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1389

VII. Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Massnahmen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr.

(Vom 19. Dezember 1921.)

Gemäss Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr ist der Bundesversammlung von den getroffenen Anordnungen in ihrer nächsten Tagung Kenntnis zu geben; sie entscheidet darüber, ob die Massnahmen weiter in Kraft bleiben sollen.

Wir beehren uns, Ihnen in Ausführung dieser Bestimmung nachstehenden Bericht zu übermitteln: Gemäss unserm Antrag haben Sie durch Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1921 die Wirksamkeit des oben genannten Bundesbeschlusses bis zum 80. September 1922 verlängert.

Gingen wir in unserer begründenden Botschaft vom 23. September von der Ansicht aus, die Verhältnisse hätten sich noch in keiner Weise gebessert und ein weiterer Schutz sei für die Inlandindustrie eine Notwendigkeit, so hat die seitherige Entwicklung dies bestätigt. Während für einzelne Valuten eine gewisse Stabilität konstatiert werden kann, sind andere, und zwar gerade-diejenigen der Länder, deren Einfuhr unserer Inlandproduktion am gefährlichsten ist, weiter gesunken und stehen heute nicht einmal mehr auf der Hälfte des Kursstandes von Ende September. Dieserkatastrophale Zusammenbruch der deutschen und österreichischen Währungen hat zur Folge, dass der Warenbezug

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aus diesen Ländern ausserordentlich gewinnbringend wird. Dies um so mehr, als jeweilen in der ersten Zeit nach eintretenden Kursstürzen die deutschen und österreichischen Inlandpreise nicht entsprechend in die Höhe gehen.

Die für unsere Volkswirtschaft bedauerlichen Konsequenzen machten sich nach zwei Eichtungen hin geltend: Der kleine Grenzv e r k e h r nahm einen noch nie dagewesenen Umfang an, und der Ausverkauf der deutsche^! Grenzgegenden, nicht nur längs der Schweizergrenze, ging so weit, dass die deutsche Eegierung im Interesse der eigenen Volkswirtschaft einschreiten musste und eine Beschränkung auf der ganzen Linie verfügte. Die Handhabung war aber nicht immer so, dass den Missbräuchen in genügendem Masse begegnet worden wäre. Auch unser Justiz- und Polizeidepartement sah sich veianlasst, einen Aufruf an die schweizerische Grenzbevölkerung zu erlassen.

Im weiteru ordneten wir an, dass die an Grenzanwohner der schweizeriscli-badischen Grenze verabfolgten Dauerpassierscheine nicht zur Mitnahme von Waren berechtigen.

Anderseits musste der eigentliche W a r e n i m p o r t durch die erwähnten Valutaverhältnisse einen neuen Impuls erhalten und die Gefahr der Lahmlegung der Inlandproduktion sich steigern.

Von besonderer Bedeutung ist, dass sich diese Verschärfung der Lage geltend macht bei Winteranfang und in einem Moment, wo der Bund weitere bedeutende Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung stellt. Allerdings ist ja damit zu rechnen, dass nach einer gewissen Zeit die Kaufkraft der neuerdings entwerteten Währungen im betreffenden Inland sinkt und damit die dortigen Produktionskosten steigen. Diese Bewegung hat denn auch schon eingesetzt, aber sie folgt erfahrungsgemäss dem Kurszusammenbruch in einem solch verlangsamten Tempo und jeweilen so unvollkommen, dass jeder neue Kursrückgang diesen Besserungsprozess sofort wieder aufzuheben imstande ist. Ausserdem ist nicht zu vergessen, dass beim heutigen Stande dieser Währungen auch ein sehr geringer absoluter Kursrückgang eine verhältnismässig grosse prozentuale Entwertung der Valuta bedeutet und damit eine entsprechende Verbilligung der Ware für den ausländischen Käufer.

Sowohl die Kommission wie auch der Bundesrat halten dafür, dass die Situation noch nie kritischer war als heute. Es kann deshalb bei der Beurteilung der
Notwendigkeit der Einfuhrbeschränkung ein Moment nicht mehr so entscheidend sein wie früher : die absolute Grosse des Imports. Denn eine übermässige Valutaeinfuhr besteht nicht nur dann, wenn zahlenmässig eine Steigerung der Einfuhrmengen gegenüber dem Jahre 1913 konstatiert werden muss: sie hängt vor allem

432

auch von der gegenwärtigen Aufnahmefähigkeit des Marktes für derartige Waren ab. Für einzelne Warenkategorien kann vielleicht .eine Einfuhr in der Höhe des Jahres 1913 kein Übermass bedeuten, für die meisten aber trifft dies unbedingt zu. Infolge der nahezu lahmgelegten Bautätigkeit und der industriellen und gewerblichen Krisis ist der Absatz für fast alle Produkte sehr gesunken. Wollte man die normale Einfuhr 1913 als Regel ohne weiteres zulassen, so wäre für viele Produktionszweige damit die Aufnahmefähigkeit des Marktes erreicht, und die schweizerischen Produkte müssten zur Bedarfsdeckung überhaupt nicht zugezogen werden. Diese allseitig verminderte Konsumkraft ist deshalb auch bei der Beurteilung der Zahlen in Betracht zu ziehen.

Entsprechend diesen Verhältnissen mehrten sich die Gesuche der einheimischen Produzenten aller Landesgegenden um Schutz vor der unnatürlichen ausländischen Konkurrenz und Erhaltung einer, wenn auch reduzierten Arbeitsgelegenheit in der letzten Zeit noch ständig. Die Gesuche wurden wie bisher der Kommission für Einfuhrbeschränkungen vorgelegt. Gestützt auf die Gutachten der Kommission haben wir unter zwei Malen, am 16. November und 5. De; ember, den .Kreis der Einfuhrbeschränkungen durch Aufna.hme gewisser weiterer Zolltarifnummern vergrössert. Nachstehend berichten -wir über die einzelnen in Betracht fallenden Warenkategorien.

II.

Bundesratsbeschluss Tom 16. November 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr (siehe Beilage 1).

a. Hafer und G e r s t e , v e r a r b e i t e t (Zolltarifnummern 11, ex 14, ex 16) : Hafer- und Gerstenprodukte fielen seinerzeit unter die vom Bund zu importierenden Monopolwaren. Das Ernährungsamt hatte indessen die Einfuhr im Verlaufe dieses Jahres allgemein freigegeben, da ein Bedürfnis zur zentralisierten Versorgung des Landes mit diesen Produkten nicht mehr bestand. Unsere Hafer- und Gerstenmühlen hatten nun wieder mit der freien ausländischen, namentlich amerikanischen und holländischen Konkurrenz zu rechnen. Man durfte, nachdem auch die neuen, für diese Artikel allerdings bescheidenen Zollansätze in Kraft getreten waren, annehmen, dass unser alteingesessenes Mühlengewerbe mit dem Wettbewerb des Auslandes Schritt zu halten vermöge.

Die seitherige Entwicklung der Dinge hat obiger Auffassung leider nicht recht gegeben. In der letzten Zeit haben nämlich die

433

Valutaverhältnisse ihre verheerende Wirkung auch auf diese Branche ausgeübt. Deutschland gab diesen Herbst den Export der in Frage stehenden Produkte nach der Schweiz frei, nicht aber die Ausfuhr von Rohhafer und Rohgerste. Die deutschen Hafer- und Gerstenmüller erhalten das betreffende Inlandgetreide zu einem Preise, der ganz wesentlich unter dem Weltmarktpreis steht. Zusammengehalten mit den billigen Arbeitslöhnen auch in der Müllerei sind die deutschen Müller imstande, ihre Produkte nach der Schweiz zu Preisen zu liefern, die bedeutend unter den schweizerischen Selbstkostenpreisen liegen.

Deutsche Hafermühlen offerierten z. B. Hafergrütze zum Preise von 900--1000 Mark per 100 kg franko Schweizergrenze. Selbst umgerechnet zum damaligen Kurse von 3.50 stellt sich diese Ware franko verzollt Basel oder Schaff'hausen auf ungefähr Fr. 38, während die Gestehungskosten der schweizerischen Hafermühlen auf über 50 Franken pro 100 kg angegeben werden. Auch mit Bezug auf die Gerstenprodukte ergibt sich eine Differenz der deutschen Produkte franko Schweizergrenze und der schweizerischen Gestehungskosten von Fr. 12 bis 16 auf 100 kg.

Diese Verhältnisse haben denn auch bereits auf die Einfuhr gewirkt. Während der Jahresimport der Position 11 aus Deutschland im Jahre 1920 25 q betragen hatte und die Einfuhr unter dieser Position auch im laufenden Jahre bis in den Oktober hinein noch nicht weiter in Betracht kam, ist sie im November sprunghaft auf 1813 q angestiegen.

Die schweizerischen Hafer- und Gerstenmühlen besitzen keine Möglichkeit, sich mit bedeutend unter dem Weltmarktpreis stehendem deutschem Rohhafer und deutscher Rohgerste einzudecken. Die Verhältnisse sind deshalb bei längerer Dauer geeignet, die schweizerische Hafer- und Gorstenmüllerei in ihrer Existenzfähigkcit zu gefährden.

Das kann nicht im Interesse des Landes liegen.

Eine Rückkehr zum Monopol hielten wir nicht für angezeigt, dagegen erachteten wir mit der Kommission eine Beschränkung der Valutaeinfuhr als notwendig.

Mit Bezug auf die Preisfrage wurde in einer Konferenz mit Fabrikanten und Händlern festgestellt, dass gestützt auf die heutigen Fabrikpreise Hafer- und Gerstenprodukte im Detailhandel je nach Sorte, Qualität und Landesteil nicht höher als zu 75--90 Rp. per kg verkauft werden sollten. Gewöhnliche Haferflocken guter Qualität
sollten einen Detailpreis von 75 Rp. per kg offen nicht übersteigen.

Detailpreise für diese Produkte von Fr. l und darüber per kg entsprechen den heutigen Verhältnissen nicht mehr und müssen als übersetzt bezeichnet werden.

434

b. F o u r n i e r e , B ü r s t e n w a r e n (Zolltarifnummern 241, 284?;, 285 a und 6) : Bei der Einfuhrbeschränkung für F ou r nie r e handelt es sich um eine Ergänzung der schon bestehenden Schutzmassnahmen zugunsten der Holz- und Möbelindustrie. Da das Rohprodukt sowie das Endprodukt geschützt wurden, schien es angezeigt, auch der zwar kleinen, aber leistungsfähigen schweizerischen Fournierindustrie einen Schutz zukommen zu lassen. Die in der Schweiz hergestellten Fourniere genügen durchaus den Durchschnittsansprüch der schweizerischen Schreinerei, solange es sich nicht um ausgesprochene Luxusmöbel handelt. Dagegen ist unser Land für die Fourniere aus Eichenholz und exotischen Hölzern auf den Bezug aus dem Auslande angewiesen. Diesem Umstand wird bei der Durchführung der Einfuhrbeschränkungen selbstverständlich Rechnung getragen.

Die Verkaufspreise für schweizerische Fourniere haben sich seit der Vorkriegszeit folgendermassen entwickelt: Höchster FrUhjahr Oktober per m2 1913/14 Preis 1921 1921 1919/20 -- 1.

la 7/10 mm 1.20 2. 50 2.

60 Nussbaum 1. -- Ha 7/10 mm - , 50 1. 20 1. 10 1. 15 --.70 2. 20 1. 65 Eiche. .

la 8/10 » 1. 25 1 )> -- . 80 2. 40 1. 80 1. -- -- . 80 1. 10 Ha 8/10 » ·-. 40 1. 10 1. -- 1 » --.50 1. 30 1. 80 1. 40 la 8/10 » --.80 2. 30 Kirschbaum -- . 80 -- . 65 Ila 8/10 » --.40 1.

1. 30 1 » 1. -- 1. 50 --.80 Ahorn . . .

la 80 1 » --.80 -- . 75 -- . 60 -- . 30 Pappel . . .

Weimuts1 » _. 30 --. 65 --. 55 --. 48 k i e f e r , Buche Die heutigen Preise stehen teilweise auf dem Niveau der Gestehungskosten, teilweise sogar darunter. Ein weiterer Preisabbau erscheint deshalb vorderhand nicht möglich. Die aus dem valutaschwachen Ausland importierten Fourniere sind ca. 20 --50 % billiger als die entsprechende schweizerische Ware.

. Die E i n f u h r betrug: Monatsdurchschnitt I. Sem.

1913

q

599

Deutschland Frankreich

1921

q

536 243 204

Juli

1921

q

134 122 11

Aug.

1921

q

509 214 193

Sept.

1921

q

105 25 19

Okt.

1921

q

514 504 6

435 Die A u s f u h r ist ganz unwesentlich.

Die Fabrikation von Bürstenwaren ist eine Industrie, die in normaler Zeit ca. 1500 Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigte. Die Unternehmen befinden sich meistens in ländlichen Gegenden mit wenig Industrie. Auch dieser Produktionszweig hat die Wirkungen der Einfuhr billiger ausländischer Valutaware empfindlich zu spüren bekommen. Die Bestellungen gingen immer mehr zurück, so dass nach und nach grössere Entlassungen und Arbeitszeiteinschränkungen unvermeidlich wurden. Anfangs Juli dieses Jahres waren kaum noch 900 Personen beschäftigt. Seither sind weitere Entlassungen vorgenommen worden. Ausserdem erfolgte eine Eeduktion der Arbeitszeit auf 40 und weniger Stunden pro Woche. Trotzdem die Preise zum Teil schon ganz beträchtlich zurückgegangen sind und sich vielfach schon wieder den Vorkriegsansätzen nähern, kann sich die Schweizerware neben den importierten ausländischen Konkurrenzartikeln auf dem Inlandsmarkt nicht behaupten. Folgende Beispiele mögen die Preisgestaltung illustrieren : Ein Patentschrupper, der vor dem Kriege Fr. 14. 40, im Jahre 1918 Fr. 25. 20 netto ab Fabrik kostete, wird jetzt zu Fr. 15. 60 abgegeben; für einen gewöhnlichen Schrupper sind die entsprechenden Zahlen Fr. 12 vor dem Kriege, 1918 Fr. 18 und heute wiederum Fr. 12; der Preis für eine Fassbürste beträgt heute Fr. 15 gegenüber Fr. 19. 80 im Jahre 1918 und Fr. 12 vor dem Kriege.

Über die Einfuhr geben nachstehende Zahlen Aufschluss: A(|g

Sep,

Position

Monatsdurchschnitt 1913

,32,

1921

Ju|.

1921

1921

ok,

1921

284 b

23

30

13

19

21

23

ggjij

} 41

47,5

20

16

26,.9

22

c. G u m m i - , Z e l l u l o i d - und K a m m a c h e r w a r e n (Zolltarifnummern 517, ex 518 [ausgenommen Mäntel und Pneumatiks für Automobile, Motor- und Fahrräder], 521, ex 522 [ausgenommen Mäntel und Pneumatiks für Automobile, Motor- und Fahrräder], ex 528: Unterlagstoffe, ex 529: Zelluloidwaren, ferner Bälle, Spritzen, Sauger, Luftkissen, Eisbeutel und Operationshandschuhe, ex 1144/46: Zelluloid- und Kammachenvaren aller Art).

Die Herstellung technischer Gummiartikel ist in der Schweiz eingebürgert und hat sich teilweise in engem Zusammenhang mit der Produktion von Isoliermaterialien für elektrische Leitungen entwickelt.

436

Die Zahl der beschäftigten Arbeiter betrug im Sommer 1921 530.

Der Beschäftigungsgrad ist jedoch seit einigen Monaten in rapidem Rückgang begriffen, sodass zwei Betriebe dieser Branche die Arbeit bereits vollständig einstellen mussten. Die Lager der in Betracht kommenden Unternehmungen sind überfüllt.

Dem Umstand, dass wir für Mäntel und Pneumatiks für Automobile, Motor- und Fahrräder auf das Ausland angewiesen sind, wurde dadurch Rechnung getragen, dass diese Spezialartikel aas den geschützten Positionen 518 und 522 ausgenommen wurden.

Die Entwicklung der Preise von Gummiartikeln schweizerischer Produktion zeigt folgende Tabelle: ...

1913/14

waren

Höchster Preis 1918

Oktober 1921

Hochdruck- Gartenschläuche, kleinstes Kaliber . . . . per m --.85 2.20 1.-- grossies . . . . » » 16.75 46.70 20.30 Gummibezüge für Walzen . » kg 13.'-- 23.-- 5.-- Vollgummireifen im Durchschnitt » ·» 212.-- 435.-- 170.-- Konservenringe » Stk.

12. -- 35. -- 12.50 Schläuche ohne Stoffeinlage . » kg 5. -- 14. -- 7.50 Teppiche usw » » 7.50 14.-- 8.50 Platten usw. mit Stoffeinlagen » » 5. -- 12. -- 5.50 Schläuche mit Stoffeinlagen » » 5. -- 14. -- 7.50 Unterlagstoffe ein- oder beidseitig gestrichen » » 16. -- 25. -- 8. 50 Hartgummifabrikate . . . . » » 10/12.-- 15/18.-- 8/10.-- Chirurgische Artikel . . . . » » 40. -- ' 70. -- 52. -- Sauger (nahtlos) » » 40. -- 100. -- 45. -- Bei den heutigen Preisen ist zu berücksichtigen, dass sie teilweise, insbesondere bei technischen Gummiartikeln, als Konkurrenzpreise gegenüber dem Ausland wirken sollen und deshalb häufig unter den Selbstkosten stehen.

Die E i n f u h r hat sich folgendermassen entwickelt: Monatsdurchschnitt Positionen

1913

Pos, 517.

Bänder, Streifen u. dgl. aus Kautschuk . . . . 158

1920

123

Juli

1921g|,

1921

67

77

Aug.

1921

91

Sep,

ok,

1921

1921

61

74

437 Monatsdurchschnitt Positionen

1913

1920

'jg|,

Ju|.

Aug

1921

1921

Sep,

QM

1921 1921

Pos. 521. Kautschuk mit Gewebe oder Metalleinlagen : Platten, Einge, usw. . 175 808 466 289 645 426 450 POR. 522. Dito. Schläuche und Bohren. . 495 1018 904 519 886 689 1003 Pos. ,529. Nicht anderweitig genannte Kautschuk- u. Guttaperchawaren . . 157 97 64 39 44 70 76 Die schweizerische Z e l l u l o i d w a r e n i n d u s t r i e hat ausserordentlich unter dem Tiefstand ausländischer Währungen zu leiden.

Während vor dem Krieg 505 Arbeiter mit der Herstellung von Zel luloidartikeln beschäftigt waren, sind es deren heute nur noch 280, und auch diese arbeiten nur noch wenige Tage in der Woche. Bezeichnend für die schwierige Lage dieser Industrie ist folgendes Beispiel : Eine Kammfabrik im Kanton Solothurn beschäftigte anfangs des Jahres 1920 allein in ihrer Hornabteilung rund 120 Personen, während heute die Arbeit kaum noch für 15 ausreicht. DieHornpresserei, d i e ausschliesslich v o n Familienvätern besorgt wurde, musste sind heute ausnahmslos auf die Arbeitslosenunterstützung angewiesen.

Der Einfuhrbeschränkung wurden folgende Artikel unterstellt: Alle Zelluloidwaren der Position 529, ferner Kämme, Haarnadeln, Haarschnallen, Spangen aller Art aus SchildpattPerlmutter, Elfenbein, Hörn, Zelluloid, Hartgummi, Galalith und ähnlichen Stoffen, auch mit unechten Steinen besetzt. Die ausländische Ware wurde bis zum Erlass der Einfuhrbeschränkung zu 50--60 % billiger nach der Schweiz verkauft als das einheimische Produkt. Die Preise der schweizerischen Produkte sind der Lage angemessen abgebaut worden.

Es kosteten: vor Höchstpreis währends Krieg

Staubkämme aus Hörn, Grosse 11, Frdas Dutzend 4.25 Feine Frisierkämme aus Hörn oder Zelluloid, 7 Zoll, das Dutzend . . 9.-- Einfache Haarspangen, durchbrochen, aus Hörn oder Zelluloid, d. Dtzd. 10. -- Einfache glatte Haarnadeln aus Hörn oder Zelluloid, das Dutzend . . . 3. --

des Krieges Fr

16.50

Fr

7.25

36.--

16.50

30. --

15. --

9. --

4. 20

438

Dabei ist zu bemerken, dass das Bobmaterial der Zelluloidwarenindustrie .von Fr. 3. 75 per kg vor dem Krieg bis auf Fr. 30 während des Krieges gestiegen ist, während es heute noch ca. Fr. 15 kostet.

Über den Stand der Einfuhr können Zahlen nicht gegeben werden, da Zelluloid- und Kammacherwaren ausschliesslich unter grosse Sammelpositionen fallen.

d S t e i n h a u e r a r b e i t e n (Zolltarifnummern 5956, 5960, 5976, 598). Der Verband schweizerischer, Marmorwerke hat bereits im Oktober letzten Jahres darauf hingewiesen, dass die einheimischen Betriebe durch die zunehmende Einfuhr ausländischer Steinhauerarbeiten, namentlich Grabdenkmäler, in ihrer Weiterexistenz bedroht würden. Seither hat sich die Lage für die schweizerischen Unternehmen, und zwar namentlich für die au der Nord- und Ostgrenze liegenden, immer mehr verschlimmert. In der Schweiz existieren 28 Granit- und Marmorwerke, die in normaler Zeit ca. 400 Arbeiter beschäftigten. Bis heute mussten ungefähr 70 % entlassen werden. Bei den meisten Firmen wurde bereits die gänzliche Betriebseinstellung ins Auge gefasst. Während längerer Zeit hatte man noch auf Lager gearbeitet, doch wuchsen diese nach und nach derart an, dass der Bedarf auf lange hinaus gedeckt erscheint.

Was die Preisverhältnisse anbetrifft so ist eine Ermässigung von durchschnittlich 20--25 % eingetreten. Trotzdem stehen die Preise für ausländische Fabrikate mindestens 30 % niedriger.

Die Einfuhr betrug bei den drei Hauptpositionen 5956, 5976 598 : Monatsdurchschnitt Pos

-

1913

1920

1. Semester 1921

Juli

Aug

1921

19Z1

Sep,

1921

Okt.

1921 1921

5956 264 182 373 181 192 219 289 5976 146 193 380 416 419 227 227 598 106 89,6 176 228 47 68 141 e. Schmirgel- und Karborundumfabrikat (Zolltarifnummern 630, 631, 6326). Mit der Herstellung von Schmirgelscheiben und Schleifmitteln befassen sich zwei Unternehmungen in der Schweiz, welche anfangs dieses Jahrhunderts gegründet wurden und sich bald zu einer leistungsfähigen Hilf sindustrie der schweizerischen Maschinenfabrikation entwickelt haben.

Die beiden in Betracht kommenden Unternehmungen stehen gegenüber dem Ausland nicht nur infolge der Valutaverhältnisse ungünstiger da, sondern sie müssen auch ihren Hauptrohstoff, Kunstkarborundum verhältnismässig teuer bezahlen.

440

Die E i n f u h r betrug:

"-

Monatsdurchschnitt

;

X

1921

1921

,921

192 20

25 32

286 59

Ju||

Posi lon

*

1913

1920

';;TM'

,921

667 668

60,7 36,2

95 85,3

209 62

67 24

Mit der Herstellung von Steinzeugwaren (Steinzeugröhren Steinzeuggefässe) befassen sich in der Schweiz drei Firmen, die zu normaler Zeit ca. 190 Arbeiter beschäftigten'. Diese Zahl ist heute auf ca. 75 Arbeiter zurückgegangen. Auch der reduzierte Bestand kann unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur noch dadurch beschäftigt werden, dass auf Lager gearbeitet wird. Die starke Einfuhr von billigerem ausländischem Material hat den schweizerischen Fabriken nach und nach fast jegliche Absatzmöglichkeit für ihre Artikel genommen. Obschon die Preise auf den schweizerischen Waren eine nicht unerhebliche Herabsetzung erfuhren (z. B. Steinzeugröhre von 100 mm Lichtweite per m Fr. 4. 30 gegen 5. 70 Höchstpreis; Standgefäss von 2000 Liter Fr. 600 gegen 800 Höchstpreis und Fr. 500 Vorkriegspreis), ist die importierte ausländische Ware immer noch je nach dem Artikel 30 bis 60 % billiger. Abgesehen von den Valutaverhältnissen und den Löhnen kommt ihr auch noch die billigere Beschaffung der Eoh- und Hilfsstoffe im Ursprungslande zu statten.

Wie aus nachstehender Aufstellung hervorgeht, sind die Importe während des Jahres 1920 und im I.Halbjahr 1921 eher grösser gewesen als vor dem Kriege, trotzdem der schweizerische Bedarf infolge der geringeren Bautätigkeit unleugbar zurückgegangen ist.

Die E i n f u h r betrug: Monatsdurchschnitt Position

673 675

,913

1920

372,9

428,5

638

638,6

Juli 1921

Aug.

1921

Sept.

'1gj-

1921

Okt.

1921

899 605

69 270

142 526

245 209

172 310

l

g. Türschlösser, Fahrradglocken, Messerschmiedwaren (Zolltarifnummern 772/73, ex 782b, 810).

Was zunächst die Türschlösser anbelangt, so handelt es sich lediglich um die Vervollständigung der schon am 29. April dieses Jahres angeordneten Einfuhrbeschränkung für Eisenwaren. Der Bedarf ist infolge der geringen Bautätigkeit nur unbedeutend, und zu-

439 Die Preise derschweizerischen Produkte haben sich folgendermaßen entwickelt: Eine schweizerische,viel gebräuchliche Schmirgelscheibe kostete: /'' 1913: Fr. 40-- 55 Herbst 1918: Fr. 140--150 Frühjahr 1921: Fr. 82-- 92 Herbst 1921: Fr. 62-- 72 Einfuhr: Monatsdurchschnitt Position

1913 1921 1. Sem 1921

Juli

S

m

,921 1921 1921 1921

630 Schmirgelpapier . 106 123 59 153 71 33 51 aus Deutschland . . . -- -- 42 150 50 27 40 aus U. S. A -- -- 8 -- 14 -- 4 632 a und b Schmirgel- und Karborundumfabrikate 276 585 219 108 68 146 93 aus Deutschland . . . -- -- 96 58 44 122 68 aus Frankreich . . . . -- -- 35 6 6 10 14 aus U. S. A -- -- 49)5 3 .11 5 2 /. O f e n k a c h e l n , K a c h e l ö f e n , S t e i n z e u g w a r e n (Zolltarifnummern 667/68, 673, 675). Bei der Fabrikation von Kachelöfen und O f e n k a c h e l n handelt es sich um eine sehr alte schweizerische Industrie, die bei normaler Beschäftigung ca. 240 Arbeiter zählte. Heute ist kaum noch die Hälfte in dieser Fabrikation beschäftigt. Schon vor mehr als einem Jahr haben die beteiligten Kreise auf die zunehmende Einfuhr billiger ausländischer Konkurrenzwaren und die daraus entstehende Gefährdung der einheimischen Betriebe hingewiesen. Die Verhältnisse haben sich auch hier inzwischen immer mehr verschärft. Während die meisten Aufträge der ausländischen Konkurrenz zugute kommen, stockt bei den schweizerischen Unternehmen der Absatz fast gänzlich. Wenn bis jetzt die Preise für die Schweizerware noch nicht sehr beträchtlich zurückgegangen sind (Kachel, Vorkriegspreis 65 Rp., Höchstpreis Fr. 2.14, heute Fr. 1. 82; Kachelecke, Vorkriegspreis Fr. 1.10, Höchstpreis Fr. 3. 63, heute Fr. 3. 08), so liegt der Grund darin, weil für den aus dem Ausland bezogenen Rohstoff, Ton, immer noch ein hoher Ankaufspreis bezahlt werden muss, der ein Mehrfaches des dortigen Inlandpreises beträgt.

Schon daraus ergibt sich ein grosser Nachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Diese offeriert ihre Ware heute zu ungefähr der Hälfte des Preises der schweizerischen Artikel.

441 dem sind noch von den grossen Importen während der ersten Hälfte des Jahres erhebliche Lager vorhanden. Auch wenn die Einfuhrmengen sich zukünftig nicht erhöhen würden, so genügten sie vollkommen, um den gesamten gegenwärtigen Bedarf zu decken. Da die ausländische Ware um mindestens die Hälfte billiger ist als das entsprechende Schweizerfabrikat (Schloss mit hebender Falle und mit Gussdrücker Fr. 1. 50 inkl. Fracht und Zoll gegen Fr. 3. 40; Schloss mit schiessender Falle und mit Horndrücker Fr. 4 inkl. Fracht und Zoll gegen Fr. 8), so würde diesem auf solche Weise der einheimische Markt gänzlich entzogen.

Die Preise für Fahrradglocken sind seit dem Höchststand um die Hälfte reduziert worden; trotzdem wird das Schweizerfabrikat durch die billigere ausländische Konkurrenzware immer mehr verdrängt. Während z. B. eine schweizerische 60 mm-Glocke seit 1. Oktober dieses Jahres im Engroshandel 48 Ep. kostet, beträgt der Engros-Preis des fremden Fabrikates kaum 20 Ep.

Die Messerschmiedwarenbranche hat schon vor mehr als einem Jahre das Begehren um Schutz gegen die Valutaeinfuhr gestellt. Bereits anfangs 1921 hat eine grössere Firma sich genötigt gesehen, einen Teil der Arbeiter zu entlassen und für die übrigen die Arbeitszeit auf die Hälfte und später noch weiter herabzusetzen. Auch bei dieser reduzierten Arbeitszeit musste noch vorwiegend auf Lager gearbeitet werden. Ähnlich lagen die Verhältnisse bei den übrigen Firmen. Trotzdem die Preise eine ganz beträchtliche Ermässigung erfuhren, ging der Absatz ständig zurück, denn die ausländische Konkurrenzware wurde immer noch zu zirka der Hälfte des Schweizerpreises angeboten. Während z. B. der Engrospreis für l Dutzend schweizerische Taschenmesser Fr. 105. 65 beträgt, kostet die entsprechende ausländische Importware nur ca. Fr. 42. Unter solchen Verhältnissen ist es erklärlich, wenn der Schweizerware der einheimische Markt immer mehr entzogen wurde.

Die Preise (Engrospreise) für schweizerische Messerschmiedwaren haben sich folgendermassen entwickelt: ,, .

Per Dutzend

Taschenmesser Taschenmesser Damenscheren Tafelmesser A Tafelmesser B Buadesblatt.

19 3 n A 1913/14

FrUhjahr 1929

A . . 49. 80 150. 90 B . . 16. 60 55. 80 . . . 18.40 51.50 . . . 28.50 73.-- ...

11. 80 25. 80 73. Jahrg. Bd. V.

Oktober nach Erlass der Einfuhrbeschränkg..

192,

105. 65 29. 40 36.05 58.40 20. 65

90. 55 25. 20 30.90 51.50 18. 05 32

442

Die Einfuhrstatistik zeigt folgendes Bild: Monatsdurchschnitt Pos

-

810

1913

1920

100

178

Juli

TM'

124

1921

71

Sep,

Au

1921

74

Okt

19Z1

1921

108

160 '

h. Stand- und -Wanduhren, W e c k e r , Mess- und Zeichnungsinstrumente, Rechenmaschinen Orgeln (Zolltarifnummern 928/29, 937, 942 a und 6, ex 947: Graphit-Zeigerthermometer und -Pyrometer, ex 948a: Manometer, Hydrometer und Vacuummeter, 948 b, 958).

Mit der Herstellung von S t and- und W a n d u h r e n , W e c k e r n , befassen sich in der Schweiz zwei grössere Unternehmen. Beiden wurden in den letzten Monaten durch die ausländische Konkurrenz sowohl der Inlandsmarkt als auch der Auslandsmarkt immer mehr entzogen. Bei einem dieser Unternehmen gestaltete sich die Lage infolge dieser Absatzstockung bereits so kritisch, dass mit der gänzlichen Aufgabe des Betriebes gerechnet werden musste. (Ende Oktober umfasstè das Personal dort nur noch 30 Personen, die seit geraumer Zeit bloss 26 Stunden in der Woche arbeiteten; im Sommer 1920 waren noch 160 Arbeiter vollbeschäftigt gewesen.) Auch von Seiten der bernischen Regierung wurde das Schutzgesuch nachhaltig unterstützt. Die beteiligten Firmen glauben, nach erfolgtem Einfuhrschutz nicht nur in der Lage zu sein, ihr jetziges Personal zu beschäftigen, sondern nach und nach wieder weitere Arbeiter einzustellen.

Was die Preise anbelangt, so ist auf den Schweizerartikeln eine ansehnliche Ermässigung eingetreten. Eine Wanduhr kostete im Oktober 1921 Fr. 53 gegen Fr. 67 zur Zeit des Höchststandes; eine Standuhr Fr. 260 gegen Fr. 370. Trotz dieser Reduktion ist die entsprechende Importware noch ganz erheblich billiger.

Die Einfuhrstatistik zeigt folgendes Bild: Monatsdurchschnitt Pos

1913

928 929

201 44

-

1920

312 67

'^

243 38,6

Ju||

1921

116 10

Aug

1921

48 6

Sept

Okt

1921 1921

129 53

113 26

Der Schutz der Fabrikation von Mess- und Z e i c h n u n g s i n s t r u m e n t e n wurde inbesondere angesichts der ernstlich bedrohten Lage der alt eingebürgerten schweizerischen Industrie für Feinmesswerkzeuge notwendig. Mitte November musste ein Unternehmen

443

dieser Branche, welches schon seit über 100 Jahren bestanden hatte, seinen Betrieb einstellen. Die Einfuhrbeschränkungen dürften bewirken, dass die in dieser Industrie in den letzten Jahren beschäftigten 200--250 Arbeiter mit der Zeit wieder Beschäftigung finden können.

Die Preise der schweizerischen Fabriken haben sich folgendermassen entwickelt: Geodätische und topographische Instrumente per Stück: Höchststand Heutiger Instrumente Detailpreis Nr.

1913/14 August 1920 Preis 570 Nivellier 117 850 660 855 990 Kippregel 39 500 270 Nivellier 102 165 330 1805 Theodolit 182 1050 2090 1045 Theodolit 147 600 1210 Reisszeuge.

Reisszeug Nr.

Detail-Verkaufspreis 1913/14

Höchststand Februar 1920

Heutiger Preis

B 9

13. 50

28. --

25.20

Einfuhr: Monatsdurchschnitt Position

1913

1920

Juli

. Sem

1

TM 1921

Aug

1921

Sep,

Okt.

1921 1921

937 Geodätische, mathematische Instrumente (Feinmesswerkzeuge) . . . . 3 4.3 3,1 l 2 2 l a u s Deutschland 2 , 4 1 2 2 1 2,9 2, 4 2 l 2 2 942 a. Eeisszeuge 2 a u s Deutschland 2 2 1 2 2 942b. Andere Zeicheninstrumente wie Massstäbe, Eeissschienen 7 4,9 7 4 3 8 3 a u s Deutschland 6 , 4 3 3 8 3 Die Herstellung von physikalischen I n s t r u m e n t e n aller Art beschäftigt in der Schweiz eine leistungsfähige Industrie. Die Schutzmassnahmen wurden auf solche Fabrikate beschränkt, in welchen die schweizerische Produktion hinsichtlich Menge und Qualität den Durchschnittsansprüchen des Inlandmarktes zu genügen vermag. Es sind dies : Graphit-Zeigerthermometer und -Pyrometer, Manometer, Hydrometer und Vacuummeter.

Der Beschäftigungsgrad hat infolge der starken Einfuhren, besondere des Jahres 1920, sowie der Krise in der Maschinenindustrie

444

stark abgenommen. Als Beispiel seien die Verhältnisse einer Firma aufgeführt, welche auf eine Monatsproduktion von ca. 1500 Manometern eingerichtet ist. Im ersten Halbjahr 1921 konnten pro Monat nur noch 300 fabriziert und noch weniger abgesetzt werden. Von 40 Arbeitern musste im Laufe des letzten und dieses Jahres die Hälfte entlassen werden. Die verbleibenden 20 arbeiten noch kaum 4 Tage in der Woche, und das betreffende Unternehmen rechnete vor Erlass der Einfuhrbeschränkungen mit der Entlassung von weitern Arbeitskräften.

Die Einfuhrzahlen der hier in Betracht kommenden Positionen können für die Beurteilung der Lage dieser Spezialindustrie nicht ausschlaggebend sein, da es sich hier um Sammelpositionen handelt.

Die Preise von Manometern schweizerischer Produktion haben sich folgendermassen entwickelt: Zeit

80 mm

100 mm0

130 mm0

150 mme

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Vor dem Krieg . . . . 16. -- 18. -- 20. -- 23. -- 1919 18.-- 20.-- 27.-- 35.-- Juni 1921 14.-- 15.-- 18.-- 20.-- Oktober 1921 12.-- 18.-- 16.-- 18.-- Ausländisches Fabrikat (Oktober 1921) . . . 5.30 5.65 . 6.15 6.80 In der schweizerischen Industrie für Rechenmaschinen, die vor dem Krieg über 200 Arbeiter beschäftigte, wirkte die Krise derart, dass ein in Frage kommendes Unternehmen, dessen Fabrikate guten Ruf gemessen, anfangs September seine Werkstätten ganz schliessen musste.

Trotz der Erhöhung blieb der Zoll angesichts des grossen Wertes der Produkte und der starken durch die Valutaverhältnisse bedingten Preisunterschiede zwischen ausländischem und inländischem Fabrikat ohne Wirkung auf die Einfuhr.

Die Preise für Rechenmaschinen schweizerischer Produktion haben sich folgendermassen entwickelt: Modell

.

Preis 1913/14 Höchstpreiseis im 3 Preisl /.' Sommar IM bis Verkriegspreis Frühjahrr1921 m

Preis «n» Ingrat Itti M

Fr.

Fr.

Fr.

1. 8 X 8 = 16-stellig, Tastenmaschine 1700 2600 2340 2. id. id. elektrisch 2362 4000 3600 3. 10x10 = 20-stellig, Tastenmaschine 2100 3300 2970 4. id. id. elektrisch 2772 4700 4230 5. 7X7 = 12stellig 1050 1500 1350 6. 9x9 = 16 stellig 1370 1870 1688 Zu den heutigen Preisen ist zu bemerken, dass die Arbeitslöhne bei einer Rechenmaschine weitaus den grössten Teil ausmachen.

445.

Die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten'wird|durch die generellen Einfuhrbewilligungen über die schweizerisch-französische und schweizerisch-italienische Grenze frei zugelassen.

Wir besitzen in der Schweiz einige schon lange bestehende Orgelb a u f i r m e n , die Instrumente von bewährter Qualität herstellen. In normalen Zeiten waren sie nicht nur die regelmässigen Lieferanten unserer kirchlichen Organisationen, sondern es fand auch ein erheblicher Export statt, der fast regelmässig die Importmengen überstieg.

So betrug beispielsweise im Jahre 1909 die Einfuhr 41 q, die Ausfuhr dagegen 111 q. Seit Kriegsbeginn hat sich die Situation indessen vollständig geändert. Der Export blieb bald fast völlig aus. Auch der Iniport sank zunächst, um dann aber seit 1919 sprunghaft anzusteigen. Hatte 1918 überhaupt keine Einfuhr stattgefunden, so stieg sie im folgenden Jahre auf 16 q und 1920 auf 898 q (hauptsächlich aus Deutschland) an. Dieser letztern, ungefähr das Achtfache des normalen Quantums darstellenden Einfuhrmenge stand im Jahre 1920 irgendein Export überhaupt nicht gegenüber, ein Miss Verhältnis, das unsere Orgelbauer auf das empfindlichste treffen musste. Das Volkswirtschaftsdeparternent gelangte vorerst an die kirchlichen Zentralorganisationen und ersuchte sie, die einheimische Produktion zu berücksichtigen. Aber die Importmengen blieben andauernd bedeutende.

Wie erheblich die Preisunterschiede infolge der Valutaverhältnisse zwischen den deutschen und einheimischen Orgelwerken sind, möge nachstehendes Beispiel zeigen : Eine in der Schweiz hergestellte Orgel von 20 Eegistern mit einem Gewicht von 10,000 kg kostet ungefähr 20,000 Franken. Deutschland vermag dieses Werk, in unsere Währung umgerechnet und inklusive Zoll, für ca. Fr. 18,200, demnach für Fr. 6800 weniger, zu liefern. Es ist unserer einheimischen Orgelindustrie unmöglich, diese Differenz auszugleichen.

i. Elektrische Glühlampen (Zolltarifnummern 1148, 1149).

Es bestehen in der Schweiz 6 Glühlampenfabriken. Die Absatzkrise setzte zu Ende des Jahres 1920 ein. Bis im Sommer 1921 mussten 230 Arbeiter, diesen Herbst weitere 300 entlassen werden. Gegenwärtig sind noch etwa 650 Arbeiter, und zwar nur teilweise, beschäftigt. Die Arbeitseinschränkung variiert je nach Betrieb von 10--60 %.

Der Preis des in der Schweiz am meisten
gebräuchlichen Glühkmpentyps hat sich folgendermassen entwickelt: Preis per StUck Fr.

1913/14 --.80 1918 bis Februar 1921 . . . .

1. 68 1. März bis Ende Mai 1921 . .

1. 58 Ab 1. Juli 1921 1. 35

446

Die Einfuhr unter Position 1148 (Glühlampen ohne Fassung) ist ganz unbedeutend. Sie betrug weniger als l q pro Jahr. Diese Position musste aber unter Beschränkung gestellt werden, um eine Umgehung der Schutzmassnahme für die Position 1149 (Glühlampen mit Fassung) zu vermeiden.

Die E i n f u h r unter dieser letztern Position zeigt folgendes Bild: Monatsdurchschnitt 1913

1920

jTM,

Ju|.

1921

A|jg

1921

^ 1921

QM

1921

84,4 99,i 104 50 40 38 45 aus Deutschland . -- -- 34 15 23 24 24 aus Österreich . . -- -- 50 17 10 8 13 aus Holland . . . -- ' -- 12 12 5 3 8 fc. B l a u f e l c h e n aus dem Bodensee (Zolltarifnummerex87a).

Die mit Bundesratsbeschluss vom 16. September 1921 dekretierte Einfuhrbeschränkung für Blaufelchen aus dem Bodensee wurde in ihrer Wirksamkeit bis zum 15. November dieses Jahres begrenzt. Die Berufsfischer am Bodensee, unterstützt von der Eegierung des Kantons Thurgau und dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen, verwendeten sich nun in der Folgezeit dafür, es möchte diese Einfuhrbeschränkung bis zum 20. Dezember dieses Jahres ausgedehnt werden. Das Gesuch wurde damit begründet, dass die Laichzeit der Blaufelchen bis ca. zum 15. Dezember daure. Die Fänge seien gerade in dieser Zeit in der Regel sehr ergiebig, so dass bei der Aufhebung der Einfuhrbeschränkung mit einer neuen Überschwemmung des schweizerischen Marktes mit fremden Fischen gerechnet werden müsse.

Wir glaubten dem Gesuche der Bodenseefischer um so eher entsprechen zu können, als der Blaufelchenpreis seit Erlass der Einfuhrbeschränkung nicht nur nicht gestiegen, sondern noch mehr zurückgegangen ist und heute sogar unter dem Vorkriegspreis steht. In Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 16. November wird nunmehr bestimmt, dass die Einfuhrbeschränkung für Blaufelchen bis zum 20. Dezember 1921 in Kraft bleibt.

III.

Bundesratsbeschluss vom 5. Dezember 1921 betreffend Einfuhrbeschränkungen (siehe Beilage 2).

a. B a u m w o l l w a t t e und chirurgische V e r b a n d m i t t e l (Zolltarifnummern 345, 346, 1161 a und &).

Die Herstellung von gebleichter und chemisch reiner Baumwollwatte bildet einen Teil der Produktion der schweizerischen

447

Verbandstoffindustrie, in welcher hente noch ungefähr 45 Arbeiter Beschäftigung finden. Das bedeutendste der hier in Betracht kommenden Unternehmen beschäftigte vor dem Kriege 65 Arbeiter, während der Hochkonjunktur des Krieges über 100, heute nur noch 34 Arbeiter bei stark reduzierter Arbeitszeit.

Der Verkaufspreis für Verbandstoffe wurde Ende des Jahres 1920 um 10 °/o, während des Jahres 1921 um durchschnittlich weitere 30 % herabgesetzt.

E i n f u h r in q: Position

1913Monatsdurchschnitt 192

° X.

Juli 1921

August September 1921 1921

Oktober 1921

31 9 42 17 20 30,2 1,5 17 9 12 1161 a 20 20 16 9 1161b 7 9 20 17 11 13 18 Mit der Herstellung von P o l s t e r w a t t e (Pos. 346) befassen sich sechs Unternehmungen, welche heute nach beträchtlichen Entlassungen noch für etwa 50 Arbeiter Beschäftigung haben.

Regelmässige Aufträge haben schon seit vergangenem Frühjahr ausgesetzt, so dass die einzelnen Betriebe immer wieder von Zeit zu Zeit stilliegen mussten. Die Krise in der Möbel- und Bekleidungsindustrie, welche als wichtigste Abnehmer in Betracht kommen, hat nicht wenig zur Herbeiführung dieser Verhältnisse beigetragen. Zwei Betriebe der Polsterwattenindustrie stehen schon seit Monaten ganz still.

345

Verkaufspreise des schweizerischen Verbandes

der ausländischen Konkurrenz inklusive Schweizerzoll

in Pranken umgerechnet

1918: Fr. 4. 20 bis 4. 50 per kg Anfang 1921: ,, 3.50 per kg Herbst 1921: ,, 3.30 ,, ,, womit die Fabrikanten beim Selbstkostenpreis angelangt sind.

E i n f u h r in q: Position Position

1913

MonatsdurchschnitJuli|.

^»^ 1920 1921

Fr. 1.80 ,, 1.20

Augustst Ig21

Septemberer lg21

Oktoberep ]921

54 19,7 57 8 34 23 9 b. S c h l a u c h c o p s ( A b f a l l b a u m w o l l g a r n ) und Scheuert ü c h e r aus B a u m w o l l e am S t ü c k o d e r abgepasst (ex Zolltarifnummern 347, 360, 378, 379).

346

448

Die Schlauchcopsspinnerei und Scheuertücherweberei bildet einen kleineren, doch nicht unbedeutenden Zweig unserer Baumwollindustrie, der von den derzeitigen wirtschaftlichen Verhält niesen stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Normalerweise findet sowohl in der fraglichen groben Garnsorte als auch in ihrem Webprodukt, den Scheuertüchern, ein beträchtlicher Export statt. Derselbe ist nun ins Stocken geraten, während anderseits das Ausland den einheimischen Markt mit seinen Erzeugnissen zu versehen beginnt und im Begriffe steht, unsern Betrieben auch noch den heute für sie doppelt wichtigen Absatz, im eigenen Lande zu nehmen. Sowohl die Spinnereien wie auch die Webereien besitzen Bestände an Lagerware, die mit den derzeitigen Absatzverhältnissen nicht im Einklang stehen. Di& Zahl der Arbeiter (es kommen sechs grössere und eine Anzahl Kleinbetriebe in Betracht) ist gegenüber der Kriegszeit auf ungefähr ein Drittel zurückgegangen. Eine Spinnerei ist gänzlich eingestellt. Die Importware wird in der Regel um 30 % billiger angeboten als die einheimische.

Die P r e i s e für das Schweizerfabrikat stellen sich wie folgt: Schlauchcopsgarne weiss, pro kg Fr.

Vor dem Krieg .

--.80 Höchster Ansatz während des Krieges .

5.-- Oktober 1921 . . 1. 70 bis 1. 80

Schlauchcopsgarne grau, pro kg Fr.

Abgepasste und gesäumte Scheuertucher, pro Stück Fr.

--.70

-- . 40 bis -- . 50

4.20 1. 40

1.20 --.45 bis --. 60

c. B a u m w öl Tb a n d e r und P o s a m e n t i e r w a r e n a u s B a u m w o l l e (Zolltarifnummern 381, 383).

Mit der Herstellung der verschiedenen Arten von Baumwollbändern und Litzen sind zirka 30 Betriebe mit normal gegen 3000 Arbeitern beschäftigt. Diese Betriebe arbeiten für den ziemlich bedeutenden Bedarf im Inland, haben daneben aber von jeher auch am Export teilgenommen. Gerade in den beiden letzten Jahren (1919 und 1920) war die Ausfuhr in der hauptsächlich in Betracht kommenden Position 381 sehr beträchtlich,, doch machte sich schon damals gleichzeitig auch ein Austeigen, des Importes bemerkbar. Letztere Bewegung hat im Verlaufe dieses Jahres unvermindert angehalten, während der Export auf ein Drittel von 1920 zurückging. Von der allgemeinen Stagnatiou

449

unseres Exportes ist die Ausfuhr unter Position 383 bis jetzt nicht in diesem Masse betroffen worden, dagegen hat sieh hier die Einfuhr besonders stark entwickelt und betrug schon 1920 mehr als das Dreifache der Importmengen des letzten Kriegsjahres (1918). Folgende Zahlen mögen die gegenwärtige Lage unserer Baumwollbandindustrie veranschaulichen : Import

q

Position 381 .

169 ,, 383 . 2 3 8

1919 Export

1920 Import Export

q

q

q

689 9

496 482

790 40

I.III. Quartal 1921 Import Export

1

1

330 261

220 36

Die Einfuhr erfolgt weitaus überwiegend aus dem [valutaschwachen Ausland. Entsprechend gestalten sich auch die Importpreise. Die Auslandware ist im Grosshandel bis 40 °/o billiger als die in der Schweiz hergestellten Artikel. Wir geben folgende Beispiele hinsichtlich des Preisabbaues für. das einheimische Erzeugnis : Preise per 100 Meter.

März 1914 Juli 1919 Okt. 1919

Fr.

Isolierband 25mm .

3.20

Fr.

Mai 1920

Fr.

13.50.11.--

Feb. 1921 Nov. 1921

Fr.

Fr.

Fr.

11.85

6.25

5.30

Preise per Gross (144 Stück)

Schuhriemen Länge 100 cm

Jan. 1914

Feb. 1919

Okt. 1919

Jan. 1921

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Seit Aug. 192t

Fr.

2.18

8.10

6.05

4.35

3.65

d. S e i l e r w a r e n u n d S c h l ä u c h e a u s F l a c h s , H a n f etc. (Zolltarifnummern 423, 425, 428).

Die schweizerische Hanf- und Juteindustrie umfasst 110 zum Teil handwerksmässig betriebene Unternehmungen, welche zusammen beschäftigten : vor dem Krieg 1000--1100 Arbeiter 1919 bis Sommer 1920 . .

1450 ., Ende 1920 1200 ' Oktober 1921 900

450

Unter den Valutaimporten litt besonders die Fabrikation von Seilerwaren und Bindfaden, weshalb die Kommission für Einfuhrbeschränkungen den Schutz dieser Artikel für am dringendsten hielt.

Engros-Verkaufspreis per kg der schweizerischen Bindfadenindustrie für 4fache Kordeln : Preis vor dem Krieg:

Höchster Preis während des Krieges :

Heutiger Preis:

Fr. 2. 01

Fr. 7. 75

Fr. 2. 74

Selbst der heutige Preis kann von der ausländischen Konkurrenz um 40--50 °/o unterboten werden.

E i n f u h r i n q: Monatsdurchschnitt Position

Sem.

I.

192,

Juli

Aug.

Sept.

Okt

1913 1913

1920 1920

433 41 Stricke und Taue 425131 Andere Seilerarbeiten

48

61

31

14

14

29

261

255

109

76

67

54

1g21

lg21

1921

192,

Die acht in der Schweiz betriebenen H a n f s c h l a u c h · w c b e r e i e n beschäftigten vor dem Krieg und bis vor einigen Monaten zusammen etwa 170 Arbeiter. Gegenwärtig mögen es noch 120 sein. Betriebsvergrösserungen haben während des Krieges nicht stattgefunden. Als Käufer kommen in erster Linie öffentliche Korporationen in Betracht, welchen der Entschluss nicht allzu schwer fallen sollte, ihren Bedarf im Inland zu decken.

Der Preis für einen Meter Feuerwehrschlauch ist von Fr. 9 auf Fr. 5. 20 abgebaut worden. Die Produktionsmöglichkeit der Unternehmungen ist achtmal grösser als die gegenwärtige Nachfrage innerhalb der Schweiz. Die Hanfschlauchwebereien hoffen trotzdem, dass ein gewisser und vorübergehender Einfuhrschutz ihnen etwelche Belebung bringe, indem wenigstens auf dem Inlandmarkt ein Absatz ermöglicht wird.

E i n f u h r in q (Position 428, Hanfschläuche): 1913

Monatsdurchschnitt 1920 '^2,

14,8

2,3

3,5

Ju|, 1921

10

Augus, September

oktober

1921

1921

1921

9

11

15

451

e. F i l z s t o f f e , r o h e F i l z w a r e n , Pferde- u n d B ü f f o l h a a r e (Zolltarifnummern 489, 492, 497, ex 501).

Die für F i l z s t o f f e und r o h e F i l z w a r e n angeordnete Einfuhrbeschränkung betrifft die Positionen 489, 492 und ex 501.

Es kommen also nicht alle sich auf Filz beziehende Zolltarifnummern in Frage; vielmehr wurde unter ihnen eine Auswahl getroffen, durch die unsere Filzbranche wenigstens die Möglichkeit des Weiterarbeitens erhält.

Unsere Filzindustrie umfasst zwar nur eine beschränkte Anzahl von Betrieben. Ihre Erzeugnisse -- hauptsächlich Filz für die Schuhfabrikation (Oberfilz, Futterfilz und Sohlenfilz), Polierfilz für technische Zwecke und Sattelfilz -- sind jedoch als Halbfabrikate und Hilfsstoffe für unsere Schuh-, Metall- und Uhrenindustrie von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In der Hauptsache arbeiten die in Betracht fallenden Betriebe für den einheimischen Bedarf. Der Import war von jeher grösser als der Export. Betrug die Einfuhr unter Position 489 im Jahre 1919 nur 102 q, so stieg sie 1920 auf fast das Fünffache, nämlich auf 478 q an. Für Position 492 sind die entsprechenden Mengen 33 q und 114 q. Über die P r e i s e für schweizerische Erzeugnisse orientieren nachstehende Beispiele : Artikel

1913/1914

Oberfilz, grau Sohlenfilz. .

Fr.

5. --/6. -- 9.50

Preise pro Meter Dezember 1919 (höchster Preisstand)

Fr.

16.50 30.50

FrUhjahr 1921

Oktober 1921

Fr.

12.50 23.50

Fr.

9.70 19.50

Preise pro kg Frühling 1920 (höchster Preisstand)

Polierfilz in Platten. .

11.

34.--

14.30

Die s c h w e i z e r i s c h e n P f e r d e h a a r s p i n n e r e i e n litten schon unter den Verhältnissen während des Krieges. Die kritische Lage im Hotelgewerbe, das bisher zu den Hauptabnehmern gehörte, brachte einen empfindlichen Rückgang von Aufträgen.

Anderseits gestaltete sich die Beschaffung des grösstenteils aus Argentien stammenden Rohstoffes immer schwieriger. Als nach Kriegsende die Lage sich wieder einigermassen gebessert hatte, erwuchs eine neue Gefahr durch die immer grössern Umfang annehmenden Importe billiger ausländischer Valutawaren.

452

Die sechs schweizerischen Pferdehaarspinnereien zählen heute noch 250 Arbeiter und Angestellte gegenüber zirka 400 im Jahre 1919 und vor dem Kriege. Überdies musste bei einigen Firmen die Arbeitszeit erheblich reduziert werden.

Die Preisgestaltung richtete sich ganz nach der Entwicklung des Rohstoffpreises. Durchschnittlich mögen die Preise zirka 20 °/o zurückgegangen sein. Die ausländische Importware ist dagegen immer noch mindestens 25 % billiger.

Die E i n f u h r Statistik zeigt folgendes Bild: Monatsdurchschnitt Ju|.

A(jgus, September oktflber ros-

1913

1920

'jg*,

1921

1921

1921

1921

65 . 140 162 70 81 89 145 f. W i r k - und S t r i c k w a r e n , wollene Kleidungss t ü c k e (Zolltarifnummern 537--545, 548, 551).

Die Valutaverhältnisse haben mit der Zeit auch unsere vielgestaltige Bekleidungsbranche in Mitleidenschaft gezogen. Schutzgesuche aus der Textilbranche liegen schon seit bald zwei Jahren vor. Eine besondere Verschärfung der Situation brachten die letzten Kursentwicklungen. Infolge dieser Verhältnisse ist es möglich, aus einzelnen Staaten Textilien zu Preisen in die Schweiz einzuführen, die unter der Hälfte der schweizerischen Gestehungskosten liegen. Die Folge davon ist eine stark gesteigerte Einfuhr und eine Zunahme der Beschäftigungslosigkeit der schweizerischen Industrie, die geeignet ist, auf die Dauer die Existenzfähigkeit des betreffenden Produktionszweiges überhaupt in Frage zu stellen.

Eine Zurückhaltung im Erlass von Einfuhrbeschränkungen drängte sich bei dieser Branche lange deshalb auf, weil es sich um Artikel des notwendigen allgemeinen Konsums handelt. Angesichts der neuesten Entwicklung der Situation aber muss doch das Moment in den Vordergrund treten, dass es sich um einen Schutz der nationalen Produktion und um eine Milderung der Arbeitslosigkeit handelt und dass in diesem Falle auch nicht vor Produktionszweigen haltgemacht werden kann, die Artikel des täglichen Gebrauchs herstellen. Dies vor allem dann, wenn es sich um leistungsfähige schweizerische Industriezweige handelt.

Es handelt sich vorläufig nur um Einschränkungen für wollene Kleidungsstücke und Produkte der Wirkerei.

Die W i r k e r e i b r a n c h e gibt in zirka 70 Firmen 810 Angestellten, 5850 Arbeitern und Arbeiterinnen und 2150 Heimarbeitern und -arbeiterinnen Beschäftigung. Ein erstes Mal wurde die Branche in ihrer normalen Betätigung stark gestört, als die 497

453

Spekulation kurz nach Abschluss des Waffenstillstandes grosse Mengen an überflüssig gewordenen Heeresyorräten, unter denen sich namentlich Socken und Unterkleider befanden, zu Schleuderpreisen auf den Markt warf. In der Folge begann dann auch der eigentliche Valutaimport sich der Wirkwaren zu bemächtigen.

Dazu kommt, dass infolge von Einfuhrverboten des Auslandes deiExport in einem Masse zurückgegangen ist, der für manche Betriebe eine schwere Gefährdung der Produktion zu bringen droht.

Unter solchen Umständen erschien es doppelt wünschenswert, unserer Wirkerei wenigstens den Absatz im Inland zu erhalten.

Zur Illustration der Ein- und Ausfuhrverhältnisse bringen wir folgende Zahlenbeispiele: Der hauptsächlichste Export fand in den letzten Jahren unter Position 539 (baumwollene Wirkund Strickwaren, andere als Handschuhe und Strümpfe) statt.

Er hatte 1918 5843 q, 1919 6175 q betragen. Schon 1920 ging er merklich, auf 4092 q, zurück, und in den verflossenen drei Quartalen des laufenden Jahres belief er sich nur noch auf 1840 q.

Dieser auffallend starke Rückgang der Exportmöglichkeiten ist bei allen in Betracht kommenden Zolltarifnummern zu konstatieren.

So konnten unter Position 544 (wollene Strümpfe) in den ersten neun Monaten des Jahres 1921 nur noch 3 q ausgeführt werden, gegenüber 45 q in der gleichen Zeitspanne des Vorjahres. Genau die entgegengesetzte Richtung zeigt der Import. Unter der nämlichen Position gingen 1919 222 q, 1920 dagegen 1338 q (mehr als das Doppelte des Friedensdurchschnittes) ein. Position 541 (seidene Strümpfe) verzeigt allein in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres mit 183 q einen fast das Fünffache der Jahresmenge 1913 betragenden Import, während der Export dieses Artikels im laufenden Jahre gegenüber 1920 bis jetzt um gut einen Drittel zurücksteht. Baumwollene Strümpfe sind von Januar bis Oktober 1921 nicht weniger als 1608 q eingeführt worden, während der ganze Jahresimport 1913 sich auf nur 1204 q und noch im Jahre 1919 auf nur 869 q belief. An jenen 1608 q ist Deutschland mit 1457 q beteiligt. Ähnlich ist das Verhältnis auch bei den andern Zolltarifnummern.

Im weitern ist bezüglich des Importes noch in Betracht zu ziehen, dass gerade Strümpfe, Unterkleider und Handschuhe sich in besonderem Masse dazu eignen, im Reiseverkehr als persönliche Effekten
mitgenommen zu werden. Der auf solche Weise bewerkstelligte, sehr hoch zu · veranschlagende Import lässt sich statistisch nicht erfassen. Die oben aufgeführten Mengen stehen auf alle Fälle erheblich unter der wirklichen Einfuhr.

454

Über den Stand des P r e i s a b b a u e s im Inland orientiert nachstehende Tabelle : Preise per Dutzend

,9,3 "Ar »«g« Baumwollene Damenjacken

11. --

Halbwollene Damenjacken.

16.75

Reinwollene Dameujacken.

22.75

Herrenhosen Hemden. . . . . . .

Strümpfe Socken Handschuhe für Damen .

Handschuhe für Herren .

13.26/48.-- 3 3 . --/72. -- 14.20/76.-- 9.60/37.-- -- --

Krieges 39.25 (April 1918) 54.50 (Dez. 1917) 72.75 (Dez. 1917) 87.-- /185.-- 96.--/330.-- 40.--/282.-- 26.-- /162.-- 43. -- 53.50

'"*' 21.25

35. -- 41.25 47.--/ 90.-- 54.--/170.-- 24,--/192.-- 16.--/ 90.-- 20.50 25. --

Es sei beigefügt, dass für Importe über die schweizerischfranzösische und schweizerisch-italienische Grenze eine allgemeine Einfuhrbewilligung erteilt wurde.

Der Schutz erstreckt sich im weitern auf die Zolltarifnummern 548 (wollene Kleidungsstücke für M ä n n e r und Knaben) und 551 (wollene Kleidungsstücke für F r a u e n und M ä d c h e n ) . Es hält schwer, für diese die Konfektionsbranche im engeren Sinne darstellende Gruppe einigerinassen zuverlässige Angaben über die Zahl der in ihr Beschäftigung findenden Personen machen zu können. Durch die Valutaimporte benachteiligt sind nicht nur die Betriebe, welche Herren- und Damenkleider fabrikmässig herstellen, sondern auch dasMassschneidergewerbe, namentlich insoweit es in Grenzgegenden etabliert ist, ferner die Konfektions-Ladengeschäfte unserer Grenzorte. Dazu kommen noch alle diejenigen Branchen, welche den Kleiderfabriken und Schneidern die verschiedenen Zutaten liefern.

Wohl in wenigen Produktionszweigen ist ferner die Heimarbeit so verbreitet wie in der Bekleidungsbranche. Dass die in der Heimindustrie Beschäftigten im allgemeinen besonders schutzbedürftig sind, ist bekannt.

In welcher Weise der Import von wollener Konfektion sich in den letzten Jahren entwickelt hat, zeigt nachstehende Tabelle : Pos. 548

1918 1919 1920

q

541 1051 3534

Pos. 551

q

677 595 1531,

455 Dazu kommt hier wie bei den Wirkwaren noch der sehr ausgedehnte Import im Personenverkehr.

Der Export, der allerdings in wollenen Kleidungsstücken nie die Dimensionen wie etwa bei Wirkwaren erreichte, ist stark zurückgegangen. Bei Pos. 548 betrug er -1919 546 q, 1920 noch 68 q, und in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres gar nur mehr 8 q. Die entsprechenden Mengen für Pos. 551 sind 99 q, 48 q, 18 q. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Inlandsbedarf ebenfalls reduziert ist. Einmal fallen seit der Demobilisation die erhöhten Aufträge für Militärzwecke weg, und sodann wird hinsichtlich Neuanschaffungen manchenorts starke Zurückhaltung geübt. Diese Faktoren -- Ausbleiben der Exportmöglichkeiten einerseits und verminderter Konsum des einheimischen Marktes anderseits -- tragen sehr dazu bei, dass der Valutaimport an Kleidungsstücken unsere einheimische Produktion in eine äusserst prekäre Lage gebracht hat.

Es ist selbstverständlich, dass wir vor allem in der hier in Frage stehenden Branche den Preisabbau verfolgen. Über die bisherige Entwicklung des Preisrückganges orientiert nachstehende Tabelle : Herren- und Knabenkonfetkon Vorkriegspreis

Herrenanzug der "Firma A . . 25.--/28.-- Herrenanzug der Firma B . . 25.--/47.50 Herrenanzug der Firma C . . 28.--/55.-- Überzieher der Firma A . .

28. -- ,, D . .

55.--

Höchster Preis während des Krieges

Fr.

Heutiger Preis

110.--/120.--

Fr.

60.--/ 75.-

95.-- /160.--

60.-- /WO.--

100.--/180.--

60.-- /112.--

110.-- 151.--

65.-- 92.50

Damen- und Kinderkonfektion.

1913

Fr.

Mäntel . . .

Jupons.

Blusen .

Kinderkleider

*) 8. 50/13.

4. 20/15.

3. --/ 7.

Höchster Preis während des Krieges

Heutiger Preis

Fr.

48. --/l 60. --

Fr.

17. 50/100. - -

22. --/ 40.-- 10. --/ 36. -- 5. 50/ 16.--

12. --/ 22. -- 5. 20/ 18. -- 3. 50/ 9. --

*) In der gleichen Ausführung damals nicht hergestellt.

456 Auch hier ist vorläufig die Durchführung der Einfuhrbeschränkung an der schweizerisch-französischen und schweizerisch-italienischen Grenze nicht vorgesehen.

g. I s o l i e r r ö h r e n und K a b e l (Zolltarifnummern 635 a, 824--828).

Die Einfuhren dieser Artikel aus valutaschwachen Ländern haben in einzelnen Positionen das 60fache der Vorkriegseinfuhr erreicht. Die Herstellung von Isolierröhren, welche vor dem Krieg in zwei Grossunternehmungen und in einer kleinern Werkstätte zusammen 87 Arbeiter beschäftigte, ist seit einem halben Jahr sozusagen ganz eingestellt.

Mit der Herstellung von isolierten Leitungen war folgende Zahl von Arbeitern beschäftigt: vor dem Krieg .

639 Arbeiter 1918 . . . .

896 ,, 1920 . . . . 1001 ,, November 1921.

650 ,, In den meisten Betrieben wird mit stark reduzierter Arbeitszeit gearbeitet.

Preise für isolierte Drähte und Kabel schweizerischer Fabrikation per 100 m.

Äusserer Durchmesser in mm

Gewicht per 100 m in kg

1Q1.

1314

Herbst 1921

1Q1T la

"

einfach isoliert: Fr.

Fr.

Fr.

1.

3,2 1,7 7.-- 21.20 9.60 2.

8j9 28,o 94.80 289.50 111. -- 3.

22,o 195,o 592.90 1846.-- 734.-- ·doppelt isoliert für feuchte -Umgebung :.

1.

4,i 2,7 10.70 30. -- 14.40 2.

10,7 33,7 115.90 326.10 133.-- 3.

26,o 219,o 691.90 2038.50 844. -- Auf den heutigen Preisen kommen bei Lieferungen au Grossisten und andere Grossbezüger 10--15 °/o Rabatt in Abzug.

E i n f u h r in q: t'osinoti

Monatsdurchschnitt i.^em.

192,,

19]3

«35« und b 165 825 . . .

2,5 826 ...

35 827 ...

50 £28 . . . 90

735 54 752 29 195

1004 3,7 485 56 73

Ju|.

Aug

Sep,

,,,,,

1921

192,

1921

192,

629 8 156 129 226

80 136 192 10 82 27 1027 1350 2220 63 87 313 21 551 215

457

li. T r e i b r i e m e n (Zolltarifnummer 185).

Bei dieser Branche handelt es sich um eine Ergänzung der am 5. April 1921 angeordneten Einfuhrbeschränkung für Leder und Lederartikel. Im ganzen existieren in der Schweiz 13 Treibriemenfabriken.

Vor dem Kriege beschäftigte die Treibriemenindustrie zirka 110 Arbeiter, zur Zeit der Hochkonjunktur während des Krieges zirka 180. Seither mussten 85 Arbeiter wegen Mangel an Aufträgen entlassen werden. Ende Oktober 1921 waren noch 95 Arbeiter in Stellung, davon konnten aber 70 nur noch teilweise beschäftigt werden. Überdies ist die Arbeitszeit in sämtlichen Betrieben beträchtlich reduziert worden.

Im Dezember 1920 und im März 1921 haben die Treibriemenfabriken den Engrosverkaufspreis um Fr. 3. 50 bis 4. -- per dm3, d. h. um zirka 20 % herabgesetzt. Die Inlandsware kostet nun durchschnittlich im Engroshandel Fr. 15. --. Die ausländische Ware wird dagegen bereits zu Fr. 10 bis 12 per dm 8 verkauft.

Die Einfuhrzahlen sind allerdings nicht mehr so gross wie vor dem Kriege. Da aber auch gleichzeitig der Export und der schweizerische Konsum zurückgegangen sind, so bleibt die einheimische Produktion fast ausschliesslich auf den Inlandsmarkt angewiesen, der damit für sie eine erhöhte Bedeutung erhält.

i. H e i l s e r a und I m p f s t o f f e (Zolltarifnummer 973), Das schweizerische Serum- und Impfinstitut in Bern produziert Serum und Impfstoffe für ärztlichen und tierärztlichen Gebrauch seit dem Jahre 1898.

Es ist das einzige Unternehmen dieser Art in der Schweiz. Seine Präparate für menschlichen Gebrauch unterstehen der Kontrolle des eidgenössischen Gesundheitsamtes, das von ihm hergestellte Schweinerotlaufserum derjenigen des eidgenössischen Veterinäramtes. Die Sicherstellung der Produktion von Serum und Impfstoffen im Inland erscheint nicht nur im Interesse der in diesem Institut beschäftigten Arbeiter und Angestellten, sondern auch aus Gründen der öffentlichen Gesundheitspflege und Seuchenbekämpfung wünchenswert.

Bis Ende November 1920 war das Institut noch genügend beschäftigt. Infolge des abnehmenden Exportes sowie auch der zunehmenden Konkurrenz im Inland selbst ist der Verkauf seit einem Jahr sukzessive zurückgegangen. Ende Februar und im Sommer 1921 mussten je 10 Angestellte entlassen werden. Da das Institut auf geschultes und zuverlässiges Personal angewiesen Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. V.

33

458

ist, wird mit weiteren Entlassungen so stark wie möglich zurückgehalten. Die starke Abnahme des Verkaufs setzte erst in den letzten Monaten ein. Die Exportmöglichkeiten sind ganz geschwunden, und das Institut ist gegenwärtig fast gänzlich auf den Inlandsmarkt angewiesen.

Die E i n f u h r im Jahre 1920 an Heilsera und Impfstoffen war mehr als doppelt so gross als diejenige des Jahres 1913r Auch im ersten Halbjahr 1921 wurden immer noch unverhältnismässig grosse Mengen importiert.

k. E ä s e l a b in P u l v e r - und T a b l e i t e n f o r m (ex Zolltarifnummer 981).

Im zweiten Kriegsjahr trat fast unerwartet eine grosse Knappheit an Labstoffen ein, so dass die Frage der Herstellung von Labpulver im Inland von Wichtigkeit wurde. Infolge des Versagensder Einfuhr sah sich das einzige schweizerische Unternehmen veranlasst, seine Produktion qualitativ und quantitativ auszubauen, so dass die Versorgung der schweizerischen Käsereien mit Lab für einmal sichergestellt werden konnte. Sobald aber die Nachbarländer die Grenze wieder öffneten, wurde die Schweiz mit Labpräparaten aus valutaschwachen Ländern überschwemmt, welche jede Konkurrenz schweizerischerseits verunmöglichten. Nur mit grösster Mühe konnten in letzter Zeit in der schweizerischen Labproduktion noch fünf Arbeiter beschäftigt werden.

Ohne Schutz würde die schweizerische Labpulverfabrikation wieder verschwinden, was nicht im Interesse der schweizerischen Käsereien gelegen sein kann, welche im Gegenteil das Bedürfnis empfinden, in der Labbeschaffung vom Ausland nicht abhängig zu sein.

l. Z ü n d h ö l z e r (Zolltarifnummer 1087).

Unter die Position 1087 fallen zwei Arten von Zündhölzern : Sicherheitszündhölzer nach schwedischer Art und Schwefelhölzer.

Beide Sorten werden in der Schweiz zum Teil von denselben Fabriken hergestellt. Bei der Einfuhr spielen jedoch nur Sicherheitszüudhölzer nach schwedischer Art eine Rolle.

Die vier in der Schweiz betriebenen Zündholzfabriken sind alle über 30 Jahre alt. Sie beschäftigten : vor dem Krieg 235 Arbeiter während des Krieges (Höchtszahl) 460 ,, Ende 1920 335 ,, Oktober 1921 295 ,, , welche in einzelnen Betrieben mit reduzierter Stundenwoche arbeiten.

459 So wie sich diese Industrie in der Vorkriegszeit entwickelte, war sie eine ausgesprochene Inlandsindustrie. Während des Krieges hatte sie vorübergehend die Möglichkeit, grössere Mengen zu exportieren. Der heutige Export umfasst zur Hauptsache Schwefelhölzer, begünstigt also gerade diejenige Produktion, welche von der übermässigen Einfuhr nicht betroffen wird. Der Durchschnittsverkauf der vier in Frage stehenden Unternehmungen betrug in den letzten Jahren im Inland rund 100,000 Kisten zu 1000 Schachteln.

Die gegenwärtig in der Schweiz lagernden Vorräte dürften nach Schätzung der Interessenten genügen, um den Bedarf der Schweiz für über ein Jahr zu decken.

Während des Krieges stieg der Engrospreis für 1000 Schachteln von Fr. 15. -- bis Fr. 18. -- auf Fr. 37. --, im Mai 1921 wurde er auf Fr. 34. -- ermässigt. Die geschützten Unternehmungen haben sich verpflichtet, mit Inkrafttreten der Einfuhrbeschränkung ihren Engrospreis auf Fr. 30. -- herabzusetzen.

Die Belieferung der Schweiz durch valutastarke Länder (Schweden") wird durch Erteilung von Einfuhrbewilligungen auch weiterhin ermöglicht.

E i n f u h r in q: Monatsdurchschnitt Pos

-

1087 davon aus Tschechoslowakei .

Deutschland . . .

Schweden . . . .

Sep,

Ju|i

Aug

1913

1920

'·jg*TM'

1921

1921

1921

OM

1921

113

223

474

750

171

160

84

0 4 144 726 28 14 7,9 19 84 102 240 0

156 5 8

144 3 8 61 0 19

m. A u f g e s c h l o s s e n e D ü n g m i t t e l (Zolltarifnummer 169).

Die sechs schweizerischen Düngerfabriken, die zum Teil bedeutende Betriebe darstellen, gewähren ungefähr 1000 Arbeitern Beschäftigung. Sie vermochten in normalen Zeiten nicht. unbeträchtliche Mengen aufgeschlossener Düngmittel zu exportieren, während anderseits auch der Import eine ansehnliche Höhe erreichte.

Die den DUngerfabriken ungünstige Entwicklung, welche die Einund Ausfuhr dann in den Nachkriegsjahren nahm, zeigt nachstehende Tabelle: Einfuhr

1918 1919 1920

Ausfuhr

q

i

8 32,151 167,320

134,373 71,160 44,015

460

Im laufenden Jahr ist der Export fast bedeutungslos geworden (5810 q in neun Monaten). Unsere einheimischen Fabriken vermögen mit den Preisen der durch die Valuta verbilligten ausländischen Ware nicht zu konkurrieren. Die Erhaltung der schweizerischen Düngerindustrie ist im Interesse unserer Landwirtschaft geboten. Der Vorrat der Fabriken an fertiger Ware und Rohmaterialien ist für den Bedarf der nächsten Saison reichlich genügend. Durch ein unvermindertes Weiterdauern der Valutaeinfuhr würden die Fabriken, die schon jetzt teilweise Notstandsarbeiten ausführen lassen, zum gänzlichen Stillstand gezwungen.

Es sei noch erwähnt, dass die Vertreter der landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände sich mit der Schutzmassnahme einverstanden erklärten.

n. O f e n r o h r e (Zolltarifnummer 780); S c h l e i f s t e i n e , m o n t i e r t , H a n d j a u c h e p u m p e n , Grasmäher m i t Pferdeo d e r V i e h b e s p a n n u n g (ex Zolltarifnummer 893 ö) ; B l e c h b l a s i n s t r u m e n t e (ex Zolltarifnummer 961); B l e c h d o s e n und T a s c h e n m a s s s t ä b e (e.x Zolltarifnummer 1145); e l e k trische L a m p e n g estelle und fertige Bestandteile von s o l c h e n (ex Zolltarifnummer 1151).

Es handelt sich bei den hier in Frage kommenden Waren zur Hauptsache um blosse Ergänzungen bereits früher angeordneter Einfuhrbeschränkungen. Da die Kommission bei ihren Empfehlungen den Kreis der zu berücksichtigenden Zolltarifnummern je weilen möglichst eng zieht, kommt es vor, dass der von den hauptsächlichsten Artikeln verdrängte Valutaimport auf die noch freigebliebenen Waren der betreffenden Kategorie übergeht. Das Vorgehen der Kommission, die stets darauf bedacht war, eine allzugrosse Vermehrung der Zahl der Einfuhrbeschränkungen zu vermeiden, erachten wir au sich als durchaus richtig. Soweit die einzelnen neu zu schützenden Waren zu besondern Bemerkungen Anlass geben, sei folgendes erwähnt: Die Aufnahme der Z o l l t a r i f n u m m e r 780 ( O f e n r o h r e ) unter die in der Einfuhr beschränkten Positionen bildet eine blosse Ergänzung der bereits geschützten Position 781 (Kochherde und Öfen). Die Einfuhr von Ofenrohren ist, wie sich aus nachstehenden Zahlen ergibt, in den letzten Jahren andauernd bedeutend über dem Friedensdurchschnitt.

Pos.

780

1912

1913

q

q

1919

q

1920

q

Janua*,

q

230

230

871

298

253

461

Die m o n t i e r t e n S c h l e i f s t e i n e , H a n d j a u c h e p u m p e n und Grasmäher mit Pferde- oder V i e h b e s p a n n u n g gehören zur Zolltarifnummer 893 b (landwirtschaftliche Maschinen), aus der bereits eine Anzahl Maschinen geschützt ist. Die seiner-.

zeit getroffene Auswahl hat sich in der Folgezeit als zu knapp bemessen herausgestellt. Obige viel begehrte Artikel werden in der Schweiz ebenfalls hinreichend und in guter Qualität hergestellt.

Was insbesondere die Grasmäher anbelangt, so waren solche für zwei Pferde bereits geschützt. Diese Begrenzung erwies sich jedoch als technisch kaum durchführbar.

Mit dem Bau von B l e c h b l a s i n s t r u m e n t e n befassen sich in der Schweiz mehrere kleine Betriebe, die ebenfalls in ihrer Existenz schwer bedroht sind. Während früher Gesellschaften und Musikvereine ihre Instrumente bei diesen einheimischen Firmen bestellten, werden in letzter Zeit fast alle neuen Anschaffungen aus dem Ausland bezogen.

Da die Zolltarifposition 961, unter welche Blechblasinstrumente fallen, noch andere Musikinstrumente umfasst, können genaue Einfuhrzahlen für erstere allein nicht gegeben werden.

B l e c h d o s e n und T a s c h e n m a s s s t ä b e , beide ex Zolltarifnummer 1145, bilden Vervollständigungen der geschützten Positionen 789 a (Verpackungsmaterial aus Blech) und .9426 (Massstäbe, Reissschienen, Winkel u. dgl.). Während grössere Dosen unter Position 789 a zur Verzollung gelangen, fallen solche mit kleinen Dimensionen unter Position 1145. Es liegt kein Grund vor, den unserer leistungsfähigen Blechdosenindustrie gewährten Schutz mir auf Dosen von gewissen Ausmassen zu beschränken und diesen Schutz dadurch zum guten Teil illusorisch zu machen.

Ähnlich verhält es sich mit den Taschenmassstäben, die ebenfalls zolltechnisch nicht unter die seit dem 16. November d. J. geschützte Position der Zeichnungsinstrumente (942 ö) fallen und daher eine gesonderte Behandlung erforderlich machten.

Die Aufnahme der e l e k t r i s c h e n L a m p e n g e s t e l l e und f e r t i g e n B e s t a n d t e i l e v o n s o l c h e n ( e x Zolltarifnummer llölj in den Kreis der geschützten Warengattungen erfolgte, weil die bereits früher vorgenommene Beschränkung der Einfuhr fertiger elektrischer Armleuchter, Kronleuchter und Kandelaber (Positionen
833--837) praktisch leicht umgangen werden konnte.

Die ungehindert und in beliebigen Mengen importierten Gestelle, Träger und Wandarme lassen sich ohne Schwierigkeiten in der Schweiz montieren, wodurch unserer durch die Valuta in Mit-

462

leidenschaft gezogenen Beleuchtungsindustrie der gewährte Schutz zum guten Teil wieder entzogen wurde.

Wir beantragen Ihnen, Sie möchten von den getroffenen Massnahmen in zustimmendem Sinne Kenntnis nehmen.

Bern, den 19. Dezember 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

Zwei Beilagen: Bundesratsbeschlüsse vom 16. November und 5. Dezember 1921 betr. die Beschränkung der Einfuhr.

463

Beilage 1.

Bundesratsbeschluss betreffend

die Beschränkung der Einfuhr.

(Vom 16. November 1921.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t, gestützt auf den durch Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1921 *) in seiner Wirksamkeit verlängerten Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr**) ·und die am 14. März 1921 erlassene Vollziehungsverordnung***), beschliesst: Art. 1. Bis auf weiteres wird die Einfuhr folgender Warengattungen von der Einholung einer Bewilligung abhängig gemacht : a. Hafer und Gerste, verarbeitet, Zolltarifnummern 11, ex 14, ex 16; b. Fourniere, Bürsten waren, Zolltarifnummern

241, 2846, 2 8 5 a u n d

Zolltarifnummern 517, ex 518 (ausgenommen Mäntel und Pneumatiks für Automobile, Motor- und Fahrräder), 521, ex 522 (ausgenommen Mäntel und Pneumatiks für Automobile, Motor- und Fahrräder), ex 528: Unterlagsstoffe ex 529 Zelluloidwaren, ferner Bälle, Spritzen, Sauger, Luftkissen, Eisbeutel und Operationshandschuhe, ex 1144/46 : Zelluloid- und Kammacherwaren aller Art; d. Steinhauerarbeiten, Zolltarifnummern 595o, 596 b, 597 &, 598; e. Schmirgel- und Karborundumfabrikate, Zolltarifhummern, 630, 631, 6326; *) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 729.

**) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 130.

***) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 193.

464

f. Ofenkacheln, Kachelöfen, Steinzeugwaren, Zolltarifnummern 667/68, 673, 675; g. Türschlösser, Fahrradglocken, Messerschmiedwaren, Zolltarifnummern 772/73, ex 782 &, 810; A. Stand- und Wanduhren, Wecker, Mess- und Zeichnungsinstrumente, Rechenmaschinen, Orgeln, Zolltarifnummern 928/29, 937, 942« und 6, ex 947 L Graphit-Zeigerthermometer und -Pyrometer, ex 948 a : Manometer, Hydrometer und Vacuummeter, 948 ö, 958 : i. Elektrische Glühlampen, Zolltarifnummern 1148, 1149.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluss tritt am 20. November 1921 in Kraft. Das Volkswirtschaftsdepartement, das Zolldepartement und das Ernährungsamt sind mit seinem Vollzüge betraut.

Die Behandlung der Einfuhrgesuche wird der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Volkswirtschaftsdepartements und, soweit Art. l, lit. a,.

in Betracht kommt, dem Ernährungsamt übertragen.

Art. 3. Art. l, lit. a, des Bundesratsbeschlusses vom 16. September 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr *) (Einfuhr von Blaufelchen aus dem Bodensee, Zolltarifnummer ex 87 a, über die deutsche und österreichische Grenze) bleibt bis zum 20. Dezember 1921 in Kraft.

B e r n , den 16. November 1921.

Im Namen des Schweiz. Bnndesrates., Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler :

Steiger.

*) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 673.

465 Seilage 2.

Bundesratsbeschluss

~

~

betreffend

die Beschränkung der Einfuhr.

(Vom 5. Dezember 1921.)

Der schweizerische Bundes rat, gestützt auf den durch Bundesbeschluss vom 14. Oktober 1921 *) in seiner Wirksamkeit verlängerten Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr**) und die am 14. März 1921 erlassene Vollziehungsverordnung***), beschliesst: Art. 1. Bis auf weiteres ist die Einfuhr folgender Warengattungen von der Einholung einer Bewilligung abhängig gemacht : I: Erzeugnisse der Textilindustrie : a. Baumwollwatte und chirurgische Verbandmittel, Zolltarifnummern 345, 346, 1161« und ö; b. Schlauchcops (Abfall-Baumwollgarn) und Scheuertücher aus Baumwolle, am Stück oder abgepasst, ex Zolltarifnummern 347, 360, 378, 379; c. Baumwollbänder und Posamentierwaren aus Baumwolle, Zolltarifnummern 381 und 383; d. Seilerwaren und Schläuche aus Flachs, Hanf etc.

Zolltarifnummern 423, 425, 428; e. Filzstoffe, rohe Filzwaren, Pferde- und Büffelhaare, Zolltarifnummern 489, 492, 497, ex 501 ; f. Wirk- und Strickwaren, wollene Kleidungsstücke, Zolltarifnummern 537--545, 548, 551.

II. Erzeugnisse der Metallindustrie: a. Isolierröhren und Kabel, Ofenrohre, Zolltarifnummern 635 a, 824--828, 780; b. Schleifsteine, montiert, Handjauchepumpen, Grasmäher mit Pferde- oder Viehbespannung, ex Zolltarifnummer 893 b ; *) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 729.

**) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII. S. 130, ***) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXVII, S. 193.

466

c. Blechblasinstrumente und Blechdosen, ex Zolltarifnummern 961, 1145 ; d. Elektrische Lampengestelle und fertige Bestandteile von solchen, ex Zolltarifnummer 1151.

III. Verschiedene Waren.

n. Treibriemen aus Leder, Zolltarifnummer 185; b. Heilsera und Impfstoffe, Zolltarifnummer 973; c. Käselab in Pulver- und Tablettenform, ex Zolltarifnummer 981 ; d. Zündhölzer, Zolltarifnummer 1087; e. Taschenmassstäbe, ex Zolltarifnummer 1145; /. Aufgeschlossene Dungmittel, Zolltarifnummer 169.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluss tritt am 10. Dezember 1921 in Kraft. Das Volkswirtschaftsdepartement, das Zolldepartement, das Departement des Innern und das Ernährungsamt sind mit seinem Vollzuge betraut. Die Behandlung der Einfuhrgesuche wird nachstehenden Amtsstellen übertragen: mit Bezug auf für den Menschen bestimmte Heilsera und Impfstoffe : Eidg. Gesundheitsamt; mit Bezug auf für die Tiere bestimmte Heilsera und Impfstoffe : Eidg. Veterinäramt ; mit Bezug auf Käselab und aufgeschlossene Düngmittel : Eidg. Ernährungsamt; mit Bezug auf alle übrigen Warengattungen: Sektion für Ein- und Ausfuhr des eidg.Volkswirtschaftsdepartementes.

B e r n , den 5. Dezember 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

~3EJ

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

VII. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Massnahmen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend die Beschränkung der Einfuhr. (Vom 19. Dezember 1921.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1921

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

1389

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.12.1921

Date Data Seite

430-466

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