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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Februar 1921.)

1. Dem Gesuch der A.-G. l'Energie de l'Ouest-Suisse in Lausanne, vom 11. Mai 1920, um eine Ausnahmebewilligung von Art. 70, Ziff. 2, und Art. 83 der Vorschriften betreffend die Erstellung und Instandhaltung der elektrischen Starkstromanlagen vom 14. Februar 1908 und von Art. 13, Ziff. 2, und Art. 35 der Vorschriften betreffend Erstellung und Instandhaltung der Parallelführungen und Kreuzungen von Schwach- und Starkstromleitungen und von elektrischen Leitungen mit Eisenbahnen vom 14. Februar 1908 wird in bezug auf ihre Hochspannungsleitung Lausanne-Genf und auf die bei deren Erstellung verwendeten Kabelverbindungen entsprochen.

2. Dio Kontrollstellen für elektrische Anlagen werden vorläufig ermächtigt, auf Zug beanspruchte Verbindungsstellen in freier Spannweite von Weitspannleitungen unter folgenden Bedingungen zuzulassen: a. Die vorgeschlagenen Verbindungen müssen in einigen Exemplaren in einer amtlichen Prüfungsanstalt Belastungsproben bis zum Bruch unterworfen werden. Die Kontrollstellen bestimmen die Anzahl der zu erprobenden Muster.

b. Es sind nur solche Verbindungen zulässig, deren Bruchfestigkeit, normale Ausführung vorausgesetzt, annähernd gleiche Festigkeit besitzen wie die zu verbindenden Leiter.

Verbindungen, deren unveränderte Bruchfestigkeit nicht dauernd gewährleistet ist oder die nicht ausreichende Gewähr für tadellose Herstellung am Verwendungsorte bieten, sind nicht zulässig.

3. An Kreuzungsstellen ist der Durchhang von Leitern mit solchen Verbindungen so zu regeln, dass die Beanspruchung der letztern dasjenige Mass nicht überschreitet, bei welchem der Sicherheitsgrad wenigstens gleich dem für die Leiter selbst vorgeschrieben ist.

(Vom 30. April 1921.)

Der Bundesrat hat der Bestellung des Herrn Eugen Berner, von und in Bern, als Generalbevollmächtigten für die Schweiz.

1003 der Brandenburger Spiegelglas-Versicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin seine Zustimmung erteilt.

(Vom 2. Mai 19210 Am 28. April 1921 hat Djévad Bey dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Türkei bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

(Vom 3. Mai 1921.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton B e r n an die zu Fr. 285,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Birs bei Tavannes 25 °/o, im Maximum Fr. 71,250 ; 2. dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer Weganlage auf dem Rebberg ,,Curzilles", Gemeinde Aubonne, 25 °/o, im Maximum Fr. 10,000; 3. dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 338,000 veranschlagten Kosten für Uferschutzarbeiten an der Saaser-Visp, Gemeinden Eisten, Saas-Balen und Saas-Grund, 40°/o, im Maximum Fr.135,200.

(Vom 4. Mai 1921.)

Nachdem innert nützlicher Frist gegen das Beitrittsgesuch der Tschechoslowakei und dasjenige von Finnland von keiner Seite Einspruch erhoben worden ist, wird gemäss Art. 32, Alinea 3, der Übereinkunft den Vertragsstaaten zur Kenntnis gebracht, dass der Beitritt der beiden obgenannten Republiken zu der in Genf am 6. Juli 1906 abgeschlossenen internationalen Übereinkunft zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde in Rechtskraft erwachsen ist.

(Vom 6. Mai 1921.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton F r e i b u r g an die zu Fr. 260,000 veranschlagten Kosten der Ausführung des Verbau-, Entwässerungsund Autt'orstungsprqjektes la Mortivue, Gemeinde Semsales, 50 %, höchstens Fr. 130,000;

1004 2. dem Kanton S o l o t h u r n : a. an die . zu Fr. 96,500 veranschlagten Kosten für die Entwässerung einer 88,5 ha umfassenden Fläche bei ,,WytmattEichholz", Gemeinde Grenchen, 27 °/o, höchstens Fr. 26,055 ; b. an die zu Fr. 87,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der 31,5 ha umfassenden Gebiete ,,Grabäcker" und "Södler", in den Gemeinden Obergösgen und Winznau, 22%, höchstens Fr. 19,140; c. an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der ,,Allmend" in der Gemeinde Welschenrohr, umfassend eine Fläche von 20 ha, 25 %, höchstens Fr. 17,500 ; 3. dem Kanton G r a u b ü n d e n an die zu Fr. 49,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von zwei Stallbauten auf der Alp Somodosso, Gemeinde Poschiavo, 25 °/o, höchstens Fr. 12,250; 4. dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 300,000 veranschlagten Kosten für Güterzusammenlegung einer Fläche von 253 ha im Gebiet ,,des Biolets", Gemeinde Salavaux, 30 % höchstens Fr. 90,000; 5. dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 33,000 veranschlagten Kosten der Ausführung von Alpverbesserungen auf der Alpweide ,,Ponchet", Gemeinde Chandolin, 25 °/o, im Maximum Fr. 8250.

"Wahlen.

(Vom 6. Mai 1921.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Obertelegraphendirektion.

Chef der Sektion Materialverwaltung: Ulrich, Gottlieb, von Lostorf (Solothurn), Chef des Telegraphen- und Telephonbureaus Brig.

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11.05.1921

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