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Schweizerisches Bundesblatt.

XVI. Jahrgang. l.

Nr. 14.

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26. März 1864.

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des

schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1863. ^

Tit..

Nach Vorsehrist des Art. ..)0, Ziffer 16 der Bundesverfassung hat der schweiz. Bundesrath die Ehre, Jhnen hiemit den Berieht über seine Gesehästsführnng im Jahr 1863 zu erstatten.

Geschäftskreis des politischen Departements.

I. Auswärtige Angelegenheiten.

A.

Im ..Allgemeinen.

Die Beziehungen der Schweiz zu den übrigen Staaten sind fortwährend die befriedigendsten geblieben, das Jahr hat sur unser Land mit friedliehen Aussichten begonnen und dieselben bewährt. Keine ernsten Zwischenfälle, keine außerordentlichen Ereignisse haben den natürlichen .Verlaus unserer internationalen Begehungen gestort. Der Geschästsverkehr in seinen verschiedenen .Gestaltungen dureh mündliche wie sehristli.he Mittheilungen, bei den häufigen Fällen, wo die Jnteressen unserer

Bundesblatt. Jahrg. XVI Bd. I.

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2^ ^

.

Angehörigen ini Auslande wahrzunehmen und zu fchüzen find, und bezüglich der mancherlei von in der Schweiz niedergelassenen oder dnrchreisenden fremden veranlassen Begehren, hatte im Berichtsjahr.. keine ausnahmsweise^ oder bedeutendem. Begebnisse zum Gegenstande, und die meisten dieser Geschäste bieten kein allgemeineres Jnteresse dar.

Der Bundesrath hat stets den Standpunkt festgehalten, dass die diplomatische Dazwischenkamst in Fällen un^ulassig sei, die dem gewohnlichen Rechtsweg zu folgen haben. er hat nach demselben auch gehandelt, wo es .^..hweizer im Zustande betras.

Wir werden uns im vorliegenden Berichte daraus beschränken, die Fragen politischer Ratur oder welehe zu Verhandlungen von einiger Bedeutung oder wenigstens einer gewissen Ausdehnung geführt hab..n, zn erwähnen.

Der A u s s t a u d im ^ o n i g r e i c h e B o l e n hat in Europa Besorgnisse für die allgemeine Ruhe erwekt. Von ..^.eite einiger Mächte sind der russischen Regierung Bemerkungen über die Ausregung und die Gefahren gemacht worden, welche jene fortwährenden Unruhen zur Folge halten.

Die Regierungen von Frankreich und England haben dem Bundesrathe Absehrist der diesssalls an ihre Vertreter in St. Petersburg gerichteten Mittheilungen zustelle lassen, wobei der Bevollmächtigte Minister Jhrer Majestät der Konigin von Großbritannien Ramens seiner Regierung ..^u Wnnsch aussprach, dass der Bundesrath sieh diesen Sehritten der Machte auschliessen oder eine Erosfnung im gleicheu ^inne erlassen moehte.

Der Bundesrath antwortete in ablehnendem Sinne.

Er verdankte

die Mittheilung des englischen Gesandten, sügte aber bezüglich der von der Sehweiz einnehmenden Haltung gegenüber de^n ausgebrochenen Kriege und der aus der Erhebung Bolens sür Europa erwachsenden Gefahr bei, dass nach seiner Ansicht über den Stand der offentliehen Meinung in der ^ehwei^ nieht der geringste Zweisel ^herrschen konne.

Wirklich konnte der Buudesrath im Hinblike aus die innnerwährende Rentralität der ...^ehwei^ sieh nicht an Schritten betheiligen, welche seiner

herkomu.licheu Volitik und feststehenden Regel für die auswärtigen Be-

Ziehungen fremd gewesen wären, so lebhast er auch wünschte, dass es d...n edelmüthigen Verwendungen der europäischen ^..äehte, im Vereine mit den freisinnigen Absichten und ^er Weisheit der kaiserlich russischen Regierung, gelingen mochte, einem verheerenden Kriege eiu Ende zu maehen ...nd einen haltbaren Zustand herbei^.sühren, der den nationalen Bestrebungen Vol.....s und den Erfordernissen des allgemeinen Friedens gerecht werde.

Rach dieser Autwort wurden uns diesfällige Erofsnnngen nicht weiter gemalt.

Ungefähr gleichzeitig erhielt der schweizerische Gesandte in .^uriu Mittheilung einer vom italienischen Ministerium des Jnnern ausgehenden Nachricht, die ihm durch das Ministerium des Aensser.. .^nr Orientirnng

283 zugestellt wurde und e i n e angeblieh von der A k t i o n s p a r t e i eing e l e i t e t e Bewegung betraf, deren Vorbereitungen, wie man glaubte, in der Schweiz sowohl, als in Jtalien betrieben wurden. Der Bnndesrath lenkte die Aufmerksamkeit der Regierungen von Graubünden und Tessin aus diesen Gegenstand, mit der Einladnng, auf alle, die internationalen Beziehnngen gefährdenden .Vorgänge Acht zu bestellen und darüber einzuberichten. Durch die Vermittlung ihrer Gesandtschaft machte sodann die italienische Regierung dem Bundesrathe neue Mittheilungen,

dass ziemlich bestimmten Berichten zufolge die Aktionspartei

V o r b e r e i t u n g e n zu e i n e m Handstreiche a u f d a s V e n e t i a n i s c h e in der Schweiz t r e f f e , und dass in den K a n t o n e n G r a u b ü n d e n und Tessin von der Bildung von Fr.eisehaaren die Rede sei, die in e i n e m g e g e b e n e n A u g e n b l i k in W e l s eh t ir o l e i n f a l l e n sollten u. s. w. u. s. w. Zu gleicher Zeit ersuhr der Bundesrath durch die Regierung von Graubünden. dass italienische Truppen nach dem

Veltlin befehligt seien und längs der Schweizergränze sich sammelten.

Jhrerseits mach.te die österreichische Regierung dem Bundesrathe gleich-

artige Mitteilungen,. die sich aus die nämlichen Berichte stüzten.

Die Regierungen der beiden genannten Kantone ordneten Erhebungen an, die jedoch nicht ans die Spur der angeblich stattfindenden Vorgänge

geführt haben.

Der Bundesrath hat demnach den Kabinett. in Wien und Turin durch Roten vom 22. und 24. April geantwortet und die Versicherung abgegeben, dass in den beiden Kautonen nichts stattfinde, noch stattgefunden habe, was Besorgnisse erweken konnte; dass die .^.hweiz die Macht und den Willen habe, ihr Gebiet achten zu machen u.^d nicht zulassen werde, dass irgend eine sremde Vartei dasselbe zu ihr fremden Zweken missbrauehe. Bezüglich der in ungewöhnlicher ^ahl nach dem Veltlin gesandten Truppen , deren Gegenwart an der Gränze immerhin eine gewisse Beunruhigung erzeugte, gab der Bundesrath die Erwartung zn erkennen, dass, da diese Truppeusendnug wahrscheinlich mit den angeblich auf schweizerischem Gebiet erfolgenden Umtrieben im Zusammenhang stehe, nach den von ihni abgegebenen offenen Erklärungen Alles wieder in das gewohnte Geleise zurükkehren werde.

Dieser Vorgang hatte keine weitern folgen. Die italienische Regierung bezeichnete die von ihr getroffenen militärischen Vorkehrungen als eine ganz natürliche Vorsichtsmassregel bei Anlass ihrer Berufung ans die freunduaehbarlieheu Beziehungen mit der Schweiz ^ur Zeit, als sie lettere aus die Gefahr aufmerksam machte, deren Vorhandensein aus ihrem Ge-

biet sie befürchtete, übrigens hätten sich diese Massregeln auf die Abseudung eines einzigen Bataillons an neuen Truppen beschränkt.

Der polnische Aufstand hielt sich während des ganzen Jahres. Begreiflich

musste die Stellung unserer Landsleute, die im Kouigreich

284 Bolen sehr zahlreich sind, und auch seit d.em Ausbruche des Ausstandes sich dahin begeben haben, daselbst eine missliche und gefährliche werden.

Sie haben dem Bundesrathe die ....othwendigkeit eines besoudern Sehuzes mitten in den täglichen Kämpfen, die sie beunruhigten, vorstellen lassen.

Durch ihr kluges Verhalten und Fernbleiben gegenüber Ereignissen, die ihnen fremd sind, haben sie gewusst, den Gefahren der ^eitlänfe zu eut-

gehen. Riehtsdestoweniger glaubte der Bundesrath, das ihm Mögliche

thun zu sollen, um diese unsere Angehörigen zu schüfen nnd zu unterftüzen. So wurde in Erwägung gezogen. ob nieht die Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Bolen am Blaze wäre, welches durch Rath und Anleitung, so wie durch seine Da^wischenkunst bei den Zivil- und Militärbehörden, durch Geltendmachung begründeter Besehwerden, überhanpt dur.h Wahrnehmung. der schweizerischen Juteressen und die Bereitschast , alles dureh die Umstände Gebotene sur sie ^u thun , namhafte Dienste ^u leisten im Stande sein würde. Die russische Regierung, an welche wir uns diesssalls gewendet, liess uns jedoch die Erosfnnng zugehen, dass sie nicht geneigt fei, die Zahl der fremden Konsulate in Bolen zu vermehren, und es musste daher aus dieses Vorhaben verzichtet werden.

Dagegen antwortete die Regierung in zustimmendem Sinne auf die Empfehlungen, die wir zu dem Zweke an sie gerichtet hatten, den zahlreichen Schweizern in Boleu ihren ^ehuz ^u sichern. ^ie zeigte uns an, dass die der Bolitik sremdbleibenden und ruhig ihrem Berufe nachgehenden Schweizer sieh fortwährend der Fürsorge der kaiserliehen Behorden ^u erfreuen haben sollten, und dass sie das Begehren des Bundesrathes denselben mit angelegentlicher Empfehlung znr Kenntniss bringen werde. Da der Wortlaut des bezüglichen Schreibens veröffentlicht worden ist, so konnen wir ..ms anf vorstehende Anführung beschränken.

Bei Erossnung der gesezgebenden Kammeru in Frankreich am 5. November hielt der Kaiser Napoleon eine Thronrede, welche grosses Aussehen erregt hat, indem sie erklärte, dass die Verträge von 18 l 5 zu bestehen ausgehort haben und dass ein Kougress das den heutigen Jdeen

entsprechendste gesezliche Mittel sei, eine feste, geregelte Weltlage herzu-

stellen. Diese Rede musste zur Annahme sühren, dass eine in gleichem Geiste gehaltene Einladung nächstens an die Mächte ergehen werde.

Wirklich überreichte der sranzosische Botschafter schon am 6. Rovem- ^ ber dem Bundesprästdenten ein Schreiben des K a i s e r s R a p o l e o n vom 4. gl. Mts., durch welches die Schweiz e i n g e l a d e n w u r d e , sieh bei einer nach Baris b e r u f e n e n V e r s a m m l u n g von Bürsten und S t a a t e n v e r t r e t e n zu lassen. Der Wortlaut dieses Sehreibens ist veröffentlicht worden; wir enthalten uns, ihn hier wiederzugeben.

Gleichzeitig verlas der Herr Botsehafter ein Kreisschreiben des frau^ostschen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, das neben verschiedeneu Erläuterungen die Erwartung aussprach, dass aueh die Schweiz dem ^ougreffe nieht sern bleiben werde.

285 Der Bundesrath hat reislich in Erwägung gezogen , was hier zu thun sei. Es war hier nicht zum ersten Mal die Rede von der Versammlung eines europäischen Kongresses. Jm Jahr 185.^ nach Abschluß des Zürchervertrages, sprach man bereits von einem solchen. Jn der Voraussicht seines Zusammentrittes verlangte der Bundesrath damals bei den Berathungen , in so weit solche die Schweiz angehende Fragen beschlagen mochten, zugelassen zu werden. dieses Begehren war um so gerechtfertigter, ^a aller Wahrscheinlichkeit nach die Schweiz berührende Jnteressen hinsichtlich der besondern Stellung der neutralisirten Provinzen Savo.^ens, die damals einige Theile der italienischen Eonsoderation gebildet haben würden, hätten zur Sprache komme.. sollen. Der Kongress kam aber nicht zu Stande. Der Gedanke einer italienischen Eonsode.^ ration wurde aufgegeben, die Dinge nahmen eine ganz andere Wendung und die Abtretung von Savo^en und Rizza an Frankreich war eine der ersten Folgen.

Aus diese Thatsache richtete nun der Bundesrath sein volles klugenmerk, und beharrlich zielten seine Bestrebungen dahin, für die Schweiz die nothigen Garantien zu erlangen.

Er wandte sieh an die Staaten, welche die Verträge von 1815 unterzeichnet hatten und verlangte unterm 19. März t 860, dass keine endgültige Entscheidung ohne seine Mitwirknng getrossen werde. Jn spätern Mittheilungen nahm er daraus Bedaeht, noch offener die Rothwendigkeit einer Versammlung der Mächte zur Regelung der Frage unter Betheiligung der S.hweiz geltend zu machen.

Die Bundesversammlung billigte die Schritte des Bundesrathes durch Sehlussuahme vom 28^2..). März 1860. Jn seinem Schreiben an die Unterzeichner der Wienerverträge, vom 5. und 9. April gl. Js., erueuerte der Bundesrath das Begehren um Einberufung von Konferenzen , nnd seine außerordentlichen Gesandten an einige Mächte waren beauftragt, in diesem ...^inne zu wirken. Jn den Julisizungen von 1860 und 1861 erklärte sich die Bundesversammlung mit diesen. Verfahren einverstanden.

Angesichts dieser Vorgänge und da jene Frage noch immer zu keiner .Losung gelangt war, konnte über die einzunehmende Haltung kein Zweifel walten. Raehdem der Kongress vorgeschlagen war, würde die Schweiz, die selbst einen Zusammentritt der Mächte nachgesucht hatte, sich der Theilnahme an demselben nieht enthalten haben.

Aber selbst abgesehen von den hier in Erinnerung gebrachten Tl.^atsachen lagen entscheidende Beweggründe vor.

Die Stellung der Schweiz gegenüber der an sie ergangenen EinLadung war eine gan^ andere, als sie ihr in den bisherigen Verhandlung gen .^es Jahrhunderts geworden war. .^ente, wo sie, gleich den Grossmächten eingeladen, steh aus dem gleichen Fusse vertreten zu lassen , ausgefordert worden, stellte sieh ein Vorgang dar, den sie ni.^t unbenu^t

286 lassen durste. Uebrigens bot sich ihr dabei eine günstige Gelegenheit, bei der Infragestellung der grossen Jnteressen der gesellschaftlichen Ordnung Europas gegenwärtig zu sein und die A..srechthaltuug ihrer Rechte, wie die Verteidigung ihrer besondern Ansprüche wahrzunehmen.

Die Annahme bot also alle Vortheile und zudem war es moglich, sie an Vorbehalte und Bedingungen zu kuüpsen, welche Uebelständen vor^ zubengen und für alle Fälle sich sieher ^u stellen geeignet waren.

Eine Ablehnung hätte wahrscheinlich üble Folgen gehabt, die oh..e Zweifel bis auf der Bolitik fremde Verhältnisse zurückgewirkt hätten.

Da auch die meisten Regenten zustimmend geantwortet und ihren Regierungen die ^orge. Einzelsragen zu erortern, überlassen hat, so wäre die Schweiz mit einer Ablehnung nahezu vereinzelt gestanden, oder h.itte

sieh thatsächlieh an eine Bolitik gebunden , die für sie nicht ein Gebot

der Rothwendigkeit ist.

Der Bundesrath besehloss also,. seine Zustimmung zu einem Kongresse ^ü erklären. Jndem er diess tha., verlor er die Bslicht nicht aus dem Auge, die Stellung der Schweiz intakten erhalten. Die Zustimmung musste mit Vorbehalten begleitet werden, die geeignet waren, unsere Rechte und unsere Jut.^.sseu zu sichern, und diese Vorbehalte mussten .wesentlich folgende seiu .

a.

dass der Kongress wirklieh ein europäischer, d. h. dass alle oder doch fast alle Mächte dabei vertreten seien , da die Sch.veiz si.h nicht einer Versammlung an^usehliessen v..r.no.hte, die nicht de..

Eharakter der Allgemeinheit trüge ;

h.

dass seder ..^taat sreie Hand behalte,^ die etwa erfolgenden ^ehlussnahmen anzunehmen oder nicht , indem diese Schlussnahmeu nieht Geseze seien, sondern unr aus der freien Zustimmung der B..thei..

ligten beruhen würden .

c.

dass in B^ng auf die Verträge von l8l5 bestinnnt ausgespro..hen

werde, dass die ...^..h.^eiz dieselben nieht al.^ dahingefallen b^t...achten konne, in so w..it sie uicht aufgehoben o.^er abgeändert seien ;

d.

dass die noch hängende Frage wegen des neutralisirten Savo..,e..s wieder zur Sprache gebracht werde.

Reben den so eben angeführten und unerläßlichen ^unkten hatte die Schweiz sich nicht in Angelegenheiten zu mischen, die sie nicht nähe.: au^ gingen, sondern sieh ihre Reutralität in dieser Hinsieht zur Richtschnur zu nehmen.

Rach Feststellung dieser Grundlage handelte es sich darum, die pas- .

sendste ^orm für ihre Mittheilnng zu wählen. Der Bn..desrath hat si.h

287 sür den Gedanken entschieden, seine Antwort zu theilen. in einem Schreiben an den Kaiser Rapoleon sich daraus zu beschränken, die Zustimmung der Schweiz ^u der Kongresseinladung auszusprechen und in allgemeiner Weise den Standpunkt zu bezeichnen, aus den sie sich zu stellen gedachte, und sodann in einem andern, an den Minister der Eidgenossenschaft gerichteten und zur abschriftlich.^. Mittheilung an den franzosisehen Minister der auswärtigen Angelegenheiten bestimmten Schreiben , in so weit es durch die Umstände geboten schien, die Vorbehalte und Bedingungen in oberwähntem .^in..e auseinanderzusezen und zu begründen.

Beide Aktenstüke sind verossentlu.ht worden , und wir erlauben uns , auf diefe Verofsentliehung zu verweisen.

Des Weitern war zu erwägen, ob nicht eine unmittelbare Mittheilung au die Machte, wenn gleich von Seite derselben keine Eröffnungen be^ züglich auf den Kongress an die Schweiz erfolgt waren , ^u richten sei.

Es war von Wichtigkeit, dass unsere Vorbehalte ohne Verzug zur Kenntniss der Mächte gelangten, ^a die Frage eine wesentlich europäische und die die Verträge gewährleistenden Mächte sich über die unser ..^..d berührenden Angelegenheiten ausznsprechen gehabt hätten , da serner vorauszusehen war, dass sür den Fall des Zustandekommens des Kongresses eine Verständigung zur Feststellung des Programms stattfinden würde. Der Bundesrath hat sich also dasür entschieden, dass den Mächten, welche die Wienerkongress-Akte unterzeichnet haben, und den. Königreich Jtalien die an seinen Minister gerichtete Depesche abschriftlich mitgetheilt werde, in der Meinung, für den ^all des wirkliehen Zusammentritts des Kongresses dieser Mittheilung eine Zirkularnote oder eine eigentliche Denksehrist über die Gegenstände , welche für die Schweiz von Bedeutung sind, folget zu lassen.

Endlieh halte der Bundesrath auch die Kompete.^sra^, d. h. ob er diese Entsehliessnugen von sich aus fassen koune. oder ob er sie vorher den Räthen zu unterbreiten habe, in Erwägung zu ziehen.

Es steht ausser .^weisel, dass die Bestimmungen von Art. .)0, Ziffer 6, 8 und .) der Buudesversassnng dem Bundesrath die Besngniss verleihen,^ die ^ehweiz bei internationalen Verhandlungen vertreten ^u lassen, vorbehalten, dass die Besugnisse der Bundesversammlung (Art. ^4, ^iff. ^ und ^) in ihrem vollen Umfange gewahrt
bleiben. ...^o unterliegen .,. B.

alle endgültig zu treffenden Massregeln. alle abzuschliessenden Verträge der Genehmigung durch die Bundesversammlung. ^ie ist serner bei ernsten Ereignissen, die Folgen von grosser Tragweite haben konneu, zn Rathe zu ziehen.

Ausser diesen allgemeinen Grnndsäzen aber lagen im besondern ^alle aueh besondere Vollmachten durch Bundesbeschlüsse , namentlich denjenigen vom 19. Juli ^.1861 vor, welch^ letzterer folgendermassen lautet.

,,Der Bundesrath ist eingeladen, der ^.avo.^er-Angelegenheit , als

2^ Deiner noch osfene.fFrage, f o r t w ä h r e n d seine volle Aufmerksamkeit znZuwenden und die Verhandlungen im Sinne einer kräftigen Wahrung ,,der Rechte und Jnteressen der Schweiz zn geeigneter ^eit wieder auf^n,, nehmen.^

Endlieh liessen Schiklichkeitsxüksichten es nicht zu, mit der Beantwortung zu lange zuzuwarten, und bei der Lage der Dinge schien es selbst nicht wünschenswert^, die oberste Landesbehorde damit zu behelligen und einer besondern Schlussnahn.e derselben zu rufen.

Der .^ongress kam nicht zu Stande.

Ani 16. Dezember überreichte der franzosische Botschafter de... Bnndesrathe eine neue Rote vom 8. gl. Mts., in welcher die kaiserliche Regierung die Ergebnisse des Eongressvorschlages darlegt . die meisten Souveräne haben ohne Vorbehalt zugestimmt ; einige Staaten haben ihre Zustimmnngen mit gewissen Beschränkungen begleitet und verlaugt, dass vorerst ein Brograu.m ausgestellt we^.de, eine einige Macht, Grossbritannieu, hat abgeleh..^. Diese Ablehnung hat einen allgemeinen Kongress unmoglich gemacht, die sran^osische Regierung nimmt Akt von der Bereitwilligkeit, die ihr bezeugt worden ist, und zeigt den Souveränen und Staaten, die ihren Absichten beigestimmt haben, an, dass sie bereit sei, sich mit ihnen in gemeinsames Einverstäuduiss zu sezen.

Die weitere Behandlung dieser Frage fällt in das folgende Ge-

sehästsjahr.

Jn der amtliehe.. Depesche , welche an den Minister der schweif..

scheu Eidgenossenschaft gerichtet und der französischen Regierung, wie den grössern Staaten Europas mitgetheilt worden ist, hat also der Bundesrath die Begehren der .^chwei., bezüglich aus das nentralisirte ^avo^en wieder zur Sprache gebracht und damit dargethan , dass sie noch immer eine schwebende ^.rage bildet. Er hat im Weitern nieht versehlt, bei ^en u.it Frankreich wegen Abschluss eines Handelsvertrags gepflogenen Verhandlungen den nämlichen Standpunkt einzunehmen und sieh alles dessen ^u enthalten, was den ^tatns quo beeinträchtigen oder einer Erledigung der Frage vorgreisen konnte. Sie ist also durchans intakt geblieben, wie si..

auch ihrer Ratnr nach eine rein politische, von den Gesehäflsfragen gan^ verschiedene ist , welche die Verhandlungen mit Frankreich zum Gegenstande hatten.

Die meisten Staaten Europas haben in legten Jahren eine Dichtung ihrer Handelsverträge und -Gesezgebung znr .^and genommen. Jm Allgemeinen gibt sich eine freisinnige .^tromung in diesem Beginnen knnd, dessen eine Wirkung sein .^ird, neue Garantien des Friedens durch die Vermehrung der Handels- und gewerblichen Beziehungen, sowie der Berührungspunkte zwischen den Volkern zu erzeugen. ^Die Schweiz hat aueh diese Bahn betreten, und der Bundesrath hat die ihm zu Gebote stehen-

289 den Mittel und Wege nicht nnbenuzt gelassen, uni Verhandlungen einzuleiten oder da fortzusezen , wo sie bereits angebahnt waren. Das Jahr

1863 brachte die Ratifikation des Freundschaft^.. , Handels.. und Rieder-

lassnngsvertrages mit Belgien , während derjenige mit den Riederlanden nicht zur Auswechslung gelangte. Der Vertrag mit Frankreich ist seinem Abschlusse so weit entgegengefahrt, als die Umstände es gestatteten. Andere Verhandlungen sind vorbereitet. Da in diesem Theile des Geschäftsberichtes nnr die politische Seite der Verhandlungen ^ur Sprache zu kommen hat, so mag obige Erwähnung für unfern ^wek genügen.

B.

.^n. .^e^ndern.

.^e^e^eich.

Jm Geschäftsberichte von 1862 haben wir Jhnen Mittheilung gemacht über die mit der k. k. österreichischen Regierung gepflogenen Vorverhandlungen wegen vertragsmässiger R e g e l u n g v e r s c h i e d e n e r nachb a r l i e h e r und a l l g e m e i u e r V e r k e h r s f r a g e n , wobei wir bemerkten, dass der weitere Verlauf dieser Angelegenheit dem folgenden Geschäfts^ jahre anheimfalle. So sehr nun auch eine Weitersührnng und Erledigung dieser Angelegenheit zu wünschen wäre und der ^ache unsere Anfn.erksamkeit unverwandt erhalten blieb, so sind wir doch nicht in der Lage, einen Fortgang derselben melden zu können ; einzig in Bezng auf die Bodenseegürtelbahn erfolgten untern. 19. März von Seite des k. k. Gesandten Eröffnungen über die Bedingungen, nnter welchen die österreichische Regierung bereit finden werde, die im Jahr 1858 abgebrochenen Konferenzverhandlungen wieder auszunehmen. Lezteres ist 1863 zwar nicht mehr erfolgt, doch lassen anderweitig uns Angegangene Mitteilungen, sowie der Abschluß , welchen die Sache schweizeriseherseits durch die unterm 22. Dezember von den eidg.mossisehen Räthen genehmigte Konzession des Kantons .^t. Gallen gesunden hat, eine baldige Verwirklichung jener ^usage erwarten, sür welchen ^all aneh der anlässlich der erwähnten Konzessionsgenehmigung in Be^.g aus die An^.hlussverhältnisse zu andern Bahnen gefasste Bundesbes^.hlus.. unsererseits gehörige Rachaehtnng finden wird.

Ileber unsern Vorschlag vom 20. Dezember l 86 l zur Ausgleichung der G r ä n z s t r e i t i g k e i t bei Finstermünz durch Anerkennung der schwei^erisehen Landeshoheit bis zum ..^ehergenbache mit Vorbehalt wegen Anlegung ei..er ^trasse ist u^.^serm Geschäftsträger in Wien von der k. k. Regierung unterm 20. April . 863 erwidert worden, sie könne unsern Antrag nieht annehmen und müsse daran festhalten, dass der Hauptzug des den streiligen Landstrich durchziehenden Gebirges sorta.. die ^ränzmarke, mithin von

Martinsbruk abwärts nicht mehr der Jnn die Grän^. ^n bilden hätte,

sondern dieselbe um mehrere Stunden in ein naturgemäss znr Schweiz gehörendes ^und zivilrechtlieh beinahe ausschließlich in schweizerischen Händen

^0 Befindliches Geriet hmeingerükt würde. Angesichts einer solchen bestimmten ^rofsnung konnten wir uns vorderhand nicht veranlasst finden, weitere Verhandlungen in der Sache ^u pflegen, sondern mnssten es sür zwekdienlicher erachten, bis zu einem günstigern Zeitpunkt den Gegenstand auf sieh beruhen zu lassen.

Besseren Erfolg hatte unsere Verwendung wegen des von Graubünd e n angestrebten A n s c h l u s s e s d e r U n t e r e n g a d i n e r - a n d i e F i n s t e r m ü n z s t r a s s e in M a r t i n s b r u k .

Jm Geschäftsbericht von t 862 ist erwähnt, dass wir die Regierung von Graubünden zn nähern

Aufschlüssen wegen der ^Richtung, in welcher die Verbindung hergestellt

werden sollte, eingeladen hatten. Bünden verlangte nämlich, das. der ^Anse.hlnss längs den. rechten Jnnuser hin bei Hoehfinstermün^ erfolge , von Seite der Gemeinde Randers wurden aber Gegenvorstellungen gema.ht und daranf gedrungen, dass die Verbindungsstrasse nach Randers hinaufgeführt werde. Tro^ dieser Gegenvorstellungen hat aber die kaiserliehe Regierung laut Rote an unser.. Geschäftsträger vom 3l. Dezember 1863 an der untern Richtung festgehalten und der k. k. Statthalterei zu Jnnsbruk Weisung zur Ausnahme und Ausarbeitung der Ein^elplane gegeben.

Die Grän^frage bleibt bei dieser Richtung unberührt, und was die Erstelln..g besserer Verbindungen des Samnauntl.ales mit dem Engadin anbelangt, so bietet einerseits bereits die von Graubünden vorgeschlagene Richtung namhafte Verbesserungen und wird andererseits der Danton sieh bereit finden, für die Erstellung einer direkten Verbindung zwischen den beiden Thalsehasten durchweg auf unbestrittenem Sehweizergebiet nach Kräften mitzuwirken.

Mit

....^nien

ist im Gesehäslsjahre durch die Vermittlung . unseres Generalkonsuls in Madrid ein Vertrag . über Verbesserungen in. gegenseitigen ..^ostverkehr unterhandelt und znn. Abschlusse gebracht worden , dem ^ie nnteru.

..5.^2. Dezember die Genehmignng ertheilt haben und dessen Ratifikationen ausgewechselt werden sollen , sobald die bezüglichen Voll^iehungsbestim.^ nningen zwischen den beiderseitigen Vostverwaltungen vereinbart sein werden.

Die in srühern Jahren gesührten Verhandlungen wegen Abschlusses eines Aus l i e s e r u n g s v e r t r a g es blieben im Berichtsjahre ans fich beruhen, da von Spanien auf unsere Vorschläge vom 9. Oktober 1862

keiue Rükäussernng erfolgte.

Die Frage wegen der V e n s i o n s - und ^ o l d r ü k f t ä n d e der kapitulirten Schwei^erregiu.enter aus den Jahreu l 804-. ....8 ist von der spauisehen Regierung in ^olge unserer Vorstellungen von. 25. August 1862 dem konigl. ...^taatsrathe ^.u. Entscheide unterbreitet worden; dieser Entscheid,

^

29l der uns durch ei..e Rote des konigl. ..^taatsministers Marauds von Mira^ flores, eingelangt am 5. Rovember 1863, . mitgetheilt wurde, bestätigt einsach die Schlussnahmen des konigl. Finanzministeriums, indem er sich aus den von uns immersort und mit vollem Recht beftrittenen ..Standpunkt stüzt, dass unser Bevollmächtigter, indem er mit den Finauzbehorden direkt, statt durch Vermittlnng des Ministeriums des Aeussern verkehrte, die Angelegenheit zu einer in den Bereich der innern Verwaltung fallenden Frage gemacht und dem internationalen Rechte eutrükt habe, dass somit den spanischen Behoben die ansschliessliehe Berechtigung darüber zn erkennen Angestanden und dass durd. deren Entscheid den schweizerischen Ansprechern.

nach den spanischen Gesezen Recht gehalten worden sei. Ossenbar mnss eine solche Begründung bei einer unbefangenen Vrüsnng der Angelegenheit als durchaus haltlos dahin fallen. denn die in Rede stehenden Forderunden waren bereits zur Zeit der Auslosung der Regimenter in il^.rem vollen Umfange anerkannt, ste beruhen aus einem internationalen Vertrage, der Kapitulation vom 2. August ^8.)4. und konnten durch eine reine Formfrage dem ihnen zukommenden ..Standpunkte nieht entrükt werden.

Zudem war dem .^pezialbevollmächtigteu der von ihm betretene Weg durch

ein königliches Dekret vom 1^. April 1863 vorgezeichnet, durch welches

die eigentliche Unterhandlung über die ^nidation der spanischen Bensionsrükstände in Folge unserer wiederholten direkten Begehr.n eingeleitet wurde und dessen Art. 6 folgendermaßen lautet .

,,Von den getroffenen Verfügungen ist dem .^taatsministerium zur ,,Ke..ntuissgabe an den Präsidenten des schweizerischen Bundesrathes Mit,,theiluug zu machen, damit derselbe seinem Anerbieten Folge geben u..d Deinen Bevollm.iehtigte.. ernennen moge, welcher, gestüzt.anf die den.^n,, sprecherà zn Gebote stehenden Urkunden und Beweise, sieh au die Ge,,neraldirel^liouen des Rechnungswesen.... und der öffentlichen Schuld, sowie ,,an andere Regierungsstellen wenden und nach Kenutuissnahme vom Er^ ,,gebniss der auszustellenden Rechnungsabschlüsse alles Erforderliche vorkehren ,,wird, damit .diese Verhandlungen ihre endliche Erledigung finden.^ Unser Bevollmächtigter dnrfte diesen Weg um so unbedenklicher ve.^ folgen, als das angeführte Dekret den internationalen Eharakter der seither l^nidirten Rükstände a^s den Jahren .828-^84..), weil a..f der Kapitulation vo^n 2. Angnst 180.... beruhend, ausdrüklich anerkannte. Die ans der al^live.. Dienstzeit vor I828 herrührenden Guthaben von gegen

Fr. 2.500,000 haben diese nämliehe Kapitulation zur Grundlage . sie

fallen in die nämliehe Kategorie der spanischen Staatsschulden, sind nach dem gleichen Masse zu bemessen, und müssen also wie die erstern, wenn nicht in Baarschaft, so doch in verzinslichen ^taatssehnldseheinen ansge^ riehtet ^verden und nicht, wie der in unserm porjährigen Geschäftsberichte erwähnte Entscheid der ........taatsschnldendirektion vom 9. Dezember 185.)

beliebt.., in unverzinslichen, fast werthlosen Bons d^mortissem^l. Jm

gleichen Wege hat der Bevollmächtigte die Rükstäude seit 1828, die freilich

2^2 von weit geringerem Belange waren, einem befriedigenden Absolusse zugeführt. Die verhältnissmässige Leichtigkeit dieser Liquidation liess die auch unserer guten Meinung von der Rechtlichkeit der spanischen Staatsmänner zu sehr widerstrebende Voraussezung nicht zu, dass die spanischen Behorden der weit belangreichern Forderung von vor 1828 so viele Schwierigkeiten und gehaltlose Gründe entgegenstellen würden. Der Unistand, dass die Forderungen anderer fremder Truppen aus den gleichen^ Zeitläusen längst schon abgesunden und nur die ^..chweizerregimenter noch im Rükstande sind, sowie ein Vorgang ans dem Jahr 1834 müssen indessen unliebsame Betraehtungen erweken.

So uubesriedigeud zur Zeit nun auch troz unserer Verwendungen und der thätigen und umsichtigen Vermittlung unseres Generalkonsuls in Madrid, Hrn. .^hapu^, der Stand dieser langwierigen Angelegenheit genannt werden muss, so geben wir dennoch die Hossnung nicht ans, die bisher derselben entgegengetretene Ungunst heben und eine befriedigendere Erledigung erzielen zu konnen. Wir werden der Sache unverwandt unsere volle Ausmerl^samkeit widmen und darauf bedacht seiu, die zeitweilig ruhenden Verhandlungen im geeigneten Augenblik wieder auszunehmen, um den so lange hingehaltenen, dnreh teene und ehrenvolle Dienste erworbenen Ansprüchen schweizerischer Angehöriger zur gerechten Anerkennung und Befriedigung zu verhelfen.

^rank.^eich.

Am 7. Januar 1863 haben wir Jhnen den Vertrag zur Genehm^ gung vorgelegt, den wir mit Frankreich in Bezug auf das D a p p e n t h a l abgeschlossen. Wir haben Jhnen über Beginn und Verlauf der VerHandlungen, die jenem Abkommen vorangegangen sind, Berieht erstattet.

Dem Vertrage selbst war ein Bro^tokoll beigefügt, in welchem der schweb prische Bevollmächtigte für sein Land die Befugniss, den Vertrag ^ur .^enntniss der Wienerkongressmäehte zu bringen, in so weit durch denselben der Art. 75 der Kongressakte beseitigt Borden ist, vorbehalten und der französische Bevollmächtigte diesem Vorbehalte zugestimmt hat.

Sie haben unterm 23. und 28. Januar nicht uur den Vertrag,.

sondern auch das beigegebene Protokoll gutgeheißen. Am 20. ^ebruax 1863 wurde zur Auswechslung der Ratifikationen geschritten, und der Vertrag.

ist gleichen Tages in Kraft getreten.

Da das Protokoll von Jhnen gleich dem Vertrage genehmigt worden ist, so hatten .mr gesunden, dass aueh für das Protokoll, wie sür den Vertrag, Ratifikationen auszuwechseln seien. Die franzosische Regierung dagegen hatte eine amtliche Erklärung ausgestellt, dass sie die Zustimmuug ihres Bevollmächtigten zu dem im Brotokoll gemachten Vorbehalte genehmige, welches Versahren wir gleiehsalls als befriedigend erachteten.

293 Ra^h der Unterzeichnung des Vertrages hat der Bundesrath am 12. Dezember 1862 beschlossen, denselben vorläufig zur Keuntniss der ^Wienerkongressmächte zu bringen.

Nachdem nun die Ratifikation des Vertrages und deren Auswechslung stattgefunden hatte, war eine neue Mittheilung an die Mächte naeh Massgabe des oben erwähnten Vrotokolles geboten. Wir haben ihnen

unterm 9. März den ratifizirten Vertrag mitgetheilt und bemerkt, dass.

da dieser Vertrag die Bestimmungen der Wienerkongressakte, in so weit solche auf die Schweiz Bezug haben, berühre, der Bundesrath ihn zn ihrer Kenntniss bringe, indem er nicht bezweifle, dass sie dieses Abkommen günstig aufnehmen werden. Die uns zugegangenen Antworten, sowie der Wortlaut unserer Rote sind gegenwärtigem Berichte als Beilagen an-

gefügt.

Es handelte sich, nachdem der Vertrag einmal in Kraft getreten, nun darum, die verschiedenen, ans seine Vollziehung bezüglichen Vunkte ^u erledigen.

Vor Allem war für seine Veröffentlichung und gehörige Bekanntmachung an die zunächst Betheiligten zu sorgen , was durch Vermittlung der waadtländischen Regierung geschehen ist. Dessgleichen haben wir die französische Regierung ersucht, den Vertrag unter den französischen Be.Bohnern des betreffenden Gränzstriches verbreiten zu lassen.

Krast Art. 3 des Vertrages können .die Bewohner der von einem Staate an den andern übergehenden Gebietsteile binnen Jahressrist sich darüber ausspreehen, welchem Lande sie angehören wollen. Wir haben der französischen Regierung vorgeschlagen, das für diese Wahl anznwen..

dende Verfahren gemeinsam festzustellen.

Endlich musste zur Ausmarkung und zur Vollziehung des Art. 4, betreffend die Verbesserung der ^trasse durch les L^nde.^, geschritten wer^ den. Der Vertrag hat in den die Feststellung der neuen Gränze besehlaSenden Artikeln eine Ausmarkung durch Kommissarien vorgesehen, so wie die

Aufnahme eines bezüglichen Verhandlungsprotokolles als Theil und Rach-

trag desjenigen, welches von schweizerischen und sranzöstsehen Kommissarien über die Feststellung der Gränze zwischen dem Kanton Waadt und Frankreich ausgenommen und am .6. September 1825 unterzeichnet worden ist.

Durch Schreiben vom 27. April hat die französtsehe Regierung die Ernennung ihrer Kommissarien in der Verson der Herreu S m et, Schwadronschef im Generalstab, und B e r g u e t , ...^tabshauptmann , angezeigt.

Der Bundesrath hat seinerseits zu Kommissären ernannt . die Herren E. Villich od..., Artilleriehauptmann, Jngenienr in ^verdon, undF.Burnier, Mitglied der topographischen Kommission von Waadt, in Morfee, welche sich ihrer Mission zu unserer vollen Zufriedenheit entledigt haben.

Raeh erfolgter Verständigung mit dem .^taatsrathe des Kantons Waadt haben wir ihnen eine einlässliche Instruktion erteilt, dahin gehend :

2.)4 sie sollten im Vereine mit den srauzostschen Kommissarien den La..f der neuen Grän^linie nach den. ^ertrage vom 8. Dezember genau feststellen, ^abei aber so viel moglich den ortlichen Verhältnissen und Gütergränzen Rechnung tragen, die Grabsteine se^en und über ihre Verhandlungen ein Protokoll ausnehmen. Jn so weit die Umstände es gestatteten, hatten sie das für die Gränzbereinigung v.on 1825 angenommene Versahren zu befolgen. Wenn Anstände während der Verhandlungen sich erheben würden, sollten sie jeweilen Bericht erstatten. Sie waren ermächtigt, das ..othige Hilfspersonal beizuzieheu u. s. w.

^ie Arbeiten haben längere ^eit in Anspruch genommen, als sieh anfänglich voraussehen liess.

Bei der ersten Zusammenkunft der genaschten Kommission, die am 16. Juni in Lausaune stattfand, eröffneten die französischen Kommissarien, dass sie ^wei Begehren zu stellen hätten. Rach der in. Vlane zum Vertrag bezeichneten allgemeinen Richtung sollte das rechts neben der Abzweigung der Strasse nach St. Eergues und der Faueille gelegene Haus la ^ure zur Schweig gehoren.

^as Berste Begehren der franzosischen Kommissarien ging nun^dahin, die neue Gränzlinie moge so gezogen werden, dass la Eure auf kaiserlichem Gebiete verbleibe. Dieses Gebäude gehöre . zum Kircheugute zweier sranzosischer Gemeinden und daher rühre ^i... Bedeutung, die seinem Verblei^ ben auf französischem Boden beigelegt werde. Als Mittel, dieses zu bewirken, schlugen die Herren Kommissarien eine leiehte Ableitung der Strasse nach ...^t. .Vergues gegen Süden vor.

.^as zweite Begehren der fra....ofischen Kommissarieü war, einen zur ^eit der Gemeinde des Bois d'Amont gehörenden Landstreisen behalten zu konneu, auf welchem sich Käsereien und Sennhütten befinden.

Als Gegenleistung für diese Abtretung sollte zu Gunsten der Schweiz ein e^utsprechender Theil von dem Gemeindgebiete der Gemeinde des Rousses geuommen werden.

Rach Auhornug des Staatsratl.es des Kantons Waadt über dieses bedauerlicherweise erst im lezteu ...lngenblike uun.ittelbar vor Beginn der Arbeiten an Ort und Stelle gemachte Anbringen haben wir nnsern Kommissarien solgende Weisungen ertheilt .

1. Auf eine Grundrichtung einzugehen, welehe la Enre auf franzosischeni Gebiete belafse. Zu diesem Behnfe sollte die Strasse nach St.

Vergues in der Weise abgeleitet werden , dass der
Verzweigungspunkt der ^trasse etwas herwärts la Eure verlegt würde ; die St. Eergnes-Strasse soll gau.., der ^...hwei^ gehoren und die neue Grande immerhin vom ..^ereinigungspunkle beider ^trasseu ausgehen. ..^ie Ableitnng wird gan^ auf Kosten der französischen Regierung ausgeführt.

2.

Bezüglich des zweiten Begehrens haben wir uusere Kommissarien beauftragt, moglichst entgegeu^ukou.u^eu, wohl verstanden in der Meinung,

29.^ ^dass das von Frankreich abgetretene .^esammtgebiet immerhin gleiche Ausdehnung habe, wie das von der Schweiz abgetretene, und in Erwägung, dass nach dem Wortlaut des Vertrages bei Feststellung des Grän..laufes auf

die ortlichen Verhältnisse und ans die Gntergränze.., d. h. aus^die Jn-

teressen der Gemeinden und der ^artikularen Rüksicht genommen werden solle ; dass dnrch den dem Vertrage beigegebenen ^lan die neue Gränzrichtung nur im Allgemeinen bezeichnet wird , dass dagegen ansdrüklieh gesagt wird, das von Frankreich abgetretene Gebiet habe sich bis ^..r Gränze des Jou^Thales zu erstreken.

Unsere Bedingungen wurden nicht sofort angenommen , namentlich in B.^ug ans den ersten Bunkt beantragten die französischen Kommissarien eine Verlegung des Laufes der St. Eergues^Strasse südlich von la Eure, und für den Fall, dass die Abweichung nach Borden vorgezogen würde, verlangten sie, dass die .Korrelation auf kosten der Schweiz ausgeführt werde.

D^ie südliche Richtung konnte aber von uns nicht zugestanden werden, weil sie in einer dem Verkehr nachtheiligen Weise die .Verbindung der St. Eergues-Strasse mit derjenigen von der Faueille verändert hätte.

Was die Kosten dieser Korrektion anbelangt, so konnten sie offenbar nicht der Schweiz aussallen, da die Verleanng nur. um Wünschen Franko reichs entgegen zn kommen, und aus dessen ausdrükli.hes Begehren gestehen sollte.

Bezüglich auf die Aendernng des Gräuzla...fes oberhalb Bois d'Amont verlangte die franzosische Regierung , dass er so nahe als moglich der sengen kränze folge uu.^ ein sehr schmaler Streifen, ungesähr von. Gränzfteiu Rr. 1l)9 bis über die Käsereien und Sennhütten hinaus, längs derselben genommen werde. ^iese Richtung entfernte sich aber so sehr von der im .Allgemeinen auf dem Vlane znm Vertrage ge^ogenen Linie, dass wir sie nicht zugeben konnten und hinsichtlich diesel Punktes wie des ersteru unsere Weisung festhielten.

Auf Ansrage bei ihrer Regierung hin meldeten die sran^osisehen Kommissäre, dass sie die von uns vorgeschlagene Richtung oberhalb B^is .^...lmont angenommen ; in Be^ng ans la Enre aber machten sie das Anerbieten, mit einer Summe von nur 5000 Fr. a.. .^ie Kosten einer Verlegnug der St. Eergues^trasse in nordlicher Rich^ug beizutragen.

Der von uns hierüber befragte Staatsrath des Kantous Waadt war der Meinung, es sei das vorgeschlagene Abkommen anzunehmen, und wir gaben ihm wirklieh unsere Zustimmung.

Ans dieser Grundlage errichteten nun die Kommissarien einen Ansmarknngsentwnrf , der uns vorgelegt und von uns genehmigt worden ist.

Die Ausführung auf ^rt und Stelle konnte sofort beginnen.

Hinsichtlich der Einzelnheiten und der besondern Verfügungen, welche ^n tresfeu wir hänsig im Falle waren , erlauben wir uns ans die Akten zu verweisen.

2.)6 Die Kommissarien beschäftigten sich gleichzeitig mit der Gränzbereinigung aueh mit der Erledigung der Frage wegen der Strasse durch les Landes, welche kraft des Vertrags von Frankreich innerhalb zweier Jahre verbessert werden muss. Wir beauftragten vorerst uusere Kommissarien, unter Zuziehung des Kantonsingenieurs eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um im .Allgemeinen die Richtung der Strasse und ihre Endpunkte festzustellen. Des Weitern beauftragten wir sie, von den sranzosischen Kommissarien zu verlangen, dass .von den jenseitigen Jngenienrs mit thnn^ lichster Besorderung ein Entwurf ausgearbeitet werde, damit Blan und Bedingungen sür diese Strassenkorrektion gleichzeitig mit der neuen Gränzlinie bestimmt und festgestellt werden konnen. Die Kommissarien einigten sich über folgende Bunkte . Strassenrichtnug im Allgemeinen nach einem von ihnen entworfenen Vlane^ Breite der Strasse mit Jnbegriss der Seitengraben 5 Meter, Bauausführung nach der für Strassen. von dieser Breite von der sranzosischen Verwaltung angenommenen Rorm , Steigungen von im Allgemeinen nicht über 5 ^, mit einem Ma^imnm von 7 .^ aus knrze Streken , Krümmungsradien von im Allgemeinen nicht unter 20 Meter, .ausnahmsweise aber auch bis aus l 5 Meter. Wir genehmigten gedachte Richtung und Bedingnisse und verlangten serner, dass darüber ein besonderes Protokoll ausgenommen werde, sosern nicht die ^lane selbst noch ^or Beendigung der Gränzbereinigung vorgelegt würden.

Endlieh wurde die^ Gränzlinie unter Mitwirkung der waadtländisehen Regierung ausgestekt und anerkannt, die Grenzsteine gesezt und nummerirt, und die Akten und Protokolle der Ausmarkung durch die Konmnssarien beider Länder unterzeichnet.

Unterm 16. Dezember übermachten uns die schweizerischen Konunissarien : die Karte der neuen Gränze von Bois d^lmont bis zur ..^alserine von beiden Theilen unterzeichnet und in zwei Doppeln ausgesertigt, wovon das eine den sranzosisehen Kommissarien sür ihre Regierung behändigt wurde , .

das Marehverbal, gegeben Lausanne, den l2. Dezember I863, und einen zugehörigen Band Vrotokolle. mit den Vlanen sür den Bau..

der Strasse dnrch les Landes und sür den Bau der Strasse von St. Eergues nach les Rousses, Ailles von den Kommissarien der beiden Länder unterzeichnet und in zwei. Doppeln angefertigt, wovon das eine sür die franzosische
Regierung.

Diese Ulkten bekrästigten den Absehluss der Gränzbereinigungsverhandlung mit Jnbegriss des Abkommens über die Korrektion der Strasse durch les Landes.

Wir haben ihnen unsere Genehmigung am 29. Dezember ertheilt und die fran^osisehe Regierung davon in Kenntniss gesezt mit dem Antrage, eine die Ratifikation beider Regiernngeu bestätigende Erklärung anszu-

297 wechseln, damit beide Staaten unverweilt von den ihnen durch den Vertrag zugeschiedenen Gebietstheilen Bestz ergreisen können.

Was dieGränzbereinigungskosten anbelangt, so waren dieselben zweierlei Art : zum Theil beiden Staaten gemein und zum Theil jedem derselben eigen. Die erstern wurden von beiden Ländern zu gleichen Theilen getragen , die leztern sind unsererseits innerhalb der Kreditbewilligung geblieben.

Wie oben gesagt ist, haben wir

der französischen Regierung vorge-

sehlagen, das Versahren für die Ausübung des Rechtes zur Wahl der Staatsangehörigkeit festzustellen.

Später haben wir durch unsere Commissario eine genaue Bestandsansnahme über Zahl und Zuständigkeit der Bewohner des der Schweiz abgetreteneu Gebiets bewerkstelligen lassen.

Ani 30. Rovember endlich theilte uns. die französische Regierung den für den Bräsekten des Jura vorbereiteten . Jnstruktionsentwurs betreffend d.e Formalitäten mit, nach welchen ihrer Ansicht zufolge die Angehorigkeitswahl für die Bewohner der beiderseits abgetretenen Gebietstheile vor sieh gehen sollte. Sie verband damit die Ansrage, ob diesem Entwurse sehweizeriseherseits zugestimmt werde.

Rach Anhörung des ^taatsrathes von Waadt haben wir der fran^sischen Regierung geantwortet, dass wir gegen das von ihr angenommene Versahren keine Einwendungen zu machen hätten, und haben ihr gleichzeitig den Entwurf einer Bekanntmachung mitgetheilt, die unsererseits genehmigt worden, um an die Bewohner des an Frankreich abgetretenen Theiles des Dappenthales erlassen zu werden. Der franzosische Minister der auswärtigen Angelegenheiten zeigte uns unterm 31. Dezember an, dass er gegen unser Bekanntmaehungsversahren nichts einzuwenden habe.

Die übrigen Bestimmungen des Vertrages werden nach einander ihre Vollziehung finden. Rach den uns zugegangenen Berichten ist der frauzosische Zollwächterposten von Bois d^Amont zurükgezogen und bereits im Laufe des Herbstmonats verlegt worden, so dass der Verkehr zwischen dem Jour^-Thale und St. Vergues ans der Strasse durch les Landes sehon von da an gemäss Art. 5 des Vertrages srei war.

Ausser der soeben erwähnten Angelegenheit waren unsere Beziehungen zu Frankreich nicht weniger zahlreich als gewohnlieh.

Sie haben im verwieheneu Jahre in Betreff des B a s s w e s e n s folgende Einladung an uns gerichtet : .,Der Bundesrath wird eingeladen, seine fortwährende und nach^rükliche Verwendung dahin eintreten zu lassen, dass die Bassvisa von ^Frankreich aufgehoben, so wie, dass die durch den Art. 8 des Ver,,trages vom 18. Henmonat 1828 vorgesehene besondere Uebereinkunst ^zwischen Frankreich und den andrängenden Sehweizerkantouen, betres-

Bund^blat^. Jahrg. X^l. Bd. l.

28

2.^8 .,fend die Benuzungsweise der Granava ldungen und Verhütung von ^Beschädigungen, zum Abfehlusse gebracht werde. ^ Wir haben diesen Gegenstand nicht aus den Angen verloren, und im Laufe der Unterhandlungen wege.i des Handelsvertrages nichts ver^ säumt, ^vas von uns abhangen mochte, um eine befriedigende Erledigung herbeizuführen. Wir halten es indessen nu.ht sür angemessen, je^t sehon über diese Angelegenheit Bericht zu erstatten, indem wir nns vorbehalten, dieses zu thun, wann wir das Ergebniss unserer .Verhandlungen über die gegenwärtig in Ausarbeitung und Sichtung liegenden Verträge ^wischen beiden Ländern Jhnen unterbreiten werden.

Die ....ichtvollziehung des Vertrages vom 18. Heumonat^ 1828, betreffend Absehl.uss eines V e r k o m m ü i s s e s über A u s b e u t u n g und Schuz der G r ä u z w a l d u n g e n , hatte unsererseits schon .u.. manchen Reklamationen Veranlassung gegeben. Es ist diesem Verkommnisse sogar in einem besondern Artikel des Dappenthal-Verlrages wieder gerufen w.^ den. Führen die mit Frankreich schwebenden Verhandlungen ^u einem Absolusse, so wird derselbe anch die Erledigung dieses Gegenstandes in

sich fassen.

Jn Bezug auf die Markensezung ^ w i s c h e n Vouvr.... und la Ehapelle d ^ A b o n d a n e e , wo es sich, wie n.... vorjährigen Geschäfts^ berichte bemerkt worden ist, nicht sowohl um eine Grän^treitigkeit, als viel^ mehr um eine einfache Auffrischung früher schon bestandener Marken handelte, wobei dann allerdings die Gränzlinie deutlicher gezogen und die Grän^ Beschreibung genauer festgestellt wordeu ist, schien uns eiue^ besondere Vorlage an die Räthe nicht geboten, sondern lediglich die Genehmigung der

Verbalpro^esse vom 27. August l 856 und 15. Augnst 1862 genügend. Jn gleicher Weise ist die Saehe offenbar anch von der sran^osisehen Regierung angesehen worden, deren Abgeordneter nieht einmal die Ratifikation des Ministeriums vorbehalten hat. Demgemäss ha^eu wir untern. 17. August die Regierung von Wallis und unseren Gesandten in Varis verständigt,

womit diese Angelegenheit ihren endgültigen Abs.^hluss gesunden hat.

Einige vermuthete oder wirkliehe, aber auch dann nicht bedeutendere Fälle von G e b i e t s v e r l e ^ u n g e n find längs der srau^osiseheu Grande wie aueh an andern Vuukteu vorgekommen. .^.ie fiud hier wie dort ^ne die ge^ ringste Schwierigkeit erledigt Borden, indem jeweilen von .^eite des ...^taates, an welchen bezügliche Reklamationen gerichtet wnrden, befriedigeude Erklärungen erfolgt, oder aber die Reklamationen aufgegeben worden sind.

Rnr wenige ^älle haben zu längerem Briefwechsel geführt , so der Umstand, dass srau^osische Soldaten zuweilen, vereinzelt zwar, jedoch be.vaffnet, das schweizerische Gebiet beugten, o^er aber genfers.he Milizen bewassuet über srau^osisches Gebiet zogen. Es hat si .h aus den hierüber geweehselteu Mittheilungen ergeben, dass diese Regelwidrigkeiten aus Jrr^ thmn oder Richtbea^tung bestimmter Weisungen begangen worden sind.

Die beiderseitigen Regierungen haben Massregelu zur Verhütung ..^r

299 Wiederholung solcher Vorfälle und bezüglicher Besehwerdeanlässe getroffen.

Ein bedauerlicher Vorfall hat im Lause des lezten Rovembers in Moilieiulaz stattgesunden, wo zur .Nachtzeit von Ruhestörern aus Savo^en das schweizerische Zollamt angegriffen und gegen Verwaltung^angestellte Gewaltthaten begangen wurden. Andererseits beschwerte man sich , dass die Gränze durch unsere Zollwäehter überschritten worden sei ,

freilich unter Umständen , die ste vollständig entschuldigen. Wir liessen den ..Vorgang zur .^enntniss der französischen Regierung gelangen , mit dem Begehren , dass die Urheber bestraft und zu einer Ersazleistung für den von ihnen verursachten Sehaden angehalten würden. Der Bundesrath erhielt von der franzosischen Gesandtschaft die Antwort, dass die Urheber jener Ruhestörungen von den Gerichten verfolgt und Massregeln getroffen werden sollen , um Wiederholungen zu verhüten ; dass übrigens dieser Vorfall nicht die Bedeutung habe, welche man ihm

anfänglich beigelegt hatte, und dass er namentlich keinen politischen Eha-

rakter getragen, was allein ihm hätte Wichtigkeit verleihen können. Aus eine solche Erklärung, die uns ^nrch den Wunsch, jede missstimmende Erörterung zu vermeiden, eingegeben schien und den Stempel der Unparteilichkeit trug, beeilten wir uns zu erwidern, dass wir die Angelegenheit als erledigt betrachteten.

.^..ien.

Schon im Jahr 1862 hatten wir die Wünsehbarkeit einer durchgreifenden Ae..deruug des .i.m Jahr 1851 zwischen der Schweiz und ...^ar^.

dinien abgeschlosseneu und seither auf die übrigen mit dem alten Königreiche vereinigten Länder Jtaliens ausgedehnten H a n d e l s v e r t r a g e s ins Ange gefasst und unseru damaligen Gesandten in Turin mit bezüglichen Eroff..

nungen an die königliehe Regierung beaustragt , im Lause des Jahres

1863 kam es jedoch diesssalls nur zu gegenseitigen Erklärungen über die

Bereitwilligkeit, diessfalls mit thuulieher Beförderung die eigentlichen Verhaudlungen, und z.^ar in Bern, ^ur .^and zu nehmen , dieselben sind aber noch nicht zur Eröffnung gediehen, weil die Juftruktionen für den italienischen Bevollmächtigten noch ausstanden.

Gleichermaßen sind als noch hängend die Verhandlungen zur Beilegung der A n s t ä n d e über die L a n d e s g r ä n z e ^wischen G r a u b ü n d e n und Tessin einer- und J ta lie n andererseits zu bezeichnen, obgleich im Jahr 1863 eine kommissarische Begehung der sämmtlicheu streitigen Vuukte stattgefunden.. welche für die bündnerisch-italieuisehe Gränze zu. einem Verkommuiss gedieh. Dasselbe bediugt jedoch noch die Zustimmung der italien.scheu Regierung zu einer genanern Feststellung des Gränzlauses im V.^l di Lei, zu deren Erlangung .^ir aneh die geeigneten Schritte gethan haben.

Sobald dieselben den gewünschten Ersolg gesunden haben, werden wir ^ni^ht ermangeln, die bezügliche Uebereinkunft Jhuen zur Genehmignu

300 vorzulegen.

Jn Bezug ans die zwischen Hessin und Biemont noch streitigen Vunkte aus Eravairola und Braveggia konnten die beiderseitigen Abgeordneten sieh über eine Beilegung nicht einigen und wird sur eine endliche Erledigung dieser^ Anstände ein günstigerer Zeitpunkt abzuwarten sein.

Mitglieder der .kommission waren für die Schweiz: Hx. Oberst Delarageaz , . Nationalrath , nebst Hrn. alt - Ständerath .^. E. Vi.anta für die Bündner- und Hrn. Nationalrath Battagline für die Tessiner^Gränze ; sür Jtalien. Hr. Karl Bxünet, Parlaments-

mitglied, Hr. Mardis Karl Eolli di Fel.li.^ano, Oberst im Generalstab, und Hr. Joh.

Rieolao, Sekretär l. Klasse im Finanzministerium.

Was die L i q u i d a t i o n der aus dem e h e m a l i g e n n e a p o l i tanischen Kriegsdienste herrührenden Bensionsansprüche betrifft, so mag hier nur erwähnt werden, dass die italienische Regierung zu deren Durchsührung in loyalster Weise Hand geboten hat. Der Verlaus dieser Angelegenheit in seinen Einzelnheiten wird im Berichtstheile über das Militärdepartement seine Behandlung finden.

Eine der wichtigsten Fragen zwischen der Schweiz und Jtalien hat durch den Turiner.^ertrag vom 30. Rovember 1862 über die Aussehe.du n g der B i s t h u m s g ü t e r , der von den gesezgebenden Räthen unterm 28.^31. Juli 1863 genehmigt und dessen Ratifikationen am 17. September in Bern ausgewechselt worden find,. ihre Erledigung gefunden, und es sind von uns die ersorderlichen Einleitungen für die Vollziehung getroffen.

Die weitern Verhandlungen fallen jedoch dem Jahr 1864 ^u.

Wenn auch nicht materiell, so doch dem innern Wesen nach hängt mit den Bisthumsverhältnissen auch das von Kardinal Borromäus gestiftete s. g. Kollegium H e l v e t i e u m in Mailand zusammen. Die Schwierigkeiten , welche der Ausübung der den betheiligten Kantonen aus dieser Stiftung aus Freipläze am grössern erzbischosliehen geminar zu Mailand zustehenden Re.hte schon wiederholt, zulezt anlässlich der Beschlagnahme

der Bisthumsgüter in Tessin entgegengestellt worden sind, und nicht min-

der der vom staatlichen Gesichtspunkte aus sich rechtfertigende Wunsch, den betreffenden Kantonen die Ruzung dieser Stiftung in. iuländischen Anstalten ^u ermöglichen, veranlassen uns, ans die Erwirkung einer Auslosung gedachter ^reipläze Bedacht zu nehmen. Unsere bezügliche Auregung hat sowohl bei den Kantonen als bei der italienischen Regierung Geneigtheit gesunden, der Hinschied unseres Gesandten Hrn. Tourte und die bisherige Unterbrechung der diplomatischen Vertretung in Turin bedingten jedoch einen Stillstand in den bezüglichen Verhandlungen., die im geeigneten Zeitpunkte wieder aufgenommen werden sollen. Jn^wischen bleibt den Kantonen der Fortgenuss der Freipläze in bisheriger Weise gesichert.

. 301 .^i^chen^aa.t.

..Nachdem durch die oben angezogene Ausführung des Turiner^Vertrags d.e Vermögensverhältnisse der Kirche im Danton Hessin ihre definitive Regelung gesunden haben, wird es an der ^eit sein, die Frage wegen der g e i stliehen V e r w a l t u n g der von den lombardischen B i s t h ü m e r n

abgelösten Ge....ietstheile im Einverständnisse mit dem heiligen Stuhle

zu ordnen. Freilich lässt die im lezljährigen Gesehästsberiehte erwähnte Rote des päpstlichen .Geschäftsträgers vom 2. Januar 1862 hierin grosse Schwie.^ rigkeiten voraussehen und lassen die .Bemerkungen, zu welchen der Abschluß des Ausscheidungsvertrages und dessen Bestimmungen dem päpstlichen Ge^ schäststräger Veranlassung gegeben haben, diesssällige Befürchtungen nur

zu gegründet erscheinen, indem die Regierung des heil. Stuhles ihren Einfluss damit aus Gegenstände rein staatlicher Ratur auszudehnen strebte

und Ansprüche erhob, . die durchaus als unzulässig und die Würde des Staates verlebend entweder abschlägig beschieden oder unberüksichtigt zu den Akten geleat werden mussten. Jst indessen einmal die Temporalienfrage durchaus geordnet, so wird .- wie wir wenigstens glauben hoffen zu dürfen --. auch die kirchliche Seite der Angelegenheit eine befriedigende

Erledigung finden, ^umal der heil. Stuhl stets die lebhafteste Theilnahme

an dem Seeleuwohle der Bevölkerung der abgelosten Gebietstheile bezeugt und demnach auch ohne Zweifel gerne und aufrichtig zu einer, beiden Theilen gerechtwerdenden Verständigung Hand bieten wird.

Einen Beweis, wie sehr der Herr Geschäftsträger bemüht ist , die Autorität des ^ heil. ...^tnhles in Sachen geltend zu machen, die ausschliesslieh in die Befugnisse der kantonalen Veru..altnng fallen kounen und müssen, liefert der Umstand, dass er mit unserm Bescheide in Aachen des Briesters Verrueehi (.^. Geschästsberieht von 1862, ^. l 6) sich nicht beruhigt fand, sondern ans den Gegenstand zurükkommend, mittels Rote vom 12.

Februar sein vermeintliches Recht zur Einmischung in innere kirchliche F r a g e n durch seine Eigenschast als Vertreter des Oberhauptes der kathotischen Kirche weitläufig ,^u begründen und zu rechtfertigen suchte, und zum

Sehlusse als bestes Mittel zur Verhütung künftiger Verwiklungen ^den

^lbschluss eines Konkordates vorsehlug. Wir konnten uns indessen aus leieht begreiflichen Gründen nieht veranlasst finden , die Begründung und den ..^ehlussantrag einer einlässliehern Würdiguug und Beantwortuug zu unterziehen , ^ und diess um so weniger, als bis anhin unseres Wissens sehweizeriseherseits noch nirgends die Rothwendigkeit oder selbst nur die Wüns.hbarkeit eines solchen Konkordates angedeutet worden ist.

Jn Betreff der von Bern verlangten E i n v e r l e i b u n g des altb e r u i s c h e u K a n t o n s t h e i l e s i n d a s B i s t h u m B a s e l erwiderte

der Hr. Geschäftsträger endlich unterm 18. Mai 1863 aus ....sere Anfrage

vom l0. März 1862, dass der Eroffnnng diessfälliger Unterhandlungen nichts entgegenstehe und er die ersorderlichen Jnstruktioneu erhalten habe. Wir theilten diess der Berner Behorde mit , erst in den legten Tagen des Jahres

302 jedo.l,. brachte uns ledere znr Kenntniss, dass sie ^onserenzverhandlungen in Bern unter Leitung eines Mitgliedes des Bundesrathes als das geeignetste Mittel, einen baldigen Erfolg herbeizuführen betrachte und unsere weitern Anordnungen gewärtige. Mit einer entsprechenden Einladung an den Hrn.

Geschäftsträger ist dieses Geschäft auf das laufende Jahr übergegangen, in welchem, wie wir hoffen, dasselbe aneh seine befriedigende Erledigung finden dürste.

Wir hatten in unserem vorjährigen Geschäftsberichte Gelegenheit, über

den Verlags und das Ergebniss der bis dahin .gepflogenen Unterhandlungen zur. Erzielnng einer L i q u i d a t i o n der r o m i s c h e n M a s s a g u t h a b e n ,

d.^r.h welche den Ansprüchen der schweizerischen Betheiligten billige Rech-

nung getragen würde, Jhnen ausführliche Mittheilungen zu machen, wo^ bei wir auch des Auftrages an unsern Generalkonsul .i.. Rom erwähnten, die frühern Regimentschess , die stch in Rom aushielten , ^ur ^ordernng der Angelegenheit durch die aus ihren Buchten gegen die ehemaligen Untergebenen ^ebote^e Mitwirkung aufzufordern.

Herr Generalkousnl Hol^ beschränkte sich bei Vollziehung unseres lustrages ni^ht nur darauf, die betreffenden .^fsi^ere ^Mitwirkung anzufordern, sondern erneuerte aueh.die schon früher gethanen Sehritte bei der päpstlichen Regierung selbst. Was die Verwendung bei der leztern betrifft , so erfolgte daranf En^e Januars l .^63 der Bescheid, die . päpstliche Regierung babe il^rem Geschäftsträger in der Schweiz die erforderlichen Weisungen zur augemessene.. Abwiklung der Angelegenheit erteilt. An diese.u Bescheide wurde anch in der Folge festgehalten u.^d mnssten wir die Hosfnung endlieh aufgeben, die Regierung des heil. Stnhles zu einer unsern Rechtsbegriffen entsprechender^ ^l^.schannng zn bringen. Uebrigens war durch deu von.. Generalkonsulate uns mitgeteilten Wortlaut der dem Hrn. Ge-

sch.iststräger gegebenen Weisungen, dass 1) ^wei Drittel des ans deu regelmäßig abgeschlossenen Massabüchlein sich ergebenden Massabetrages ausbezahlt, und

2) den dürftigern Beteiligten , die jedoch ihre Mafsabüehlem nicht ^nehr besten , eine Abfindungssumme nach dem Ermessen des Hrn.

Geschäftsträgers ausgerichtet werde , le^term Gelegenheit nnl^ ..^pielrau^u gegeben ,

bei einigem gnten Willen

eine wenigstens annähernd billige Erledigung der Angelegenheit herbei^

führen, und wir nahmen daher auch ni..ht mehr Anstaut, il..m das sämn.tliehe Material durch Rote vom 9. Oktober 1863 ^ur Versügnn^ zu stellen, freilich mit dem ausdrül.licheu Vorbehalte, dass diess nur in Betra.ht der dringenden Gesuche der meistentheils dürstigen Belheiligten und dem .vom Bundesrathe bis dahin geltend gemachten und aneh j.^t no.h festgehaltenen Rechlsstaudpunlte unbeschadet geschehe.

Bei dieser Entschließung leiteten uns ausserdeu.. uo.^h folgende Rük-

si.hte^.. .

303 Das Gesez vom 7. Januar 1.^52 sieht nach dem uns zugekommenen und den Anwerbungen zu Grunde gelegten Ansage nur den Fall der Abdankung, nicht aber auch den hier eingetretenen Fall der Auslösung durch Kriegsereignisse vor. Raeh bürgerlichem Rechte könnte also von

daher eine eigentliche Verbindlichkeit der päpstlichen Regierung, wie sie durch die Moral und allgemeinen Rechtsbegrisse . geboten ist, nicht hergeleitet werden. Sodann hatten die Regimentsobersten die Anforderung des Generalkonsuls damit beantwortet, dass sie erst nach einer Berufung durch die Regierung zur Liquidation Hand bieten könnten und es gerne thnn würden ; übrigens erscheine eine genaue Rechnungsstellung für jeden Einzelnen fast nnmoglich, nachdem die Massabüchlein nicht am Ende des Vierteljahres abgeschlossen worden seien und die Mannschast bei den vielen und anhaltenden Märschen ihre Ausrüstung stärker in Anspruch genommen, also auch grossere Abrechnungen sich gefallen zu lassen hatte.

Die Mittheilung der Ramensverzeichnisse und Massabüchlein war unter vorliegenden Umständen das einzige Mittel, eine Erledigung zu ermöglichen, und wir glaubten um so eher von den srüher dagegen gehegten Bedenken Umgang nehmen zu konnen, als nach solchen Vorgängen kaum noch irgendwo Lust zum Eintritt in römische Dienste sieh Beigen ^ dürste.

Der Herr Geschäftsträger hat uns mit Rote vom 2l. Oktober die Zusage gegeben, dass er den Abschluss der ihm zugestellten Massabüehlein einleiten . und die unbelegte.. übrigen Forderungen dem päpstlichen Kriegsministerium zur Schlusssassung unterbreiten werde.

Anlässlieh dieser neuen Massasorderungen haben wir nachzutragen , dass die Abrechnung sur das 184.^ zu Rimini ausgelöste zweite Fremdenregiment nun von ^.eite der päpstlichen Behorden vollendet und die daraus sich ergebende Schuld an .^ssi^iere und Soldaten flüssig gemacht ist.

Der mit der

.^ede.^ndischen ^e^ie.^nn^

vereinbarte und vou Jhnen in der Januarsizuug 1863 genehmigte Häudels^ und Riederlassnugsvertrag konnte, ^wie wir Jhneu unterm 6. Juli v. J. anzuzeigen im Falle waren, nieht zur Auswechslung gelangen , da die ^veite holländische Kammer den bezüglichen Gesezesvorschlag der Re-

gierung mit Rüksi.ht aus die rechtliche Stellung der Jsraeliten in der

.^chwei^ verworfen hatte. Dagegen sind, gemäß Jhrer Ermächtigung vom .^5. Februar 1.^2, die Ratifikationen des am 19. Januar l 863 abae..

schlosseren Vertrages ausgewechselt worden , durch welchen die Erstellung und Rechte schweizerischer Kousulate in den niederländischen Kolonien geregelt werden.

Jn Bezug ans das in unserm vorjährigen Geschästsberichte erwähnte Verkommniss wegen gegenseitiger Enthebung der im einen .Staate niedergelassenen Bürger des andern von .den Militärlasten haben die gepflogenen Erhebungen wirklich dargethan , dass die s. g. Schutter.^ allerdings

304 eine gegen alle Niedergelassenen, ob Landesbürger oder Ausländer, zur Anwendung kommende Einrichtung sei, die von den da^u Pflichtigen grossere Leistungen als eine einfache Bürgerwache fordert und mit unserer Landwehr grosse Aehnlichkeit hat. Mit Reicht aus die noch als sehwebend anzusehende Handelsvertragsangelegenheit, sowie in Betracht des Umstandes, dass von Betroffenen selbst keine Beschwerden eingelangt stnd und es sieh somit um einen nicht mit eigentlich bedeutenden Lasten verbundenen Dienst handeln dürfte , mussten wir finden , dass zur Zeit und bis aus neue Anregung die Kündigung der Übereinkunft den h. Ständen nicht vorzusehlagen sei. Jndessen werden wir uns über den Charakter dieser Einrichtung alle wünschbaren Aufschlüsse zu verschassen suchen , um wenn thunlich bei einer allsäliigen Wiederaufnahme der Verhandlungen über Riederlassungs - und .j Handelsverhältnisse davon geeigneten Gebranch zu machen.

Jn der ^i.^n^.tischen .......ert^.tnn^ de.... .Schweiz im ^ln.^nd ist durch den am 1^. April 1863 ersolgten Tod unseres Gesandten in Tnrin , Hrn. Abraham T o u r t e von Genf, eine Lüte entstanden, deren Anssüllung im Geschäftsjahre namentlich auch desswegen unterblieben ist, weil wir, wenn gleich von der Wünschbarkeit, ja Notwendigkeit einer diplomatischeu Vertretung der Eidgenossenschaft am Turinerhos durchdrungen , vor Allem Werth daraus se^en mussten , zu wissen , welche Anschauungen über diesen Gegenstand in den gesezgebenden Räthen vorwalteten. Dazu

bot uns jedoeh erst die Berathung des Budget sür t 864 die Gelegenheit,

und desshalb vornehmlich unterließen wir die Wie.^erbesezung. Es konnte das um so eher geschehen , als die laufenden Geschäfte dadurch keine Beeinträchtiguug erlitten, indem der Generalkonsul in Turin, Hr. G e i s s e r , dieselben in einer Weise besorgt hat , die alle Anerkennung verdient und nichts zu wünschen übrig liess.

Was das

^i.^en.^sche ^..f^t...^.^ i.n .^ns^nde

anbetrifft, so haben wir diessfalls folgende Reuerungen und Veränderungen anzuführen : Jn Algier wurde der bisherige Konsul , Hr. Rudolf B i e t e r , dnreh Hru. Eugene Jol^, von Granges, Kts. Waadt, erfezt.

Die Vertreter der Schweiz in L i v e r p o o l , Konsul Emauuel Zw i l ..h en bar t und Vi^ekonsnl Rndols Z w i l c h e n b a r t , haben ihre Entlassung verlangt und unter gebührender Verdanknng ihrer vieljährigen Dienste erhalten. Die Wiederbesezung des Konsulats erfolgte dureh die Wahl des Hrn. Eharles Jsaae B o r g e t , von Genf, zum Konsul und des Hrn. Emanuel B i e t e t , ebenfalls von Genf, zum Vi^ekonsul.

305 Dem Generalkonsul in .^t. Betersburg wurde auf seinen Wuns..^ und Vorschlag Hr. Adolf Glinz, von .St. Gallen, als Vizekonsul beigeordnet.

Rachdem das Konsulat für den VII. Bezirk in Nordamerika durch den in unserm vorjährigen Berichte erwähnten Hinschied des um seine^ Landsleute vielverdienten Konsuls, Hrn. Eonstant Rilliet, erledigt war, fanden wir es für angemessen, den Siz des Konsulats von Highland, wo^ es bis dahin nur in Ermanglung tauglicher Bersonlichkeiten in St. Loui.^ selbst belassen worden, nach dem letztgenannten Stapelplaze des Westens zu verlegen. Es ist uns gelungen , ans diesem Blaze in Hrn. Juliu^ Laue, von Wildegg, eine tüchtige Bersonlichkeit zur Uebertragung des Ehrenamtes als Konsul zu gewinnen. Der bisherige Vizekonsul, Hr. Dr..

F e l d e r in Highland, der bis dahin seit dem Tode des Hrn. Rilliet die Konsulatsgesehäste geführt hatte, sah sich in Folge dessen veranlagt, seinen Rüktritt zu erklären und wurde durch Hrn. Baul G n ^ e , von Verrieres, ersezt.

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^

Hr. Gottlieb K e l l e r , von Reinseiden , hat in Folge seiner Rükkehr nach Europa die Entlassung als Vizekonsul für Rio de J a n e i r o verlangt und erhalten.

Jn B a t a v i a aus Java haben wir in Anwendung der oben angeführten Konsularkonvention mit den Riederlanden ein Generalkonsulat für Holländisch-Jndien errichtet und in der Berson des Hrn. Konrad Sond e r e g g e r , von Wald, Kts. Appeseli A. Rh., besezt.

Jn der Vollziehung der K o n s u l a r k o n v e n t i o n mit B r a s i l i e n vom 26. Februar 1861 hatten sich einige .Anstände erhoben bezüglich der Anwendung des Art. 9 , betretend die Abwandlung von Erbsehaften. Wir haben zu deren Erledigung unserm Generalkonsul in Rio de Janeiro, der hierin wie überhaupt in seiner Geschästssührun^ grosse Umsieht und Hingebung an sein Amt bewiesen hat, solgen.^e Weisnngen ertheilt. 1) Alle Verlassen schasten von in Brasilien verstorbenen Schweizern sind von den betreffenden schweizerischen Konsulaten und nach schweizerischen Gesezen zu bereinigen. Entgegenstehende Ansprühe der brasilianischen .^ehorden sind unbedingt zurü^uweiseu.

2) Jn Erweiterung der Bestimmungen des Art. 15 des Konsularreglements haben die schweizerischen Konsulate und Vizekonsnlate in Brasilien über die krast erwähnten Art. .) der Konvention in ihre Hände gelangenden Erbsehastsgelder gesonderte Rechnung zu führen, alle drei Monate über Bestand und Verwaltung dem Generalkonsulat in Rio de Janeiro genaue Rechenschaft abzulegen und wo immer moglieh eingehende Gelder sofort bei offentlichen Banken oder Kassen in Verwahrung zu geben.

Natürlich hat sieh mit Rüksieht aus nur zu bekannte bedauerliche

Vorgänge gleichzeitig auch die Frage uns aufgedrängt, ob nicht und in welcher Weise von den jeweiligen Jnhabern der Konsulatsämter in Bra-

306 silien eine entsprechende Sicherheit zu fordern , resp. zu leisten wäre.

Die Frage ist wirklich in Untersuchung gezogen, aber noch nicht fpruchr.^..

Die Aufgabe, welche der schweizerischen Gesandtschaft nach Japan gestellt war, ist tro^ der mit a.:erken..nngswerthester Znpori.ommenheit gewährten Unterstüzung der niederländischen Behorden auf solche Schwierigkeiten geflossen , dass wir uns veranlasst gesunden , das Gesandtschastspersonal ^urük.,ubernsen und am 30. D^ember Hrn. 0.... Rudolf Lindau, aus Vrenssen,. der s. ^. sür die Einleitung von Ver.ragsunterhandlunge.. schon

sich bethätigt batte , die Eigenschaft eines schweizerischen Konsuls sür

Japan und ^ie Vol.lmacht ^u verleihen, die Unterhandlungen sür den Abschluss des angestrebten Handelsvertrages .un geeigneten Zeitpunkte wieder aufzunehmen und zu Ende zu führeu. Allerdings liegt der Grnnd des bisherigen Richtersolges in der Ungunst der nenern Anstände eines Lan-

des, das im Uebergange ans der bisherigen absoluten, sich selbst genü-

genden Abgeschlossenheit in die allgemeine Stromnng des grossen Weltverkehrs und im Kampfe von Jahrhunderte alten Uebuugen und Gewohnheiten mit den uuausweiehliehen folgen seines Eintritts in neue staatliche und Handelsbeziehungen begriffen . ist.

Die. Bersonli.hkeit unseres Bevollmächtigten konnte hier von keinem entscheidenden , geschweige denn von einem schädlichen Einflusse sein ; wir müssen vielmehr , um n.cht ungerecht ^u werden, der Thätigkeit und Umsicht unseres Bevollmächtigten, Hrn. Humbert, volle Anerkennung Bollen und konnen nur bedauern, dass seine Anstrengungen nicht das Ergebniss gehabt haben , das der Zwek der Sendung war.

Die Gesehäste de.^ s c h w e i z e r i s c h e n G e n e r a l k o n s u l a t s in W a s l . ^ i u g t o n haben sowohl dnrch den Umstand, dass dieser Bla.^ der ^i^ der Bundesregierung ist, als durch die immer lebhafter werdenden Beziehungen zwischen der .Schweiz und dem ^iele so vieler ihrer answandernden Augehorigen einen Umfang erlangt, der diesem Konsulate eine ausnahmsweise Bedeutung verleiht. Viel trug hie^u aneh die Ver^ sonli.chkeit des bisherigen Jnhabers, Hrn. Jol.^u Hil^ aus Graubünden, bei , dessen mannigfache Verbindungen mit den bedeutendere .^taatsmännern Nordamerikas dem Generalkonsul alle Vortheile und allen Einfluss eines diplomatischen Vertreters sicherteu , olme dass seine .^tellnng auch ..^ie tasten einer solchen Vertretung seinem ..^aude anserlegt hätte. ..^eit dem seit Jahren ..^e Vereinigten Staaten verheerenden ge^attigen Bürgerkriege, dur.^h deu eine ungemein grosse Zahl dort angesiedelter Schweizer unter ^ie Wafsen gernfen wurde , musste begreiflich die Jnanspruehnahme des am .^ize der Unionsregiernug befindlichen Generalkonsuls für di^ Geltendmachung von Ansprüchen und Reklamationen aller Art, für Erl.nn..

digungen u. s. .o. in ungewohnlieher Weise sich steigern, und wo immer moglich hat sich .^r. Hil^ mit anerkenuensn^erthestem Fleisse seiner Landslente angenommen, a.u.h keine Mühe und Anstrengung ges^ent, kranken und verwundeten Schweizern in den Spitälern Washingtons seine .^ilse

307 angedeihen ^u lassen. Einen Beweis seiner Thätigkeit leisten unter Anderm die Ramensverzeichnisse im Dienste stehender Sehwei^er, welche seiner ^eit im Bnndesblatt veröffentlicht worden sind. ^ ^ie Geschäfte mehrten sich denn aueh in solchem Masse, dass während . das erste Jahr seiner Amtsführung (l 853. einige dreissig Rummern auswies, im legten Jahre die ^ahl der ein- und ausgehenden ^lkten nahezu aus 2000 gestiegen ist.

Offenbar hätte die Kraft des Einzelnen zur Bewältigung aller dieser Ansorderun^en nicht ausgereicht. Hr. .^tz mnsste die volle Mitwirkung seines bereits anderweitig selbstständig etablirten Sohnes in Anspruch nehmen , und in gerechter Würdigung der vorliegenden Leistungen haben Sie durch S..hlnss..ah.ne vom ....9. Jnli 1863 dem Generalkonsulat eine ansserordent-

liche Entschädigung für die Kriegsjahre 1862 und 1863 bewilligt.

Unter den

^i.^.^a.tischen ....^.rtr^.r.... ..^...^......rt^r Staaten

bei der Eidgenossenschaft haben im stattgesunden.

Berichtsjahre keine

Veränderungen

An K o n s n l a r a g e n t e n wurde das übliche Er^natnr ertheilt.

^ür B e l g i e n : Hrn. Eharles Sergo^ne, als Vizekonsul in Basel, in Erse^uug des zurükgetretenen .^rn. Angust Heussler.

,, F r a n k r e i c h . Hrn. Vaul Edmond flache, als Agent-Vizekonsnl in Basel, in Erseznng des abberufenen .....^omte de Villoutre.^.

,. Grossbritannien. Hrn. Williams Larkins ^e^nolds, als Vize,, ,,

konsul in Gens.

R o r d a m e r i k a , Vereinigte Staaten. Hrn. Charles H. Uptou , als Konsul in Genf, in Ersezung^ des Hrn. F. Eosb....

W ü r t t e m b e r g . Hrn. H..go .^rodhag , als Konsul in^Genf.

^. ^nnere Verbaltnisfe.

Es gereicht uns ^u hoher ^esriedigung, aueh für 1863 nnr wiederholen zu können, dass ein Einschreiten der Bnndesbehorde zur Handha..

bung der ossentliehen Ordnung nicht notwendig geworden ist , obgleich gerade dieses Jal,.r für mehrere Kantone dnrch Versassungsrevisionen und Wahlen in Bezug auf politisches ^ebe.. ^u einem uugewohnlich bewegten geworden ist. .^war wurde unsere^ Aufmerksamkeit mehrfach ans die Mogliehkeit ernsthafterer Ruhestorungen ^ur gewaltsamen Uuterdrüknug missbeliebiger Meinungsäußerungen hingelenkt. unser Vertrauen^ auf den ^ .^Siehe B^nde^la^ .... J. I8^^, Band IlI, Seile .^1.

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308 gesunden Sinn des Schweizervolkes hat stch aber allerorts stets noch bewährt und das Volk hat bewiesen , dass es die in der fortschreitenden ruhigen Entwiklnng unserer staatlichen Einrichtungen ihm gebotenen Wohlthaten sreiester Bewegung und Willensäußerung vollkommen zu würdigen und gerade in derselben die sicherste Gewähr gegen gewaltsame Ausbrüche zu schälen weiss.

.

Beilagen.

#ST#

Note des

schweig Bundesrathe au Großbritannien, Österreich, Preußen, Rußland, Spanien, Portugal und Schweden, welche Staaten die Wiener Kongreßakte vom 20. März 1815 mitunterzeichnet haben.

(Vom 9. März 1863.)

Aus seine vorläufige Mittheilung vom l2. Dezember v. J. Bezug nehmend, hat der schweiz. Bundesrath die Ehre, Sr. Exzellenz dem .....

zuhanden der K. Regierung von dem Vertrage Mittheilung zu machen, welker in der bekannten Angelegenheit des Dappenthales zwischen der schweiz. Eidgenossenschast und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen am 8. Dezember 1862 abgeschlossen und seither beiderseitig ratifiât und ausgewechselt worden ist.

Da dieser Vorgang die Bestimmungen der Wiener Kongressakte vom 20. März 18l5, so weit solche auf die Schweiz Bezug hat, berührt, so hat der Bundesrath in dem, dem Vertrage angeschlossenen Separatprotololle sich ausdrüklich vorbehalten, diese Modifikation vom Art. LXXV der Kougressakte den hohen Mächten, welche lettere unterzeichnet haben, zur Kenntniss zu bringen, um damit der Konvention selbst den Charakter eines Bestandtheiles der Kongressakte zu erwirken.

Der schweig Bundesrath darf sich um so mehr der Voraussezung hingebeu, dass die hohen Mächte mit diesem Arrangement ihrerseits vollkomu.eu einverstanden sein werden , als von Ho.hdenselben wiederholt, und zwar mit Rote vom 19. Rovember 1815, erneuert im September l 818, der Schweiz der Rath ertheilt worden ist, diese Differenz mit Frankreich auf dem Wege gegenseitiger ..Verständigung zu erledigen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1863.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1864

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.03.1864

Date Data Seite

281-308

Page Pagina Ref. No

10 004 374

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