat, betreffend Effekten eines Falliten, die als Pfand .in Kreditorshänden in einem andern Kanton liegen, vom 7. Juni 1810..

bestätigt den 8. Juli 1818 (alte osfiz. Samml. l, 285), .wurden. die Kantone, mit Ausnahme von Schw^z und Appenzell J. Rh.^ .die den erwähnten Konkordaten bis jezt nicht beigetreten find, zur ge..

fälligen Vormerkung in Kenntniß gesezt.

(Vom 29. November 1859.)

Zufolge der Anzeige der Regierung des Kantons Luzern vom 28. dieses ^Monats .ist anI 20. des gleichen Monats an die Stelle des Herrn Alois Kopp von ^bikon, im .^11. eidgenössischen Wahlkreis, Herr Vinzenz Fischer ..von Luzern zum Mitglied des Nationalrathes gewählt worden.

Ju der bekannten Würz.schen Erbschaftssaehe macht der schweizerische Konsul in Amsterdam die Mittheilung . daß eine Untersuchung der Angelegenheit mit den Herren Abgeordneten von Solothnrn stattgefunden habe, und daß nun die Sache, wie aus dein einbegleiteten Verbalprozesse zu ersehen sei, als vollständig erledigt betrachtet werden könne, da sich aus den Dokumenten der WaisenkanImer ergebe, daß besagter Nachlaß nie mehr als 50.000 Giilden betragen habe, welcher den rechtmäßigen Erben aushingegeben worden sei und durchaus nichts mehr bestehe, worüber Rechnung oder Aufschluß zu geben wäre.

Auf eine dießsäi.lige Beschwerde über mangelhast ansgesührte An.schlüsse in Biel ..wischen den Danimpfbooten und der Eisenbahn, giebt das Post- und Baudepartement den Ausschluß, daß durch die Eröffnung ^der Eisenbahn von .^verdon nach Landeron die Verbindung zwischen deu

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....eid^eitigeu Eisenbahnzügen nunmehr regelmäßig und sicher stattfinden ..könne und die gerügten Uebelstände fich nicht mehr wiederholen werden.

...

Das PostdeparteInent wurde .auf seinen Antrag ermächtigt, vo..^ 1. Januar 1860 an den Postkurs B e c k e n r i e d - G ^ s w ^ l während der .Dauer der Wintermonate und künftig vom 1. November bis 30. April .bis nach Lungern auszudehnen.

Der Bundesrath hat in der Beschwerde tesstnischer Bürger. betreffend .die in den Versammlungen vom 13. Februar 1859 stattgehabten Wahlen folgenden Beschluß gefaßt :

D e r sch w e i z er i sch e B u nd es r at h , nach Einficht der Akten über die streitigen Wahlen der Tessiner-Bürger .vom 13. Februar 1859, nach Anhörung Justizdepartementes ,

und Prüfung eines Berichtes und Antrages des

in Anwendung der Art. 5, 90, Ziffer 2 und 3 der Bundesver.fassung und des Art. 32 der Kantonsverfaffung von Tesfin,

.beschließt: 1. Das erste Rechtsbegehren der Rekurrenten um Aufhebung aller Wahlen vom 13. Februar 1859 wegen Verlezung des Wahlgesezes vom 30. November 1843 wird abgewiesen.

2. Das zweite Rechtsbegehren um Aufhebung. der Beschlüsse des Großen Rathes über die Wahlen vom 13. Februar in den Wahlkreisen Faido, Giornieo, Eastro, Malvaglia, Tesserete, Breno, Sessa, Magliasina, Earona, Sonvieo und Maggia aus dem Grunde der Jnkompetenz des Großen Rathes wird abgewiesen.

3. Auf die neuen Wahlen vom 29. Mai und l 2. Juni 1859 in den Kreisen Earona, Breno, Maggia, Giornieo und Sonvieo und deren Genehmigung durch den Großen Rath ist nicht einzutreten.

4. Die vom Großen Rath kassirten Wahlen in den Kreisen Faido, Eastro, Maivaglia. Tesserete, Sessa und Magliasina bleiben aufgehoben.

5. Die vom Großen Rath anerkannten Wahlen in den Kreisen Faido, Eastro, Malvaglia, Tesserete und Magliasina werden ebenfalls aufgehoben mit Ausnahme derjenigen, welche in beiden Versammlungen dieser Kreise aus die gleichen Perfonen fielen; dagegen wird die Beschwerde.

betre.ffend die im Kreise Sessa genehmigten Wahlen abgewiesen.

.^96 6.

Ueber das Begehren, zu den neuen Wahlverhandlungen eidge..'

.^ssische Kommissarien abzuordnen, behält fich der Bundesrath spätere .Entscheidung vor.

Also beschloffen, B e r n . den 29. November 18^9.

JnI

Namen des schweiz. Bundesrathes ^ Der Bundespräsident..

Stämpsii.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft..

^chie^.

(Vom 30. Novembe... 1859.)

Das Post- und Baudepartement wurde ermächtigt, für die Dauer der Winterfahrtordnung der Westbahnlinie V^lleneuve..Bex^. zwischen Lau.sanue und Vivis einen Briefkourier zu erstellen.

Zum Posthalter und Briefträger in Schinerikon wurde in Erfezung des Herrn Bernhard Kriech gewählt: Herr Joseph Urban Kriech, von und iu Schmerikon.

alt-Gemeindeanimann und Salzfaktor

^ (Vom 2. Dezember 1859.)

Zum ernannt:

ersten Sekretär des eidgenössischen Militärdepartements wurde

Herr Major Joachim Feiß, von Alt St. Johann, bisheriger Sekretär

^des st. gallischen Militärdepartements, in St. Gallen.

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03.12.1859

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