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Aus den Verhandlungen des seherischen Bundesrathes.

(Vom 8. Juni 185..).)

Der Bundesrath hat sein Militärdepartement ermächtigt, von der znr lll. Division gehörenden Sappeurkompagnie Nr. l (Waadt) und von der Guidenkonipagnie Nr. 5 (Graubiindeni sueeessive die gutfindende Zahl der Mannschaft in Dienst zu berufen.

(Vom 10. Juni 1859.)

Der bisherige Büreauchef der Fahrpostexpedition in Z ü r i c h ist wegen Veruntreuung aus dein Postdienste entlassen und den kantonalen Behörden zu strafrechtlicher Behandlung verzeigt worden.

Mit Rükstcht ans die gegenwärtigen Umstände hat der Bundesrath von den im Felde stehenden eidg. Truppen entlassen :

(am 13. Juni 1859) Die Truppen im Kanton Wallis (so weit dieselben nicht noch bereits begonuene Befestigungsarbeiten zu vollenden haben) und den Stab der

lll. Division;

die Truppen des Aufgebots vom 24. April d. J., nämlich : das Bataillon Nr. 65 von Graubünden ; .

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...

,, Halbbataillon ,,

8

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T e s s i n ;

75 ,, Uri;

die Scharfschüzenkompagnie Nr. 45 von Tesfin;

(am 15. Juni 1859) Die unterm 26. April abhin aufgebotenen Truppen : das Bataillon Nr. 9 von Zürich ; ..

,, ,, 60 ,, Bern; ... Halbbataillon ... 77 ,, Zug .

die Scharfschüzenkompagnie Nr. 35 von Zürich; .

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,, 6

..

..

30

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Batterie Nr. 21 von Tessin.

Die Divisionskommandanten sind voin Bundesrathe beauftragt worden, den entlassenen Truppen den Dank für ihre dem Vaterlande geleisteten Dienste auszusprechen.

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(.^om 15. Juui 1859.)

Mit Note vom 13. dieß machte die K. Sardinische Gesandtschaft dem Bundesrathe die Mittheilung, daß der bei Anlaß der Kriegserklärung auf die österreichischen . in sardinischen Häfen befindlichen Schiffe gelegte E m b a r g o (Beschlag) wieder aufgehoben worden fei, und daß S t e i n e k o h l e n nicht als Contrebande betrachtet werden.

Der Bundesrath beschloß, das Gesuch der Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen um Verlängerung des Termins für den Beginn der Erdarbeiten au der Bözberg ^ Eisenbahn bei der nächsten Bundesversammlung ^zu befürworten.

Der Bundesrath ermächtigte sein Post- und Baudeparteme.nt, im Postwefen folgende Anordnungen zu treffen : . ^

(am 13. Juni l859) 1) zwischen Langnau und B u r g d o r f vom 1. Juli d. J. an einen zweiten Postknrs zu erstellen; 2) vom 15. dieses Monats an den derinaligen Postkurs zwischen Langenthal und Zell bis nach Willisau auszudehnen; 3) vom 1. September nächstkünftig an den Postkurs S o l o t h u r n Schönbühl, anstatt über Biberist, über K r i e g s t e t t e n und Uzenstorf nach Bätterkinden und Schönbühl zu leiten, und den bisherigen Postkurs Solothurn.-Kirchberg-Burgdorf auf die Streke U z e u s t o r f -

Kixchberg-Burgdorf zu beschränken; (am 17. Juni 1859)

vom 1. Juli nächstkünftig an einen täglichen Postkurs Schwanden und Elm zu erstellen.

zwischen

(Vom 17. Juni .1859.)

Der Bundesrath hat die nachstehenden zwei Stabssekretäre auf ihreu Wunsch hin entlassen: Herrn Karl Rudolf V o l z, von und in Bern.

,, J. Albert Eurti, von Rappersweil.. in St. Gallen.

An die Einnehnierstelle bei der Nebenzollstätte Les P r e l a t s (Bern) ist Frau Josephine M e r a t , Witwe des verstorbenen Zolleinnehmers, ge..

wählt worden.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1859

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27

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18.06.1859

Date Data Seite

732-733

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10 002 780

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