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B otsch a f t des

Bundesrathes an die h. .Bundesversammlung, betreffend Gehaltserhöhung fur einige eidg. Beamte.

(Vom 8. Juni 1864.)

Tit. l Jm verflossenen Jahre hat das Besoldungsgesez vom 30. Heumonat 1858 in Beziehung auf verschiedene Beamte der Zentralverwaltnng eine Abänderung im Sinne der Gehaltsvermehrung erfahren.

Der Besehl.uss der Bundesversammlung vom 29. Januar 1863 besehlug die Beamten der Telegraphenverwaltnng, und derjenige vom

1. .August 1863 die Beamten des Oberkriegskommissariates und der Zoll-

und Vostverwaltung.

Die unter jenen beiden Daten beschlossenen Besoldungserhohungen für bloss einen Theil der eidg. Beamten hat nun zur Folge, dass, um das Gleichgewicht in den andern Zweigen der Administration herzustellen.

eine weitere Revision der Besoldungen kaum abzuweisen sein wird. Wix meinen hierunter .die Besoldung der Beamten der Bundeskanzlei , des politischen Departements, des Departements des Jnnern, der Justiz- und Polizei , des Militärdepartementes und der Finanzen , so wie der unter lezterm stehenden Verwaltungen.

Es ist vor Allem hervorzuheben, dass die Sekretäre des politischen Departements, des Departements des Jnnern und der Justiz auf Fr. 3000 und der Registrator, so wie die beiden Kanzleisekretäre aus Fr. .^l).) --...

beziehungsweise aus Fr. 3200 --. gestellt sind, während in Folge des

l4l Beschlusses vom l. Augnst 1863 die Sekretäre der Zentralzollverwaltung, wenn sie das Maximum beziehen, aus Fr. 3600 zu stehen kommen.

Das Maximum für den Handelssekretär ist ans Fr. 4500 bestimmt.

Es ist zwar richtig, dass man, namentlich für diese lettere, so wie für andere Stellen der Zentralverwaltung, aus Personen reflektiren muss, welche in den betreffenden Zweigen bereits Leistungen auszuweisen vermogen, dass aber auch für die übrigen Departement Personen ins Auge zu fassen sind, welche sich für das betreffende Fach besonders eignen.

Man muss daher für den Sekretär des politischen Departements, - wenn diese -Stelle wieder beseht wird - dann sür die Sekretäre des Jnnern und. der Justiz wesentlich solche Persönlichkeiten heranziehen, welche eine ^rossere juristische oder staatsmänn.sehe Bildung auszuweisen vermogen, und bei den Sekretären der Bundeskanzlei wird speziell noch aus ein grosseres Mass von Sprachkenntniss Bedacht zu nehmen sein.

Was das Sekretariat der Justiz und Bolizei anbelangt, so tritt uns hier die Spezialität entgegen, dass früher nebst den.. eigentlichen Departementssekretär mit dem Kanzlisten auch noch. ein Geueralanwalt mit einer Besoldung von Fr. 4300 und mit einem besondern Sekretär angestellt war. Raeh dem Rüktritt des Generalanwaltes wurde dessen Stelle nicht wieder bes^t, sondern es wurden die noch rükständigen Untersuchung gen in Heimatlosensachen dem bisherigen Sekretär desselben übertragen.

Als im Jahr 1861 auch der damalige Sekretär des Departement^ zurüktrat, wurde eine neue ^tellenverschmelznng vorgenommen und der bisherige Untersuchungsrichter zugleich ^um Departementssekretär ernannt.

Für die fortwährende Besorgung des Heimatlosenwesens erhielt derselbe eine jährliche Gratifikation von Fr. 5l)..), welche jedoch schon aus prin^ipiellen Gründen immer^ ein Stein des Anstosses war, und es ist mit Rüksieht hierauf zu wünschen, dass dieses Verhältniss geregelt werde.

Jmmerhin ergibt es sieh aus den. Gesagten, dass die .Ausgaben des Deparlements sür sein .personal sich im Laufe der Zeit bedeutend vermindert haben, dass ursprünglich vier und gegenwärtig uur noch ^wei Beamte in Funktion sind.

Dass der Registrator der Bundeskanzlei, in dessen Hand die ^äden ^ der Gesammtverwaltung zusammenlaufen, nnr um 200 ^r. besser gestellt ist, als einzelne Departeu^entsregistratoren , widerspricht dessen Stellung und stellt mit den daherigen Forderungen in keinem richtigen und billigen

Verhältnis.

Die beiden Kanzleisekretäre betreffend, so mogen bezüglich derselben folgende Erläuternugen am Vlaze sein.

Dem einen Sekretär ist die Leitung und Ueberwaehung des gesamm^ ten Drn^wesens übertragen. Derselbe muss daher besähigt sein, in allen drei Sprachen die Korrekturen ^u besorgen. Bei dem grossen und immer steigenden Umsaug der eidg. Drukarbeiten wird wohl Niemand versu.ht

142 sein können, sur die Last, das ganze Jahr hindurch, neben vielen andern Ka.^leiarbeiten (wozu auch Uebers.^ungen gehoben), Korrekturen zu lesen, mit einem Jahresg..l..alt von bloss Fr. 3200 sich gehorig entschädigt zu finden.

Dem andern Ka.^leise^ret.^ liegt neben dem Rechnungswesen und der th...ilweisen Rührung der Korrespondenz die Ueberwa.hnng des Kanzle^ Personals ob. Anch diesem Sekretär ist die Kenntuiss der drei LandesSprachen eben so unerläßlich , und der gegenwärtige Jnhaber der Stelle wird übe^diess noch häufig zu Uebersezungen aus de^m Englischen und .^.pa^sehen iu Anspruch genommen. Die Kan^leisekretäre sollen ne^stdem die notl^igen Eigenlasten besten, um in. ^alle^ ^er Rotl.^ den einen oder andern Ka^leivorsteher, sei es im Bundesrath, sei es in der BundesVersammlung ^u ersehen ; namentlich muss diess von demjenigen Sekretär gefordert werden kennen, welchem spe^ll die Aussieht ü.^er das Kanzleipersonal übertragen ist. Schon von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, durfte es wenig angemessen sein , dieselben ans das Minimum zn lezen.

Für den Staatsar.hivar, dessen Besoldung durch Bundesbeschluß vom 1l. Heu.uonat 186l auf ^r. 3800 bestimmt worden war, sezen wir unn mit Rüksi.ht ans die für die Kanzlei- und Departementssekretäre l.eantragten Ansäze ans ^r. 3600-400l). es ist nämlich zu bemerken, dass dieser Beau^e bisher immer um ^r. 200 hoher gestellt war als die leztgenannten, und es erschiene nns desshalb nnbillig, wenn derselbe nun auf einmal hn Ma^inunn nicht mehr so hoeh gestellt würde, wie die Sekret.ire ^er Bnndeskanzlei und der Departemente. ^ J^. de^n oberw.ihnten Bundesbeschluß vom 11. Juli 186l war die Stelle eines Unterar.^ivars nen ges^affeu und dessen Gehalt auf Fr. 2400 bestimmt worden. Unser Vorschlag für Denselben geht nun, in Anbetracht, dass der erste Archivar eventuell bis Fr. 4l)l)l) per Jal.^r beziehen kann,

aus Fr. 2500 ^30l.)0.

Wir berühren hier noch speziell den Sekretär der Banabtl..eilun^ des Departements des Jnnern.

Bei den sehr bedeutenden Strassen- und ^lussi^orrektionsunlernehmnngen, bei welchen die Eidgenossenschaft gegenwärlig beteiligt ist, ist diese Stelle von Wichtigkeit, und es muss daher

als billig erscheinen, dass für diese Beamtnng hinsichtlich der Besoldung

keine Ausnahme von den l.^ievor genannten ^e.retärstellen gemacht werde.

Jn Beziehung auf das Mass der Gehaltsaufbesserung beantragen wir, einen Spielraum von ^r. 36^)l) bis ans Fr. 4000 zu lassen. Es wird angemessen sein, es in die Hand der V^llziehnngsbehorde zu legen, je

nach Tüchtigkeit und Leistung das Rähere sest^usezen.

^ür den Direktor des statistischen Büreaus sezt das Reglement vom

13. Jänner 1862 eine jährliche Besoldung von Fr. 4000-^6000 fest,

und für den Sekretär eine solche von Fr. 2400-^2800. Den erstern Ansaz lassen wir unverändert fortbestehen, den leztern dagegen erhohen

wir aus ^r. 3000 --.360^., indem wir finden müssen, dass das bisherige

143 Mass der Bezahlung in keinem richtigen Verhältnisse steht z... den An^ sprüehen, welche au diese Stelle gemacht werden und zur Besoldung, die für andere entsprechende Stellen der Zentralverwaltung ausgesezt ist.

Uebergehend zn den Beamten des Militärdepartements und der Verwaltung des Materiellen , so müssen wir finden, dass auch hier, wie bei andern Stellen, der Fall vorhanden ist, eine Anlage eintreten zu lassen, da bekanntlich Erhohungen beim .^berkriegskommissariat, so wie bei andern Stellen der Militäradministration bereits stattgefunden haben. Der erste .........ekretä... des M i l i t ä r d .. p a rte m e n t e s , ^.gle.ch Büreauchef, be^og bisher eine Besoldung von ^r. 3800, der zweite eine solche von ^r. 2700 , der dritte Fr. 2200 und der Verwalter des Materiellen Fr. 4000. Wenn nun in Betracht gezogen wird , dass anf der eidg. Militär^an^lei alle ^weig... einer grossern Verwaltung zusammenlausen , dass bei dieser Adminiftration die Geschäfte seit Festseznng der bisherigen Besoldungen sieh mehr als verdoppelt haben, so ist es gewiss nur billig, d^e Beamten der Militä.^an^lei denjenigen der übrigen grossern Departemeutskauzleien gleich^ stellen. Vom ersten Sekretär werden spezielle militärische Kenntnisse verlangt, er hat ei^ zahlreiches Büreaupersonal unter^sich, uud es ist daher kein Grund vorhanden , ihm nicht die gleiche Besoldung auszusehen, wie deni Oberzoll- und Oberpostsekretär. Au.h die übrigen beiden Beamten der Kanzlei , der ll. und lll. Sekretär, sollten ebeusalls gleiehgehalten werden wie die entsprechenden Beamten der andern ^eparte^nente, d... die ihnen zukommende Arbeit (Regiftratnr und ein Theil der Korrespondenz) eine sehr umsaugreiehe ist. Wir beantragen deshalb für den Büreauehes

^r. 4000-4600, für den ll. Sekretär ^r 300l)-- 3200 und fnr den lll. Sekretär Fr. 2500--2800. ^ Beim Militärdepartement wird auch uoch die Erholung der Besol-

dung des Verwalters des Materiellen aus Fr. 4000-4500 beantragt, da aneh s^in .^esehäslskreis sehr an Umfang zugenommen hat il^m spezielle militärisch^teehnisehe Kenntnisse verlangt werden.

und von ^ ^

Es bleibt uns nur noch das Verh.^tniss der Beamten der FinanzVerwaltung ^u berühren übrig.

Obsehon bekanntlich unter dem ^i..anzdepartement füns verschiedene Verwaltungsstellen stehen, worunter die Telegraphenwerkstälte, welche bis zum Jahr l 860 dem Voftdepartement, resp. der Vostoerwaltung zngetheill war, so hat jenes Departement dennoch keinen ^sondern Sekretär, sondern die daherigen Arbeiten, welche einzig einem Beamten hinlänglich Beschäftigung gewähren würden, werden von. Finanzbüreau besorgt, dessen ^hes also gieiehzeiti.^ Deparlementssekretär ist, in welcher doppelten Eigenschast er bisher einen Gehalt von Fr. 4200 bezog. Faffen wir nun den Umstand ins Ange, dass den. Fiuan^büreau , auf welchem das gesammte Rechnungswesen der Eidgenossenschaft sieh ko.^entrirt, aneh das Sekretariat des Finanz^epartementes oblagt, und dass ihm als Beamte

^44 nur ein Büreauchef, ein Adjunkt und ..wei Reeh..ungsrevisoren .^ug...theilt sind, so wird man sich gestehen müssen, dass, wenn die ersten Beamten des Zoll- .und des ..^ostdepartementes eine Besoldung von je Fr. 4600 und der Ober..oll- und ber Oberpostkontrolenr, welch' leztern lediglich das Rechnungswesen ihrer resp. Verwaltungen obliegt, je ^r. 4000 beziehen, es dann jedenfalls billig erscheint, den Ehes des ^inanzbüreaus hinsichtlich der Besoldung wenigstens eben so hoch zu halten als die beiden ersteru.

Wir beantragen aus diesem Grunde snr denselben

Fr. 4200-4600, sür den Adjunkten Fr. 3000^3200 und für die beiden Revisoren je Fr. 3000^3200.

^...r Unterstüzung der sür diese Beamten beantragten Gehaltserhohnng erlauben wir uns speziell noch. zu bemerken, dass ungeachtet der bedeutenden G..schäfts^nnahn^e dennoch keine Vermehrung des Personals stattgefunden hat, wie diess z. B. bei andern Departement^. geschah; dass im Gegentheil dasselbe in jüngster ^eit noch um einen Angestellten vermindert worden, so dass, wenn die vorgeschlagene Ausbesserung zum Beschluß erhoben werden sollte, gleichwohl keine wesentliche Mehrausgabe eintreten würde, was immerhin der Beachtung wertl.. ist.

Jn Betreff der Revisoren haben wir hervorzuheben, dass deren bisheriger .Gehalt von Fr. 2500 gegenüber andern Revisionsbeamten in keinem richtigen Verhältnisse war. Die .^berrevifion des Finanzdepar...

tementes erstrekt sich nämlich nicht bloss, wie bei den andern Depar^ tementen, auf einzelne Admi^.istatiouszweige, sondern sie umsasst die ganze.

eidgenössische Verwaltung; es müssen daher die mit der Rechnungsprüfung betrauten Beamten, wenn sie ihrer Aufgabe genügen wollen, sich mit den bezüglichen Gesezen, Reglemenlen^uud Instruktionen vertrant machen, auch müsse.. si.. namentlich in allen daherigen Verrichtungen hochst zuverlässig und e^akt sein. ^udem ist die Reehnnngsrevision, wenn sie, wie dies beim Finanzdepartement der Fall ist, das ganze Jahr ununterbrochen andauert, eine sehr mühsame und ans den Geist mitunter destruktiv wirkende Arbeit.

Der .^hef des Revisiousbüreaus des ^berkriegskommissariates b.^iel^t eine jährliche Besoldung vo^u Fr. 300l), und eben so viel der Koutroleches der T..legrapl,^.verwaltung. Es erscheint uns desshalb billig, dass die Revisoren des ^inan^departements den so eben genannten beiden Beamten im Minimum gleich gestellt werden.

Für den Staatskassier, dessen Gehalt bereits aus Fr. 50l)l) bestimmt war, beantragen wir keine Abänderung, dagegen. moehte es billig erschein neu, denjenigen des^ Adjunkten etwas ^hoher zu stellen. u.ir beantragen

desshalb sür denselben ^r. 3000^3200.

Je nach dessen Leistungen

wird anch das Nähere bestimmt werden.

Anbelangen^ die Beamten der ^nlverv^.rwaltung, so konnen wir darauf beschränken, für den Zentralperwalter eine Ausbesserung Fr. 4000 bis ans Fr. 4500 und für den Adjunkten eine solche Fr. 3000 bis ans Fr. 3200 in Vorsehlag zu bringen. Jn Hinsicht

uns von von ans

145 den ersten müssen wir finden,^ dass demselben, da er eine schwierige Verwaltung unter sieh hat und zudem noe..^ Bürgschast leisten muss, jeden-

falls die gleiche Besoldung gebüßt, wie dem Telegraphendirektor. Die

Magazinverwalter belassen wir bei dem bisherigen Ansage, indem das Besoldungsgesez vom 30. Juli 1858 für dieselben ein Minimum von Fr. 2700 und ein Maximum von ^r. 3500 feststellt. Run hat aber bis jezt keiner dieser Beamten das Maximum je bezogen , sondern die^ hochste Besoldung, welche dreien derselben zukam, betrug Fr. 30l)0. Es kann also inner den Schranken des gegenwartigen Gesezes ei..e angemes-.

sene Gehaltsaufbesserung stattfinden.

Für den Mü^zdirektor.. und den Ehes der Telegraph.^werkstätt^ glauben wir ebenfalls keine Aeudernng vorsehlagen zu sollen. Der erstere,

mit Einschluß der .Amtswohnung (dieselbe zu Fr. l 000 veranschlagt) kam nämlich bis jezt bis auf Fr. 4500 zu stehen, und der leztere, mit Jn-

begriff seines Antheils an dem Gewinne der Anstalt, durchschnittlich ans

Fr. 5000-^6000 per Jahr. Auch dem Sekretär und Bn.hsül.rer der Telegrapl.,enwerkstätte sind, seitdem die Adjunktenstelle nicht mehr beseht ist, 5 ^ vom Reingewinn bewilligt worden, so dass derselbe bei einem fir^ Gehalte von Fr.^ 2100 jahrlich zirka Fr. 2500 --2.^00 bezieht.

Gestuft ans das Angebrachte haben wir die Ehre, Jhnen den nachstehenden Gesezeutwurs vorzulegen, wobei wir n ...eh bemerken sollen, dass im Falle der Annahme desselben künftighin keine Gratifikationen mehr, wie solche bis anhin sur einzelne Beamte von ^eit zu ^eit bewilligt wurden, verabfolgt werden sollen.

Jm Eingang unserer Botsehast haben wir daraus hingewiesen, dass in ^olge der B.mdesbeschlüsse vom 29. Januar und 1. August 18^3 im Besoldungswesen der eidg. Beamten eine wesentlich.., aber gleichzeitig unbillige Verschiedenheit eingetreten und schon desshalb eine Revision .^es Gesezes vom 30. Heumonat 18^.8 nothwendig geworden sei, aber nicht nur dieser Umstand spricht für Anhandnahme derselben, sondern es ist die Dringlichkeit im Allgemeinen , den einen wie den andern Beamten den Gehalt in etwas aufzubessern und aus diese Weise namentlich auch

das gestorte Gleichgewicht so weit thunlich wieder hexzustellen. W^.r .^. B.

mit den Verhältnissen der Bundesstadt einigermaßen vertraut ist, wn.d sich überzeugen kounen, wie sehr die nothwendigsten Lebensbedürfnisse sowohl als die Wohnungen im Vreise gestiegen sind, und überhaupt beinahe Alles theurer als früher bezahlt werden mnss. Und dazu kommt noch, dass alle ossentlichen Beamten ..und Augestellten, eidgenossische wi^ kantonale, zirka 4 ^ von ihre.r jährlichen .Besoldung für ^taatssteuern und Hellen an den Staat und die ..^tadtgemeinde Bern abgeben müssen.

Das personal des Buud..srathhauses wird durch diese Besteurnng iu de^u Masse betroffen, dass Durchschnittlich Fr. 100 aus den .^ops zu stehen kommen. Hohere Beau.te entriehteu sogar nahe an Fx. 20l). Es ist dies eine Abgabe, die .um so drükender wirkt, als sie in keinem richtigen

146 Verhältnisse zum Einkommen steht. ^nrz, die Sachen stehen in der Bnn.^esstadt so, dass Beamte, ..i.velehe eine Familie zu ernähren haben und ni.ht eigenes Vermögen besinn, sich nnr kümmerlich durchschlagen, geschweige denn etwas für die alten Tage erübrigen können.

Das.. übrigens der Gehalt der eidg. Beamten im Allgemeinen zu niedrig ist, wird schon durch die Thatsaehe bewiesen, dass öfters sür gewisse und namentlich höhere Stellen, wenn sie ausgeschrieben werden, ^ar keine Anmeldungen erfolgen, o.^er wenigstens die geeigneten persönlichleiten schwer zu finden sind. Der Grund davon ist lediglich darin zu stehen, dass Leute, welche ihren Kenntnissen und ihrer Stellung .nach eine .......eamtung mit Erfolg versehen konnten, in .^rivatanstellungen, wie die .Erfahrung ^eigt, in der Regel weit günstiger gestellt sind, als im Staatsdienste, wo ihnen bei grosser Verantwortlichkeit und der Ehanee der Wiederwahl nur so viel zu Theil wird, als was zn ihren. Lebensuntexhalt unzugänglich uothwendig ist.

Es bleibt uns schließlich noch zu bemerken, dass wenn die hohe Bundesversammlung ans den gegenwärtigen Vorschlag eintritt und die Besoldungen in dem beantragten Sinne erhöht werden, .was naeh den stattgefunden Vorgängen nicht wohl zweifelhaft sein kann, es uns alsdann billig erscheint, dass auch den untern Angestellten eine angemessene Nachbesserung zukomme. ^ür diesen Fall sind wir so frei, den ^esezgebenden Rälhen einen zweiten Antrag zu hinterbringen, nach welchem der Bundesrath ermächtigt werden soll, die Besoldung der Angestellten im^iune einer billigen Erhöhung einer Revision zu unterwerfen und die ..^herig.. Auszahlung vornehmen ^u lassen.

Die Mehrausgabe, welche nach unser.. beiden Vorlagen sür Be^mte und Angestellte zusammen nothwendig wird, belauft sich auf zirka

^r. l0,0l)0 bis Fr. 15,000.

Zwekmäsng ^vird es sein , dass dann später die verschiedenen Geseze über die Besoldung der eidg. Bea^nten zusanimengestellt und zu einem ganzen vereinigt werden. Wir werden einen solehen Entwurf in dem Falle vorlegen, dass die hohen Räth.. diese unsere Anschauungsweise theilen sollten.

. Genehnngen ^ie, Tit., die Versicherung nnserer vollkommenen .^o.^achtnn^.

B e r n , den .^. Juni l 864.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t .

l^r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schieß.

l47

..l. Entwurf eines Bnndesgesezes betreffend

.die Besoldung der Beamten der Bundeskan^lei, des politischen ^.^ . parlementé . des ..Departements des Innern . der .^ust^ und Polizei, des ^..ililärs und der Finanzen.

^ i e B u n d e s ve r s a m m l u n g d e r schw e i z e r i s eh e n E i d g e n o s s e u scha f t , in theilweiser Abänderung des ^lrt. 1 des Buudesgesezes über die Errichtung und Besoldung der eidg. Beamtuugen vom 30. Juli 1858; aus den Vorsehlag des Bundesrathes,

besehliesst: Art. 1 . ^ie hienaeh bezeichneten Beamten beziehen folgenden JahresBehalt: I .

^er Regislrator

.

..^unde^l.^^^.

.

,. Sekretär für die ^ruksacheu

.

.

.

.

^.r. 36^0--.4000

,, ^an^leisekretär (Büreauehes) ll.

^in Sekretär .

.

,,

.

.

.

.

.

.

.

.

,, ^irettor des statistischen Büreaus .

,, Sekretär .

.

l^.

Ein Sekretär .

.

.

.

.

.

.

.

.^

.

.

.

.

,, ,,

, 3600 --400l)

.

,, ,, ,^

3600-^-4000 360l)-.-4l)l)^) 3^00^-4000

.

,,

40l)0---6l)l)0

.

,

, 2500---3000

, 30.)0-.-3600

..^n^i^ und ^.^t^eide.^artement.

. ^ .

.

.

.

^. .^^t..irde^arte...ent.

^er erste .^e^retär (Bnreauehes) .

.

.

.

,, zweite ,^ dritte

,

..^^...rtement de... Innern.

^..er ^anzleisekretä... .

.

. . .

,, Sekretär sür das Bauwesen ,, ^taatsar^hivar .

.

.

.

,, U..terar.hivar

3600 --4000

politi ^e... Departement.

.

llL

,, 3600-- 4000

.

.

. . . .

. . . . .

.

,

.

,

,, 3600 -..4000 , 4000 -.-460l)

,, 3000 --3200 . 2500 --2800

148 Vl.

.^inan^epartement.

a. F i n a n z b ü r e a u .

De... Ehes des Finanzbüreaus, ^gleich Departements-

sekretär . . . . . . Fr. 4200^4^00 , , Adjunkt . . . . . . . . . 3000-^3200 D i e beiden Revisoren . . . . . , , 3000-^3200

D e r ^taatskassier

b.

.

.

,, Adjunkt . . .

.

^ l l .

Staatskasse.

.

.

.

.

.

.

,

.

, 5000

. ^ ,, 3000^3200

.

^ .

.

t a r .

.

.

^ .

^ .

.

.

.

.

^ ^ .

D e r Verwalter d e s Materiellen ^lll.

.

.

.

.

,

, 4000-^4500

^nlvernermaltun^.

D e r .^entralverwalter . . . . . ^ 4000-^4500 , , Adjunkt . . . . . . . , , 3000-^3200 ,, Bezirksverwalter. jeder . . . . , , ^2700 -- 3500 l^. ^un^erwaltuna.

Der Münzdirektor, nebst sreier Wohnung .

.

^,

3000-^3500

,, Verifikator und Buchsührer . . . . , , 2500-^3000 .^.

^ete^ra.^hen^er^atte.

Der Ehes der Telegraphenwerkstaite, fir^ ,. Sekretär und Buchführer . .

.

. ,, 3000 . . , . 2^00

Art. 2. Gegenwartiges Gesez tritt vom 1. Janner l 864 an in .^raft. der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

^. Entwurf eines Beschlusses betreffend Erhöhung der Besoldung der Angestellten.

Der Bundesrath ist ermächtigt, die Besoldung der Angestellten, deren Feststellung laut dem Bundesgese^e vom 30. Heumonat 1858 innerhalb der Gränzen des jährlichen Voranschlages dem Bundesrathe überlassen ist, im Sinne einer billigen Erhohung einer Revision zu unterwerfen, die ausgesprochenen Erhohungen bis .l. Januar 1864 rnkwirkend ^.. erklären und die diessälligen Auszahlungen vornehmen zu. lassen.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend Gehaltserhöhung für einige eidg. Beamte. (Vom 8. Juni 1864.)

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1864

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1864

Date Data Seite

140-148

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10 004 460

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