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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom

2. September 1864.)

Die k. grossbritannische Gesandtschast hat im Ramen ihrer Regierung unterm 3l). August abhin eine Reihe von Fragen, die sich auf die Anwendung der Todesstrafe beziehen , an den Bundesrath gerichtet und um gefällige Beantwortung derselben ersucht.

Jnfolge dessen beschloss der Bundesrath, das Frageschema sämmtlichen Kantonsregieruugeu zu übermalen mit dem Gesneh, die gewünsehten Ausschlüsse, so weit sie gegeben werden konnen, beforderlich ihm zugehen lassen zu wollen.

Die gedachten Fragen sind folgende : 1. Welche Verbrechen sind durch die schweizerische Gesezgebung mit Todesstrafe bedroht?

2. Kann - wenn eine Verson eines Kapitalverbrechens schnldig ist - das Schwur- oder sonstige Gericht, bei mildernden Umständen, eine geringere als die Todesstrafe verhängen. wenn ja, wird von dieser Be-

suguiss häufig Gebrauch gemacht?

3.

Welches ist, tufolge der schweizerischen Gesetzgebung, die schwerste Strafe nach der Todesstrafe; und wird in fallen, wo das Todesurtheil wegen mildernder Umstände oder durch ........trasumwandlung seiteus der Regierung in jene verminderte Strafe ermässigt wird , diese lettere unab-

änderlich in vollem Umfange durchgeführt? Wenn nicht, wie weit geht die Strasmildernng ..'

4.

Kamen in den legten Jahren Aenderungen in der schweizerischen Gesetzgebung i.u dem Sinne vor , dass einzelne Verbrechen , welche srüher als Kapitalverbrechen galten, dies jezt nicht mehr find; wenn ja, haben diese Verbrechen zugenommen und wird diese (allsällige) Zunahme der gedachten Strasmilderuug zugeschrieben?

5. Jn welcher Weise findet der Vollzug der Todesurtheile statt, und geschieht die Hinrichtung ossentIich oder im Geheimen?

6. Ju welchem Verhältnisse zu den Todesurtheilen findet in der Regel eine Verringeruug der Todesstrafe durch Beguadiguug seitens des Staatsoberhaupts statt..

628 (Vom

5. September l 864.)

Der päpstliche Geschäststrag.^ bei der schweig Eidgenossenschaft übermachte dem Bundesrath unterm 30. v. Mts. ^r. 5460. 22 als bewilligte Massaguthaben für 'ehemalige ^l.weiz. Militärs in römischen Diensten, nebst einem Verzeichniss über den, jedem Einzelnen zukommenden Betrag.

Der Bundesrath besehloss, die gedachte Summe den betretenden Kanto..sregierungen, nämlich Zürich, Ber.., Luzern, Ridwalden. Freibnrg, Solothurn, Basel, Schasfhausen, Appenzell A. Rh., St. Gallen, Gran^ bünden, Thnrgau, Waadt, Wallis, Reuenburg und Genf. zuhanden der Betreffenden zuzustellen.

Der Kaiser von Mexiko hat als seinen ausserordenllichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schwe^. Eidgenossenschaft ^enor Don Cre^orio Barandi.n^n beglaubigt.

Als gleichzeitiger Gesandter beim Königreich Jtalien wird er in T u r i n residiren.

(Vom 7. September 1864.)

Mit Zuschrift vom 26. vorigen Monats übermachte das Bräsidium der ^ehw..i^.rg...sellsehaft in A l e ^ a u d r i e u (.^leghpten) einen Wechsel von Fr. 780 als Liebesgabe sür die Bra..dbesehädigten in Oberhosen , Kts.

Bern.

Von dieser wohlthätigen patriotischen Gesellschaft sind de^n Bundes.^ rath im vorigen und dem lausenden Jahre sür ^turm- und Brandbesehädigte in der .^ehweiz, mit Jnbegriff der obigen Summe, ^r. 5,498 übersandt worden. (S. Bundesblatt von 1863, Il. 22. und v. J. 1864,

l, 34 und 887.)

(Vom ..). September 1864.) .

Der Bundesrath hat, auf gestellte Gesuche hin, eidg. Vol..tech..ikum entlassen :

als Lehrer am

.^.rn. Dr. D ..rege, von Zürich, Professor der Mathematik.

,, ^ e w i c k i , von Wien, Hilfslehrer der me..haniseh..teehnisehen Schule.

629 Die Entlassung wurde ausgesprochen beim Erftern Bunter bester Ver^ dankung der geleisteten guten Dienste^, beim Leiter.. Bunter Verdankung seiner geleisteten Dienste.^.

Gleichzeitig ernannte der Bundesrath den Hrn. Dr. Theodor R e y e , von Ritzebüttel bei Hambnng , als Hilfslehrer am eidg. Bol^teehn.kum für Abhaltnng der Repetitorien und Zeichnungsübungen in der darstellenden Geometrie.

Das Bräsidium .des schwe^. Bundesgerichles machte dem Bundesrathe mit Zuschrift vom 7. dies die Anzeige, dass es, an der Stelle des ablehnenden Hrn. Born and, zum Suppleauten des ei^g. Untersnehuugsrichters in Genf Hrn. Eugene ^ au lis, Advokat in Lausanne, bestimmt habe.

Der Bundesrath wählte : Hrn.

(am 5. September 1864) Frédérie Bonard, von Romainmotier (Waadt), als Kontroleur

,,

Alessandro D e lp o n te, .....egotiant , von Bignaseo (Hessin), als

Hrn.

,, ,,

der Hauptzollstätte^ Vivis^ ;

Bofthalter daselbst ;

(am 9. September 1864^ Martin H e d i n g e r , von Wilehingen (..^ehafshausen) , als Vostverwalter in ^t. Jmmer (Bern) ; Salom..... R ü e g g , von Wald (Zürich), als Kontrolenr des Bostkreises Zürich , Beter Joseph L e h m a n n , von Ruglar (Solothurn) , als BostCommis in Münster (Bern).

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10.09.1864

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