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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Albert Breitenmoser, Lokomotivführers der Nordostbahn, in Romanshorn.

(Vom 5. Februar 1901.)

Tit.

B r e i t e n m o s e r wurde den 16. Oktober 1900 zugleich mit dem Stationsgehülfen Job. Surber und dem Weichenwärter Konrad Bühlmann der fahrlässigen Eisenbahngefährdung schuldig erklärt, weil am 22. Mai 1900 durch Dienstfehler dieser drei Personen auf der Nordostbahnstation B i s c h o f s zell der Zusammenstoß eines Manöverzuges mit stille stehenden Eisenbahnwagen verursacht worden war.

Das Gericht verurteilte den Surber und den Bühlmann zu je 2 Tagen Gefängnis und Fr. 30 Geldbuße, den Breitenmoser zu l Tag Gefängnis und Fr. 15 Buße, wobei es bei sämtlichen Angeklagten den bisherigen guten Leumund strafmildernd in Berücksichtigung zog und die Anwendung des Strafminimums bei Breitenmoser damit begründete, daß mangelhafte Bahnanlagen die ihm zur Last gelegte Pflichtversäumnis zum Teil entschuldigten.

Surber und Bühlmann haben bereits früher ein Gesuch um Nachlaß der Gefängnisstrafe eingereicht, und es wurde demselben auf Antrag des Bundesrates durch Beschluß der Bundesversammlung vom 13. Dezember 1900 entsprochen (vide Bundesbl. 1900, IV, 875/876, und Traktanden der Dezembersession der Bundesversammlung). Breitenmoser seinerseits bezahlte laut Bericht der

197 Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau die ihm auferlegte Geldbuße und seinen Kostenanteil, sucht aber nunmehr ebenfalls um Begnadigung nach hinsichtlich der über ihn verhängten Haftstrafe.

Die Begnadigung der Mitangeklagten rechtfertigt ohne weiteres, dem Gesuche des Breitenmoser zu entsprechen, um so mehr, als nach Feststellung des urteilenden Gerichtes specielle Gründe vorliegen, welche sein Mitverschulden an dem Unfälle als ein besonders leichtes qualifizieren.

Wir stellen deshalb bei Ihrer hohen Versammlung den ;

A nt r ag:

Es sei dem Breitenmoser die über ihn verhängte Gefängnisstrafe von einem Tag in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den S.Februar 1901.

Ini Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanaler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Albert Breitenmoser, Lokomotivführers der Nordostbahn, in Romanshorn. (Vom 5.

Februar 1901.)

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Jahr

1901

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06

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1901

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196-197

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