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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndapartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

A: 48.

Bern, den 27. November 1901.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

906. (48/01 Interner Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Drahtseilbahn Römerhof- Waldhans Dolder, vom 5. Juli 1899.

Ergänzung.

Die bisher ausgegebenen Sonn- und Festtagsbillete gelangen auch während des Winters 1901/1902 zur Ausgabe.

Zürich, den 21. November 1901.

Verwaltungsrat der Dolderbahn.

(48/01) Transportvorschriften nebst Personen- and Gepäcktarif der Limmatthalstrassenbahn, vom 20. Dezember 1900.

Neuansgabe.

Mit 1. Januar 1902 tritt ein neuer Personen- und Gepäcktarif, sowie ein revidiertes Transportreglement in Kraft.

Schlieren, den 23. November 1901.

Direktion der Limmatthalstrassenbahn.

907.

435

908. (48/01) Personen- und Gepäcktarif Basel bad. Bahnhof -- Schweiß, über die Basler Verbindungsbahn, vom 1. Juni 1898.

Nachtrag II.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1902 an tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag II in Kraft.

Basel, den 23. November 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

909. (48/01) Interner Personen-, Gepäck- and Expressguttarif der Jura-Simplon-Bahn (Brünigbahn nicht Inbegriffen), vom 1. Juni 1899. Nachtrag V.

Am 15. Dezember 1901 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend Änderungen zum Haupttarif und den Nachträgen I--IV.

Bern, den 23. November 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

910.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(48/01) Personen- und Gepäcktarif Schweiß -- Italien via Gotthard, vom J. September 1900.

Aufhebung von Personentaxen.

Infolge Einführung des elektrischen Betriebes auf der Strecke MailandVarese gelangt am 20. November 1901 auf den Linien Mailand-VaresePorto Ceresio, Gallarate-Arona und Gallarate-Laveno-Luino ein besonderer Personentarif zur Einführung, laut welchem die Ausgabe von Billeten I. und III. Klasse in den Zügen erfolgt. Die direkten Personentaxen Basel S C B, Luzern, Zürich (H B) und Zürich (Enge) -- Varese oder umgekehrt werden daher auf den 20. November 1901 aufgehoben.

Die auf Seite 60 des obgenannten Tarifs verzeichneten Gepäcktaxen für den Verkehr mit Varese bleiben dagegen bis auf weiteres unverändert fortbestehen.

Luzern, den 19. November 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

911. (48/01) Teil II, Hefte B und C, der fransösisch-österreichischungarisch-rumänisch-serbisch - bulgarisch-orientalischen Personen- und Gepäcktarife, vom 1. Mars 1898.

Aenderung der Gepäcktaxen.

Mit sofortiger Gültigkeit werden die entsprechenden in den obgenannten Tarifheften enthaltenen Gepäcktaxen durch die nachstehenden aufgehoben und ersetzt: 436

Via Delle oder Petit-Croix Gepäcktaxen pro 10 kg.

für die Strecken a b ohne Freigepäck mit Freigepäck 6. 35 4. 21 6. 35 5. 54 6. 01 3. 21

Paris von und nach Adrianopel Konstantinopel via Belgrad Sophia Bern, den 26. November 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

912. (48/01) Eröffnung des Haltepunktes Dentsch-Oth Berg für denPersonen-,, Gepäck- undExpressgutverkehr..

Der an der Fortsetzung der Strecke Fentsch-Aumetz gelegene Haltepunkt ,,Deutsch-Oth Berg" (nicht ,,Deutsch-Oth Haltepunkt" wie in unserer Bekanntmachung vom 21. August 1901 und im Nachtrag IX zu unserem Kilometerzeiger angegeben) wird am 1. Dezember 1901 für den Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr eröffnet.

Strassburg, den 19. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

48/01)

913. (

Camionnagetarif für die Station Bern - Weissenbühl der Gürbethalbahn.

Auf 1. Dezember 1901 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den 22. November 1901.

Direktion der Thunerseebahn.

Rückvergütungen.

48/01)

914. (

Rückvergütung auf Steintransporten ab Schaffhansen nach Müllheim - Wigoltingen und Felben.

Mit Gültigkeit vom 11. Dezember 1901 wird für die Beförderung von Bruchsteinen in Wagenladungen von 10000 kg. ab Schaff hausen nach Müllheim-Wigoltingen und Felben eine reduzierte Taxe von 25 Cts. pro 100 kg. im Wege der Rückvergütung zugestanden.

Zürich, den 23. November 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

437

B. Verkehr mit dem Auslande.

48/01)

915. (

Teil II, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Ergänzung.

Am 15. Dezember 1901 treten die folgenden neuen Frachtsätze des im obengenannten Tarifteil enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 23 für Schwefel in Kraft: Preußische und hessische Staatsbahnen.

Fr. für 100 kg.

Pino 2. 18 Ooblenz Rheinbahnhof Chiasso . . . .

2. 31 Pino 2. 01 Trier 1. Mosel Chiasso . . . .

2. 14 Pino 2. 02 Trier r. Mosel Chiasso . . . .

2. 15 Luzern, den 26. November 1901.

Direktion der Gotthardbahn,

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

48/01)

916. ( Rückvergütungen auf Transporten von Gerberritide in Büscheln Delle transit(Vesoul)) -- Basel transit (Württemberg). Kündigung.

Die unter Ziffer 298 im Publikationsorgan Nr. 18/95 bekannt gemachte Rückvergütung auf Rindetransporten Delle transit (Vesoul) -- Basel transit (Württemberg) wird hiermit auf den 28. Februar 1902 gekündigt.

Bern, den 21. November 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

917. (48/01) Eröffnung der Station Ispringen für den Verkehr mit lebenden Tieren in Wagenladungen.

Vom 1. Dezember 1901 an ist die bisher nur für die Beförderung einzelner Stücke Kleinvieh eingerichtete Station Ispringen auch für das Ein- und Ausladen von lebenden Tieren in besonderen Wagen eingerichtet.

Karlsruhe, den 19. November 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

438

918.

(48/01) Aasnahmetarif für Futter- und Streumittel.

Der mit dem 30. September 1901 außer Kraft getretene Ausnahmetarif für Futter- und Streumittel wird unter Beschränkung des Empfangsgebiets auf die östlich von der Oder liegenden Teile der Provinzen Brandenburg und Pommern für die Zeit vom 1. Dezember 1901 bis einschliesslich 31. Märe 1902 wieder eingeführt.

Strassburg, den 21. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

919. (48/01) Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarif es.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 25. November 1901 ab sind in das Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarifs Ausnahmefrachtsätze für Holzzellstoff von Königsberg i/Pr. und Tilsit zur Einfuhr in die Schweiz und Frankreich eingeführt worden. Nähere Auskunft erteilt das Tarifbureau.

Strassburg, den 20. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

920. (48/01) Abteilung C (Verkehr m i t Basel) d e s Ergänzung.

Am 18. November 1901 wurde die an der Bahnstrecke Gießen -Geinhausen und Mittel-Gründau gelegene Haltestelle Lieblos für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet; mit dem gleichen Zeitpunkt wird dieselbe in den obenbezeichneten Tarif einbezogen. Die Frachtberechnung hat auf Grund der Entfernungen für Geinhausen zuzüglich 4 km., die Verkehrsleitung nach den für Geinhausen geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Karlsruhe, den 20. November 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

921.

(48/01) Abteilung A, Heft 3 (VerkehrDirektionsbezirkk Frankfurt a. M. -- Baden), desFrankfurt-hessisch-süd-westdeutschen Verbandsüterrtarifes.

Ergänzung.

Am 18. November 1901 wurde die an der Bahnstrecke Gießen -Geinhausen und Mittel-Gründau gelegene Haltestelle Lieblos für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet; mit dem gleichen Zeitpunkt wird dieselbe in den obenbezeichneten Tarif einbezogen. Die Frachtberechnung hat auf Grund der Entfernungen für Geinhausen zuzüglich 4 km., die Verkehrsleitung nach den für Geinhausen geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Karlsruhe, den 20. November 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

439

922.

(48/01) Heft 2 des südwestdeutschen Tiertarif es (Reichsbahn-Baden). Ergänzung.

Die Station Hausen v. Wald wird vom 1. Dezember 1901 ab in das Heft 2 des südwestdeutschen Tiertarifs (Reichsbahn - Baden) einbezogen.

Nähere Auskunft erteilen auf Verlangen die in Frage kommenden Abfertigungsstellen.

Strassburg, den 19. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

923. (48/01) Teil II und Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen Gütertarifes. Nachträge.

Mit dem 1. Dezember 1901 treten zum Teil II des Gütertarifs für den ost-mittel-südwestdeutschen Verband der Nachtrag VII und zum Tarif heft 3 der Nachtrag IX in Kraft, die neben bereits früher veröffentlichten Tarifmaßnahmen Änderungen und Ergänzungen des Vorworts, der besonderen Tarifvorschriften, sowie der Vorbemerkungen zum Kilometerzeiger und Änderungen von Stationsnamen enthalten.

Strassburg, den 19. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

924. (48/01) Teil II und Heft 4 des ost-mittel-südwestdentschen Gütertarifes.

Nachträge.

Zum ost-mittel-Süd westdeutschen Verbandsgütertarif sind mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1901 der Nachtrag VII zum Teil II und der Nachtrag IX zum Heft 4 (Verkehr mit Baden) ausgegeben worden. Dieselben enthalten Änderungen und Ergänzungen der Tarifvorschriften, Stationstarife und Ausnahmetarife, sowie eine Anzahl neu aufgenommener Stationen. Von den letzteren sind die badischen Stationen: Elzach, Grenzach, Gutach i. Br., Hüfingen, Karlsruhe Hafen und Ringsheim neu in den Tarif einbezogen worden.

Nähere Auskunft erteilen unsere Dienststellen und das diesseitige Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 19. November 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

440

925.

(48/oO Teil II des sttdösterreichisch - ungarisch - deutschen Gütertarifes. Nachtrag L

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1901 gelangt ein Nachtrag I zu dem ab 1. Januar 1900 gültigen Teil II, enthaltend Tariftabellen, des südösterreichisch-ungarisch-deutschen Güterverkehrs zur Ausgabe. Derselbe kann zum Preise von 0,40 M. von unserer Drucksachenkontrolle bezogen werden..

Strassburg, den 16. November 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Frachtsätze für Lithopone (Lühopone färben). Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1902, werden für die Beförderung von Lithopone (Lithoponefarben) folgende Frachtsätze gewährt: Wagenladungen von Von nach.

5000 kg.

10 000. kg.

Heller per 100 kg.

Salzburg Bregenz 260 130 . ., Buchs 252 126 ,, St. Margrethen 260 130 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 135, v. 21. Nov. 1901, Frachtsätze für Baumwolle. Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis Ende Dezember 1902, werden für den Transport von Baumwolle folgende Frachtsätze gewährt : Wagenladungen von Von nach 5000 kg.

10000 kg.

Heller per 100 kg.

Triest Bregenz 296 272 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 134, v. 19. Nov. 1901..

Rückvergütungen auf Transporten von Sau-, Werk- und Schnittholz.

Vom 1. Januar 1902 bis auf Widerruf, längstens bis Ende Dezember 1902, werden für Bau-, Werk- und Schnittholz, auch Faßdauben, ausgenommen Eisenbahnschwellen und roh vorgearbeitete, zur Stock- oder Schirmfabrikation bestimmte Stöcke auf den im österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarif, Teil IV, Heft 2, in Serie II enthaltenen Frachtsätzen folgende Rückvergütungen gewährt: Von nach Bregenz transit und Buchs transit mit Bestimmung nach. Belgien oder Südfrankreich Cts. per 100 kg.

Sissek 44 Agram 25 Gradée 25 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt, Nr. 135, v. 21. Nov. 1901.

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Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 26. November 1901 : 642. Taxermäßigung der Eisenbahnen Territet-Glion und GHon-Rochers de Naye für Inhaber schweizerischer Generalabonnements.

643. Nachtrag I zum. Gütertarif für den internen Verkehr der J S, B R und R V T und im direkten Verkehr derselben unter sich, sowie mit der F M, mit Vorbehalt.

644. Taxermäßigung für Kies- und Sandtransporte in Wagenladungen .ab Sitterthal nach Romanshorn, mit Vorbehalt.

645. Änderung der Gepäcktaxen für die Relationen Paris -- Adrianopel, Konstantinopel via Belgrad und Sophia im Teil II, Hefte B und C, der französisch - österreichisch - ungarisch - rumänisch - serbisch - bulgarisch - orientalischen Personen- und Gepäcktarife.

646. Ergänzung des Teiles II, Abteilung A, der deutsch-schweizerischen Gütertarife durch Aufnahme einiger deutschen Stationen in den Ausnahme-tarif Nr. 23 für Schwefel.

647. Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 25 des internen Gütertarifes Jer rhätischen Bahn durch Aufnahme des Artikels ,,Fräsenbüschel" in die Warenklassifikation, mit Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Änderung von Stationsnamen. Der Name der Station ,,Ependes-halte" der Linie Lausanne-Yverdon der Jura-Simplon-Bahn wird auf den Zeitpunkt der .Eröffnung dieser Station für den Gesamtgüterverkehr abgeändert in ,,JBpendes".

Transport von Phosphorzllndhülzchen im Transit durch die Schweiz.

Der

schweizerische Bundesrat hat unterm 19. November 1901 betreffend den Transport von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor im Transit durch die .Schweiz folgenden Beschluß gefaßt: ,,Art. 1. Der Transport von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor durch die Schweiz nach einem Bestimmungsorte im Ausland darf nur per Eisen·bahn und in direktem Transit nach einer ausländischen Station stattfinden.

Die schweizerischen Zollämter sind gehalten, solche Transitsendungen beim Eintritt in die Schweiz unter Zollverschluß abzufertigen.

Eine Umladung auf schweizerischem Gebiete ist verboten und wird nach den Straf bestimmungen des Bundesgesetzes vom 2. November 1898, Art. 9, litt, a, als Übertretung des Einfuhrverbotes geahndet. Vorbehalten bleibt einzig TJmlad infolge bahndienstlicher Unfälle, wie sie in Art. 71 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz, vom 12. Februar 1895, vorgesehen .sind.

Art. 2. Gegenwärtiger Beschluß tritt sofort in Kraft."

442

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Jahr

1901

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.11.1901

Date Data Seite

1072-1072

Page Pagina Ref. No

10 019 854

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