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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Nachkredites für die Erstellung von Kasernen und Beamtenwohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung des hierfür und für Exerzier- und Schießplätze etc. nötigen Terrains.

(Vom 8. März 1901.)

Tit.

Der Gesamtkredit, welcher laut Bundesbeschluß vom 26. März 1897 für den Bau von 2 Kasernen, l Verwaltungsgebäude und 3 Beamtenwohnungen bei Andermatt, sowie für die Erwerbung des nötigen Terrains für diese Bauten, für Exerzier- und Schießplätze und für das bestehende Barackenlager bewilligt wurde, betrug Fr. 2,430,000, und war auf 5 Jahre zu verteilen.

Da diese Bauten zum Teil vom.Departement des Innern und zum Teil vom Militärdepartement auszuführen waren, verfügten wir am 2. April 1897, daß obiger Kredit wie folgt zu verteilen sei: I. Für Bauten, welche dem Departement des Innern zufallen sollen :

928 ·

a. K a s e r n e bei A l t k i r c h : Bau Kanalisation Wasserversorgung . . . .

Umgebungsarbeiten . . . .

Fr. 580,000 ,, 25,000 ,, 25,000 ,, 15,000 :

Fr. 645,000

b. V e r w a l t u n g s g e b ä u d e und B e a m t e n wohnungen: Verwaltungsgebäude mit einer Beamtenwohnung . . . . F r . 95,000 Doppelhaus für 2 weitere Beamtenwohnungen . . . . ,, 65,000 Kanalisation ,, 7,500 Wasserversorgung . . . . ,, 5,000 Umgebungsarbeiten . . . . ,, 7,500 ,, 180,000 T o t a l für I. Kaserne bei Altkirch, Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnungen (ohne Landerwerbungen und ohne Inventar)

Fr. 825,000

Für eine nicht vorgesehene Umzäunung und die Anlage eines Trottoirs bei den Beamtenwohnungen wurden bei Anlaß der Nachtragskredite, I. Serie, 1899, fernere Fr. 8000 bewilligt.

II. Für Bauten, sowie für Landankäufe und Inventarbeschaffungen, welche dem Militärdepartement zugeteilt werden, sollen : a. L a n d e r w e r b Fr. 275,000 ö. K e h l k a s e r n e b e i m B ü h l , i n k l u s i v e einige N e b e n a r b e i t e n : Kehlkaserne ' Fr. 1,110,000 Abbruch von Baracken und Wiederaufstellung derselben ,, 19,000 Lawinenverbauung oberhalb Altkirch ,, 10,000 Provisorische Unterbringung der Fortwache durch Umbau zweier Ställe . . . ,, 15,000 ,, 1,150,000 Übertrag

Fr. 1,425,000

929 e. I n v e n t a r der Kehlkaserne .

der Kaserne bei Altkirch der Verwaltungsbureaux

Übertrag

Fr. 1,425,000

Fr. 75,000 ,, 100,000 ,, 5,000 180.000

T o t a l f ü r II. Kehlkaserne bei Andermatt mit diversen Nebenarbeiten und inklusive sämtliches Inventar und allen Landerwerbungen .

Fr. 1,605,000

Total I und II

Fr. 2,430,000

Alle diese Summen entsprachen den Ansätzen des den Kommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegten, vom 5. März 1897 datierten Berichtes unseres Militärdepartementes betreffend die Ergebnisse der Detailstudien, welche seit Erlaß der Botschaft vom 1. Juni 1896 in Sachen Kasernenbauten in Andermatt ge macht worden waren, jedoch unter Berücksichtigung, daß nur ein Doppelgebäude für Beamtenwohnungen erstellt werden durfte, anstatt zwei.

Mit dem Jahre 1901 begann das letzte der in Aussicht genommenen fünf Baujahre.

Die vom D e p a r t e m e n t d e s . I n n e r n auszuführenden Bauten als : Kaserne bei Altkirch, Verwaltungsgebäude mit einer Beamtenwohnung und das Doppelhaus für zwei weitere Beamtenwohnungen nebst Kanalisation, Wasserversorgung und Umgebungsarbeiten sind beendet, die Gebäude wurden bezogen. Die Abrechnung dieser Bauten ergab folgendes Resultat: Baukosten.

Bewilligte Kredite.

Ausgaben.

Kredite.

Fr.

Fr.

Fr.

Kaserne.

Fr.

580,000 Bau 633,311.09 50,000 Kanalisation und Wasserversorgung 47,364.80 15,000 Umgebungsarbeiten . . . . 13,176. 0 1 693,851. 90 645,000 Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnungen.

96,000 Verwaltungsgebäude mit einer Beamtenwohnung 91,414.52 65,000 Doppelhaus für zwei weitere Beamtenwohnungen . . . . 84,577. 7 2 12,600 Kanalisation und Wasserversorgung 7,669.59 15,500 Umgebungsarbeiten und Nachtragskredit Juni 1899 . . . 22,515.09 206,176. 92 188,000 900,028. 82 833,000 Bundesblatt. 53. Jahrg.

Bd. I.

63

930 Die ; daherige Kreditübcrschreitung beträgt somit rund Fr. 67,000.

Die Ursache des letztern ist hauptsächlich in der außerordentlichen Fundation der Friedenskaserne zu suchen, für welche schon im Juli 1897, d. h. noch vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten, eine auf Fr. 101,046. 50 ansteigende Kostenberechnung gemacht wurde. Ein Antrag auf Auswirkung des hierfür nötigen Nachtragskredites wurde damals verschoben, weil noch nicht abgesehen werden konnte, ob dieser volle Betrag wirklich. notwendig werden würde.

Die Ausführung der Fundationen ergab auch gegenüber dem Voranschlage infolge unvorhergesehener partiell günstiger 'Bodenverhältnisse wesentliche Ersparnisse, dagegen kamen einige im Verlaufe der Bauten angenommene anderweitige Mehrarbeiten in Betracht. Wir erwähnen darunter die Erstellung von zwei Mannschaftsküchen in der Kaserne, statt einer einzigen, die Einrichtung einer besonderen Offiziersküche nnd von besonderen Offiziersbädern, dann die Einführung eichener Fußböden in allen Soldatenzimmern, statt tannener; ferner besondere Sicherungsarbeiten gegen feindliche Geschoßwirkung bei der Quollenfassung und der Wasserzuleitung.

Von den dern Militärdepartement zufallenden Arbeiten haben die Landerwerbungen stattgefunden, der Kehlkasernenbau beim Bühlwcrk ist so weit vorgeschritten, daß dessen Vollendung in diesem fünften Baujahre erwartet werden kann. Die Nebenarbeiten, wie Barackenabbruch und Wiederaufstellen derselben, die Lawinenverbauungen und der Umbau von Ställen zur Unterbringung der Fortwache sind, soweit dieselben vorgesehen waren, beendet, und schließlich wurde das Inventar der Kaserne bei Altkirch und des Verwaltungsbureaus beschafft.

Schon während den Landerwerbungsverhandlungen, sowie später während des Fortbauens der Kehlkaserne wurde bemerkt, daß die hierfür vorgesehenen Kredite nicht hinreichen würden, aber erst heute, nachdem die Landerwerbungen bis auf kleinere Pendenzen zum Abschlüsse gelangt sind, und der Kehlkasernenbau seinem Ende entgegengeht, können die Kreditüberschreitungen näher bestimmt werden.

Aus den neuesten Untersuchungen ergiebt sich, da3 für die dem Militärdepartemente zugeteilten Arbeiten folgende Nachkredite notwendig sind : ' :· '

931 -«r. Fr. 165,000 für Landerwerbungen, Wuhrbauten und Bachkorrektionen zur gebrauchsfähigen Instandstellung der Exerzierplätze, b. ,, 8,000 für Barackenabbruch und Umbau von drei Ställen zur Unterbringung der Fortwache, c. ,, 32,000 für Erstellung eines Baubureaus (Chaletbau}, d. ,, 25,000 für Erstellung eines Wasserreservoirs, g; ,, 56,000 für Vergrößerung der Beleuchtungs-, Heizungsund Ventilationseinrichtungen der Kehlkaserne, "Total Fr. 286,000.

Wir geben im nachstehenden die Begründung dieser Posten.

.Ad a. Fr. 165,000 für Landerwerbung, Wuhrbauten und BachJeorrektionen sur gebrauchsfähigen Instandstellung der Exerzierplätze.

· " In der Botschaft vom 1. Juni 1896 betreffend Erstellungen Kasernen, Beamtenwohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung des hierfür und für Exerzier- und Schießplätze etc. nötigen 'Terrains, wurde angenommen, daß für Bauplätze, Exerzier- und Infanterieschießplätze cirka 37 ha. Land erworben werden sollten, .nämlich der ganze Landkomplex rechts der Reuß, zwischen dem Bühl, der Reuß, dem Hotel Bellevue und der Gotthardstraße, inklusive 7 ha. 66 a. 14 m 2 arn linken Reußuf'er für Scheibenstände und inklusive 2 ha. 59 a. 10 m2 für das Barackenlager.

Für die Erwerbung dieser 37 ha. Land waren Fr. 185,000 vorgesehen.

Die ganze Vorlage von Andermatt wurde bis zum Monat März 1897 verschoben. In der Zwischenzeit wurden mit einigen Landbesitzern Unterhandlungen angeknüpft, woraus der Schluß gezogen werden mußte, daß die Landerwerbungen zu niedrig devisiert worden waren ; ferner mußten auf Wunsch der Kommissionen der eidgenössischen Räte, nicht nur die Friedenskäserne, sondern auch das Verwaltungsgebäude und die Beamtenwohnungen, vom Exerzierplatze wegverlegt werden. Für die Friedenskaserne wurde als Bauplatz ein Teil des oben erwähnten, schon für den .Ankauf in Aussicht genommenen Terrains, worauf das Barackenlager stand, angenommen, während für das Verwaltungsgebäude :smd die Beamtenwohnungen der Ankauf eines weiteren Grundstückes südlich des Hotel Bellevue in Berechnung gezogen werden ^rnußte.

.

.

.

·

932 Als die Kasernenvorlage im Monat März 1897 vor dem eidgenössischen Räten zur Behandlung kam, lag keine neue Botschaft vor, sondern es wurde den Kommissionen der Eingangs erwähnte, vom 7. März 1897 datierte Bericht betreffend die Ergebnisse der Detailstudien, welche nach Erlaß der Botschaft vom 1. Juni 1896 in Sachen Kasernenbauten in Andermatt gemacht worden waren, unterbreitet.

In diesem Berichte, welcher den Krediterteilungen als Grundlage diente, waren anstatt der früheren Fr. 185,000 nun Fr. 225,000 für den Ankauf der 37 ha. Land angenommen und dazu weitere Fr. 50,000 für Ankauf des Grundstückes, auf welches die Beamtenwohnungen zu stehen kommen sollten, also total Fr. 275,000.

Wir stellten demgemäß, als wir am 2. April 1897 die Ausscheidung der Einzelbeträge für die diversen Rubriken vornahmen, von dem durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 bewilligten Gesamtkredit von Fr. 2,430,000, unserem Militärdepartement Fr. 275,000 für Landerwerbungen zur Verfügung.

Nach den ersten definitiven größeren 7 Kaufabschlüssen stellte es sich bereits heraus, daß vorgenannte Summe um cirka Fr. 46,000 überschritten wurde und daß für eine zweite Serie von Erwerbungen, welche in der Botschaft vom 1. Juni 1896 und im Beschlüsse der Bundesversammlung vorgesehen waren, und wofür die Unterhandlungen noch im Gange waren weitere Fr. 45,000 bis Fr. 50,000 notwendig sein würden. Wir ermächtigten unser Militärdepartement, die ausgeschiedene Quote von Fr. 275,000 soweit zu überschreiten, als dies infolge der bereits eingetretenen und der noch in Aussicht stehenden Kreditüberschreitung, welche zur Zeit noch nicht bestimmt werden konnte, notwendig sei. Wir stellten hierfür kein Nachkreditbegehren, sondern nahmen ein solches erst in Aussicht für den Fall, daß sich bei der Abrechnung über die Ausführung de» gesamten Bundesbeschlusses eine Überschreitung des bewilligten.

Gesamtkredites ergäbe.

Die Ursache der Kreditüberschreitung bei der Landerwerbung' lag hauptsächlich darin, daß angenommen worden war, die Entschädigung für die Ställe werde in den angenommenen Terrainpreisen einbegriffen sein, während dafür später cirka Fr. 50,000' extra zu bezahlen waren. Ein anderer Teil der Überschreitung rührt von der zu niedrigen Schätzung des Terrains selbst her.

Es wurden bis heute im ganzen, ohne den später dazu gekommenen'

933

.neuen Platz für Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnungen, 37 ha. 67 a. 10 m2 erworben, d. i. nur wenig mehr als die angenommenen 37 ha. Inklusive dem später dazugekommenen Terrain für Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnungen sind 39 ha. 65 a. 30 m 2 angekauft worden.

Weitere größere Kosten verursachten der Landerwerbungskommissär, die Schätzungskommissionen und Schiedsgerichte, die : Rechtsbeistände, die Rekurse an das Bundesgericht, ferner die Aufnahme für die Vermarchung und die Vermarchung selbst, .-sowie die Erstellung der Pläne und die Abwickelung aller die Landerwerbung betreffenden Geschäfte.

Es wurden bis Ende des Jahres 1900 für Landerwerbungen im ganzen verausgabt Fr. 395,600.

Zu diesen müssen noch cirka Fr. 15,000 gerechnet werden für Bezahlung von kleinen Restanzen einzelner Kaufsummen, die .noch bis nach erfolgtem Ausspruch eines Schiedsgerichtes zurückbehalten wurden, sowie für restierende Kosten der Rechtsbei.·stände, des Schiedsgerichtes und für Unkosten aller Art, Anfertigung der definitiven Pläne u. s. w.

Die Gesamtausgaben für die Landerwerbung und alles, ·was damit direkt zusammenhängt, werden sich daher auf rund Fr. 410,000 erhöhen.

Durch Erwerbung der Grundstücke für den Exerzierplatz -am rechten Reußufer, mußte die Eidgenossenschaft die Wuhrpflicht übernehmen, und zwar ohne daß hierfür von der eidgenössischen Schätzungskommission den früheren Landbesitzern ·die Bezahlung einer Entschädigung an die Eidgenossenschaft auferlegt wurde.

Es wurden die Wuhrbauten am rechten Reußufer bis jetzt ;aus dem Kredit für die Kehlkaserne bestritten. Ferner war ein großer Teil des Exerzierplatzes, zunächst der Kantonalstraße liegend, von unregelmäßigen Wasseradern durchzogen, versumpft -und unbegehbar. Es konnte diesen Übelständen dadurch abgeholfen werden, daß die Wasserläufe korrigiert und zum Teil -eingedeckt wurden. Das überschüssige Material aus dem Aushube der Kehlkaserne, das laut Vorprojekt in nächster Nähe der Bühlikaserne mit geringen Kosten deponiert werden sollte, wurde nun auf größere Entfernung nach dem Exerzierplatz geführt, um den letzteren zu erhöhen und zu verebnen, nachdem von großen Flächen die gute Erde abgehoben worden war, um später wieder Auf die neu gemachten Anschüttungen angedeckt zu werden.

934 Alle diese Arbeiten mußten gleichzeitig mit denjenigen au der Kehlkaserne vorgenommen werden. Sie verursachten aber successive eine Mehrausgabe von Fr. 30,000, welche, wie schon.

gesagt, einstweilen aus dem Kredite für die Kehlkaserne bestritten.

werden mußte, in welchem sie aber nicht vorgesehen war.

Wir haben nun die Kosten für diese Arbeiten, die zum Schütze des erworbenen Landes gegen Überschwemmungen, Anschwemmungen und zur Nutzbarmachung desselben als Exerzierplatz ausgeführt wurden, auf den noch offen stehenden Konto Landerwerbungen genommen.

Hiermit wird der für die Landerwerbungen, nötige Kredit schließlich auf Fr. 410,000 + 30,000, d.i. auf Fr. 440,000 erhöht, so daß gegenüber den disponibeln Fr. 275,000 ein Nachkredit von Fr. 165,000 -verlangt werden muß.

Ad b. Fr. 8000 für Barackenabbruch und Umbau von 3 Ställen sur Unterbringung der Fortwache.

Für den Umbau von zwei Ställen war ein Kredit von Fr. 15,000 vorgesehen. Für den Barackenabbruch und Transport, sowie für das Wiederaufstellen derselben konnte keine genaue Berechnung zum voraus gemacht werden, es wurden aber ebenfalls Fr. 15,000 angenommen.

Während der Ausführung kamen verschiedene unumgänglich notwendige Mehrarbeiten hinzu, so die Erstellung eines zum Teil unter Wasser schwer zu fundierenden Wein- nnd Gemüsekellers, da das hierfür bestimmte Lokal nicht verwendet werden konnte.

Weitere drei Ställe mußten, sofort als Schreinerwerkstätte, Wagenremise und Proviantmagazin für die Fortverwaltung eingerichtet werden. Statt der alten Küche, welche den Transport nicht mehr aushielt, mußte sofort eine neue erstellt werden. Es kamen die Wasserversorgung, die Kanalisations- und Umgebungsarbeiten und die Umzäunungen hinzu, und schließlich mußte während neun Monaten ein provisorisches Bureau für die Fortverwaltung gemietet werden.

Die Schlußrechnung der Arbeiten für Umbau der Ställe und Barackentransport etc. ergab eine Totalsumme von Fr. 38,000' : und somit eine Kreditüberschreitüng 6 von Fr. 8000.

Ad c. Fr. 32,000 für Erstellung eines Baubureaus (Chaletbaü).

Die Unterbringung des Baubureaus in Andermatt bot seit Beginn der Bauten immer größere Schwierigkeiten, indem die

935 mit Mühe erhältlichen Lokalitäten sich schlecht dazu eigneten, trotzdem sehr hohe Mietpreise dafür bezahlt werden mußten.

' :Ebenso konnten sich die Ingenieure und Bauführer nur zu hohen Mietpreisen einlogieren/ Wir gaben daher bei Beginn der Kasernenbauten, welche lange Jahre in Anspruch nehmen sollten, unsere Einwilligung zum Bau eines Gebäudes in Chaletforrii, welches in 4 Monaten erstellt werden sollte und zur Aufnahme des Baubureaus und Unterbringung des Bäupersonals dienen sollte.

Die Baukosten sollten aus dem Kredite für die Kehlkaserne bestritten werden, wogegen der Erlöj beim späteren Verkauf des Chalets oder die Rückvergütung der Baukosten, bei späterer Verwendung des Chalets als Beamtenwohnung, dem Kasernenkredite wieder gutzuschreiben seien.

. . Der Chaletbau kostete cirka Fr. 32,000. Es wurden aber daraus während 4 Jahren cirka Fr. 4000 infolge Ersparnisse an Bureau- und Magazinzinsen und. infolge Einnahmen für an Ingenieure vermietete Wohnzimmer gewonnen-.

Da man heute das auf Grund und Boden, der Eidgenossenschaft in der Nähe der ändern Beamtenwohnungen erstellte Chalet kaum auf Abbruch oder inklusive Boden an einen Privaten verkaufen wollen wird, so müssen dessen Erstellungskosten mit Fr. 32,000 auf dem Baukonto der Kehlkaserne belassen werden.

Wir erhalten aber dafür einen vollen Gegenwert, indem nach Vollendung der Bauten ein weiteres, solides und gut ausgebautes, mit Küche, Keller und Estrich etc. versehenes Gebäude für Unterbringung von Beamten in Andermatt disponibel sein wird, 'wodurch dem bestehenden Mangel an solchen wieder etwas abgeholfen wird.

Ad d. Fr. 25,000 für Erstellung eines Wasserreservoirs.

Als. der Käsern en veranschlag an Hand eines sehr generellen Vorprojektes, für dessen Ausarbeitung nur ganz kurze Zeit disponibel war, aufgestellt wurde, hatte man nur auf eine Pumpe zur Speisung der Dampfkessel und zur Beschaffung des Brauchwassers aus der Reuß gerechnet und in der KehlkaSerne nur ein kleines Reservoir unter der Treppe.im Erdgeschoße angenommen.

Nachdem aber für die Beschaffung von ausgiebigen Quellen ; für die Wasserversorgung aller Militärgebäulichkeiten in Andermatt inklusive die Kehlkaserne Bedacht genommen worden war, wurde während der Ausarbeitung der definitiven. Baupläne der Gedanke nahe gelegt, durch Anlage eines größeren Wasser-.

936 réservoirs die Garnison der Kehlkaserne auf längere Zeit mit Wasser zu versehen, für den Fall, daß während des Angriffes auf die Forts die äußere Wasserleitung zerstört würde, und auch um genügend Wasser zur Speisung der für die Beleuchtung, Heizung und Ventilation der Kaserne nötigen Dampfkessel und Reserve zu erhalten, wenn das ebenfalls außerhalb der Kaserne liegende Pumpwerk außer Funktion treten sollte.

Es wurde daher ein größeres, hinter der Bühlkaserne in den Felsen ausgesprengtes und gemauertes, Wasserreservoir erstellt, welches Mehrkosten im Betrage von Fr. 25,000 verursachte.

Ad e. FT. 56,000 für Vergrössernng der Beleuchtungs-, Heisnngsund Ventilationseinrichtangen der Kehlkaserne.

In dem auf das Vorprojekt sich stützenden Voranschlage waren für die obgenannten Arbeiten vorgesehen : a. Für Ventilations- und Heizungsinstallationen (gestützt auf ein vollständiges Vorprojekt mit Devis von einer Specialfirma) Fr. 55,000 b. für die elektrische Beleuchtungscentrale . . ,, 7,000 Total Fr. 62,000 Anläßlich der späteren definitiven Bestellungen stellte ee sich heraus, daß die Anlagen des Vorprojektes als zu klein angenommen seien, da von den Organen des Gotthardkommandos und von der Befestigungskommission auch vollständigere Installationen befürwortet, so daJß bei Außerbetriebsetzung eines Kessels oder eines Dynamo, Reservekessel, Reserve-DynamoMaschinen etc. vorhanden sein sollten.

Schließlich mußte noch darauf Bedacht genommen werden, daß in Friedenszeit die ganze schon bestehende Dampfmaschinenanlage und elektrische Centrale beim Eingang zum Bühlwerk in der Schöllenen außer Betrieb bleiben könne, so daß das Fort Bühl in gewöhnlichen Zeiten ebenfalls von der neuen Bühlkaserne aus beleuchtet, geheizt und ventiliert werden könne. Hierdurch sollte die Anstellung von doppeltem Maschinisten- und Heizpersonal etc. vermieden werden.

Aus demselben Grunde mußte die Werkstätte des Fort Bühl vom Tunneleingang in der Schöllenen nach der neuen Kehlkaserne verlegt werden.

Um allen diesen successiven Anforderungen zu genügen, mußten viel größere Dampfkessel, größere Dampf- und Dynamomaschinen, sowie größere Heizungsanlagen etc. erstellt werden.

937 Die Bestellungen bei Gebrüder Sulzer in Winterthur erhöhten sich von Fr. 47,000 auf cirka Fr. 75,000, diejenigen bei der Compagnie de l'Industrie électrique in Genf von Fr. 7000 auf cirka Fr. 20,000 und ebenso vermehrten sich infolgedessen die baulichen Installationen im Innern der Kehlkaserne um mindestens Fr. 15,000, so daß successive Mehrkosten gegenüber dem ersten Kostenvoranschlage entstunden von Fr. 28,000 -f 13,000 -{- 15,000 = cirka Fr. 56,000.

Es sind dies Mehrkosten, wie sie eben fast unausbleiblich bei jedem Baue allmählich entstehen. Im speciellen Falle sollen aber dadurch während der ganzen Dauer der Friedensverwaltung und der Militärkurse bedeutende Betriebsersparnisse erzielt werden.

Wir haben hiermit die sub a bis e erwähnten notwendigen Nachkredite im Gesamtbetrage von Fr. 286,000 für die dem Militärdepartemente zugeteilten Arbeiten begründet.

Es stellt sich somit bei Hinzurechnung der für das Departement des Innern für die Kaserne bei Altkirch notwendigen Fr. 67,000 die gesamte Überschreitung des in der Märzsitzung des Jahres 1897 von den eidgenössischen Räten für Landerwerbungen und Militärbauten in Andermatt bewilligten Kredites von Fr. 2,430,000 auf Fr. 353,000, für welche wir hiermit einen Nachkredit verlangen müssen.

Wir würden denselben wie folgt verteilt in das Budget pro 1901 einstellen: /. Zur Disposition des Departements des Innern sub B. : Rubrik X, IV, c. Hochbauten, Neubauten : Erstellung der Friedenskaserne bei Andermatt Fr. 67,000 //. Zur Disposition des Militärdepartementes sub D. : Rubrik K, VI. Kehlkaserne bei Andermatt und Nebenarbeiten ,, 121,000 ,, K, VIII. Landerwerbungen für Exezierund Bauplätze in Andermatt und Instandstellung des Exerzierplatzes ,, 165,000 Total

Fr. 353,000

Der Vollständigkeit wegen erwähnen wir noch, daß die hiervor angeführten Mehrausgaben nicht die einzigen sind, welche beim Kehlkasernenbau vorkommen.

938 Zur Zeit als der Voranschlag dieser Kaserne aufgestellt wurde, genügte es, bei dem damaligen Stande der Gewehrkonstruktion, Panzerthüren und Panzerläden aus hierzu geeignetem sogenanntem Siemens-Martinstahl zu erstellen. Heutzutage hält dieses Material dem neuen Gewehre gegenüber nicht mehr Stand.

. Für die noch zu erstellenden Thüren und Läden mußten daher, gestützt auf vorgenommene Schießversuche, Panzerplatten aus sehr teuerm Specialstahl bestellt werden, welche dazu noch dicker .als die frühern angenommen werden mußten und daher auch schwerere Beschläge und wegen der Härte des Materials auch vermehrte Arbeit erfordern.

Die hieraus entstehenden Mehrkosten, werden sich, auf cirka Fr. 22,000 belaufen.

Außerdem wären gegenüber dem Vorprojekte noch andere Abweichungen zu verzeichnen,> sei es,J daß während des Baues O und während des Weiterstudiums bessere und zweckmäßigere Einrichtungen diverser Räumlichkeiten sich als notwendig erwiesen, so z. B. für Küche, Bäckerei, Magazine, Duschen- und Tröckneräume ; sei es, daß größere Quantitäten Arbeiten als angenommen, auszuführen waren, sei es, daß für eine Anzahl Arbeiten die Submissionspreise höher ausfielen.

Anderseits hatten wir aber auch Minderausgaben infolge Wegfall einiger Arbeiten, kleinerer Kubikmassen auszuführender Arbeiten und einiger günstigeren Preise, so daß wir glauben, von einer Nachkreditforderung für diese der Vollständigkeit wegen zuletzt erwähnten Mehrarbeiten, sowie für die Mehrkosten der Panzerthüren und -laden Umgang nehmen zu können.

Es verbleibt somit bei der im ganzen Fr. 353,000 betragenden Forderung.

Wii"jempfehlen Ihnen die Annahme des nachfolgenden Entwurfes eines Bundesbeschlusses und benützen den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

··' · B e r n , den 8. März

1901.

Im Namen des Schweiz. .Bundesrates, Der .Bundespräsident: Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

939, (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Nachkredites für die Erstellung - , von Kasernen und Beamtenwohnungen in Andermatt, sowie Erwerbung der hierfür und für Exerzier- und Schiessplätze etc. nötigen Terrains.

Die Bundesversammlung der schweiberischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 8. März 1901, beschließt: Art. 1. Behufs Vollendung der durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 bewilligten Erstellung von Kasernen, eines Verwaltungsgebäudes und dreier Beamtenwohnungen bei Andermatt, sowie für die Erwerbung des nötigen Terrains für diese Bauten und für Exerzier- und Schießplätze etc. wird dem Bundesrat ein Nachkredit von Fr. 353,000 gewährt.

Art. 2. Diese Fr. 353,000 sind wie folgt in das Budget pro 1901 aufzunehmen:

940

Sub B. Departement des Innern: Rubrik X, IX c. Hochbauten für Erstellung der Friedenskaserne in Andermatt Fr. 67,000; Sub D. Militärdepartement: Rubrik K, VI. Kehlkaserne bei Andermatt und Nebenarbeiten Fr. 121,000; Rubrik K, VIII. Landerwerbungen für Exerzier- und Bauplätze in Andermatt und Instandsetzung des Exerzierplatzes Fr. 165,000.

Art. 3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

-=£-*-

941

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Jakob König, Zimmermanns, in Scheunen, Amtsbezirk Fraubrunnen, Kanton Bern, um Begnadigung seines Sohnes Rudolf König.

(Vom 5. März 1901.)

Tit.

Durch Urteil des Richteramtes Fraubrunnen vom 2. August 1900 wurde Rudolf König, Jakobs, von Iffwyl, geboren 11. März.

1884, der zur Verhandlung nicht erschienen war, in faktischer Beziehung aber während der Untersuchung die Richtigkeit der Anschuldigung anerkannt hatte, der Störung des Telephonbetriebes im Sinne des Art. 66 des Bundesstrafrechtes schuldig erklärt und verurteilt : 1. Zu einem Tag Gefängnis.

2. Zu einer Geldbuße von Fr. 10, für den Fall der Unerhältlichkeit umgewandelt in zwei Tage Gefängnis.

3. Zu einer Entschädigung (Kosten inbegrifien) von Fr. 13 an die Telegraphenverwaltung der schweizerischen Eidgenossenschaft und 4. Zu Fr. 18 Kosten an den Staat.

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