573 geistig glänzend ausgerüstete Mann immer eine einfache schlichte Natur, Feind jeder Pose und Phrase.

Einem reichen Leben wurde ein viel zu frühes Ziel gesetzt.

Ein hochbetagter Vater betrauert seinen Sohn, und das Bundesgericht hat an ihm ein Mitglied von gewaltiger Arbeitskraft und umfassendem Wissen und Können verloren.

Ich ersuche die Mitglieder des Rates, sich zu Ehren der Verstorbenen von ihren Sitzen zu erheben.

Im Ständerate widmete Herr Präsident Dr. Baumann den beiden Verstorbenen ebenfalls einen warmen Nachruf.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. März 1921.)

Am 23. März 1921 hat der niederländische Gesandte dem Bundespräsidenten die Urkunde übermittelt, durch welche die Königin der Niederlande das in Bern am 30. Juni 1920 abgeschlossene Abkommen zur Erhaltung oder Wiederherstellung durch den Weltkrieg geschädigter gewerblicher Eigentumsrechte ratifiziert hat.

Die niederländische Ratifikationsurkunde ist im eidgenössischen Bundesarchiv hinterlegt worden.

(Vom 30. März 1921.)

Der zwischen den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.-Rh.

abgeschlossenen Übereinkunft betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern, vom 4./7. März 1921, wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 31. März 1921.)

Gemäss einer Mitteilung der spanischen Gesandtschaft in Bern werden die Kantone inskünftig den verschiedenen spanischen Konsularbezirken in der Schweiz wie folgt zugeteilt: Konsularbezirk Genf: die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Wallis und Tessin.

Konsularbezirk Basel : die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau.

574

Konsularbezirk Bern : die Kantone Bern, Luzern, Ob- und Nidwaiden.

Konsularbezirk Zürich: die Kantone Zürich, Schaffhausen, Zug, Schwyz, Uri und Graubünden.

Konsularbezirk St. Gallen : die Kantone St. Gallen, beide Appenzell, Thurgau und Glarus.

Das Konsulat in Lenzburg wird aufgehoben.

(Vom i. April 1921.)

An Stelle des zurückgetretenen Herrn Professor Dr. Theophil Studer in Bern wird als Mitglied der Kommission für die eidgenössischen naturwissenschaftlichen Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Bern gewählt: Herr Dr. Friedrich Baltzer, Professor für Zoologie und vergleichende Anatomie an der Universität Bern.

Für eine neue, mit dem 1. April 1921 beginnende dreijährige Amtsperiode werden als Präsident, b/.w. Mitglieder der Kommission für die eidgenössischen Gold- und Silber-Probiererprüfungen bestätigt die Herren : Savoie, Charles, Direktor des eidg. Amtes für Gold- und Silberwaren in Bern (als Präsident) \ Dr. Treadwell, W. D., Professor an der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich ; Steiner, Georges, Chef dea Kontrollamtes für Gold- und Silberwaren in La Chaux-de-Fonds.

Die fl Officine Elettriche Ticinesi "· in Bodio stellten das Gesuch, aus ihrem Kraftwerk Biaschina im Maximum bis zu 8000 kW elektrischer Energie auf die Dauer von 10 Jahren nach Italien an die ,, Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica "· in Mailand und an die ,, Società Varesina per imprese elettrichett in Varese auszuführen.

Der Grosse Rat des Kantons Tessin hat unter dem Vorbehalt, dass die Versorgung des Kantons gedeckt werde, die Konzession zur Ausfuhr erteilt, und der Regierungsrat des Kantons Tessin befürwortet sehr warm die Erteilung der Bewilligung.

Ein Bedarf an elektrischer Energie im Inland, dem zu entsprechen zurzeit im Bereich der technischen Möglichkeit lag, ist nur für 750 P. S. an der Schalttafel [-- 552 kW] durch die Schweizerischen Bundesbahnen angemeldet worden. Im übrigen erklärten die Bundesbahnen, eine Verwendung der infolge des Darnieder-

575 liegens der Geschäfte der Fabriken in Bodio frei gewordenen Energie zur elektrischen Zugförderung komme für sie zunächst nicht in Betracht. Der Dreiphasenstrom müsste erst in einer Anlage umgeformt werden, die frühestens so bald erstellt sein könnte, als das Kraftwerk Amsteg. Die Überleitung der Kraft nach der Innerschweiz bot offenbar zu wenig Interesse, als dass sich die in Frage kommenden Kraftwerke dazu hätten entschliessen können.

Der Bundesrat hat daher dem Gesuch entsprochen, jedoch verschiedene einschränkende Bedingungen an die Bewilligung geknüpft.

Die Bewilligung dauert bis zum 31. Dezember 1931.

Die ,,Officine Elettriche Ticinesi" sind während der Dauer der Ausfuhrbewilligung verpflichtet, den Schweizerischen Bundesbahnen, sofern von diesen ein dahingehendes Verlangen gestellt wird, 552 kW zu denjenigen angemessenen Bedingungen und Preisen zu liefern, die in der Schweiz für ähnliche Lieferungen üblich sind.

Die ,,Officine Elettriche Ticinesi" sind gehalten, den tessinischen Kraftwerken oder andern Energieverteilungsunternehmungen nach Bedarf Energie zu denjenigen angemessenen Bedingungen und Preisen zu liefern, die in der Schweiz für ähnliche Lieferungen üblich sind. Sie haben, wenn es zu genanntem Zwecke erforderlich ist, die Energieausfuhr entsprechend einzuschränken.

Vorübergehende Einschränkung wie auch vorübergehende vollständige Einstellung der Stromausfuhr, welche von den Bundesbehörden im Interesse der Inlandversorgung gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 7. August 1918 oder einer andern sie ersetzenden Regelung verfügt werden, berechtigen die ,,Officine Elettriche Ticinesi" zu keinerlei Entschädigungsansprüchen irgendwelcher Art gegenüber den Bundesbehörden.

Die ,, Officine Elettriche Ticinesi " sind verpflichtet, alle auf behördliche Verfügung hin oder aus irgendeinem andern Grunde gegenüber ihren schweizerischen Verbrauchern durchgeführten Sparmassnahmen ohne weiteres in mindestens gleichem Umfange auch ihren italienischen Bezügern aufzuerlegen.

Sollten die Bedingungen über die Stromabgabe, im Inland trotz wiederholter Verwarnung nicht eingehalten werden, so ist der Bundesrat berechtigt, die Ausfuhrbewilligung jederzeit, ohne irgendwelche Entschädigung, zurückzuziehen (Art. 6 der Verordnung betr. die Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland vom 1. Mai 1918).

576

Der vollständige oder teilweise Widerruf der Ausfuhrbewilligung aus Gründen des öffentlichen Wohles bleibt wie in andern Fällen auch hier vorbehalten (Art. 8, Abs. 3, des Wasserrechtsgesetzes).

Die tschechoslowakische Gesandtschaft in Bern hat dem Bündesrat mitgeteilt, dass ihre Regierung beschlossen habe, der internationalen Übereinkunft betreffend Technische Einheit im Eisenbahnwesen vom 18. Mai 1907 beizutreten.

Die nächste XV. nationale Kunstausstellung soll grundsätzlich im Jahre 1922 (voraussichtlich von Ende August bis Ende September) im Bâtiment électoral und im Musée Rath in Genf abgehalten werden.

Herrn Felix S c h ö n e n b e r g e r , von Mitlödi, in Bern, wird die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines eidgenössischen Forstinspektors unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

(Vom 4. April 1921.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton U n t e r w a i d e n ob dem Wald an die zu Fr. 92,000 veranschlagten Kosten für den Ausbau eines Waldwegnetzes am Schattenberg, der Teilsame Lungern-Dorf, 20 %>, im Maximum Fr. 18,400; 2. dem Kanton W a a d t an die zu Fr.480,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Arnon-Baches 33 YS °/0, im Maximum Fr. 160,000.

"Wahlen.

(Vom 1. April 1921.)

Militär département.

Generalstabsabteilung.

Kanzleisekretär I. Klasse (Militärbibliothekar) : Infanteriemajor de Vallière, Paul, von Moudon, Aushilfsbeamter der Generalstabsabteilung, in Bern.

577 (Vom 4. April 1921.)

Departement des Innern.

Baudirektion.

Bauinspektor, mit Sitz in Zürich: Tanner, Rud., von MaienfeJd, Bauführer I. Klasse bei der eidg. Bauinspektion in Zürich.

Obergärtner: Trümpy, Heinrich, von Ennenda, bisheriger provisorischer Stellvertreter des Obergärtners.



'

Militärdepartement.

Landestopographie.

Direktor: Oberst von Steiger, Hans, von Bern, Chef der Sektion für Reproduktion der Abteilung für Landestopographie.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kanzleisekretär der eidg. Oberzolldirektion : Philippin, Eugen, von Neuenburg, Kanzlist I. Klasse der Oberzolldirektion.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Basel-S. B. B.-Frachtgut: Arnold, Fritz, von Basel, zurzeit Gehilfe I. Klasse daselbst.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Basel-B. B.-Frachtgut : Steinadler, Adolf, von Basel, zurzeit Gehilfe I. Klasse am Postzollamt Basel.

Post- und Eisenbahndepartement.

' Post Verwaltung.

Oberpostdirektion.

Adjunkt beim Postkursinspektorat : Furrer, Hans, von Langnau (Bern), Sekretär I. Klasse bei der Oberpostdirektion (Postkursinspektorat).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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06.04.1921

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