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#ST#

Bericht der

Budgetkommission

des Ständerathes,. betreffend .Bewilligung

eine.... N achtragskredits fur die Japanmission.

(Vom 8. Dezember 1864.)

Tit..

Mittelst Botschaft vom 2. Dezember 1864 begehrt der Bundesrath einen Ra.htragskredit von Fr. 27,500 und Gutheissung einer .Ausgabe von Fr. 15,196. 96 aus den Krediten für. das Handels- und Zolldepartement, somit im Ganzen einen Rachtragskredit von Fr. 43,814. 66 für die Japanmission.

Die Budgetkommission, welcher Sie dieses Gesuch zur Begutachtnug überwiesen, ist mit Gegenwärtigem im Falle, Jhnen Bericht zu erstatten.

Obwohl laut einem bei deu Akten liegenden Berichte des Herrn Salomon Z e l l w e g e r von Trogen im September 1862 die kosten einer solchen Mission aus Fr. 130,000 geschäht wurden, beantragte der Bundesrath seiner Zeit nur einen Ansaz von Fr. 100,000, welcher auch von deu Ruthen zum Beschluß erhoben wurde.

Man gieng dabei von der Ansicht aus, diese Mission koune in zehn Monaten vollendet sein , was eben die Annahme obigen Ansazes veranlasste.

Es wird nicht unangemessen sein, unr um die Differenz des Voransehlages mit der Mehrausgabe klarer zu machen, die einzelnen Ansuze vorübergehend wenigstens zu berühren, wobei freilich dieses nieht so leicht ist , da die Rechnung und der Voranschlag nicht die gleichen Rubriken innegehalten.

Doch wollen wir es wenigstens so weit moglieh versuchen.

1. Die Reisekosten waren veranschlagt auf . Fr. 29,000. --..

dagegen beliefen sie sich auf .

.

.

.

, , 38,431. 70

somit mehr

. . .

.

.

.

.

. F r . 9,431. .7.0

und zwar darunter Fr. 4.^24. 70 für einzelne Vorbereilungsreiseu Beider Abgeordneten in der Schweiz und Holland, uud Fr. 33,907 Kosten sur die eigentliche Hin- und Herreise.

382 2. Für Repräsent.uionskosten waren veranschlagt

dagegen betrugen die .ausgaben

.

Fr. 20,000. --

.

,, 60,000. --

oder nach Abzng des Honorars an Hrn. Humbert mit Fr. 20,000 und an Hrn. Brennwald mit

Fr. 14,500 noch . . . . . . , , 26,490. 13 oder Fr. 8890. 13 mehr als veranschlagt war; und zwar Fr. 13,371. 43 Auslagen für beide Abgeordneten in Japan während dem dortigen Aufenthalte, Fr. 8852 für eigentliche Repräsentationskosten, und Fr. 4266. 70 für Kanzlei- und Dolmetseheranslagen.

3. Für Ausrüstungskosten waren nur .

.

. Fr. l 000

veranschlagt ; dagegen betrugen die Ausgaben über

.

.

,, 9000

somit über Fr. 8000 mehr. Als Hauptposten scheint hier das Honorar des ersten Gesandten sur das Vorbereitungsjahr mit Fr. 6000 zu figuriren.

Die Rnbrik "Verschiedenes" dagegen wurde nur um Fr. 306. 48 überschritten ; und die Gesamtausgabe von Fr. 10,306. 48 war nothig für Frachten, Assekuranzen, Eamionage, Lithographie- und Drnksachen.

Die Auslagen für Geschenke waren dagegen ver-

anschlagt zu

.

.

.

erreichten aber n u r .

.

.

.

so dass steh hier eine Ersparniss von herausstellte.

.

.

.

.

. F r . 40,000. -

,

, ,,

24,643. 5 1 15,356. 49

So viel über das Verhältniss der wirklichen Ausgaben zu dem s. Z.

vorgelegten Voranschlage.

Was nun die Frage anbetrifft, ob dem Kreditbegehren zu entsprechen, beziehungsweise ob die Kreditüberschreitung von fast einem vollen Drittel des ursprünglichen Voranschlages zu genehmigen sei, wird die Opportunität des ganzen Unternehmens, die einzige Wünsehbarl.eit desselben, sowie die Raehhaltigkeit des Erfolges hier keine Berükst.htign..g finden konnen, sondern nur der Umstand, ob der Bundesrath diese Mehraus-

gal.e gerechtfertigt hat.

Jhre Kommission glaubt nun, es habe vorab in der Kompetenz des Bundesrathes gelegen, die einzelnen Rechnungen zu reguliren, d. h. Ansäze für Honorar, Anerkennung sur gehabte Spesen u. s. w. endgültig zu bestimmen.

Ebenso findet Jhre Kommission es begreiflich, wenn der Ansaz von Fr. 100,000 nicht sür eine Mission von t 8 Monaten ausreichte. da er ursprünglich nur sur 10 --.12 Monate bestimmt und in Aussicht geuomwen war.

Die ganze Frage der Kreditgenehmigung dreht steh den.nach um die, ob die Verlängerung der Mission eine gereehtfert.igte gewesen sei oder

nieht ^

Bezüglich der Beantwortung dieser Frage finden steh nun in der bnudesräthlichen Votsehast wenig Anhaltspunkte; sie berust sich einfach auf

3^ die verlängerte Mission als einer Thatsaehe , ohne den Rachweis ihrer Notwendigkeit auch nur zu versuchen. Dagegen findet sich eine Begründung allerdings in einem Beziehte des Herrn Brennwald, abgedrukt

in Rr. 16, l, 1864 des Bundesblattes, und in einem dem Handels-

departemente eingegebenen Schlnssberiehte des Herrn Humbert , welch' lezterer Jhre kommission noch nachträglich zu den Akten brachte.

Aus diesen ergiebt sich für die Verlängerung der Mission in Kürze fol-

gende Rechtfertigung : Die schweizerische Mission fiel in das Jahr 1863, und kam den ...... April in Nagasaki an. Schon in diesem Zeitpunkte war im Jnnerrn Japans eine Reaktion gegen alles Fremde eingetreten.

Das Land selbst schien über den Abschlnss der Verträge , welche die drei wichtigsten Häfen : Yokohama , Nagasaki und Hokodate den mächtigsten Staaten: Amerika, Holland, England, Frankreich, Rnssland, Portugal und Preußen offneten, Reue zu empfinden. Die Regierung schien der Bewegung keineswegs gewachsen und nur halbwegs gesonnen , den von ihr unter die Verträge gesezen Untersehristen Achtung zu versehassen.

Um die Steigung der Seidenpreise zu hindern, soll nach allgemeiner Anficht die Regierung selbst die für Yokohama bestimmte Seide in Jeddo zurükgehalten haben. Man erinnert sich , dass nicht lange vor .Ankunft unserer Mission der Engländer Riehardson ermordet wurde , und England hiefür eine Jndemnisation von 100,000 Pfund begehrte. Wenn auch die Regierung diese Entschädigung zusagte, so war es offenkundiges Geheimniss, dass sie jeden Vorwand suchte, um die Vertragsbestimmungen nicht in Vollzug zu sezen. An der Spize dieser Reaktion stand der Mikado,

das geistliehe Oberhaupt, sowie die mächtigen Daimios im Lande. Von

daher war es begreiflich , wenn die Regierung des Talkun zogerte ; denn auch in Japan unterliegen die Menschen den grossen Gesezen der Natur, nach denen grosse eivilisatorische Reformen eben wie bei uns im fortgeschrittenen Europa nur durch harten Kamps der Einsicht mit dem Vorurtheil errungen werden. Es war unter diesen Verhältnissen begreiflich, wenn auch fnr die Mission überraschend, dass sie am Tage naeh ihrer Ankunft in Nagasaki den Beseheid erhielt, ihre Reise nach Jeddo aufzugeben , da der Teukun beim Mikado in Kioto sieh befinde.

Dessen ungeachtet begab sich die Gesandtschaft nach Jeddo , konnte aber .

bei der gereizten Stimmu.ng der Bevölkerung und bei der unfreiwilligen Abwesenheit des Talkun in Kioto nichts ausrichten. Erst als dieser den 3l. Juli 1863 wieder in seiner Residenz in Jeddo anlangte, besserte sich die Lage in Jeddo, .venu auch nicht im übrigen Reiche. Eine zweite Reise, die Herr Hn.nbert vorher im Juni nach Jeddo unternahm, blieb ohne Erfolg, da die Aufregung noch so gross war, dass selbst das amerikanische Gesandtschastshotel abgebrannt wurde. Als die Enlschädigung für den gemordeten Richardson den 21. Juni in 30 Fourgon in Yokohama ankam, folgte am andern Tage ein Dekret, welches im Anstrage des Mikado die Schliessung dieses Hafens und die Ausweisung aller Fremden ..n ordnete. Selbst die Kommission, welche diese strenge Mass-

384 regel überbrachte, wurde von Hrn. Hnmbert au das gegebene Wort erinnert. umsonst, er erhielt zur Antwort, das Hinderniss sei nicht in Jeddo , sondern beim Mikado in Kioto. Die benannte Massregel kam in Yokohama nicht zur Ausführung, allein dagegen begannen nene Zwiste, hervorgerufen durch den Bringen Ragato, welcher auf ein amerikanisches Schiff mit Kartätschen feuern liess, und alle fremden Waaren konfisziert.

Den 15. Angust erfolgte die ..Beleidigung eines englischen Schiffe . und den l 4. Oktober der Mord eines sranzosische.. Offiziers in der Rahe vo..

Jeddo, alles Aachen, welche die gegenseitige Stimmung reizten und die Behord.m zu neuen Unterhandlungen wenig geneigt machten. Troz der dringenden Vorstellung durch den holländischen Gesandten war es der Mission nicht möglich , bis den 1.^. Oktober die Verhandlungen zu beginnen, und doch hätte bis zu diesem Momente der Vertrag fertig sein müssen, wenn, die Rül.reise iubegriffeu , die Mission nur t 2 Monate hätte dauern müssen.

Troz dieser Zogerungen schienen sich indessen die Aussiehten zu besfern; die Gereizheit der Stimmung verminderte sieh, und Hr. Humbert entschloß sich zu bleiben, wosür er die Autorisation vom ..Bundesrathe nachsuchte. Dass dieses Vorgehen ein richtiges und die Vorahnungen begründet waren . ergibt sich u.ohl am besten ans dem nachher zu Stande gekommenen Vertrage.

Ueberblikt man alle diese Verhältnisse, so ergibt steh, dass die Zoge-

rung in den inner.. Verhältnissen Japans ihre Ursache hatte, und man

überzeugt sich, dass die Mission ihr Mogliehstes that, die Unterhandlungen zu beschleunigen.

Jst aber dieses der Fall, so liegt darin nach unserer Anpassung eine hinreichende Rechtfertigung der Verlängerung der Mission und folgerichtig auch der dadurch verursachten Mehrausgabe.

^ Jm Schoosse Jhrer Komu.ission wurde, was wir hier schließlich bemerken, auch eiue Anregung gemacht, ob es nicht am Plaze wäre, dass die Aborduuug einen Generalbericht uber ihre Thätigkeit und allseitigen Beobachtungen, namentlich in Bezug auf den schweizerischen Handel, abgeben und dieser sodann in geeigneter Weise unserer Handels- und Jndustriewelt zugänglich gemacht würde , wie dieses sonst bei jeder anch minder wichtigeren Mission zu geschehen pflege.. Bei den Akten selbst fand stch ein solcher Bericht nicht vor. Dagegen ergab steh auf gestellte .....abfrage, dass Hr. Humbert im Juni 18^4 einen solchen abgegeben, sowie dass vorher schon Hr. Brennwald unterm l0. September 186^ einen solchen über die Seideuausfuhr ans Japan , unterm 26. September 1863 einen solchen über den allgemeinem. Exporthandel dieses Reiches, und den l 6. Dezember 1863 und 1^. Jänner 1864 einen soleheu über den Einfuhrhandel, und endlich den 25. Oktober 1863 eine Ueberseznng aus einem japanesiseheu Werke über Seidenkultur eingereicht, weiche Berichte alle, mit Ausnahme desjenigen des Hrn. Humbert, im Bundesblatte erschienen find.

385 Ebenso wurde Jhrer Kommission . mitgetheilt ,^ dass man anf dem Handelsdepartemeute damit umgehe, alle diese Akl.eustüke , nebst den andern amtliehen und auf die Japanmisston bezüglichen Aktenstüke zu pnbliziren.

Eines ist jedenfalls sicher, dass es wünschenswert.. wäre, wenn die Resultate dieser Mission Gemeingut aller schweizerischen Handelsleute und Jndustriellen würde. Eben so sicher darf mau annehmen, dass die Bnblikatioueu im Bundesblatte nicht geeignet sind,um gerade in jene .Preise zu dringen , wo sie am wohltätigsten anregen und belehren dürften.

Jhre Kommission zollt deshalb im . A l l g e m e i n e n dem Vorhaben des Zolldepartements ihre Beistimmung. Rur dürfte es am Plaze sein., dass dieses genan prüfen würde, in ....elcher Form der Zwek am sichersten erreicht werden konnte; wobei es sich dann allerdings fragen konnte, ob eine gemeinfassli.he Bearbeitung des vorhandenen Materials durch eine geeignete tüchtige Hand, und die Abgabe des Produktes au eine V e r l a g s h a n d l u u g nicht einer einfachen Reproduktion uud eines Abdrnkes der vorhandenen Al.tenstüke vorzugehen wäre. Jhre Kommission wollte hier die Frage wenigstens anregen, damit sie vorkommend um so sicherer allseitig geprüft werde.

Jm Uebrigen schließt sie ihren Bericht mit dem Anträge .

Der vom Bundesrathe nachgesuchte Rachtragskredit von 43,814 Fr.

66 Eent. über die bereits früher bewilligten Fr. 100,000 für die schwer zerische Japanmission wird genehmigt, und somit

a. die Abgabe von Fr. 1^,1.)l^. .)6 aus den für das Zoll- und Handelsdepartement pro 1863 und 1864 bewilligten Krediten gutgeheissen, und

h. für 1864 ein Raehtragskredit von Fr. 27,500 bewilligt.

Bern, den 8. Dezember 1864.

Die Mitglieder der Büdgetkommission : H Berlin.

Bigier Hermann.

.o. Roten.

Broker.

Weber (von Ludern), Berichterstatter.

....o te.

Der Antrag der kommission wurde zum Beschlösse erhoben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Budgetkommission des Ständerathes, betreffend Bewilligung eines Nachtragskredits für die Japanmission. (Vom 8. Dezember 1864.)

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1864

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56

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30.12.1864

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