11-2

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch der Witwe Louise Doyon, Spezereihändlerin in Vendlincourt, und deren Tochter Bertha Doyon.

(Vom 18. Juni 1901.)

Tit.

Die beiden Gesuchstellerinnen sind von den Gerichten des.

Kantons Bern im Laufe dieses Jahres wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden vom 24. Juni 1892 mit einer Geldbuße von Fr. 100 und Tragung der Kosten bestraft worden. Der zuständige Polizeirichter des Distriktes von Pruntrut erachtete thatsächlich als festgestellt, daß Mutter und Tochter Doyon, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, ohne eine Taxkarte gelöst zu haben, als Handelsreisende auf schweizerischem Gebiete Bestellungen von Petrol aufgenommen und solche ausgeführt haben (Art. 2 des citierten Gesetzes).

Die Bestraften stellen nun das Gesuch, daß ihnen die Buße ganz oder teilweise in Gnaden erlassen werden möchte, indem sie auf den geringen Umfang des ihnen zur Last gelegten Geschäftsbetriebes und ihre prekäre ökonomische Lage hinweisen..

Ihre Bitte wird durch den Gemeinderat von Vendlincourt und den Statthalter des Bezirkes Pruntrut zur Entsprechung empfohlen.

Die gegen die beiden Gesuchstellerinnen ergangenen Strafurteile sind rechtskräftig und daher im vorliegenden Verfahren nicht auf ihre materielle Richtigkeit bezw. darauf zu prüfen, ob mit Grund angenommen worden sei, daß in der Art des Ge-

713 schäftsbetriebes der Petentinnen wirklich eine Verletzung der Vorschriften des Patenttaxengesetzes gelegen habe. Dagegen darf füglich die über sie verhängte Buße auf ein weit geringeres Maß reduziert werden, da in Art. 8 des Gesetzes ein Minimum überhaupt nicht bestimmt ist und die Summe von Fr. 100 in keinem richtigen Verhältnisse steht mit der Größe des Vergehens und den Vermögensverhältnissen der Fehlbaren.

Wir stellen daher an Ihre hohe Versammlung den Antrag: Es sei die den Petentinnen auferlegte Buße im "Wege der Begnadigung auf je Fr. 10 zu reduzieren, gemäß Lemma 2 des Art. 8 ides anzuwendenden Gesetzes in der Meinung, daß im Falle der Unerhältlichkeit je Fr. 5 Buße in ein Tag Gefängnis umgewandelt werden sollen.

B e r n , den 18. Juni 1901.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bundesblatt. 53. Jahrg. Bd. III.

48

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch der Witwe Louise Doyon, Spezereihändlerin in Vendlincourt, und deren Tochter Bertha Doyon. (Vom 18. Juni 1901.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1901

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.06.1901

Date Data Seite

712-713

Page Pagina Ref. No

10 019 671

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.