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94.031

Botschaft Über militärische Bauten (Bauprogramm 1994)

vom 23. März 1994

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Bauten (Bauprogramm 1994) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. März 1994

1994-161

Im Namen des Schweizerischen Bundcsrates Der Bundespräsident: Stich Der Bandeskanzler: Couchepin

27 Bimdesblatt 146. Jahrgang. Bd. D

569

Uebersicht Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1994) beantragt der Bundesrat die folgenden Verpflichtungskredite:

Fr.

Militärische Bauten davon:

193 480 000

- Kampf- und Führungsbauten

11 000 000

- Bauten für die Logistik

70050000

- Bauten für die Ausbildung

92 470 000

- Bauten für die Rüstungstechnik

12960000

- Diverse Bauten Zusatzkredite zu früher bewilligten Vorhaben Total der Verpflichtungskredite

Fr.

7000000 2 000 000 195 480 000

Die Zahlungen für diese Bauvorhaben gehen zu Lasten der Rubrik 511.3200.009, Bauten, des Eidgenössischen Müitärdeparteraentes.

570

Verzeichnis der neuen Verpflichtungskredite für militärische Bauten

Fr.

Kampf- und Führungsbauten - Sammelkredit für die Werterhaltung der Führungsrnfrastruktur und der Kampfbauten

11 000 000

Bauten für die Logistik - Bauten für das Kampfflugzeug FA-18, l. Etappe

39 650 000

- Samen, Eidgenössisches Zeughaus; Neubau einer Reparatur-Werkstatt-Halle, einer Tankanlage und Sanierung des Stammbetriebes

19 000 000

- Rümlang; Erwerb von Liegenschaften und bauliche Anpassungen für das Flughafen Bataillon 42

11 400 000

Bauten für die Ausbildung - Payerne, Militärflugplatz; Bau eines Simulator-Gebäudes zum FA-18

22 700 000

- Brigels, Fliegerabwehrschiessplatz; Neubauten für die Ausbildung an der FliegerabwehrLenkwaffe STINGER

22 770 000

- Hinterrhein, Panzerschiessplatz; Verbesserung der Schiessplatzinfrastruktur, 1. Etappe

15 000 000

- Frauenfeld, Waffenplatz; Ausbau für die mechanisierte Artillerie im Auenfeld, 3. Etappe

17 000 000

- Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften

15 000 000

Bauten für die Rüstungstechnik - Spiez; Umnutzung des Artillerie- und Festungswerks Hondrich in eine Munitionsspreng- und Messanlage

12 960 000

Diverse Bauten - Sammelkredit für die Sanierung von Pachtgütern auf Waffen- und Schiessplätzen

7 000 000

Total militänsche Bauten

193480000

571

Botschaft I

Allgemeines

II

Die militärischen Bauten im Armeeleitbild 95

Das Armeeleitbild 95 (BB1 1992 I 850) ist der langjährige Bezugsrahmen für die künftige Gestaltung der Armee und enthält insbesondere die folgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen für die militärischen Bauten.

Die heute bestehende bauliche Infrastruktur in den Bereichen Kampf, Führung, Logistik und Ausbildung ist auf das heutige Einsatzkonzept der Armee 61 ausgerichtet. Sie ist allerdings in vielen Fällen überaltert und deshalb nur noch beschränkt weiterverwendbar. Durch die Verkleinerung der Armee werden nicht nur die personellen Bestände kleiner; die Bestände an Waffen, Geräten, Fahrzeugen, Flugzeugen, Ausrüstung, Munition usw. werden ebenfalls reduziert. Dadurch wird bauliche Infrastruktur frei. "Mit Umdispositionen und gezielten baulichen Anpassungen soll ein Teil des frei gewordenen Raumes für neue Bedürfhisse genutzt werden. Militärische Neubauten sollen nur noch dort erstellt werden, wo bestehende Anlagen nicht angepasst werden können.

Trotz dieser Feststellungen wird auch eine neue, verkleinerte Armee weiterhin Baubedürfnisse haben. Allein die zunehmende Komplexität neuer Waffensysterae erfordert angepasste Werkstätten und zusätzliche Ausbildungsinfrastrukturen.

Zudem ist es unumgänglich, den Schutz wichtiger Anlagen an die modernen Bedrohungsformen anzupassen. In den nächsten Jahren sind weitere grosse Investitionen im Bereich der Übermittlung notwendig.

Militärische Bauten sollen in Zukunft noch vermehrt den folgenden Grundsätzen genügen: - Einfachheit im Unterhalt und im Betrieb; - Rationeller Gebrauch der bestehenden Anlagen, indem sie anderweitig genutzt und veraltete Anlagen liquidiert werden; - Rücksichtnahme auf Umwelt-, Raumplanungs- und Landschaftsschutzaspekte; - Flexibilität, indem nach Möglichkeit auf eine feste Zuteilung, speziell von Führungsanlagen an Stäbe und Truppen, verzichtet wird.

572

- Für Kampf- und Führungsbauten gelten die folgenden Richtlinien:

· Einfache, technisch wenig anspruchsvolle, unterhaltsfreundliche Anlagen.

· Zurückhaltung beim Weiterausbau; keine allenfalls Verstärkung bestehender Anlagen.

neuen

Sperrstellen

mehr,

- Für logistische Bauten gelten die folgenden Richtlinien: · Eine anderweitige Nutzung z.B. bei Munitionsanlagen ist anzustreben.

Nach der Liquidation von nicht mehr benötigter Munition steht die frei werdende Lagerfläche für Umdispositionen zur Verfügung. Mit baulichen Anpassungen kann freie Lagerkapazität für andere oder neue Bedürfnisse bereitgestellt werden. Auch kann auf einen gewissen Anteil an eingemietetem Lagerraum verzichtet werden.

· Durch Reduktion der Grundausrüstung und der Reservehaltung in den Bereichen Betriebsstoff, Munition und Material werden zusätzliche Lagerkapazitäten frei.

· Neue unterirdische Munitions- und Tankanlagen werden nur dort erstellt, wo aus Sicherheitsgründen Anlagen, die sich heute zu nahe an überbauten Gebieten befinden, aufgegeben werden müssen.

· Anpassen von Unterhaltswerkstätten der materialverwaltenden Stellen an die steigende Komplexität neuer Waffensysteme und an die heutigen Anforderungen einer zeitgemässen Arbeitsplatzgestaltung.

- Für Ausbildungsbauten gelten die folgenden Richtlinien: · Die heute vorhandenen und im Ausbau begriffenen Waffenplätze werden benötigt und müssen neuen Anforderungen angepasst werden (Gewährleistung eines rationelleren Ausbildungs- und Dienstbetriebes); dies umso mehr, als in Zukunft neben den Rekruten- und Kaderschulen vermehrt auch Truppenkurse auf Waffenplätzen durchgeführt werden, die über eine moderne Ausbildungsinfrastruktur verfugen.

· Verbesserung der Wohnqualität (Sanitär- und Freizeitbereich) in den bestehenden Kasernen und Truppenlagern.

573

· Verbessenmg der vorhandenen bundeseigenen Ausbildungs- und Schiessplatze durch Ausbau mit Kampf- und Trefferanzeigeanlagen.

· Bau oder Ausbau von bestehenden Gebaulichkeiten fur Simulatoren.

12

Finanzielle Rahmenbedingungen fur die militarischen Bauten

Der Anteil Bauten an den gesamten militarischen Investitionen hat sich seit dem Jahre 1989 stark vermindert. Die Gesamtsumme fur Bauinvestitionen pro Jahr (Baubotschaft und Bauvoranschlag) ist im Zeitraum 1989 - 1993 von 525 Millionen Franken auf 213 Millionen Franken gesunken.

Der massive Abbau der Bauinvestitionssumme war eine direkte Folge der mehrfach gekiirzten Zahlungskredite, Die verfugbaren finanziellen Mittel entsprechen nicht den ausgewiesenen Baubedurfnissen.

Die Prioritatensetzung wird auch in der kunftigen Investitionsplanung fur EMDBauten zwingend sein, weil ein 3,0 bis 3,5- facher Ueberhang zum verfugbaren Zahlungskredit eingehalten werden muss. Damit die dringlichsten Baubedurfnisse im Rahmen der Armee 95 realisiert werden konnen, ist fur neue Investitionen (1994 -1997) ein Kreditrahmen von jabrlich etwas fiber 300 - 320 Millionen Franken notig.

13

Schwerpunkte und Hauptvorhaben

Mit der vorliegenden Botschaft werden Verpflichtungskredite von insgesamt 195,48 Millionen Franken beantragt.

Sie enthalt: sieben Kreditantrage fur neue Projekte; einen Kreditantrag fur den Erwerb einer Liegenschaft; vier Sammelkredite fur · die Werterhaltung der Fuhnmgsinfrastruktur und der Kampfbauten; · die Sanierung von Truppenunterkunften; · die Sanierung von Pachtgiitem auf Waffen- und Schiessplatzen; · teuerungsbedingte Mehrkosten zu friiher bewilligten Bauvorhaben.

574

Das Schwergewicht bei den militärischen Bauten bilden mit 46,6 Prozent oder 92,47 Millionen Franken die Bauten für die Ausbildung. Es werden dringend nötige Anpassungen von Ausbildungsanlagen auf dem Fhegerabwehrschiessplatz Brigels und auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein realisiert. In diesem Betrag ist auch der Bau eines Simulator-Gebäudes für die Ausbildung der Piloten des neuen Kampfflugzeuges FA-18 auf dem Militärflugplatz Payeme inbegriffen.

Vom Gesamtbetrag der Bauten für die Ausbildung sind 15,0 Millionen Franken für dringende Sanierungsmassnahmen von Truppenunterkünften auf verschiedenen Waffenplätzen vorgesehen. Damit kann - wenn auch nur in bescheidenem Masse der grosse Nachholbedarf bei der Sanierung von überalterten Kasernenunterkünften verringert werden.

Mit 70,05 Millionen Franken oder 35,3 Prozent beanspruchen die Bauten für die Logistik einen weiteren wesentlichen Anteil der Botschaftssumme. Davon fallen 40 Millionen Franken alleine auf die Ergänzung der baulichen Infrastrukturen auf dem Militärflugplatz Payerne für das neue Kampfflugzeug FA-18 an. Der Rest wird für den Ausbau und die Sanierung des Eidgenössischen Zeughauses Samen und für den Erwerb einer Liegenschaft in Rümlang als Materialdepot fui das Flughafen Bataillon 42 verwendet.

Für die Umnutzung eines ausgemusterten Artilleriewerkes in Hondrich bei Spiez in eine Munitionsspreng- und Messanlage sind Baukosten von 12,96 Millionen Franken vorgesehen.

11 Millionen Franken werden in Form von Sammelkrediten für die Werterhaltung der Führungsinfrastruktur und der Kampfbauten beantragt. Dabei handelt es sich schwergewichtig um die Anpassung von Einrichtungen an die heutige Kommunikations-Technik in Anlagen der höheren Führung.

Mit einem Kredit von 7 Millionen Franken sollen auf zwölf vom EMD verpachteten Landwirtschaftsbetrieben auf Waffen- und Schiessplätzen die dringendsten Sanierungsmassnahmen an Gebäuden ausgeführt werden.

Der Sammelkredit von 2 Millionen Franken für teuerungsbedingte Mehrkosten wird aufgrund des Artikels 27 der Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 anbegehrt. Trotz rückläufigem Baukosten-Index seit dem Jahre 1991 sind Zusatzkredite für Bauten erforderlich, deren Ausführung noch bei steigenden Preisen begonnen wurde.

575

2

Militärische Bauten

21

Kampf- und Führungsbauten

211

Sammelkredit für die Werterhaltung der

Führungsinfrastruktur und der Kampfbauten (l l 000 000 Fr.)

Das Armeeleitbild 95 sieht eine Konzeption der dynamischen Raumverteidigung vor, die sich auf verschiedene Elemente abstützt. Das Element "raumgebundene Kampftruppen" umfasst die Festungsregimenter der Armeekorps sowie eine gut ausgebaute Kampf- und Führungsmfrastruktur. Von den rund 20'100 permanenten Anlagen sollen zukünftig noch 6 880 genutzt werden.

Der beantragte Verpflichtungskredit soll für den Ausbau und die Erneuerung der Führungsinfrastruktur sowie der Anpassung von Anlagen in den Sperrstellen verwendet werden.

Höhere Führung: (6 000 000 Fr.)

Verschiedene Anlagen der höheren Führung (Armee-Kommando) müssen den Bedürfhissen der Armee 95 angepasst und modernisiert werden. Im Vordergrund steht die Erneuerung und Anpassung der Kommunikationsmittel wie Telefonkabel, Telefonzentralen, EDV-Verbindungen und Antennenstandorte. Zur Verbesserung der betrieblichen Sicherheit und des Zustandes von technischen Anlagen sind verschiedene Sanierungsmassnahmen erforderlich. In mehreren älteren Anlagen müssen auch Betriebseinrichtungen saniert werden.

Folgende Einrichtungen sind anzupassen: EDV-unterstützte Zutrittskontrollen; Ueberwachungsanlagen (Security); Kommunikationssysteme wie digitale Teihiehmervennittlungsanlagen, Audiound Videoanlagen, Fernseh- und Radiostudios;

576

Schutz gegen den Nuklear-Elektromagnetischen-Puls (NEMP) Wasserversorgung, Abwasser, Luftung und Klimatisienmg; Kucheneinrichtungen.

Uebermittlung: (3 000 000 Fr.)

Alle wichtigen Anlagen, (Fuhrungsstufen Armeekorps, Division, Brigade, Regiment und Anlagen der Festungsartillerie) sind durch Fernmeldeverbindungen erschlossen.

Wenn immer moglich und taktisch sinnvoll verlaufen diese ilber das PTT-Kabelnetz.

Dort wo keine PTT-Netze fur die militarischen Bediirfhisse verfiigbar sind, mussen Militarkabelnetze eingebaut werden. Fur die Sicherstellung der Fuhrungs- und Kommandoverbindungen sind die Kabelnetze aus betrieblichen Grunden untereinander zu verbinden. Aenderungen bei den PTT-Kabelnetzen wie zum Beispiel bei Anschlusszentralen oder bei Kabelverlegungen, konnen bauhche Anpassungen im Bereich der Militarkabelnetze zur Folge haben.

Sperrstellen: (2 000 000 Fr.)

Dieser Kredit ist fur Arbeiten an Sprengobjekten, Panzerbarrikaden auf Verkehrsträgern, Gelandepanzerhindernissen in Engnissen, Jnfanteriebunkern mit Waffen und Schutzbauten fiir die Truppe reserviert, die durch Bauarbeiten Dritter notig werden.

Dabei miissen Anpassungen im Sinne von Sachzwangen parallel der Bauarbeiten der Verursacher vollzogen werden. Im Bereich von Sperrstellen sind bauliche Anpassungen notwendig, damit der mihtarische Nutzen von bestehenden Kampfstrukturen erhalten bleibt.

577

Zusammenfassung: Fr.

- Erhaltung von Anlagen der höheren Führung

6 000 000

- Ausbau und Anpassungen der Uebermittlungserschliessungen; Neuerstellung und Ausbau von Uebermittlungsanlagen

3 000 000

- Anpassung vorhandener Anlagen in weiterbestehenden Sperrstellen

2 000 000

Verpflichtungskredit

22

Bauten für die Logistik

221

Bauten für das Kampfflugzeug FA-18 1. Etappe

11 000 000

(39 650 000 Fr.)

In der Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Beschaffung von 34 Kampfflugzeugen FA-18 wurden Investitionen für die Ergänzung der baulichen Infrastruktur auf verschiedenen Flugplätzen im Umfang von 250 Millionen Franken genannt. Es ist beabsichtigt, diese Bauvorhaben für das neue Kampfflugzeug im Rahmen der Bauprogramme 1994, 1995 und 1996 zur Genehmigung einzustellen.

Mit der l. Etappe sollen Bauten und Anpassungen auf dem Flugplatz Payeme zur Ausführung kommen. Sie haben deshalb Priorität, weil die erste Staffel FA-18 auf diesem Flugplatz im Frühjahr 1997 stationiert wird. Zur ersten Bauphase gehört auch das unter der Ziffer 23 "Bauten für die Ausbildung" aufgeführte Projekt zum Bau eines Simulator-Gebäudes. In der 2. Etappe sollen Neubauten und Anpassungen auf den restlichen Flugplätzen realisiert werden.

Mit der dritten und letzten Etappe soll dann der Forderung nach einem angemessenem Schutz der neuen Kampfflugzeuge stattgegeben und zu diesem Zweck der Ausbau einer Flugzeugkavernenanlage auf einem Kriegsflugplatz im Bemer Oberland beantragt werden.

578

Payerne, Militärflugplatz; Ausbau der Halle 5 für die Ausbildung der Fliegertruppen am Kampfflugzeug FA-18 (6 850 000 Fr.)

Die Ausbildung der Fliegerbodentruppen am FA-18 findet in der Halle 5 auf dem Militärflugplatz in Payerne statt. Während die Halle allein für die Aufnahme des neuen Kampfflugzeuges bereit ist, müssen die Nebenräume im Werkstättentrakt den Anforderungen für die fachtechnische Ausbildung am Waffensystem FA-18 angepasst werden.

Der Ausbau sieht deshalb die Aufstockung des eingeschossigen Werkstättetraktes um ein Obergeschoss und den Anbau eines zweigeschossigen Treppenhaus- und Garderobetraktes vor. Diese Erweiterung erlaubt, die seit Jahren prekären Platzverhältnisse im Garderobe- und Sanitärbereich zu verbessern und die benötigten Untenichtsräume bereitzustellen. Diese sind Voraussetzung für die Ausbildung in Gruppen an einzelnen Flugzeugkomponenten mit modernen Unterhalts-Simulatoren sowie für die Lehrtätigkeit der Instruktoren.

Ausbau der Halle 5 für die Ausbildung der Fliegertruppen am Kampfflugzeug FA-18

579

Mit dieser Anordnung ergibt sich im Erdgeschoss die Möglichkeit, vier Untenichtsräume mit Simulatoren für die Ausbildung an den Flugzeugkomponenten Avionik, Flugzeugsteuerung, Bewaffnung und Fahrwerk einzurichten. Im Obergeschoss sind vier Gruppentheorieräume, ein Videoraum sowie Büros rar die Fachinstruktoren eingeplant. Aehnlich einer Galerie ist eine Vergrösserung der Obergeschossfläche Richtung Hallenraum vorgesehen. Damit kann Platz freigestellt werden für einen kombinierten Theorie- und Verpflegungsraum. Mit dem vorgesehenen Ausbau der Halle 5 wird eine Ausbildungsanlage geschaffen, in der die theoretische und praktische Ausbildung parallel erfolgen kann.

Payerne, Militärflugplatz; Bau von acht Einstellzellen für Kampfflugzeuge FA-18 (19 800 000 Fr.)

Der Trainingsbetrieb mit FA-18 Kampfflugzeugen wird hauptsächlich vom Flugplatz Payerne aus erfolgen. Die auf dem Flugplatz Payerae stationierten FA-18 werden dort anstelle einer MIRAGE-S-Staffel treten. Seit über zehn Jahren erfolgt die Bereitstellung der weiterhin auf diesem Flugplatz stationierten Kampfflugzeuge MTRAGE in Flugzeugeinstellzellen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch mit wesentlich kürzeren Bereitstellungszeiten der Flugzeuge gerechnet werden kann.

Für die wettergeschützte Bereitstellung in "Flugzeug-Boxen" spricht auch die geringere Störungsanfälligkeit, wenn bei offenen Cockpits gearbeitet werden rnuss.

Während die bestehenden Ernstellzellen von den TIGER-Kampfflugzeugen weiter benutzt werden können, müssen für die FA-18, den grösseren Flugzeugabmessungen entsprechende, neue "Flugzeug-Boxen" erstellt werden.

Das Projekt sieht den Bau von acht Flugzeugeinstellzellen beidseits des Mitteltraktes auf dem bestehenden Flugzeugbereitstellungsplatz vor. Jede Einstellzelle wird für ein Flugzeug Platz bieten. Sie soll mit allen Versorgungseinrichtungen ausgerüstet werden wie der Betankungsanlage, der Stromversorgung und den Zapfstellen für Sauerstoff, Stickstoff und Pressluft. Die Einstellzellen sind mit beidseitigen Kipptoren vorgesehen. Damit soll erreicht werden, dass das von seiner Mission zurückkehrende Flugzeug mit eigener Kraft hinein rollen und nach seiner Wiederbereitstellung wieder selbständig zum Start ausrücken kann.

580

Im zweigeschossigen Mitteltrakt sollen die technischen Betriebsräume, das Büro des Platzchefs, ein Garderobe- und ein Aufenthaltsraum für das Personal sowie ein Mehrzweck- und Theorieraum untergebracht werden.

Der Vorplatz der Flugzeugeinstellzellen muss verbreitert werden, damit der Rollverkehr der ein- und ausrollenden Flugzeuge sicher ablaufen kann. Auf der Pistenseite ist ein Verbindungsrollweg von 100 m Länge zur Piste geplant, damit die Einsatzflugzeuge bei Alarmstarts auf dem kürzesten Weg zur Piste gelangen können.

Bau von acht Einstellzellen für das Kampfflugzeug FA-18

Zur Absicherung der Bereitstellung von Kampfflugzeugen mit geladenen Waffen, soll vor den vier östlichen Einstellzellen ein Erdwall aufgeschüttet und anschliessend begrünt werden. Auf der Nordseite sind für das Flugbetriebspersonal und die Piloten Parkplätze vorgesehen, die von der internen Flugplatzverbmdungsstrasse her erschlossen werden.

581

Im Projekt mitberücksichtigt ist auch die Erschliessung des Boxentraktes mit elektrischer Energie, Wasser- und Abwasserleitungen, der Anschluss au die flugplatzeigene Flugpetrolpipeline sowie der Anschluss an das interne Telefon- und Alarmnetz.

Der parallel zum Botschaftsprojekt erstellte Bericht über die Umweltverträglichkeit der Bauten tur das neue Kampfflugzeug FA-18 befasst sich ausführlich mit dem Neubau der Flugzeugeinstellzellen. Darin wird festgehalten, dass der Neubau insgesamt als umweltverträglich eingestuft werden kann, sofern die gesetzlichen Auflagen z. B. bezüglich Entwässerung, Bodenschutz und Sorgfaltspflicht erfüllt werden. Die Stellungnahme des BUWAL ist noch in Erarbeitung; es ist sichergestellt, dass allfällige Auflagen des BUWAL bei der weiteren Projektierung und Realisierung der Vorhaben angepasst berücksichtigt werden.

Diverse Bauten und Anpassungen für das Kampfflugzeug FA-1S (13 000 000 Fr.)

Auf dem Flugplatz Payerne konzentrieren sich wegen seiner Funktion als Trainingsund Kriegsflugplatz Einrichtungen, die sowohl dem Kriegseinsatz mit FA-18 Kampfflugzeugen als auch dem Trainings- und Werkflugbetrieb zu Ausbildungsund Unterhaltszwecken dienen. Dafür sind folgende kleinere Bauten notwendig: - Neubau eines Magazins für Flugzeug-Bodenmaterial: Dieser zweigeschossige Neubau ist notwendig als Ersatz für Leichtbauten, die im Zusammenhang mit dem Neubau der Flugzeug-Einstellzellen abgebrochen werden müssen. Er ist vorgesehen für die Magazinierung von abwerfbaren Treibstoffzusatztanks, von Flugzeug-Uebungsmunition und von diversem technischem Material, das infolge dem Ausbau der Ausbildungshaüe 5 neu untergebracht werden muss.

- Anpassungen in der Flugzeughalle 3: Die Flugzeughalle 3 dient der Durchführung von Reparaturen, Gerätewechseln und Einstellungen an den Flugzeugen. Zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse soll auf der Fläche von drei Flugzeugreparaturplätzen ein für solche Arbeiten verlangter Industrieparkettboden verlegt werden. Vorgesehen ist ferner eine Verbesserung der Beleuchtung und die Anpassung der Warmluftheizung.

582

- Anpassung der Standlaufgebaude: Zur Vermeidung von Larmimmissionen bei Triebwerkstandlaufen wurden Mitte der Siebzigerjahre sogenannte Standlaufgebaude gebaut. Sie sind so dimensioniert und schallisoliert, dass ein Flugzeug darin Platz findet und sein Triebwerk bei voller Leistung gepruft werden kann, ohne dass starker Larm nach aussen dringt. Obwohl die zu erwartenden Immissionen von FA-18-Standlaufen gemass Abklarung der Umweltvertraglichkeit unterhalb den festgelegten Grenzwerten liegen, soil der Schallschutz mit gezielten Massnahmen weiter verbessert werden.

- Anpassungen in Flugzeugunterstanden: Bei diesen Arbeiten handelt es sich um die Anpassung von vier Flugzeugunterstanden fur das Flugzeug FA-18 wie sie die Flieger- und Flugzeugreparaturkompanien fur die Bereitstellung und fur die Ausfuhrung von Reparaturen benOtigen.

Ein wichtiger Bestandteil der Versorgungseinrichtungen sind die Betankungseinrichtungen, die eine Anpassung an den FA-18-Betrieb erfordert. In einem Unterstand erfolgen die baulichen Anpassungen entsprechend dem Flugplatz-Stationierungskonzept filr den Flugbetrieb mit MIRAGEKampfflugzeugen.

- Ersatz von Schachtabdeckungen: Zufolge hoherer Radlasten des FA-18 miissen samtliche Abdeckungen von Kanalisations- und Leitungsschachten, die sich entlang von Pisten, Rollstrassen und Bereitstellungplatzen befinden verstarkt, respektive ersetzt werden. Eine geringfugige Anpassung an den FA-18 benötigt auch der Kompensierplatz, welcher fur das Justieren der Bordinstrumente benOtigt wird.

- Verstarkung des Hochspannungsnetzes: Der Betrieb der geplanten acht Flugzeugeinstellzellen bewirkt eine starke Zunahme des Stromkonsums. Da die bestehende Elektrozuleitung keine Kapazitatsreserven raehr aufweist, muss das Hochspannungskabel ab der Fliegerkaserne durch eines mit grosserem Querschnitt ersetzt werden.

583

Erweiterung des Telefonnetzes: Schon heute ist das Telefonnetz auf dem Flugplatz überlastet. Der Ausbau der Flugzeughalle 5 mit zusätzlichen und modern eingerichteten Instruktionsräumen, bedingt weitere Telefonanschlüsse. Das Telefonnetz zwischen der Fliegerkaserae und den Ausbildungshallen soll mit weiteren zusätzlichen Uebertragungskapazitäten ausgerüstet werden.

Oekologische Ausgleichsmassnahmen: Der parallel zum Botschaftsprojekt erstellte Bericht über die Umweltverträglichkeit postuliert deutlich die Wünschbarkeit von oekologischen Ausgleichsmassnahmen. Die im Projekt enthaltenen Massnahmen zielen darauf ab, Teile der heute intensiv bewirtschafteten Kulturlandflächen einer extensiven Bewirtschaftung zuzuführen sowie mit der Pflanzung von Hecken und der Renaturierung eines Bachlaufes die Verbindung unter oekologisch wertvollen Standorten herzustellen. Die Detailprojektierung dieser Massnahmen hat unter Berücksichtigung der übrigen in diesem Gebiet geplanten Vorhaben zu erfolgen (z. B. Bauplanung N 1). Im Kostenvoranschlag sind unter dem Titel "Umgebung" für Umweltschutzmassnahmen 300 000 Franken vorgesehen.

Im Bericht werden die vorstehend beschriebenen Bauten als umweltverträglich bewertet. Die Empfehlungen für umweltgerechtere Lösungen sind in den Projekten berücksichtigt, z.B. durch weitergehende Schallschutzmassnahmen bei den Standlaufgebäuden oder durch die naturnahe Umgebungsgestaltung bei Neubauten. Die Stellungnahme des BUWAL ist noch in Erarbeitung; es ist sichergestellt, dass anfällige Auflagen des BUWAL bei der weiteren Projektierung und Realisierung der Vorhaben angepasst berücksichtigt werden.

584

Zusammenfassung: Kosten:

Ausbau HalleS

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungeii Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung

Total Verpflichtungskredite

222

Bau von 8 Einstellzellen

Diverse Bauten und Anpassungen

Fr.

Fr.

Fr.

0 614 000 4 741 000 240 000 124 000 100000 0 581 000 450 000

10 000 980 000 7 190 000 4 455 000 5310000 185 000 590 000 930 000 150000

5 000 1 502 000 6 362 000 2 952 000 1209000 99 000 0 736 000 135000

6 850 000

19 800 000

13 000 000

39 650 000

Sarnen, Eidgenössisches Zeughaus; Neubau einer Reparatur-Werkstatthalle, einer Tankanlage und Sanierung des Stammbetriebes (19 000 000 Fr.)

Der Zeughauskreis Samen bleibt mit 106 Einheiten und Stäben auch nach der Reorganisation 90/95 der Kriegsmaterialverwaltung einer der bedeutendsten Versorgungsräume der Armee. Die Materiallager befinden sich in 20 verschiedenen Ortschaften.

Die über 230 Objekte sind zum grössten Teil veraltet und unterhaltsaufwendig.

Der Stammbetrieb umfasst fünf Zeughausgebäude. In den Zeughäusern l und 2 sind die allgemeinen Werkstätten und die Verwaltung untergebracht. In den Zeughäusern 3, 4 und 5 sind Reserve- und Korpsmaterial sowie die persönliche Ausrüstung eingelagert.

585

Durch die starke Dezentralisation einzelner Werkstätten und Materialmagazine wird eine effiziente Betriebsfiihrung sehr erschwert. Die Motorenwerkstatt befindet sich 500m ausserhalb des Stammzeughauses. Sie ist ungenügend eingerichtet und zu klein. Die Tankanlage auf dem angrenzenden Areal des Motorfahrzeugbereiches ist über 50 Jahre alt. Der Zustand ist sicherheitstechnisch ungenügend und muss saniert werden. Trotz verschiedenen Sanierungsmassnahinen während der letzten Jahre ist der Zustand der Werkstatt-Einrichtungen mangelhaft. Sämtliche Werkstätten weisen eine zu geringe Fläche für einen rationellen Arbeitsablauf auf. Das BIGA und die SUVA beanstandeten anlässlich von Betriebskontrollen vorallem die Einrichtungen der Malerei, der Aggregatewerkstatt und des Batterielagers.

Das Eidgenössische Zeughaus Samen ist auch für die Bewirtschaftung des Kriegsreserve-Materials, die Wartung und den Betrieb einer Gasgewinnungsanlage mit einer Prüfstelle für Hochdruckflaschen und Druckreduzierventilen verantwortlich. Schliesslich übt es auch die Aufgabe des Kantonalen Zeughauses zur Retablierung der persönlichen Ausrüstung der Wehrmänner und die Reparatur der Mannschafts- und Offiziersausrüstungen aus.

Zur Verbesserung der Betriebsinfrastruktur sind folgende bauliche Massnahmen erforderlich: - Neubau einer dreigeschossigen Reparaturhalle für die allgemeinen Zeughauswerkstätten, kombiniert mit den Verwaltungseinrichtungen und diversen Lagerräumen.

- Neubau einer Tankanlage im Areal des Zeughausbetriebes, - Sanierung des Stammbetriebes mit folgenden Massnahmen: Mit der Verlegung von Zeughauswerkstätten und der Verwaltung aus den Gebäuden l und 2 wird Platz geschaffen für die Einrichtung von Materiallagerräumen. Die Gebäude 3, 4 und 5 bleiben in ihrer bisherigen Funktion bestehen. Sie müssen an die heutigen Anforderungen des Arbeitsgesetzes angepasst werden.

- Die bestehende Motorenwagenwerkstatt, die heute je zur Hälfte als Werkstatt und als Emstellhalle genutzt wird, soll neu nur noch als Einstellhalle für Pneufahrzeuge benützt und entsprechend umgebaut werden.

- Erstellung eines Abspritz- und Parkdienstplatzes für die Trappe.

586

- Verlegung des Haupteinganges zwischen den Neubau der Werkstatthalle und des Gebäudes 5.

Die vorgesehenen Bauten können auf bundeseigenem Terrain, westlich angrenzend an den Stammbetrieb, erstellt werden. Die Korporation "Freiteil" Samen hat auf diesem Grundstück das Rückkaufsrecht, wenn dieses nicht bis zum 31. Dezember 1995 überbaut wird.

Mit den baulichen Verbesserungen können einerseits effizientere Arbeitsabläufe geschaffen und andererseits eine Vielzahl von grösseren und kleineren Aussenobjekten (Baracken) liquidiert werden.

Eidgenössisches Zeughaus Samen; Neubau und Sanierungen (West-Ansicht)

Legende: Sanierung Altbauten

1 Verwaltungsgebäude 2 3

Zeughaus 2 Zeughaus 3

Neubauten 4 5 6

Zeughaus 4 7 Tankstelle Zeughaus 5 8 Verwaltung Motorfahrzeughalle 9 Werkstätten 587

Kosten:

Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

122 000 12 682 000 l 468 000 2 651 000 377 000 l 000 000 700 QQO

Verpflichtungskredit

19 000 000

223

Rümlang; Erwerb von Liegenschaften und bauliche Anpassungen für das Flughafen Bataillon 42 (l l 400 000 Fr.)

Zum besseren Schutz der Flugplätze im Raum Zürich wurde das Flughafen Regiment 4 als ein rasch alannierbarer Truppenkörper gebildet.

Die Flughafen-Formationen können innert wenigen Stunden nach Auslösung eines Alarms selbständig mobilisieren und ein vorbereitetes Grunddispositiv um die Flugplätze Kloten und Dübendorf beziehen. Femer müssen Teile des Verbandes damit rechnen, dass sie von ihrem Organisationsplatz aus zu einem andern Einsatz befohlen werden.

Die Ausrüstung der Einsatzbataillone ist noch in Provisorien untergebracht. Für ein Bataillon wurde für die Erstellung eines Bereitschaftsmagazines mit dem Bauvoranschlag 1993 ein Kredit von 7,5 Millionen Franken bewilligt. Die Bauarbeiten sind in vollem Gange, und es kann damit gerechnet werden, dass die neue Anlage im Jahre 1996 betriebsbereit ist.

In Rümlang besteht die Gelegenheit, die stillgelegten Fabrikationsanlagen der Oerlikon-Bührle AG käuflich zu erwerben. Für die Unterbringung von Material und Geräten sind bauliche Anpassungen und Ergänzungen nötig.

588

Die Liegenschaft bietet gute Möglichkeiten, die Bedürfhisse des Flughafen Bataillons 42 abdecken zu können. In bezug auf die Flugplätze liegt das Areal standortmässig optimal.

Eine durchgeführte Vorabklärung bezüglich Umweltverträglichkeit zeigte keine negativen Aspekte auf. Die Gemeindebehörde von Rümlang sowie die Militärdirektiofi des Kantons Zürich nahmen positiv vom geplanten Vorhaben Kenntnis.

Erwerb von Liegenschaften für das Flughafen Bataillon 42 inkl bauliche Anpassungen

Legende: 1 2 3 4a

Garderoben Sicherheitsräume Materialmagazine Pneufahrzeuge (gedeckt)

4b Pneufahrzeuge (offen) 5 Raupenfahrzeuge 6 Instandstellungsraum 7 Fahrzeugunterstand (geschlossen )

589

Kosten:

Fr.

Der Verpflichtungskredit umfasst: - Erwerb von Sl'178 m2 Land mit Gebäuden und Erschliessungsanlagen.

9 300 000

- Bauliche Anpassungen wie Fahrzeugabstellplätze, überdeckte Fahrzeuglagerhalle, geschlossene Fahrzeuglagerhalle, Garderobeneinbauten.

2 100 000

Verpflichtungskredit 23

Bauten für die Ausbildung

231

Payerne, Militärflugplatz; Bau eines Simulator-Gebäudes zum FA-18

11 400 000

(22 700 000 Fr.)

Der Flugsimulator zum FA-18 soll den Piloten eine realitätsnahe Schulung des Kampfeinsatzes bei unterschiedlichsten Bedingungen ermöglichen. Der Verpflichtungskredit von 22,7 Millionen Franken ist für das Gebäude bestimmt, das in seinem Kern einen kugelförmigen Dom von 12 m Durchmesser birgt. In dessen Zentrum wird ein originalgetreues FA-18-Cockpit tur den Piloten und den Fluglehrer montiert. Beim Simulatorflug erhält die Cockpitbesatzung die während des Fluges sichtbare und sich ständig ändernde Umwelt wirklichkeitsnah auf die DomInnenfläche projiziert. Der Simulatorbetrieb und weitere Spezialräume für die Computeranlage und die haustechnischen Anlagen erfordern ein eigenes Gebäude.

Bestehende Bauten sind auf dem Flugplatz Payerne keine vorhanden, die zur Aufnahme dieser Einrichtungen geeignet wären.

Das für das Simulator-Gebäude vorgesehene Grundstück gehört zum Areal des Militärflugplatzes Payerne und ist im Eigentum des Bundes. Das Projekt sieht eine Gliederung in den zweigeschossigen Diensttrakt, den schräg überdachten Theoriesaal und die zylindrische, 16m hohe Simulator-Halle vor.

590

Ausser den benötigten Räumen für den Simulator sollen im Gebäude Diensträume für die Piloten erstellt werden. Dazu gehören drei Gruppenräume für die Flugvorbereitungen, die Flugvor- und -nachbesprechungen, ein unterteilbarer Theorieraum für gruppenweise und individuelle Ausbildung sowie Büros für Fluglehrer, Chefinstruktor und Kurskommandanten, Unentbehrlich sind ferner zweckmässige Garderobenräume mit WC-Anlagen und Duschen für die im Simulator trainierenden wie auch im Flugdienst eingesetzten Piloten. Im Untergeschoss ist der vorgeschriebene Schutzraum geplant, den Piloten bei länger dauernden Einsatzübungen auch als Ruheraum benützen sollen.

Im Bericht über die Umweltverträglichkeit vom Oktober 1992 wird erwähnt, dass das Projekt keine umweltgefährdenden Auswirkungen erzeugt. Die empfohlenen, zusätzlichen Schutzmassnahmen sind im Projekt berücksichtigt. Gemäss der Stellungnahme des BUWAL ist das Vorhaben umweltverträglich.

Auf dem Projekt "Bau eines Simulator-Gebäudes auf dem Militärflugplatz Payerne" lastet ein enormer Zeitdruck in bezug auf die Fertigstellung. Damit diese wichtige Ausbildungsanlage für die FA-18 Piloten auf den 1. Februar 1997 in Betrieb genommen werden kann, muss der Baubeginn anfangs August 1994 erfolgen können.

Die Freigabe des Verpflichtungskredites auf dem Botschaftswege kann nicht abgewartet werden. Aus diesem Grunde haben wir, vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzdelegation, das für solche Fälle vorgesehene Dringlichkeitsverfahren gemäss Artikel 31 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 im Betrage vom 2 000 000 Franken gutgeheissen.

591

Militärflugplatz Payeme: Modellaufnahme des Simulator-Gebäudes für FA-18 Piloten

Legende: 1 Theorie- und Systemräume, Dachfläche mit Photovoltaik 2 Simulator / Dom / Cockpit 3 Aubildungstrakt

Kosten:

Fr.

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

930 000 12 590 000 6 170 000 l 190 000 300 000 l 150000 370 000

Verpflichtungskredit

22 700 000

592

232

Brigels, Fliegerabwehrschiessplatz; Neubauten für die Ausbildung an der Fliegerabwehr-Lenkwaffe STINGER (22 770 000 Fr.)

Der Schiessplatz in Brigels wird für die Schulung der Leichten KanonenFliegerabwehrverbände benützt. Die im Baurecht der Korporation "Tschuppina" erstellte Anlage erlaubt die Schiessausbildung mit 20 mm-FliegerabwehrGeschützen. Zur Unterstützung der Ausbildung dient die Zierfehleranzeige-Anlage FLORETT, mit der die Rieht- und Schiessübungen überwacht und ausgewertet werden.

Mit dem Rüstungsprogramm 1989 (BB1 1989 ffl 960) wurde die Leichte Fliegerabwehr-Lenkwaffe STINGER beschafft. Die Ausbildung an der neuen Lenkwaffe ist auf den bestehenden Fliegerabwehr-Schiessplätzen Grandvillard und Brigels vorgesehen. Für die Grundausbildung in den Rekrutenschulen wurden auf dem Waffenplatz Payeme bereits entsprechende Ausbildungsanlagen erstellt. Zur Verminderung des Fluglärms beim Einsatz von Zielflugzeugen erfolgt in Zukunft die Richtausbildung an den 20 mm-Kanonen und den Fliegerabwehr-Lenkwaffen STINGER gleichzeitig. Die neuen Schiess-Simulatoren können sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien verwendet werden. Dadurch kann die Ausbildung wesentlich verbessert und kostengünstiger durchgeführt werden.

Um die Ausbildung an Waffen und Simulatoren wirkungsvoll betreiben zu können, sollen geeignete Anlagen erstellt werden. Die Anpassungen des FliegerabwehrSchiessplatzes Brigels umfassen: - Bau einer Mehrzweckhalle für die witterungsunabhängige Ausbildung mit den Simulatoren zur 20 mm-Fhegerabwehr-Kanone und Fliegerabwehr-Lenkwaffe STINGER; - Bau eines Werkstattraumes für die Truppenhandwerker und die Spezialisten der Kriegsmaterialverwaltung für den Unterhalt der Simulatoren; - Munitionsmagazine und Sicherheitsräume für die Lenkwaffen-Zielgeräte; - Theorie- sowie Büroräume für das Schul- und Kurskommando; - Ergänzung der Infrastruktur und Anpassungen an der Schiesspiste.

593

Die im Umweltverträglichkeitsbericht vom 31. August 1993 zusammengefassten Resultate ergaben keine nennenswerten Veränderungen der Emissionen auf die Umwelt. Gesamthaft fugen sich die erdüberdeckten Neubauten des Schiessplatzes gut in die Landschaft ein. Das Erscheinungsbild der Anlage erfährt durch den Abbruch der alten, an exponierter Lage stehenden Bauten eine bedeutende Verbesserung.

Die 1945 erstellten Unterkunfts-Baracken sollen in einer späteren Bauetappe durch Festbauten ersetzt werden. Die Stellungnahme des BUWAL ist noch in Erarbeitung; es ist sichergestellt, dass allfällige Auflagen des BUWAL bei der weiteren Projektierung und Realisierung der Vorhaben angepasst berücksichtigt werden.

Fliegerabwehrschiessplatz Brigels; Neubauten für die Ausbildung an der Fliegerabwehr-Lenkwaffe STINGER

Modellfoto, Süd-Ost-Ansicht Kosten:

Fr.

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

l 408 000 858 000 14 678 000 3 380 000 879 000 l 017 000 550 000

Verpflichtungskredit

22 770 000

594

233

Hinterrhein, Panzerschiessplatz; Verbesserung der Schiessplatzinfrastruktur, 1. Etappe (l 5 000 000 Fr.)

Der bundeseigene Panzerschiessplatz Hinterrhein wurde in den Sechzigerjahren erworben. Er liegt angrenzend an das Dorf Hinterrhein, nördlich des San Bernardino-Tunnels, im Rheinwald, Kanton Graubünden.

Auf dem Schiessplatz werden hauptsächlich Formationen der Panzertruppen ausgebildet. Die bestehenden Ausbildungseinrichtungen umfassen ein NaturpistenSystem mit Zielanlagen, eine Lawinenschutzgalerie die gleichzeitig als Mehrzweckraum durch die Truppe genutzt wird, einen Parkplatz für die Wartung der Panzer, eine Truppenunterkunft sowie diverse Bauten des Schiessplatzkommandos. Auf dem Gelände befinden sich im weiteren noch verschiedene Spezialbauten der Gruppe für Rüstungsdienste, die für Schiessversuche mit Panzerabwehrlenkwaffen dienen.

Der Panzerschiessplatz Hinterrhein hat für die Ausbildung eine entscheidende Bedeutung. Als einziger Uebungsplatz in der Schweiz kann mit den Panzern Vollkaliber-Munition aus der Bewegung heraus auf stehende und bewegliche Ziele in der Ebene geschossen werden.

Nachteilig wirkt sich die enorme Staubentwicklung aus, die beim Fahren und Schiessen mit den Panzern auf der Naturpiste verursacht wird. Mit der Neugestaltung der Panzerpisten mit einem staubhemmenden Belag soll die Staubentwicklung massiv reduziert werden.

Im weitern soll für eine realitätsnahe Ausbildung der Panzertruppen eine mobile Zieldarstellung mit automatischer Treffereifassung installiert werden. Zur Verbesserung der Berriebsinfrastruktur muss sowohl die Ver- und Entsorgung des Wassers als auch die Stromversorgung den heutigen Ansprüchen angepasst werden.

Die zur Verbesserung der Infrastrukrur des Panzerschiessplatzes Hinterrhein notwendigen Massnahmen wurden als Gesamtkonzept geplant. Dabei wurde grosses Gewicht auf die Erhaltung des Landschaftscharakters beziehungsweise auf die Umwelt gelegt. Mit der beabsichtigten Verbesserung der Panzerpisten und der gleichzeitigen Reduktion der militärisch genutzten Landfläche, wird eine klare Trennung zwischen dem Truppen-Uebungsgelände und den unbenutzten Geländeteilen geschaffen.

595

Staubentwicklung auf dem Panzer-Schiessplatz Hintenhein während einer Truppen-Uebung

Mit der l. Etappe werden folgende Massnahmen beantragt: - Neubau des vorderen Teils des Panzerpisten-Systems mit dem Einbau eines staubhemmenden Belages; - Bau eines Uebungsleitstandes zur Ueberwachung der Ausbildung; - Neubau einer Zielbahn "Wissbach" zur mobilen Zieldarstellung: - Notstoppanlage zum sofortigen Abbruch der Panzerübungen;

596

- Erstellung einer Umfahmngsstrasse der Breewaldgalerie zur Entlastung des Werkstattbetriebes vom Durchgangsverkehr; - Erstellung des Wasseranschlusses und der Abwasserentsorgung sowie des Elektro-Anschlusses und der Datenübertragung für den Uebungsleitstand und die Zielbahnen; - Installation einer zusätzlichen Warnanlage zum Schutze der Berggänger im Gebiet der SAC-Hütte Zapport.

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes sind in weiteren Etappen noch folgende Projektelemente enthalten: - Neubau des restlichen Panzerpisten-Systems; - Neubau von weiteren zwei Zielbahnen; - Flussdammerhöhung als Hochwasserschutz für die Zielbahnen; - Einbau einer Trefferanzeigeanlage mit automatischer Trefferauswertung; - Ausbau des Infanterie-Schiessplatzes Rossmatte; - Neubau einer Truppenunterkunft; - Neubau von Werkstätten und Einstellhallen; - Bau einer Betriebsstoff-Tankanlage; - Umbau des "Steinhauses" zum Dienstgebäude des Schiessplatzes.

Für das Gesamtkonzept wurde ein Umweltverträghchkeitsbericht erstellt. Die Beurteilung erfolgte projektbegleitend, so dass umweltrelevante Aspekte laufend mitberücksichtigt werden konnten. Der Bericht vom März 1993 enthält im wesentlichen folgende Bemerkungen und Auflagen: - Die Auswirkungen des geplanten Ausbaues auf den Menschen sowie die heutigen Nutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Tourismus) sind von untergeordneter Bedeutung; 597

- auch die Emissionen und Immissionen (Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen) sowohl während der Bauphase als auch im Betriebszustand werden als unproblematisch beurteilt; - Der Schiessplatz Hinterrhein liegt zu einem beachtlichen Teil in einem Landschaftsgebiet von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiet). Es besteht eine Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Einerseits ist die Standortgebundenheit des Schiessplatzes Hinterrhein aufgrund der Eignung und fehlender Ausweichmöglichkeiten erwiesen. Andererseits wird die grösstmögliche Schonung von BLN-Gebieten gesetzlich gefordert.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Konflikt in bezug auf die unterschiedlichen Interessen nur im Sinne eines Kompromisses behoben werden kann. In bezug auf die zu realisierenden ökologischen Massnahmen kann erst nach Vorliegen eines angeforderten Gutachtens des Bundesamtes Air Wasserwirtschaft entschieden werden. Dieses ist die Voraussetzung dafür, dass über die Realisierung der rheinnächsten Piste (Steinhaus bis Höhe Übungsleitstand) befunden werden kann.

Weiter im Projekt vorgesehene Massnahmen sind: - Reduktion der militärisch genutzten Flächen auf das absolute Minimum; - Aussparung Ökologisch wertvoller Flächen; - Geländeentwässerung soll unverändert bleiben; - Verzicht auf weitere Flussverbauungen am rechten Rheinufer oberhalb Wissbach; - Schaffung und Pflege neuer Pionierstandorte auf militärisch nicht genutzten Zonen.

598

Hinterrhein; Panzerschiessplatz Verbesserung der Schiessplatzmfrastruktur 1. Etappe

Legende: GL

Ubungsleitstand

SH: Umfahrung Breewald

GK:

Zielbahn 1

WI: Wasserversorgung

SG:

Panzerpisten

AK: Abwasser

Kosten: Vorbereitungsarbeiten Gebaude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Ausstattimg Unvorhergesehenes Verpflichtungskredit

EC: Elektrische Erschliessung UA: Sicherheit Raum Zapport UB: Notstopp

Fr.

27000 3 082 800 824 500 9 648 700 234 200 109 200 165 000 908 600 15 000 000 599

234

Frauenfeld, Waffenplatz; Ausbau für die mechanisierte Artillerie im Auenfeld, 3. Etappe (17 000 000 Fr.)

Auf dem Waffenplatz Frauenfeld werden die Schulen der Artillerie ausgebildet. Für die Kader- und Rekrutenausbildung werden auf dem Waffenplatz Frauenfeld noch zusätzliche Unterkünfte, Ausbildungsanlagen sowie Kommando- und Freizeiträume benötigt. Mit dem Bau des Bahnhofs 2000 in Frauenfeld müssen dem EMD gehörende Gebäude entlang der Bahnhofstrasse im Stadtzentrum abgebrochen werden. Die Stadt Frauenfeld beabsichtigt zudem, die Stadtkaserne mit dem dazugehörenden Areal um das Jahr 2000 zu übernehmen und einer anderen Nutzung zuzuführen. Deshalb sollen mittelfristig die Artillerieschulen und die ArtillerieOffiziersschule mit sämtlichen Unterkunfts-, Ausbildungs- und Kommandoeinrichtungen ausserhalb der Stadt im Auenfeld stationiert werden.

Mit der Botschaft vom 17. Februar 1982 über militärische Bauten und Landerwerb (BEI J982 I 1205) wurden bereits in einer ersten Etappe des Gesamtausbaues Auenfeld die folgenden Neubauten realisiert: - Unterkunftsgebäude für drei Rekrutenbatterien und ein zentrales Verpflegunsgebäude, - Ausbildungshallen für die Schulen der mechanisierten Artillerie; - Simulator- und Unterrichtsgebäude; - diverse Einrichtungen waschanlage,

für

die

Materiallagerung

und

eine

Fahrzeug-

Mit der Botschaft vom 26. Februar 1992 über militärische Bauten (BEI 1992 II 1372) ist in einer zweiten Etappe der Bau von Unterkunftsgebäuden für die bis heute in der Stadtkaserne untergebrachten zwei Rekruten-Batterien in die Wege geleitet worden.

Die Belegungskapazität wird im Auenfeld neu 650 Betten betragen. Somit können künftig in den Unterkunftsgebäuden im Auenfeld die Artillerie-Rekrutenschulen mit fünf Einheiten sowie die Artillerie-Offiziersschule untergebracht werden.

600

Gleichzeitig werden auch die Anforderungen für die Unterbringung einer ganzen Panzerhaubitzenabteilung im Wiederholungskurs erfüllt.

In der beantragten 3. Etappe sind folgende bauliche Massnahmen vorgesehen: - Neubau eines Kommando- und Freizeitgebäudes. Das Raumprogramm umfasst Arbeitsräume und Instruktorenbüros für das Schul- und Waffenplatzkommando, das Kommando der Offiziersschule und den Versuchsstab. Weiter sind Freizeit-, Ess-, und Aufenthaltsräume für Offiziere und Aspiranten, ein auch öffentlich zugänglicher Restaurantbereich mit Nebenräumen für den Kantinier, ein Militärpostbüro, Magazinraum für das Verbrauchs- und Reservematerial der Waffenplatzverwaltung und zwei Personenschutzräume vorgesehen. Im Freien werden zudem eine Kehrichtsammelstelle angeordnet sowie die erforderlichen Verkehrsflächen mit den Parkplätzen für die Instruktoren- und Besucherfahrzeuge geschaffen.

- Einbau einer Truppenküche im Obergeschoss des Verpflegungsgebäudes für fünf Rekruten-Einheiten; - Sanierung des bestehenden Munitionsmagazines und Neubau eines zusätzlichen Gebäudes für die Einlagerung von Munition am gleichen Standort auf der AUmend.

Die geplanten Neubauten können auf dem bundeseigenen Waffenplatzareal im Auenfeld realisiert werden. Sie richten sich nach der zu Beginn der Achtziger Jahre erstellten Gesamtplanimg für die neuen Kasernen- und Ausbildungsanlagen im Auenfeld. Im Umweltbericht wird dargelegt, dass durch die geplanten Neubauten keine negativen Einflüsse auf die Umwelt zu erwarten sind.

In der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre sollen zur Vollendung des gesamten Ausbaukonzeptes im Auenfeld noch folgende Bauten verwirklicht werden; - Schiessausbildungsanlage mit Simulatoren für die Geschützausbildung an den Panzerhaubitzen; - Ausbildungsräume für die Offiziersschule und die technischen Lehrgänge; - Krankenabteilung.

28 Bundcsblait 146. Jahrgang. Bd. H

601

Ausbau des Waffenplatzes Frauenfeld im Auenfeld für die mechanisierte Artillerie.

Legende: 1 2 3 4 5

Bestehende Gebäude 2. Etappe (BP 92) Unterkunftsgebäude 3. Etappe (BP 94) Neubau Kommando-/Freizeit-Gebäude Krankenabteilung / spätere Etappe Schiessausbildungsanlage / spätere Etappe

Kosten: Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Zentrale Versorgung Unvorhergesehenes Ausstattung Verpfiichümgskredit 602

Fr.

750 000 9 440 000 3 210 000 l 630 000 300 000 70000 800 000 800 000

17 000 000

235

Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften (l 5 000 000 Fr.)

Mit dem Massnahmenpaket zu einer 4. Tranche für die Sanierung von Kasernen und Trappenunterkünften auf verschiedenen Waffenplätzen soll die Funktionsfähigkeit der bestehenden Anlagen den heutigen Lebensformen angepasst werden. Die bisherigen Sanierungen haben aufgezeigt, dass mit gezielten Investitionen in kleinem bis mittlerem Umfang wesentliche Verbesserungen der Wohn- und Ausbildungsverhälmisse erzielt werden können.

Auf den nachstehenden Waffenplätzen sind folgende baulichen Massnahmen vorgesehen: Waffenplatz:

Gebäude:

Sanierungsmassnahmen:

- St. Luzisteig (7 500 000 Fr.)

Truppenunterkunft

Bau einer neuen Trappenunterkunft

- Bern, Sand (500 000 Fr.)

Trappenunterkunft

Sanierung der Küche, Sanitäranlagen und Zimmer

- LesPradieres (2 500 000 Fr.)

Trappenlager

Sanierung der Sanitäranlagen und der Unterkunft

- Sion (2 000 000 Fr.)

Kaserne

Beitrag an die Sanierung der Kaserne, 2. Etappe

- Diverse (2 500 000 Fr.)

Kasernen

Aufhängevorrichtungen für die Kampfbekleidung 90

Total Verpflichtungskredite

Fr.

15 000 000

603

24

Bauteil für die Rüstungstechnik

241

Spiez; Umnutzung des Artillerie- und Festungswerks Hondrich in eine Munitionsspreng- und Messanlage (12 960 000 Fr.)

Die technisch ständig verbesserten Panzerungen verlangen immer komplexere Panzerabwehraiunition. Die Herstellung solcher Munition bedingt eine Testinfrastruktur, in welcher vollinstrumentierte Versuche durchgeführt werden können. Im Falle der Hohlladung sind es zum Beispiel: - die Initiierung der Ladung; - die Detonation des Sprengkörpers und die dadurch bewirkte Beschleunigung der Einlage; - der Kollaps der Einlage auf der Symmetrieachse; - die Bildung, Streckung und Zerlegung des Hohlladungsstrahls; - die Wechselwirkung dieses Strahls mit den einzelnen Panzerungselementen; - das Verhalten des Ladungsstrahls nach diesen Wechselwirkungen; - die Wirkung nach der Panzerung.

Die Versuche müssen mit Hilfe geeigneter Messverfahren und Messmittel untersucht werden können, da jede dieser einzelnen Phasen für die Effizienz der Hohlladung massgebend ist. Zeitintervallmessungen, mehrfache sukzessive Röntgenbhtzaufnahmen und die Hochfrequenzkinematographie im Hochgeschwindigkeitsbereich sind die meistverwendeten Mittel. Diese ermöglichen die Untersuchung der verschiedenen Phasen bei der Wirkung einer Sprengladung auf das Ziel, der Dynamik der Einzelphasen und der Wechselwirkungen.

604

Weil die bisher benutzten offenen und geschlossenen Versuchsanlagen den Anforderungen nicht mehr zu entsprechen vermögen, respektive die Versuche mit hohem Zeitaufwand verbunden sind, besteht bei der zuständigen Fachabteilung der Gruppe für Rüstungsdienste und bei den Rüstungsbetrieben seit längerer Zeit das Bedürfnis für eine Spreng- und Messanlage. Aus Lärmbelastungs-, Umweltschutzund Sicherheitsgründen sind jedoch Versuche im Freien oder in offenen Anlagen möglichst zu vermeiden. In der Standortevaluatìon einer geschlossenen Anlage wurden verschiedene, ausgediente Festungsanlagen und Kavernen geprüft. Daneben wurden auch Neubaustandorte mit kostenintensiven unterflur und unterfels Bauwerken in Erwägung gezogen. Als Beurteilungskriterien standen nicht nur die Baukosten, sondern auch die räumliche Eignung, der Erschliessungsgrad, die Eigentumsverhältnisse, der Transportaufwand während der Bau- und Betriebsphase, der Ressourcen- und Energieverbrauch, Sicherheitsaspekte sowie Lärm-, Erschütterungs-, Luftschadstoff- und Staubemissionen im Vordergrund.

Das obsolete Artillerie- und Festungswerk Hondrich bei Spiez, welches die Anforderungen in bezug auf den Standort und die Eignung für eine Umnutzung besonders gut erfüllt, soll nun für diese Versuchszwecke umgebaut werden.

Die Munitionsspreng- und Messanlage wird verschiedene Raumelemente umfassen, wie die Sprengkammer mit den Beobachtungsnischen und dem dazugehörenden Instrumentenstollen sowie eine Kommando-, Mess- und Auswertezentrale die das Kernstück der Anlage bilden. In der Sprengkammer sind Versuchskonfigurationen für das statische Sprengen aber auch für dynamische Versuche vorgesehen. In der Kommandozentrale sollen jeweils die Sprengungen ausgelöst werden können, nachdem die Sprengkammer mit Panzertoren abgeschottet wurde.

In den angrenzenden Räumen werden die Rechner und Aufzeichnungsgeräte untergebracht. Im weiteren sind eine Dunkelkammer für das Entwickeln von Röntgenfilmen und Räume für das Vorbereiten von Ladungen, die Lagerung von Kleinmengen von Sprengstoff und die Haustechnik vorgesehen. Die geographische Lage der geplanten Anlage in Hondrich bei Spiez sowie die ständige Bereitschaft der Versuchseinrichtungen ermöglichen einen effizienten Betrieb.

In der Vorprojekt- und Projektphase wurden die Gemeindebehörden von Spiez und die
Anwohner der Zufahrtsstrasse (Stutzstrasse) über die Einzelheiten der Umnutzung orientiert. Dabei wurde dem Gemeinderat eine angemessene Mitsprache bei Fragen der Bauausführung und des Betriebes in Aussicht gestellt.

605

Um der Verkehrssicherheit auf der Stutzsirasse auch während der Ausbruchphase Rechnung zu tragen, soll nach der Prüfung von verschiedenen Varianten, und unter Zustimmung des Gemeinderates von Spiez, das Ausbruchmaterial mittels einem Kran direkt vom Anlageeingang zur höher gelegenen Hondrichstrasse gefördert werden.

Die Anlage wird ohne zusätzliches Personal betrieben werden können.

Parallel zur Ausarbeitung des Botschaftsprojektes wurden Abklärungen getroffen, inwiefern die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Umwelt eingehalten werden können. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) stimmt dem Vorhaben unter Würdigung des Berichts vom 12. Juli 1993 zu.

Kosten: Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Starkstromanlagen Schwachstromanlagen/Installationen Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen Ausstattung

Verpflichtungskredit

606

Fr.

30 000 l 256 000 6 694 000 24 000 50 000 837000 l 943 000 315 000 804 000 l 007 000

12 960 000

Spiez/Hondrich; Umnutzung des Artillerie- und Festungswerks in eine Munitionsspreng- und Messanlage

Legende: A: B: C: D:

bestehende Anlage geplante Erweiterung nicht genutzte, stillgelegte Anlageteile Vorplatz/Eingang

607

25

Diverse Bauten

251

Sammelkredit für die Sanierung von Pachtgütern auf Waffen- und Schiessplätzen (7 000 000 Fr.)

Die Grandstücke der bundeseigenen Waffen- und Schiessplätze werden, soweit die militärische Beanspruchung dies zulässt, landwirtschaftlich genutzt. Dabei muss sich der Bund an die agrarrechtlichen Bestimmungen (Gewässerschutz- und Tierschutzvorschriften) halten. Es geht aber auch darum, die Existenz von Familienbetrieben auf der Grundlage der militärischen und landwirtschaftlichen Nutzungskonzepten zu sichern.

Das Bewirtschaftungskonzept und der Ausbau der bundeseigenen Pachtgüter werden in enger Zusammenarbeit mit Fachstellen, zum Beispiel landwirtschaftlichen Schulen, festgelegt. Da der Ertragswert im Verhältnis zu den Investitionskosten der Pachtgüter gering ist und zudem der Anspruch auf Subventionen entfällt, kann für die Sanierungskosten in der Regel keine angemessene Wirtschaftlichkeit ausgewiesen werden. Die Erhaltung der Landwirtschaftsbetriebe dient auch dem Schutz der Landschaft. Ohne landschaftliche Nutzung würde das Gelände auf den Waffen- und Schiessplätzen innerhalb kurzer Zeit verwahrlosen oder es müsste mit eigenem Personal gepflegt werden.

Mit dem Bauprogramm 1990 wurde ein Kredit von 6,2 Millionen Franken für die Sanierung einer ersten Serie von acht Pachtliegenschaften bewilligt. Im Rahmen des vorliegenden Bauprogramms wird eine zweite Serie von sanierungsbedürftigen Landwirtschaftsbetrieben beantragt.

Die anhaltende Rezession und der dadurch rückläufige Baukosten-Index wird sich kostengünstig auf die einzelnen Sanierungsprojekte auswirken. Durch Ausnützung des besten Preis-/Leistungsverhältnisses bei der Vergabe der Aufträge, darf mit bedeutenden Kostenminderungen gegenüber der heutigen Kostenschätzung gerechnet werden.

608

Es handelt sich um folgende Objekte: Waffenplate Thun, Sanierung des Pachtgutes "Bühl"; Aus betriebswirtschaftlichen Gründen drängt sich längerftistig eine Zusammenlegung der Pachtbetriebe "Bühl" und der "Vorderen-" und "Hinteren Seematte" auf. Ein erster Schritt dazu ist bereits mit der gemeinsamen Bewirtschaftung der Betriebe "Bühl" und "Vordere-Seematte" vollzogen worden.

Diese Betriebsaufstockung mit einer bewirtschafteten Fläche von 13,1 ha zählt als knappe Existenzgrandlage, Zusammen mit dem Pachtgut "Hintere Seematte" kann eine ausreichende Existenzgrundlage von insgesamt 21,1 ha geschaffen werden. In einer externen Betriebsberatung wurde die betriebswirtschaftliche Situation beurteilt. Danach muss der ganze Oekonomieteil einer gründlichen Sanierung unterzogen und zur Einhaltung der Gewässerschutzbestimmung auch der Mistplatz und die Jauchegrabe baulich angepasst werden.

Waffenplatz Thun, Sanierung Pachtgut "Gländ;" Das bestehende Pachtgut "Gländ" muss den heute geltenden Vorschriften im Bereich Tier- und Gewässerschutz angepasst werden. Die landwirtschaftliche Schule Schwand erarbeitete im Sommer 1990 einen Vorschlag zum Erhalt des Pachtgutes.

Die baulichen Massnahmen umfassen: - Anpassung und Sanierung des Stalles für zehn Kühe, sieben Rinder, sechs Kälber und vier Ziegen.

- Anpassung des Mistplatzes und der Jauchegrabe.

29 Bundesblall 146. Jahrgang. Bd. n

gQC

Schiessplatz Vugelles-La-Mothe VD, Vugelles: Sanierung des Pachtgutes "Beuret"; Die Gebäude des Pachtgutes genügen den Anforderungen eines modernen und rationellen Betriebes nicht mehr. Die Bauten befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand, Der jährliche Unterhaltskredit reicht nicht aus um eine korrekte Instandhaltung zu gewährleisten.

Diese Pachtgutbauten sind für die Bewirtschaftung der dazugehörenden 33 ha Landwirtschaftsgebiet unentbehrlich.

Das Projekt sieht vor: - Bauernhaus und Stallanbau: · Sanierung der 6-Zimmer Wohnung und Erstellen einer neuen 3-Zimmer Wohnung; · Sanierung des an das Bauernhaus angebauten Stalles für 20 Rinder, 25 Kälber und 2 Schweine.

- Scheune: · Abbruch der Anbauten um den ursprünglichen Zustand herzustellen; · Sanierung der Stalleinrichtungen für 30 Kühe; · Bau eines Maschineneinstellraumes.

- Remise: · Abbrach des angebauten baufälligen Unterstellraumes um die Durchfahrt hinter den Hof zu gewährleisten; · Bau einer Garage für Fahrzeuge und Material.

Schiessplatz Vugelles-la-Mothe VD, Orges: Sanierung des Pachtgutes "Charrières"; Die Gebäude des Pachtgutes "Charrières" sind baufällig und aus Sicherheitsgründen stellenweise gefahrlich beim Betreten.

610

Zur Bewirtschaftung dieses Bauernhofes, mit einer nutzbaren Fläche von 30 ha, sind bauliche Verbesserungen an den Gebäuden unerlässlich.

Das Bauvolumen des bestehenden Bauernhauses soll erhalten bleiben, dagegen ist vorgesehen, eine neue Scheune für 20 Kühe, 20 Rinder, 20 Kälber, 2 Pferde und 15 Schweine zu erstellen. Die alten Remisen und Schuppen befinden sich in einem schlechten Zustand und sollen abgerissen werden.

Gebäude-Zustand des Pachtgutes "Charrieres" in Vugelles-la-Mothe VD

- Diverse kleinere Sanierungsvorhaben: Die folgenden Pachtgüter werden an die Forderungen (Raumgrösse, Lichtmenge, Jauchegrube) des Gewässer- und Tierschutzgesetzes angepasst: · Truppenübungsplatz Bernhardzell, Pachtgut "Buchmühle " · Truppenübungsplatz Cholloch/Ricken, Pachtgut "Laadberg" und "Hüttenberg"

611

· Waffenplatz Drognens, Stall "Les Cotes" und Pachtgut "Guillaume" · Schiessplatz Gantrisch, Pachtgut "Gassen-Scheune" · Truppenubungsplatz Hmtere Au/Schwellbrunn, · Schiessplatz Langnau b/Reiden · Schiessplatz Talberg Lenk · Waffenplatz Thun, Pachtguter "Zelgli" und "Staghalten"

3

Zusatzkredite

31

Zusatzkredite fur teuerungsbedingte Mehrkosten

Trotzdem wahrend der letzten drei Jahre ein rticklaufiger Trend beim BaukostenIndex festgestellt werden kann, ist die Bauteuenmg seit dem Jahre 1988 urn mehr als 20 Punkte angestiegen (siehe nachfolgende Grafik). Aus diesem Grunde miissen zu fruher bewilligten Bauprojekten noch teuerungsbedingte Mehrkosten bewilligt werden.

Baukosten - Index (Zurcher Baukosten Index)

612

Der Zürcher Baukosten Index basiert auf den Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern, die nach Bauart, Ausstattung und Lage den jeweiligen "Indexhäusem" entsprechen. Die Preisindexziffer kann demnach nur als Richtzahl für Mlitärbauten betrachtet werden.

311

Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

Für die Abdeckung von künftigen Zusatzkreditbegehren für ausgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten wird ein Sammelkredit, gemäss Artikel 27 der Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 anbegehrt.

Die Freigabe des Kredites liegt in der Kompetenz der Abteilung Bauwesen des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste und wird nur objektweise eröffnet.

Fr.

Beantragter Sammelkredit 2 000 000

32

Zusatzkredit für Projektänderungen

321

Ausbau des Panzerschiessplatzes Wichlen; 1. Etappe

Das Projekt "Ausbau des Panzerschiessplatzes Wichlen, 1. Etappe" wurde mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1991 (BB11991IV 204) bewilligt.

Als Teilprojekt war ursprünglich der Ausbau der bestehenden Kantine für total 2 200 000 Franken vorgesehen. Es war beabsichtigt, während der Bauphase eine provisorische Kantine zu betreiben.

Die dafür eingegangenen Offerten von über 250 000 Franken für ein Provisorium sind unerwartet hoch ausgefallen, so dass Neuberechnungen vorgenommen wurden und der Ausbau der bestehenden Kantine mit einem Neubau verglichen wurde. Die Neubeurteilung hat ergeben, dass ein Neubau mit gleichem Raumprogramm anstelle eines Ausbaues der bestehenden Kantine keine Mehrkosten verursachen würde.

Zudem würde, gemäss dem Bericht vom 28. Oktober 1993 über die Umweltverträglichkeit, ein Neubau bei gleichen Aussenmassen besser ins Landschaftsbild passen.

Aus diesen genannten Gründen wird eine Projektänderung ohne Kostenfolge gemäss Bauverordnung vom 18. Dezember 1991, Artikel 26, Absatz l, beantragt.

613

4

Zusammenstellung der Verpflichtungskredite

Die beantragten Verpflichtungs- und Zusatzkredite setzen sich wie folgt zusammen: Fr.

a. Militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang

193 480 000

b. Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten

2 000 000

Total Verpflichtungskredite

5

195 480 000

Zahlungskreditbedarf pro Jahr

Die Realisierung der Projekte zieht sich über mehrere Jahre hinweg. Im laufenden Jahr werden rund 13 300 000 Franken für Objekte des Bauprogrammes 1994 benötigt. In den kommenden Jahren werden für diese Bauvorhaben voraussichtlich folgende Zahlungskredite beansprucht:

1995 1996 1997 1998 ff

6

: : : :

15000000 30000000 80000000 57 180 000

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Natur- und Umweltschutz

Den Erfordernissen des Umweltschutzes wird bei allen Vorhaben soweit als möglich Rechnung getragen. Um Nutzungskonflikte auf ein Minimum zu reduzieren, wird der Eingliederung der Bauten in die Umwelt durch geeignete Standortwahl und sorgfältige Projektgestaltung grosse Beachtung geschenkt.

614

Dies gilt auch für die Anpassung militärischer Objekte und Anlagen an die Ausfühningsvorschriften des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20;) und des Umweltschutzgesetzes vom 07. Oktober 1983 (SR 814.01). In zunehmendem Masse wirken sich die Luftreinhalte- und die LärmschutzVerordnungen sowie die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe auch finanziell auf die Baukosten aus.

Die zuständigen Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden im Rahmen der Projektbearbeitung beigezogen. Die aus den Voruntersuchungen gewonnenen Erkennmisse werden laufend bei der Projektierung mitberücksichtigt.

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Prioritätskriterien und Nutzwertanalyse

Die Vorhaben des Bauprogrammes 1994 wurden mittels einer Nutzwertanalyse bewertet. Dabei wurde überprüft, ob und in welchem Masse die einzelnen Bauvorhaben verschiedene Zielkriterien erfüllen. Die Ermittlung dieser Kriterien basiert auf der angepassten Prioritätenordnung, wonach jenen Objekten hohe Priorität zukommt, die zur Anpassung und Ergänzung der baulichen Infrastruktur für das Kampfflugzeug FA-18 erforderlich sind.

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Vergabe der Aufträge und Kostengliederung

Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Grundsatz des besten Preis-/ Leistungsverhältnisses. Die Konkurrenzofferten werden unter Anwendung der Submissionsverordnung des Bundes geprüft und entsprechend gewertet. Für die Ausschreibung und die Vergabe der Aufträge sind gemäss Bauverordnung vom 18. Dezember 1991 die Dienstleistungsorgane für das Bauwesen zuständig.

In der Regel hegt den Berechnungen in diesem Bauprogramm der ZürcherBaukostenindex vom 1. April 1993 mit 167,7 Punkten zugrunde. Die Kostenvoranschläge für die Hochbauten sind nach dem Baukostenplan der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert und umfassen folgende Hauptgruppen: - Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschhessung bis zur entsprechenden Grundstückgrenze. Darin nicht enthalten ist der Landerwerb; 615

Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten., Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten; Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen; Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen dazugehörigen speziellen Bauarbeiten und Installationen;

samt den

Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen, Plätze, Umgebungsgestaltung und sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücke enthalten; Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Vervielfältigungen, Baustellenbewachung und dergleichen;

Modelle,

Zentrale Versorgung Zusammenfassung aller Kosten der Energieversorgung aus einer Zentrale; Unvorhergesehenes Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauerschwernissen; Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungsgegenständen.

9

Personelle Auswirkungen

Für den Betrieb der beantragten Vorhaben ist kein zusätzliches Personal notwendig.

616

10

Legislaturplanung

Die beantragten Vorhaben sind Teil des im Bericht über die Legislaturplanung 1992-1995 erwähnten Ausbauschrittes .unserer Armee.

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Verfassungsmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

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Zusatzinformationen

Den Mitghedern der sicherheitspolitischen Kommissionen werden bei der Behandlung des Bauprogrammes zusätzliche Unterlagen und Informationen abgegeben.

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Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1994)

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. März 1994 L >, beschliesst:

Art. l 1 Den mit der Botschaft vom 23. März 1994 unterbreiteten Bauvorhaben und der Projektänderung wird zugestimmt.

2 Es werden hierfür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Franken a. für militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang 193 480 000 b. Sammelkredit für teuerungsbedingte Mehrkosten 2 000 000 Art. 2 1 Der Bundesrat kann innerhalb der Gesamtkredite nach Artikel l Absatz 2 Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen.

2 Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

" BB11994 II 569

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Militärische Bauten. BB

Anhang

Verzeichnis der militärischen Bauten 2

Militärische Bauten

21 211

Kampf- und Führungsbaulen Sammelkredit für die Werterhaltung der Führungsinfrastruktur und der Kampfbauten

22 221 222

223

23 231 232

233 234

Bauten für die Logistik Bauten für das Kampfflugzeug FA-18; 1. Etappe Samen, Eidgenössisches Zeughaus; Neubau einer Reparatur-Werkstatt-Halle, einer Tankanlage und Sanierung des Stammbetriebes Rümlang; Erwerb von Liegenschaften und bauliche Anpassungen für das Flughafen Bataillon 42 Bauten für die Ausbildung Payerne, Militärflugplatz; Bau eines Simulator-Gebäudes zum FA-18 Brigels, Fliegerabwehrschiessplatz; Neubauten für die Ausbildung an der FüegerabwehrLenkwaffe STINGER Hinterrhein, Panzerschiessplatz; Verbesserung der Schiessplatzinfrastruktur 1. Etappe Frauenfeld, Waffenplatz; Ausbau für die mechanisierte Artillerie im Auenfeld, 3. Etappe

Vcrpflichtungsktedit Fr.

11000000

39 650 000

19 000 000 11400000

22 700 000

22 770 000

15000000

235

Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften

17 000 000 15 000 000

24 241

Bauten für die Rüstungstechnik Spicz; Umnutzung des Artillerie- und Festungswerks Hondrich in eine Munitionsspreng- und Messanlage

12960000

25 251

Diverse Bauten Sammelkredit für die Sanierung von Pachtgütern auf Waffen- und Schiessplätzen

Total militärische Bauten

7 000 000 193 480 000

6740

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über militärische Bauten (Bauprogramm 1994) vom 23. März 1994

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1994

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

94.031

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1994

Date Data Seite

569-619

Page Pagina Ref. No

10 053 006

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