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Bericht der

Kommission des Nationalrathes betreffend die Verhältnisse der Korpsärzte.

(Vom 26. September 1864.)

Tit. l Die Kommission, welcher die Botschaft des Bundesrathes betreffend die A n z a h l und die G r a d p e r h ä l t n i s s e der K o r p s ä r z t e .,b e i der J n f a u t e r i e überwiesen wurde, und Ramens welcher ieh die Ehre haben soll, Bericht zu erstatten, hat die Anregung dieser Frage zeitgemäss und durch die im gedrnkten Berichte, sowie in den seither von den Kantonen eingeforderten Verzeichnissen der in den Kantonen niederelassenen Merzte enthaltenen Nachweise gerechtsertigt erachtet. Die grossen üken in den giften der Merzte sowohl bei den Korps als bei den Ambülaneen dürsen nicht länger bestehen , es sol.l vielmehr rechtzeitig dafür gesorgt werden , dass für den Ernstfall alle Korps der Armee , wie auch die Ambülaneen, mit der notwendigen Zahl pon Aerzten versehen seien.

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Wie aus der bundesräthlichen Botschaft zu entnehmen, fehlten auf Ende vorigen Jahres : 24 Korpsärzte beim Ausznge, 66 ,, bei der Reserve,

35 Aerate Il. und lll. Klasse bei den Ambulanzen.

Zusammen

125.

Würden noch die Scharfschüzen, welchen bis dahin keine Aerzte zugetheilt waren. in Bataillone formirt, so würde das Bedürfniss an Aerz-

Siehe Seite 169 hievor.

^83 ten für die .^lrmee um eirea 3^ erhoht , so dass dann , um dem gegenwärtige.. Gesez zu genügen, 1.^1 Militärarzt.. mehr, als der auf Ende

1863 sich ergebende Effektivstand betragt, erforderlich wären.

Ri.ht günstiger ist das Ergebniss der seit Jhrer legten Siznng von

den Kantonen eingereichten Verzeichnisse der sämmtlichen niedergelassenen Merzte, was Jhuen folgende Zahlen beweisen werden : Von 1428 in der ganzen Schweiz niedergelassenen Aer^ten haben das 44. Altersjahr überschritten und sind mithin nicht mehr militärpflichtig

787. Von den 641, welche noch militärpflichtig sind, befinden sich 145

im Alter der Landwehr. Es verbleiben mithin im .^llter des Auszuges ^ und der Reserve, wel.^e der gegenwärtigen Armee-Eintheilung zu ..Grunde liegen, zusammen 477 Aerate.

Leider sind nun aber diese 477 nicht alle bei der Armee verwendbar.

Es wird diese im Vergleich zum reglementarischen Bedarf schon an sich nicht günstige Zahl noeh ungünstiger in Folge verschiedener, nicht zu beseitigender Verhältnisse, namentlich folgender : a. Durch die vielen geglichen Dispensationeu, sei es wegen Dienstuntauglichkeit , sei es wegen mancherlei amtlicher Stellungen (politische Stellen, .^ehrerstelleu. Spitalarztstellen).

Zu diesen kommen noch andere allgemeine Enthebungsgründe (einzige Sohne, Witwer, unter Umständen bei 2-^3 Brüdern).

b. Durch die .Schwierigkeit, in gewissen Gegenden militärpflichtige .Merzte ihrer ^ra^is z^ entziehen, wo ^. B. in weiter Entfernung keine andern Aerate sind.

c. Durch die ungleiche Vertheilung der militärpflichtigen ^ler^te auf die verschiedenen Kantone, so dass in einzelnen Kantonen mehr oder minder grosser Maugel, in andern dagegen Ueberfluss an Aer.^ten sich zeigt.

Zu den leztern gehoren, nach den eingelangten Verzeichnissen: Zürich, .Luzern, Uri, ^.hw.^, beide Uuterwalden, Glarns, Zug , Basel.^tadt, beide ^lppen^ell, ...^chasf^ausen, ..^t. Gallen, Graubünden, Hessin, Renenbnrg, Genf, ^u deu erstern Kantonen gehoren : Bern, Freiburg, ^olothurn, Basel-^audschaft, .^largau, Waadt und Wallis. Wegen geglichen ^.hwierigkeiteu, so^ie auch wegen der Verschiedenheit der Landesspra.hen, konnte man bis dahin die überschießenden Merzte eines Kantons nicht bei den Kontingenten anderer Kantone verwenden, auch nicht bei den .^lmbülaneen und in eidg. Militärschnlen, wenn sie sich nicht freiwillig da^u herbeiliesseu.

Jn Folge dieser verschiedenen Verhältnisse - darf man annehmen -^ vermindert sieh die Zahl der verwendbaren Merzte im Ans.^ug- und Reservealter von 477 um miudestens ^ , und es werden schliesslieh ho^stens 400 Aerate für die Ar...^e im ^elde verwendbar bleiben : sage 400.

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Rach Mitgabe der in Kraft bestehenden Gefeze bedarf es aber für die gegenwärtige Armee-Eintheilung 468 Korpsärzte, und 105 Ambülaneenär^te, zusammen 573 Aerate, mithin 96 mehr, als sich im Alter des Auszugs und der Reserve befinden , und 173 mel,r als nach obiger Berechnung verwendbar bleiben, nach Ab^.g der aus verschiedenen Gründen Dlspe..sirten.

Dabei gingen die Scharfsinnen immer noch leer aus.

Jch denke, das Gesagte werde auch Sie überzeugen, dass es nicht moglieh ist, die Armee mit der jezigen geglichen Zahl von Aerzten zn versehen und dass , um gleichwohl die sämmtliehen Korps , wie auch die Ambulanzen, mit der notwendigen Zahl von Merzten zu versehen, es kein anderes Mittel gibt, als die Reduktion der Zahl der Jnfanterieär^te, wodurch der Bedarf au Aerzten für die gegenwärtige Armee-Eintheilung um 110 vermindert würde.

Selbst wenn man die in einzelnen Kautonen ü b e r den Kontingentsbedarf vorhandenen Aerate, sowie die vielen gefezlich als Lehrer und Spitalärzte Dispensirten , zu Aussulh.ng der Lüken verwenden konnte, würden noch immer bedeutende Luken sortbestehen.

Hätten wir genug Aerate für den je^igen reglementarischen Bedarf, so würde Riemand an eine Reduktion denken. Weil jedoch nach je^igen Gesezen die ersorderli.he Zahl nicht erhältli.h ist , so kann es uns beruhigeu, nach der Reduktion immer noch so reichlich mit .Merzten versehen zu sein, als andere .Armeen. Jch verweise in dieser Begehung aus die in der gedrukten Botschaft gegebenen Rachweise.

Um jedoch ni.ht aus dem Regen in die Brause zu geratheu, genügt es nicht, nur die Reduktion ^u beschlossen Geschähe nur dieses, so wäre es schwer, deu Gesundheitsdienst bei den Korps ohne .Merzte. wie bei den .........harsschüzeu , in bisheriger Weise dnrch die Merzte der Jnfanterie besorgen zu lasseu.

Es wird nämlieh für die redueirte Anzahl von Aerzten bei der Jnfanterie faft unmöglich, auch uo.h .^ie bis dahin die Seharfsehuzen zu besorgen. Auch sür die Ambulanzen ^äre mit der blosseu Reduktion wenig gewonnen. Um in Zukunst aueh den Dienst bei den Korps ohne Aerate und den Dienst der Ambulanzen und in den Militärsehulen zu sichern, findet es die Kommission unerlässlieh, die Kantone zu verpflichten, die iiber^ deu Kontingentbedarf vorhandenen Aerate der eidgenosstscheu Behorde ^..r Verwenduug l.ei deu Ambülaueen, in eidg. Militärsehulen
und bei Korps ohne eigene Aerate, zu verzeigen. Sollte dieses nicht belieben kounen, so wird dafür gehalten, dass es dann^umal beffer wäre, es einfach bei den

^5 bisherigen Bestimmungen verbleiben zu lassen, weil ohne eine solche Vorschrist die Verlegenheiten in einzelnen Kantonen und bei den Ambulanzen nicht gehoben, und durch die nicht molliche Verwendung der überschiessenden Aerate in einzelnen Kantonen noch mehr Aerzte als bis dahin ohne Verwendung bei der Armee blieben.

Die .kommission glaubt nicht, dass irgend ein Hinderniss e.^istire, eine solche Bestimmung aufzustellen.

Ju dem, was ich hiemit vorzutragen die Ehre hatte, liegt die BeGründung der ^wei Hauptgrundsäze des Brojekt-Gesezes , nämlich der Re^ duktion der Aerzte bei der. Jnsauterie (Art. 1) und der Verwendung der

überschiessenden Aerate durch die eidg. Militärbehörde (Art. 5).

Jch erlaube mir nun auch noch knr^ Auskunft zu geben über die weitern Bestimmungeu des ^Entwurf. Gesezes, betrefseud die Gradverhältuisse und die^ Beförderung .der Korpsärzte (Art. 1 uud 2), sowie über die beantragte Fourage.^Ration (Art. 3) und die Verpflichtung der Aerate, ihrer Wehrpflicht als solche zu genügen (Art. 4).

Der Entwurf unterscheidet sich vom gegenwärtigen Geseze in Bezug aus die G r a d v e r h ä l t n i s s e dadurch: 1) Dass der einzige bei einem Halb-Bataillon verbleibende Arzt je nach dem Dieustalter, Hauptmanus-, .^berlienteuants- oder l. Unterließ teuantsgrad haben kann. Bis dahin war der Eine Hauptmann , der Assistenzarzt l. Unterlieutenant. Es schien nicht angemessen , dem Ar^te eines Halb-Bataillons schon mit dem ersten Brevet einen hohern Grad

zu geben als den Assistenzärzten. Es ist dieses freilich vielleicht im Art. 1 nicht deutlich genng ansgedrükt.

2) Dass die Assistenzärzte in Zukunft den Oberlieutenants^ und Haupte .mannsgrad erhalten konnen , während sie bis dahin nur l. Unterlieutenantsgrad Ratten , so dass in Kantonen , wel.he keine Spezialwaffen haben und keine Bataillonsärzte, es wohl vorkam, dass ein .Ar^t nie avaneiren konnte, oder wo ein Bataillonsarzt war, erst sehr spät.

Es wird vom Bundesrath angenommen , dass jeder Assistenzarzt zuerst nur den Grad eines L Unterlieutenants erhalte. Es ergibt sich dieses auch aus dem Art. 2. Deswegen - hätte mir geschienen --. sollte im Art. 1. den Assistenzärzten nur der Grad eiues l. Unterlieutenants^ und ni.cht der Oberlientenantsgrad ^ugetheilt werden. Die Kommission hat es jedo.h bei der vom Bundesrathe vorgeschlagenen Redaktion bewenden lassen.

^ Betreffend die B e s o r d e r u u g der K o r p s ä r z t e , so saud vor Allem ans die Kommission, es handle si.h ni^ht unr um diejenigen bei

der Jnfanterie, sondern um alle Korpsärzte , daher die Streichung der zwei Worte ,,der J..santerie^ im Art. 2.

Jm Uebrigen ist die Kommission mit dem Bundesrath einverstanden , dass ohne die Beförderung der Korpsärzte durch Ansang und Reserve hindurch eine möglichst gleichmässige Vertheiluug der Merzte auf

alle Korps des Auszugs und der Reserve nicht moglich sei und der bis-

herige Uebelstand fortdauern müsste, dass die Reserve-Bataillone bloss mit Hauptleuten versehen wären.

Der Art. 3 gibt den Merzten der Halb-Bataillone , sowie den Asfistenzärzten die B e r e c h t i g u n g zu e i n e r ^ F o u r a g e r a t i o n . Bis dahin hatten nnr die Bataillonsärzte bei ganzen und halben Bataillonen, die Artillerie- uud Kavallerieärzte Fouragerationen , sowie bei den Ambülaneen die Aerzte l. und die hohern Aer^e des Stabes. ^ Es wird für nothwendig erachtet, auch dem Arzte eines Halb..Bataillons, wenn er nicht Hauptmann ist. und den Assistenzärzten eine Fourageratio.. zu be-

willigen, weil ihr Dienst gerade um das Doppelte beschwerlicher wird

als bis dahin. Jst ein Bataillon in etwas ausgedehnten Cantonnements, so ist es dem einzigen Ar^te eines Halb-Bataillous, oder dem einzigen Assistenzarzte oft unmoglieh, seinen Dienst ^u versehen, wie er es sollte, und die ost weit auseinander liegenden Unpässlichen und Kranken zu besuchen, wenn er nicht beritten ist. Allein auch aus dem Marsche, u.o er ost bei Kranken und Verwundeten momentan zurükbleiben muss , während sein Korps weiter marsehirt, ist es nothwendig, dass er beritten sei, weil er sonst allzulange von seinem Korps wegzubleiben gezwungen ist. ^Dazn ist in Betracht zn Riehen, dass, da die Aerate, wenn fie ^n den ^..pe^ialwasfen kommen oder zu Bataillonsärzteu vorrüken, ebenfalls beritten sein müssen. Sie erhalten desswegen au.h Reitunterrieht in ^en ...^auitäts^ kursen. Wenn sie nun aber während ihrer mehrjährigen Dienstzeit als Assistenzärzte nicht zum Reiten kommen , so kommen sie ans der Uebung

und die Reitfähigkeit, die sie im Sauitätskurse erworben haben, geht verloren.

Endlieh , Tit. , kann ich mich zur Begründung des Antrages der Kommission daraus berufen, dass bei den meisten Armeen sämmtlieh... Korpsär^te, uud nieht nnr etwa die Regiments- und Bataillonsärzte, beritten sind. Jch habe mich darüber le^thin während den Genser-Konferen^en

ganz speziell erkundigt.

Was endlich noch die neue Bestimmung ,

welche Jhnen die Kom-

mission im Art. 4 vorschlägt, betrisst , dass die A e r a t e ihrer Dienstpslicht qua Aerzte ein Genüge leisten,^ so soll dadurch verhindert werden, dass der Mangel an Aerzten noch dadurch vermehrt werde, dass Aerate als Soldaten oder ^..ssi^iere in anderer Weise ihrer Wehrpflicht genügen, was z. B. noch in Graubünden vorkommt. Eine ähnliche Be-

887 stimmung, wie sie hier vorgeschlagen wird, gilt übrigens bereits in mehreren Kantonen.

Zu den Artikeln 6 und 7 habe ich nichts zu bemerken.

Schliesslich soll ich noch bemerken , dass die Kommisston die Ueberschrift des Gesezentwurfs nicht richtig fand und Jhnen deswegen ein...

andere vorschlagt. Es handelt sich nicht nur um die Zahl und die GradVerhältnisse, auch nicht nur um diese Verhältnisse bei der Jnsanterie. Der Hauptzwek des Gesezes ist, alle Korps nach Moglichkeit mit Aerzten z^ versehen.

Bern, den 26. September ^1864.

Ramens der Kommission , Der Berichterstatter:

^. Leumann.

^ o t e . Die .Commission bestand ans den ^erre^. L e h m a n n , .^usea,.

A n d e r e g g , I^.^ür.her nnd Girard.

Am 29. September hat der Ständerath beschlossen^ auf den Gegenstand nichts einzutreten , nachdem der Nationalrath seinerseits am 2.^. September das Gesez.

durchbexathen und in modifizirter Fassung angenommen hatte.

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Bericht der Kommission des Nationalrathes betreffend die Verhältnisse der Korpsärzte.

(Vom 26. September 1864.)

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22.10.1864

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