938

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 2. Juli 1901.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton B e r n an die Kosten für die Korrektion des Dorfbaches zu Oberwil bei Buren (Kostenvoranschlag Fr. 18,000) 40 %, bis zum Maximum von Fr. 7200 ; 2. dem Kanton W a a d t an die Kosten für die Korrektion des Flusses Grandsonnet bei Grandson (Kostenvoranschlag Fr. 19,000) 40 %, im Maximum Fr. 7600.

(Vom 6. Juli 1901.)

An den anfangs September in Glasgow stattfindenden internationalen Ingenieurkongreß wird Herr A. Stodola, Professor für Maschinenbau und Maschinenkonstruktion am Polytechnikum, abgeordnet.

Nachdem unterm 2. dies die Referendumsfrist für das Bundesgesetz vom 29. März 1901 betreffend die Ergänzung des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz unbenutzt abgelaufen ist, wird das erwähnte Gesetz als in Kraft getreten erklärt.

Dem Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten wird die Genehmigung erteilt, und es wird dasselbe auf 1. Januar 1902 in Wirksamkeit erklärt.

An Stelle des aus dem Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen austretenden Herrn K. Forster, zur Zeit Vorstand des Rechtsbureaus der schweizerischen Bundesbahnen, wird Herr Robert Moser, Oberingenieur in Zürich V, zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt.

939

Die im Art. 5 der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Meiringen über die Große Scheidegg nach Grindelwald, vom 2. Juli 1897 (E. A. S. XIV, 405), angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 11. August 1899 (E. A. S. XV, 631) erstreckte Frist für die Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere zwei Jahr, d. h. bis zum 2. Juli 1903, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer Eisenbahn von Niederweningen durch das Surbthal nach Döttingen (Surbthalbahn) vom 24. Juni 1892 (E. A. S. XII, 96) angesetzte, durch Bundesratsbeschlüsse vom 31. Juli 1895 (E. A. S. XIII, 403) und vom 12. Juli 1898 (E. A. S. XV, 222) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschafts,'statuten, wird um weitere drei Jahre, d. h. bis zum 24. Juni 1904, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer Drahtseilbahn von der St. Jean-Brücke nach dem Stadthaus in Freiburg, vom 24. Juni 1899 (E. A. S. XV, 498), angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 7. Juli 1900 (E. A. S. XVI, 176) erstreckte Frist für die Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um ein weiteres Jahr, d. h.

bis zum 24. Juni 1902, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession eines elektrischen Tramways in Romont vom 1. Juli 1899 (E. A. S. XV, 562) angesetzte und durch Bundesratsbeschluß vom 17. Juli 1900 (E. A. S. XVI, 179) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um ein Jahr, ·d. h. bis zum 1. Juli 1902, verlängert.

Die im Art. 5 der Konzession einer elektrischen Eisenbahn von Nyon nach Gimel, mit Abzweigung von Arzier nach St. Cérgue, vom 29. Juni 1899 (E. A. S. XV, 554), angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um zwei Jahre, d. h. bis zum 29. Juni 1903, verlängert.

940

Auf den Bericht seines Justiz- und Polizeidepartements hat der Bundesrat, in Anwendung von Art. 70 der Bundesverfassung,, beschlossen, den Ali F a h r i, türkischer Staatsangehöriger, 39 Jahre alt, Journalist, aus dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft auszuweisen, gestützt auf folgende Erwägungen i In Genf erschienen während längerer Zeit verschiedene in türkischer Sprache geschriebene Zeitungen, welche angeblich die Interessen der sogenannten jungtürkischen Partei vertraten. Eine Prüfung des Inhalts dieser Preßerzeugnisse ergab, daß sich dieselben nicht auf die Kritik der politischen Verhältnisse und Einrichtungen in der Türkei beschränkten, sondern es wurde in diesen Druckschriften der Sultan und seine Umgebung in der gemeinsten Weise beschimpft und zu der Ermordung desselben wie seiner Beamten aufgefordert.

In seiner Sitzung vom 6. Juni abhin beschloß der Bundesrat, den für die genannten Publikationen verantwortlichen Personen eröffnen zu lassen, daß, sofern sie mit ihren Beschimpfungen des Sultans und seiner Regierung, sowie mit ihren Drohartikeln, fortfahren sollten, sie aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft ausgewiesen würden.

Trotz der erhaltenen Verwarnung hat der in Genf wohnhafte türkische Staatsangehörige Ali Fahri in der seither erschienenen Nummer der von ihm herausgegebenen Zeitung ,,Intikam" (Rache) wiederum Artikel publiziert, die gegen den Sultan und seine Regierung gerichtete Beschimpfungen und Drohungen enthalten ; ebenso behauptet er in derselben, als Gegenleistung für die ven den schweizerischen Behörden gegen die sogenannten Jungtürken getroffenen Maßnahmen habe der bei der schweizerischen Eidgenossenschaft akkreditierte türkische Gesandte von seiner Regierung Fr. 140,000 zur Verteilung an einflußreiche Schweizerbürger erhalten.

(Vom 9. Juli 1901.)

Dem Entwurf zu einer Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1900 betreffend die Erhöhung der Zahl der Infanteriebataillone der Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen wird die Genehmigung erteilt.

941

Vorgängig dem Schultableau pro 1902 werden die Remontemkurse, sowie die zwei ersten Rekrutenschulen der Kavallerie für das Jahr 1902 wie folgt angesetzt: I.

II.

III.

IV.

Remontenkurse : Kurs vom 11. September 1901 bis 8. Januar 1902 in Thun.

Kurs vom 14. September 1901 bis 11. Januar 1902 in Aarau.

Kurs vom 4. Januar 1902 bis 3. Mai 1902 in Frauenfeld.

Kurs vom 3. Mai 1902 bis 30. August 1902 in Aarau.

Rekrutenschulen : I. Rekrutenschule vom 8. Januar bis 31. März 1902 in Bern, für die deutschsprechenden Rekruten des Kantons Bern.

II. Rekrutenschule vom 11. Januar bis 3. April 1902 in Aarau, für die Rekruten der Kantone Zürich, Thurgau und Schafihausen.

Die nachgenannten Instruktionsoffiziere des Genies werden befördert: Zum Major: Hauptmann Fels, Konrad, von St. Gallen, in Brugg, zur Zeit eingeteilt in der Telegraphencompagnie 2 L. ; zum Hauptmann (Sappeure): Oberlieutenant L e c o m t e , Henri, von St. Saphorin, in Brugg, Geniehalbbataillon 2/1. Dieselben werden unter die nach Art. 58 der Militärorganisation zur Verfügung des Bundesrates stehenden Offiziere versetzt.

Es werden ernannt: Zum Oberetappenarzt: Oberstlieutenant M or in, Fritz, von Vieh, in Leysin s./Aigle, unter Beförderung zum Obersten der Sanität; zum Divisionsarzt II: Major de M o n t m o l l i n, Georges, von und in Neuenburg, unter Beförderung zum Oberstlieutenant der Sanität.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. III.

63

942

"Wahlen.

(Vom 6. Juli 1901.)

Post- unä, Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Fritz Bachmann, von Sternenberg (Zürich), Postaspirant in Basel.

Posthalter in Staad (St. Gallen) : Marie Inauen, von Appenzell,, Postgehülfln in Heerbrugg (St. Gallen).

Postcommis in Basel :

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Staad (St. Gallen): Marie Inauen, ron Appenzell, Post- und Telegraphengehülfin in Heerbrugg.

(Vom 9. Juli 1901.)

Militärdepartement.

Technischer Sekretär des Oberpferdearztes : Veterinär-Lieutenant Schwyter, Hermann, von und in Siebnen.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Hauptzollamt Basel-St. Johann : Konrad Meßmer, von Erlen (Thurgau), Einnehmer des Zollamtes Lisbüchel.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Lausanne: Adolf Porchet, von Corcelles-leJorat (Waadt), Paketträgerchef in Lausanne.


Postcomniis in Zürich:

Posthalter und Briefträger in Cumbels:

Anton Martin, von Couvel, Postaspirant in Zurich.

Ernst Ramp, von Zeli (Zürich), Postaspirant in Montreux.

Karl Zürcher, von Menzingen, Postaspirant in Zug.

Joh. Thomas Elvedi, von und in Cumbels (Graubünden).

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Grub bei Heiden : AnnaKydjVOnWeesenCSt.Gallen), Posthalterin in Grub.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1901

Date Data Seite

938-943

Page Pagina Ref. No

10 019 698

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.