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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 31. Januar 1921.)

Dem zum Honorarkonsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Lausanne ernannten Herrn Jean Henry D u b o i s Sohn wird das Exequatur erteilt.

(Vom 1. Februar 1921.)

Als Ersatzmänner der Militärpensionskommission werden gewählt die Herren: Professor Dr. med. Karl A r n d , Chefarzt am Inselspital Bern, und Dr. med. Adolf von S a l i s , Chefarzt am Inselspital Bern.

Dem Gesuche des Herrn Nationalrat E. Ryser in Biel um Entlassung als Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

An seine Stelle wird als Mitglied des Verwaltungsrates dieserAnstalt (Vertreter der obligatorisch Versicherten) gewählt: Herr Arthur Schneeberger, Sekretär des Metall- und Uhrenarbeiterverbandes, in Bern.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. dem Kanton Z ü r i c h : a. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung von ll,5o ha Acker-, Wies- und Streueland im Moos" Gemeinde Oberstammheim, 25 °/o, im Maximum Fr. 10,000;: b. an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 13,37 ha Acker-, Wies- und Streueland im ,,Dietenmoos", Gemeinde Waltalingen im Stammheimertal, 25 °/or höchstens Fr. 10,000; e. an die zu Fr. 115,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 29,7 ha Wies- und Ackerland in den Flurabteilungen Breite und ,,Schwarzacker" in Guntalingen, Gemeinde Waltalingen im Stammheimertal, 25 °/o, höchstens; Fr. 28,750 ; .

183 2. dem Kanton A a r g a u an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten für die Aarekorrektion bei Villnachern, 331/3 %, höchstens Fr. 50,000 ; 3. dem Kanton F r e i b u r g : a. an die zu Fr. 83,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 19,4 ha im ,,Sommerbühl", Gemeinde Oberschrot, 25 %, höchstens Fr. 20,750 ; b. an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten für Weideverbesserung bei Errouvena Gemeinde Châtel-St. Denis, 25%, höchstens Fr. 13,500; c. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung bei ,,Marais de Planchevret" ,,Marais de Macherallaz"' und ,,La Lécheire Gemeinde Massonnens, 25 %, höchstens Fr. 9500 ; 4. dem Kanton W a a d t : a. an die zu Fr. 72,000 veranschlagten Kosten für die Verbesserung der Alpweiden ,,Haut de Mordes" und ,,au Crêt Gemeinde Lavey-Morcles, 20%, höchstens Fr. 14,400; b. an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten für die Entwässerung einer Fläche von 43 ha bei ,,des Antêts Gemeinde Lausanne, 25 %, höchstens Fr. 20,000 ; c. an die zu Fr. 195,122. 35 veranschlagten Kosten für Wiederherstellungsarbeiten an der Kirche von Cossonay ein Bundesbeitrag von höchstens Fr. 15,360.

(Vom 4. Februar 1921.)

Den Ausführungsbestimmungen des Kantons Basel-Landschaft vom 15. Dezember 1920 zum Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen wird die Genehmigung erteilt.

Herrn Louis S c h n e i d e r , von Basel, wird die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Generalkonsul in Athen unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Als provisorischer Verweser des genannten Generalkonsulates hat der Bundesrat bezeichnet Herrn Kanzleisekretär Benjamin.

I s e l i , von Hasle bei Burgdorf.

184 Die bisherigen Mitglieder der Verwaltungskommission der Berset-Müller-Stiftung werden für eine neue dreijährige, mit dem l, März 1921 beginnende Amtsdauer bestätigt. Es sind dies: Herr alt Gemeinderat Rudolf Schenk in Bern (Präsident); Fräulein Bertha Trüssel, Vorsteherin der Haushaltungsschule in Bern; Herr Karl Egli, Schuldirektor in Luzern; Herr Jules Savary, Direktor der Lehramtsschulen in Lausanne; Fräulein Marie Lüscher, Lehrerin in Bern.

Herrn Alphons D u b u i s , Staatsrat in Lausanne, wird die nachgesuchte Entlassung als Mitglied der eidg. KriegssteuerRekurskommission unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

An seine Stelle wird gewählt: Herr G. Bettex, Nationalrat, in Montreux.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton S c h w y z an die zu Fr. 44,300 veranschlagten Kosten für Bodenverbesserungen auf der Liegenschaft ,,Wilhelmenhof", Gemeinde Pfäffikon, 20 %, im Maximum Fr. 8860 ; 2. dem Kanton L u z e r n an die zu Fr. 190,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Langnauer-Dorf bâches bei Reiden 33 %, im Maximum Fr. 63,330; 3. dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 482,200 veranschlagten Kosten für 34 Alpverbesserungsprojekte in den Gemeinden Blitzingen, Nendaz, Moerel-Ried, Eyholz, Visp, Ried-Brieg, Fiesch, Münster und in der Talschaft Saas, 15--25 °/o, im Maximum Fr. 105,716; 4. dem Kanton G e n f an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten für die Entwässerung einer Fläche von 55 ha bei ,,BoverieTaboret", Gemeinde Satigny, 30 %, im Maximum Fr. 42,000.

(Vom 5. Februar 1921.)

Dem an Stelle des nach Konstantinopel berufenen Herrn Munir Sureya Bey zum türkischen Generalkonsul in Genf ernannten Herrn Djémil Selman Bey wird das Exequatur erteilt.

185 (Vom 7. Februar 1921.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten eines Güterweges Löchli-Pfüfis, Gemeinden Sevelen und Buchs, 25 %, im Maximum Fr. 7500 ; 2. dem Kanton S c h a f f h a u s e n an die zu Fr. 78,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Biber unterhalb des Karolliwehres, Gemarkung Ramsen, 33Ys°/o, im Maximum Fr. 26,000 ; 3. dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 270,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,Aux Frasses", Gemeinden Leysin und Ormont- dessous, 40 °/o, im Maximum Fr. 108,000.

Die ,,Officina elettrica comunale di Lugano" stellte das Gesuch, vom Überschuss der in ihrem Werk Gordola erzeugten und im Inlande nicht verwendbaren elektrischen Energie in der Zeit von Mitte März bis Mitte Dezember bis max. 4416 kW = 6000 P. S. und in der übrigen Jahreszeit bis max. 2576 kW -- 3500 P. S. nach Italien an die ,,Società Volta di Como" und an die ,,Società Varesina per Imprese Elettriche" auszuführen.

Der Grosse Rat des Kantons Tessin hat unter dem Vorbehalt, dass die Versorgung des Kantons gedeckt werde, die Konzession zur Ausfuhr erteilt, und der Regierungsrat des Kantons Tessin befürwortet sehr warm die Erteilung der Bewilligung. Ein Bedarf an elektrischer Energie im Inland ist nicht angemeldet worden.

Der Bundesrat hat dem Gesuch entsprochen, jedoch verschiedene einschränkende Bedingungen an die Bewilligung geknüpft: Die Energieausfuhr darf nur insoweit und nur für solange stattfinden, als die Energie zu den jeweiligen tarifarischen Bestimmungen des Elektrizitätswerkes in dessen Versorgungsgebiet nicht abgesetzt und auch nicht zu angemessenen Bedingungen in andern Gebieten des Kantons Tessin oder der übrigen Schweiz verwendet werden kann.

In Fällen, in denen die Stromlieferung an einen neuen inländischen Abonnenten die Reduktion der Stromausfuhr um mehr als 100 kW zur Folge hat, ist das Elektrizitätswerk Lugano berechtigt, mit der Stromlieferung erst drei Monate nach Vertragsabschluss zu beginnen. Wenn das Werk von dieser Bestimmung Gebrauch machen will, ist es verpflichtet, den' betreffenden inländischen Abonnenten sofort bei Beginn der Vertragsverhandlungen hierauf aufmerksam zu machen.

Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. I.

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Pas Elektrizitätswerk Lugano wird während der ganzen Dauer der Ausfuhrbewilligung keinerlei den Stromverbrauch in seinem Versorgungsgebiet einschränkende Massnahmen anordnen, zum Zwecke, die Energieausfuhr ganz oder teilweise aufrecht erhalten zu können.

Vorübergehende Einschränkung oder vollständige Einstellung deç Stromausfuhr, welche Massnahmen von den Bundesbehörden im Interesse der Inlandsversorgung, gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 7. August 1918 oder eine andere sie ersetzende Regelung, verfügt werden, berechtigen das Elektrizitätswerk Lugano zu keinerlei Entschädigungsansprüchen irgendwelcher Art gegenüber den Bundesbehörden.

Der Bundesrat kann, in Aawendung von Art. 8, Alinea 3, des Wasserrechtsgesetzes, aus Gründen des öffentlichen Wohles die Ausfuhrbewilligung jederzeit auf einfache Anzeige hin ganz oder teilweise zurückziehen. Die für diesen Fall im Gesetz vorgesehene Entschädigung besteht höchstens in der Vergütung des dem Elektrizitätswerk Lugano aus der Massnahme des Bundesrates und während der Dauer derselben allfällig entgangenen Gewinns aus Stromeinnahmen.

Die Bewilligung dauert bis zum 30. November 1928.

"Wahlen.

(Vom 1. Februar 1921.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Oberzolldirektion.

I. Inspektor bei der III. Abteilung : Suter, Adolf, von Gränichen, zurzeit Vorstand des Hauptzollamtes Zürich-Eilgut.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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