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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Kantonale Gesetze über Familienzulagen Textausgabe vom 1. April 1987 Die Sammlung ist in einem Ringordner mit Griffregister enthalten und umfasst eine Übersicht über die Grundzüge der kantonalen Familienzulagenordnungen mit den Ansätzen aller Zulagen sowie den Wortlaut aller kantonalen Erlasse über Familienzulagen, Die Gesetzesänderungen werden den Bezügern des Hauptwerkes durch jährliche Nachträge automatisch zugestellt.

Zweisprachig deutsch/französisch, Bestellnummer 318.801 df Preis der Gesamtausgabe (inkl. Nachträge 6-11): Fr. 93.Nachträge 1-5 im Stammwerk integriert Bisher erschienene Nachträge: -

Nachtrag 6, Nachtrag 7, Nachtrag 8, Nachtrag 9, Nachtrag 10, Nachtrag 11, Nachtrag 12,

Stand Stand Stand Stand Stand Stand Stand

I.April 1988, 1. April 1989, 1. April 1990, 1.Juli 1991, 1. April 1992, 1. April 1993, 1. April 1994,

Bestell-Nr.

Fr. 14.-- Fr. 12.-- Fr. 18.-- Fr. 22.-- Fr. 10.50 Fr. 27.-- Fr. 18.--

318.801. 6 df 318.801. 7 df 318.801. 8 df 318.801. 9 df 318.801.10 df 318.801.11 df 318.801.12 df

Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zu richten.

[13]

1906

Die Schweizerische Bundeskanzlei veröffentlicht:

Abkürzungsverzeichnis der Titel der Bundeserlasse Stand am I.Juli 1993 Das Abkürzungsverzeichnis 1993 der Titel der Bundeserlasse löst das Abkürzungsverzeichnis aus dem Jahr 1976 ab. Das neue, dreisprachige (d, f, i) Verzeichnis beschränkt sich auf die Abkürzungen der Erlasstitel des Bundesrechts; auf die Aufnahme weiterer Abkürzungen (andere Publikationen, Dienststellen und internationale Organisationen) wurde verzichtet.

Stichtag für die Aufnahme in das Verzeichnis war der 1. Juli 1993. Das Verzeichnis enthält somit die Titel aller geltenden Bundeserlasse, die bis zu diesem Datum in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht worden sind.

Die Sektion Terminologie der Zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei führt das Abkürzungsverzeichnis, das zukünftig in regelmässigen Abständen veröffentlicht werden soll, auf der zentralen Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung (TERMDAT) laufend nach.

Preis Fr. 13.Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Sektion Vertrieb, 3000 Bern, zu richten.

[3] Bewährtes fortzusetzen gehört zum Sinn der Tradition: die periodische Veröffentlichung von rechtskräftigen «Entscheidungen schweizerischer Gerichle in privaten Versicherungsstreitigkeiten» ist eine Dienstleistung, die wir praktisch seit Bestehen des Amtes erbringen. Sie erhalten so eine Übersicht über sämtliche Entscheide aller schweizerischen Gerichte in vcrsicherungsrechtlichen Streitigkeiten. Ihre Anzahl hat in den vergangenen Jahren stets zugenommen. Die Beibehaltung dieser Tradition ist bestimmt auch für Sie von Nutzen.

Der im Sommer 1993 erschienene Band XVIII enthält, meist in verkürzter Form, die Tatbestände von Urteilen der Jahre 1990 und 7997 in der jeweiligen Originalsprache; die Urteilsbegründungen hingegen sind zur Hauptsache wörtlich aufgenommen worden. Jeder Entscheid wird durch eine kurze, dreisprachige Zusammenfassung eingeleitet. Ein Gesetzes- und ein Gerichtsregister, ein Register der Versicherungszweige sowie ein alphabetisches dreisprachiges Sachregister erleichtern Ihnen ausserdem die Handhabung.

Dürfen wir Sie noch speziell darauf aufmerksam machen, dass es uns ein Anliegen ist, den Rhythmus der Herausgabe den Erfordernissen der Praxis anzupassen: die Sammlung erscheint deshalb seit 1989 (Band XVI) alle zwei Jahre und ist
somit stets aktuell.

Mit einem Abonnement der Sammlung sichern Sie sich eine lückenlose Übersicht der schweizerischen Rechtsprechung im Gebiet des privaten Versicherungswesens.

Bestellungen sind schriftlich (Einzelnummern oder für Abonnemente) an die EDMZ, 3000 Bern, zu richten.

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1907

Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften heraus. Das Werk enthält I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen für Erbschaftsund Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus andern Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten, Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt.

Der Preis für das fünfbändige Werk beträgt Fr. 190Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten.

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Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten Die Loseblatt-Sammlung wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegeben und enthält: - Allgemeiner Teil: Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen, die Ausführungsvorschriften, die staatsvertraglichen Begrenzungen der ausländischen Steuern und die Entlastungen von den schweizerischen Steuern (namentlich die pauschale Steueranrechnung) sowie eine Kurzdarstellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuerentlastungen.

- Die Entlastungen in den einzelnen Vertragsstaaten: Übersichten sowie Formulare und Merkblätter in der Originalsprache mit Übersetzung.

- Anhang: Übersicht über die Entlastungen von den schweizerischen Steuern von Dividenden und Zinsen, die von in Vertragsstaaten ansässigen Personen verlangt werden können.

Preis der Sammlung Fr. 77.-- Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten.

[5] 1908

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1994

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.10.1994

Date Data Seite

1906-1908

Page Pagina Ref. No

10 053 201

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.