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Bekanntmachungen von

. Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ausfuhr elektrischer Energie.

Unterm 3. Juni 1921 hat der Bundesrat beschlossen, die Frist zur Anmeldung von Energiebedarf oder zur Geltendmachung einer Einsprache gegen ein Gesuch um Ausfuhr elektrischer Energie sei auf drei Monate zu bemessen, vom Datum der ersten Veröffentlichung im Bundesblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt an gerechnet (siehe Bundesbl. 1921, Bd. III, S. 445).

Im Hinblick auf die grosse Bedeutung des Gesuches des Herrn A. Boucher, Ingenieur in Prilly b. Lausanne, das im Bundesblatt Nr. 19 vom 11. Mai (Bd. II, S. 1007), Nr. 20 vom 18. Mai 1921 (Bd. III, S. 211), sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 121 vom 12. Mai und Nr. 127 vom 20. Mai 1921 veröffentlicht worden ist, hat der Bundesrat ferner beschlossen, die Anmeldeund Einsprachefrist sei bei diesem Gesuche bis zum 10. August 1921 zu verlängern.

B e r n , den 9. Juli 1921.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 29. Juni 1921 starb in Zug Walker, Josef Maria, Landwirt, von Attinghausen, Kt. Uri, geboren den 7. August 1866, Sohn des Walker, Josef Maria, und der Magdalena geb. Indergaud.

Der Erblasser hat in Amerika Geschwister hinterlassen, deren Aufenthalt nicht bekannt ist bzw. deren Tod nicht gemeldet wurde.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Zug und unter Hinweis auf Art. 555 ZGB werden an mit alle unbekannt abwesenden Erbansprecher zum Nachlass des vorgenannten Erblassers Walker, Josef Maria, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit 31. August 1922 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher, mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, und zwar unter der Androhung, dass erst später geltend gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 13. Juli 1921.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

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Jahr

1921

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3

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29

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20.07.1921

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751-751

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