455

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Ausschreibung von Brennereilosen.

Gestützt auf die Art. 2 und 3 des eidgenössischen Alkoholgesetzes, das Brennereipflichtenheft vom 24. Dezember und den Bundesratsbeschluß vom 31. Dezember 1900 wird, die jährliche Lieferung von 30,000 Hektolitern inländischen Spiritus an die Alkoholverwaltung hierdurch öffentlich zur Übernahme ausgeschrieben.

Angebute sind vom 28. Januar bis 10. März 1901 der chemischtechnischen Abteilung der eidgenössischen Alkoholverwaltung in Bern schriftlich einzureichen.

Diese Abteilung liefert den Bewerbern vom 28. Januar an die erforderlichen Drucksachen (Pflichtenheft, Normalstatuten, Anmeldungsformulare).

Die Inhaber bestehender Brennereilose haben sich, da deren Verträge abgelaufen sind, ebenfalls anzumelden.

B e r n , den 16. Januar 1901.

[8/0

Eidg. Finanzdepartement.

Lieferung von tragbarem Zeltmaterial.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über 26,000 Zelteinheiten (tragbares Zeltmaterial Modell 1901).

Es können auf die kompletten Einheiten wie auch auf einzelne Teile Offerten eingereicht werden.

Eine Zelteinheit besteht aus : l Zeltbahn mit Halsleine und Alumiuiumgarnituren ; l Zeltleine (Hanf); l dreiteiliger Zeltstock (Eschenholz mit Aluminiumhülse) : 3 Zeltpflöcke (Bessemerstahl- oder Flußeisenblech).

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, werden ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung in Bern zu verlangen.

456 Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift ,, A n g e b o t für K r i e g s m a t e r i a l " franko bis s p ä t e s t e n s 28. Februar 1901 an unterzeichnete Verwaltung einzureichen.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind f r a n k o P a c k u n g und f r e i von a l l e n Spesen auf die dem Lieferanten nächstgelegene s c h w e i z e r i s c h e E i s e n b a h n s t a t i o n zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen, Beschreibungen und Vorschriften werden von unserer Verwaltung abgegeben.

·Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Gegenstand Lieferungstermin der Bedarf> nach Vorschrift, Zeichnung0 und Modell.

gaTM Übernahme bis längstens 26,000 komplett fertige Zeltbahnen, inkl. Aluminiumgarnituren, Zeltleine, Halsleine und Leinenstrippen . . . 1. August 1901 78,000 Zeltstockteile, inkl. Aluminiumhülge ,, 78,000 Zeltpflöcke B e r n , den 2. Februar 1901.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltnng : Technische Abteilung.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben : 1. Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Holzcementbedachungs-, Glaser-, Schreiner-, Schlosser- und Malerarbeiten, sowie die Lieferung von Eisenbalken und gusseisernen Säulen für ein Laborier- und Abirittgebäude zur Laborierwerkstätte im Schächenwald bei Altdarf; 2. die Erd-, Steinhauer- und Schlosserarbeiten und die Lieferung von hölzernen Palissaden für eine Umzäunung ebendaselbst.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Laborierwerkstätte bei Altdorf zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten bei Altdorf" bis und mit dem 2. März nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 18. Februar 1901.

457

Stellen-Ausschreibungen.

Justiz- und Folizeidepartement.

Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Vakante Stelle: Ingenieur I. Klasse.

Erfordernisse: Gründliche maschinentechnische Hochschulbildung, eventuell auch elektrotechnische Bildung, einige Berufspraxis, Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache und Kenntnis der französischen oder deutschen Sprache, eventuell auch Kenntnis der italienischen Sprache.

·Besoldung: Fr. 4000 bis 5500.

Anmeldungstermin: 9. März 1901.

Anmeldung an: Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Ingenieur II. Klasse.

Gründliche maschinentechnische Hochschulbildung odergründliche masehinentechnische Technikumsbildung mit Berufspraxis, eventuell auch elektrotechnische Bildung, Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache und Kenntnis der französischen oder deutschen Sprache, eventuell auch Kenntnis der italienischen Sprache.

Besoldung: Fr. 3500 bis 4500.

Anmeldungstermin: 9. März 1901.

Anmeldung an: Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Kanzlist II. Klasse.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache; schöne geläufige Handschrift.

Fr. 2000 bis 3500.

9. März 1901.

Eidg. Amt für geistiges Eigentum.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. I.

32

458 Militärdepartement.

Vakante Stellen: Erfordernisse: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an :

3 Instruktionsaspiranten der Verwaltungstruppen.

Die gesetzlichen.

Fr. 2400 bis 2800.

15. März 1901.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Buchs.

Gehülfe I. Klasse, gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

Besoldung : Anmeldungstermin : 9. März 1901.

Zolldirektion Chur.

Anmeldung an: Vakante Stelle: Erfordernisse :

Vakante Stellen: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Einnehmer beim Nebenzollamt Chancy.

Kenntnis des Zolldienstes.

Bis Fr. 2500.

·9. März 1901.

Zolldirektion Genf.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N am e u und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei' der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

45$ 1) Briefträger in Leysin-Bahnhof (Waadt). Anmeldung bis zum 12. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter und Briefträger in Grünenmatt (Bern). Anmeldung bis zum 12. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 12. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postcommis 'in Zürich. Anmeldung bis zum 12. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Briefträger in Müllheim-Dorf (Thurgau). Anmeldung bis zum 12. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Postcommis in Lausanne.

2) Postcommis in Estavayer-le-La, 190ÎTtei3Sdî*£ 3) Briefträger und Postpacker in in Lausanne, St. Maurice.

4) Zwei Postcommis in La Chaux-de- \ Anmeldung bis zum 5. März Fonds.

l 1901 bei der Kreispostdirektion 5) Postcommis in St. Immer.

J in Neuenburg.

6) Vier Briefträger in Basel. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Posthalter und Briefträger in Leutwil (Aargau). Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Briefträger und Bote in Küßnacht (Schwyz). Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Landbriefträger in Rorschach. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telephonchef in Biel. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Telegraphendirektion in Bern.

12) Zwei Gehülfen II. Klasse auf dem Telephonbureau Biel. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Telegraphendirektion in Bern.

13) Telephongehülfe II. Klasse in Basel. Anmeldung bis zum 5. März 1901 beim Telephonchef in Basel.

14) Dienstchef auf dem Telegraphenbureau Winterthur. Anmeldung bis zum 5. März 1901 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

460

Peremtorische Vorladungen.

der nach Deutschland, später nach Algier verreist und der M und Aufenthalt der vorverzeichneten Personen seit mehr wie 30 Jahren keine zuverlässige Nachricht eingegangen ist, so werden dieselben oder deren Verwandten in Gemäßheit von § 16 des P. R. hiermit aufgefordert, binnen 6 Monaten a dato dem Regierungsrateihrem Leben und Wohnorte Kenntnis zu geben, amsonsten nach unbenutztem Verstrich der angesetzten Notfrist die Todeserklärung mit allen gesetzlichen Folgen anbegehrt und ausgesprochen werden kann.

S tan s, den 20. Februar 1901.

Im Auftrage des Regierungsrates, Für S t a n d e s k a n z l e i : Rem. Wagner, Landschreiber.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahridepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 9.

Bern, den 27. Februar 1901.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

118. (%0 Teil I> Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, vom 1. Mai 1899. Nachtrag III.

Französische Ausgabe.

In Ergänzung der von der Gotthardbahn im Publikationsorgan Nr. 7/01, Position 82, erlassenen Bekanntmachung wird andurch mitgeteilt, daß die französische Ausgabe des obgenannten Nachtrages entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei unserem kommerziellen Dienste gratis bezogen werden kann.

Bern, den 26. Februar 1901.

Direktion der Jura-Simplon-Bahu.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

119. (%i) Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der NO B, einschliesslich Böteber'ffbahn und N 0 B-Dampfboote auf dem Zürichsee, vom 1. April 1900. Nachtrag L Zum genannten Tarif tritt mit 15. März 1901 ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 26. Februar 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

61

120.

(9/oi) Plakaitarif der SÜß, ÄS ß Und W B für Sonnnnd Festtagsbillete, vom 1. Juni 1900. Kündigung.

Der Yorbezeichnete Tarif wird auf den 31. Mai 1901 gekündigt. Über dessen Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Basel, den 22. Februar 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

121.

(9/oi) Plakattarif der 8 G B, AS B und W B für Lustund Rundfahrtbittete, vom 1. Juni 1900. Kündigung.

Der vorbezeichnete Tarif wird auf den 31. Mai 1901 gekündigt. Über dessen Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Basel, den 22. Februar 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

122. (9/oi) Plakattarif der E B und B TB für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebittete im direkten schweizerischen Verkehr, gültig vom Datum der Betriebseröffnnng der B TB (21. Jnli 1899) an. Kündigung.

Der obgenannte Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1901 gekündet.

Über die Ausgabe eines neuen Plakats wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Burgdorf, den 20. Februar 1901.

Direktion der Emmeuthalbahn.

123. (%i) Personen- und Gepäcktarif der Bern-Mnri-GnmligenWorb-Bahn, vom 21. Oktober 1898. Kündigung.

'

&

ij

Der oben bezeichnete Tarif, sowie die zu demselben erstellten Nachträge werden hiermit auf 1. Juni 1901 gekündigt. Über deren Ersatz erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Bern, den 23. Februar 1901.

Betriebsleitung der Bern-Muri-GUmligen-Worb-Bahn.

62

124. (%0 Tarif für die Beförderung von Personen nnd Reisegepäck im internen Verkehr der Neueribnrger Jnrabahn, vom 1. Juni 1896. Nenansgdbe.

Dieser Tarif, welcher den gegenwärtigen Tarif vom 1. Juni 1896 samt Nachträgen aufhebt und ersetzt, wird am Tage der Betriebseröffnung der direkten Linie Bern-Neuenburg in Kraft treten.

Neuenburg, den 26. Februar 1901.

Direktion der Neuenbnrger Jnrabahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

125i (9/oi) Gütertarif Brünigbahn etc. -- Ostschweis, vom 1. Juni 1900. Berichtigung.

Die im Schnitttarif II auf Seite 13 des obgenannten Gütertarifs aufgeführten Lehensmitteltaxen der Schnitttariftabelle a werden mit sofortiger Gültigkeit aufgehoben und wie folgt ersetzt: Lebensmittel in Einzelsendungen des Ausnahmetarifs Nr. 3 Brienz (Seestation)

. . . .

Brienzwiler Meiringen Bern, den 26. Februar 1901.

118

141 161 Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

3

126. ( /oi) Teil II, Heft 3, der österreichisch-nngarisch-schweiserischen Gütertarife.

Mit 1. April 1901 tritt für die Beförderung von Gütern im Verkehr zwischen Stationen in Böhmen, Mähren und Schlesien einerseits und schweizerischen Stationen anderseits ein neuer Tarif, Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife in Kraft.

Exemplare desselben können vom 20. März 1901 an zum Preise von Fr. 3 pro Exemplar bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 23. Februar 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbalin.

63

127. (9/oi) Österreichisch-ungarisch-schweiserischer Güterverkehr.

Verlängerung, der Gültigkeit geieündeter Tarife und Frachtsätze.

Die unter Position 891 des Publikationsorgans Nr. 44, vom 31. Oktober 1900, auf Ende Januar 1901 gekündeten Tarife und Frachtsätze, welche laut einer Publikation vom 8. Januar 1901 bis 28. Februar 1901 prolongiert wurden, verbleiben noch bis 31. März 1901 in Wirksamkeit.

Die an deren Stelle tretenden neuen Taxen werden in das auf 1. April 1901 zur Einführung gelangende Heft 3 des Teiles II der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife aufgenommen.

Zürich, den 23. Februar 1901.

Namens der Verbandsverwaltimgen: Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

128. (9/oi) Gütertarif für den Bodensee, vom 1. Januar 1889.

Verschiebimg der Einführung des Nachtrages V.

Der im Publikationsorgan Nr. 7, vom 13. Februar 1901, unter Ziffer 95, auf 1. März 1901 angekündigte Nachtrag V zum Bodenseegütertarif tritt auf diesen Termin noch nicht in Kraft.

Zürich, den 25. Februar 1901.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

129. C9/oü Teil H> Heft 2, Abteilung l, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 5. Juni 1897. Nachtrag I.

Zum Teil II, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 5. Juni 1897, tritt auf 15. März 1901 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend die Aufnahme einiger weiterer deutscher Versandstationen, sowie eine Anzahl Änderungen und Berichtigungen die zum Teil schon früher im Instruktionswege eingeführt worden sind.

Zürich, den 25, Februar 1901.

Namens der Verbamisverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

130. (9/oi) Teil II, Heft IA, der südwestdeutsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. September 1892. Ergämang.

Mit Gültigkeit vom 15. März 1901 an wird der Ausnahmetarif Nr. 4 (Zucker) auf Seite 36 des Nachtrages XI wie folgt ergänzt: 64

I*) Von Waghäusel nach

Abteilung ||

II*)

In Wagenladungen von:

a b a 6 5000 kg. 10000kg. 5000 kg. 10000kg.

Frachtsätze fUr 100 kg. in Centimes

Bulle-Romont-Bahn Bulle . . . . . . . .

357

439

357

439

Basel, den 26. Februar 1901.

'

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

131. (9/oi) Teil H, Heft IB, der sttdwestdentsch-schweiserischen Gütertarife, vom 1. Juli 1896. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. März 1901 an wird der Ausnahmetarif Nr. 4 (Zucker) auf Seite 10 des Nachtrags IV zum obgenannten Tarifheft wie folgt ergänzt: Frankenthal

Von nebenstehenden nach untenstehender Station

i*)

Groß-Gerau

Abteilung

1 n*)

In Wagenladungen von:

i*)

Abteilung

||

n*)

In Wagenladungen von:

a b a b a a b 6 5000 10000 5000 10000 5000 10000 5000 10000 kg. kgkgkg.

kgkgkgkgFrachtsätze für 100 lg. in Centimes

Butte -Romont.Bahn Bulle . . . .

450

364

450

364

473

374

473

374

Basel, den 26. Februar 1901.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

65

132. (°/ot) Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweiserischitalienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. November 1900. Ergänzung des Aasnahmetarifes Nr. 18.

Am 15. März 1901 treten für die Station Uetikon der schweizerischen Nordostbahn die folgenden Frachtsätze des oben bezeichneten Ausnahmetarifes Nr. 18, gültig für Cernent, Gips, Kalk und Düngemittel, in Kraft: Fr. für 100 kg.

'«*» { älo : : : : :

i: S

Lueern, den 26. Februar 1901.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

9

133. ( /oi) Rückvergütung auf Transporten von Maschinen Baden -- Granica transit (Lods).

Mit 13. März 1901 treten für die Beförderung von zerlegten Maschinen von Baden (N 0 B) nach Lodz (Rußland) für die Strecke Baden -- Granica transit die Frachtsätze von 427 Cts. pro 100 kg. in Wagenladungen von 5 000 kg. und 366 ,, ,, ,, ,, 10000 ,, im Rückvergütungsweg in Kraft. Diese Taxen werden gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe auch für solche Sendungen bewilligt, die vorerst nach Bregenz, Buchs, Lindau oder Romanshorn adressiert und ab da mit neuen Frachtbriefen weiter befördert werden.

Zürich, den 23. Februar 1901.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

134. ("/oi) Österreichisch - ungarisch -französischer Eisenbahnverband. Verlängerung der Gültigkeitsdauer von gekündeten Tarifen.

Die im Publikationsorgan Nr. 46, vom 14. November 1900, unter laufender Nr. 925, auf 15. Februar 1901 gekündeten Tarife im österreichischungarisch-französischen Verband bleiben noch über den 15. Februar 1901 hinaus bis zur Einführung des projektierten neuen österreichisch-ungarischfranzösischen Gütertarifes, Teil n, Heft l, in Kraft.

Zürich, den 22. Februar 1901.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

66

135.

(Voi) feu V der Österreichisch-Ungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Februar 1890. Aenderungen.

An Stelle der auf Seite 23 des obgenannten Tarifes enthaltenen Ausnahmetaxen Budapest und Bares -- Paris für Felle und Häute treten mit Gültigkeit vom 15. März 1901 nachstehende Frachtsätze : Im Verkehr mit

g* *TM£

Paris Reuilly

Wagenladungen von 5000kg. 10000kg. 5000kg. 10000kg.

Franken pro 1000 kg.

Buoapest-Angyanola . . .

,, -Lipotvaros . . .

,, -nyugoti palya udvar ,, -dunaparti . . . .

94. 40 89. 30 95. 10 90.

,, -fövarosi Közraktarak ,, ^Jozsefvaros . . .

,, -Kelenföld . . . .

-Kiterö Bares -- 95. 55 -- 96. 25 Die Taxen Bares -- Paris für 5000 kg. bleiben unverändert.

Im weitern bringen wir zur Kenntnis, daß die sämtlichen in dem obengenannten Tarif Teil V enthaltenen Frachtsätze für Eakos transit wegen Aufhebung dieser Station dahingefallen sind.

Zürich, den 26. Februar 1901.

Namens der Verbandsverwalt^mgen: Direktion der Schweiz. Nordostbahii.

Ausnahmetaxen.

136.

9

( /oi) Aasnahmetaxen für Güter aller AH Wien Hauptsollamt -- Paris.

Mit 15. März 1901 treten für die Beförderung von Frachtgütern aller Art, wie im Nachtrag HI zu Teil V der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife unter Serie l und 2 aufgeführt, im Verkehr zwischen Wien Hauptzollamt und Paris nachstehende Frachtsätze .in Kraft: Serie l Serie 2 Wien Hauptzollamt 5000 kg.

10 000 kg.

5000 kg.

10 000 kg.

nach

Franken pro 1000 kg.

Paris Douane. . . 130. 50 112. 75 115. 75 100. 45 Paris Reuilly . . . 130. 50 112. 75 115. 70 100. 40 Zwrich, den 26. Februar 1901.

Namens der Veritandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

67

U. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

(9/oi) Teil II des osi - mittel - sndwestdentschen Tiertarif es.

Nachtrag II.

Zu dem ost-mittel-südwestdeutschen Tiertarif (Teil II), vom 1. Februar 1900, tritt am 1. März 1901 der Nachtrag II in Kraft, der eine Ergänzung der Kilometer- und Frachttabellen aus Anlaß der Einbeziehung verschiedener neuer Stationen in den Tarif enthält.

.Strassburg, den 18. Februar 1901.

Geueraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

137.

Karlsmhe, den 16. Februar 1901.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahueu.

(9/oi) Aasnahmetarif für Dynaniobleche ab Schwientochlowits nach Basel. Erweiterung.

Mit sofortiger Gültigkeit gelangt an Stelle des bisherigen Ausnahmetarifs Nr. 28 für Dynamobleche von Schwientochlovritz nach Basel ein erweiterter Ausnahmetarif im ost-mittel-südwestdeutschen Verbände zur Einführung.

Die Frachtsätze betragen für Basel M. 2,06 und für AltmünsteroJ Grenze M. 2,18 für je 100 kg. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen in Basel und Altmünsterol.

Strassburg, den 18. Februar 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

138.

(9/oi) Gütertarife zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-B ahn.

Verschiebung der Einführung von Aendernngen.

Die in unserer Bekanntmachung vom 22. Januar 1901 angezeigten Tarifänderungen in den Gütertarifen zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrich-Bahn (Gütertarifheft 1) können am 1. März 1901 nicht zur Einführung gelangen, weil bis dahin die Strecke LuxemburgPetingen der Prinz Heinrich-Bahn für den Güterverkehr nicht eröffnet sein wird. Der anderweite Einführungstermin wird später bekannt gegeben werden.

Strassburg, den 21. Februar 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringeu.

139.

68

140.

(9/oi) Ansnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien der Knnstdüngerfabrikation.

Ergänsung.

In den Ausnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation, vom 1. August 1900 ist für den Verkehr sämtlicher am Ausnahmetarif beteiligter Eisenbahnen, darunter der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilbelm-Luxemburg-Eisenbahnen, mit Gültigkeit vom 20. Februar 1901 unter die im Abschnitt I. 1. A. des Tarifs genannten Güter der Artikel ,,Kalisalze, rohe, mit gemahlenen Phosphaten oder Superphosphat gemischt" aufgenommen worden.

Strassburg, den 21. Februar 1901.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 25. Februar 1901 : 74. Einbezug der Station Uetikon (N 0 B) in den Ausnahmetarif Nr. 18 für Cément, Kalk, Gips und Düngemittel im Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweizerisch-italienischen Gütertarife.

Genehmigt am 26. Februar 1901 : 75. Entwurf II zu einem neuen internen Personentarif der JN, unter Vorbehalt.

76. Änderung von Taxen für den Transport von Fellen und Häuten für die Relationen Budapest und Bares -- Paris im Teil V der österreichischungarisch-französischen Gütertarife.

77. Ausnahmetaxen für den Transport von Gütern aller Art im Verkehr Wien Hauptzollamt -- Paris.

78. Berichtigung von Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 3 für Lebensmittel im Gütertarif für den Verkehr Brünigbahn -- Ostschweiz.

79. Nachtrag III zum Teil I, Abteilung B, der italienisch - schweizerischen Gütertarife (französische Ausgabe).

80. Nachtrag I zum internen Tarif der N 0 B für die Beförderung von Personen im Abonnement.

81. Aufnahme der Station Bulle in den Ausnahmetarif Nr. 4 für Zucker der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarif hefte I A und I B.

82. Reduktion der Abonnementstaxen der Gütschbahn in Luzern.

83. Einführung von Taxen für den Transport von Massengütern in Quantitäten von 5000 und 10 000 kg. oder dafür zahlend auf dem Brienzersee, mit Vorbehalt.

69

2. Sonstige Mitteilungen.

Massnahmen zum Schutze gegen die Pest. Mit Schlußnahme vom 22. Februar 1901 werden als pestverseucht erklärt und die durch den Bundesratsbeschluß vom 19. Januar 1900 in Kraft gesetzten Bestimmungen der Verordnung über Maßnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die Verkehrsanatalten, den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr betreffen, vom 30. Dezember 1899, gegen dieselben zur Anwendung gebracht: ,,Insel Reunion, Smyrna und Umgebung (Kleinasien) und Kapland."

Außerdem sind nach früheren Beschlüssen des Bundesrates (20. Februar und 11. September 1900) noch als pestverseucht zu betrachten: Britisch Indien, Beludschistan, die Häfen des persischen Meerbusens, die Südküste Arabiens (Hadramaut und Oman), mit Ausnahme von Aden, China, Japan, Formosa, Philippinen, Mauritius, Brisbane (Australien), Rio de Janeiro (Brasilien).

70.

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Jahr

1901

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09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.02.1901

Date Data Seite

455-460

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10 019 522

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